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Sehr ausführlich erklärt, aber ich würde mir ein Video am Bildschirm wünschen, wo ich genau sehen kann wie ich die Daten bei Elster eintragen muss. Vielleicht direkt zusammen mit Gewinnen aus Aktien! Das wäre genial 🤓💪🏻
Hallo Roland, danke für das Video. Wie gewohnt ist deine Art die Dinge zu erklären angenehm ruhig und sachlich. Was ich mir in dem Video gewünscht hätte, wäre ein allgemeiner Überblick und eine kürzere Abhandlung der zwei unterschiedlichen Besteuerungsarten. Zu den allgemeinen Punkten: Wie verhält es sich mit P2P Crowfunding Platformen? Wie kann man eine Doppelbesteuerung vermeiden? Wo müssen die Einnahmen in der Steuererklärung eingetragen werden?
Wie würde man denn in der Praxis umstellen, wenn man bisher die Alternative Besteuerung angewendet hat und nun auf die laufende Besteuerung umstellt? Bei der nächsten Steuererklärung alle angefallenden Zinsen versteuern lassen?
Gibt es eine Möglichkeit sich die erhaltenen Zinsen für das Steuerjahr 2022 anzeigen zu lassen, oder muss ich jeden Zinsbetrag zusammenrechnen? Ich habe nichts auf mein Privatkonto überweisen lassen.
Mir sind schon genug Plattformen pleite gegangen, daher sehe ich die Gewinnrealisierung nur bei Zufluss. Das Bondora einen guten Track Record hat, heißt meiner Meinung nach auch nichts für die Zukunft, vor allem wenn man sich mal die Verschlechterung des Portfolios anschaut…
@@berndmuller9772 @Modern Utilities naja auch hier machen es die Ämter ja alle unterschiedlich, solang es keinen Gerichtsentscheid gibt ist die Thematik eine grauzone. Bislang sieht es mein Finanzamt wie ich und wenn sie sich auf einmal umentscheiden sollten, lege ich halt Einspruch ein. ;)
Richtig versteuern ist also einen Snapshot machen? War das der ganze Rat? Weil der Rest war für mich nur rechtliche Diskussion, die mich zu interessieren braucht.
Steuerliche Betrachtung eines P2P Entnahmeplans Die Zahlen sind nur beispielhaft und ich unterstelle einen gleichbleibenden Zinssatz sowie keinerlei Probleme bei der P2P Plattform. Ich unterstelle auch, dass ich jederzeit voll in Kredite investiert bin und mein Geld nicht ungenutzt bei Income rumliegt. 200.000 Euro Einzahlung bei Income zu 15% Zinsen = 2500,- Euro Zinsen pro Monat Wenn ich jeden Monat 2500,- Euro entnehme bleibt mein Konto konstant bei 200.000,- Euro. Sind die monatliche Auszahlung über 2500,- Euro Zinsen oder kann ich das als Entnahme aus meinem vorher eingezahlten Kapital darstellen? Wenn es Zinsen sind dann wären diese zu versteuern, wenn es eine Entnahme aus meinem eingezahlten Kapital ist, dann wäre es (bis zur 80. Auszahlung) steuerfrei. Erst mit der 81. Auszahlung würden die Auszahlungen voll zu versteuern, da mein Konto bei Income vollständig aus ausgezahlten Zinsen bestehen würde. Viele Grüße, Ulli
Laufende besteuerung bei P2P ist absoluter quatsch, wenn ich 10 jahre lang laufende besteuerung habe und es angebe. Im 11ten jahr die plattform pleite geht, dann hole ich es mir zurück ?
Vielen Dank für die Gegenüberstellung! Ich bin bisher auch von Besteuerung bei Realisierung sprich Auszahlung ausgegangen, weil Bondora das bei Ihrem Zinsreport auch so kommuniziert. Mich wundert, dass es noch keine konkreten Urteile zu steuerlichen Behandlung von P2P-Einkünften gibt. In Deutschland hätte doch schon längst jemand geklagt, weil entweder die eine oder die andere steuerliche Auslegung ihm/ihr nicht passt. Vielleicht sind die Finanzämter auch bisher nur zurückhaltend, weil kein direkter Zugriff auf die "wirklichen" Daten möglich ist und man dem Bürger (erstmal) vertraut.😉
Hallo Roland bzw. Community, eine Frage zum Steuerbescheid, weil ich die Einnahmen von P2P in Portfolio Pro pflege: kann ich irgendwo den genauen Betrag herauslesen, von welcher Plattform bzw. Betrag mir welche Steuern einbehalten werden? Leider ist es ja eine Teilsumme, die über kryptische Formeln und Anrechenbarkeiten der Kapitalerträge notiert wird. Habe schon versucht, da durchzublicken, bin aber kläglich gescheitert und einfach nur die 26,375% von den erhaltenen Einnahmen abziehen ist nicht wirklich genau.
@@SteuernmitKopf Kann man so sehen, muss man aber nicht. Dort ist es eben nicht in deiner Verfügungsgewalt, weil das Konto auf dem es liegt, nicht dir gehört. Es können bis zum endgültigen abheben aller Beiträge auch ein Schneeballsystem mit Scheinbeiträgen sein. Ich versteuere die rückgeholten Beiträge mit dem Zinssatz der Plattform und davon dann eben die 25 %. Bislang gab es keine Probleme. Wie auch, das Finanzamt sieht ja eh nicht die möglichen Fakezinsen, die Bondora und Co.
Du musst halt wissen, ob dir das Abweichen von der laufenden Besteuerung, die im Wesentlichen erstmal nur Vorteile für den Staat hat, den möglichen Stress mit dem Finanzamt wert ist.
Wie geht man damit um, wenn man die Erträge der Plattform jährlich in der Steuererklärung angibt, diese aber letztlich reinvestiert und in der Plattform bleiben. Angenommen zwei Jahre später gehen die Kredite in Verzug und man kommt nicht mehr an die Kohle, dann hat man versteuert, aber das Kapital ist weg. Kann man die gezahlten Steuern rückerstatten.
Würde es Sinn machen eine Holding gmbh zu gründen und darunter eine operative gmbh die P2P Investments macht….dann kann ich doch gewinne in die Holding schieben und steuern sparen oder? Würde von einem Anlagebetrag von 300k ausgehen
Hallo ich habe noch 2 kleine Fragen: Du hast mal erwähnt, dass du P2P in der GmbH nutzt. Welcher Anbieter und in welcher Form? Bondora lässt so wie ich es gelesen habe keine Firmenkonten mehr registrieren. Nutzt du andere Anbieter ? Go & Grow oder direkt investiert in die P2P Kredite? Welcher Vorteil ergibt sich durch das p2p Investment in der vv GmbH im vergleich zu privat? Ist ja ziemlich vergleichbar der Steuersatz, oder? Danke!
@@SteuernmitKopf Auf der Bondora Seite steht, dass man keine Firmenkonten registrieren kann. Weißt du, ob sich das geändert hat? Nutzt du ausschlielich Bondora in der GmbH oder andere p2p Anbieter ?
Mich würde für das Video mit der Anlage KAP dann interessieren, wie man mit den gezahlten Quellensteuern auf Mintos umgeht. Die müssen ja wegen der möglichen Doppelbesteuerung berücksichtigt werden.
@@SteuernmitKopf Ja genau und das war das was ich meinte. Wie gebe ich diese in der Anlage KAP an? Rechne ich Zinsen minus Quellensteuer und gebe das Ergebnis an oder Gebe ich Zinsen und gezahlte Quellensteuer direkt an? Wenn ich nur die Zinsen angebe, hätte ich ja zweimal Steuern bezahlt.
@@viikkasti abgesehen davon, dass der Steuerbericht 2022 von Mintos viel komplizierter aussieht als die Jahre zuvor, kommt jetzt auch noch das hinzu. Und es gibt einfach nirgends eine vernünftige Erklärung wie das ganze funktioniert.
Ich bleibe dabei, dass ich die sogenannte alternative Besteuerung, nach Zufluss auf dem Bankkonto, für die richtige halte. Zunächst mal ist der ausgewiesene Accountwert kein Guthaben in Geldeswert, sondern eine Forderung gegen den Anbieter. Ein Gewerbetreibender, der nach EÜR versteuert muss auch nicht seine Forderungen versteueren, selbst wenn sie von solventen und zuverlässigen Schuldnern stammen. Und das Argument "Ich könnte es mir auszahlen lassen" trifft auf ETFs oder Fondsanteile genauso zu. Die kann ich auch börsentäglich verkaufen und der Anbieter ist zur Rücknahme verpflichtet. Trotzdem versteuere ich keine Buchgewinne.
Viel zu kompliziert und trocken! Ich selbst finde die Regelunf, das versteuert wird, wenn die Zinsen angefallen sind, egal ob sie abgebucht worden sind oder nicht, besser weil einfacher. Wenn die Zinsen versteuert werden, wenn ich sie von der Plattform hole, wie soll das kontrolliert werden? Die Zinsen und die Tilgung liegen ja vermischt auf der Plattform. Ich wäre dann gezwungen händisch in der Steuererklärung anzugeben, wann ich Zinsen abgezogen habe und wann nicht. Eine P2P-Plattform wie einen tesaurierenden Fond zu behandeln ist nicht zielführend.
Was für Trend, Theorien und laufende Besteuerung? Würde.. Würde.. demnach müsste ich, obwohl ich mir nie was auszahlen lasse, Steuern bezahlen? Nach 10 Jahren habe ich theoretisch Hunderte oder tausende von Euros Steuern bezahlt, Bondora geht Pleite, ich verliere mein ganzes Kapital und musste Zinsen für Zinsen bezahlen, die ich nie auf meinem Bankkonto gesehen habe? mach du mal..
Vor G&G kann man nur abraten. Wenn man "Bondora statistics" googelt und dann die Ausfallquote : 50% - durchschnittlicher Zinssatz (oben rechts) rechnet, der bekommt ein NEGATIVES Ergebnis, ergo liegt hier ein System vor, welches langfristig zusammenbrechen muss.
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Individuelle Steuerfrage? Dann buche auf www.steuernmitkopf.de/online-steuerberatung/ einen 30-Minütigen Online-Beratungstermin - ganz bequem von Hause aus.
Sehr ausführlich erklärt, aber ich würde mir ein Video am Bildschirm wünschen, wo ich genau sehen kann wie ich die Daten bei Elster eintragen muss. Vielleicht direkt zusammen mit Gewinnen aus Aktien! Das wäre genial 🤓💪🏻
Hallo Roland,
danke für das Video. Wie gewohnt ist deine Art die Dinge zu erklären angenehm ruhig und sachlich.
Was ich mir in dem Video gewünscht hätte, wäre ein allgemeiner Überblick und eine kürzere Abhandlung der zwei unterschiedlichen Besteuerungsarten.
Zu den allgemeinen Punkten: Wie verhält es sich mit P2P Crowfunding Platformen? Wie kann man eine Doppelbesteuerung vermeiden? Wo müssen die Einnahmen in der Steuererklärung eingetragen werden?
Ein Video zu den Formularen wären klasse 👍
Wie würde man denn in der Praxis umstellen,
wenn man bisher die Alternative Besteuerung angewendet hat und nun auf die laufende Besteuerung umstellt? Bei der nächsten Steuererklärung alle angefallenden Zinsen versteuern lassen?
@Steuern mit Kopf Das würde mich auch interessieren. Ich habe seit Jahren ebenfalls die alternative Besteuerung gewählt.
Gibt es eine Möglichkeit sich die erhaltenen Zinsen für das Steuerjahr 2022 anzeigen zu lassen, oder muss ich jeden Zinsbetrag zusammenrechnen? Ich habe nichts auf mein Privatkonto überweisen lassen.
Mir sind schon genug Plattformen pleite gegangen, daher sehe ich die Gewinnrealisierung nur bei Zufluss. Das Bondora einen guten Track Record hat, heißt meiner Meinung nach auch nichts für die Zukunft, vor allem wenn man sich mal die Verschlechterung des Portfolios anschaut…
sehe ich auch so
Genau das ist der Punkt.
Was Du so siehst, interessiert keinen, denn die Meinung der Finanzverwaltung ist grundsätzlich maßgeblich.
@@berndmuller9772 Eine Meinung ist sicherlich nicht massgeblich!
@@berndmuller9772 @Modern Utilities naja auch hier machen es die Ämter ja alle unterschiedlich, solang es keinen Gerichtsentscheid gibt ist die Thematik eine grauzone. Bislang sieht es mein Finanzamt wie ich und wenn sie sich auf einmal umentscheiden sollten, lege ich halt Einspruch ein. ;)
Richtig versteuern ist also einen Snapshot machen?
War das der ganze Rat?
Weil der Rest war für mich nur rechtliche Diskussion, die mich zu interessieren braucht.
Steuerliche Betrachtung eines P2P Entnahmeplans
Die Zahlen sind nur beispielhaft und ich unterstelle einen gleichbleibenden Zinssatz sowie keinerlei Probleme bei der P2P Plattform. Ich unterstelle auch, dass ich jederzeit voll in Kredite investiert bin und mein Geld nicht ungenutzt bei Income rumliegt.
200.000 Euro Einzahlung bei Income zu 15% Zinsen = 2500,- Euro Zinsen pro Monat
Wenn ich jeden Monat 2500,- Euro entnehme bleibt mein Konto konstant bei 200.000,- Euro.
Sind die monatliche Auszahlung über 2500,- Euro Zinsen oder kann ich das als Entnahme aus meinem vorher eingezahlten Kapital darstellen? Wenn es Zinsen sind dann wären diese zu versteuern, wenn es eine Entnahme aus meinem eingezahlten Kapital ist, dann wäre es (bis zur 80. Auszahlung) steuerfrei. Erst mit der 81. Auszahlung würden die Auszahlungen voll zu versteuern, da mein Konto bei Income vollständig aus ausgezahlten Zinsen bestehen würde.
Viele Grüße, Ulli
Laufende besteuerung bei P2P ist absoluter quatsch, wenn ich 10 jahre lang laufende besteuerung habe und es angebe.
Im 11ten jahr die plattform pleite geht, dann hole ich es mir zurück ?
Nein ist es nicht, da es dein Risiko ist, wenn die Plattform pleite geht. Nichts anderes ist es bei der Fondsbesteuerung.
Vielen Dank für die Gegenüberstellung! Ich bin bisher auch von Besteuerung bei Realisierung sprich Auszahlung ausgegangen, weil Bondora das bei Ihrem Zinsreport auch so kommuniziert. Mich wundert, dass es noch keine konkreten Urteile zu steuerlichen Behandlung von P2P-Einkünften gibt. In Deutschland hätte doch schon längst jemand geklagt, weil entweder die eine oder die andere steuerliche Auslegung ihm/ihr nicht passt. Vielleicht sind die Finanzämter auch bisher nur zurückhaltend, weil kein direkter Zugriff auf die "wirklichen" Daten möglich ist und man dem Bürger (erstmal) vertraut.😉
Das liegt vermutlich daran, weil der Markt in Deutschland (noch) zu gering ist. Nur wenige Investoren tummeln sich in diesem Feld.
Hallo Roland bzw. Community,
eine Frage zum Steuerbescheid, weil ich die Einnahmen von P2P in Portfolio Pro pflege: kann ich irgendwo den genauen Betrag herauslesen, von welcher Plattform bzw. Betrag mir welche Steuern einbehalten werden? Leider ist es ja eine Teilsumme, die über kryptische Formeln und Anrechenbarkeiten der Kapitalerträge notiert wird. Habe schon versucht, da durchzublicken, bin aber kläglich gescheitert und einfach nur die 26,375% von den erhaltenen Einnahmen abziehen ist nicht wirklich genau.
Aber kann man nicht bei zu zahlender Kapitalertragssteuer angefallene Quellensteuer gegenrechnen!?
Danke für dein Video, die Sache mit Bondora ist super schwer erklärt. Wie muss man nun Bondoraerträge versteuern?
Bei Zufluss auf dem Account.
@@SteuernmitKopf Kann man so sehen, muss man aber nicht. Dort ist es eben nicht in deiner Verfügungsgewalt, weil das Konto auf dem es liegt, nicht dir gehört. Es können bis zum endgültigen abheben aller Beiträge auch ein Schneeballsystem mit Scheinbeiträgen sein. Ich versteuere die rückgeholten Beiträge mit dem Zinssatz der Plattform und davon dann eben die 25 %. Bislang gab es keine Probleme. Wie auch, das Finanzamt sieht ja eh nicht die möglichen Fakezinsen, die Bondora und Co.
Du musst halt wissen, ob dir das Abweichen von der laufenden Besteuerung, die im Wesentlichen erstmal nur Vorteile für den Staat hat, den möglichen Stress mit dem Finanzamt wert ist.
Wie geht man damit um, wenn man die Erträge der Plattform jährlich in der Steuererklärung angibt, diese aber letztlich reinvestiert und in der Plattform bleiben. Angenommen zwei Jahre später gehen die Kredite in Verzug und man kommt nicht mehr an die Kohle, dann hat man versteuert, aber das Kapital ist weg. Kann man die gezahlten Steuern rückerstatten.
Könntest du nochmal ein update zu bullride machen?
Würde es Sinn machen eine Holding gmbh zu gründen und darunter eine operative gmbh die P2P Investments macht….dann kann ich doch gewinne in die Holding schieben und steuern sparen oder? Würde von einem Anlagebetrag von 300k ausgehen
Hallo ich habe noch 2 kleine Fragen: Du hast mal erwähnt, dass du P2P in der GmbH nutzt. Welcher Anbieter und in welcher Form? Bondora lässt so wie ich es gelesen habe keine Firmenkonten mehr registrieren. Nutzt du andere Anbieter ? Go & Grow oder direkt investiert in die P2P Kredite?
Welcher Vorteil ergibt sich durch das p2p Investment in der vv GmbH im vergleich zu privat? Ist ja ziemlich vergleichbar der Steuersatz, oder? Danke!
Kommt bald ein Video ☺️
Du meintest man könnte bei Bondora auch als GmbH investieren. Das wäre mir neu. Hast du dazu weitere Informationen?
Das ist möglich. Machen wir über diverse GmbHs seit Jahren.
@@SteuernmitKopf Auf der Bondora Seite steht, dass man keine Firmenkonten registrieren kann. Weißt du, ob sich das geändert hat? Nutzt du ausschlielich Bondora in der GmbH oder andere p2p Anbieter ?
Würde mich auch sehr interessieren!
Kann man den Grupeer Scam von 2020 als Verlust für 2022 noch gegen rechnen?
Wenn es ein voller Verlust ist, dann ja..
Mich würde für das Video mit der Anlage KAP dann interessieren, wie man mit den gezahlten Quellensteuern auf Mintos umgeht. Die müssen ja wegen der möglichen Doppelbesteuerung berücksichtigt werden.
Wieso Doppelbesteuerung? Die Quellensteuern sind grundsätzlich immer anrechenbar.
@@SteuernmitKopf Ja genau und das war das was ich meinte. Wie gebe ich diese in der Anlage KAP an? Rechne ich Zinsen minus Quellensteuer und gebe das Ergebnis an oder Gebe ich Zinsen und gezahlte Quellensteuer direkt an?
Wenn ich nur die Zinsen angebe, hätte ich ja zweimal Steuern bezahlt.
@@viikkasti abgesehen davon, dass der Steuerbericht 2022 von Mintos viel komplizierter aussieht als die Jahre zuvor, kommt jetzt auch noch das hinzu. Und es gibt einfach nirgends eine vernünftige Erklärung wie das ganze funktioniert.
Ich bleibe dabei, dass ich die sogenannte alternative Besteuerung, nach Zufluss auf dem Bankkonto, für die richtige halte.
Zunächst mal ist der ausgewiesene Accountwert kein Guthaben in Geldeswert, sondern eine Forderung gegen den Anbieter. Ein Gewerbetreibender, der nach EÜR versteuert muss auch nicht seine Forderungen versteueren, selbst wenn sie von solventen und zuverlässigen Schuldnern stammen.
Und das Argument "Ich könnte es mir auszahlen lassen" trifft auf ETFs oder Fondsanteile genauso zu. Die kann ich auch börsentäglich verkaufen und der Anbieter ist zur Rücknahme verpflichtet. Trotzdem versteuere ich keine Buchgewinne.
Hierzu gibt es aber auch bei der EÜR ein Durchbrechen der Zuflussfiktion. Das findet beim Affiliatemarketing Anwendung.
Die Idee, dass man ja nur 400€ maximal einzahlen kann in das 6,75% Konto tätigen kann hilft da nicht irgendwie?
Nein.
Viel zu kompliziert und trocken! Ich selbst finde die Regelunf, das versteuert wird, wenn die Zinsen angefallen sind, egal ob sie abgebucht worden sind oder nicht, besser weil einfacher.
Wenn die Zinsen versteuert werden, wenn ich sie von der Plattform hole, wie soll das kontrolliert werden? Die Zinsen und die Tilgung liegen ja vermischt auf der Plattform. Ich wäre dann gezwungen händisch in der Steuererklärung anzugeben, wann ich Zinsen abgezogen habe und wann nicht.
Eine P2P-Plattform wie einen tesaurierenden Fond zu behandeln ist nicht zielführend.
Manche machen es so.
Das Geld ist in 2 Stunden auf dem Konto, aber nur wenn es verfügbar ist! Steckt es in ausgefallenen Krediten fest, ist das einfach nicht korrekt!
Was willst du damit genau Aussagen?
@@SteuernmitKopf Das man keine Verfügungsgewalt über das Konto hat. Sondern erst dann, wenn das Geld wieder auf seinem eigenen Konto ist.
Gilt bei der Versteuerung mein "realer" Steuersatz oder der Grenzsteuersatz?
Kapitalertragsteuersatz ☺️
@@SteuernmitKopf Ne, ich mein bei der Günstigerprüfung.
Was für Trend, Theorien und laufende Besteuerung? Würde.. Würde.. demnach müsste ich, obwohl ich mir nie was auszahlen lasse, Steuern bezahlen? Nach 10 Jahren habe ich theoretisch Hunderte oder tausende von Euros Steuern bezahlt, Bondora geht Pleite, ich verliere mein ganzes Kapital und musste Zinsen für Zinsen bezahlen, die ich nie auf meinem Bankkonto gesehen habe? mach du mal..
Ja so ist es.
Vor G&G kann man nur abraten. Wenn man "Bondora statistics" googelt und dann die Ausfallquote : 50% - durchschnittlicher Zinssatz (oben rechts) rechnet, der bekommt ein NEGATIVES Ergebnis, ergo liegt hier ein System vor, welches langfristig zusammenbrechen muss.
Hm, kann ich so nicht bestätigen. Ich selbst bin seit 2013 bei Bondora und habe dort sehr gute Renditen erzielt.