Eigentümerüberzeugung für Airbnb Arbitrage: Was viele falsch machen! (Leo Edlinger im Interview)
HTML-код
- Опубликовано: 29 июл 2024
- ᐅᐅ Buch dir hier dein kostenloses Erstgespräch mit mir:
bnbprohosting.com/beratung
Wie überzeugt man einen Eigentümer davon, seine Immobilie zur Verfügung zu stellen, damit man sie weitervermieten kann über Portale wie Airbnb, Booking.com & Co.?
Heute sprechen wir mit Leo Edlinger, einem Eigentümer und Strategieberater bei BNB Pro Hosting, was die meisten falsch machen bei der Eigentümer-Überzeugung.
INSTAGRAM:
ᐅᐅ / hendrik.bnbpro
ᐅᐅ / bnbprohosting
PRO HOSTING PODCAST:
ᐅᐅ open.spotify.com/show/3kkZqfY...
ᐅᐅ podcasts.apple.com/de/podcast...
Time-Stamps:
00:00 Intro
01:15 Was ist spannend an dem Arbitrage-Modell Kurzzeitvermietung?
03:40 Was denken viele wie es in der Theorie funktioniert?
05:00 Was ist dir als Eigentümer wichtig?
06:00 "Viele Gäste nutzen die Wohnung ab"'
08:15 Was sind Fehler bei der Eigentümer-Überzeugung?
10:00 Ablehnung
12:35 Akquise
15:20 Langfristigkeit
16:30 Panik bei zu langen Verträgen
18:20 Wir helfen dir bei der Überzeugung!
19:00 Videoempfehlung
#airbnb #immobilien #sondervermietung #ferienwohnung #howtoairbnb
Buch dir hier dein kostenloses Erstgespräch mit mir:
bnbprohosting.com/beratung
Vielen Dank für den tollen Beitrag 😊
Warum eigentlich nicht mehr als Podcast?😄 besten Dank 👌🏼
Bombe!
Interessant. Bin Eigentümer, würde gerne an euch vermieten!
Servus sehr informatives Video! Suchst du eventuell noch einen Cutter der dir ein wenig die Arbeit abnimmt?mfg
Hallo , was ist mit dem Problem der Zweckentfremdung ? Max 3 Monate im Jahr ...
Die gibt es lange nicht überall & wenn du Gewerbeimobilien nutzt ohnehin nicht von so großer Relevanz.
Der Eigentümer verliert bei der gewerblichen Vermietung die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs der Immobilien nach 10 Jahren. Wenn die Wohnung in einem baulich als reinem Wohngebiet ausgewiesenen Gebiet liegt, ist eine Nutzungsänderung für gewerbliche Nutzung oft nicht genehmigungsfähig..
Dass der Eigentümer nach 10 Jahren nicht mehr steuerfrei verkaufen kann stimmt so nicht. A) ist er nicht selbst gewerblich tätig sondern vermietet langfristig B) Ist nicht zwangsläufig gesagt, dass sein Mieter in diesem Fall gewerblich agiert, da ggf. auch hier die Versteuerung über V&V in Frage kommt.
Was reine Wohngebiete betrifft ist das richtig, hier kann es durchaus schwierig werden mit Genehmigungen.
In allgemeinen Wohngebieten sieht das dann schon wieder anders aus.
@@BNBProHosting Danke! wieder was gelernt..