Enterben und Pflichtteil entziehen - Was ist der Unterschied?

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  • Опубликовано: 16 окт 2024
  • Jemanden zu enterben ist gar kein Problem. Alle Eheleute mit Berliner Testament haben damit zum Beispiel ihre Kinder für den ersten Todesfall enterbt. Bestimmte Personen haben aber nicht nur ein gesetzliches Erbrecht, sondern auch einen Pflichtteilsanspruch. Diesen Pflichtteil zu entziehen, ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Die Gründe sind in § 2333 BGB aufgezählt.
    Graf & Partner Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erklärt den Unterschied zwischen Enterbung und Pflichtteilsentziehung, erläutert welche Personen überhaupt Pflichtteilsberechtigt sind und gibt Tipps für die Testamentsgestaltung.
    Wer es noch genauer wissen will, sollte unser ausführliches Deep Dive Video „Alles zum Berliner Testament“ ansehen, in dem unter anderem auch die Thematik Pflichtteilsanspruch des enterbten Kindes besprochen wird.
    Ausführliche Informationen zu Erbrecht, Testamentsgestaltung und Nachlassverfahren finden Sie auch auf unseren Blogs:
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    G|P Jura Channel ist ein Service von Graf & Partner Rechtsanwälte
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