Neue Entgleisung von «Arena»-Brotz
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- Опубликовано: 11 сен 2023
- Dass das SRF nicht gerne über Zuwanderung und Bevölkerungswachstum diskutiert, war ja zu erwarten. Dass aber in einer Wahlkampfsendung der «Arena» einmal mehr die SVP unterirdisch und unter der Gürtellinie angegangen wird, hat fast schon System. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.
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www.thomasmatter.ch
th.matter
thomas_matter
Die Masseneiwanderungsinitiative muss endlich umgesetzt werden!!
warum wird da niemand angeklagt? das ist doch jetzt gesetz die masseneinwanderungsinitiative... wer regiert hier wirklich???? sind das noch wir Schweizer????? oder drückt uns da jemand wieder seinen Willen auf? 😞
Aus diesem und weiteren Gründen schaue ich keine Arena und weniger SRF. Da ich diese Propagandisten nicht anhören mag. Ich bin auch nicht bereit dafür Zwangsgebühren zu zahlen.
TV Gebühren für dss SRF niemals korupter Dercksladen ist das mehr nicht. 😠
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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@@nicedude5556
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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Vielen Dank Herr Matter, einmal mehr für Ihre klare Stellungnahme! Dass die 'Volksvertreter' schon lange nicht mehr das Volk vertreten, sondern nur noch ihre eigenen Interessen, ist leider eine Tatsache. Hoffnung, dass die Interessen des Volkes, des Souveräns, vertreten werden, kann ich nur noch bei der SVP haben.
Ich war nie ein Fan der SVP, zu oft gab es in meinen Augen billige, emotionale Stimmenfängerei mit Minarettinitiative und ähnlichem. Jedoch bin ich gerne bereit das zu akzeptieren, wenn nur noch die bereit sind selbstbewusst gegen die Internationalisten und für die Schweiz einzutreten.
Sehe ich auch so
Treten tuntentun sie schon
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
..-..
Ja genau, ich musste es zweimal lesen… die SVP welche mit Sicherheit die meisten Lobbyisten hat, vertritt das Volk am besten 😂
Ein Oberstkorps-Kommandant nannte Arena-Brotz mal Kotz, allerdings in einer geschlossenen Gesellschaft.
Na ja, er ist ja auch ein Kotz-Brocken dieser Sandro.
Das ist doch die grösste Pfeife unter den Moderatoren.
Danke, wie immer alles auf den Punkt gebracht. 👍👍👍
Naja, für ein kurzes 'SRF böse' hätte auch ein yt-shorts Videöli ausgereicht.
@@mandranmagelan9430hä?
@@phso179 Ah, hallo :-)
@@mandranmagelan9430 das Schweyzer Radyo und Fernsehen ist ein Lynker Grüner propaganda Laden.
Ich hoffe, die Zensur sieht so mein Kommentar nicht.
@@mandranmagelan9430 Was am helm. 🤦♂️😂
Was kann man tun? Ich für meinen Teil boikotiere sämtliche SRF - Sendungen und bezahle auch keine Serafe-Gebühren mehr. Egal was kommt oder kommen mag und auch die Halbierungsinitiative hat meine volle Unterstützung,
*Boykottieren nützt nicht viel, und das sag ich als Linker
@@thedestroyerofopinions1321... sie schauen ja srf - also ist es ok. dass sie zahlen! 🤔
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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Bravo Herr Matter mal einer der die Wahrheit bringt , es lebe die SVP . Danke .lg Rolf
Genau so ist es, schuld ist immer die Politik! 😅
200 Franken Zwangsgebühren reichen. Es bleiben der SRG immer noch 1‘000‘000‘000 Franken.
Nein es soll ganz abgeschafft werden und die Leute die es schauen wollen, sollen es selbst bezahlen. 🙂
0 Franken ist richtig für das SRF.
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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@@quajutsu3416
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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@@nicedude5556
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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SRF und Sandro Brotz ist so eine ganz spezielle Sache.
S. BROTZ ist und war schon immer primitiv !
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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d'Spatze chömed solangs Chörnli git...
höremer endli uf Chörner däne zua z'werfa. händs eh nid verdient.
Es ist zum Haaröl-Seichen
und kotzen dazu.......
@@The15061946Ja so viel Essen wie ich 🤮🤮🤮🤮 möchte kann ich nicht !
Super.
Kotzprotz raus !
... heisst der in Wirklichkeit nicht eigentlich "Kotz" !?
Was für eine idiotische Frage !
Nicht tolerierbar !
BEST MAN IN TOWN
Es war immer ein System 🤮🤮
Typ ; bezahlt keine Zwangsgebühren + überweist den Betrag auf ein Sperrkonto !
Oh ja! Macht das bitte alle! :-)
@@mandranmagelan9430ist es dir langweilig?
@@phso179 Was soll mir langweilig sein?
@@mandranmagelan9430 verstehe deine Gegenfrage nicht.
@@phso179 die geistige Elite des Landes zeigt sich hier erneut
Danke Herr Matter👍
Ich habe auch Angst unter die Leute zu gehen! Man wird ja nur noch angeschnautzt! 😢
Vielleicht solltest du dich etwas anständiger verhalten.
@@mandranmagelan9430 Jetzt mach Mal einen Punkt!!
@@mandranmagelan9430 : Sie schnauzen mich an ohne dass ich etwas gesagt habe!
Ich habe keine Angst,
Doch ,das Erlebnis hatte ich gestern
in der Arztpraxis. Nicht weil ich unfreundlich war,sondern weil ich mich weigerte ungelesen das neue
DSG zu unterschreiben!
@@ritahaefliger2365 wieso sollte jemand auf einen Kommentar der auf keine Fakten und nur Gefühlen bestehen mit einem ersten Punkt antworten?
Die Frage war aber schon ein Banger.
SRF Informationen sind meist ok - aber die Kommentare haben zuviel Linksdrall - wie eben auch die Moderationen des Herrn Brotz.
SVP=Schweiizer
Mehr als zutreffend!
Sie sind schon länger in Bern tätig. Was ist ihr Zeugnis in Bezug auf Gewalt aller Art gegen alle, Lohnentwicklung, Hohe Mieten, hohe Krankenkassenkosten, hohe Stromkosten? Erklären sie mir bitte, was sie getan haben in ihrer Zeit in Bern.
Alle diese Probleme haben wir der ungebremsten Zuwanderung ins soziale System zu verdanken, denn wie wir klar sehen, es wandern eben nicht die gewünschten Fachkräfte zu…
SRF. Warum mit denen sprechen?
Sie haben natürlich Recht, aber wenn die SVP die SRG boykottiert, dann hat das SRF noch mehr Macht.
Das Schweizer Radio und Fernsehen ist ein Linker Grüner Propaganda Laden.
Sogar diese einfache Frage war noch zu komplex für den SVPler, lol.
Meine einfache Frage an Sie: Gibt es irgend ein Problem in der Schweiz an dem nach Ansicht SVP nicht die Auslaender schuld sind?
SVP = Schweizerische Verhinderungs Partei noch NIE eine Lösung präsentiert😂😂😂
Das war eine gerechtvertigte Frage von Herr Brotz. Die einzige frechheit daran war, dass Herr Chiesa sie nicht beantwortet hat.
Am schlechte Service vum Zwangsgebühre desinformationssender 🖕
Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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nein - Informationen sind meist ok - aber Kommentare haben zuviel Linksdrall - wie eben auch die Moderationen des Herrn Brotz.
@@Wagiblues - _"Informationen sind meist ok"_
Wie zum Beispiel: Die mRNA-"Impfung" ist sehr wirksam, sicher und ohne Nebenwirkungen.
Wenn Sie den Informationen von SRF vertrauen, sind Sie verloren.
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