Hallo Mario, wo Du am Anfang sagst, dass jemand für 30 Jahre ein Land pachtet und dies mit der Option der 30jährigen Verlängerung, da scheint nicht aktuell zu sein. Die Verlängerung ist eine Option, allerdings nur 20 Jahre und ein Gesetz dafür gäbe es aber noch nicht. Wenn jemand sein Haus darauf baut, kann er dieses für die die restliche Zeit der Pacht für das Grundstück vererben oder auch verkaufen. Der Verpächter, ein Thai, muss einverstanden sein.
Ich kann nur empfehlen zu mieten, alle Andere wäre mir zu "heiß", zumal die Gesetzeslage nach meinem Empfinden in Thailand sehr "volatil" ist. Ich bin bis dato mit dem "Miet-Modell" immer sehr gut gefahren.
"Es gibt auch noch die lebenslange Pacht, die wird aber zur Zeit in Thailand nicht mehr überall eingetragen, sogenanntes Usufruct .." bei 04:55 Ich habe nun herausgefunden, wie der Sachverhalt mit dem Usufruct ist, jedenfalls in Chiang Mai: das Provincial Land Office trägt keine Usufruct mehr ein für den Stadtbereich, weil sie verhindern wollen, dass sich Ausländer mit Scheinehen usw. so Häuser 'beschaffen' können, und diese dann vermieten und verpachten. Als Alternative gibt es jedoch "The right of habitation (arsai)", welches für 30 Jahre oder lebenslang gegeben wird. So machen meine Frau und ich es nun, nachdem wir in Chiang Mai ein Haus gekauft haben.
Das kann zwar im Pachtvertrag geregelt werden, das Landamt akzeptiert es aber nicht! 30 + 20 und die 20 können zwar reingeschrieben werden, es gibt aber dafür noch keine gesetzlich Grundlage! Sollte diese kommen, kann der Pachtvertrag dann um 20 Jahre verlängert werden.
Es war bisher so, dass ein ausländischer Ehemann von seinem thai Ehefrau das Land zwar erben durfte, musste jedoch in einen von den Behörden festgelegten, ziemlich kurzen Frist das Land verkaufen. Gab es jetzt eine Änderung, und kann das geerbte Grundstück behalten werden? Oder bleibt alles beim Alten?
Ich kenne zusätzlich noch die Option, dass man einen Thai suchen konnte, der im Chanot den Platz des Verstorbenen einnahm, z.B. ein Familienangehöriger. Und in Sonderfällen, meistens bei Ausländern mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, den vollständigen Besitz nach Zustimmung durch das zust. Ministerium/Gremium.
Hi Mario, könntest du ein Video über das aktuelle Waffengesetz in Thailand machen? Viele würde sich glaube ich dafür interessieren, ob Ausländer in Thailand legal ein Messer, Klappmesser, Einhandmesser, Pfefferspray oder eine Gaspistole in der Öffentlichkeit tragen dürfen.
Habe dazu schon mal ein Video gemacht. Ausländer dürfen in Thailand keine Waffen Besitzen und Tragen. Ausnahmen gibt es nur für Personen die an Leib und Leben bedroht sind oder Sicherheitskräfte z.B. Personenschützer etc.
Kein Rentner will doch nach Thailand auswandern, nachdem die Steuergesetze geändert wurden. Der Immobilienmarkt droht zusammenzubrechen, das neue Gesetz ist völlig daneben.
Und für ein Condo (Eigentumswohnung) gilt folgendes... Erben einer Eigentumswohnung in Thailand Das Erbeeiner solchen Immobilie qualifiziert den Erben nicht automatisch für die Registrierung des ausländischen Eigentums an der Einheit. Sie müssen sich individuell für eine solche Registrierung qualifizieren. Wenn sie sich nicht gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz qualifizieren, müssen sie die Einheit innerhalb eines Jahres veräußern. Wenn sie dies nicht tun, kann das Land Department im Namen des Ausländers verkaufen.
@@mariointhailand2705 Sali Mario ,schön ,dass Du Dich meldest.Eigentlich mag ich Deine Videos und kommst bei mir gut rüber. Zum Punkt Wer kauft denn in TH einen Ray Land für eine Million SFR.Da lacht doch jeder darüber. Wer holt sich denn einen Steuerberater für 1000SFR im Jahr ?.. Wer kauft denn ein Haus in TH ,wenn ihm schon bei der Überweisung des Geldes 30%Steuern abgenommen wird. Die Zukunft wird zeigen,wie man sich zu verhalten hat. Viele werden 6 Monate in einem Nachbarland verbringen.Diese Bewohner werden sich freuen. So gehen TH etliche Milliarden verloren. Wie Du weisst bin ich auch Schweizer und lebe seit 20 Jahren in TH. Liebe Grüsse Brüneli
1 Rai für 1 Mio Euro oder Franken ist z.B. in Hua Hin recht günstig, da würde ich sofort kaufen ! Im Isaan natürlich nicht. Auf Phuket bzw. Koh Samui bekommst Du für 1 Mio Euro sicherlich kein Rai !!! Bei der Überweisung werden auch keine 30% Steuer abgezogen, wer erzählt so einen Stuss ??
Kann ich die Thailändische Staatsbürgerschaft annehmen und somit als Thai Land kaufen?
Hallo Mario,
wo Du am Anfang sagst, dass jemand für 30 Jahre ein Land pachtet und dies mit der Option der 30jährigen Verlängerung, da scheint nicht aktuell zu sein. Die Verlängerung ist eine Option, allerdings nur 20 Jahre und ein Gesetz dafür gäbe es aber noch nicht. Wenn jemand sein Haus darauf baut, kann er dieses für die die restliche Zeit der Pacht für das Grundstück vererben oder auch verkaufen.
Der Verpächter, ein Thai, muss einverstanden sein.
Das kannst du im Pachtvertrag regeln, die 30+30 Jahre. Wenn der Verpächter damit einverstanden ist.
@@MichaMond aber nur die nach Deinem Tod verbleibende Pachtzeit.
Ich kann nur empfehlen zu mieten, alle Andere wäre mir zu "heiß", zumal die Gesetzeslage nach meinem Empfinden in Thailand sehr "volatil" ist. Ich bin bis dato mit dem "Miet-Modell" immer sehr gut gefahren.
40.000.000.-hat doch fast jeder Rentner.....5555
Woher hast du die Info, dass der *Nießbrauch* (usufruct) nicht mehr eingetragen wird? Ich hab im Netz gesucht, nichts dazu gefunden.
Habe ich so nicht gesagt, bitte korrekt zitieren.
Das Nießbrauchsrecht wird eingetragen!
"Es gibt auch noch die lebenslange Pacht, die wird aber zur Zeit in Thailand nicht mehr überall eingetragen, sogenanntes Usufruct .." bei 04:55
Ich habe nun herausgefunden, wie der Sachverhalt mit dem Usufruct ist, jedenfalls in Chiang Mai: das Provincial Land Office trägt keine Usufruct mehr ein für den Stadtbereich, weil sie verhindern wollen, dass sich Ausländer mit Scheinehen usw. so Häuser 'beschaffen' können, und diese dann vermieten und verpachten. Als Alternative gibt es jedoch "The right of habitation (arsai)", welches für 30 Jahre oder lebenslang gegeben wird.
So machen meine Frau und ich es nun, nachdem wir in Chiang Mai ein Haus gekauft haben.
Das kann zwar im Pachtvertrag geregelt werden, das Landamt akzeptiert es aber nicht!
30 + 20 und die 20 können zwar reingeschrieben werden, es gibt aber dafür noch keine gesetzlich Grundlage! Sollte diese kommen, kann der Pachtvertrag dann um 20 Jahre verlängert werden.
Was passiert, wenn ein Nominee verstirbt?
Muss ein Ersatz gesucht werden?
Wie erfährt man das?
Es war bisher so, dass ein ausländischer Ehemann von seinem thai Ehefrau das Land zwar erben durfte, musste jedoch in einen von den Behörden festgelegten, ziemlich kurzen Frist das Land verkaufen. Gab es jetzt eine Änderung, und kann das geerbte Grundstück behalten werden? Oder bleibt alles beim Alten?
Ich kenne zusätzlich noch die Option, dass man einen Thai suchen konnte, der im Chanot den Platz des Verstorbenen einnahm, z.B. ein Familienangehöriger.
Und in Sonderfällen, meistens bei Ausländern mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, den vollständigen Besitz nach Zustimmung durch das zust. Ministerium/Gremium.
@@mariointhailand2705 Danke Mario!
Wenn der Verpächter verstirbt und das im Pachtvertrag geregelt ist, müssen sich die Erben an den Vertrag halten.
Was mich freut ist, daß die 300 BTH Touristensteuer endgültig vom Tisch ist. Diese wird nicht eingeführt 👍👍👍
wers glaubt. in TH ist nichts endgültig. siehe Cannabisgesetz..
Hi Mario,
könntest du ein Video über das aktuelle Waffengesetz in Thailand machen? Viele würde sich glaube ich dafür interessieren, ob Ausländer in Thailand legal ein Messer, Klappmesser, Einhandmesser, Pfefferspray oder eine Gaspistole in der Öffentlichkeit tragen dürfen.
Habe dazu schon mal ein Video gemacht. Ausländer dürfen in Thailand keine Waffen Besitzen und Tragen. Ausnahmen gibt es nur für Personen die an Leib und Leben bedroht sind oder Sicherheitskräfte z.B. Personenschützer etc.
Kein Rentner will doch nach Thailand auswandern, nachdem die Steuergesetze geändert wurden. Der Immobilienmarkt droht zusammenzubrechen, das neue Gesetz ist völlig daneben.
Und für ein Condo (Eigentumswohnung) gilt folgendes...
Erben einer Eigentumswohnung in Thailand
Das Erbeeiner solchen Immobilie qualifiziert den Erben nicht automatisch für die Registrierung des ausländischen Eigentums an der Einheit. Sie müssen sich individuell für eine solche Registrierung qualifizieren. Wenn sie sich nicht gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz qualifizieren, müssen sie die Einheit innerhalb eines Jahres veräußern. Wenn sie dies nicht tun, kann das Land Department im Namen des Ausländers verkaufen.
5,5,5
Hallo Mario ,manchmal erzählst Du schon Käse,sorry😂
Was nützt mir dieser Kommentar? Was ist falsch?
Hallo Bruno, manchmal schreibst du schon einen Käse, sorry
@@mariointhailand2705 Sali Mario ,schön ,dass Du Dich meldest.Eigentlich mag ich Deine Videos und kommst bei mir gut rüber.
Zum Punkt
Wer kauft denn in TH einen Ray Land für eine Million SFR.Da lacht doch jeder darüber.
Wer holt sich denn einen Steuerberater für 1000SFR im Jahr ?..
Wer kauft denn ein Haus in TH ,wenn ihm schon bei der Überweisung des Geldes 30%Steuern abgenommen wird.
Die Zukunft wird zeigen,wie man sich zu verhalten hat.
Viele werden 6 Monate in einem Nachbarland verbringen.Diese Bewohner werden sich freuen.
So gehen TH etliche Milliarden verloren.
Wie Du weisst bin ich auch Schweizer und lebe seit 20 Jahren in TH.
Liebe Grüsse
Brüneli
1 Rai für 1 Mio Euro oder Franken ist z.B. in Hua Hin recht günstig, da würde ich sofort kaufen ! Im Isaan natürlich nicht. Auf Phuket bzw. Koh Samui bekommst Du für 1 Mio Euro sicherlich kein Rai !!!
Bei der Überweisung werden auch keine 30% Steuer abgezogen, wer erzählt so einen Stuss ??
Ich würde nie in Thailand kaufen , nur mieten .