Holdinggesellschaft steuerneutral gründen mit 1-50 % GmbH-Anteil || Dr. Christoph Juhn

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 11 сен 2024

Комментарии • 49

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 года назад +1

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @JoelKsn
    @JoelKsn 4 года назад +6

    Sehr interessante Videos :) habe den Kanal durch Finanzfluss entdeckt. Aus persönlichem Interesse und als nächste Video Idee könnte ein Video über "Steuern, Steuervorteile, Steuerlicheabsetzung von Ausgaben" als RUclipsr, Influencer (Einzelunternehmer) mit Einnahmen aus Affiliate Marketing, Placements, Google Einnahmen...kommen.

  • @qibster5307
    @qibster5307 4 года назад +2

    Sehr geehrter Herr Professor Dr. Juhn,
    herzlichen Dank für Ihre tollen Ausführungen zum wiederholten Male. Mir ist ein nicht ganz uneigennütziger Gedanke gekommen - ich kenne viele, kleinere (und teilweise auch mittlere) Unternehmen und StartUps, die keine Zeit und wenig Geld haben, sich wirklicj professionell daraufhin analysieren zu lassen, wo denn wirklich Steuern optimiert werden können. In der Juristerei gibt es „Pro-Bono-Fälle“, wäre es denkbar, dass Sie sich (zumindest für eine Anfangsanalyse) auch auf so etwas einlassen und dann im Rahmen eines (evtl. auch anonymisierten) RUclips Videos darüber berichten, was denn praktisch bzw. tatsächlich an Vorteilen generiert wurde. Ich denke, das wäre ein interessantes Format und generell, würde ich mich selbstverständlich auch dann ganz im Sinne der Informationsverbreitung selbst als Exempel empfehlen. Spaß bei Seite, es wäre doch toll, auch mal reale Erfolgsgeschichten zu hören!
    Herzlichen Dank für Ihre tollen Videos und weiterhin viel Erfolg!

  • @sebastianfuchs3620
    @sebastianfuchs3620 Год назад +1

    Absolut mega Typ!

  • @JanMarsalek69
    @JanMarsalek69 10 месяцев назад +1

    Sehr interessant.
    Ab welchem Unternehmenswert bei 50% Anteile macht dieses Modell Sinn?
    Und wann ist es noch besser einfach die Steuer zu bezahlen?
    Weil wie sie gesagt haben, es ist sehr aufwendig und bestimmt nicht billig...

  • @fabianscheiner4665
    @fabianscheiner4665 3 года назад +3

    Hallo Herr Prof. Dr. Juhn. Vielen Dank für die tollen Videos.
    Eine Frage zu diesem: Ist es nicht auch eine Möglichkeit, dass beide 50%-Beteiligten jeweils eine private Holding gründen (Holding A / Holding B), mit diesen beiden Holdings dann eine gemeinsame Holding gründen (Holding AB) und hiermit steuerneutral die operative Gesellschaft übernehmen?
    Dann würde die übernehmende Holding ja ebenfalls über 50% liegen.

  • @timolemke2477
    @timolemke2477 4 года назад +5

    Hallo Herr Dr. Juhn, theoretisch könnte ich auch § 21 anwenden, wenn ich vorab 0,004 % der Anteile (1,00 von 25.000,00 Euro Stammkapital) meines Geschäftspartners kaufe. Dann hatte ich 50,004 % der Stimmrechte (12.501 von 25.000 Euro). Der Kauf der 0,004 % wäre natürlich nicht steuerneutral, aber die Einbringung nach § 21. Anschließend könnte ich die 0,004 % wieder zurückverkaufen, was nicht schädlich im Sinne von § 21 sein dürfte, da ich diese Anteile regelär vorab gekauft habe. Geht natürlich nur, wenn der Geschäftspartner die Anteile bereits in einer Holding hatte, sie nicht in einer Holding haben möchte oder man sieben Jahre später das ganze andersherum wiederholt. Sehe ich das richtig?

  • @thomthom872
    @thomthom872 4 года назад +4

    Sehr geehrter Herr Dr. Juhn,
    vielen Dank für die informativen Videos. Ich habe im Januar 2017 mein Einzelunternehmen in eine operative GmbH eingebracht. Ab welchen Zeitpunkt könnte ich eine Holding GmbH über der operativen GmbH implementieren? Gilt da auch die 7 jährige Sperrfrist? Wenn ja, gibt es

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад +2

      Hallo thom thom,
      vermutlich wurde das Einzelunternehmen gem. § 20 Abs. 2 UmwStG eingebracht, hierdurch auch die Annahme der siebenjährigen Sperrfrist. Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen kann vermutlich die Implementierung direkt erfolgen, ohne das die Sperrfrist verletzt wird (Ketteneinbringung). Um eine eindeutige Aussage treffen zu können ist der genaue Sachverhalt notwendig.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @alexandersommer8821
    @alexandersommer8821 3 года назад +1

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Juhn,
    ich hätte eine Frage bzgl. der atypisch stillen Gesellschaft. Welcher Zeitraum sollte eingehalten werden zwischen der Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an der GmbH bei welcher ich beteiligt bin und dem Zeitpunkt zu dem ich die Anteile mittels Mitunternehmeranteil in meine Holding einbringe? Gibt es hier einen zwingenden zeitlichen Rahmen oder kann dies im selben Moment passieren. Vielen Dank für die sehr guten Videos.

  • @maxshunpo8890
    @maxshunpo8890 3 года назад +1

    Vielen Dank erst einmal für dieses Video.
    Ich hätte eine Frage hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der atypisch stillen Gesellschaft. Wie kommt der 1 % genau zustande?
    Muss der Gesellschafter hierfür einfach noch etwas Geld in die GmbH stecken oder wodurch begründet sich dann dieser eine Prozent?
    Und wird dann nicht zunächst auch das Kapital der operativen GmbH erhöht durch eine zusätzliche Beteiligung?
    Beste Grüße!

  • @neustanlogmbh2340
    @neustanlogmbh2340 3 года назад +1

    Hallo Herr Prof. Dr. Juhn,
    vll. habe ich eine interessante Frage für Sie:
    Wir haben uns letztes mal bezüglich einer Unternehmensnachfolge unterhalten.
    Hier ging es darum, dass der Sohn und Vater jeweils 50% Anteile an einer GmbH halten.
    Der Vater möchte aufhören und die 50% Anteile an den Sohn übertragen.
    Dieser würde die Unternehmensnachfolge für 5 bzw. 7 Jahre fortführen zu den gegebenen Pflicht um dies steuerfrei zu erhalten.
    Nun kam mir die Idee der Holdingstruktur. Wenn der Sohn nun 100% hält und innerhalb der Frist den Anteilstausch vollzieht, verstößt er dann gegen seine Pflichten und wir steuerpflicht?
    Oder übergeht das dann auf die Holding das diese die Voraussetzungen der Unternehmensnachfolge fortführt?
    Ich hoffe Sie können mir helfen.
    Lg.
    Stefan Schramm

  • @MarkoHerz
    @MarkoHerz 4 года назад +1

    Danke Herr Juhn für die immer wieder erhellenden Videos und Anregungen. Eine kleine Frage habe ich zu diesem Lösungsansatz. Meiner Meinung nach, darf ein Gesellschafter nicht gleichzeitig atypisch still beteiligt sein oder liege ich da falsch? Danke vorab und herzliche Grüße

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад

      Hallo Marko Herz,
      eine Beteiligung ist grundsätzlich möglich und anerkannt (vgl. BFH 8.8.79, BStBl II, 768). Jedoch ist die gesamte Umsetzung nicht ganz trivial und benötigt im Vorfeld eine ordentliche Prüfung.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @-scorritus-2507
    @-scorritus-2507 4 года назад +1

    Hallo ich komme gerade von deiner Video Reihe bei Finanzfluss. Wo Ihr auch über die Holding Struktur geredet habt. Wie sieht es mit dem Wegzug bei einer Holding GmbH aus? Rein aus Interesse wird aus dieser dann eine GmbH und Co.KG gemacht? Würde mich einfach Mal interessieren. Echt coole und Informative Videos

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад

      Hallo Scorritus,
      bei einer Beteiligung an einer Holding GmbH wird die Wegzugsteuer ausgelöst (unter gewissen Voraussetzungen wird diese zinslos gestundet). Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG wird die Wegzugsteuer nicht ausgelöst, sodass man prüfen sollte ob eine GmbH & Co. KG in diesem Fall nicht vorteilhafter wäre.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @felixw205
    @felixw205 2 года назад

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Juhn,
    ist die Gestaltung mit der Gründung einer deutschen Holding und der Einbringung des MU-Anteils (atypisch stille Gesellschaft) auch möglich, wenn die operative Gesellschaft eine belgische Kapitalgesellschaft ist? Gem. meiner Einschätzung sollte das möglich sein.
    Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung.
    VG
    Felix W

  • @feder24
    @feder24 3 года назад +1

    Sehr geehrter Herr Dr. Juhn,
    meine Frau und ich sind bei der Gründung eines GmbHs. Ist es sinnvoll, 49 und 51% der Anteile zu teilen?
    und auch, dass nur einer von uns als GF fungiert, anstatt beide?
    Vielen Dank im Voraus
    Freundliche Grüße aus Osnabrück
    FD

    • @jansales3129
      @jansales3129 3 года назад

      Das würde mich auch interessieren @juhn

    • @maadman117
      @maadman117 2 года назад +1

      Aufpassen muss man dann bei folgendem: der 49% geschäftsführender Gesellschafter wäre ohne Sperrminorität sozialabgabenpflichtig. In meinem persönlichen Bekanntenkreis kenne ich 2 Firmen, die nachträglich 70.000€, bzw. bei der 2ten, "im mittleren 6-stelligen Bereich" abführen mussten. Scheinbar gibt es da nicht mal eine Verjährungsfrist, der eine durfte sogar bezahlen für einen längst verstorbenen Geschäftspartner.....

  • @afghancoste
    @afghancoste 3 года назад

    Naja, das Modell hört sich auf den ersten Blick ja schön an, jedoch hakt es meiner Meinung nach an einer gewissen Stelle.
    Klar kann ich mit der GmbH eine sog. GmbH & Still als zivilrechtliche Innengesellschaft, die steuerlich als Mitunternehmerschaft (MU) gilt, begründen. Dies führt dazu, dass der GmbH-Anteil als SBV II bei der MU zu aktivieren ist.
    Und hier ist der Knackpunkt, denn mit welchem Wert erfolgt die Bewertung im SBV der MU. M.E. ist hier der § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe c EStG einschlägig, der eine Bewertung mit dem Teilwert (Marktwert) vorschreibt, außer zwischen Anschaffung der GmbH-Anteile und Einlage ins SBV liegen weniger als 3 Jahre. Die Einlage führt somit bereits zu einer Besteuerung nach § 17 EStG im Rahmen des TEVs (§ 3 Nr. 40 EStG), da idR die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung geringer als der Teilwert sind.
    Die nachgelagerte Einbringung nach § 20 UmwStG führt dann nur im Verhältnis der im Vorfeld versteuerten Einlage und zukünftigen Wertzuwächsen zu einer 95% Steuerbefreiung. Ferner ist hier ja auch noch die 7-Jährige Sperrfrist zu beachten...
    Dennoch interessante Gestaltung die vielleicht in 5 von 1000 Fällen wirklich eine gangbare Lösung sein dürfte.

  • @simonemuller-esche220
    @simonemuller-esche220 2 года назад

    Hallo Herr Juhn, wir haben bereits eine Holding, die zu 100% Mutter der GmbH ist. Nun möchten wir Fondsanteile vom GmbH-Depot in das Depot der Holding übertragen. Wie geht das steuerneutral? Asl Gewinnausschüttung an die Holding oder als unentgeltlicher Eigenübertrag? Oder wie evtl. sonst?

  • @eliasx8237
    @eliasx8237 11 месяцев назад

    Wie viel Aufwand ist das in der Praxis und von welchen kosten sprechen hier bei mindestens?
    Bereue es jetzt schon 50/50 gegründet zu haben und auf meinen Steuerberater gehört zu haben, dass man ohne Holding gründen soll, denn das sei was für "Große"...

  • @thomthom872
    @thomthom872 4 года назад +1

    Wenn ja gibt es eine andere Lösung? Vielen Dank im Voraus.

  • @janesa5097
    @janesa5097 3 года назад

    Der Paragraf §21 UmwStG ist aber mit Besteuerung des Anteilseigners überschrieben und die im Video beschriebene Textstelle findet sich wenn im §20 (1) 🤔

  • @Leonardo_A1
    @Leonardo_A1 2 года назад

    Hört sich schwer nach Gestsltingsmissbrauch an (bin kein StB) dennoch Gesetz ist Gesetz. Hoch interessant

  • @guneyyalcin3366
    @guneyyalcin3366 4 года назад

    Ausgangsituation : Gmbh 1 gehört zu 40% Achim und zu 60% Christian. Gmbh 1 gehört aber zur Holding Gmb2 welches 100% Christian gehört. Kann Achim seine Anteile bei Gmbh 1 auch in eine eigene Holdingstrucktur unterbringen ?
    Lg

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад

      Hallo Güney Yalcin,
      gründet Achim seine eigene Holding und möchte die 40 % Beteiligung in die Holding einbringen, funktioniert das über § 20 UmwStG. Hierzu muss zunächst eine atypisch stille Beteiligung bestehen, um eine Mitunternehmerschaft zu begründen.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @eliasx8237
    @eliasx8237 11 месяцев назад

    Funktioniert das immer noch? Ich möchte meinen Steuerberater dringend wechseln und zu ihnen kommen.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  11 месяцев назад

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Melden Sie sich gerne einmal telefonisch bei uns. Unser Team erläutert Ihnen gerne das Vorgehen und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Sie erreichen uns unter der 0221 999 832 0. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • @JB-Dubai
    @JB-Dubai 3 года назад

    Ist diese Methode 100% wasserdicht? Gibt es mögliche Risiken? Was wenn das FA das nicht anerkennt? Muss dann der gesamte Unternehmenswert versteuert werden?

    • @JB-Dubai
      @JB-Dubai 3 года назад

      @juhn @all kennt jemand die Antwort? Vielen Dank

    • @enrbaum
      @enrbaum Год назад

      Mich würden hier auch Erfahrungsberichte interessieren. Unsere Steuerberater und Steuerfachanwälte haben uns definitiv davon abgeraten.

  • @chrisiv3n432
    @chrisiv3n432 4 года назад +1

    Fällt bei dieser Variante die 7 Jahre Sperrfrist ebenfalls weg?

    • @AjeeyUzumaki
      @AjeeyUzumaki 4 года назад +1

      Die Sperrfrist hat man für die Anteile der Holding

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад +1

      Kann ich genau so bestätigen.
      BG, CJ

  • @paulberlin2380
    @paulberlin2380 4 года назад

    Wie funktioniert die Einbringung in der Praxis, insb. bezüglich Kosten? Muss die GmbH (gutachterlich) bewertet werden oder kann man beispielsweise zum 31.12. einbringen auf Basis des bilanziellen Eigenkapitals? Danke.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад

      Hallo Paul Berlin,
      Die GmbH muss durch einen Steuerberater bewertet werden. Wenn das Eigenkapital aber bereits TEUR 25 ausweist, ist die Bewertung ja besonders einfach und auch sehr schnell gemacht.
      BG, CJ

  • @dragoran149
    @dragoran149 4 года назад

    Wo kommen denn die 1% her? Wenn ich und mein Kollege jeweils 50% haben, wie kann denn ich als stiller Gesellschafter noch 1% Anteil bekommen? Oder müssen wir uns mit der Auflösung des stillen Gesellschafteranteils abwechseln?

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад

      Wenn Sie sich mit 1% als stiller Gesellschafter beteiligen, bleibt in der GmbH nur noch der Restgewinn von 99 %. Dieser wiederum wird dann 50% zu 50% auf beide Gesellschafter aufgeteilt.
      BG, CJ

    • @dragoran149
      @dragoran149 4 года назад

      @@juhnsteuerberater ach stimmt, das bezieht sich auf den Gewinn. Dann verstehe ich es. Vielen Dank.

  • @nurik2949
    @nurik2949 4 года назад

    Funktioniert das auch bei einem geschäftsführenden Gesellschafter mit

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад

      Grundsätzlich ist die Gestaltung auch dafür möglich ;-)
      BG, CJ

  • @equliguemasse6314
    @equliguemasse6314 4 года назад

    Sieht nach einer riskanten steuerlücke aus die einem um die Ohren fliegen könnte.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад

      Hallo,
      es handelt sich um eine legale Gestaltung, die aber nur mit einer guten Kanzlei umgesetzt und später gegenüber dem Finanzamt durchgesetzt werden sollte ;-)
      BG, CJ

    • @KingsBruton
      @KingsBruton 4 года назад

      @@juhnsteuerberater Haben Sie mal so eine verbindliche Auskunft von einem Finanzamt dazu bekommen? Wie setzt man sowas sonst risikolos um?