Bürgerklage gegen 5-Prozent-Hürde: 4242 Klägerinnen und Kläger legen Verfassungsbeschwerde ein

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  • Опубликовано: 19 окт 2023
  • Der Bundestag hat das Wahlrecht für die Bundestagswahlen geändert. Jetzt haben wir es mit einer harten Sperrklausel von fünf Prozent zu tun. Durch diese Hürde werden bei jeder Bundestagswahl Millionen von Stimmen unwirksam. Dies widerspricht dem Wahlgrundsatz, dass alle Stimmen gleiches Gewicht haben sollen. Deshalb muss eine Sperrklausel gut begründet sein. Die Höhe von fünf Prozent ist nicht in Stein gemeißelt. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht selbst immer wieder hingewiesen. Jetzt ist die Zeit, für eine Senkung der Sperrklausel einzutreten. Deshalb haben wir am 20. Oktober 2023 in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt.
    Wie geht es jetzt weiter? Zuerst muss unsere Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht angenommen werden. Danach wird das Gericht entscheiden, wann und wie es mit den vorliegenden Klagen und Beschwerden weitergeht. Denn unsere Verfassungsbeschwerde ist nicht das einzige Verfahren, das sich gegen die Reform des Bundestagswahlrechts richtet.

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