Also Beamte zahlen nicht in die RV ein, beziehen aber am Ende mehr als 70% ihres letzten Brutto-Gehaltes als Pension, während ein Arbeiter/Angestellter sein Arbeitsleben lang in die RV einzahlt und am Ende derzeit 48% von seinen Einzahlungen als Brutto-Rente erhält. Der Unterschied Pension zu Rente ist daher enorm und ungerecht.
Beim Beamten- u. Pensionsbasching wird leider immer außen vor gelassen, dass auch dort Steuern bezahlt werden müssen, dass Gesundheitskosten im Alter in der Regel höher sind, dass sich das Einkommen auch in starken Konjunkturzeiten sehr starr entwickelt und Dienstjahre durchaus eine Rolle spielen. Die Sicherheit hat auch diese Seiten. Integriert in die Rentenversicherung wären Beamte übrigens auch nicht nur Einzahler, sondern auch eine neue Leistungsempfängergruppe.
das tust Du doch !!! Schließlich hast Du einen Bruttolohn von dem wird die Steuer abgezogen und dann erst die Versicherung (50 %der Einzahlung wird versteuert !!!)
@@thomasbreitenbach-mj5gd nein. Zahlungen in Rentenversicherungen, Krankenversicherung und Werbungskosten (Pendlerpauschale, Arbeitsmaterialien, fortbildungskosten) werden vom Brutto abgezogen und können bei der Steuer abgesetzt werden. Spätestens bei der jährlichen Steuererklärung erhält man diese Steuerzahlungen zurück und man bezahlt keine Steuern auf diese Ausgaben.
Also Beamte zahlen nicht in die RV ein, beziehen aber am Ende mehr als 70% ihres letzten Brutto-Gehaltes als Pension, während ein Arbeiter/Angestellter sein Arbeitsleben lang in die RV einzahlt und am Ende derzeit 48% von seinen Einzahlungen als Brutto-Rente erhält. Der Unterschied Pension zu Rente ist daher enorm und ungerecht.
Beim Beamten- u. Pensionsbasching wird leider immer außen vor gelassen, dass auch dort Steuern bezahlt werden müssen, dass Gesundheitskosten im Alter in der Regel höher sind, dass sich das Einkommen auch in starken Konjunkturzeiten sehr starr entwickelt und Dienstjahre durchaus eine Rolle spielen. Die Sicherheit hat auch diese Seiten. Integriert in die Rentenversicherung wären Beamte übrigens auch nicht nur Einzahler, sondern auch eine neue Leistungsempfängergruppe.
Kann man nur darauf hoffen, daß du als Pensionär genauso viel Steuern auf deine Einkünfte zahlen musst wie ein Rentner
Als Arbeitnehmer zahlt man auf die Renten Einzahlungen keine Steuern.
das tust Du doch !!! Schließlich hast Du einen Bruttolohn von dem wird die Steuer abgezogen und dann erst die Versicherung (50 %der Einzahlung wird versteuert !!!)
@@thomasbreitenbach-mj5gd nein. Zahlungen in Rentenversicherungen, Krankenversicherung und Werbungskosten (Pendlerpauschale, Arbeitsmaterialien, fortbildungskosten) werden vom Brutto abgezogen und können bei der Steuer abgesetzt werden. Spätestens bei der jährlichen Steuererklärung erhält man diese Steuerzahlungen zurück und man bezahlt keine Steuern auf diese Ausgaben.
@@thomasbreitenbach-mj5gd hast du diese mal mit deinem Steuerberater oder Personalabteilung deines Arbeitgebers besprochen?