KSK und Elterngeld - Tipps und Infos

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  • Опубликовано: 24 июл 2022
  • Über die KSK versichert sein und trotzdem Elterngeld beziehen? Das geht, und mit etwas Planung kann man das Elterngeld sogar noch erheblich optimieren.
    Hilfe und Rat rund um die Künstlersozialkasse finden Sie bei mir unter www.kunstrecht.de
  • ХоббиХобби

Комментарии • 6

  • @nadineesche9020
    @nadineesche9020 Год назад +3

    Vielen Dank für dieses sehr hilfreiche Video :). Bisher die beste Quelle, die ich gefunden habe!!!
    Eine offene Frage habe ich noch:
    Wenn ich gestückelt Elterngeld nehmen möchte, so wie vorgeschlagen, bezahle ich dann meine Beiträge zur Sozial- / Pflege- und Krankenversicherung für Monate mit Elterngeld und auch für Monate ohne Elterngeldbezug?
    Wenn die Einnahmen für das Jahr bei der KSK hoch geschätzt sind bin ich ja womöglich für diese Beiträge beim Höchstbetrag - also für Sozial- / Pflege- und Krankenversicherung.
    Dann lohnt sich unter Umständen der Bezug von Elterngeld ja gar nicht, weil meine Beiträge die Gesamtsumme an Elterngeld ja quasi verbrauchen würden?
    Ich hoffe ich habe das verständlich gefragt :).
    Vielen lieben Dank

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  Год назад +1

      Bei der KSK geht ja nur ganz oder gar nicht. Wenn man also über die KSK versichert ist und gleichzeitig extern Geld bezieht, zahlt man seinen Versicherungsbeitrag für die ganze Zeit, also nicht nur für die Monate, in denen man Gewinn macht. Und dann, falls müsste man sich ja für die anderen Monate freiwillig gesetzlich versichern, was wieder deutlich teurer wäre. Man kann also nicht alle erhofften Vorteile zugleich bekommen

  • @soundp411
    @soundp411 Год назад +2

    Danke für das hilfreiche Video! Kann man denn, wenn man die von Ihnen angesprochenen "Lücken" im Elterngeldbezug einrichtet, um dort seinen Gewinn zu machen, sich auch nur für die anderen Monate (also wo man Elterngeld bezieht), von der KSK abmelden? Also bspw. in Bezugs LM 1. ist man nicht beitragspflichtig, aber in LM 2. ohne EG Bezug, ist man dann beitragspflichtig bei der KSK? Der Antrag in Bezug auf das EG bei der KSK lässt so eine Aufteilung gar nicht zu soweit ich das sehe. Es erscheint mir sehr aufwendig, sich aller 1-2 Monate wieder an- und abzumelden bei der KSK...

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  Год назад +2

      Nein, das funktioniert leider nicht. Die KSK setzt immer voraus, dass man dauerhaft tätig ist. Es geht also nur ganz oder gar nicht: Entweder ist mal man selbständig tätig und dann auch die ganze Zeit über die KSK versichert, oder man ist es nicht und kann dann auch nicht über die KSK versichert sein.

  • @GabyRhythm
    @GabyRhythm Год назад +3

    Hallo lieber Andri, was mache ich als Künstler (in der KSK), wenn ich einen netten Menschen gefunden habe (der Selbstständig ist), der mir einen Betrag (unter 1' Eu) für die nächste CD offiziell beisteuern möchte? Gibt man das bei der KSK als Einnahme, Spende oder Sponsering an? Vielleichst magst du darüber ein Video machen? Auf alle Fälle mal liebe Grüße

    • @kunstrechtDE
      @kunstrechtDE  Год назад +1

      Für die KSK ist immer relevant, ob die Einnahmen auch zu versteuern sind. Steuerfreie Einnahmen zählen für die KSK nicht. Die ein Ordnung soll ich hören ein Namen hängen wahrscheinlich vom Zweck ab, also, ob es sich beispielsweise um familiäre Unterstützung handelt oder ob das Geld von jemand anderem kommt und eine Gegenleistung (zB CD) damit verbunden ist