BVerfG Urteil (komplett): Abschöpfung von Überschusserlösen nach Strompreisbremsegesetz | 28.11.24

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  • Опубликовано: 4 дек 2024
  • Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung des Ersten Senats in Sachen „Abschöpfung von Überschusserlösen nach dem Strompreisbremsegesetz“
    Wegen des Ukraine-Kriegs und ausbleibender Gaslieferungen aus Russland waren die Energiepreise in die Höhe geschossen. Besonders Gas wurde teurer. Auch Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus anderen Energiequellen konnten ihre Gewinne so enorm steigern. Denn auf dem Strommarkt gilt das Merit-Order-Prinzip: Der Preis wird durch das am teuersten produzierende Kraftwerk bestimmt.
    Die Bundesregierung reagierte mit der Ende 2022 beschlossenen Strompreisbremse. Diese deckelte für Privathaushalte und kleine Firmen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs den Kilowattstundenpreis auf 40 Cent und auf 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des Verbrauchs von Industriekunden. Für die Kosten oberhalb der Preisbremse sprang der Staat ein. Außerdem wurden übermäßige Gewinne am Strommarkt zwischen Dezember 2022 und Ende Juni 2023 abgeschöpft. Ende vergangenen Jahres lief die Preisbremse aus.
    Die Firmen, die sich an das Verfassungsgericht wandten, halten den Abschöpfungsmechanismus für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Sie argumentieren, dass sie keine besondere Verantwortung für die Entlastung der Stromverbraucher treffe - das sei vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden müsse. Die hohen Stromkosten seien nicht durch erneuerbare Energien entstanden, sondern vor allem durch Gaskraftwerke, die aber von der Abschöpfung ausgenommen seien. Nach einer Auskunft der Bundesregierung betragen die Gesamteinnahmen aus der Abschöpfung ca. 521 Millionen Euro und fielen damit geringer aus, als ursprünglich von der Bundesregierung erhofft.

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