Ja, auch bei Rentnern ist die Energiepreispauschale grundsätzlich steuerpflichtig. Ob es zu einer höheren steuerlichen Belastung oder überhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommt, hängt von den persönlichen Verhältnissen im Einzelfall ab.
Die Goldstücke brauchen das Geld. Der Rentner ist in den Augen der Verbrecherpolitiker nutzlos. Die Vergewaltiger, Räuber, Mörder sind die Zukunft dieses Landes.
Achtung: Es wird jetzt gerichtlich geprüft, ob die Versteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro, die Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer 2022 erhalten haben, rechtmäßig ist. Dies soll eine Klage, die nun beim Finanzgericht Münster anhängig ist, klären. Schon im Gesetzgebungsverfahren hat der Bund der Steuerzahler deutlich gemacht, dass die Zuordnung zu steuerpflichtigen Einkünften verfassungsmäßig zweifelhaft ist. Wir empfehlen, ergehende Steuerbescheide offen zu halten und dagegen Einspruch einzulegen. Informationen und Hilfestellungen finden Interessierte in unseren INFO-Services Nr. 30 („Versteuerung Energiepreispauschale“) und Nr. 38 („Energiepreispauschale für Rentner“). Beide Materialien enthalten unseren Mustertext für einen Einspruch. www.steuerzahler.de/info-service
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Solange wir uns das gefallen lassen bis das Geld nicht mehr reicht fürs Leben. Und das kommt wenn es so weitergeht mit unseren Deutschlandkaputtmachern. 😢 Sie sollten sofort zurücktreten aber wer das Geld hat die Macht.
Warum für die rente Steuer zahlen? Für das geld was wir verdient haben, haben wir schon Steuer bezahlt. Praktisch für das Geld zahlen wir zweimal Steuer. Ist doch verrückt. Totale Verarschung
Bei der Einkommensteuer werden auch Renteneinkünfte berücksichtigt und besteuert, die normale Altersrente mit ihrem Ertragsanteil, der sich nach Renteneintrittsalter und Jahr des Beginns richtet. Ob unter Umständen eine Doppelbesteuerung im Einzelfall vorliegt, muss jeweils konkret ermittelt werden. Weil hier noch gerichtliche Verfahren anhängig sind, ergehen Steuerbescheide mit Renteneinkünften insoweit vorläufig.
@@TheMinijobber Na ja, nach den Angaben des Statistischen Bundesamts 2019 zahlten immerhin 37 Prozent der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer. Wobei allerdings überwiegend noch andere steuerpflichtige Einkünfte bei den Betroffenen vorlagen: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/PD23_257_73111.html
@@helenethoresz2248 Steuerzahlerbund behauptet schon seit Jahrzehnten, daß sie sich einsetzen für den, für den und für das. Für was wirklich und wo bitte sind denn die Großen Ergebnisse❓. Wie wird das alles finanziert.
@@Droid_BB-8 Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2020 vor. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts mussten demnach rund 40 % oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen.
Die seit 2005 geänderte Rentenbesteuerung basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Renten und Pensionen grundsätzlich gleich besteuert werden sollen.
Hört endlich auf, von den Rentnern Steuern zu kassieren, weg mit dem Finanzamt, ist eine Frechheit, zahlen die Herrschaften da oben Steuern von ihren unrechtmäßigen Geld und Diäten und was die noch so alles bekommen
Die Umsatzsteuer (oft Mehrwertsteuer genannt) zahlt jeder auf die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, natürlich auch Senioren. Es gibt zwei Steuersätze: 7 und 19 Prozent. 2021 nahm der Staat damit 250,80 Mrd. Euro ein, das war fast ein Drittel des gesamten Steueraufkommens. Eine allgemeine Umsatzsteuer tauchte in Deutschland erstmals im Jahr 1916 auf, als eine Bruttoallphasenumsatzsteuer erhoben. Der Steuersatz lag vor dem Zweiten Weltkrieg zwischen 0,5 und 2,5 Prozent, in den 1950er und 1960er Jahren bei 4 Prozent. Ab 1968 ist man zur Nettoallphasenumsatzsteuer übergegangen, bei der die Umsatzsteuer auf denjenigen Teil des Mehrwerts erhoben wird, den das Gut auf der jeweiligen Produktionsstufe erlangt hat. Deshalb wird diese Version der Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Der Normalsteuersatz lag anfangs bei 10 Prozent, der ermäßigte Steuersatz bei 5 Prozent des Netto-Verkaufspreises. Die letzte Erhöhung von 16 auf 19 Prozent fand zum 1. Januar 2007 statt und gilt als die „größte Steuererhöhung“ aller Zeiten.
Dafür habe ich 45 Jajre immer Vollzeit gearbeitet ? Das mus ein Witz sein !!! Wer zahlt meine Miete Heizung Szrom GEZ unf nebenkosten wie Versicherungen ? Ich zahle ja schon doppelt Kranken und Pflegeversicherung von meiner Rente ,obwohl mein Mann schon 7 Jahre tot ist ! Da habe ich was falsch gemacht ,mit Bürgergeld stände ich jetzt besser da und brauchte nicht für Zahnersatz jeden Euro umdrehen und meine Kinder bitten !!! 😢😢😢😢😮😮😮
Genau deshalb setzt sich der Bund der Steuerzahler dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden: steuerzahler.de/aktuelles/detail/rentenbesteuerung-nachbessern-1/
Müssen Bürgergeld Kassierer auch Steuern bezahlen. 524 € der. Mann 524€ die Frau 2 Kinder nochmal 600€. Dann den Strom. Die Miete und Heizung bezahlt bekommen. Und wenn ein Arbeiter 50 Jahre gearbeitet hat der dann 1600€ Rente bekommt zahlt dann jede Menge Steuern 😢😢😢😢
Das Bürgergeld ist nicht steuerpflichtig, da es sich um eine sogenannte Grundsicherungsleistung handelt. Es unterliegt auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, erhöht also auch nicht den Steuersatz.
Bei 1600€ Rente zahlt man, nach Abzug von der Krankenkasse und Pflegeversicherung, als Alleinstehender ca 110 € Steuern pro Monat. Als Ehepaar zahlen Sie nicht einen Cent ans Finanzamt.
@@Droid_BB-8 Ja, wenn nur einer der Ehegatten Rente in dieser Höhe bekommt und der andere keinerlei Einkünfte hat, stimmt das, denn bei Ehegatten verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wenn sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
@@BdStHessen Den Grundfreibetrag bekommt jeder zugestanden. Bei Eheleuten mit nur einem Einkommen wird dieser auch doppelt angerechnet. Aber nur wenn diese Zusammenveranlagt werden.
Normale Altersrenten werden nicht voll besteuert, sondern nur mit einem Ertragsanteil. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs, er beträgt mindestens 50 % des jährlichen Rentenbruttobetrags. Der Restbetrag bleibt steuerfrei. Hier muss im Einzelfall immer genau gerechnet werden. Im Beispielfall wurde zur Vereinfachung der Berechnung der steuerfreie Teil der Rente mit 8.000 € angenommen. Somit verbleibt bei Michael Maier letztlich ein anzusetzender Betrag, der unter dem Grundfreibetrag liegt. Folge: Steuer 0, keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!
@@ladyhahaa6136 Einer Tabelle In § 22 Einkommensteuergesetz ist der steuerpflichtige Anteil der Rente zu entnehmen. Dieser beträgt in Ihrem Fall (Rentenbeginn 2016) 72 %.
Auch Renten gehören zu den Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und sind je nach Art und Höhe zu versteuern. Wir als Bund der Steuerzahler setzen uns nachhaltig für eine Entlastung bei der Rentenbesteuerung ein. Vor allem dafür, dass es keine Doppelbesteuerung von Renten gibt. Unterstützen Sie unsere Arbeit doch mit einer Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Verein: steuerzahler.de/mitglied-werden/
Die bekommen auch die Unterlagen von der Rentenversicherung. Und die melden sich, ganz sicher. Aber das kann auch dauern. Ich habe mal für 6 Wochen Kurzarbeitergeld bekommen. Ich wußte nicht das ich dann eine Steuererklärung abgeben muß. Nach 7, genau sieben, Jahren hat sich das Finanzamt gemeldet. Sieben Jahre ist irgendeine Frist.
Ja, das stimmt. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen und dergleichen müssen der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen alle geleisteten Rentenzahlungen mitteilen. Von dort aus wird das Finanzamt informiert und weiß Bescheid. Grundsätzlich muss jeder Steuerzahler selbst prüfen, ob er eine Steuererklärung abgeben muss. Es kann sein, dass der „7-Jahres-Fall“ noch nicht verjährt war. Dass das so spät vom Finanzamt kam, ist eher die Ausnahme.
Ja, dieser Betrag ist eine Annahme im erwähnten Beispielfall. Dieser soll veranschaulichen, wie grundsätzlich zu prüfen ist, ob ein Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben muss oder nicht.
Beamte werden steuerlich grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch was die Berücksichtigung von Werbungskosten und sonstige steuerliche Abzugsmöglichkeiten betrifft. Besonderheiten gibt es nach dem Ausscheiden aus dem Dienst bei der Besteuerung von Versorgungsbezügen. Alles Wichtige hierüber können Sie unseren Broschüren „Steuererklärung für Senioren 2023“ und „Steuererklärung für Arbeitnehmer“ entnehmen. Auch bieten wir die Broschüre „Senioren und Steuern“ an. Diese können Sie hier kostenfrei anfordern: www.steuerzahler-hessen.de/service-leistungen/publikationen/
Steuerlich gelten für Witwen- und Altersrente die gleichen Regeln. Ein Teil der Rente bleibt steuerfrei. Beide Renten werden also bei der Steuer berücksichtigt.
Bei der Einkommensteuer ist es so, dass Renten grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören. Nur wenige, zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, sind steuerfrei, viele zum Teil steuerpflichtig und es gibt auch Renten, die voll anzusetzen sind. Letztlich kommt es in vielen Fällen auch darauf an, welche Kosten steuerlich abgezogen werden können. Dann ist es nicht selten, dass im Ergebnis keine Steuern anfallen.
Muss jeder für sich selber prüfen, ob eine Steuererklärung notwendig ist- hmm ist nix neues, wenigstens ist die Broschüre kostenlos, auf die verwiesen wird - hoffentlich mit mehr Inhalt
Es ist vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht bewusst, dass sie selbst regelmäßig überprüfen müssen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Entsprechendes gilt auch für Personen, die nicht mehr im aktiven Arbeitsleben stehen. Daher ist es hilfreich zu wissen, wie im Falle eines Rentenbezugs eine gegebenenfalls bestehende Abgabepflicht festgestellt werden kann. Klar, dass sich in einem kurzen Video nur Grundsätzliches darstellen lässt. Unsere kostenlose Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ liefert sehr detaillierte wissenswerte Informationen zum Thema: www.steuerzahler-hessen.de/service-leistungen/publikationen
Normale Altersrenten werden nicht voll besteuert, sondern nur mit einem Ertragsanteil. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs, er beträgt mindestens 50 % des jährlichen Rentenbruttobetrags. Der Restbetrag bleibt steuerfrei. Hier muss im Einzelfall immer genau gerechnet werden. Im Beispielfall wurde zur Vereinfachung der Berechnung der steuerfreie Teil der Rente mit 8.000 € angenommen. Somit verbleibt bei Michael Maier letztlich ein anzusetzender Betrag, der unter dem Grundfreibetrag liegt. Folge: Steuer 0, keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!
Hintergrund ist die komplexe Rentenbesteuerung, die seit dem Jahr 2005 gilt: Damals hat der Gesetzgeber die Rentenbesteuerung auf ein nachgelagertes System umgestellt. Das heißt, während des Erwerbslebens können die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgezogen werden - und in der Auszahlungsphase muss die Rente versteuert werden. Um das System umzustellen, schmilzt der steuerfreie Anteil der Rente jährlich ab. Je später man in Rente geht, desto höher ist also der steuerpflichtige Anteil, so die Faustformel. Lag er für Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente erhielten, bei 50 Prozent, gibt es für Neurentner aktuell nur noch einen steuerfreien Anteil von 17 Prozent.
@@BdStHessenVerständlich wärs wenn sie erklären das ein Beamter geklagt hat warum seine Rente besteuert wird und die der "normalen Rentner nicht . Das haben die wenigsten mitbekommen ... Einfach gesagt : Vor dem Gesetz ( sollen ) alle Gleich sein ....
@@norbertflohr4145 Ja, Anlass für die Einführung der Rentenbesteuerung ab 2005 war tatsächlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- aus dem Jahr 2002. Hier hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Bisher unterlagen Beamtenpensionen voll der Besteuerung, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen nur in Höhe des Ertragsanteils (in der Regel zwischen 27 Prozent und 32 Prozent). Das BVerfG forderte den Gesetzgeber auf, die Besteuerung der Renten und Pensionen bis zum 1. Januar 2005 gleich zu regeln. So ist das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen entstanden.
Der große schreck kommt wenn man noch teilzeit weiterarbeiten möchte. Da wird man nochmal geschöpft. Sehr traurig. Der Steuerfreibetrag ist zu niedrig.
Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden und fordern deutliche Verbesserungen bei der Rentenbesteuerung. Die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Renten müssen angepasst werden! Wenn Rente bezogen wird und darüber hinaus noch andere Einkünfte erzielt werden, kommt es bei der Besteuerung immer auf den konkreten Fall an.
Die jetzige Rentenbesteuerung aufgrund einer Änderung ab 2005 wurde vom Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Und zwar, weil die Renten bis dahin geringer besteuert wurden als die Pensionen. Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass es für Rentner günstiger wird. Mehr dazu hier: steuerzahler.de/aktuelles/detail/rentenbesteuerung-nachbessern-1/
@@rosalindeseeber9631 Die Pensionskasse ist eine Vorsorgeeinrichtung für Mitarbeiter eines Unternehmens und eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Hier zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ein und können auch von Steuervorteilen profitieren. Beamte betrifft das nicht!
Die zahlen auch Steuern, haben jedoch nie in eine Rentenkasse, oder Pensionskasse eingezahlt, fühlten sich aber dennoch ungerecht behandelt und klagten deswegen und deshalb zahlen die Rentner seit mehr als 17 Jahren Steuern auf die schon einmal versteuerte Rente. Ist es nicht schön zu sehen, wie Gerichte hier,, Recht " sprechen.
Nicht alle Rentner müssen Steuern bezahle, weil die Renten in Deutschland so niedrig sind und die, die Steuern bezahlen müssen, werden zum Teil doppelt besteuert, weil es nichts Ungerechteres gibt als die Besteuerungsstufung ab 2005 für Rentner.
Die Besteuerung von Renten gehört zu den komplexesten Bereichen des deutschen Einkommensteuerrechts. Eine Doppelbesteuerung von Renten darf es aber nicht geben. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Ob eine solche gegeben ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Auf jeden Fall muss die Politik handeln und die Regelungen bei der Rentenbesteuerung dringend anpassen, um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung zu verhindern.
Achtung: Es wird jetzt gerichtlich geprüft, ob die Versteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro, die Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer 2022 erhalten haben, rechtmäßig ist. Dies soll eine Klage, die nun beim Finanzgericht Münster anhängig ist, klären. Schon im Gesetzgebungsverfahren hat der Bund der Steuerzahler deutlich gemacht, dass die Zuordnung zu steuerpflichtigen Einkünften verfassungsmäßig zweifelhaft ist. Wir empfehlen, ergehende Steuerbescheide offen zu halten und dagegen Einspruch einzulegen. Informationen und Hilfestellungen finden Interessierte in unseren INFO-Services Nr. 30 („Versteuerung Energiepreispauschale“) und Nr. 38 („Energiepreispauschale für Rentner“). Beide Materialien enthalten unseren Mustertext für einen Einspruch. www.steuerzahler.de/info-service
Na klar müssen Rentner Steuern zahlen und das nicht zu knapp, sie zahlen mit die höchsten Steuern, Rente wird zum zweiten mal besteuert und jede zusätzliche zur Rente verdienten Euro nochmal mit steuern belegt. 😡😡😡
Der Bund der Steuerzahler hält die gegenwärtige Rentenbesteuerung für insgesamt reformbedürftig, sie muss deutlich milder gestaltet werden. Zudem müssen auch laufende Rentensteigerungen vom persönlichen Steuerfreibetrag profitieren. Aktuell wird jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent in die Steuerberechnung miteinbezogen. Das muss geändert werden. Und auch die Beträge, die Senioren bei der Steuer abziehen dürfen, müssen überprüft werden.
Sowohl Alters- als auch Betriebsrente gehören zu den Einkünften, die das Einkommensteuergesetz zur Besteuerung heranzieht. In welcher Höhe schließlich Steuern anfallen, richtet sich nach allen maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen und auch nach den Kosten, die jeder Steuerzahler im eigenen Fall geltend machen kann. Dies entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es darf keine Doppelbesteuerung geben, und wir fordern auch nachhaltig, dass die Rentenbesteuerung zukünftig gemäßigter ausfällt.
Eine Steuererstattung kann grundsätzlich nur dann anfallen, wenn Steuern entweder vorausgezahlt oder bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn im Voraus bei den Gehaltszahlungen schon im Laufe des Jahres einbehalten worden sind. Und dann im Ergebnis mehr bezahlt wurde als über das Jahr gerechnet an Steuern festgesetzt werden. Auch wenn von den Kapitalerträgen Steuern einbehalten worden sind und ggf. hier ein Erstattungsanspruch besteht. Soweit Sie hohe steuerlich absetzbare Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, mindert das Ihre Steuerlast, die sich aufgrund Ihrer Renteneinnahmen ergibt.
Renteneinkünfte gehören zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Je nach Art und Höhe fallen Steuern an oder auch nicht. Es darf aber keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Hier steht die Politik in der Pflicht und wir lassen nicht locker, zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere Verbesserungen zu fordern.
Ich bin noch ein Arbeitnehmer und habe bislang keine Steuererklärung abgegeben und war nie ein KUNDE beim Finanzamt ich würde jedem abraten die Tür des Finanzamtes zu betreten wegen ein paar Euros ! Laut die Erfahrung in meinem Umfeld kann dies fatal sein und diese Fars kann ewig andauern bis man komplett dort raus ist !
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, aber zu viel Steuern bezahlt hat, kann freiwillig eine Erklärung abgeben, damit er die zu viel an den Staat entrichteten Steuern zurückbekommt. Darauf besteht ein Anspruch. Wer das, aus welchen Gründen auch immer, nicht macht, schenkt dem Fiskus Geld. Über „schlechte“ Erfahrungen im geschilderten Sinn liegen uns keine Informationen vor.
Danke für die Info...es ist immer sehr interessant aber immer nur für ,,Neurentner,, wie ist es aber,wer 2010 in Rente gegangen ist...zb.meine Mutti???Könnte man da auch mal eine Info bekommen??? Danke
Wer 2010 in Rente gegangen ist, der muss 60 % als Ertragsanteil ansetzen. Wir kennen Ihren Fall und die Einzelheiten nicht und daher ist das hier nicht aufzulösen.
@@hanneloreschmidt1451 Sie ermitteln zunächst den maßgeblichen Ertragsanteil. Beispiel: Renteneintritt 2010, Ertragsanteil 60%. Dann nehmen Sie die Bruttorente des Jahres 2011, wir gehen einmal von 1.400 Euro monatlich aus, x 12 = 16.800 Euro. Davon 60 % Ertragsanteil = 10.080 €. Freibetrag: Rente 16.800 Euro - Ertragsanteil 10.080 Euro = 6.720 Euro. Diese 6.720 Euro sind der Freibetrag, der grundsätzlich jedes Folgejahr für die gesamte Laufzeit der Rente immer gleich bleibt.
@@hanneloreschmidt1451 Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach der ersten Rentenzahlung ermittelt und ist ein konstanter Betrag. Er wird nach aktueller Rechtslage für die gesamte Laufzeit der Rente grundsätzlich unverändert gewährt. Soweit Steuerbescheide vorliegen, können Sie das gut für alle Jahre nachvollziehen.
Nein, Freibetrag ist Freibetrag. Bis zu einem Freibetrag bleibt alles steuerfrei. Anders ist es bei einer sogenannten Freigrenze. Wird diese überschritten, ist der gesamte Betrag anzusetzen. Im Steuerrecht gibt es manchmal auch solche Freigrenzen.
Meinen Sie die Energiepreispauschale? Zu diesem Thema und einem laufenden Gerichtsprozess dazu finden Sie hier mehr Informationen: www.steuerzahler.de/publikationen/detail/energiepreispauschale-versteuerung-wird-zum-streitfall/
Normal müsste man Zins bekommen , weil würden wir statt in dem Staat Rentebeitrag bezahlen und das viele Geld anlegen , müssten wir nicht am Hungertuch nagen von dem was wir von Vater Staat bekommen !!! 😩😩😩😩😩
Mit großer Sicherheit würden die meisten das Geld nicht anlegen, sonder anderweitig ausgeben. Die wären dann alle im Alter auf Grundsicherung angewiesen und würden laut jammern das Sie am Hungertuch nagen und Flaschen sammeln müssen.
Dass eine Besteuerung von Renten grundsätzlich zulässig und nicht verfassungswidrig ist, das haben Gerichte in zahlreichen Entscheidungen immer wieder bestätigt. Es kommt auf viele Faktoren an, ob dann im Einzelfall auch tatsächlich Steuern anfallen.
@BdStHessen dann sollten wir uns mal in den oberen Rhein umschauen was die sich in die Taschen stopfen. Vielleicht findet ihr das dann auch angebracht. Immer schön fürs System sein nicht wahr? Solange man selbst nicht betroffen ist macht das ja nichts.
Dass eine Besteuerung von Renten grundsätzlich zulässig und nicht verfassungswidrig ist, das haben Gerichte in zahlreichen Entscheidungen immer wieder bestätigt. Es kommt auf viele Faktoren an, ob dann im Einzelfall auch tatsächlich Steuern anfallen.
Dass Renten grundsätzlich besteuert werden dürfen, ist verfassungsrechtlich geklärt. Es darf aber nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen. Viele Renten bleiben steuerfrei, viele müssen Steuern zahlen, weil noch weitere Einkünfte vorhanden sind.
Ich Zahle seit der Lehre Steuern und Gebühren, wenn jetzt plötzlich damit Schluss wäre würde mir etwa fehlen. Also nicht jammern bis ich in die Kiste springe .
Dass eine Besteuerung von Renten grundsätzlich zulässig und nicht verfassungswidrig ist, das haben Gerichte in zahlreichen Entscheidungen immer wieder bestätigt. Es kommt auf viele Faktoren an, ob dann im Einzelfall auch tatsächlich Steuern anfallen.
Weil es im Gesetz steht: Renten gehören grundsätzlich zu den Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Dass es zulässig ist, auch Renten grundsätzlich zu besteuern, ist unstreitig. Demgegenüber können Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgezogen werden. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen keine Steuern bezahlen. Anders kann das bei hohen Renten sein und vor allem dann, wenn noch andere Einkünfte dazukommen.
@@Else66 Die Rentenbesteuerung insgesamt ist ein schwieriges Thema. Viele Rentnerinnen und Rentner zahlen keine Steuern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Besteuerung hier insgesamt mäßiger wird. Renteneinnahmen zählen systembedingt zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist verfassungsgemäß, darf aber nicht zu einer Doppelbesteuerung führen.
Ob auf Renten Steuern gezahlt werden müssen, das hängt von mehreren Komponenten ab. Entscheidend ist zum einen die Art und Höhe der Rente und ob noch andere steuerpflichtige Einkünfte erzielt worden sind. Zum anderen sind die weiteren Grundlagen der Besteuerung von Bedeutung, vor allem die Höhe der Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Hier kommt es immer auf den einzelnen Steuerfall an.
Als Bund der Steuerzahler ist unser Hauptanliegen natürlich, die Höhe der Steuerbelastung in Deutschland zu senken. Klar ist aber auch, dass es auch andere Probleme gibt.
Rentner zahlen grundsätzlich Steuern ! Die Rente wird zweimal besteuert und wer zusätzlich weiter arbeitet zahlt ganz normal Steuern weiter. Viele Rentner wollen das nicht war haben. Bestes Beispiel ist das Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. 😡😡😡😭😭
Ja, Renteneinkünfte sind grundsätzlich bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. In welcher Höhe auf sie Steuern entfallen, hängt von der Art der Rente, der Rentenhöhe, dem Beginn der Rente und den anderen persönlichen Besteuerungsmerkmalen und -grundlagen ab. Eine Doppelbesteuerung von Renten liegt immer dann vor, wenn der steuerfreie Anteil der Rente über die voraussichtliche Lebensdauer bei Rentenbeginn niedriger ist als die aus versteuertem Einkommen eingezahlten Beträge. Es muss also immer konkret und genau gerechnet werden.
Überleg doch mal....Sind Staatsbeamte warum soll er Steuern ... Der Staat gibt und der Staat nimmt ? Wenn das so wäre, okay , aber das Steuerrecht ist doch schon undurchsichtig genug .
Beamte müssen natürlich auch Steuern bezahlen. Auch ihre Dienstbezüge und Pensionen zählen zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. In welcher Höhe Steuern anfallen, das richtet sich auch bei ihnen nach allen weiteren Besteuerungsgrundlagen.
@@Droid_BB-8 Vertan vertan sprach der Hahn...Natürlich zahlt der Beamte Steuern auch als Pensionär . Meinte natürlich Zahlungen in die Rentenkasse . Erst durch die Klage eines Beamten ( warum müssen wir und die anderen nicht....platt gesagt ) ist ja die Steuer auf Rente entstanden . Wieder beruhigt ?
Mann Versteht Das nicht .Wen der Rentner jahrelang Einkommen Steuern gezahlt hat Warum muß dann noch mal Den Rentner Steuern Zahlen?Das ist Ungerecht .Wird dan der jenige Doppelt Besteuert .Das ist nicht inordnug.
Renten sind Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes, wobei die steuerliche Auswirkung ihrer Berücksichtigung von der Art der Rente, der Höhe und der weiteren persönlichen Besteuerungsmerkmale (u.a. welche weiteren Einkünfte, welche abzugsfähigen Ausgaben liegen vor?) abhängt. Die Besteuerung von Renten ist auch in anderen Ländern der Regelfall. Ob tatsächlich eine Doppelbesteuerung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall besonders zu prüfen.
Bevor diese bekloppte Rentenreform eingefuehrt wurde,hab ich bis 2005. ,25 Jahre Rentenbeitraege von meinem Vollvefsteuerten einkommen gezahlt,was ist damit
Man spricht von einer Doppelbesteuerung, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Bei der Prüfung, ob eine doppelte Besteuerung der Rente vorliegt, sind alle Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung seit Erwerbsbeginn miteinzubeziehen. Es müssen also auch die Beträge ermittelt werden, die sich vor 2005 steuerlich ausgewirkt haben.
Rentner müssen sogar für die 300 € Energiepauschale Steuern zahlen, bodenlose Frechheit!!
Ja, auch bei Rentnern ist die Energiepreispauschale grundsätzlich steuerpflichtig. Ob es zu einer höheren steuerlichen Belastung oder überhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommt, hängt von den persönlichen Verhältnissen im Einzelfall ab.
@@BdStHessen es wurde aber damals suggeriert, dass die Energiepauschale 1:1 ausgezahlt wird.
Die Goldstücke brauchen das Geld. Der Rentner ist in den Augen der Verbrecherpolitiker nutzlos. Die Vergewaltiger, Räuber, Mörder sind die Zukunft dieses Landes.
Arbeitnehmer haben das auch gleich in diesem Monat abgezogen bekommen. Also von den 300 Euro Lohnsteuerabzug.
Achtung: Es wird jetzt gerichtlich geprüft, ob die Versteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro, die Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer 2022 erhalten haben, rechtmäßig ist. Dies soll eine Klage, die nun beim Finanzgericht Münster anhängig ist, klären. Schon im Gesetzgebungsverfahren hat der Bund der Steuerzahler deutlich gemacht, dass die Zuordnung zu steuerpflichtigen Einkünften verfassungsmäßig zweifelhaft ist. Wir empfehlen, ergehende Steuerbescheide offen zu halten und dagegen Einspruch einzulegen. Informationen und Hilfestellungen finden Interessierte in unseren INFO-Services Nr. 30 („Versteuerung Energiepreispauschale“) und Nr. 38 („Energiepreispauschale für Rentner“). Beide Materialien enthalten unseren Mustertext für einen Einspruch. www.steuerzahler.de/info-service
Selbst als Rentner hat man keine Ruhe !!!
Die können froh sein, dass Rentner noch ein wenig arbeiten gehen.
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Steuerbescheid bei Rentnern
Endlich einmal richtig gut und einfach erklaert. Danke👍👍👍
Danke, das hören wir sehr gerne!
Wie lange sollen wir noch Betrogen werden
immer
... solange man lebt...
Solange das Volk sich betruegen laesst, ganz einfach
Solange wir uns das gefallen lassen bis das Geld nicht mehr reicht fürs Leben. Und das kommt wenn es so weitergeht mit unseren Deutschlandkaputtmachern. 😢 Sie sollten sofort zurücktreten aber wer das Geld hat die Macht.
,...bis uns der Feind übernommen hat !!!
Warum für die rente Steuer zahlen? Für das geld was wir verdient haben, haben wir schon Steuer bezahlt. Praktisch für das Geld zahlen wir zweimal Steuer. Ist doch verrückt. Totale Verarschung
Bei der Einkommensteuer werden auch Renteneinkünfte berücksichtigt und besteuert, die normale Altersrente mit ihrem Ertragsanteil, der sich nach Renteneintrittsalter und Jahr des Beginns richtet. Ob unter Umständen eine Doppelbesteuerung im Einzelfall vorliegt, muss jeweils konkret ermittelt werden. Weil hier noch gerichtliche Verfahren anhängig sind, ergehen Steuerbescheide mit Renteneinkünften insoweit vorläufig.
@@TheMinijobber Na ja, nach den Angaben des Statistischen Bundesamts 2019 zahlten immerhin 37 Prozent der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer. Wobei allerdings überwiegend noch andere steuerpflichtige Einkünfte bei den Betroffenen vorlagen: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/PD23_257_73111.html
@@helenethoresz2248 Steuerzahlerbund behauptet schon seit Jahrzehnten, daß sie sich einsetzen für den, für den und für das.
Für was wirklich und wo bitte sind denn die Großen Ergebnisse❓. Wie wird das alles finanziert.
@@BdStHessen Deis bedeutet aber auch das 63 Prozent, also die Mehrheit, keine Steuern zahlen müssen.
@@Droid_BB-8 Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags.
Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2020 vor. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts mussten demnach rund 40 % oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen.
Danke, sehr gut erklärt. 👍
Danke fürs Feedback!
Wir Rentner werden so und so belogen. Zweimal Steuern bezahlen 😡😡😡😡😡😅
Falsch, Sie müssen keine Steuern doppelt zahlen.
Quatsch!!
Dann ist das doch eigentlich Betrug was die da oben eigentlich machen oder??
5:11 5:11 @@MariannePhilippzig-f8z
@@Droid_BB-8 Gähn...
Viele Kommentare zum Thema Rente Beschteuerung sind super . Eine Frechheit 😢 Man kommt nicht zu Ruhe. Das mach die Menschen krank .
Danke!🤝Video war gut, interessant!👍🙏
TOP! Wieder was gelernt
Das freut uns!
Wir haben unser ganzes Berufsleben bezahlt,dass wir heute wieder bezahlen müssen ist absolut ungerecht.siehe Beamtentum.
Ahja. Also müssen Beamte ihre Pension nicht in voller Höhe versteuern oder wie? Oder was meinen Sie?
Wir müssen das dem Herr Schröder bedanken. 😢
Die seit 2005 geänderte Rentenbesteuerung basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Renten und Pensionen grundsätzlich gleich besteuert werden sollen.
Wir Rentner zahlen doch Steuern, schauen sie mal auf den Kassenzettel 😟😬
wir müssen den Beamten ""GLEICH""" gestellt werden Beamte 75% vom BRUTTO der Rentner 45%max vom netto an sich ist das legalisierter Betrug
Endlich hat es jemand kapiert.
Hört endlich auf, von den Rentnern Steuern zu kassieren, weg mit dem Finanzamt, ist eine Frechheit, zahlen die Herrschaften da oben Steuern von ihren unrechtmäßigen Geld und Diäten und was die noch so alles bekommen
Sehr gut erklärt vielen Dank !
Alle Rentner müssen Steuern zahlen. Bei jedem Einkauf bis zu 19 %. Vergesst es nicht.
Die Umsatzsteuer (oft Mehrwertsteuer genannt) zahlt jeder auf die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, natürlich auch Senioren. Es gibt zwei Steuersätze: 7 und 19 Prozent. 2021 nahm der Staat damit 250,80 Mrd. Euro ein, das war fast ein Drittel des gesamten Steueraufkommens. Eine allgemeine Umsatzsteuer tauchte in Deutschland erstmals im Jahr 1916 auf, als eine Bruttoallphasenumsatzsteuer erhoben. Der Steuersatz lag vor dem Zweiten Weltkrieg zwischen 0,5 und 2,5 Prozent, in den 1950er und 1960er Jahren bei 4 Prozent. Ab 1968 ist man zur Nettoallphasenumsatzsteuer übergegangen, bei der die Umsatzsteuer auf denjenigen Teil des Mehrwerts erhoben wird, den das Gut auf der jeweiligen Produktionsstufe erlangt hat. Deshalb wird diese Version der Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Der Normalsteuersatz lag anfangs bei 10 Prozent, der ermäßigte Steuersatz bei 5 Prozent des Netto-Verkaufspreises. Die letzte Erhöhung von 16 auf 19 Prozent fand zum 1. Januar 2007 statt und gilt als die „größte Steuererhöhung“ aller Zeiten.
Dafür habe ich 45 Jajre immer Vollzeit gearbeitet ? Das mus ein Witz sein !!! Wer zahlt meine Miete Heizung Szrom GEZ unf nebenkosten wie Versicherungen ? Ich zahle ja schon doppelt Kranken und Pflegeversicherung von meiner Rente ,obwohl mein Mann schon 7 Jahre tot ist ! Da habe ich was falsch gemacht ,mit Bürgergeld stände ich jetzt besser da und brauchte nicht für Zahnersatz jeden Euro umdrehen und meine Kinder bitten !!! 😢😢😢😢😮😮😮
Genau deshalb setzt sich der Bund der Steuerzahler dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden: steuerzahler.de/aktuelles/detail/rentenbesteuerung-nachbessern-1/
@@christahoffmann8211 und seit wann setzt der Steuerzahlerbund sich wo und wann und wie ein❓
Ich auch
Müssen Bürgergeld Kassierer auch Steuern bezahlen. 524 € der. Mann 524€ die Frau 2 Kinder nochmal 600€. Dann den Strom. Die Miete und Heizung bezahlt bekommen. Und wenn ein Arbeiter 50 Jahre gearbeitet hat der dann 1600€ Rente bekommt zahlt dann jede Menge Steuern 😢😢😢😢
Das Bürgergeld ist nicht steuerpflichtig, da es sich um eine sogenannte Grundsicherungsleistung handelt. Es unterliegt auch nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt, erhöht also auch nicht den Steuersatz.
Ja genau so ist es !!! Es ist eine Schande für die die ihr Leben lang gearbeitet haben!!
Bei 1600€ Rente zahlt man, nach Abzug von der Krankenkasse und Pflegeversicherung, als Alleinstehender ca 110 € Steuern pro Monat. Als Ehepaar zahlen Sie nicht einen Cent ans Finanzamt.
@@Droid_BB-8 Ja, wenn nur einer der Ehegatten Rente in dieser Höhe bekommt und der andere keinerlei Einkünfte hat, stimmt das, denn bei Ehegatten verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wenn sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
@@BdStHessen Den Grundfreibetrag bekommt jeder zugestanden.
Bei Eheleuten mit nur einem Einkommen wird dieser auch doppelt angerechnet.
Aber nur wenn diese Zusammenveranlagt werden.
Mir ist nicht klar, wie sie auf die Unterstellung von 8.000 € steuerfrei kommen, daher kann ich mit Ihrer Erklärung nicht wirklich etwas anfangen.
Normale Altersrenten werden nicht voll besteuert, sondern nur mit einem Ertragsanteil. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs, er beträgt mindestens 50 % des jährlichen Rentenbruttobetrags. Der Restbetrag bleibt steuerfrei. Hier muss im Einzelfall immer genau gerechnet werden. Im Beispielfall wurde zur Vereinfachung der Berechnung der steuerfreie Teil der Rente mit 8.000 € angenommen. Somit verbleibt bei Michael Maier letztlich ein anzusetzender Betrag, der unter dem Grundfreibetrag liegt. Folge: Steuer 0, keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!
@@BdStHessen gibt es dazu eine Liste? Wo man nachschauen kann? Mein erstmaliger Rentenbezug war z.B. im Jahre 2016
@@ladyhahaa6136 Einer Tabelle In § 22 Einkommensteuergesetz ist der steuerpflichtige Anteil der Rente zu entnehmen. Dieser beträgt in Ihrem Fall (Rentenbeginn 2016) 72 %.
Traurig das ich als Rentnerin Steuern zahlen muss, wo man Jahrzehnte eingezahlt habe
Auch Renten gehören zu den Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und sind je nach Art und Höhe zu versteuern. Wir als Bund der Steuerzahler setzen uns nachhaltig für eine Entlastung bei der Rentenbesteuerung ein. Vor allem dafür, dass es keine Doppelbesteuerung von Renten gibt. Unterstützen Sie unsere Arbeit doch mit einer Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Verein: steuerzahler.de/mitglied-werden/
Super interessantes Video, gerne mehr davon!
Danke fürs Feedback! Wir bleiben natürlich dran!
Das FA.kann mich kreutzweise, und zwar gaaaaaaaanz laaaaaagsam!
Vorsicht 😮
Das Finanzamt wird Ihnen schon zeigen was es kann.
Die bekommen auch die Unterlagen von der Rentenversicherung. Und die melden sich, ganz sicher.
Aber das kann auch dauern.
Ich habe mal für 6 Wochen Kurzarbeitergeld bekommen. Ich wußte nicht das ich dann eine Steuererklärung abgeben muß.
Nach 7, genau sieben, Jahren hat sich das Finanzamt gemeldet. Sieben Jahre ist irgendeine Frist.
Ja, das stimmt. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen und dergleichen müssen der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen alle geleisteten Rentenzahlungen mitteilen. Von dort aus wird das Finanzamt informiert und weiß Bescheid. Grundsätzlich muss jeder Steuerzahler selbst prüfen, ob er eine Steuererklärung abgeben muss. Es kann sein, dass der „7-Jahres-Fall“ noch nicht verjährt war. Dass das so spät vom Finanzamt kam, ist eher die Ausnahme.
Also das mit den 8000 € steuerfrei habe ich nicht verstanden. Ist dieser Betrag eine Annahme oder woher kommt er?
Ja, dieser Betrag ist eine Annahme im erwähnten Beispielfall. Dieser soll veranschaulichen, wie grundsätzlich zu prüfen ist, ob ein Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben muss oder nicht.
Die Abgaberegeln betreffen doch sicherlich auch Erwerbsminderungsrenter? Frührentner?
Ja, so ist es. Auch hier muss im Einzelfall gerechnet werden, ob eine Steuererklärung abgegeben muss.
Steuern sind Raub !
So einfach ist das! 😊
JA. IMMER MEHR.
Wirklich sehr gut aufbereitet. Gibt es noch ein Video zu den Steuern bei Beamten?
Beamte werden steuerlich grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch was die Berücksichtigung von Werbungskosten und sonstige steuerliche Abzugsmöglichkeiten betrifft. Besonderheiten gibt es nach dem Ausscheiden aus dem Dienst bei der Besteuerung von Versorgungsbezügen. Alles Wichtige hierüber können Sie unseren Broschüren „Steuererklärung für Senioren 2023“ und „Steuererklärung für Arbeitnehmer“ entnehmen. Auch bieten wir die Broschüre „Senioren und Steuern“ an. Diese können Sie hier kostenfrei anfordern: www.steuerzahler-hessen.de/service-leistungen/publikationen/
Was ist mit Witwen und eigener Rente?
Steuerlich gelten für Witwen- und Altersrente die gleichen Regeln. Ein Teil der Rente bleibt steuerfrei. Beide Renten werden also bei der Steuer berücksichtigt.
Es wurde und wird immer wieder ,gesagt ,es gibt keine Renten steuern ! !
Bei der Einkommensteuer ist es so, dass Renten grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören. Nur wenige, zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, sind steuerfrei, viele zum Teil steuerpflichtig und es gibt auch Renten, die voll anzusetzen sind. Letztlich kommt es in vielen Fällen auch darauf an, welche Kosten steuerlich abgezogen werden können. Dann ist es nicht selten, dass im Ergebnis keine Steuern anfallen.
Muss jeder für sich selber prüfen, ob eine Steuererklärung notwendig ist- hmm ist nix neues, wenigstens ist die Broschüre kostenlos, auf die verwiesen wird - hoffentlich mit mehr Inhalt
Es ist vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht bewusst, dass sie selbst regelmäßig überprüfen müssen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Entsprechendes gilt auch für Personen, die nicht mehr im aktiven Arbeitsleben stehen. Daher ist es hilfreich zu wissen, wie im Falle eines Rentenbezugs eine gegebenenfalls bestehende Abgabepflicht festgestellt werden kann. Klar, dass sich in einem kurzen Video nur Grundsätzliches darstellen lässt. Unsere kostenlose Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ liefert sehr detaillierte wissenswerte Informationen zum Thema: www.steuerzahler-hessen.de/service-leistungen/publikationen
Mich würde auch mal interessieren wo die 8000 € steuerfrei herkommen
Normale Altersrenten werden nicht voll besteuert, sondern nur mit einem Ertragsanteil. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs, er beträgt mindestens 50 % des jährlichen Rentenbruttobetrags. Der Restbetrag bleibt steuerfrei. Hier muss im Einzelfall immer genau gerechnet werden. Im Beispielfall wurde zur Vereinfachung der Berechnung der steuerfreie Teil der Rente mit 8.000 € angenommen. Somit verbleibt bei Michael Maier letztlich ein anzusetzender Betrag, der unter dem Grundfreibetrag liegt. Folge: Steuer 0, keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!
Warum rentner nochmal renten geld steuer betzahlan
Hintergrund ist die komplexe Rentenbesteuerung, die seit dem Jahr 2005 gilt: Damals hat der Gesetzgeber die Rentenbesteuerung auf ein nachgelagertes System umgestellt. Das heißt, während des Erwerbslebens können die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgezogen werden - und in der Auszahlungsphase muss die Rente versteuert werden. Um das System umzustellen, schmilzt der steuerfreie Anteil der Rente jährlich ab. Je später man in Rente geht, desto höher ist also der steuerpflichtige Anteil, so die Faustformel. Lag er für Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente erhielten, bei 50 Prozent, gibt es für Neurentner aktuell nur noch einen steuerfreien Anteil von 17 Prozent.
@@BdStHessenVerständlich wärs wenn sie erklären das ein Beamter geklagt hat warum seine Rente besteuert wird und die der "normalen Rentner nicht . Das haben die wenigsten mitbekommen ... Einfach gesagt : Vor dem Gesetz ( sollen ) alle Gleich sein ....
@@norbertflohr4145 Ja, Anlass für die Einführung der Rentenbesteuerung ab 2005 war tatsächlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- aus dem Jahr 2002. Hier hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Bisher unterlagen Beamtenpensionen voll der Besteuerung, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen nur in Höhe des Ertragsanteils (in der Regel zwischen 27 Prozent und 32 Prozent). Das BVerfG forderte den Gesetzgeber auf, die Besteuerung der Renten und Pensionen bis zum 1. Januar 2005 gleich zu regeln. So ist das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen entstanden.
😢😢😢😢😢😢😢😢😢😢
Der große schreck kommt wenn man noch teilzeit weiterarbeiten möchte. Da wird man nochmal geschöpft. Sehr traurig. Der Steuerfreibetrag ist zu niedrig.
Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden und fordern deutliche Verbesserungen bei der Rentenbesteuerung. Die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Renten müssen angepasst werden! Wenn Rente bezogen wird und darüber hinaus noch andere Einkünfte erzielt werden, kommt es bei der Besteuerung immer auf den konkreten Fall an.
Rentner müssen steuern zahlen und wann werden die Beamten zur Kasse gebeten
Die jetzige Rentenbesteuerung aufgrund einer Änderung ab 2005 wurde vom Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Und zwar, weil die Renten bis dahin geringer besteuert wurden als die Pensionen. Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass es für Rentner günstiger wird. Mehr dazu hier: steuerzahler.de/aktuelles/detail/rentenbesteuerung-nachbessern-1/
Angeblich zahlen Beamte in die Pensionskasse ein.Aber wie viel?
@@rosalindeseeber9631 Die Pensionskasse ist eine Vorsorgeeinrichtung für Mitarbeiter eines Unternehmens und eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Hier zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ein und können auch von Steuervorteilen profitieren. Beamte betrifft das nicht!
Die zahlen auch Steuern, haben jedoch nie in eine Rentenkasse, oder Pensionskasse eingezahlt, fühlten sich aber dennoch ungerecht behandelt und klagten deswegen und deshalb zahlen die Rentner seit mehr als 17 Jahren Steuern auf die schon einmal versteuerte Rente.
Ist es nicht schön zu sehen, wie Gerichte hier,, Recht "
sprechen.
Beamte finanzieren ihre Pension durch Gehaltsverzicht und Einzahlungen in Pensionsfonds, die oft genug geplündert wurden. Geht es Ihnen jetzt besser?
Nicht alle Rentner müssen Steuern bezahle, weil die Renten in Deutschland so niedrig sind und die, die Steuern bezahlen müssen, werden zum Teil doppelt besteuert, weil es nichts Ungerechteres gibt als die Besteuerungsstufung ab 2005 für Rentner.
Die Besteuerung von Renten gehört zu den komplexesten Bereichen des deutschen Einkommensteuerrechts. Eine Doppelbesteuerung von Renten darf es aber nicht geben. Eine Doppelbesteuerung liegt vor,
wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Ob eine solche gegeben ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Auf jeden Fall
muss die Politik handeln und die Regelungen bei der Rentenbesteuerung dringend anpassen, um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung zu verhindern.
Von 300euro energiepauschale musste ich 158euro Steuern zahlen,aber ich werde es wie habeck halten,ich habe vergessen, wie man das Formular ausfüllt
Achtung: Es wird jetzt gerichtlich geprüft, ob die Versteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro, die Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer 2022 erhalten haben, rechtmäßig ist. Dies soll eine Klage, die nun beim Finanzgericht Münster anhängig ist, klären. Schon im Gesetzgebungsverfahren hat der Bund der Steuerzahler deutlich gemacht, dass die Zuordnung zu steuerpflichtigen Einkünften verfassungsmäßig zweifelhaft ist. Wir empfehlen, ergehende Steuerbescheide offen zu halten und dagegen Einspruch einzulegen. Informationen und Hilfestellungen finden Interessierte in unseren INFO-Services Nr. 30 („Versteuerung Energiepreispauschale“) und Nr. 38 („Energiepreispauschale für Rentner“). Beide Materialien enthalten unseren Mustertext für einen Einspruch. www.steuerzahler.de/info-service
Na klar müssen Rentner Steuern zahlen und das nicht zu knapp, sie zahlen mit die höchsten Steuern, Rente wird zum zweiten mal besteuert und jede zusätzliche zur Rente verdienten Euro nochmal mit steuern belegt. 😡😡😡
Der Bund der Steuerzahler hält die gegenwärtige Rentenbesteuerung für insgesamt reformbedürftig, sie muss deutlich milder gestaltet werden. Zudem müssen auch laufende Rentensteigerungen vom persönlichen Steuerfreibetrag profitieren. Aktuell wird jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent in die Steuerberechnung miteinbezogen. Das muss geändert werden. Und auch die Beträge, die Senioren bei der Steuer abziehen dürfen, müssen überprüft werden.
Einmal auf die Rente und auf der Firmen Rente auch das macht 2 mal Steuern aber Steuern ist Raub
Sowohl Alters- als auch Betriebsrente gehören zu den Einkünften, die das Einkommensteuergesetz zur Besteuerung heranzieht. In welcher Höhe schließlich Steuern anfallen, richtet sich nach allen maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen und auch nach den Kosten, die jeder Steuerzahler im eigenen Fall geltend machen kann. Dies entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es darf keine Doppelbesteuerung geben, und wir fordern auch nachhaltig, dass die Rentenbesteuerung zukünftig gemäßigter ausfällt.
bekomme ich als Rentner auch Geld
wieder ., wenn ich viel zum absetzen habe...........
Eine Steuererstattung kann grundsätzlich nur dann anfallen, wenn Steuern entweder vorausgezahlt oder bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn im Voraus bei den Gehaltszahlungen schon im Laufe des Jahres einbehalten worden sind. Und dann im Ergebnis mehr bezahlt wurde als über das Jahr gerechnet an Steuern festgesetzt werden. Auch wenn von den Kapitalerträgen Steuern einbehalten worden sind und ggf. hier ein Erstattungsanspruch besteht. Soweit Sie hohe steuerlich absetzbare Kosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, mindert das Ihre Steuerlast, die sich aufgrund Ihrer Renteneinnahmen ergibt.
Traurig was aus Deutschland geworden ist. Kenne noch andere Zeiten. Grüße aus Berlin Zehlendorf
Renteneinkünfte gehören zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Je nach Art und Höhe fallen Steuern an oder auch nicht. Es darf aber keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Hier steht die Politik in der Pflicht und wir lassen nicht locker, zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere Verbesserungen zu fordern.
Ich bin noch ein Arbeitnehmer und habe bislang keine Steuererklärung abgegeben und war nie ein KUNDE beim Finanzamt ich würde jedem abraten die Tür des Finanzamtes zu betreten wegen ein paar Euros ! Laut die Erfahrung in meinem Umfeld kann dies fatal sein und diese Fars kann ewig andauern bis man komplett dort raus ist !
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, aber zu viel Steuern bezahlt hat, kann freiwillig eine Erklärung abgeben, damit er die zu viel an den Staat entrichteten Steuern zurückbekommt. Darauf besteht ein Anspruch. Wer das, aus welchen Gründen auch immer, nicht macht, schenkt dem Fiskus Geld. Über „schlechte“ Erfahrungen im geschilderten Sinn liegen uns keine Informationen vor.
Danke für die Info...es ist immer sehr interessant aber immer nur für ,,Neurentner,, wie ist es aber,wer 2010 in Rente gegangen ist...zb.meine Mutti???Könnte man da auch mal eine Info bekommen???
Danke
Wer 2010 in Rente gegangen ist, der muss 60 % als Ertragsanteil ansetzen. Wir kennen Ihren Fall und die Einzelheiten nicht und daher ist das hier nicht aufzulösen.
@@BdStHessen zählt dann nur die Rente u.Freibetrag von 2010 für immer???? Danke
Wie kommt man zu dem eigenanreil der vom steuerfreibetrag abgezogen wird, wie zb 2022 etwa 8000 € ?
@@hanneloreschmidt1451 Sie ermitteln zunächst den maßgeblichen Ertragsanteil. Beispiel: Renteneintritt 2010, Ertragsanteil 60%. Dann nehmen Sie die Bruttorente des Jahres 2011, wir gehen einmal von 1.400 Euro monatlich aus, x 12 = 16.800 Euro. Davon 60 % Ertragsanteil = 10.080 €. Freibetrag: Rente 16.800 Euro - Ertragsanteil 10.080 Euro = 6.720 Euro. Diese 6.720 Euro sind der Freibetrag, der grundsätzlich jedes Folgejahr für die gesamte Laufzeit der Rente immer gleich bleibt.
@@hanneloreschmidt1451 Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach der ersten Rentenzahlung ermittelt und ist ein konstanter Betrag. Er wird nach aktueller Rechtslage für die gesamte Laufzeit der Rente grundsätzlich unverändert gewährt. Soweit Steuerbescheide vorliegen, können Sie das gut für alle Jahre nachvollziehen.
Wenn man drüber ist muss der Freibetrag auch besteuert werden.
Nein, Freibetrag ist Freibetrag. Bis zu einem Freibetrag bleibt alles steuerfrei. Anders ist es bei einer sogenannten Freigrenze. Wird diese überschritten, ist der gesamte Betrag anzusetzen. Im Steuerrecht gibt es manchmal auch solche Freigrenzen.
Aber sicher wenn man über dem Grundfreibetrag liegt wird die Gesamteinkunft komplett versteuert.
LOL Gesamteinkunft. Natürlich ist das Gesamteinkommen gemeint
Ja, die 300 Euro hat mich auch was gekostet, fast die Hälfte hat sch der Vatarstaat zurückgenommen. Schweinerei!
Meinen Sie die Energiepreispauschale? Zu diesem Thema und einem laufenden Gerichtsprozess dazu finden Sie hier mehr Informationen: www.steuerzahler.de/publikationen/detail/energiepreispauschale-versteuerung-wird-zum-streitfall/
Muß ich Steuernim dem Jahr wo ich Steuern zahlen muss schon im ersten Jahr von 3 zu drei Monaten zahlen oder nur nach Einkommensteuer
Leider verstehen wir Ihre Frage nicht. Könnten Sie sie nochmal neu formulieren?
Wir haben gearbeitet und Steuer bezahlt .Jeder Rentner hat Minimum für Existenz.Manchmal überlege mir ob ich Brot kaufen kann .
Normal müsste man Zins bekommen , weil würden wir statt in dem Staat Rentebeitrag bezahlen und das viele Geld anlegen , müssten wir nicht am Hungertuch nagen von dem was wir von Vater Staat bekommen !!! 😩😩😩😩😩
Mit großer Sicherheit würden die meisten das Geld nicht anlegen, sonder anderweitig ausgeben.
Die wären dann alle im Alter auf Grundsicherung angewiesen und würden laut jammern das Sie am Hungertuch nagen und Flaschen sammeln müssen.
Wir werden bald keine Rente mehr bekommen
😮Die Regierung sollte erst einmal zahlen😅
Ja und zwar ab dem ersten Euro
Steuern auf Rente sind eine Frechheit und muss abgeschafft werden
Schon seit vielen Jahren tun sie es. Wer ùber ein bestimmtes Limit an Rente bekommt, hat Steuern zu zahlen!
Dass eine Besteuerung von Renten grundsätzlich zulässig und nicht verfassungswidrig ist, das haben Gerichte in zahlreichen Entscheidungen immer wieder bestätigt. Es kommt auf viele Faktoren an, ob dann im Einzelfall auch tatsächlich Steuern anfallen.
@BdStHessen dann sollten wir uns mal in den oberen Rhein umschauen was die sich in die Taschen stopfen. Vielleicht findet ihr das dann auch angebracht. Immer schön fürs System sein nicht wahr? Solange man selbst nicht betroffen ist macht das ja nichts.
Wo hat uns unsere Politik hingebracht? Das war mal ein schönes Land das man "Deutschland" nannte. Ich war stolz drauf......
Rentner werden beklaut 😢
Dass eine Besteuerung von Renten grundsätzlich zulässig und nicht verfassungswidrig ist, das haben Gerichte in zahlreichen Entscheidungen immer wieder bestätigt. Es kommt auf viele Faktoren an, ob dann im Einzelfall auch tatsächlich Steuern anfallen.
Krankenkassenbeiträge na ja aber steuern nein
Dass Renten grundsätzlich besteuert werden dürfen, ist verfassungsrechtlich geklärt. Es darf aber nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen. Viele Renten bleiben steuerfrei, viele müssen Steuern zahlen, weil noch weitere Einkünfte vorhanden sind.
Ich Zahle seit der Lehre Steuern und Gebühren, wenn jetzt plötzlich damit Schluss wäre würde mir etwa fehlen. Also nicht jammern bis ich in die Kiste springe .
Rentner haben schon immer Steuern bezahlt.
Dass eine Besteuerung von Renten grundsätzlich zulässig und nicht verfassungswidrig ist, das haben Gerichte in zahlreichen Entscheidungen immer wieder bestätigt. Es kommt auf viele Faktoren an, ob dann im Einzelfall auch tatsächlich Steuern anfallen.
Warum müssen Rentner steuer zahlen.
Weil es im Gesetz steht: Renten gehören grundsätzlich zu den Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Dass es zulässig ist, auch Renten grundsätzlich zu besteuern, ist unstreitig. Demgegenüber können Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgezogen werden. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen keine Steuern bezahlen. Anders kann das bei hohen Renten sein und vor allem dann, wenn noch andere Einkünfte dazukommen.
Weil Rentner keine Lobby haben.
@@Else66 Die Rentenbesteuerung insgesamt ist ein schwieriges Thema. Viele Rentnerinnen und Rentner zahlen keine Steuern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Besteuerung hier insgesamt mäßiger wird. Renteneinnahmen zählen systembedingt zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist verfassungsgemäß, darf aber nicht zu einer Doppelbesteuerung führen.
@@Else66Falsch
Es ist Unverschämtheit das rentner steuer zahlen und steuererklärung eingeben wenn rentner genug Geld hätten brauchen nicht zu arbeiten
Ob auf Renten Steuern gezahlt werden müssen, das hängt von mehreren Komponenten ab. Entscheidend ist zum einen die Art und Höhe der Rente und ob noch andere steuerpflichtige Einkünfte erzielt worden sind. Zum anderen sind die weiteren Grundlagen der Besteuerung von Bedeutung, vor allem die Höhe der Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Hier kommt es immer auf den einzelnen Steuerfall an.
Habt Ihr keine andere Probleme?
Als Bund der Steuerzahler ist unser Hauptanliegen natürlich, die Höhe der Steuerbelastung in Deutschland zu senken. Klar ist aber auch, dass es auch andere Probleme gibt.
Selbst als Rentner hat man keine Ruhe!!! Haben
Wo steht es denn das Sie als Rentner in Ruhe gelassen werden müssen?
Es gibt doch keine Sonderechte für Rentner.
Rentner zahlen grundsätzlich Steuern ! Die Rente wird zweimal besteuert und wer zusätzlich weiter arbeitet zahlt ganz normal Steuern weiter.
Viele Rentner wollen das nicht war haben. Bestes Beispiel ist das Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. 😡😡😡😭😭
Ja, Renteneinkünfte sind grundsätzlich bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. In welcher Höhe auf sie Steuern entfallen, hängt von der Art der Rente, der Rentenhöhe, dem Beginn der Rente und den anderen persönlichen Besteuerungsmerkmalen und -grundlagen ab. Eine Doppelbesteuerung von Renten liegt immer dann vor, wenn der steuerfreie Anteil der Rente über die voraussichtliche Lebensdauer bei Rentenbeginn niedriger ist als die aus versteuertem Einkommen eingezahlten Beträge. Es muss also immer konkret und genau gerechnet werden.
Warum müssrn Beamte keine Steuern zahlen? Sie erhalten soooooo viel Geld und müssen keine Steuern zahlen.!!! Warum????
Überleg doch mal....Sind Staatsbeamte warum soll er Steuern ... Der Staat gibt und der Staat nimmt ? Wenn das so wäre, okay , aber das Steuerrecht ist doch schon undurchsichtig genug .
Beamte müssen natürlich auch Steuern bezahlen. Auch ihre Dienstbezüge und Pensionen zählen zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. In welcher Höhe Steuern anfallen, das richtet sich auch bei ihnen nach allen weiteren Besteuerungsgrundlagen.
@@norbertflohr4145Sie haben echt keine Ahnung, aber davon ganz viel.
@@Droid_BB-8 Vertan vertan sprach der Hahn...Natürlich zahlt der Beamte Steuern auch als Pensionär . Meinte natürlich Zahlungen in die Rentenkasse . Erst durch die Klage eines Beamten ( warum müssen wir und die anderen nicht....platt gesagt ) ist ja die Steuer auf Rente entstanden .
Wieder beruhigt ?
@@norbertflohr4145 Lesen Sie doch zuerst mal das Urteil bevor Sie hier weiter rumkrakelen.
Lesen bildet. 🤓
Wenn wir unter der Erde liegen ( dauert nicht mehr lange😜) , dann zahlen wir an den Vaterstaat Nix, Nix, dann zahlen für uns unsere Nachkommen😜
Mann Versteht Das nicht .Wen der Rentner jahrelang Einkommen Steuern gezahlt hat Warum muß dann noch mal Den Rentner Steuern Zahlen?Das ist Ungerecht .Wird dan der jenige Doppelt Besteuert .Das ist nicht inordnug.
Renten sind Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes, wobei die steuerliche Auswirkung ihrer Berücksichtigung von der Art der Rente, der Höhe und der weiteren persönlichen Besteuerungsmerkmale (u.a. welche weiteren Einkünfte, welche abzugsfähigen Ausgaben liegen vor?) abhängt. Die Besteuerung von Renten ist auch in anderen Ländern der Regelfall. Ob tatsächlich eine Doppelbesteuerung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall besonders zu prüfen.
Bevor diese bekloppte Rentenreform eingefuehrt wurde,hab ich bis 2005. ,25 Jahre Rentenbeitraege von meinem Vollvefsteuerten einkommen gezahlt,was ist damit
Man spricht von einer Doppelbesteuerung, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Bei der Prüfung, ob eine doppelte Besteuerung der Rente vorliegt, sind alle Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung seit Erwerbsbeginn miteinzubeziehen. Es müssen also auch die Beträge ermittelt werden, die sich vor 2005 steuerlich ausgewirkt haben.
Immer wieder zahlen.solange man lebt
Wozu dieses Video ?
Das haben hier doch schon andere gebracht !
Und keiner zeigt ein realistisches Beispiel