Sie retten gerade mein Leben. Ich habe eine Sonderprüfung (da ich für den Dezember einen Fehler gemacht habe) und muss nun alles für Q4 23 nachweisen. Da ich Kleinunternehmer bin habe ich aber nur die EÜ gemacht und habe keine Buchführung o.ä., welche nun aber gefordert wird. Produkt ist auch bereits von Ihnen gekauft.
Guten Morgen Dagmar :) Ich hänge gerade etwas, da ich phsysische Produkte verkaufe und jetzt in Lexoffice einen Haufen einzelne Posten habe die ich nicht zuordnen kann, da ich ja keine Rechnungen schreibe (außer einmal im Monat eine an Etsy). Soll ich trotzdem, nur für mich und meine Lexoffice Buchhaltung die Kunden erfassen? Oder ist es eigentlich Quatsch, die CSV nach Lexoffice zu importieren? Irgendwie habe ich gerade einen ziemlich Knick im Gehirn. Da ich mein Geschäftskonto verknüpft und nach Deiner Anleitung das manuelle Konto hinzugefügt habe, habe ich ja jetzt auch die Auszahlung von Etsy drin. Leider habe ich bisher kein Video gefunden, was mir hilft. Liebe Grüße
Hallo, hast du dir das Video schon angesehen: ruclips.net/video/DP-JZRcslxA/видео.htmlsi=xdy2lwihoAKXR37B Dort erkläre ich das Thema mit den Auszahlungen von Etsy, das immer noch so oft falsch gemacht wird. Die Auszahlung ist ein Geldtransit, KEINE Einnahme. Wenn du keine Rechnungen für deine Verkäufe erstellst, funktioniert die automatische Zuordnung natürlich nicht, denn es gibt ja keine Rechnungen zu welchen lexoffice automatisch zuordnen kann. Dann musst du die Einnahmen einzeln als „Einnahme“ kategorisieren, ohne Beleg. Du findest auch innerhalb der Tools unter "Wissen" Artikel und Hilfe und Unterstützung, dort sind viele Schritt-für-Schritt-Anleitungen. LG Dagmar
@@kassenklingeln ja, das Video habe ich bereits angeschaut. Das mit dem Geldtransit habe ich verstanden. Auch in Deinem Blog habe ich schon alles zu dem Thema gelesen. Also müsste ich im Lexoffice einfach für mich auch immer zu jedem Verkauf eine Rechnung schreiben? Am Besten bräuchte ich echt mal jemanden, der zu mir nach Hause kommt und bei dem ich eine Stunde buchen kann, damit er das mit mir einfach mal in der Praxis durchgeht 😂 ich bekomme nämlich einfach das Umdenken zu den digitalen Produkten nicht hin, weil überall immer nur über physische gesprochen und geschrieben wird. Ich hab auch das Tool bereits und die CSV importiert aber wieder gelöscht.
@@escadya Verkaufst du nun physische oder digitale Produkte? Oben sprichst du von physischen, jetzt von digitalen. Ich bin verwirrt. Bevor ich in lexoffice Rechnungen schreibe, würde ich es lieber lassen, das kannst du nicht automatisiert in lexoffice machen, sondern nur manuell. Viel zu zeitintensiv und fehleranfällig Rechnungen würde ich in Billbee erstellen, voll automatisiert. Am 14.5. bieten wir wieder das live Q&A an für lexoffice: kassenklingeln.de/buchhaltungs-booster/ Hört sich an, als wäre das perfekt für dich Denn im Augenblick habe ich das Gefühl wir „reden“ aneinander vorbei. Buchhaltung ist nun wirklich nicht dazu geeignet, sie in ein paar Antworten auf YT zu erklären, vor allem wenn ich nicht weiß, wie präzise die Fragen gestellt sind.
@@kassenklingeln ach ich habe mich verschrieben. Ich verkaufe digitale Produkte, überall wird aber sehr spezifisch nur auf physische eingegangen. So ist es richtig. :) Ja, das kann man hier nicht so einfach klären. Ich hab auch viel zu viele Fragen. Wenn ich wüsste, wohin ich mich mal wenden könnte damit. IHK? An meine STBin habe ich eine Email geschrieben und warte auf Antwort. :) Aber danke Dir ganz lieb!
@@escadya Dann schreibst du EINE Rechnung mit Empfänger Etsy über alle Einnahmen und buchst die einzelnen Einnahmen als Teilbuchung gegen diese Rechnung. Achte auf den korrekten Steuersatz (keine Umsatzsteuer) und den Reverse Charge Vermerk auf der Rechnung. Das Prozedere gilt NUR für digitale Produkte. Wie gesagt: Das Live Q&A wird dir helfen.
Hallo, danke für dein Video. Ich hänge aber noch etwas. Benötige ich zusätzlich noch ein Konto bei Billbee? Habe jetzt mal ein Test gemacht und die CSV bei Lexoffice hoch geladen. Alles wie im Video beschrieben. Aber es ist keine Summe zu sehen. Mache ich irgendwas falsch. Es ist absolutes Neuland für mich. Lg. Saskia
Nachtrag. Es sind ein paar Summen zu sehen. Mein Auszahlungsbetrag sehe ich auch, aber als minus. Muss ich noch zusätzlich irgendwelche Belege hochladen?
Die Frage verstehe ich nicht so recht. Natürlich siehst du die Beträge zu jedem einzelnen Verkauf und auch zu den Gebühren. Die Auszahlungen siehst du natürlich als Minus, den der Betrag wird ja AUSbezahlt von deinem Etsy Paymentskonto. Den selben Betrag siehst du als EINzahlung auf deinem Girokonto. Lade dir vielleicht mal den kostenlosen Guide zur Etsy Buchhaltung hier herunter: kassenklingeln.de/etsy-buchhaltung-anleitung/ Und gucke dir die anderen Videos an. Der Buchhaltungskurs wird auch bald wieder starten: kassenklingeln.de/warteliste-buchhaltungskurs/
Dann ist das vollkommen normal, denn bei digitalen Produkten verkaufst du an Etsy, in dem Fall (und nur in dem Fall!) tritt Etsy als Wiederverkäufer auf. Deshalb steht da als Name Etsy
Hallo Dagmar, Danke für deine sehr informativen und Tollen videos. Bei Teilrückerstattungen oder Rückgabe hat Lexoffice wohl leider ein Problem bei der Zuweisung in Kombination it der Etsy CSV. Es ist nicht möglich der korrigierten Rechnung nun beide Summen aus der Etsy CSV zuzuweisen. Sprich die Einnahmen aber auch die Rückführung. Wie handhabst du dies?
Genau 👍 das geht nicht, du kannst nicht eine Ausgabe und eine Einnahme einem Beleg zuordnen. Du brauchst jeweils separate Belege. Also am besten eine Gutschrift für die Ausgabe.
Sie retten gerade mein Leben. Ich habe eine Sonderprüfung (da ich für den Dezember einen Fehler gemacht habe) und muss nun alles für Q4 23 nachweisen. Da ich Kleinunternehmer bin habe ich aber nur die EÜ gemacht und habe keine Buchführung o.ä., welche nun aber gefordert wird. Produkt ist auch bereits von Ihnen gekauft.
Das freut uns sehr, wenn Leben retten nur immer so einfach wäre ;-)
Guten Morgen Dagmar :) Ich hänge gerade etwas, da ich phsysische Produkte verkaufe und jetzt in Lexoffice einen Haufen einzelne Posten habe die ich nicht zuordnen kann, da ich ja keine Rechnungen schreibe (außer einmal im Monat eine an Etsy). Soll ich trotzdem, nur für mich und meine Lexoffice Buchhaltung die Kunden erfassen? Oder ist es eigentlich Quatsch, die CSV nach Lexoffice zu importieren? Irgendwie habe ich gerade einen ziemlich Knick im Gehirn. Da ich mein Geschäftskonto verknüpft und nach Deiner Anleitung das manuelle Konto hinzugefügt habe, habe ich ja jetzt auch die Auszahlung von Etsy drin. Leider habe ich bisher kein Video gefunden, was mir hilft. Liebe Grüße
Hallo, hast du dir das Video schon angesehen: ruclips.net/video/DP-JZRcslxA/видео.htmlsi=xdy2lwihoAKXR37B
Dort erkläre ich das Thema mit den Auszahlungen von Etsy, das immer noch so oft falsch gemacht wird. Die Auszahlung ist ein Geldtransit, KEINE Einnahme.
Wenn du keine Rechnungen für deine Verkäufe erstellst, funktioniert die automatische Zuordnung natürlich nicht, denn es gibt ja keine Rechnungen zu welchen lexoffice automatisch zuordnen kann.
Dann musst du die Einnahmen einzeln als „Einnahme“ kategorisieren, ohne Beleg.
Du findest auch innerhalb der Tools unter "Wissen" Artikel und Hilfe und Unterstützung, dort sind viele Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
LG Dagmar
@@kassenklingeln ja, das Video habe ich bereits angeschaut. Das mit dem Geldtransit habe ich verstanden. Auch in Deinem Blog habe ich schon alles zu dem Thema gelesen. Also müsste ich im Lexoffice einfach für mich auch immer zu jedem Verkauf eine Rechnung schreiben?
Am Besten bräuchte ich echt mal jemanden, der zu mir nach Hause kommt und bei dem ich eine Stunde buchen kann, damit er das mit mir einfach mal in der Praxis durchgeht 😂 ich bekomme nämlich einfach das Umdenken zu den digitalen Produkten nicht hin, weil überall immer nur über physische gesprochen und geschrieben wird.
Ich hab auch das Tool bereits und die CSV importiert aber wieder gelöscht.
@@escadya Verkaufst du nun physische oder digitale Produkte? Oben sprichst du von physischen, jetzt von digitalen. Ich bin verwirrt.
Bevor ich in lexoffice Rechnungen schreibe, würde ich es lieber lassen, das kannst du nicht automatisiert in lexoffice machen, sondern nur manuell. Viel zu zeitintensiv und fehleranfällig Rechnungen würde ich in Billbee erstellen, voll automatisiert.
Am 14.5. bieten wir wieder das live Q&A an für lexoffice: kassenklingeln.de/buchhaltungs-booster/
Hört sich an, als wäre das perfekt für dich
Denn im Augenblick habe ich das Gefühl wir „reden“ aneinander vorbei. Buchhaltung ist nun wirklich nicht dazu geeignet, sie in ein paar Antworten auf YT zu erklären, vor allem wenn ich nicht weiß, wie präzise die Fragen gestellt sind.
@@kassenklingeln ach ich habe mich verschrieben. Ich verkaufe digitale Produkte, überall wird aber sehr spezifisch nur auf physische eingegangen. So ist es richtig. :)
Ja, das kann man hier nicht so einfach klären. Ich hab auch viel zu viele Fragen. Wenn ich wüsste, wohin ich mich mal wenden könnte damit. IHK? An meine STBin habe ich eine Email geschrieben und warte auf Antwort. :) Aber danke Dir ganz lieb!
@@escadya Dann schreibst du EINE Rechnung mit Empfänger Etsy über alle Einnahmen und buchst die einzelnen Einnahmen als Teilbuchung gegen diese Rechnung. Achte auf den korrekten Steuersatz (keine Umsatzsteuer) und den Reverse Charge Vermerk auf der Rechnung. Das Prozedere gilt NUR für digitale Produkte.
Wie gesagt: Das Live Q&A wird dir helfen.
Hallo, danke für dein Video. Ich hänge aber noch etwas. Benötige ich zusätzlich noch ein Konto bei Billbee? Habe jetzt mal ein Test gemacht und die CSV bei Lexoffice hoch geladen. Alles wie im Video beschrieben. Aber es ist keine Summe zu sehen. Mache ich irgendwas falsch. Es ist absolutes Neuland für mich. Lg. Saskia
Nachtrag. Es sind ein paar Summen zu sehen. Mein Auszahlungsbetrag sehe ich auch, aber als minus. Muss ich noch zusätzlich irgendwelche Belege hochladen?
Die Frage verstehe ich nicht so recht. Natürlich siehst du die Beträge zu jedem einzelnen Verkauf und auch zu den Gebühren.
Die Auszahlungen siehst du natürlich als Minus, den der Betrag wird ja AUSbezahlt von deinem Etsy Paymentskonto. Den selben Betrag siehst du als EINzahlung auf deinem Girokonto.
Lade dir vielleicht mal den kostenlosen Guide zur Etsy Buchhaltung hier herunter: kassenklingeln.de/etsy-buchhaltung-anleitung/
Und gucke dir die anderen Videos an.
Der Buchhaltungskurs wird auch bald wieder starten: kassenklingeln.de/warteliste-buchhaltungskurs/
Können Sie mir sagen, wie ich aus Billbee die Belege in Lexoffice hochladen kann, damit diese zugeordnet werden?
Einfach Billbee mit Lexoffice von Billbee aus verbinden. In deren Blog findest du eine Erklärung.
Ist es auch korrekt wenn ich dein Buchunghaltungs Tool nutze und da steht Stat namen nur die bestell Nummern? 😊
Verkaufst du physische oder digitale Produkte?
@@kassenklingeln ich verkaufe digitale produkte
Dann ist das vollkommen normal, denn bei digitalen Produkten verkaufst du an Etsy, in dem Fall (und nur in dem Fall!) tritt Etsy als Wiederverkäufer auf. Deshalb steht da als Name Etsy
Hallo Dagmar,
Danke für deine sehr informativen und Tollen videos.
Bei Teilrückerstattungen oder Rückgabe hat Lexoffice wohl leider ein Problem bei der Zuweisung in Kombination it der Etsy CSV. Es ist nicht möglich der korrigierten Rechnung nun beide Summen aus der Etsy CSV zuzuweisen. Sprich die Einnahmen aber auch die Rückführung. Wie handhabst du dies?
Genau 👍 das geht nicht, du kannst nicht eine Ausgabe und eine Einnahme einem Beleg zuordnen. Du brauchst jeweils separate Belege. Also am besten eine Gutschrift für die Ausgabe.
Danke! Das heißt in diesem Falle ändert man die Ursprungsrechnung nicht ab sondern erstellt einen zweiten Beleg mit einer Gutschrift.
@@googleaskme1575 Genau, so funktioniert es