Danke für die ausführliche Erklärung. Was mache ich bei Saisonbetrieb (Freibad)? Muss ich die Kasse jedes Jahr zum Saisonstart an- und zum Saisonende abmelden?
Meine Einschätzung nach handelt es sich hier wenn überhaupt um eine temporäre Außerbetriebnahme, die nicht meldepflichtig ist, solange die Kasse im nächsten Jahr nach Öffnung wieder im derselben Betriebsstätte eingesetzt werden soll
Vielen Dank für die klare Hilfestellung... Da die Elektronische Registrierung mit nur 5 Jahre Verspätung bereits möglich gemacht wurde, und die Module von Swissbit zufällig eine Laufzeit von 5 Jahre haben, kommt mir spontan eine Frage in den Sinn: Müsste ich in der Erstmeldung dann ebenfalls bereits außer betrieb genommene TSE Einrichtungen eintragen um keine Sanktionen, wegen fehlender Einzelaufzeichnungssystemen in der Vergangenheit, befürchten zu müssen?
Das hängt davon ab, ob das Einzelaufzeichnung System noch im Betrieb vorgehalten wird, also noch vorhanden ist zum Beispiel als Archiv System. Wenn die Kasse nicht mehr besteht, muss sie auch nicht angemeldet werden.
Vielen Dank, das war sehr hilfreich!
Danke für die ausführliche Erklärung. Was mache ich bei Saisonbetrieb (Freibad)? Muss ich die Kasse jedes Jahr zum Saisonstart an- und zum Saisonende abmelden?
Meine Einschätzung nach handelt es sich hier wenn überhaupt um eine temporäre Außerbetriebnahme, die nicht meldepflichtig ist, solange die Kasse im nächsten Jahr nach Öffnung wieder im derselben Betriebsstätte eingesetzt werden soll
Vielen Dank für die klare Hilfestellung...
Da die Elektronische Registrierung mit nur 5 Jahre Verspätung bereits möglich gemacht wurde, und die Module von Swissbit zufällig eine Laufzeit von 5 Jahre haben, kommt mir spontan eine Frage in den Sinn:
Müsste ich in der Erstmeldung dann ebenfalls bereits außer betrieb genommene TSE Einrichtungen eintragen um keine Sanktionen, wegen fehlender Einzelaufzeichnungssystemen in der Vergangenheit, befürchten zu müssen?
Ja, erst eine Abmeldung der alten TSE gefolgt von einer neu Anmeldung der neuen TSE.
Das hängt davon ab, ob das Einzelaufzeichnung System noch im Betrieb vorgehalten wird, also noch vorhanden ist zum Beispiel als Archiv System. Wenn die Kasse nicht mehr besteht, muss sie auch nicht angemeldet werden.