Hier aus dem FAQ der Bundesbank: Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig. Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden sind.
Kann mir bitte jemand helfen. ich habe im September 5000 Euro in eine Kryptobörse gesteckt und im Oktober weitere 10000 Euro. Bin ich jetzt Meldepflichtig?
Das mit den Kryptowährungen halte ich rechtlich für nicht eindeutig , denn bei einer Kryptobörse - gerade wenn sie in Europa ist, ist ja gar nicht feststellbar, an wenn ich meine Krytos verkaufe und die Transaktionen werden gestückelt und sind anonym. Wer sagt denn, das meine Kryptowährungen nicht von einem Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland gekauft werden ? Aber wenn die Meldung wirklich erforderlich ist - ist dann der Verkauf der Kryptowährungen ( Geld z.B. bleibt noch in Euro auf der Börse liegen ) oder erst der Transfer des Geldes auf das Girokonto meldepflichtig ? Das ist halt typisch für Deutschland - es geht um reine Statistik und gerade bei Kryptowährungen ist die Rechtsklage nicht eindeutig definiert, aber trotzdem drohen immense Strafen, bei nicht Einhaltung von schwammigen Gesetzen.
mal abgesehen von der dürftigen Lautstärke des Videos guter Inhalt. Seltsamerweise von einem StB der nicht zu Rechtsberatung befugt ist und insoweit auch die aufkommenden Fragen nicht beantworten darf, wie er selbst darstellt.
Kann man sein Nettovermögen von bspw. 1,5 Millionen Euro von seinem deutschen Konto auf sein eigenes Konto in die Schweiz überweisen ohne Meldepflicht?
klaro, das ist kein ausländisches Handel das ist reine Guthabensübertragung, das Empfängerbank wird aber fragen stellen woher das Geld ürsprünglich stammt.
Super! Vielen Dank. Was mir als infoteil fehlte war das Vorgehen bei Überweisungen auf das eigene ausländische Broker Konto
Gilt diese Meldepflicht auch wenn ich Überweisungen von meinem deutschen Konto auf mein Zinsanlagekonto im Ausland überweise?
Muss man auch dei Überweisung eines Immobilienkaufs im europäischen Auslang anmelden?
Gilt dies auch für Überweisungen von eigenem Auslandskonto auf eigenes Inlandskonto (reine Transfers)?
Hier aus dem FAQ der Bundesbank:
Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach
§§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig. Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem
Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern
entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden
sind.
@@Mario-h3o6mund jetzt auf deutsch? Sind jetzt Transaktionen auf mein Konto bei Coinbase (ausländische Kontennummer) meldepflichtig?
Und was ist mit Zahlungen für Waren, die schon verzollt und eingelagert wurden? Die Überweisung geht an den Besitzer der Waren ins Ausland?
Ist die Fehlmelsung verpflichtend?
Kann mir bitte jemand helfen.
ich habe im September 5000 Euro in eine Kryptobörse gesteckt und im Oktober weitere 10000 Euro. Bin ich jetzt Meldepflichtig?
wie siehts aus wenn ich diese AWV nicht einhalte? :)
www.awv-meldepflicht.de/leitfaden/awv-meldepflicht#heading4
Das mit den Kryptowährungen halte ich rechtlich für nicht eindeutig , denn bei einer Kryptobörse - gerade wenn sie in Europa ist, ist ja gar nicht feststellbar, an wenn ich meine Krytos verkaufe und die Transaktionen werden gestückelt und sind anonym. Wer sagt denn, das meine Kryptowährungen nicht von einem Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland gekauft werden ?
Aber wenn die Meldung wirklich erforderlich ist - ist dann der Verkauf der Kryptowährungen ( Geld z.B. bleibt noch in Euro auf der Börse liegen ) oder erst der Transfer des Geldes auf das Girokonto meldepflichtig ? Das ist halt typisch für Deutschland - es geht um reine Statistik und gerade bei Kryptowährungen ist die Rechtsklage nicht eindeutig definiert, aber trotzdem drohen immense Strafen, bei nicht Einhaltung von schwammigen Gesetzen.
mal abgesehen von der dürftigen Lautstärke des Videos guter Inhalt. Seltsamerweise von einem StB der nicht zu Rechtsberatung befugt ist und insoweit auch die aufkommenden Fragen nicht beantworten darf, wie er selbst darstellt.
Kann man sein Nettovermögen von bspw. 1,5 Millionen Euro von seinem deutschen Konto auf sein eigenes Konto in die Schweiz überweisen ohne Meldepflicht?
klaro, das ist kein ausländisches Handel das ist reine Guthabensübertragung, das Empfängerbank wird aber fragen stellen woher das Geld ürsprünglich stammt.
Was geht das eigentlich den Staat an? Warum lassen die Menschen das alles mit sich machen?
gib mal TON DRAUF