Hallo Herr Bullmann, Dankeschön für Ihre tolle Videos, klare Erklärungen, die helfen mir sehr. Ausgerechnet heute, sehr gute Vorbereitung für die morgigen Klausur.
Ich glaube einen Fehler entdeckt zu haben bei den außergewöhnlichen Belastungen bei 1:25:28. Der besteuerte Teil der Rente beträgt 40% von 10.920€. Auf die 6 Monate bezogen wären das richtigerweise dann 10.920€ * 6/12 = 2184€. Der Steuerfrei Teil der Rente wäre dann der Rest: 10.920€ - 4368€ = 6552€. Und auf die 6 Monate bezogen: 6552€ x 6/12 = 3.276€ und nicht 2.184€. Letzteres wäre nur richtig, wenn der steuerfreie Anteil der Rente 50% wäre.
@kkc1918: Danke für den Hinweis. Der steuerfreie Anteil auf die sechs Monate entspricht doch 2.184 €. Daher ist dieser steuerfreie Anteil auch direkt bei den Bezügen anzusetzen. Nach nochmaliger Überprüfung komme ich auf kein anderes als das vorgegebene Ergebnis.
Schönen Guten Tag, Ich hätte eine frage zu der Aufgabe 3. Bei 01:15:45 wird die Differenz aus aus der Zumutbaren Belastung von 6% berechnet. Weshalb muss man bei den 6% 51-130-15.340 rechnen um den Betrag 35.790 zu bekommen und nicht den Betrag welcher noch übrig bleicht nachdem man von 61.130, 15.340 abzieht (45.790) ? Vielen Dank
Die korrekte Berechnung = 15.340 mal 5 % + (51.130-15.340 (= 35.790))mal 6 % + (GdE 61.130 - 51.130 (= 10.000))mal 7 % = 3.614 = zumutbare Belastung nach § 33a Abs 3 EStG. Die 51.130 sind um die 15.340 zu kürzen, weil man die 15.340 bereits bei den 5 % genutzt und insofern verbraucht hat. Genauso wird vom GdE i.H.v. 61.130 der Betrag von 51.130 abgezogen, weil dieser Betrag insgesamt bereits für die 5 % und die 6 % verbraucht wurde. Hoffentlich löst sich für Sie der Knoten!? Weiterhin viel Erfolg, @Puffeyy, beim Vorbereiten!
Die 100 EUR unterlagen dem Freistellungsauftrag. Diese waren somit nicht mit KapESt und SolZ belastet (Brutto = Netto). Neben diesen freigestellten 100 EUR bestehen die Einnahmen noch aus den 80 EUR inklusive KapESt und SolZ (Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG). Folglich sind es in Summe 180 EUR. Der Freistellungsauftrag verhindert lediglich, dass von den 100 EUR KapESt weggenommen wird. Dieses ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich um Einnahmen i. S. v. § 8 Abs. 1 EStG handelt.
Nein, vereinfacht gesagt: Tu, nach dem du die Brutto-Kapitalerträge (mit Hilfe der Freistellung) ausgerechnet hast jeweils so, als ob es die Freistellungsbeträge auf einmal nicht mehr gibt. Rechne alle Brutto-Kapitalerträge zusammen. Am Ende hast du einen kompletten Betrag an Kapitalerträgen und 1.602 stehen insgesamt zum Abziehen zur Verfügung (bei Ehegatten). Jetzt schau dann erst, wer wieviel davon schon genommen hat (also wer wieviel Bruttokapitalerträge hat) und gib den evtl. Rest der noch übrig ist dem anderen.
Vielen dank sie haben beim bestehen der Prüfung geholfen 👍
Hallo Herr Bullmann,
Dankeschön für Ihre tolle Videos, klare Erklärungen, die helfen mir sehr.
Ausgerechnet heute, sehr gute Vorbereitung für die morgigen Klausur.
Danke für Ihr Kompliment!
♥️♥️♥️♥️♥️♥️♥️♥️♥️♥️♥️♥️
👍👍👍👍👍
Hallo,
wo ist denn bei der Aufgabe 1b die Betriebsausgabenpauschale von 25% im Gesetz geregelt?
vgl. Video ab 28:40 = H. 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH
Ich glaube einen Fehler entdeckt zu haben bei den außergewöhnlichen Belastungen bei 1:25:28. Der besteuerte Teil der Rente beträgt 40% von 10.920€. Auf die 6 Monate bezogen wären das richtigerweise dann 10.920€ * 6/12 = 2184€. Der Steuerfrei Teil der Rente wäre dann der Rest: 10.920€ - 4368€ = 6552€. Und auf die 6 Monate bezogen: 6552€ x 6/12 = 3.276€ und nicht 2.184€. Letzteres wäre nur richtig, wenn der steuerfreie Anteil der Rente 50% wäre.
@kkc1918: Danke für den Hinweis. Der steuerfreie Anteil auf die sechs Monate entspricht doch 2.184 €. Daher ist dieser steuerfreie Anteil auch direkt bei den Bezügen anzusetzen. Nach nochmaliger Überprüfung komme ich auf kein anderes als das vorgegebene Ergebnis.
Könnten die Videos mit rechtsstand 2021 wieder hochgeladen werden
Schönen Guten Tag, Ich hätte eine frage zu der Aufgabe 3.
Bei 01:15:45 wird die Differenz aus aus der Zumutbaren Belastung von 6% berechnet.
Weshalb muss man bei den 6% 51-130-15.340 rechnen um den Betrag 35.790 zu bekommen und nicht den Betrag welcher noch übrig bleicht nachdem man von 61.130, 15.340 abzieht (45.790) ?
Vielen Dank
Die korrekte Berechnung = 15.340 mal 5 % + (51.130-15.340 (= 35.790))mal 6 % + (GdE 61.130 - 51.130 (= 10.000))mal 7 % = 3.614 = zumutbare Belastung nach § 33a Abs 3 EStG. Die 51.130 sind um die 15.340 zu kürzen, weil man die 15.340 bereits bei den 5 % genutzt und insofern verbraucht hat. Genauso wird vom GdE i.H.v. 61.130 der Betrag von 51.130 abgezogen, weil dieser Betrag insgesamt bereits für die 5 % und die 6 % verbraucht wurde. Hoffentlich löst sich für Sie der Knoten!? Weiterhin viel Erfolg, @Puffeyy, beim Vorbereiten!
@@taxteachertutorials Vielen Dank für die Antwort, ich habe den Knoten lösen können. :)
1:08:15 wieso rechnet man die 100€ drauf? Müssten es nicht nur 80€ sein?
Die 100 EUR unterlagen dem Freistellungsauftrag. Diese waren somit nicht mit KapESt und SolZ belastet (Brutto = Netto). Neben diesen freigestellten 100 EUR bestehen die Einnahmen noch aus den 80 EUR inklusive KapESt und SolZ (Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG). Folglich sind es in Summe 180 EUR. Der Freistellungsauftrag verhindert lediglich, dass von den 100 EUR KapESt weggenommen wird. Dieses ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich um Einnahmen i. S. v. § 8 Abs. 1 EStG handelt.
Nein, vereinfacht gesagt: Tu, nach dem du die Brutto-Kapitalerträge (mit Hilfe der Freistellung) ausgerechnet hast jeweils so, als ob es die Freistellungsbeträge auf einmal nicht mehr gibt. Rechne alle Brutto-Kapitalerträge zusammen. Am Ende hast du einen kompletten Betrag an Kapitalerträgen und 1.602 stehen insgesamt zum Abziehen zur Verfügung (bei Ehegatten). Jetzt schau dann erst, wer wieviel davon schon genommen hat (also wer wieviel Bruttokapitalerträge hat) und gib den evtl. Rest der noch übrig ist dem anderen.