Tje, mittlerweile nützt es nichts mehr, den Halter zu kontaktieren, da 1. nicht dieser mit dem Parkraumbewirtschaftungsunternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat, sondern der Fahrer und 2. der Halter dem PWU gegenüber nicht auskunftpflichtig ist.
@CSSPlayer2000 Ja das stimmt, außergerichtlich muss man keinen Fahrer benennen. Wird der Halter aber als (behaupteter) Fahrer verklagt, muss er zumindest in Betracht kommende Fahrer vor Gericht benennen (= sekundäre Darlegungslast). VG Claude/ Social Team
Was für ein Wahnsinn! Auf einigen Supermarktparklplätzen sind Ladestationen für E-KFZ 24/7 verfügbar. der Parkplatz ansich ist aber nicht rund um die Uhr zu befahren (nicht parken!). Um an diese Ladesäulen zu kommen, muss man aber diesen Parkplatz befahren. Wer also nachts oder vor 7 Uhr laden muss, zahlt Vertragsstrafe (Parkdepot). Widerspruch wird abgelehnt mit Hinweis auf die Geschäftsordnung und Parkzeiten, die auch ausgeschildert sind. Was für ein Irrsinn! 30 Minuten laden und 36 Euro Strafe! Mit dem Befahren des Parkplatzes erkennt man automatisch deren Geschäftsbedingen an. Subjektiv betrachtet ist das reine Abzocke und Tesla mit ihren Ladesäulen auf Supermarktparkplätzen lässt sich auf sowas auch noch ein. Krass!!
Die Frage ist, ob die Ausnahmen im BDSG für Videoüberwachung als Rechtfertigung ausreichen. Es gibt auch Ausnahmeregelungen im BDSG für Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. die SCHUFA, die gewisse Datenschutzregelungen dafür lockern. Sofern die Regelungen in der DSGVO aber keine Öffnungsklauseln für nationale, abweichende Regeln zulassen, unterliegt die Regelung im BDSG unter Umständen gegenüber der vorrangigen EU-DSGVO und damit ist die fragliche Regelung im BDSG unzulässig und nicht mehr anzuwenden, das gilt auch bei abweichenden Urteilen bis hin zum BGH, wenn sie sich auf das BDSG allein berufen. In Sachen Wirtschaftsauskunfteien (hier. SCHUFA) sind da gerade zwei Verfahren vor dem EuGH anhängig und die Stellungnahme des EU-Generalstaatsanwalts, die oft schon signalisiert, was für ein Urteil zu erwarten ist, deutet hier darauf hin, dass das BDSG eine unzulässige Ausnahme schafft. Ich halte es durchaus für möglich, dass bei einem solchen Urteil ein ähnliches erfolgen würde, wenn man die Videoüberwachung, wie sie das BDSG erlaubt, vom EuGH prüfen lassen würde. Müsste nur einer Klagen und ggf. das deutsche Gericht bitten ("beantragen"), im Zweifelsfall eine Klärung beim EuGH einzuleiten, damit hier auf Dauer ganz klar Rechtssicherheit geschaffen wird. Man könnte dabei auf die SCHUFA-Verfahren (zwei!) verweisen, bei denen es auch um fragwürdige Alleingänge nach BDSG geht.
Wenn sie das alles machen, wird ihr Leben nicht lange wehren, weil sie können, nicht 1000 Stunden in solch eine Sache investieren. Das nächste Problem ist bereits ums Eck oder mit anderen Worten. Jeder sollte sein eigener Rechtsanwalt sein. Das fragt sich nur von was will erleben.
Ich frage mich ja auch, ist das in Ordnung wenn die Einfahrt bis Ausfahrt zählen. Wenn ich mich normal, ich sag mal, 08:15 Uhr auf einen Parkplatz stelle, sprich geparkt habe, wühle noch 5 min in meiner Tasche rum und lege dann meine Parkscheibe mit der Angabe 08:30 Uhr rein ist das ja im Normalfall rechtens. Bei einer Stunde erlaubter Parkzeit habe ich somit theoretisch 10 min mehr, effektiv. Aber mit der Kameraüberwachung sind es 15 minuten zu viel. Das kann doch auch nicht rechtens sein, oder? Und z.T. Finde ich doch auch keinen Parkplatz, sehe jemanden einsteigen und warte bis er dann fertig ist und raus gefahren ist und nehme dann dessen Parkplatz, ohne bereits effektiv zu parken. Das kann/darf doch dann auch nicht zur Parkzeit zählen. Wie machen die das denn mit den Kameras?
Wo ich kamaras sehe, kaufe ich nicht mehr ein. Fertig. Wenn alle Bürger so handeln würden, entweder gehen die Einkaufszentren pleite oder sie unterlassen es.
Hat Ikea überwachungskameras bei Parkplätzen? Mir wurde mein Fahrzeug beschädigt. Der Unfallverursacher ist unerlaubt vom Unfallort entfernt😢. Danke im Voraus.
In der Tat hat der BGH am 18.12.2015 entschieden, dass dem Parkplatzbetreiber gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zusteht. Das ist also der Fall, dass der Halter nicht gefahren ist (die Besitzstörung nicht begangen hat). Ist der Halter aber gefahren, so sind die Halterermittlungskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung anzusehen. Fakt ist jedenfalls, dass die meisten Bewirtschafter in Vertragsstrafefällen diese Position gegenüber dem Halter mit geltend machen. In jedem Fall müsste dann geprüft werden, ob die Halterermittlungskosten auch vom Halter zu zahlen sind. VG Andi / Social Team
Muß die Information vor dem Parkbereich erfolgen oder reicht ein Hinweis auf dem Gelände? Und wenn ich als Halter angeschrieben werde (reine LPRßKamera) … Wo ist der Beweis das ich auch gefahren bin? Soweit ich weiß besteht gegenüber „Privatunternehmen“ doch keinerlei Auskunftspflicht zu einem potentiell anderen Fahrer..
Hallo Martin, laut § 4 II BDSG sind der Umstand der (Video-)Beobachtung, der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Auch wenn damit ein gewisser Spielraum besteht, dürfte es bedeuten, dass im Regelfall vor der Zu-/Einfahrt auf die Videoüberwachung durch Beschilderung hinzuweisen sein wird. Der Beweis, wer gefahren ist, wird regelmäßig nicht geführt. Und ja, außergerichtlich besteht keine Auskunftspflicht über den Fahrer/Vertragspartner. Wegen der unsäglichen Entscheidung des BGH vom 18.12.2019 (Az. XII ZR 13/19) besteht im Falle eines Prozesses gegen den Halter aber dessen Pflicht, mögliche Fahrer zu benennen. Und dies wird von verschiedenen Parkraumbewirtschaftern verkürzt so dargestellt, als ob auch außergerichtlich der Fahrer mitgeteilt werden müsste. VG Andi / Social Team
Das ist ein sehr guter Hinweis wusste ich nicht ich kann mich einfach darauf berufen. Es ist jemand anders gefahren. Ich war es nicht. Allerdings wird man 100.000 % massiv eingeschüchtert werden mit allen Registern im Endeffekt wird aber kein Strafverfahren geführt werden, schätze ich. Dafür wäre der Aufwand zu groß. Eine ähnliche Sache hatte ich mal da habe ich mit meinem Smart quer geparkt. Hab einen Strafzettel von der Polizei bekommen Einspruch angelegt und der Einspruch wurde abgelehnt. Dann hab ich als Nächstes wieder Einspruch eingelegt vor Gericht offenbar mit einem manuellen Richter mit einer Art Entscheidung, Kompetenz, und da wurde meinem Einspruch stattgegeben. Thema erledigt aber erst nachdem ich mich massivgewehrt habe was ein Normalbürger niemals tun würde, so habe ich das Ding wegbekommen. Später habe ich dann nicht mehr quer geparkt, weil der Aufwand einfach zu groß gewesen wäre egal, ob ich Recht habe oder nicht.
Mir fehlt die Zustimmung. Ich fahre an der Kamera vorbei und erfahre später oder frühstens zeitgleich davon. Wenn ich das nicht möchte ist es bereit zu spät. Keine Chance, kein Widerruf oder Einspruch möglich.
Da gibt es nichts zuzustimmen. Hinter ihnen ist garantiert ein Drängler, wenn sie auf das Gelände fahren, der sofort hupt, sobald sie anfangen zu überlegen. Germany hat über Bevölkerung, denn sonst bräuchte man das alles nicht. Als ich Führerschein gemacht habe, gab es das alles nicht.
Ich kenne ein McDonald’s Parsdorf da steht ein großes Schild Videoüberwachung 2 Stunden aber auf dem gleichen Gelände mit der gleichen Einfahrt sind vier andere Geschäfte ohne dieses Schild und ohne Limit, zbs ein Restaurant zum sitzen. und ich habe mir das McDonald’s Gelände zu Fuß genau angeschaut. Nirgendswo sehe ich eine Kamera weder bei einer Einfahrt noch bei einer Ausfahrt da frage ich mich rein technisch wie kann das funktionieren? Strafzettel habe ich keinen bekommen Aber technisch interessiert mich das, damit ich gerüstet bin. Das McDonald’s hat auch keine Parkscheibe so nennt man diese Dinger, die in der Mitte auf dem Parkplatz montiert sind, um zu erkennen ob dort ein Auto steht oder nicht. Das habe ich nicht gesehen. Reintechnisch würde mich das wirklich interessieren ein Sammelgelände mit einer einzelnen Insel darin wo 2 Stunden Parkzeit limitiert ist mit Kamera. Wie funktioniert das technisch, ich bin nämlich auf dem Nachbar Parkplatz 5 Stunden gesessen und habe kein Strafzettel bekommen um das vorzubeugen. Für die Zukunft interessiert mich das Thema
Hallo @Munich81245, die von dir geschilderte Situation ist für uns leider schwer einzuschätzen. Aus technischer Sicht könnte es auch so sein, dass hinter eventuell doch vorhandenen Kameras lediglich gelegentlich ein Mensch nach dem rechten schaut. Auch eine KI ist vorstellbar, die in der Lage ist, Kennzeichen (oder gar Gesichter) aufzunehmen und durch Algorithmen zu erkennen/berechnen, wann und wie lange ein Kfz abgestellt ist/war. Falls du doch mal einen Strafzettel dort bekommen solltest, kannst du dich mit ausführlicheren Infos und Fotos der örtlichen Gegebenheiten an unsere, für unsere Mitglieder kostenfreie, Rechtsberatung wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt 🙂 VG Andi / Social Team
@@ADAC ich hab das Problem dahingehend gelöst, dass ich mein Auto immer am letzten Platz auf dem Supermarkt abstellen, damit nicht ein anderer wenn er seine Tür aufmacht wir eine Beule rein Hauth. Ich achte darauf, dass andere Autos meinem Auto keinen Schaden zufügen können, in dem ich es entsprechend parke und dafür gerne mal 2 km laufe. Strafzettel jeglicher Art für das parken ist nur auf die eigene Dummheit zurückzuführen und das kann ich mir nicht leisten. Da hab ich einen Riegel vorgeschoben und der ist ziemlich dick.
Die Kameras sind meiner Meinung nach nicht rechtens wenn sie zusätzlich auch öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücken erfassen können. Das ist auf Grund der Position und Ausrichtung fast immer der Fall. In so einem Fall sind sogar Kameradummies nicht erlaubt. Wer weis mehr?
Den Datenschutz hat man die Leuten nur eingeredet und zwar massiv, damit niemand dahinter kommt, wie erbärmlich das Ganze ist. Diese ganzen Daten sind gar nichts wert.
Ich habe das "leider" bei 1:43 min nicht verstanden. Zum einen ist das eine persönliche Bewertung einer rechtlichen Vorschrift, die nicht unbedingt in ein Aufklärungsvideo gehört. Vor allem aber ist es auch fachlich unangebracht. Denn Videoüberwachung erleichtert und vergünstigt die Überwachung von Verstößen gegen geltendes Recht, ist also im Sinne der Gemeinschaft, weil sie Kosten und Einschränkungen für alle reduziert.
ja ja bedingt videoüberwachung alles klar wers glaubt wird seelig .-))) , woher soll ich das wissen das nur bedingt mit den daten umgegagen wird kann mir einer das erklären??!!
Mit den ganzen Daten kann man nichts anfangen. Wenn jemand mit dem Schreibblock über den Parkplatz läuft und alle Kennzeichen notiert, wird er keine nutzen davon haben. Wertloser Müll. Er könnte sich auch auf die Straße setzen und jedes Nummernschild notieren von Auto was vorbeifährt. Die Deutschen haben eine Neurose China baut die Kameras und Amerika entwickelt die Software und die Deutschen haben eine Neurose aber von was wollen die leben in der Zukunft
Es werden immer mehr, und es hat damit zu tun mit der Überbevölkerung, die überall voranschreitet. Wenn es nicht viele Leute gibt, dann brauchen Sie diese Videoüberwachung wirklich nicht. Als ich meinen Führerschein gemacht habe, gab es gar keinen Bedarf daran.
Supermärkte die glauben so ihre Kunden behandeln zu müssen, meide ich. Es gibt genug Supermärkte bei uns die solche Methoden nicht anwenden.
Heul doch!
Und wenn dich einer anfährt und Fahrerflucht begeht, bist du froh, wenn es dort eine Videoüberwachung gibt!
Strafzettel kommt vollautomatisch dank Kamera Überwachung und Nummernschild Erkennung
Übrigens: Es gibt sowas wie Tesa etc, vielleicht kurz vor der Einfahrt mal der Phantasie freien Lauf lassen...
Tje, mittlerweile nützt es nichts mehr, den Halter zu kontaktieren, da 1. nicht dieser mit dem Parkraumbewirtschaftungsunternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat, sondern der Fahrer und 2. der Halter dem PWU gegenüber nicht auskunftpflichtig ist.
@CSSPlayer2000 Ja das stimmt, außergerichtlich muss man keinen Fahrer benennen. Wird der Halter aber als (behaupteter) Fahrer verklagt, muss er zumindest in Betracht kommende Fahrer vor Gericht benennen (= sekundäre Darlegungslast). VG Claude/ Social Team
Was für ein Wahnsinn! Auf einigen Supermarktparklplätzen sind Ladestationen für E-KFZ 24/7 verfügbar. der Parkplatz ansich ist aber nicht rund um die Uhr zu befahren (nicht parken!). Um an diese Ladesäulen zu kommen, muss man aber diesen Parkplatz befahren. Wer also nachts oder vor 7 Uhr laden muss, zahlt Vertragsstrafe (Parkdepot). Widerspruch wird abgelehnt mit Hinweis auf die Geschäftsordnung und Parkzeiten, die auch ausgeschildert sind. Was für ein Irrsinn! 30 Minuten laden und 36 Euro Strafe! Mit dem Befahren des Parkplatzes erkennt man automatisch deren Geschäftsbedingen an. Subjektiv betrachtet ist das reine Abzocke und Tesla mit ihren Ladesäulen auf Supermarktparkplätzen lässt sich auf sowas auch noch ein. Krass!!
👍🏼 gutes Video
Die Frage ist, ob die Ausnahmen im BDSG für Videoüberwachung als Rechtfertigung ausreichen.
Es gibt auch Ausnahmeregelungen im BDSG für Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. die SCHUFA, die gewisse Datenschutzregelungen dafür lockern. Sofern die Regelungen in der DSGVO aber keine Öffnungsklauseln für nationale, abweichende Regeln zulassen, unterliegt die Regelung im BDSG unter Umständen gegenüber der vorrangigen EU-DSGVO und damit ist die fragliche Regelung im BDSG unzulässig und nicht mehr anzuwenden, das gilt auch bei abweichenden Urteilen bis hin zum BGH, wenn sie sich auf das BDSG allein berufen. In Sachen Wirtschaftsauskunfteien (hier. SCHUFA) sind da gerade zwei Verfahren vor dem EuGH anhängig und die Stellungnahme des EU-Generalstaatsanwalts, die oft schon signalisiert, was für ein Urteil zu erwarten ist, deutet hier darauf hin, dass das BDSG eine unzulässige Ausnahme schafft.
Ich halte es durchaus für möglich, dass bei einem solchen Urteil ein ähnliches erfolgen würde, wenn man die Videoüberwachung, wie sie das BDSG erlaubt, vom EuGH prüfen lassen würde. Müsste nur einer Klagen und ggf. das deutsche Gericht bitten ("beantragen"), im Zweifelsfall eine Klärung beim EuGH einzuleiten, damit hier auf Dauer ganz klar Rechtssicherheit geschaffen wird. Man könnte dabei auf die SCHUFA-Verfahren (zwei!) verweisen, bei denen es auch um fragwürdige Alleingänge nach BDSG geht.
Wenn sie das alles machen, wird ihr Leben nicht lange wehren, weil sie können, nicht 1000 Stunden in solch eine Sache investieren. Das nächste Problem ist bereits ums Eck oder mit anderen Worten. Jeder sollte sein eigener Rechtsanwalt sein. Das fragt sich nur von was will erleben.
Ich frage mich ja auch, ist das in Ordnung wenn die Einfahrt bis Ausfahrt zählen. Wenn ich mich normal, ich sag mal, 08:15 Uhr auf einen Parkplatz stelle, sprich geparkt habe, wühle noch 5 min in meiner Tasche rum und lege dann meine Parkscheibe mit der Angabe 08:30 Uhr rein ist das ja im Normalfall rechtens. Bei einer Stunde erlaubter Parkzeit habe ich somit theoretisch 10 min mehr, effektiv. Aber mit der Kameraüberwachung sind es 15 minuten zu viel. Das kann doch auch nicht rechtens sein, oder? Und z.T. Finde ich doch auch keinen Parkplatz, sehe jemanden einsteigen und warte bis er dann fertig ist und raus gefahren ist und nehme dann dessen Parkplatz, ohne bereits effektiv zu parken. Das kann/darf doch dann auch nicht zur Parkzeit zählen. Wie machen die das denn mit den Kameras?
Wo ich kamaras sehe, kaufe ich nicht mehr ein. Fertig. Wenn alle Bürger so handeln würden, entweder gehen die Einkaufszentren pleite oder sie unterlassen es.
Hat Ikea überwachungskameras bei Parkplätzen? Mir wurde mein Fahrzeug beschädigt. Der Unfallverursacher ist unerlaubt vom Unfallort entfernt😢. Danke im Voraus.
1:27 Moment, hat nicht der BGH vor einiger Zeit entschieden, dass die Halterermittlungskosten gerade nicht geltend gemacht werden können?
In der Tat hat der BGH am 18.12.2015 entschieden, dass dem Parkplatzbetreiber gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zusteht. Das ist also der Fall, dass der Halter nicht gefahren ist (die Besitzstörung nicht begangen hat). Ist der Halter aber gefahren, so sind die Halterermittlungskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung anzusehen. Fakt ist jedenfalls, dass die meisten Bewirtschafter in Vertragsstrafefällen diese Position gegenüber dem Halter mit geltend machen. In jedem Fall müsste dann geprüft werden, ob die Halterermittlungskosten auch vom Halter zu zahlen sind. VG Andi / Social Team
@@ADAC Danke für die ausführliche Rückmeldung dazu!
Muß die Information vor dem Parkbereich erfolgen oder reicht ein Hinweis auf dem Gelände?
Und wenn ich als Halter angeschrieben werde (reine LPRßKamera) … Wo ist der Beweis das ich auch gefahren bin?
Soweit ich weiß besteht gegenüber „Privatunternehmen“ doch keinerlei Auskunftspflicht zu einem potentiell anderen Fahrer..
Hallo Martin, laut § 4 II BDSG sind der Umstand der (Video-)Beobachtung, der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Auch wenn damit ein gewisser Spielraum besteht, dürfte es bedeuten, dass im Regelfall vor der Zu-/Einfahrt auf die Videoüberwachung durch Beschilderung hinzuweisen sein wird.
Der Beweis, wer gefahren ist, wird regelmäßig nicht geführt. Und ja, außergerichtlich besteht keine Auskunftspflicht über den Fahrer/Vertragspartner. Wegen der unsäglichen Entscheidung des BGH vom 18.12.2019 (Az. XII ZR 13/19) besteht im Falle eines Prozesses gegen den Halter aber dessen Pflicht, mögliche Fahrer zu benennen. Und dies wird von verschiedenen Parkraumbewirtschaftern verkürzt so dargestellt, als ob auch außergerichtlich der Fahrer mitgeteilt werden müsste.
VG Andi / Social Team
Das ist ein sehr guter Hinweis wusste ich nicht ich kann mich einfach darauf berufen. Es ist jemand anders gefahren. Ich war es nicht. Allerdings wird man 100.000 % massiv eingeschüchtert werden mit allen Registern im Endeffekt wird aber kein Strafverfahren geführt werden, schätze ich. Dafür wäre der Aufwand zu groß. Eine ähnliche Sache hatte ich mal da habe ich mit meinem Smart quer geparkt. Hab einen Strafzettel von der Polizei bekommen Einspruch angelegt und der Einspruch wurde abgelehnt. Dann hab ich als Nächstes wieder Einspruch eingelegt vor Gericht offenbar mit einem manuellen Richter mit einer Art Entscheidung, Kompetenz, und da wurde meinem Einspruch stattgegeben. Thema erledigt aber erst nachdem ich mich massivgewehrt habe was ein Normalbürger niemals tun würde, so habe ich das Ding wegbekommen. Später habe ich dann nicht mehr quer geparkt, weil der Aufwand einfach zu groß gewesen wäre egal, ob ich Recht habe oder nicht.
Mir fehlt die Zustimmung. Ich fahre an der Kamera vorbei und erfahre später oder frühstens zeitgleich davon. Wenn ich das nicht möchte ist es bereit zu spät. Keine Chance, kein Widerruf oder Einspruch möglich.
Da gibt es nichts zuzustimmen. Hinter ihnen ist garantiert ein Drängler, wenn sie auf das Gelände fahren, der sofort hupt, sobald sie anfangen zu überlegen. Germany hat über Bevölkerung, denn sonst bräuchte man das alles nicht. Als ich Führerschein gemacht habe, gab es das alles nicht.
Ich kenne ein McDonald’s Parsdorf da steht ein großes Schild Videoüberwachung 2 Stunden aber auf dem gleichen Gelände mit der gleichen Einfahrt sind vier andere Geschäfte ohne dieses Schild und ohne Limit, zbs ein Restaurant zum sitzen. und ich habe mir das McDonald’s Gelände zu Fuß genau angeschaut. Nirgendswo sehe ich eine Kamera weder bei einer Einfahrt noch bei einer Ausfahrt da frage ich mich rein technisch wie kann das funktionieren? Strafzettel habe ich keinen bekommen Aber technisch interessiert mich das, damit ich gerüstet bin. Das McDonald’s hat auch keine Parkscheibe so nennt man diese Dinger, die in der Mitte auf dem Parkplatz montiert sind, um zu erkennen ob dort ein Auto steht oder nicht. Das habe ich nicht gesehen. Reintechnisch würde mich das wirklich interessieren ein Sammelgelände mit einer einzelnen Insel darin wo 2 Stunden Parkzeit limitiert ist mit Kamera. Wie funktioniert das technisch, ich bin nämlich auf dem Nachbar Parkplatz 5 Stunden gesessen und habe kein Strafzettel bekommen um das vorzubeugen. Für die Zukunft interessiert mich das Thema
Hallo @Munich81245, die von dir geschilderte Situation ist für uns leider schwer einzuschätzen. Aus technischer Sicht könnte es auch so sein, dass hinter eventuell doch vorhandenen Kameras lediglich gelegentlich ein Mensch nach dem rechten schaut. Auch eine KI ist vorstellbar, die in der Lage ist, Kennzeichen (oder gar Gesichter) aufzunehmen und durch Algorithmen zu erkennen/berechnen, wann und wie lange ein Kfz abgestellt ist/war. Falls du doch mal einen Strafzettel dort bekommen solltest, kannst du dich mit ausführlicheren Infos und Fotos der örtlichen Gegebenheiten an unsere, für unsere Mitglieder kostenfreie, Rechtsberatung wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt 🙂 VG Andi / Social Team
@@ADAC ich hab das Problem dahingehend gelöst, dass ich mein Auto immer am letzten Platz auf dem Supermarkt abstellen, damit nicht ein anderer wenn er seine Tür aufmacht wir eine Beule rein Hauth. Ich achte darauf, dass andere Autos meinem Auto keinen Schaden zufügen können, in dem ich es entsprechend parke und dafür gerne mal 2 km laufe. Strafzettel jeglicher Art für das parken ist nur auf die eigene Dummheit zurückzuführen und das kann ich mir nicht leisten. Da hab ich einen Riegel vorgeschoben und der ist ziemlich dick.
Eine weise Entscheidung 👍
Die Kameras sind meiner Meinung nach nicht rechtens wenn sie zusätzlich auch öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücken erfassen können. Das ist auf Grund der Position und Ausrichtung fast immer der Fall. In so einem Fall sind sogar Kameradummies nicht erlaubt. Wer weis mehr?
Ich fühle mich nicht wohl dabei. Ein Anbieter schreibt sogar noch das er die Daten an den Betreiber weiter gibt. Wer weiß was damit passiert.
So ein Quatsch McDonald’s hat jedenfalls keinen Mitarbeiter, der sich darum kümmern kann, völlig Außerstande
Alle schreien an Datenschutz aber im Urlaub kümmert sich keiner drum ob das Nummernschild die Schranke aufmacht oder nicht
sinnloser argument!
Den Datenschutz hat man die Leuten nur eingeredet und zwar massiv, damit niemand dahinter kommt, wie erbärmlich das Ganze ist. Diese ganzen Daten sind gar nichts wert.
Ich habe das "leider" bei 1:43 min nicht verstanden. Zum einen ist das eine persönliche Bewertung einer rechtlichen Vorschrift, die nicht unbedingt in ein Aufklärungsvideo gehört. Vor allem aber ist es auch fachlich unangebracht. Denn Videoüberwachung erleichtert und vergünstigt die Überwachung von Verstößen gegen geltendes Recht, ist also im Sinne der Gemeinschaft, weil sie Kosten und Einschränkungen für alle reduziert.
ja ja bedingt videoüberwachung alles klar wers glaubt wird seelig .-))) , woher soll ich das wissen das nur bedingt mit den daten umgegagen wird kann mir einer das erklären??!!
Mit den ganzen Daten kann man nichts anfangen. Wenn jemand mit dem Schreibblock über den Parkplatz läuft und alle Kennzeichen notiert, wird er keine nutzen davon haben. Wertloser Müll. Er könnte sich auch auf die Straße setzen und jedes Nummernschild notieren von Auto was vorbeifährt. Die Deutschen haben eine Neurose China baut die Kameras und Amerika entwickelt die Software und die Deutschen haben eine Neurose aber von was wollen die leben in der Zukunft
Am besten diese parkplätze meiden .
Es werden immer mehr, und es hat damit zu tun mit der Überbevölkerung, die überall voranschreitet. Wenn es nicht viele Leute gibt, dann brauchen Sie diese Videoüberwachung wirklich nicht. Als ich meinen Führerschein gemacht habe, gab es gar keinen Bedarf daran.