Die Besteuerung der Ferienimmobilie an der belgischen Nordseeküste in der Nutzungsphase - Teil 1
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- Опубликовано: 18 ноя 2024
- Jeder Eigentümer oder dinglich Berechtigte muss die „onroerende vorheffing“ zahlen.
Was ist das: Es handelt sich um eine Abgabe auf unbewegliche Sachen also Immobilien, die an deren Wert anknüpft und mit unterschiedlichen Hebesätzen für den Teilstaat Flandern, die Provinz Westflandern und die jeweilige Gemeinde erhoben wird. Auf die Art der Nutzung kommt es nicht an.
Ausgangspunkt ist das kadastrale inkomen, das für jede einzelne Immobilie festgestellt wird. Dabei handelt es sich um den fiktiven Ertrag, den die betreffende Immobilie nach den Wertverhältnissen im Kalenderjahr 1975 abgeliefert hätte.
Um mit dem kadastralen Wert aus 1975 in der Gegenwart für Zwecke der Besteuerung arbeiten zu können, erfolgt jedes Jahr eine Indexierung. In 2024 beträgt die Indexzahl 2,1763.
Von diesem Wert wird dann ein Prozentsatz als Abgabe für den Teilstaat Flandern, die Provinz und die jeweilige Gemeinde erhoben.
Berechnungsbeispiele dazu stellen wir auf unserer Homepage ein.
Wird die Immobilie vermietet, ist auf die Vermietung Einkommensteuer zu zahlen, in der belgischen Amtssprache personenbelasting genannt.
Dabei werden zwei Einkommensteuerteilschulden für den unbeweglichen Teil(also die Immobilie selbst) und den beweglichen Teil ( also das Inventar)der Immobilie ermittelt.
Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage des unbeweglichen Teiles wird nicht auf die tatsächliche Miete sondern auf das indexierte kadastrale inkomen zurückgegriffen. Dabei wird der Anteil der nicht vermieteten Zeit oder des nicht vermieteten Raumes ausgeschieden. Auf den sich danach ergebenden indexierten kadastralen Teilwert wird im Regelfall für einen ausländischen Eigentümer 25% personenbelasting erhoben.
Für die Ermittlung der Einkommensteuerschuld aus der Vermietung des beweglichen Mietgegenstandes( Inventar der Wohnung) wird auf die tatsächliche Miete zugegriffen. Davon werden von Gesetzes wegen 40% der erzielten Miete dem beweglichen Teil zugerechnet. Abgezogen werden können pauschal 50% als Werbungskosten. Auf den Differenzbetrag wird dann wieder der Tarif von 25% erhoben.
Dieses System erscheint zwar auf den ersten Blick kompliziert,ist es aber nicht und es hat nach meinen Beobachtungen und Berechnungen für vergleichbare Objekte in den benachbarten NL den Vorteil niedrigere Steuern zu erzeugen.