Sehr gut erklärt, vielen Dank! Ich hätte eine Frage, wie gestaltet man den Übergang von einer Festanstellung in die Selbstständigkeit in Bezug auf die Anmeldung bei der KSK? Mann hat ja in der Regel eine gewisse Kündigungsfrist usw., meldet man sich in der Zeit trotzdem schon mal an, weil die Bearbeitung des Antrags wahrscheinlich auch einige Zeit dauern wird oder muss man wirklich warten bis zum ersten Tag an dem man offiziell Selbstständig ist?
Beim Punkte des "Berufsanfängers" ist mir das ganze noch nicht 100%ig klar. Ich habe während meines Studiums z.B. vereinzelt ein paar kleinere Illustrations-Aufträge für Privatkunden abgearbeitet. Würde das auch schon diese ersten 3 Jahre beeinflussen? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Einkünfte, welche so weit auseinander liegen, auch schon dabei berücksichtigt werden.
Danke für die tollen Videos! Bin selbst Berufsanfänger und blick noch nicht ganz bei der KSK durch. Vielleicht kann mir jemand meinen Knoten lösen: Unabhängig von der Berufsanfängerregel: Ein Mindestgewinn von 3900 /jährlich, davon kann man ja nicht leben. Wenn man dann mit einer nicht künstlerischen selbstständigen Tätigkeit höhere Einnahmen erzielt, dann fliegt man ja sowieso aus der KSK. Oder etwa nicht?
Ganz stark, sehr kompakt und gleichzeitig sehr informativ! Vielen Dank!
Vielen Dank für das große Lob - freut mich sehr!
Klasse erklärt! Das beste Video zur KSK, das ich auf RUclips gefunden habe. Vielen Dank.
Vielen vielen Dank, das freut mich!
Danke für die tollen Videos!
Super erklärt, danke!
Vielen Dank 😊👍
Wundervoll praktisch!
Freut mich - vielen Dank! 😃
Sehr gut erklärt, vielen Dank! Ich hätte eine Frage, wie gestaltet man den Übergang von einer Festanstellung in die Selbstständigkeit in Bezug auf die Anmeldung bei der KSK?
Mann hat ja in der Regel eine gewisse Kündigungsfrist usw., meldet man sich in der Zeit trotzdem schon mal an, weil die Bearbeitung des Antrags wahrscheinlich auch einige Zeit dauern wird oder muss man wirklich warten bis zum ersten Tag an dem man offiziell Selbstständig ist?
Ohne Probleme: sobald man selbstständig ist und alle Nachweise für die Einkünfte zusammen hat, kann man sich bei der KSK melden
Beim Punkte des "Berufsanfängers" ist mir das ganze noch nicht 100%ig klar.
Ich habe während meines Studiums z.B. vereinzelt ein paar kleinere Illustrations-Aufträge für Privatkunden abgearbeitet. Würde das auch schon diese ersten 3 Jahre beeinflussen?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Einkünfte, welche so weit auseinander liegen, auch schon dabei berücksichtigt werden.
Ja, das könnte der Berufsanfang gewesen sein; es reicht, wenn man nebenbei etwas dazuverdient …
Danke für die tollen Videos! Bin selbst Berufsanfänger und blick noch nicht ganz bei der KSK durch. Vielleicht kann mir jemand meinen Knoten lösen: Unabhängig von der Berufsanfängerregel: Ein Mindestgewinn von 3900 /jährlich, davon kann man ja nicht leben. Wenn man dann mit einer nicht künstlerischen selbstständigen Tätigkeit höhere Einnahmen erzielt, dann fliegt man ja sowieso aus der KSK. Oder etwa nicht?
Richtig, der Schwerpunkt muss laut KSK bei der künstlerischen Tätigkeit liegen
Definieren Sie doch bitte mal wer alles zu Künstlern zählt
BSG: Mindestmaß freier schöpferischer Gestaltung (in Anlehnung an BVerfG, dort weiter ausgeführt)