Neue Entgleisung von «Arena»-Brotz

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  • Опубликовано: 11 сен 2023
  • Dass das SRF nicht gerne über Zuwanderung und Bevölkerungswachstum diskutiert, war ja zu erwarten. Dass aber in einer Wahlkampfsendung der «Arena» einmal mehr die SVP unterirdisch und unter der Gürtellinie angegangen wird, hat fast schon System. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.
    ***
    www.thomasmatter.ch
    th.matter
    thomas_matter

Комментарии • 116

  • @beatriceiransenmeyer731
    @beatriceiransenmeyer731 8 месяцев назад +35

    Die Masseneiwanderungsinitiative muss endlich umgesetzt werden!!

    • @yogipunkch
      @yogipunkch 8 месяцев назад +1

      warum wird da niemand angeklagt? das ist doch jetzt gesetz die masseneinwanderungsinitiative... wer regiert hier wirklich???? sind das noch wir Schweizer????? oder drückt uns da jemand wieder seinen Willen auf? 😞

  • @OEM6791
    @OEM6791 8 месяцев назад +65

    Aus diesem und weiteren Gründen schaue ich keine Arena und weniger SRF. Da ich diese Propagandisten nicht anhören mag. Ich bin auch nicht bereit dafür Zwangsgebühren zu zahlen.

    • @nicedude5556
      @nicedude5556 8 месяцев назад +6

      TV Gebühren für dss SRF niemals korupter Dercksladen ist das mehr nicht. 😠

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад

      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
      .

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад

      @@nicedude5556
      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
      .

  • @ruthhowald8486
    @ruthhowald8486 8 месяцев назад +57

    Vielen Dank Herr Matter, einmal mehr für Ihre klare Stellungnahme! Dass die 'Volksvertreter' schon lange nicht mehr das Volk vertreten, sondern nur noch ihre eigenen Interessen, ist leider eine Tatsache. Hoffnung, dass die Interessen des Volkes, des Souveräns, vertreten werden, kann ich nur noch bei der SVP haben.

    • @andreasferenczi7613
      @andreasferenczi7613 8 месяцев назад

      Ich war nie ein Fan der SVP, zu oft gab es in meinen Augen billige, emotionale Stimmenfängerei mit Minarettinitiative und ähnlichem. Jedoch bin ich gerne bereit das zu akzeptieren, wenn nur noch die bereit sind selbstbewusst gegen die Internationalisten und für die Schweiz einzutreten.

    • @mojeanne
      @mojeanne 8 месяцев назад +5

      Sehe ich auch so

    • @jurgschupbach3059
      @jurgschupbach3059 8 месяцев назад

      Treten tuntentun sie schon

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад +1

      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
      ..-..

    • @marcodemont3269
      @marcodemont3269 7 месяцев назад

      Ja genau, ich musste es zweimal lesen… die SVP welche mit Sicherheit die meisten Lobbyisten hat, vertritt das Volk am besten 😂

  • @juanaustriaco8744
    @juanaustriaco8744 8 месяцев назад +33

    Ein Oberstkorps-Kommandant nannte Arena-Brotz mal Kotz, allerdings in einer geschlossenen Gesellschaft.

    • @hallerhans8240
      @hallerhans8240 8 месяцев назад +1

      Na ja, er ist ja auch ein Kotz-Brocken dieser Sandro.

  • @alexanderkutter5698
    @alexanderkutter5698 8 месяцев назад +22

    Das ist doch die grösste Pfeife unter den Moderatoren.

  • @marqhurschler4433
    @marqhurschler4433 8 месяцев назад +65

    Danke, wie immer alles auf den Punkt gebracht. 👍👍👍

    • @mandranmagelan9430
      @mandranmagelan9430 8 месяцев назад

      Naja, für ein kurzes 'SRF böse' hätte auch ein yt-shorts Videöli ausgereicht.

    • @phso179
      @phso179 8 месяцев назад +4

      ​@@mandranmagelan9430hä?

    • @mandranmagelan9430
      @mandranmagelan9430 8 месяцев назад

      @@phso179 Ah, hallo :-)

    • @phso179
      @phso179 8 месяцев назад

      @@mandranmagelan9430 das Schweyzer Radyo und Fernsehen ist ein Lynker Grüner propaganda Laden.
      Ich hoffe, die Zensur sieht so mein Kommentar nicht.

    • @nicedude5556
      @nicedude5556 8 месяцев назад +1

      @@mandranmagelan9430 Was am helm. 🤦‍♂️😂

  • @marktsystemgmbh8503
    @marktsystemgmbh8503 8 месяцев назад +29

    Was kann man tun? Ich für meinen Teil boikotiere sämtliche SRF - Sendungen und bezahle auch keine Serafe-Gebühren mehr. Egal was kommt oder kommen mag und auch die Halbierungsinitiative hat meine volle Unterstützung,

    • @thedestroyerofopinions1321
      @thedestroyerofopinions1321 8 месяцев назад +1

      *Boykottieren nützt nicht viel, und das sag ich als Linker

    • @christinazahner8231
      @christinazahner8231 8 месяцев назад

      ​@@thedestroyerofopinions1321... sie schauen ja srf - also ist es ok. dass sie zahlen! 🤔

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад

      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
      ..

  • @rolfsteinmann4140
    @rolfsteinmann4140 8 месяцев назад +22

    Bravo Herr Matter mal einer der die Wahrheit bringt , es lebe die SVP . Danke .lg Rolf

  • @yellomello8235
    @yellomello8235 8 месяцев назад +33

    Genau so ist es, schuld ist immer die Politik! 😅

  • @b.d.5819
    @b.d.5819 8 месяцев назад +32

    200 Franken Zwangsgebühren reichen. Es bleiben der SRG immer noch 1‘000‘000‘000 Franken.

    • @quajutsu3416
      @quajutsu3416 8 месяцев назад +10

      Nein es soll ganz abgeschafft werden und die Leute die es schauen wollen, sollen es selbst bezahlen. 🙂

    • @nicedude5556
      @nicedude5556 8 месяцев назад +7

      0 Franken ist richtig für das SRF.

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад

      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
      .

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад

      @@quajutsu3416
      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад

      @@nicedude5556
      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
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  • @hallerhans8240
    @hallerhans8240 8 месяцев назад +24

    SRF und Sandro Brotz ist so eine ganz spezielle Sache.

    • @alexabasco2977
      @alexabasco2977 8 месяцев назад

      S. BROTZ ist und war schon immer primitiv !

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад +1

      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
      ...

    • @yogipunkch
      @yogipunkch 8 месяцев назад +1

      d'Spatze chömed solangs Chörnli git...
      höremer endli uf Chörner däne zua z'werfa. händs eh nid verdient.

  • @simplythebest7022
    @simplythebest7022 8 месяцев назад +30

    Es ist zum Haaröl-Seichen

    • @The15061946
      @The15061946 8 месяцев назад +4

      und kotzen dazu.......

    • @heribertvogelerz2365
      @heribertvogelerz2365 8 месяцев назад

      ​@@The15061946Ja so viel Essen wie ich 🤮🤮🤮🤮 möchte kann ich nicht !

  • @susanschmid2271
    @susanschmid2271 8 месяцев назад +16

    Super.

  • @fritzujr
    @fritzujr 8 месяцев назад +4

    Kotzprotz raus !

  • @julius_hector_baptist
    @julius_hector_baptist 8 месяцев назад +10

    ... heisst der in Wirklichkeit nicht eigentlich "Kotz" !?

  • @willyegli9290
    @willyegli9290 6 месяцев назад +3

    Was für eine idiotische Frage !
    Nicht tolerierbar !

  • @paulimhof7697
    @paulimhof7697 8 месяцев назад +22

    BEST MAN IN TOWN

  • @silviamichel9336
    @silviamichel9336 8 месяцев назад +3

    Es war immer ein System 🤮🤮

  • @josefmerz2892
    @josefmerz2892 8 месяцев назад +25

    Typ ; bezahlt keine Zwangsgebühren + überweist den Betrag auf ein Sperrkonto !

    • @mandranmagelan9430
      @mandranmagelan9430 8 месяцев назад +5

      Oh ja! Macht das bitte alle! :-)

    • @phso179
      @phso179 8 месяцев назад +1

      ​@@mandranmagelan9430ist es dir langweilig?

    • @mandranmagelan9430
      @mandranmagelan9430 8 месяцев назад +1

      @@phso179 Was soll mir langweilig sein?

    • @phso179
      @phso179 8 месяцев назад +1

      @@mandranmagelan9430 verstehe deine Gegenfrage nicht.

    • @thedestroyerofopinions1321
      @thedestroyerofopinions1321 8 месяцев назад

      @@phso179 die geistige Elite des Landes zeigt sich hier erneut

  • @joerggrossmann5375
    @joerggrossmann5375 8 месяцев назад +3

    Danke Herr Matter👍

  • @inderbitzinadelheidanna5524
    @inderbitzinadelheidanna5524 8 месяцев назад +16

    Ich habe auch Angst unter die Leute zu gehen! Man wird ja nur noch angeschnautzt! 😢

    • @mandranmagelan9430
      @mandranmagelan9430 8 месяцев назад +1

      Vielleicht solltest du dich etwas anständiger verhalten.

    • @ritahaefliger2365
      @ritahaefliger2365 8 месяцев назад +2

      @@mandranmagelan9430 Jetzt mach Mal einen Punkt!!

    • @inderbitzinadelheidanna5524
      @inderbitzinadelheidanna5524 8 месяцев назад

      @@mandranmagelan9430 : Sie schnauzen mich an ohne dass ich etwas gesagt habe!

    • @ritahaefliger2365
      @ritahaefliger2365 8 месяцев назад +4

      Ich habe keine Angst,
      Doch ,das Erlebnis hatte ich gestern
      in der Arztpraxis. Nicht weil ich unfreundlich war,sondern weil ich mich weigerte ungelesen das neue
      DSG zu unterschreiben!

    • @thedestroyerofopinions1321
      @thedestroyerofopinions1321 8 месяцев назад +3

      @@ritahaefliger2365 wieso sollte jemand auf einen Kommentar der auf keine Fakten und nur Gefühlen bestehen mit einem ersten Punkt antworten?

  • @thedestroyerofopinions1321
    @thedestroyerofopinions1321 8 месяцев назад +4

    Die Frage war aber schon ein Banger.

  • @Wagiblues
    @Wagiblues 6 месяцев назад +2

    SRF Informationen sind meist ok - aber die Kommentare haben zuviel Linksdrall - wie eben auch die Moderationen des Herrn Brotz.

  • @ruthzimmermann-vb8uc
    @ruthzimmermann-vb8uc 8 месяцев назад +4

    SVP=Schweiizer

  • @jataricky
    @jataricky 8 месяцев назад +3

    Mehr als zutreffend!

  • @stefankern5540
    @stefankern5540 8 месяцев назад +4

    Sie sind schon länger in Bern tätig. Was ist ihr Zeugnis in Bezug auf Gewalt aller Art gegen alle, Lohnentwicklung, Hohe Mieten, hohe Krankenkassenkosten, hohe Stromkosten? Erklären sie mir bitte, was sie getan haben in ihrer Zeit in Bern.

    • @hedibussmann1993
      @hedibussmann1993 8 месяцев назад +3

      Alle diese Probleme haben wir der ungebremsten Zuwanderung ins soziale System zu verdanken, denn wie wir klar sehen, es wandern eben nicht die gewünschten Fachkräfte zu…

  • @user-zh6pn4nm3j
    @user-zh6pn4nm3j 8 месяцев назад +26

    SRF. Warum mit denen sprechen?

    • @phso179
      @phso179 8 месяцев назад

      Sie haben natürlich Recht, aber wenn die SVP die SRG boykottiert, dann hat das SRF noch mehr Macht.
      Das Schweizer Radio und Fernsehen ist ein Linker Grüner Propaganda Laden.

  • @hartspunken4830
    @hartspunken4830 8 месяцев назад +3

    Sogar diese einfache Frage war noch zu komplex für den SVPler, lol.

  • @rolli12
    @rolli12 8 месяцев назад +2

    Meine einfache Frage an Sie: Gibt es irgend ein Problem in der Schweiz an dem nach Ansicht SVP nicht die Auslaender schuld sind?

  • @ruthzimmermann-vb8uc
    @ruthzimmermann-vb8uc 8 месяцев назад +3

    SVP = Schweizerische Verhinderungs Partei noch NIE eine Lösung präsentiert😂😂😂

  • @silvanodermatt1204
    @silvanodermatt1204 8 месяцев назад +3

    Das war eine gerechtvertigte Frage von Herr Brotz. Die einzige frechheit daran war, dass Herr Chiesa sie nicht beantwortet hat.

  • @patricspescha5304
    @patricspescha5304 8 месяцев назад +8

    Am schlechte Service vum Zwangsgebühre desinformationssender 🖕

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 8 месяцев назад

      Keine Zwangsgebühren zahlen, weil diese illegal erhaben werden !
      Die Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 ist gemäss einem Entscheid des Bundsgerichtes illegal und müsste rückabgewickelt werden. - Es gibt keine Rechtsgrundlage für die SERAFE-Rechnungen.
      Doris Leuthard sagte unlauter und faktenwidrig, dass es sich beim RTVG um "Gebühren" handelt, weshalb bei deren Erhöhung, im Gegensatz zu Steueränderungen, kein obligatorisches Referendum erforderlich sei.
      Das Bundesgericht entschied jedoch zwei Monate vor der entsprechenden Abstimmung in letzter Instanz, dass es sich um eine "Haushaltssteuer" handelt, weshalb es den Beschwerdeführern in Sachen MWST recht gab und die illegal abgerechnete MWST zurückerstatten werden müsse, was auch geschah.
      Denn Gebühren sind explizit an eine Leistung gebunden, was beim RTVG nicht mehr das Fall ist, weil es sich um eine "geräteunabhängige" Zahlung handelt, was effektiv einer Steuer entspricht.
      Gegen das RTVG wurde fristgerecht das fakultative Referendum ergriffen, obwohl das obligatorische Referendum zwingend wäre.
      Wichtig ist: Bei einem obligatorischen Referendum wird das Volksmehr UND das Ständemehr benötigt, um die Abstimmung zu gewinnen.
      Bei einem fakultativen Referendum wird nur das Volksmehr benötigt.
      Das Ergebnis der Abstimmung zum Referendum des RTVG am 14.06.2015 lautete wie folgt:
      Volksmehr ---> Angenommen mit 50.08% Ja-Stimmen
      Stände ---> Ständemehr wurde NICHT erreicht mit 6.5 Ja und 16.5 Nein
      Fazit: Das gemäss BG-Entscheid erforderliche Ständemehr wurde deutlich NICHT erreicht !!
      ..

    • @Wagiblues
      @Wagiblues 6 месяцев назад

      nein - Informationen sind meist ok - aber Kommentare haben zuviel Linksdrall - wie eben auch die Moderationen des Herrn Brotz.

    • @danielaengel3675
      @danielaengel3675 6 месяцев назад

      ​@@Wagiblues - _"Informationen sind meist ok"_
      Wie zum Beispiel: Die mRNA-"Impfung" ist sehr wirksam, sicher und ohne Nebenwirkungen.
      Wenn Sie den Informationen von SRF vertrauen, sind Sie verloren.
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