MIn: 2:23 Welche Grundstücksfläche ist anzugeben, wenn für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung 1/17 von Gesamt mit Bebauung (16 Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus) steht und die einzelnen Grundstücke lt. Sondernutzungsplan extrem unterschiedlich groß sind? Min.: 2:37 Welche Wohnfläche gebe ich an, wenn in meiner Hausgeldabrechnung 100,5 qm Nutzfläche beheizt sein sollen und tatsächlich mind. 124 qm Nutzfläche beheizt werden?
Liebe Frau Dietert, zu Ihrer ersten Frage: Das Formular zur Feststellung des Grundsteuerwertes sieht für Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Eintragung der Gesamtfläche und des Miteigentumsanteils vor. Zu Ihrer zweiten Frage: Sofern Sie zur Miete wohnen, können Sie die Wohnfläche aus dem Mietvertrag heranziehen. Gibt es keinen Mietvertrag, weil es z. B. eine eigengenutzte Wohnung ist, ist die Wohn- und Nutzfläche entsprechend der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 zu Grunde zu legen. Hier gibt es einige Besonderheiten, z. B. die Höhe der Räumlichkeiten, zu beachten.
@@ecovis Ich dachte, dass diese Datenerhebung deshalb ist, damit die falschen Eintragungen im Grundbuch/Teilungserklärung eine Chance haben, korrigiert zu werden?!
@@annalenaberger8823 Es betrifft Vermieter. Wenn dieser Flächen vermietet, die er beweisbar nicht hat, dann ist doch der Betrug bei der Beantragung von öffentlichen Geldern unvermeidbar.
Ganz sicher können Steuerberater nicht unterstützen, wenn der Eigentümer die Angaben zu falschen Eintragungen im Grundbuch / Teilungserklärung, beim Bauamt, beim Vermessungsamt keine Ahnung haben möchte und sich schlimmstenfalls auf die Aussagen von WEG Verwaltern verlassen..
Im Prinzip ist das richtig. Wenn der Bürger etwas bezahlen soll geht das immer schnell. ... aber wehe man hat mal was zu kriegen, dann lassen die sich Zeit.
Guter Beitrag, hier wird der Zuschauer noch respektvoll behandelt und nicht wie auf anderen Plattformen von obenherablassend geduzt.
Hallo wo finde ich bei Elster online das Formular für die Grundsteuererklärung
bitte warten, das wird von Elster erst ab 1. Juli 2022 bereitgestellt
Ja ja ist doch nur reine Abzocke.
das kommt wohl auf den jeweiligen Standort des Gebäudes an. . .in Grossen Städten könnte es teurer werden, auf dem Land günstiger ? - hoffe ich
Schön wäre es aber ich glaube nicht dran das es günstiger wird.
Na lassen wir uns überraschen.
MIn: 2:23 Welche Grundstücksfläche ist anzugeben, wenn für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung 1/17 von Gesamt mit Bebauung (16 Doppelhaushälften und einem Einfamilienhaus) steht und die einzelnen Grundstücke lt. Sondernutzungsplan extrem unterschiedlich groß sind? Min.: 2:37 Welche Wohnfläche gebe ich an, wenn in meiner Hausgeldabrechnung 100,5 qm Nutzfläche beheizt sein sollen und tatsächlich mind. 124 qm Nutzfläche beheizt werden?
Liebe Frau Dietert,
zu Ihrer ersten Frage: Das Formular zur Feststellung des Grundsteuerwertes sieht für Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Eintragung der Gesamtfläche und des Miteigentumsanteils vor.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sofern Sie zur Miete wohnen, können Sie die Wohnfläche aus dem Mietvertrag heranziehen. Gibt es keinen Mietvertrag, weil es z. B. eine eigengenutzte Wohnung ist, ist die Wohn- und Nutzfläche entsprechend der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 zu Grunde zu legen. Hier gibt es einige Besonderheiten, z. B. die Höhe der Räumlichkeiten, zu beachten.
@@ecovis ich denke, das betrifft keine Mieter?!?
@@annalenaberger8823 Da haben Sie völlig recht - gefragt sind Eigentümer.
@@ecovis Ich dachte, dass diese Datenerhebung deshalb ist, damit die falschen Eintragungen im Grundbuch/Teilungserklärung eine Chance haben, korrigiert zu werden?!
@@annalenaberger8823 Es betrifft Vermieter. Wenn dieser Flächen vermietet, die er beweisbar nicht hat, dann ist doch der Betrug bei der Beantragung von öffentlichen Geldern unvermeidbar.
Ganz sicher können Steuerberater nicht unterstützen, wenn der Eigentümer die Angaben zu falschen Eintragungen im Grundbuch / Teilungserklärung, beim Bauamt, beim Vermessungsamt keine Ahnung haben möchte und sich schlimmstenfalls auf die Aussagen von WEG Verwaltern verlassen..
Wo sind die Formulare. Bin so böse
bitte bei Elster registrieren, da gibt es die Formulare für die jeweilige Bundesländer
Man muss sich mal ruhig Zeit lassen.
Die Ämter arbeiten auch alle nicht so schnell.
Im Prinzip ist das richtig. Wenn der Bürger etwas bezahlen soll geht das immer schnell.
... aber wehe man hat mal was zu kriegen, dann lassen die sich Zeit.
Und wann geben die Politiker eine
Schuldenerklärung ab ?
Die geben keine ab .