Timestamps: 0:16 - Wo kann man sie nachschlagen? 1:33 - Abkürzung und Vollzitat ermitteln 2:41 - Zitat im Fließtext / in der Fußnote 7:15 - Brauche ich einen Literaturverzeichniseintrag? 9:14 - Umsetzung mit Citavi oder EndNote
Das Video ist sehr hilfreich! Eine Frage habe ich zum Titel von Gesetzen. Beispielsweise wenn ich eine Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2022/2464) mit Citavi zitieren möchte, dann ist der Titel im Dokument mit Großbuchstaben geschrieben (RICHTLINIE (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...). Füge ich diesen Titel dann genauso in Citavi ein oder darf ich den Titel "normal" schreiben (Richtlinie (EU) 2022/2464 des ...)?
Vielen Dank für das Lob! Und zur Frage: Großschreibungen darf man immer normalisieren, sowohl in Titeln als auch bei Namen (z. B. bei Firmen). Man kann also gerne Richtlinie statt RICHTLINIE schreiben usw.
Vorab: Super Video! Ich möchte gerne nach dem Harvard Zitierstil aus einem Anhang einer Verordnung zitieren. Wie sieht dann die Kurzschreibweise im Text aus, da es sich nicht um einen Paragraphen, sondern um einen Anhang handelt? Den Eintrag im Literaturverzeichnis würde ich analog zu Ihrem Video am Beispiel des Gesetzes vornehmen.
Hier empfehle ich, die Anhangsbezeichnung (Anlage/Anhang/...) möglichst ausgeschrieben zu übernehmen und ansonsten auf die gleiche Weise vor das Kürzel der Verordnung / des Gesetzes zu stellen. Zum Beispiel würde ich den Abschnitt 1.7 aus der Anlage XXIV der StVZO so zitieren: Anlage XXIV Abschnitt 1.7 StVZO Man hätte alternativ auch argumentieren können, dass die Anlage ein separates Dokument darstellt und dass deshalb die Aufzählungspunkte innerhalb der Anlage zuerst genannt werden: Abschnitt 1.7 Anlage XXIV StVZO Solange Sie hier eine durchgängige Lösung verwenden, sind Sie auf der sicheren Seite.
Guter Meister Guter, guten Tag! Vorab vielen Dank für Ihre Videos, immer wieder Hilfreich! Eine Frage ist aber noch offen. Bei Citavi kann man neben, Buch, Onlinezeitschrift, Internetdokument, auch "Gesetze/Verordnungen" hinzufügen. Wieso also als Buch (Monografie) anlegen? BG und danke für Ihre Arbeit
Hallo, danke für das verständliche Video, es hat mir sehr weitergeholfen 😊 ich habe allerdings dennoch einige Fragen und würde mich über eine Antwort freuen: Kann man bei Citavi auch "Gesetz/Verordnung" auswählen und es dann eintragen? Beim SGB steht hinter dem Paragraph noch etwas fettgedrucktes (sieht aus, als ob es dazugehört), muss ich dass auch in die Abkürzung mit aufnehmen? Zb. Paragraph 124 Zulassung ...
Vielen Dank für das Lob! =) Zu Citavi: Das geht nur dann, wenn der ausgewählte Zitierstil den Dokumenttyp "Gesetz/Verordnung" auch unterstützt. (Die meisten Zitierstile kennen bloß Buch (Monografie), Beitrag im Sammelwerk, Zeitschriftenaufsatz und Internetdokument.) Das kann man testen: Einfach mal ein "Gesetz/Verordnung" in Citavi anlegen, nach bestem Wissen befüllen und dann in Word mal einfügen: Wenn jetzt die Inhalte alle erscheinen, unterstützt der Zitierstil diese Art von Dokument; wenn aber drei Viertel der Inhalte nicht auftauchen oder alles unrund aussieht, unterstützt er es nicht. Zum SGB: Die Paragraphen von Gesetzen haben oft Namen, aber zum Zitieren braucht man üblicherweise bloß die Nummerierung.
Wie zitiere ich die Vorbemerkungen eines Gesetzes? Konkret geht es um die Notenbildungsverordnung (NVO) des Langes Baden-Württemberg vom 5. Mai 1983. Dort wird noch vor § 1 "I. Vorbemerkungen" aufgeführt, welche ich gerne zitieren würde. Sieht meine Zitation dann einfach so aus: (Vorbemerkungen NVO) ? Oder lieber: (I. Vorbemerkungen NVO) ? Oder noch genauer: (I. Vorbemerkungen Absatz ... Satz ...) ?
Ich persönlich tendiere zu "I. Vorbemerkungen Satz 4 NVO", denn bei juristischen Texten gibt man die zitierte Stelle immer möglichst genau an. (Ich habe nachgeschaut: Die NVO hat in ihrer Vorbemerkung keine nummerierten Absätze, deshalb ist "Satz" hier unser einziges Ordnungskriterium.)
@@HNUBibliothek Wow vielen Dank für die Antwort !! Hätte ja nicht damit gerechnet, dass ich bei einem vier Jahre alten Video eine Reaktion bekomme :D danke danke danke
Danke für das Video. Kann ich denn trotzdem einzelne Gesetze, die zu einer Änderung (bpsw. des BGB) geführt haben zitieren oder muss ich dann das BGB zitieren?
@@HNUBibliothek Vielen Dank für die Antwort. Da es bei mir speziell um Änderungen geht, habe ich mich für das BGBl. entschieden. Das würde also gehen, oder? Wenn ich nämlich etwa schreibe "Das Gesetz X1 trat am 22.04.2015 in Kraft und ermächtigt die Landesregierungen, Y zu tun", fände ich es irgendwie problematisch nur das BGB zu zitieren, da man dadurch ja nicht das Datum des Inkrafttretens erfährt. Das nächste Problem tritt dann auf, wenn ich paar Absätze später schreibe: "Am 23.05.2017 trat Gesetz X2 in Kraft. Es nimmt zwei Änderungen der durch das Gesetz X1 eingeführten Regelung vor. War es zuvor nötig, dass Z passiert, reicht nun Y" . Hier wäre meine Frage, wie ich diese Änderung am leichtesten kenntlich mache. Ich habe mich für das BGBl. entschieden und schreibe: "War es zuvor nötig, dass Z passiert (BGBl. I 2015: S. 420), reicht nun Y (BGBl. I 2017: S. 460)." Wäre das so in Ordnung? Es handelt sich dabei nicht direkt um eine juristische Arbeit, trotzdem würde ich gerne annähernd korrekt zitieren. Ansonsten vielen Dank! Sehr hilfreich.
Hallo! Erstmal vielen Dank für die super Videos, hat schon einige Fragen beantwortet. Ich möchte in meiner BA auf ein Gerichtsurteil vom EuGH verweisen und dies wurde in Citavi automatisch als Internetdokument angelegt.. ist das so in Ordnung oder besser die Monographie wählen und beim Autor "The Publications Office of the European Union" anegeben und im Titel die entsprechende Rechtssache? Tausend Dank vorab! :o)
Hallo, erstmal vielen Dank für die tollen Videos. Ich schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit und möchte neben Verordnungen und Richtlinien zwei Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches zitieren. Da diese Leitsätze keine Rechtsnormen sind, bin ich mir nicht sicher, ob ich sie in das Literaturverzeichnis mit aufnehmen muss. Wissen Sie wie man diese rechtlich nicht verbindlichen Normen zitieren muss?
@@HNUBibliothek Vielen lieben Dank für die Mühen und die schnelle Antwort. Hatte zunächst Fußnoten angelegt aber das wirkte schon irgendwie falsch 😅. Alles Gute für Sie.
Gibt es auch die Möglichkeit, das Vollzitat von veralteten Fassungen zu bekommen? Oder muss man sich diese dann von Hand zusammenbasteln? Und wie unterscheide ich die verschiedenen Fassungen im Fließtext, wenn beide Versionen von Bedeutung für die Arbeit sind? Ich beschäftige mich in einem Kapitel meiner Abschlussarbeit halt explizit mit dem Verlauf eines Gesetzes und welche Änderung es gab. Das macht dann alles irgendwie etwas fummelig :D ... :(
Bei "Gesetze im Internet" sind leider immer nur die aktuell gültigen Gesetze gelistet. Deshalb muss man sich für das Vollzitat normalerweise die Angaben im ursprünglichen Veröffentlichungsblatt (also zum Beispiel im Bundesgesetzblatt) zusammensuchen. Zur Formulierung im Text: Ich würde am Anfang des Kapitels schreiben, dass in diesem Kapitel das Gesetz XYZ in der Fassung vom TT.MM.JJJJ mit der Fassung vom TT.MM.JJJJ verglichen wird und dass diese im Folgenden als bisherige bzw. neue Fassung bezeichnet werden. Ab da kann man im Fließtext dann frei formulieren, z. B.: "Während die bisherige Fassung nur ein vermindertes Recht auf blablabla vorsah (alte Fundstelle), weitet die neue Fassung dies auf blablabla aus (neue Fundstelle)." Tut mir leid für die späte Antwort, ich bin erst seit heute aus dem Sommerurlaub zurück.
Wie sieht es mit Normen aus? Können Sie dafür auch mal ein Beispiel nennen? Und wenn man einen numerischen zitierst wie IEEE verwendet, zitiert man dann genauso und stellt die [Nr.] hinten an oder ersetzt man z. B. die Abkürzung HGB durch [Nr.]?
Erst mal die allgemeine Antwort und dann noch die speziell für die IEEE: Normen besitzen in aller Regel ebenfalls ein eindeutiges Kürzel, das man anstelle eines Autors nehmen kann (Beispiel: DIN 18101:2014-08), und einen vollen Titel, den man anschließend als Titel nennen kann (im eben genannten Beispiel: Türen - Türen für den Wohnungsbau - Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz - Gegenseitige Abhängigkeit der Maße). Bei der IEEE hingegen gilt, dass jede Quelle nur eine Ziffer in eckigen Klammern anstelle der tatsächlichen Quellenangaben bekommt, also z. B.: [2]. Diese Angabe darf dann noch um eine Seitenangabe ergänzt werden, z. B.: [2, S. 812-815]. Die IEEE sagt nichts ausdrücklich über die Handhabung von Gesetzen aus, aber man könnte die Paragrafen nun analog zu den Seiten angeben: [2, § 5].
in dem Buch von Herrn Theisen, welches ich habe steht komischerweise ein Literaturverz. bei Gesetzen ist Pflicht? Damit komme ich ganz durcheinander, überall hört man es anders..
Ja, einzelne Zitierstile wünschen durchaus die Aufnahme von Gesetzen ins Literaturverzeichnis, sind damit aber die Ausnahme. Die Videos auf diesem Kanal zeigen stets die üblichste Variante; einzelne Stile weichen dann davon ab. Sobald Sie von Ihrer Lehrkraft einen Stil namentlich genannt bekommen haben (oder einen Lehrkräfte-Leitfaden erhalten haben), gilt dessen Inhalt - und für alles, was darin nicht erwähnt wird, können Sie unsere Videos heranziehen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Timestamps:
0:16 - Wo kann man sie nachschlagen?
1:33 - Abkürzung und Vollzitat ermitteln
2:41 - Zitat im Fließtext / in der Fußnote
7:15 - Brauche ich einen Literaturverzeichniseintrag?
9:14 - Umsetzung mit Citavi oder EndNote
Das Video ist sehr hilfreich! Eine Frage habe ich zum Titel von Gesetzen. Beispielsweise wenn ich eine Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2022/2464) mit Citavi zitieren möchte, dann ist der Titel im Dokument mit Großbuchstaben geschrieben (RICHTLINIE (EU) 2022/2464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...). Füge ich diesen Titel dann genauso in Citavi ein oder darf ich den Titel "normal" schreiben (Richtlinie (EU) 2022/2464 des ...)?
Vielen Dank für das Lob! Und zur Frage: Großschreibungen darf man immer normalisieren, sowohl in Titeln als auch bei Namen (z. B. bei Firmen). Man kann also gerne Richtlinie statt RICHTLINIE schreiben usw.
Vorab: Super Video! Ich möchte gerne nach dem Harvard Zitierstil aus einem Anhang einer Verordnung zitieren. Wie sieht dann die Kurzschreibweise im Text aus, da es sich nicht um einen Paragraphen, sondern um einen Anhang handelt? Den Eintrag im Literaturverzeichnis würde ich analog zu Ihrem Video am Beispiel des Gesetzes vornehmen.
Hier empfehle ich, die Anhangsbezeichnung (Anlage/Anhang/...) möglichst ausgeschrieben zu übernehmen und ansonsten auf die gleiche Weise vor das Kürzel der Verordnung / des Gesetzes zu stellen. Zum Beispiel würde ich den Abschnitt 1.7 aus der Anlage XXIV der StVZO so zitieren:
Anlage XXIV Abschnitt 1.7 StVZO
Man hätte alternativ auch argumentieren können, dass die Anlage ein separates Dokument darstellt und dass deshalb die Aufzählungspunkte innerhalb der Anlage zuerst genannt werden:
Abschnitt 1.7 Anlage XXIV StVZO
Solange Sie hier eine durchgängige Lösung verwenden, sind Sie auf der sicheren Seite.
Super hilfreich. Vielen Dank!
EINFACH EHRE DANKE!
Klasse, das war sehr gut erklärt, vielen Dank
Guter Meister Guter, guten Tag! Vorab vielen Dank für Ihre Videos, immer wieder Hilfreich! Eine Frage ist aber noch offen. Bei Citavi kann man neben, Buch, Onlinezeitschrift, Internetdokument, auch "Gesetze/Verordnungen" hinzufügen. Wieso also als Buch (Monografie) anlegen? BG und danke für Ihre Arbeit
Hallo, danke für das verständliche Video, es hat mir sehr weitergeholfen 😊 ich habe allerdings dennoch einige Fragen und würde mich über eine Antwort freuen: Kann man bei Citavi auch "Gesetz/Verordnung" auswählen und es dann eintragen? Beim SGB steht hinter dem Paragraph noch etwas fettgedrucktes (sieht aus, als ob es dazugehört), muss ich dass auch in die Abkürzung mit aufnehmen? Zb. Paragraph 124 Zulassung ...
Vielen Dank für das Lob! =) Zu Citavi: Das geht nur dann, wenn der ausgewählte Zitierstil den Dokumenttyp "Gesetz/Verordnung" auch unterstützt. (Die meisten Zitierstile kennen bloß Buch (Monografie), Beitrag im Sammelwerk, Zeitschriftenaufsatz und Internetdokument.) Das kann man testen: Einfach mal ein "Gesetz/Verordnung" in Citavi anlegen, nach bestem Wissen befüllen und dann in Word mal einfügen: Wenn jetzt die Inhalte alle erscheinen, unterstützt der Zitierstil diese Art von Dokument; wenn aber drei Viertel der Inhalte nicht auftauchen oder alles unrund aussieht, unterstützt er es nicht.
Zum SGB: Die Paragraphen von Gesetzen haben oft Namen, aber zum Zitieren braucht man üblicherweise bloß die Nummerierung.
Hammer Video, vielen Dank!
Wie zitiere ich die Vorbemerkungen eines Gesetzes? Konkret geht es um die Notenbildungsverordnung (NVO) des Langes Baden-Württemberg vom 5. Mai 1983. Dort wird noch vor § 1 "I. Vorbemerkungen" aufgeführt, welche ich gerne zitieren würde. Sieht meine Zitation dann einfach so aus: (Vorbemerkungen NVO) ? Oder lieber: (I. Vorbemerkungen NVO) ? Oder noch genauer: (I. Vorbemerkungen Absatz ... Satz ...) ?
Ich persönlich tendiere zu "I. Vorbemerkungen Satz 4 NVO", denn bei juristischen Texten gibt man die zitierte Stelle immer möglichst genau an. (Ich habe nachgeschaut: Die NVO hat in ihrer Vorbemerkung keine nummerierten Absätze, deshalb ist "Satz" hier unser einziges Ordnungskriterium.)
@@HNUBibliothek Wow vielen Dank für die Antwort !! Hätte ja nicht damit gerechnet, dass ich bei einem vier Jahre alten Video eine Reaktion bekomme :D danke danke danke
@@HNUBibliothek brauch ich das Komma nach "Vorbemerkungen"? Wenn ich einen Paragraphen zitiere, steht ja nirgends ein Komma
@@JR__98 Stimmt, lassen Sie das Komma bitte weg
top, danke für die Erklärung!
Hi Timo, ein super Video! Muss ich bei einem Vergleich der Gesetzestexte vorab auch die Abkürzung Vgl. eintragen? LG
Danke für das Video. Kann ich denn trotzdem einzelne Gesetze, die zu einer Änderung (bpsw. des BGB) geführt haben zitieren oder muss ich dann das BGB zitieren?
@@HNUBibliothek Vielen Dank für die Antwort. Da es bei mir speziell um Änderungen geht, habe ich mich für das BGBl. entschieden. Das würde also gehen, oder? Wenn ich nämlich etwa schreibe "Das Gesetz X1 trat am 22.04.2015 in Kraft und ermächtigt die Landesregierungen, Y zu tun", fände ich es irgendwie problematisch nur das BGB zu zitieren, da man dadurch ja nicht das Datum des Inkrafttretens erfährt. Das nächste Problem tritt dann auf, wenn ich paar Absätze später schreibe: "Am 23.05.2017 trat Gesetz X2 in Kraft. Es nimmt zwei Änderungen der durch das Gesetz X1 eingeführten Regelung vor. War es zuvor nötig, dass Z passiert, reicht nun Y" . Hier wäre meine Frage, wie ich diese Änderung am leichtesten kenntlich mache. Ich habe mich für das BGBl. entschieden und schreibe: "War es zuvor nötig, dass Z passiert (BGBl. I 2015: S. 420), reicht nun Y (BGBl. I 2017: S. 460)." Wäre das so in Ordnung? Es handelt sich dabei nicht direkt um eine juristische Arbeit, trotzdem würde ich gerne annähernd korrekt zitieren. Ansonsten vielen Dank! Sehr hilfreich.
@@HNUBibliothek Vielen Dank! Das beruhigt mich und hat mir sehr weiter geholfen. Im Netz ist das alles ein wenig konfus.
Sehr Hilfreich. Vielen Dank. :)
Hallo! Erstmal vielen Dank für die super Videos, hat schon einige Fragen beantwortet. Ich möchte in meiner BA auf ein Gerichtsurteil vom EuGH verweisen und dies wurde in Citavi automatisch als Internetdokument angelegt.. ist das so in Ordnung oder besser die Monographie wählen und beim Autor "The Publications Office of the European Union" anegeben und im Titel die entsprechende Rechtssache? Tausend Dank vorab! :o)
@@HNUBibliothek vielen Dank für Deinen Rat und Deine schnelle Antwort..! :D
Hallo, erstmal vielen Dank für die tollen Videos.
Ich schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit und möchte neben Verordnungen und Richtlinien zwei Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches zitieren. Da diese Leitsätze keine Rechtsnormen sind, bin ich mir nicht sicher, ob ich sie in das Literaturverzeichnis mit aufnehmen muss. Wissen Sie wie man diese rechtlich nicht verbindlichen Normen zitieren muss?
@@HNUBibliothek Vielen lieben Dank für die Mühen und die schnelle Antwort.
Hatte zunächst Fußnoten angelegt aber das wirkte schon irgendwie falsch 😅.
Alles Gute für Sie.
Gibt es auch die Möglichkeit, das Vollzitat von veralteten Fassungen zu bekommen? Oder muss man sich diese dann von Hand zusammenbasteln?
Und wie unterscheide ich die verschiedenen Fassungen im Fließtext, wenn beide Versionen von Bedeutung für die Arbeit sind? Ich beschäftige mich in einem Kapitel meiner Abschlussarbeit halt explizit mit dem Verlauf eines Gesetzes und welche Änderung es gab. Das macht dann alles irgendwie etwas fummelig :D ... :(
Bei "Gesetze im Internet" sind leider immer nur die aktuell gültigen Gesetze gelistet. Deshalb muss man sich für das Vollzitat normalerweise die Angaben im ursprünglichen Veröffentlichungsblatt (also zum Beispiel im Bundesgesetzblatt) zusammensuchen.
Zur Formulierung im Text: Ich würde am Anfang des Kapitels schreiben, dass in diesem Kapitel das Gesetz XYZ in der Fassung vom TT.MM.JJJJ mit der Fassung vom TT.MM.JJJJ verglichen wird und dass diese im Folgenden als bisherige bzw. neue Fassung bezeichnet werden. Ab da kann man im Fließtext dann frei formulieren, z. B.: "Während die bisherige Fassung nur ein vermindertes Recht auf blablabla vorsah (alte Fundstelle), weitet die neue Fassung dies auf blablabla aus (neue Fundstelle)."
Tut mir leid für die späte Antwort, ich bin erst seit heute aus dem Sommerurlaub zurück.
@@HNUBibliothek Die Abgabefrist ist noch weit genug entfernt. Vielen Dank, dass Sie auch noch Fragen auf so "alte" Videos beantworten :)
tipp-topp
Wie sieht es mit Normen aus? Können Sie dafür auch mal ein Beispiel nennen? Und wenn man einen numerischen zitierst wie IEEE verwendet, zitiert man dann genauso und stellt die [Nr.] hinten an oder ersetzt man z. B. die Abkürzung HGB durch [Nr.]?
Erst mal die allgemeine Antwort und dann noch die speziell für die IEEE:
Normen besitzen in aller Regel ebenfalls ein eindeutiges Kürzel, das man anstelle eines Autors nehmen kann (Beispiel: DIN 18101:2014-08), und einen vollen Titel, den man anschließend als Titel nennen kann (im eben genannten Beispiel:
Türen - Türen für den Wohnungsbau - Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz - Gegenseitige Abhängigkeit der Maße).
Bei der IEEE hingegen gilt, dass jede Quelle nur eine Ziffer in eckigen Klammern anstelle der tatsächlichen Quellenangaben bekommt, also z. B.: [2]. Diese Angabe darf dann noch um eine Seitenangabe ergänzt werden, z. B.: [2, S. 812-815]. Die IEEE sagt nichts ausdrücklich über die Handhabung von Gesetzen aus, aber man könnte die Paragrafen nun analog zu den Seiten angeben: [2, § 5].
in dem Buch von Herrn Theisen, welches ich habe steht komischerweise ein Literaturverz. bei Gesetzen ist Pflicht? Damit komme ich ganz durcheinander, überall hört man es anders..
Ja, einzelne Zitierstile wünschen durchaus die Aufnahme von Gesetzen ins Literaturverzeichnis, sind damit aber die Ausnahme. Die Videos auf diesem Kanal zeigen stets die üblichste Variante; einzelne Stile weichen dann davon ab. Sobald Sie von Ihrer Lehrkraft einen Stil namentlich genannt bekommen haben (oder einen Lehrkräfte-Leitfaden erhalten haben), gilt dessen Inhalt - und für alles, was darin nicht erwähnt wird, können Sie unsere Videos heranziehen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
@@HNUBibliothek dieses ganze him und her bei gesetzen ist natürlich ziemlich nervig. Ich bedanke mich trotzdem für Ihre Antwort!
Vollzitat von Gesetzen muss doch im Rechtsquellenverzeichnis auftauchen.