Beim Vergittern von Fenstern ist darauf zu achten, dass man sich im Brandfall nicht den Fluchtweg versperrt. Vor dem Vergittern ist die Zulässigkeit nach dem Bauordnungsrecht zu prüfen.
@@anegroup6620 Für das selbst genutzte EFH gibt es weniger Vorschriften als für MFH u.a. Gebäudearten. Auch wenn es überhaupt keine Vorschriften gäbe, bleibt es doch sinnvoll, für Aufenthaltsräume, bei denen der erste Rettungsweg (Treppenhaus, Haustür) durch Rauch /Feuer/Überflutung) versperrt ist, einen zweiten Rettungsweg zu haben. Bei Rauch im Zimmer noch irgendwie ohne Werkzeug im Halbdunklen noch schnell das Gitter abschrauben....viel Glück damit. Hier gilt es abzuwägen: Im Schlaf von Rauch überrascht zu werden, oder von einer "Fachkraft für unbürokratische Eigentumsübertragung". Die Wahrscheinlichkeit mag jeder für sich entscheiden.
Danke für den Beitrag. Wir werden einiges umsetzen, um das Vereinshaus unseres Wachtelvereins besser vor einem Einbruch zu schützen.
Sehr guter Beitrag 👌🏻
Ich danke Ihnen.
👍
Beim Vergittern von Fenstern ist darauf zu achten, dass man sich im Brandfall nicht den Fluchtweg versperrt.
Vor dem Vergittern ist die Zulässigkeit nach dem Bauordnungsrecht zu prüfen.
Typisch Deutschland. Man darf nicht einmal sein Haus vergittern. Ist ein Verstoß dagegen Bußgeld bewährt?
@@anegroup6620 Für das selbst genutzte EFH gibt es weniger Vorschriften als für MFH u.a. Gebäudearten.
Auch wenn es überhaupt keine Vorschriften gäbe, bleibt es doch sinnvoll, für Aufenthaltsräume, bei denen der erste Rettungsweg (Treppenhaus, Haustür) durch Rauch /Feuer/Überflutung) versperrt ist, einen zweiten Rettungsweg zu haben.
Bei Rauch im Zimmer noch irgendwie ohne Werkzeug im Halbdunklen noch schnell das Gitter abschrauben....viel Glück damit.
Hier gilt es abzuwägen: Im Schlaf von Rauch überrascht zu werden, oder von einer "Fachkraft für unbürokratische Eigentumsübertragung". Die Wahrscheinlichkeit mag jeder für sich entscheiden.