Ermessen in der Verwaltung? - § 40 VwVfG - Verwaltungsrecht

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  • Опубликовано: 15 сен 2024
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    Ermessen
    Von behördlichem Ermessen spricht man, wenn die gesetzlichen Tatbestandsvorrausetzung erfüllt sind, die Behörde aber verschiede Verhaltensmöglichkeiten hat die jeweils alle rechtmäßig sind.
    Ermessen wird dabei immer auf der Rechtsfolgenseite ausgeübt.
    Wenn man zwischen Y oder Z entscheiden kann, nennt man das Auswahlermessen.
    Beim Entschließungsermessen hingegen kann man sich entscheiden, ob man als Behörde aktiv wird oder nicht.
    Kannvorschriften deuten u.a. durch mit Wörter wie kann, darf, ist berechtigt, befugt darauf hin, dass hier Ermessen ausgeübt werden kann.
    Bei Soll-Vorschriften darf Ermessen nur in Sondersituationen ausgeübt werden.
    In bestimmen Situationen entsteht eine Ermessenreduzierung auf Null
    Intendiertes Ermessen besagt, es ist dem Gesetz zu entnehmen wie das Ermessen ausgeübt werden soll, damit die Intention des Gesetzes berücksichtigt wird.
    Ermessensfehler sind Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung und Ermessensfehlgebrauch. Die meisten Fehler passieren in der Praxis aufgrund von Ermessensfehlgebrauch durch Zweckverfehlung, Ermessensfehlgewichtung und oder Ermessenmissbrauch.
    Gegen belastenden Ermessungsentscheidungen kann eine Anfechtungsklage erhoben werden, wenn die Entscheidung rechtswidrig ist und gleichzeitig in die Rechte des Betroffenen eingegriffen wird.
    Hat der Kläger das Ziel, dass ein Verwaltungsakt erlassen wird bzw. er der Meinung ist, dass die Ablehnung des Erlasses durch einen Ermessensfehler zustande kam - kann eine Verpflichtungsklage anhängig gemacht werden.
    Bei Ermessensentscheidungen der Behörde kann und darf ein Gericht sein Ermessen jedoch nicht an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen. Das Gericht kann nur feststellen, dass die Behörde ermessensfehlerhaft gehandelt hat und die Behörde in einem Bescheidungsurteil verpflichten, eine neue Entscheidung unter Berücksichtigung der gerichtlichen Beanstandungen zu treffen.
    § 40 VwVfG:
    dejure.org/ges...
    § 113 VwGO:
    dejure.org/ges...
    INFO: Um effizient lernen zu können, soll einem die Feynman Methode helfen. Dabei werden die Themen mit möglichst einfachen und eigenen Worten erklärt bzw. präsentiert. Es ist daher kein Nachhilfekanal, sondern meine Form des Lernens. (Ist nicht so langweilig wie das "klassische" Lernen). Wenn jemand von meinen Zusammenfassungen dennoch profitiert, freut mich das. Bis dahin - Keep on learning and cheerio!

Комментарии • 2

  • @justus7985
    @justus7985 3 года назад

    du versprichst dich ja direkt im ersten satz, macht nicht so nen professionellen eindruck

    • @bubgarumbinonvarz1677
      @bubgarumbinonvarz1677 2 года назад +1

      Damit will man "menschlich" rüberkommen. Sonst find ich das Video aber echt okay.