Es ist immer wieder sehr interessant, Ihre Beiträge zu sehen und zu hören. Sie bringen trockene Fakten aufgrund Ihrer echten Erfahrung so unterhaltsam rüber - besser als viele TV - Produktionen (private TV Sender allemal) Ich freue mich über jede neue Veröffentlichung von Ihnen.
Vielen herzlichen Dank! Ich finde Ihre Videos schon seit 4 Jahren sehr interessant und hilfreich. Auch Ihnen ein frohes Fest und ein glückliches Neues Jahr!
Beim Nachlassgericht kann man doch sein Testament hinterlegen. Wie ist es, wenn man sein Testament im Nachlassgericht der Stadt A hinterlegt hat und verzieht später nach B Stadt etliche hundert Kilometer entfernt. Dort verstirbt man. Sind die Nachlassgerichte untereinander vernetzt und das Testament wird in Stadt A eröffnet oder in Stadt B oder geht es unter?
Sorry, die Fragehatte ich hier in einer Antwort verpackt. Beim Nachlassgericht kann man doch sein Testament hinterlegen, bzw. es wird doch sogar dazu geraten damit es nicht verschwinden kann. Wenn jetzt jemand sein Testament beim Nachlassgericht in A Stadt hinterlegt und danach nach B Stadt einige hundert km entfernt umzieht und dort verstirbt, bekommt das Nachlassgericht in A Stadt das überhaupt mit? Sind die Nachlassgerichte untereinander vernetzt? Wenn ja, wer eröffnet das Testament? A Stadt oder B Stadt? Wenn nein, verstaubt das Testament in A Stadt und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft?
Vielen Dank für die immer wieder informativen Videos. Vielleicht können Sie nächstes Jahr über typische oder ungewöhnliche Fälle aus Ihrer Praxis berichten, so dass man einen Einblick in die Praxis eines Nachlasspflegers/-verwalters erhält , ohne Rückschlüsse auf die betroffenen Personen machen zu können. Es würde mich auf jeden Fall interessieren.
Ihre Fragen werden mir jetzt zu viel. Bitte lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten. Diese RUclips-Kommentare sind dafür nicht gedacht und nicht geeignet.
Moinsen Herr von Malsen, zu Ihrer Information noch ein Tipp...Lastschriften können Sie mittlerweile 8 Wochen lang rückwirkend wieder gutschreiben lassen (6 Wochen war es zuvor lange Zeit). Wenn Sie nachweisen können, dass der Verstorbene keiner Lastschrift zugestimmt hatte, dann sogar 13 Monate. Zu finden in den Zahlungsverkehrs-AGB der Banken und Sparkassen. Schön, dass ich Ihnen auch einmal etwas anraten kann. Ansonsten macht Ihnen keiner mehr was vor 😂. Einen guten Jahreswechsel Ihnen. LG aus der Lüneburger Heide.
Ein Video über das Thema Erbteilsverkauf (§2033 BGB) wäre auch interessant. Welche Rechten und Pflichten haben Käufer und Verkäufer (=Erbe) eines Erbteils und welche Vor- bzw. Nachteile bringt das mit sich?
In meiner Erfahrung ist man davon abhängig, dass man einen sympathischen und kompetenten Rechtspfleger bekommt. Der Zufall entscheidet darüber ob man nur Ärger mit seinem Erbe hat oder nicht
Guten Abend Herr von Malsen, Vielen Dank zunächst für Ihre aufklärenden Videobeiträge. Lob und Anerkennung an dieser Stelle. Ich selbst erlebe bei meinem mir zuständigen Nachlassgericht eine völlig andere Welt. Hier wird mir mitgeteilt, dass ich als einer der potenziellen Erben alle anderen ausfindig machen müsse ,um letztendlich einen Erbschein beantragen zu können. Sie sagten, in diesem Video, dass das Nachlassgericht alle Erben feststellt. Meine Frage: Was läuft hier falsch? Ich bedanke mich schon jetzt für ein Feedback Ihnen ein schönes Wochenende Ricardo N.
Brandenburg…! Verhält sich das hier etwa anders? Erschwerend ist dass ich leider nicht mehr aktiv dort wohne, sondern in AT und das diesen Marathon noch schwieriger gestaltet.
In der Tat gibt es eine gesetzliche Verpflichtung die Erben von Amts wegen zu ermitteln nur im Bayerischen Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG). Dort ist in Art. 37 Abs. 1 die Pflicht des Nachlassgerichts normiert. In den anderen Bundesländern gibt es das nicht. Trotzdem kann sich das Nachlassgericht in Brandenburg nicht einen "schlanken Fuss" machen und sich um gar nichts kümmern. Ich würde an Ihrer Stelle einen Erbschein als Alleinerbe beantragen. Wenn daraufhin das Gericht diesen Antrag ablehnt, weil nicht alle Erben bekannt sind, dann verlangen Sie, dass ein Nachlasspfleger von Amts wegen bestellt wird (§ 1960 Abs. 1 Satz 2 BGB). Viel Erfolg!
Vielen herzlichen Dank für den Hinweis. Ich werde Ihren Rat einmal befolgen und meinem Anwalt dies so mitteilen. Ihnen ein schönes Wochenende und nochmals herzlichen Dank.
dem kann ich nur zustimmen, wegen angeblich fehlendem Sicherungsbedürfnis, wurde - obwohl zwei Jahre keine Erben ermittelt werden konnten, keine Nachlasspflegschaft beantragt. Letztendlich gab es einen hohen 5 stelligen Betrag an Guthaben und etliche Nachlassgläubiger, die hätten befriedigt werden können - in meinem Fall
😂Gerade haben wir von Ihnen gesprochen. Wir wollen gerade ein Berliner Testament mit Supervermächtnis erstellen, finden aber dazu nichts passendes auf RUclips😊 Haben Sie da mal ein Video zu gemacht? Wäre interessant. Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit.
Bitte gut informieren. Genau. Denken Sie daran, sich mit der Bindungswirkung des Berliner Testaments zu beschäftigen und treffen dazu eine gemeinsame Aussage im Testament. Viel Erfolg.
@gartengreenhorn4917: Ich bin generell kein Fan des Berliner Testaments. Es ist in aller Regel besser, wenn jeder Ehegatte sein eigenes Testament verfasst. Und mit einem Supervermächtnis wird es noch komplizierter. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie so etwas vorhaben. Da macht man als Laie leicht Fehler, die im Erbfall dann sehr teuer werden können.
Möglicherweise verwechseln Sie "Ausstellung" mit "Antragstellung". Die Ausstellung des Erbscheins kann das Nachlassgericht nicht verweigern, denn nur das Nachlassgericht kann einen Erbschein ausstellen. Da viele Nachlassgerichte jedoch chronisch unterbesetzt und deshalb völlig überlastet sind, verweisen sie die Antragsteller an die Notare. Der Antrag auf einen Erbschein muss öffentlich beurkundet werden. Das kann auch jeder Notar machen. Die Kosten sind (fast) gleich. Der Notar muss 19 % MwSt berechnen. Das Gericht arbeitet ohne Mehrwertsteuer. Wenn Sie jedoch möglichst bald zu Ihrem Erbschein kommen wollen, sollten Sie den Weg über einen Notar wählen.
Eine Frage habe ich noch mein Vater ist gestorben in Berlin und war zuletzt gemeldet in Berlin. Ich selbst wohne aber in Leibzig , kann ich mir hier in meiner Heimat einen Notar beauftragen den Erbschein zu beantragen oder macht dies auch nur ein Notar an dem Ort wo der verstorbene zuletzt Wohnhaft und gemeldet war.
Meine Mutter (kein Partner) ist Anfang 6. Dezember verstorben und mein Bruder und ich sind ja die gesetzlichen Erben. Wir schlagen beide das Erbe aus, weil wahrscheinlich Schulden vorhanden sind. Dann rückt meine noch minderjährige Tochter ( die im Februar 18 Jahre alt wird) nach. Leider besteht zum leiblichen Vater seit Jahren kein Kontakt und wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Welche Möglichkeit habe ich für meine Tochter das Erbe auszuschlagen? Oder werden wir erst nach meiner Ausschlagung vom Nachlassgericht informiert, das sie geerbt hat? Beginnt dann für sie auch die 6Wochen Frist? Dann wäre sie vielleicht schon Volljährig. Ich würde mich über eine Kurz Antwort sehr freuen.
Sie sollten das Erbe Ihrer Mutter nicht ausschlagen. Kümmern Sie sich um den Nachlass und beschränken Sie Ihre Haftung auf den Nachlass. Ihnen kann nichts passieren.
Hallo wir haben am 15 Februar einen Antrag auf Nachlass Verwaltung gestellt ,durch einen Notar ,bis heute ist die Rechtspflegerin nicht tätig geworden ausser uns eine vermögensauskunft zuzuschicken und eine Rechnung über 5000 Euro da ansonsten der Nachlasverwalter nicht bestellt wird..Unser Notar kannte diese Vorgehensweise nicht. Wir wohnen in Norddeutschland Nachlass Gericht ist in Augsburg. Was können wir machen?lg
Ja, das ist leider häufig zu beobachten, dass das Nachlassgericht einen Gerichtskostenvorschuss bei Anordnung der Nachlassverwaltung verlangt. Ihr Notar könnte versuchen, den Kostenvorschuss nach unten zu verhandeln, denn 5.000 EUR ist schon sehr hoch. Ich habe das aber in meinen eigenen Fällen bereits erlebt, dass die Erben den Kostenvorschuss leisten mussten. Das Tröstliche für Sie: Sie bekommen das Geld, welches nicht für Kosten verbraucht wird, zurück. Normalerweise fallen zwischen 200 EUR und 1.000 EUR an Gerichtskosten an. Der Nachlassverwalter selbst wird aus dem Nachlass bezahlt. Hier wird nach Stunden abgerechnet.
Ja, Augsburg würde ich machen. Das ist ja absolut in meinem Einzugsbereicht. Bitte setzen Sie sich per e-mail unter info@nachlassbayern.de in Verbindung und teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit, damit wir uns über Einzelheiten absprechen können.
Ich kenne meinen Vater nicht der gerade erst verstorben ist und dessen Frau o. Lebensgefährtin sowie dessen Tochter. Wollten nie Kontakt. Jetzt ist es so ,dass seine Partnerin o. Frau ich weiß es nicht ob sie verheiratet waren, die Geburtsurkunde o. Adressen von uns haben möchte für das Nachlassgericht. Habe noch ein Geschwister Teil. Da sie vehement gegen einen Kontakt zu uns war finde ich es sehr seltsam alles. Und möchte ihr aber auch nicht meine Adressdaten geschweige denn Geburtsurkunde geben. Zumal sie es über Dritte laufen lässt. An wen kann man sich da wenden.
@miamip.5333: Wenden Sie sich direkt an das zuständige Nachlassgericht. Als Tochter sind Sie jedenfalls gesetzliche Erbin der 1. Erbordnung. Ob Sie Kontakt zu Ihrem Vater hatten oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn Ihr Vater ein Testament gemacht haben sollte und Sie darin nicht vorkommen, haben Sie einen Pflichtteilsanspruch.
Ja, das stimmt. Das Testament sollte jedoch klar und eindeutig formuliert sein. Es dürfen keine Fragen auftreten, wie der Erblasser wohl das oder jenes gemeint haben könnte. Das beste Testament ist ein ganz einfaches und kurzes Testament - Beispiel: Mein Freund Karlheinz setze ich zum alleinigen Vollerben ein. - Damit ist alles gesagt.
Hallo mein Vater ist gestorben meine Schwester schlägt das Erbe aus , ist es nun zwingend erforderlich eine Geburtsurkunde meiner Schwester zu haben? Ich muss einen Erbschein beantragen eine Geburtsurkunde von mir und meinen Verstorbenen Vater habe ich aber keine von meiner Schwester. Der Erblasser ist unser Vater..
Ihre Schwester muss die Ausschlagung notariell oder beim Nachlassgericht beurkunden lassen. Damit ist sie keine Verfahrensbeteiligte mehr. Deswegen brauchen Sie für Ihren Erbschein nichts von Ihrer Schwester.
@@nachlassbayern ah okay und diese Beurkundung von dem Nachlassgericht von meiner Schwester brauche ich dann auch nicht wenn ich richtig verstehe? Also nur meine Urkunde die Sterbeurkunde meines Vaters und seiner verstorbenen Frau ?
@@nachlassbayern okay aber diese bekomme ich ja nie zu sehen, ich gehe mal davon aus das wenn meine Schwester in ihrem Ort wo sie wohnt das Erbe ausschlägt diese Urkunde dann an das zuständige Nachlassgericht des Verstorbenen übermittelt wird. Ist das so richtig ? Frage das alles weil der Kontakt zu meiner Schwester nicht so gut ist und sie auch sehr weit weg wohnt.
Hallo mein Vater ist verstorben und ich habe mich dafür entschieden das Erbe anzunehmen nun ist es so das ich einen Erbscheinbeantragen muss um einsicht auf sein Konto zubekommen. Da ich nicht genau weiß wieviel Geld auf dem Konto meines Vaters ist ,was muss ich in dem Fall angeben über den Nachlass bei dem Antrag auf den Erbschein? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Sie machen keine Angaben. Sie sagen dem Nachlassgericht, dass Sie zuerst den Erbschein brauchen, um danach von den Banken Informationen über den Nachlass zu erhalten. Dann erstellen Sie in aller Ruhe ein Nachlassverzeichnis mit allen Aktiva und Passiva und reichen dieses Nachlassverzeichnis bei Gericht ein. Das Gericht weiß, dass Sie ohne Erbschein nicht an die Informationen kommen, die Sie benötigen. Machen Sie sich keine Sorgen!
beste Praxistipps!
Wichtiges Video für Erben und Vermieter!
Es ist immer wieder sehr interessant, Ihre Beiträge zu sehen und zu hören. Sie bringen trockene Fakten aufgrund Ihrer echten Erfahrung so unterhaltsam rüber - besser als viele TV - Produktionen (private TV Sender allemal) Ich freue mich über jede neue Veröffentlichung von Ihnen.
Danke für das Lob! Darüber habe ich mich sehr gefreut.
Danke!
Ich danke Ihnen für Ihre Spende.
Vielen herzlichen Dank! Ich finde Ihre Videos schon seit 4 Jahren sehr interessant und hilfreich. Auch Ihnen ein frohes Fest und ein glückliches Neues Jahr!
Herzlichen Dank! Freut mich.
wünsche Ihnen auch ruhige Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr
Vielen Dank, Herr Keller.
Schön das Sie wieder 🎄
Beim Nachlassgericht kann man doch sein Testament hinterlegen.
Wie ist es, wenn man sein Testament im Nachlassgericht der Stadt A hinterlegt hat und verzieht später nach B Stadt etliche hundert Kilometer entfernt. Dort verstirbt man. Sind die Nachlassgerichte untereinander vernetzt und das Testament wird in Stadt A eröffnet oder in Stadt B oder geht es unter?
Sorry, die Fragehatte ich hier in einer Antwort verpackt.
Beim Nachlassgericht kann man doch sein Testament hinterlegen, bzw. es wird doch sogar dazu geraten damit es nicht verschwinden kann.
Wenn jetzt jemand sein Testament beim Nachlassgericht in A Stadt hinterlegt und danach nach B Stadt einige hundert km entfernt umzieht und dort verstirbt, bekommt das Nachlassgericht in A Stadt das überhaupt mit?
Sind die Nachlassgerichte untereinander vernetzt?
Wenn ja, wer eröffnet das Testament? A Stadt oder B Stadt?
Wenn nein, verstaubt das Testament in A Stadt und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft?
Gibt es eine Vernetzung der Nachlassgerichte?
Vielen Dank für die immer wieder informativen Videos. Vielleicht können Sie nächstes Jahr über typische oder ungewöhnliche Fälle aus Ihrer Praxis berichten, so dass man einen Einblick in die Praxis eines Nachlasspflegers/-verwalters erhält , ohne Rückschlüsse auf die betroffenen Personen machen zu können. Es würde mich auf jeden Fall interessieren.
Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Ich werde Ihre Anregung aufnehmen und öfter mal etwas aus der Praxis berichten.
Schöne Weihnachten💫💫💫 und ein gutes Neues Jahr👍👍👍
Vielen Dank! Ihnen und Ihrer Familie auch.
Was spezielles ..?
Kann ein Rechtspfleger auf Antrag eines Gläubiger, nicht des Erben einen Erbschein zum Zwecke der Vollstreckung erlassen ?
Ihre Fragen werden mir jetzt zu viel. Bitte lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten. Diese RUclips-Kommentare sind dafür nicht gedacht und nicht geeignet.
Vielen Dank
Bin nicht persönlich betroffen, war nur eine Interressenfrage , meil das mir mal jemand erzählt hat.
Schönen Abend
Vielen lieben ❤lichen Dank aus Kiel
Sehr gerne 🤗
Moinsen Herr von Malsen, zu Ihrer Information noch ein Tipp...Lastschriften können Sie mittlerweile 8 Wochen lang rückwirkend wieder gutschreiben lassen (6 Wochen war es zuvor lange Zeit). Wenn Sie nachweisen können, dass der Verstorbene keiner Lastschrift zugestimmt hatte, dann sogar 13 Monate. Zu finden in den Zahlungsverkehrs-AGB der Banken und Sparkassen. Schön, dass ich Ihnen auch einmal etwas anraten kann. Ansonsten macht Ihnen keiner mehr was vor 😂. Einen guten Jahreswechsel Ihnen. LG aus der Lüneburger Heide.
Vielen Dank für den Tipp. Man lernt halt nie aus. Ihnen auch alles Gute!
Ein Video über das Thema Erbteilsverkauf (§2033 BGB) wäre auch interessant. Welche Rechten und Pflichten haben Käufer und Verkäufer (=Erbe) eines Erbteils und welche Vor- bzw. Nachteile bringt das mit sich?
Ich habe schon vor längerer Zeit dazu ein Video veröffentlicht. Sie finden es hier: ruclips.net/video/i7_mJygt29o/видео.htmlsi=_gCnYDEmjndbu1MC
In meiner Erfahrung ist man davon abhängig, dass man einen sympathischen und kompetenten Rechtspfleger bekommt. Der Zufall entscheidet darüber ob man nur Ärger mit seinem Erbe hat oder nicht
Da ist was Wahres dran. Wie in allen Berufen gibt es auch bei den Rechtspflegern tolle Leute und leider auch das Gegenteil.
Guten Abend Herr von Malsen,
Vielen Dank zunächst für Ihre aufklärenden Videobeiträge. Lob und Anerkennung an dieser Stelle.
Ich selbst erlebe bei meinem mir zuständigen Nachlassgericht eine völlig andere Welt.
Hier wird mir mitgeteilt, dass ich als einer der potenziellen Erben alle anderen ausfindig machen müsse ,um letztendlich einen Erbschein beantragen zu können. Sie sagten, in diesem Video, dass das Nachlassgericht alle Erben feststellt.
Meine Frage: Was läuft hier falsch?
Ich bedanke mich schon jetzt für ein Feedback
Ihnen ein schönes Wochenende
Ricardo N.
In welchem Bundesland leben Sie?
Brandenburg…!
Verhält sich das hier etwa anders?
Erschwerend ist dass ich leider nicht mehr aktiv dort wohne, sondern in AT und das diesen Marathon noch schwieriger gestaltet.
In der Tat gibt es eine gesetzliche Verpflichtung die Erben von Amts wegen zu ermitteln nur im Bayerischen Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG). Dort ist in Art. 37 Abs. 1 die Pflicht des Nachlassgerichts normiert. In den anderen Bundesländern gibt es das nicht.
Trotzdem kann sich das Nachlassgericht in Brandenburg nicht einen "schlanken Fuss" machen und sich um gar nichts kümmern. Ich würde an Ihrer Stelle einen Erbschein als Alleinerbe beantragen. Wenn daraufhin das Gericht diesen Antrag ablehnt, weil nicht alle Erben bekannt sind, dann verlangen Sie, dass ein Nachlasspfleger von Amts wegen bestellt wird (§ 1960 Abs. 1 Satz 2 BGB). Viel Erfolg!
Vielen herzlichen Dank für den Hinweis.
Ich werde Ihren Rat einmal befolgen und meinem Anwalt dies so mitteilen.
Ihnen ein schönes Wochenende und nochmals herzlichen Dank.
dem kann ich nur zustimmen, wegen angeblich fehlendem Sicherungsbedürfnis, wurde - obwohl zwei Jahre keine Erben ermittelt werden konnten, keine Nachlasspflegschaft beantragt. Letztendlich gab es einen hohen 5 stelligen Betrag an Guthaben und etliche Nachlassgläubiger, die hätten befriedigt werden können - in meinem Fall
In diesem Fall hätten die Gläubiger des Verstorbenen einen Nachlasspfleger beantragen können.
😂Gerade haben wir von Ihnen gesprochen. Wir wollen gerade ein Berliner Testament mit Supervermächtnis erstellen, finden aber dazu nichts passendes auf RUclips😊 Haben Sie da mal ein Video zu gemacht? Wäre interessant.
Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit.
Bitte gut informieren. Genau. Denken Sie daran, sich mit der Bindungswirkung des Berliner Testaments zu beschäftigen und treffen dazu eine gemeinsame Aussage im Testament. Viel Erfolg.
@gartengreenhorn4917: Ich bin generell kein Fan des Berliner Testaments. Es ist in aller Regel besser, wenn jeder Ehegatte sein eigenes Testament verfasst. Und mit einem Supervermächtnis wird es noch komplizierter. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie so etwas vorhaben. Da macht man als Laie leicht Fehler, die im Erbfall dann sehr teuer werden können.
Das SIGMARINGER NACHLASSGERICHT verweigert die Ausstellung eines Erbscheins und verweist an einen freischaffenden Notar.
Möglicherweise verwechseln Sie "Ausstellung" mit "Antragstellung". Die Ausstellung des Erbscheins kann das Nachlassgericht nicht verweigern, denn nur das Nachlassgericht kann einen Erbschein ausstellen. Da viele Nachlassgerichte jedoch chronisch unterbesetzt und deshalb völlig überlastet sind, verweisen sie die Antragsteller an die Notare. Der Antrag auf einen Erbschein muss öffentlich beurkundet werden. Das kann auch jeder Notar machen.
Die Kosten sind (fast) gleich. Der Notar muss 19 % MwSt berechnen. Das Gericht arbeitet ohne Mehrwertsteuer. Wenn Sie jedoch möglichst bald zu Ihrem Erbschein kommen wollen, sollten Sie den Weg über einen Notar wählen.
Eine Frage habe ich noch mein Vater ist gestorben in Berlin und war zuletzt gemeldet in Berlin. Ich selbst wohne aber in Leibzig , kann ich mir hier in meiner Heimat einen Notar beauftragen den Erbschein zu beantragen oder macht dies auch nur ein Notar an dem Ort wo der verstorbene zuletzt Wohnhaft und gemeldet war.
Jeder Notar an jedem Ort kann einen Antrag auf den Erbschein beurkunden.
Meine Mutter (kein Partner) ist Anfang 6. Dezember verstorben und mein Bruder und ich sind ja die gesetzlichen Erben. Wir schlagen beide das Erbe aus, weil wahrscheinlich Schulden vorhanden sind. Dann rückt meine noch minderjährige Tochter ( die im Februar 18 Jahre alt wird) nach. Leider besteht zum leiblichen Vater seit Jahren kein Kontakt und wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Welche Möglichkeit habe ich für meine Tochter das Erbe auszuschlagen? Oder werden wir erst nach meiner Ausschlagung vom Nachlassgericht informiert, das sie geerbt hat? Beginnt dann für sie auch die 6Wochen Frist? Dann wäre sie vielleicht schon Volljährig.
Ich würde mich über eine Kurz Antwort sehr freuen.
Sie sollten das Erbe Ihrer Mutter nicht ausschlagen. Kümmern Sie sich um den Nachlass und beschränken Sie Ihre Haftung auf den Nachlass. Ihnen kann nichts passieren.
Hallo wir haben am 15 Februar einen Antrag auf Nachlass Verwaltung gestellt ,durch einen Notar ,bis heute ist die Rechtspflegerin nicht tätig geworden ausser uns eine vermögensauskunft zuzuschicken und eine Rechnung über 5000 Euro da ansonsten der Nachlasverwalter nicht bestellt wird..Unser Notar kannte diese Vorgehensweise nicht. Wir wohnen in Norddeutschland Nachlass Gericht ist in Augsburg. Was können wir machen?lg
Ja, das ist leider häufig zu beobachten, dass das Nachlassgericht einen Gerichtskostenvorschuss bei Anordnung der Nachlassverwaltung verlangt. Ihr Notar könnte versuchen, den Kostenvorschuss nach unten zu verhandeln, denn 5.000 EUR ist schon sehr hoch. Ich habe das aber in meinen eigenen Fällen bereits erlebt, dass die Erben den Kostenvorschuss leisten mussten.
Das Tröstliche für Sie: Sie bekommen das Geld, welches nicht für Kosten verbraucht wird, zurück. Normalerweise fallen zwischen 200 EUR und 1.000 EUR an Gerichtskosten an. Der Nachlassverwalter selbst wird aus dem Nachlass bezahlt.
Hier wird nach Stunden abgerechnet.
@@nachlassbayern Guten Morgen,vielen lieben Dank für die Antwort. Könnten wir Sie als Nachlass Verwalter beantragen ?
Ja, Augsburg würde ich machen. Das ist ja absolut in meinem Einzugsbereicht. Bitte setzen Sie sich per e-mail unter info@nachlassbayern.de in Verbindung und teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit, damit wir uns über Einzelheiten absprechen können.
Ich kenne meinen Vater nicht der gerade erst verstorben ist und dessen Frau o. Lebensgefährtin sowie dessen Tochter. Wollten nie Kontakt. Jetzt ist es so ,dass seine Partnerin o. Frau ich weiß es nicht ob sie verheiratet waren, die Geburtsurkunde o. Adressen von uns haben möchte für das Nachlassgericht. Habe noch ein Geschwister Teil. Da sie vehement gegen einen Kontakt zu uns war finde ich es sehr seltsam alles. Und möchte ihr aber auch nicht meine Adressdaten geschweige denn Geburtsurkunde geben. Zumal sie es über Dritte laufen lässt. An wen kann man sich da wenden.
@miamip.5333: Wenden Sie sich direkt an das zuständige Nachlassgericht. Als Tochter sind Sie jedenfalls gesetzliche Erbin der 1. Erbordnung. Ob Sie Kontakt zu Ihrem Vater hatten oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn Ihr Vater ein Testament gemacht haben sollte und Sie darin nicht vorkommen, haben Sie einen Pflichtteilsanspruch.
@@nachlassbayern Danke für ihre Antwort. Ihre Beiträge sind sehr bereichernd und interessant.
Also habe ich das richtig verstanden, wenn ein Testament vorhanden ist benötige ich kein Nachlasspfleger?
Ja, das stimmt. Das Testament sollte jedoch klar und eindeutig formuliert sein. Es dürfen keine Fragen auftreten, wie der Erblasser wohl das oder jenes gemeint haben könnte. Das beste Testament ist ein ganz einfaches und kurzes Testament - Beispiel: Mein Freund Karlheinz setze ich zum alleinigen Vollerben ein. - Damit ist alles gesagt.
Hallo mein Vater ist gestorben meine Schwester schlägt das Erbe aus , ist es nun zwingend erforderlich eine Geburtsurkunde meiner Schwester zu haben? Ich muss einen Erbschein beantragen eine Geburtsurkunde von mir und meinen Verstorbenen Vater habe ich aber keine von meiner Schwester.
Der Erblasser ist unser Vater..
Ihre Schwester muss die Ausschlagung notariell oder beim Nachlassgericht beurkunden lassen. Damit ist sie keine Verfahrensbeteiligte mehr. Deswegen brauchen Sie für Ihren Erbschein nichts von Ihrer Schwester.
@@nachlassbayern ah okay und diese Beurkundung von dem Nachlassgericht von meiner Schwester brauche ich dann auch nicht wenn ich richtig verstehe?
Also nur meine Urkunde die Sterbeurkunde meines Vaters und seiner verstorbenen Frau ?
Die Ausschlagungsurkunde muss beim Nachlassgericht vorliegen!
@@nachlassbayern okay aber diese bekomme ich ja nie zu sehen, ich gehe mal davon aus das wenn meine Schwester in ihrem Ort wo sie wohnt das Erbe ausschlägt diese Urkunde dann an das zuständige Nachlassgericht des Verstorbenen übermittelt wird.
Ist das so richtig ?
Frage das alles weil der Kontakt zu meiner Schwester nicht so gut ist und sie auch sehr weit weg wohnt.
@@FullyFulltimer Wenden Sie sich an das Nachlassgericht und fragen Sie dort nach.
Hallo mein Vater ist verstorben und ich habe mich dafür entschieden das Erbe anzunehmen nun ist es so das ich einen Erbscheinbeantragen muss um einsicht auf sein Konto zubekommen.
Da ich nicht genau weiß wieviel Geld auf dem Konto meines Vaters ist ,was muss ich in dem Fall angeben über den Nachlass bei dem Antrag auf den Erbschein?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Sie machen keine Angaben. Sie sagen dem Nachlassgericht, dass Sie zuerst den Erbschein brauchen, um danach von den Banken Informationen über den Nachlass zu erhalten. Dann erstellen Sie in aller Ruhe ein Nachlassverzeichnis mit allen Aktiva und Passiva und reichen dieses Nachlassverzeichnis bei Gericht ein. Das Gericht weiß, dass Sie ohne Erbschein nicht an die Informationen kommen, die Sie benötigen. Machen Sie sich keine Sorgen!
@@nachlassbayern vielen Dank damit haben Sie mir schonmal geholfen ich habe mir schon Sorgen gemacht das dies dem Antrag dann im Wege stehen würde.
Der Nachlassverwalter gewinnt immer🤑 und der Nachlass wird reduziert
Niemand arbeitet ohne Vergütung - nicht einmal der Nachlassverwalter.