GPSR Gebrauchte Ware: Das ist das Worst Case Szenario.

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  • Опубликовано: 15 янв 2025

Комментарии • 19

  • @hausgerateOliverKuscak
    @hausgerateOliverKuscak  3 месяца назад +1

    Kleine Erinnerung: Könnt Ihr Euch an das Erdbeben in der Türkei erinnern, wo Spenden für die Bevölkerung abgeben werden konnten? Wisst ihr noch. das keine gebrauchte Ware /Kleidung akzeptiert wurde. Sondern nur Ware in Verpackung, mit dementsprechenden Hinweisen? Gleiches wird hier auch kommen.

  • @Aerobix
    @Aerobix Месяц назад

    Wir können uns da bitte gerne austauschen da ich als Ebayer mit gebrauchten PC Teilen handle. Es muss einen Weg aus dem Labyrinth geben. Vor allem diese Übergangsregelung und die jeweilige Auslegung der Plattformen halte ich für wichtig.

    • @hausgerateOliverKuscak
      @hausgerateOliverKuscak  Месяц назад

      Die großen Plattformen arbeiten an neuer Software. Darunter auch Kleinanzeigen. Bei Amazon ist klar, (Beratung durch Behörden) das alle Produkte dort der GPSR unterliegen, auch für Produkte die vor dem 13-12-24 in Verkehr gebracht wurden. Wahrscheinlich sieht es auf den anderen Plattformen dann genauso aus.

    • @Aerobix
      @Aerobix Месяц назад

      @@hausgerateOliverKuscak Dann bleibt mir nur noch der Export in Drittstaaten, in die USA oder die Schweiz auszuwandern oder das Handtuch zu werfen.

  • @Aerobix
    @Aerobix Месяц назад

    Alles in allem würde ich fast sagen, dass GPSR kleine Händler derartig belastet, dass man konzertiert dagegen klagen müsste. Irgendwo sind das alles ganz grobe Eingriffe in den freien Warenverkehr und auf die Lebensrealität von (Solo)Selbstständigen nicht anzuwenden ist.

    • @hausgerateOliverKuscak
      @hausgerateOliverKuscak  Месяц назад

      Den Klageweg wird man aber verlieren. Der EU ist es wichtig, das jegliche Ware absolut verkehrssicher ist. Jegliche Veränderung an der Ware und sei es nur durch Reparatur durch Identteile oder gebrauchte Teile, hat das ursprüngliche Produkt verändert und es ist eine neue hypotetische Gefahr hinzu gekommen. Und somit wäre so ein Produkt nach der GPSR nicht mehr vermarktungsfähig, bzw. würde als " neues Produkt" gelten, was angemeldet werden muss ( was unwirtschaftlich und auch unmöglich wäre wie z.B Autos/Technik,

    • @Aerobix
      @Aerobix Месяц назад

      @@hausgerateOliverKuscak Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein derartiger Einschnitt in den Warenverkehr bspw. mit dem European Green Deal und anderen Zukunftmaßnahmen in Richtung Nachhaltigkeit vereinbar ist. Das ist ja alles völlig absurd und verursacht riesige Mengen an Schrott.
      Ist es denn aber noch möglich, die Waren außerhalb der EU zu verkaufen? Dann würde ich zu 100% auf Drittlandexport setzen.
      Die einzige Alternative die mir einfällt ist, Antiquitätenhändler oder sowas zu werden aber das ist komplett unrealistisch.
      Wie soll denn so noch ein Warenverkehr möglich sein?
      Sollten die von mir eingelagerten Produkte nicht mehr verkäuflich sein, werde ich meine Ersparnisse für Klagewege ausgeben (müssen) und ich wünsche mir dass man da mal eine Art Sammelklage hinbekäme.
      Wie gesagt ich würde mich auf den Artikel der EU berufen, der besagt, dass freier Warenverkehr nicht eingeschränkt werden darf.

  • @rhpuch
    @rhpuch 2 месяца назад

    Zusammenfassung: veränderte oder überreparierte gebrauchtgeräte sind nicht mehr gewerblich verkaufbar. Denn du bringst sie durch aufkauf erstmalig in umlauf. Beispiel du kaufst ein iphone aus usa gewerblich von einem privatverkäufer. Verkaufst du es weiter bist du der hersteller, da das gerät erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wird (durch dich als gewerblicher verkäufer). Es sei denn ein anderer händler hatte es verkauft dann musst du das prüfen. Hier brauchst du zur sicherheit einen nachweis um aus dem schneider zu sein.

    • @hausgerateOliverKuscak
      @hausgerateOliverKuscak  2 месяца назад

      Auch bei gebrauchten Produkten, die schon innerhalb der EU sich befinden, gilt man als gewerblicher Verkäufer als Wieder-Inverkehrbringer. Man benötigt für jeden einzelnen Artikel im Zweifelsfall einen genauen Nachweis, dass der schon vor dem erneuten Verkauf sich in der EU befand und allen rechtlichen Bedingungen /Vorschriften entspricht. Das bedeutet auch für viele Produkte, dessen Vertrieb als Neugerät verboten sind, dann auch für gebrauchte Geräte gilt. Sprich: Staubsauger mit einer bestimmten Wattzahl, Kühl/Gefriergeräte und Wärmepumpentrockner mit nicht mehr zugelassenen Kältemitteln, dürfen auch als gebrauchtes Gerät nicht mehr erneut auf dem Markt gelangen.

  • @rhpuch
    @rhpuch 2 месяца назад

    Gebrauchte Elektrogeräte lassen sich eigentlich als Händler nur als Bastelware/Defekt mit extra Hinweis verkaufen. oder die Ware ist quasi so gut wie neu mit Verpackung und WEEE Angabe des Originalherstellers ohne jegliche Reparatur. Oder es ist halt ein Sammlerstück/Seltenheitswert.

  • @rhpuch
    @rhpuch 2 месяца назад +1

    Schätze selbst die Verkaufsshops der Entsorgungsunternehmen der Gemeinden sind dann ein Abmahnrisiko. Ruhig das "Blue Print" Dokument der EU einsehen. Kurze Zusammenfassung: mit GPSR verpflichtest du dich ALLE EU Gesetze einzuhalten. Das macht dich Abmahnbar. Beispiel: Du verkaufst ein altes Elektrogerät welches nicht RoHS ist, kein CE oder du hast es repariert ohne Original Ersatzteile, nicht durch einen authorisierten Händler oder hast sogar ein Firmwareupdate gemacht oder Verbesserungen angebracht. Böser Fehler, du bist dann Hersteller. Auch wenn du ins Ausland verkaufst übrigens. Dann ist WEEE obligatorisch und CE natürlich auch. Viel Spass.

    • @hausgerateOliverKuscak
      @hausgerateOliverKuscak  2 месяца назад

      Genauso sieht es aus. Die meisten Händler schlafen aber bisher. Bei Reparaturen muss gewährleistet sein, dass diese nach Herstellervorgaben gemacht worden sind, mit Originalteilen. Bei Gebrauchtkauf ist penibelst darauf zu achten, das alles vollständig ist, von der Verpackung ( wenn dort Daten zu entnehmen sind, die lt. GPSR Pflicht sind) alle Sicherheitsdatenblätter /Gebrauchsanweisungen in Papierform... Jede noch so kleinste Veränderung an der Sache macht einem zum Hersteller. So wurde es mir nun mehrmals bestätigt.

    • @rhpuch
      @rhpuch 2 месяца назад

      @@hausgerateOliverKuscakhab mich mal schlau gemacht. Ce gilt nur für produkte ab 2001. gibt es den hersteller nicht mehr dann gibst du die marke an und schreibst dich als ansprechpartner rein. Hersteller bist du wenn du etwas veränderst was sicherheitsrelevant ist. Zb andere festplatte oder keine originalteil wie bei einem iphone ein nicht authorisiertes ersatzteil. Man sollte die rechnung beim kauf aufheben um nachweisen zu können es war vor 13.12.2024 schon im verkehr gewesen. Weee ist pflicht bei waren nach 13.8.2005 es sei denn die waren nicht am deutschen markt erhältlich. Reparierst du geräte oder bereitest diese auf musst du dich nicht weee registrieren es sei denn der hersteller vor dir hat das nicht getan und fällt unter die weee pflicht. (Historische altgeräte also ausgenommen). Die geräte dürfen nicht grundlegend verändert werden.

    • @Aerobix
      @Aerobix Месяц назад

      @@hausgerateOliverKuscak Aber wie sieht es mit den ganzen Produkten aus die vor dem 13.12.24 in der EU in Verkehr gebracht wurden? Gilt für diese Produkte nicht die Übergangsregelung? Wenn nicht, dann kann ich Bürgergeld beantragen.

  • @petersummerer7967
    @petersummerer7967 3 месяца назад

    Oje das hört sich nicht so gut an
    Wenn dann alles was gebraucht ist weggeschmissen werden sollte.max kennst du ja auch noch der wo im hohen Norden gebrauchte Autos verkauft.das würde da bestimmt auch heißen max darf dann bestimmt keine mehr verkaufen oder sie müssen dann wie neu sein Oder so

    • @hausgerateOliverKuscak
      @hausgerateOliverKuscak  3 месяца назад +1

      Ich weiß wen du meinst. Auch er muss alle Auflagen erfüllen wenn das Worst Case Szenario eintritt. Niemand weiß bisher ab die GPSR Pflichtangaben bei Ware eingehalten werden muss, die vor dem 13.12.2024 auf dem europäischen Markt war. Die Verordnung kann halt total unterschiedlich interpretiert werden.

    • @petersummerer7967
      @petersummerer7967 3 месяца назад

      @@hausgerateOliverKuscak das ist gut Wegen Max
      Und ja das stimmt mit den Auflagen.aber bestimmt kommt dann bestimmt auch das selbev auf dich zu oder auf ihn auch.und ihr beiden denkt dann was soll das jetzt wieder für eine komische Verordnung sein. und ja wie du im anderen Video sagtest dass es dann auch Second Hand Händler treffen kann.aber ihr beiden und andere werden denken wie machen wir nun weiter oder wie soll es in Zukunft weiter gehen