Künstlersozialkasse und Berufsanfänger - Drei Dinge musst Du wissen!

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  • Опубликовано: 19 окт 2024

Комментарии • 17

  • @eberhardrink8259
    @eberhardrink8259 3 года назад +4

    Ganz stark, sehr kompakt und gleichzeitig sehr informativ! Vielen Dank!

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  2 года назад +1

      Vielen Dank für das große Lob - freut mich sehr!

  • @relaxbro5605
    @relaxbro5605 2 года назад +2

    Klasse erklärt! Das beste Video zur KSK, das ich auf RUclips gefunden habe. Vielen Dank.

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  2 года назад +1

      Vielen vielen Dank, das freut mich!

  • @radelgrumpf
    @radelgrumpf 4 года назад +4

    Danke für die tollen Videos!

  • @allium2718
    @allium2718 4 года назад +6

    Super erklärt, danke!

  • @seeling_liebe
    @seeling_liebe 4 года назад +3

    Wundervoll praktisch!

  • @sys2146
    @sys2146 3 года назад +1

    Sehr gut erklärt, vielen Dank! Ich hätte eine Frage, wie gestaltet man den Übergang von einer Festanstellung in die Selbstständigkeit in Bezug auf die Anmeldung bei der KSK?
    Mann hat ja in der Regel eine gewisse Kündigungsfrist usw., meldet man sich in der Zeit trotzdem schon mal an, weil die Bearbeitung des Antrags wahrscheinlich auch einige Zeit dauern wird oder muss man wirklich warten bis zum ersten Tag an dem man offiziell Selbstständig ist?

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  2 года назад +2

      Ohne Probleme: sobald man selbstständig ist und alle Nachweise für die Einkünfte zusammen hat, kann man sich bei der KSK melden

  • @Ferodra
    @Ferodra 2 года назад +1

    Beim Punkte des "Berufsanfängers" ist mir das ganze noch nicht 100%ig klar.
    Ich habe während meines Studiums z.B. vereinzelt ein paar kleinere Illustrations-Aufträge für Privatkunden abgearbeitet. Würde das auch schon diese ersten 3 Jahre beeinflussen?
    Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Einkünfte, welche so weit auseinander liegen, auch schon dabei berücksichtigt werden.

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  2 года назад

      Ja, das könnte der Berufsanfang gewesen sein; es reicht, wenn man nebenbei etwas dazuverdient …

  • @nervned6458
    @nervned6458 2 года назад

    Danke für die tollen Videos! Bin selbst Berufsanfänger und blick noch nicht ganz bei der KSK durch. Vielleicht kann mir jemand meinen Knoten lösen: Unabhängig von der Berufsanfängerregel: Ein Mindestgewinn von 3900 /jährlich, davon kann man ja nicht leben. Wenn man dann mit einer nicht künstlerischen selbstständigen Tätigkeit höhere Einnahmen erzielt, dann fliegt man ja sowieso aus der KSK. Oder etwa nicht?

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  2 года назад +1

      Richtig, der Schwerpunkt muss laut KSK bei der künstlerischen Tätigkeit liegen

  • @catfun7716
    @catfun7716 3 года назад +1

    Definieren Sie doch bitte mal wer alles zu Künstlern zählt

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  3 года назад +1

      BSG: Mindestmaß freier schöpferischer Gestaltung (in Anlehnung an BVerfG, dort weiter ausgeführt)