Du darfst Leute auch gänzlich mietfrei in deinen Immobilien wohnen lassen, allerdings darfst du dann die Ausgaben, die du für die Immobilien hast, nicht von der Steuer absetzen bzw. als Betriebsausgabe deklarieren und als gewinnmindernd angeben.
Gilt dies nicht nur bei direkten Verwandten? Komplett fremde kann man theoretisch auch kostenfrei wohnen lassen, jedoch müssen die Steuern dennoch bezahlt werden, als wenn die Wohnung zum Mindestsatz vermietet ist.
@@Spexaa Da du keinen Umsatz generierst, den es zu versteuern gilt, gibts auch keine Steuern die du zahlen musst. Aber andersherum darfst du halt, wie gesagt, auch nicht bspw. Vorsteuern abziehen bei Ausgaben im Bezug auf die Immobilien oder Ausgaben für die Immobilien in Steuererklärungen angeben.
@@Spexaa die Sachen geraten hier durcheinander. Nur für dem geldwerten Vorteil bei Arbeitnehmern gilt dieser Mindestsatz. Ansonsten versteuert du das was du verdient hast. Wenn du allerdings eine sehr niedrige Miete nimmst kannst du auch nur einen Anteil der Betriebskosten ansetzen.
@@darksoundzz doch, ist so. Du darfst nur direkte Verwandte kostenfrei wohnen lassen, wenn es zum Beispiel auch nur dein Neffe ist, wird dir unterstellt, du würdest eine normale Miete kassieren, und die nur nicht angeben um Steuern zu hinterziehen. Quelle: ist einem bekannten genau so passiert.
Thema Barrierefreiheit an Bushaltestellen: - Rampen im öffentlichen Raum dürfen maximal 6% Steigung (6 Meter Höhenunterschied auf 100m) haben. Das dient dazu, damit eben möglichst jeder mobilitätseingeschränkte Reisende die Rampe benutzen kann. Was passiert, wenn man eine Rampe zu steil baut, sieht man ja an dem Rollator :D Und man stelle sich vor, jetzt ist der Boden noch nass und dadurch rutschig... - Busse können sich nur bis zu einer gewissen Tiefe absenken. Würden sie so umgebaut werden, dass sie tiefer absenkbar wären, wäre die Steigung ggf. nicht mehr schaffbar - insbesondere bei Nässe sind Bus-Fußböden echt fies, wenn man Räder unterm Hintern hat. Hat dann was von ner Eisscholle xD - Busse haben eingebaute Rampen um die Lücke zwischen Haltestelle und Fahrzeug zu überbrücken. Somit ist es kein Weltuntergang, wenn der Busfahrer es nicht geschafft hat, nah genug an die Haltestellenkante heran zu fahren. Funfact: Keine Ahnung, ob es woanders auch so ist, aber hier in Köln sind U-Bahn Einstiege mit bis zu knapp 10 cm Differenz "barrierefrei". Das liegt daran, dass die Räder einer U-Bahn sich ja auch abnutzen (wodurch die Bahn "tiefer liegt") und eine volle Bahn zusätzlich noch einfedert und damit noch tiefer liegt. Im worst-case (maximal abgefahrene Räder + vollbesetzte Bahn) darf die Bahn nicht unterhalb der Bahnsteigkante sein. Wenn man also ne leere Bahn erwischt, die gerade frische Räder bekommen hat, kann es durchaus mal sein, dass man als Rollstuhlfahrer die "barrierefreie Haltestelle" nicht nutzen kann... Gruß, Ein Rollstuhlfahrer
12:17 Chris: "...schon wild wenn die da mit 70 angebollert kommen..." Mein Kopfkino: "Schon ok. 70-jährige mitm Bollerwagen sind nich mehr ganz so schnell!"
Nö aber dein Kind kann dich später mal anzeigen wenn es dies sieht , und nicht möchte das die Bilder im Netz sind. Und das ist auch gut so! Kinder Bilder gehören nicht ins Internet, egal ob es für einen selbst ist oder nicht.
Die gezeigten Busse können sich absenken. Aber dann steht erstens der Bus schief und zweitens ist dann eine Stufe, wenn die einfach auf der Straße das machen. Die barrierefreie Haltestelle macht das Absenken stufenfrei.
@@JamboSteffen ja is aber bei denn meisten Bussen vom Fahrer per Hand auszuklappen Und an jeder Haltestelle immer absenken das geht bei 3-5 von 20 aber 20 ma das frisst Zeit und je nach Beschaffenheit der Bushaltestelle oder der einsteigenden is die Gefahr das jemand eingeklemmt wird recht hoch Und tatsächlich kann das nicht jeder bus
Zur Vermietung 1. Das der Mitvorteil des Hausmeisters als Lohn zu versteuer ist, ist nur richtig und gerecht. Wäre sonst arg ungerecht gegenüber Arbeitnehmern, die den Firmenwagen versteuern müssen. Über die Höhe lässt sich natürlich streiten. Ob der Vermieter (oder auch der Mieter) das versucht hat, wird leider nicht aufgeklärt. Falls nicht, selbst schuld.. 2. Das man einen bestimmten Teil der ortsüblichen Miete verlangen muss, ist schon lange so. Es waren immer 66%. Wenn man weniger verlangt hat, kann man auch nur die Betriebskosten in entsprechender Höhe ansetzen. Mittlerweile sind es 50 %. Muss aber ggf. Nachweisen können, dass man auf lange Sicht einen Überschuss durch die Vermietung erwirtschaftet. Die Regelung hat unter anderem den Hintergrund, dass man nicht mit z. B. Verwandten Steuersparmodelle konstruieren kann
Bei 1 gibt der Vermieter übrigens sogar zu, dass der Hausmeister weniger zahlt 8,80€ zahlt dieser und alle anderen gibt er mit 11-12,50€ an. Das sind also ca 3€/m² sprich 1/4 der Miete bei 60m² => 180€/Monat oder 2.160€ im Jahr Netto. Das nenne ich einen erheblichen geldwerten Vorteil. Nun kennt das Amt aber den Durchschnitt des Vermieters nicht und hat daher erstmal die 20€/m² ortsüblich angenommen als es gemerkt hat, dass der Hausmeister erheblich weniger Miete zahlt als der Durchschnitt und dabei die anderen Mieter überhaupt nicht erwähnt. Diesen Teil hat Extra3 mal eben dazu erfunden. Alles weitere müsste der Vermieter nachweisen und dann aushandeln - da er aber nicht das gleiche Geld nimmt wie von den anderen Mietern, verhandelt man nur noch über die Höhe nicht das es einen geldwerten Vorteil gab. Würde der Hausmeister ebenfalls 12€/m² zahlen, hätte der Vermieter dem Amt vermutlich einfach nur die Verträge der anderen Mietparteien im Haus bzw seiner Wohnungen vorlegen müssen und das ganze wäre erledigt gewesen, da er keinen Vorteil hätte. Das Amt hat aber mit keinem Wort gesagt - das suggeriert Extra3 nur - dass die Mieten der anderen Wohnungen zu niedrig sind. Es geht in der ganzen Geschichte rein um die Miete und das Gehalt des Hausmeisters. Zumindest wurde das im Beitrag wenn man neben der suggestion mal genau hinhört so gesagt.
Endlich mal ein Kommentar, der das Thema vorurteilslos und fehlerfrei behandelt...gibt leider genug Kommentare hier unter dem Video, die nur so vor Halbwissen überlaufen
Zur Aufklärung: Ja, die Bushaltestelle ist innerorts. Da ist 50. Dort eine (dritte) Ampel zu bauen, wie an den anderen beiden Haltestellen an der L , wäre mehr als sinnvoll, allerdings wäre eine Bedarfsampel von Vorteil. Da ist jetzt schon jeden Morgen ätzender Stau. Für Jay, an der Bushaltestelle hält der 395 und der 594, der 666? hält an der barrierefreien Haltestelle leider nicht.
Das Anstrengende sind gar nicht die Fälle selbst, sondern wie die Jungs, noch bevor sie überhaupt wissen worum es geht, irgendwas diskutieren, was dann meistens auch noch Unsinn ist. :D
Ich fühl dich, hab mich ebbend auch über die Diskussion bezüglich Zebrastreifen und könnte ja Landstraße sein ausgelassen. xD Wir Leben in Deutschland, es mir fällt keine Deutsche einspurige Straße ein die 70 erlaubt wen verdacht auf Straßenüberquerende Menschen besteht. Da brauch man nicht anfangen zu diskutieren ob das schon Landstraße oder innerorts ist. xD
diese Busse können sich aber immernoch absenken...die Rampe dient zur Überbrückung der Lücke zum Bordstein 😳. Man kann nicht verlangen, dass man Rad-zu-Bordstein lückenlos anhält.
@@gguardian3013 ja weil selbst dann muss die Rampe da sein wegen der leichten ansteigung und so wenn ich die Sache von dir jetzt richtig verstanden habe
Ein Kollege hat mir mal gesagt: "Nichts bremst besser als Bürokratie". Und umso mehr ich von diesen Videos sehe, desto mehr hat er in meinen Augen recht :D
Das ist nicht das Finanzamt und wenn ich mir 3 Bilder anschaue bei denen die Wohnung gleich ist und man selbst drauf zu sehen ist, kann man das durchaus mutmaßen.
Um deine Ausgaben von der Steuer absetzten zu können musst du 45%(zumindest hier oben im Norden sind es 45%) der Ortsüblichen miete verlangen. Wenn du aber deine Ausgaben nicht Steuerlich gelten machen willst, kannst du jeden Hans und Franz auch kostenlos Wohnen lassen.
@@Mike518Mike absolut, aber so will es das Finanzamt. Ich wohne in Eimer Wohnung von meinem Vater und damit er diese Wohnung steuerlich absetzen kann muss die Miete nun mal leider 45% der Ortsüblichen betragen.
Was in dem video nicht erwähnt wird aber bei br24 schon, dass land bayern versucht schon seit längerem für solche fairen vermieter ein gesetz auf Bundesebene durch zu bringen. Es ist aber wohl bis jetzt gescheitert.
Zur Haltestelle, unabhängig von der Thematik und nur zu den Kosten: Für den Ausbau braucht man Platz. Eine Strassensperrung oder einseitige Sperrung kann gerne mal mehrere Tausend Euro kosten je nachdem ob eine Umleitung benötigt wird. Ohne das man überhaupt angefangen hat weil da Unleitungsschilder aufgestellt werden müssen und/oder eine Lichtsignalanlage installiert werden muss (kostet pro Tag, Woche, Monat, Jahr je nach Ablauf. Sozusagen wie eine Miete). Die Randsteine sowie Pflastersteine kosten auch einiges da diese von hoher Qualität sind und lange halten müssen. Kosten also auch je Laufmeter oder Quadratmeter einiges. Nicht zu vergessen der Tiefbau plus Stundenlohn der Arbeiter. Da kommen dann schnell solche Preise zusammen.
Die mieternummer ist doch, dass die Stadt die im Vergleich niedrige Miete als Teil des Gehalts ansieht. Und auf die differenz zur ortsüblichen miete, also 600€ mehr, wird dann noch die lohnsteuer fällig. Weil,das ist ja teil des gehalts, also muss es versteuert werden
wenn es nur darum gehen würde das der Hausmeister für 8 und alle anderen für 12 wohnen und dass das angepasst/nachgezahlt werden müsste wäre das auch verständlich aber so wie ich das verstanden habe (was jetzt natürlich falsch sein kann) ist der vergleichswert eben nicht die 12 euro die alle anderen seiner mieter bezahlen sondern die 20 euro des orts durschnitts und das hört sich für widerrum einfach nicht richtig an
@@sirpr3ce855 geht dabei um den Mietspiegel und die ortsübliche Miete. Wenn dieser bei 20€ ist, dann ist das leider so. Das Problem bei den anderen mit den 12€ besteht auch, weil wenn er als Vermieter nicht mindestens 66% der ortsüblichen Miete einnimmt, könnte er die ganzen Ausgaben nur anteilig mit in die Steuererklärung reinnehmen.
@@sirpr3ce855 klingt erstmal so, ist aber nicht ganz so einfach. Erstmal hat der Vermieter offensichtlich die 4€ differenz nicht angegeben - das müsste er nicht nachzahlen oder anpassen, sondern nur als geldwerter Vorteil versteuern, dass ist wesentlich weniger Geld (ca 30%). Das hätte er eigentlich in der Lohnsteuer des Hausmeisters angeben, darlegen und versteuern müssen. Dies hat er offenkundig nicht getan. Das hat das Finanzamt nun gemerkt und will natürlich die Steuern haben - ab da verschweigt der Beitrag nun aber alles. Das Finanzamt hat erstmal keinen anderen Anhaltswert als eben den örtlichen Mietspiegel, also wird der genommen, von den 12€ weiß das Finanzamt so erstmal ja gar nichts. Nun wäre es am Vermieter dem Finanzamt gegenüber darzulegen, dass er eben von allen 100 Mietern nur diese 12€ nimmt und damit das der Wert wäre der anzusetzen ist, ob das passiert ist wird nicht gesagt. Dies müsste das Finanzamt dann weiter betrachten, wenn bspw VW einfach 100 Wohnungen für seine Mitarbeiter kauft und für weit unter Mietspiegel vermietet würde man ja trotzdem den Mietspiegel ansetzen müssen, um Steuerfairness herzustellen oder? Schließlich ist weniger Miete zahlen ja nichts anders als eine alternative Form von Gehalt. Also gar nicht so einfach zu sagen was hier richtig ist. Übrigens ist die Aussage im Video der Vermieter müsse die Miete anheben glatt gelogen, er müsste die Differenz nur als geldwerter Vorteil versteuern. Das wären im Zweifel 30% also selbst bei den genannten 12€ "nur" 3,60€ (Pauschal für alle Abzüge also neben Lohnsteuer auch die komplette Sozialversicherung etc) und damit immer noch wesentlich günstiger, als würde der Hausmeister so viel mehr Bruttogehalt brauchen, dass netto die 12€ übrig bleiben. Das ganze betrifft so oder so nur die Miete des Hausmeisters alle anderen Mieten hat das Finanzamt an der Stelle überhaupt nicht in Frage gestellt oder bemängelt.
Bei dem Thema Miete geht es bei uns in Deutschland sogar so weit, dass man als Eigentümer einer Wohnung sogar dann Miete einnehmen muss, wenn ein direktes Familienmitglied in die Wohnung zieht. Gibt es auch nur in Deutschland..
Wenn man deutlich unter dem örtlichen Mietspiegel vermietet wird vom Finanzamt angenommen das du nicht mit Gewinnabsicht vermietest, wodurch dann auch deine Abzüge für Ausgaben nur teilweise gelten. Kann man machen, hat aber steuerliche Nachteile. Die Sache mit dem Hausmeister ist anders, weil da die Dienstwohnung als Teil des Lohns gesehen wird, und die Differenz zur ortsüblichen Miete quasi ein Bonus ist der auch versteuert werden muss. Der Typ hat aber 100 Wohnungen die alle so günstig sind, wenn er klagt könnte er vllt vor Gericht sogar recht bekommen, das der Hausmeister keinen Vorteil gegenüber anderen Mietern hat. Im Normalfall wohnt der Hausmeister nämlich billiger als andere Mieter, was dann ein klarer vorteil ist.
Wenn der Hausmeister das selbe zahlen würde wie die anderen Mieter, dann hätte der Vermieter das vermutlich sogar einfach nur dem Amt gegenüber belegen müssen (bspw durch Vorlage der anderen Mietverträge) und der Vorwurf wäre im Zweifel vom Tisch gewesen. Ansonsten würde ich auch vermuten hätte er vor Gericht gute Chancen. Nur leider hat der Vermieter im Beitrag selbst verraten, dass der Hausmeister tatsächlich weniger bezahlt nämlich 8,80€/m² während die anderen Mieter 11-12,50€/m² zahlen... Ups wo kommen denn die 3€ oder ca 1/4 Mieterlass - bei 60m² immerhin 180€ pro Monat - auf einmal her? Einen geldwerten Vorteil hat der Hausmeister also definitiv und jetzt muss sich der Vermieter eben mit dem Finanzamt streiten wie hoch dieser ist und dabei wissen wir ja nicht mal, ob er dem Finanzamt gegenüber einfach mal seine durchschnittliche Miete dargelegt hat, damit ein solcher Verleich möglich ist - das Amt hat ja erstmal keinen anderen Vergleich als den örtlichen Mietspiegel. Das Finanzamt hat übringens auch - zumindest nach den wirklich getroffenen Aussagen im Beitrag - überhaupt gar nichts zu den anderen Mieten gesagt. Das suggeriert bzw behauptet Extra3 hier nur, alles was im Beitrag angeführt wird ist, dass Finanzamt hat für die Berechnung des geldwerten Vorteils den örtlichen Mietspiegel statt der durchschnittlichen Miete des Vermieters genommen. Ob dieser letzteres dem Amt überhaupt dargelegt hat, wird wie gesagt nicht ausgesagt.
Zur Bushaltestelle (da das Ganz sehr lange mein Arbeitsweg war) : Das Ganze ist innerorts und dort ist 50. Das Ortsausgangschild kommt direkt nach der nächsten Kreuzung. Zudem ist die Hauptlinie nur an dieser Haltestelle, nicht an der "eine Straße weiter" :D
Also der erste Beitrag triggert mich als Steuerrechtler extrem. Sorry Extra 3, aber es wird im Beitrag so hingestellt, als müsste die Differenz versteuert werden, was einfach falsch ist. Solche Beiträge fördern lediglich den Hass gegen das derzeitige Steuerrecht. Dieses hat zwar Probleme, aber gerade dieser Punkt ist zwischenzeitlich gesetzlich angepasst worden.
Also in dem 1. Beitrag mit der verbilligten Miete werden 2 Sachverhalte komplett durcheinander gebracht und dadurch ein Eindruck erweckt, wie es in keinem Gesetz so steht. 1. Es geht hier zum einen um die verbilligte Miete an einen Arbeitnehmer, was lohnsteuerlich Probleme schafft. 2. Er vermietet verbilligt an Mieter. Das hat dann entsprechend einkommensteuerrechtliche Konsequenzen. Im Ergebnisse zwingt das Finanzamt niemanden zu gar nix. Diese Gesetze sollen nämlich dafür sorgen, dass sich niemand einen steuerlichen Vorteil verschaffen können soll. Wenn es wer genauer wissen will soll sich bei seinem Steuerberater oder einer fachkundigen Person informieren, aber nicht durch das was hier PietSmiet sagt oder wie es in dem Beitrag dar gestellt wird, das vermittelt nur Falschinformationen. Der Beitrag ist kein Infotainment sondern Entertainment, bitte nicht glauben hier jetzt daraus irgendwas über unser Steuersystem ableiten zu können...
Das ist genau der Grund warum ich persönlich aufgehört habe Extra 3 zu schauen. Die bauen sich in mindestens einem Drittel der Fälle bewusst eine Story zusammen die schlüssig klingt, aber nicht der Wahrheit entspricht. Extra 3 ist einfach die Bild für die nächsthöhere Bildungsschicht.
aber hier stellt sich doch die Frage bei Fall 1, in welchem Vergleich diese Miete "verbilligt" ist. Nehmen wir an, es wäre kein Vermieter, sondern ein Automibilhersteller. Wenn der jetzt nur seinen Angestellten die Fahrzeuge unter Listenpreis verkauft, ist das ein geldwerter Vorteil. Wenn er aber gleichwertige Fahrzeuge grundsätzlich zum halben Preis wie die Konkurrenz an alle Kunden, inklusive seine Mitarbeiter, verkauft, wo ist hier der geldwerte Vorteil? Jedes Unternehmen hat ein Recht auf GewinnMAXIMIERUNG, aber keine mir bekannte rechtliche Verpflichtung dazu, man hat höchstens die Pflicht zur GewinnERZIELUNGSabsicht; insbesondere als Einzelperson, wo keine Mitgesellschafter Ansprüche stellen können (was aber keine gesetzlichen sondern vertragliche Ansprüche sind). Wenn also der Vermieter Preise verlangt, die seine Kosten decken bzw. leicht überdecken, arbeitet er auch wirtschaftlich, egal ob diese Preise viel geringer sind als die der Konkurrenz.
Bzgl. der Vermietungseinkünfte: Wenn er die Miete so niedrig ansetzt, aber die entstandenen Kosten in voller Höhe geltend macht, wirkt es sich auch dementsprechend positiv für die Einkommensteuer aus. Daher wird ermittelt, inwieweit die Kosten überhaupt berücksichtigt werden können. Schlimmstenfalls nur prozentual nach der ortsüblichen Warmmiete.
@@namenlos3679 weil manche Leute eine wirklich seltsame Auffassung von Privatssphäre haben und es sich deswegen für Google nicht mehr rentiert hat, Streetview in D anzubieten
@@namenlos3679 kleiner Scherz am Rande: wenn man die Karte aller Street-View-Punkte in GoogleMaps öffnet, kann man Deutschlands Grenzen fast Metergenau erkennen :P
In Appen ist in der nähe eine Ampel und zwar nicht weit von der Bushaltestelle entfernt, außerdem stehen da fast nie Leute wenn ich vorbei fahre und das ich wöchentlich mehrmals
Also man darf als Vermieter seine Miete so hoch/niedrig machen wie man möchte. Das Finanzamt meckert in diesem Fall, weil zu einem der Hausmeister durch die verbilligte Unterbringung einen Geldwerten Vorteil erhält, der ohne das Angestelltenverhältnis nicht zu stände käme. Die Differenz zur Ortsüblichen Miete zur tatsächlichen Miete muss bei der Lohnabrechnung als Geldwerter Vorteil also zusätzlich zum Arbeitslohn angerechnet und versteuert werden. Dass selbe gilt auch für Firmenwagen zb. Außerdem meckert das Finanzamt, da wenn ein Vermieter für weniger als 50% der Ortsüblichen Miete vermietet, dürfen die Ausgaben im Zusammenhang zu den Wohnungen nicht zu 100% angesetzt werden und müssen dementsprechend gekürzt werden. Also kann der Vermieter in dem Video ohne Probleme die Miete niedrig halten, muss dann aber auch seine Ausgaben kürzen. Wollte das mal kommentieren, weil diese Kommentare von wegen der Staat zwingt Vermieter dazu die Preise zu erhöhen mich ein wenig nerven. Bitte auch gerne korrigieren wenn ich was falsches geschrieben hab. Kuss macht weiter so jungs.
Es stellt sich jetzt die Frage ob extra3 das mit der niedrigeren Steuerentlastung absichtilich weggelassen hat, damit der Beitrag schlimmer klingt, oder München wirklich nur gesagt hat "Sie verlangen generell zu wenig Miete".
Wenn ich mir den Beitrag mit der Hundesteuer anschaue, dann keimt in mir schon der Verdacht, das Behörden dich zu höheren Mieten zwingen wollen/möchten. Es besteht doch ein Unterschied zwischen Staat und Behörden/Ministerien. Aber ich bin ja kein Politexperte.
Im Prinzip ist es schon ein Zwang zu höheren Mieten, weil man sonst erhebliche Mehrkosten bei niedrigeren Einnahmen hat. Sinn aus der Sicht des Finanzamts ist natürlich den Anreiz zu mindern einen Teil der Miete Schwarz nebenher zu kassieren. Das Vermieter tatsächlich einfac h nur Mieterfreundlich sein wollen, wird niocht in erwägung gezogen
Jeder Bus im HVV (zu der die Haltestelle gehört) ist sowohl mit Absenkemöglichkeit als auch mit einer Rampe ausgestattet. Das Problem ohne die Plattform wäre, dass die Steigung der Rampe zur normalen Straße hin trotz Absenkung über 10 % betragen würde
Finds auch geil, dass der Gasthof hinter der Haltestelle im Fernsehen so tut als wären die für die Haltestelle und in der Zeitung liest man denn, sie hätten sich aufgeregt weil die Haltestelle den Eingang versperren würde😂😂
Das mit den Mieten macht mich so verdammt wütend. Der Staat sollte daran interessiert sein, das möglichst viele Leute zu möglichst geringen Mieten wohnen können. Also zumindest, wenn der Staat im Interesse der Bürger handelt, dass ist aber in Deutschland anscheinend nicht der Fall...
Der Ansatz des FA ist nach wirtschaftlichen Aspekten absolut nachvollziehbar. Es handelt sich bei der Überlassung und der Hausmeistertätigkeit nunmal um ein ungleichgewichtetes Vertragsverhältnis. "Du darfst hier günstig wohnen, dafür bezahle ich dir weniger für deine Tätigkeit". Folglich zahlen sowohl Mieter als auch Vermieter weniger Steuern, obwohl bei dem Hausmeister letztendlich das gleiche ankommt. Nur eben nicht in bar, sondern in einem Sachbezug. Der weitere Bezugspunkt für eine Prüfung der verbilligten Miete liegt meistens jedoch im Angehörigenverhältnis und ist somit privat veranlasst. Man möchte vermeiden, dass sich aus der privaten Veranlassung ein steuerlicher Vorteil ergibt und dass Familien mit viel Vermögen Steuern sparen. Weiterhin gilt ab 2021 eine neue Rechtslage, die günstigeren Wohnraum politisch (durch die Änderung des § 21 Abs. 2 EStG) subventioniert hat. Der erste Beitrag ist daher steuerrechtlich absolut nicht sauber recherchiert worden. Selbstverständlich kann man Wohnraum auch unentgeltlich überlassen. Das Geltendmachen der dazugehörigen Kosten und der daraus resultierende Verlust ist folglich jedoch ertragsteuerlich nicht zu berücksichtigen.
Zum Übergang für die Bushaltestelle: der kürzeste Weg ist bestimmt beim steilen 10% Gefälle, denn sonst müsste man noch nen Fußweg machen, welcher evtl nicht Behindertengerecht ist für Rolli-bzw Rollstuhlfahrer und der kostet auch wieder extra und muss ne bestimmte Größe haben... 🤣
Brammen erklärt es ja sehr gut. Es geht bei den Mietpreisen natürlich nicht darum, dass der Staat einem vorschreibt welche Miete man von seinen Vermietern nehmen muss. Es geht in dem Fall um die Summe die vom Finanzamt quasi für die Steuerklärung angenommen wird. Denn man muss den Staat an der Stelle natürlich auch mal verstehen: Sollte es solche Mindestsummen bei den Mieteinnahmen nicht geben, würden viele Vermieter einfach 2€ / qm in der Steuerklärung als Mieteinnahmen angeben und den Rest der Miete schwarz kassieren. Er könnte also theoretisch weiterhin von seinen Mietern z.B. 100€ monatlich verlangen. Bei seiner Steuererklärungen würden dann aber dennoch z.B. 300€ als monatliche Mieteinnahmen berechnet. Ob er sie nun effektiv erhält oder nicht.
4:00 Chris: außer man ist Mieter bei der LEG... hier heisst es: je länger man bei denen wohnt, desto mehr Miete zahlt der/diejenige. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung, zahlen 670€ (vor 4 Jahren waren es noch 560€). Nachbarin nebenan wohnt seit 60 Jahren hier, zahlt über 840€, für die gleiche Wohnung, in der gleichen Größe und Aufteilung (nur spiegelverkehrt), in der selben Etage.
sehr gutes Video. Wenn ihr (Ps Team) noch fragen wegen der Vermietung habt, dann schaut in die Kommentare vom Orginalvideo. Dort hat das jemand kurz und sachlich zusammengefasst.
08:00 allerdings gibt es auch grundsätze wie baurecht. aneinander liegende häuser müssen eigtl. ja auch gleich gestrichen sein, dürfen keine besonderheiten ggü anderen haben wie bei realer irrsinn einer mal hatte...falsche bepflasterung zur straße hin, die sich von den anderen häusern komplett unterschied. es gibt gewisse grundsätze, vorallem bei reihenhäusern wie da. zudem fänd ich es glaube ich auch unfair, wenn ich neben so einem haus wohnen würde und meine miete extrem hoch wäre im vergleich zu deren. das wäre schon mies unabhängig vom finanzamt. 12:50 es gibt nicht nur zebrastreifen/ampelanlage. eine ampel wäre definitiv die beste wahl, aber es gibt auch unterführung (tunnel - komplizierter) und überführung (brücke) als möglichkeit.
Bei mir versteht der Staat nicht, dass unser Hund tot ist. Hab denen sogar nen Foto von der Urne geschickt. Wir haben ihn sogar mit der Sterbeurkunde vom TierDoc abgemeldet. Trotzdem kam die Mahnung der Steuer ins Haus.
FUNFACT: Mein Vater kauft eine Wohung, wir renovieren diese mit viel Geld und ich wohne günstig zur Miete (~Darhelen+Versicherung+sonstige Kosten). Er möchte gerne die Materialkosten absetzen, kann das aber nicht wegen zu geringer Miete. Tip (haben wir natürlich nicht gemacht): Miete auf das Minimum erhöhen und die Differenz Bar zurück geben... WÄRE halt strafbar ;-)
1:07 Hausmeister zahlt 8,80 pro qm 5:13 andere Mieter 11,50 - 12,50 Gibt hier also schon nen geldwerten Vorteil. Die Differenz bekommt er ja nur, weil er Hausmiester ist (klingt zumindest so). Ist also ne Art Bezahlung und muss versteuert werden. Das vom Finanzamt aber gleich 20 Euro statt der 11,50 - 12,50 angesetzt werden ist dann natürlich doof. (Wobei die vermutlich immer einfach nen Mietspiegel ranziehen und sich nicht jeden Fall einzeln anschauen. Wird dann wahrscheinlich ein Gericht klären dürfen, was in dem Fall angemessen wäre... aber soweit geht realer Irrsinn ja leider nie in der Story. Find die teilweise sehr auf Klickbait und einseitiger Berichterstattung.)
Es geht ja nicht primär um die Berichterstattung, sondern eher darum zu zeigen, dass einige Regeln, Entscheidungen und Projekte einfach nicht wirklich logisch oder einfach merkwürdig und veraltet sind... nicht um das, was danach kommt.
@@phil955 Diese Regelung macht aber völlig Sinn. Oder soll das Finanzamt erst bei jedem bittstellen und eine umfassende Recherche für jeden Steuerzahler anfangen?
@@ghosty0612 Wo macht es denn Sinn, das man jemandem, der für einen als Hausmeister des Gebäudes in dem er lebt arbeitet, nicht etwas Miete schenken darf? Meine Eltern vermieten auch seit fast 20 Jahren ein Haus an einen französischen Mann für etwas weniger als 30% der regulären Luxemburger Miete ohne Konsequenzen, genau wie der Hof, auf dem das Haus steht, von meinem Vater an eine gemeinnützige Organisation verpachtet wird, auch für nur etwa 60-65% des eigentlichen Betrags. Wenn man weniger Miete haben möchte dann lasst einen das doch machen! Wenn eh nix passiert.
@@phil955 na warte mal ab bis das der staat rausbekommt dann heist es ganz fix für den franzosen volle mietpreise zahlen traurig wie weit wir in deutschland sind echt
Heute trägt Peter kein Shirt Statistik von Pietsmiet, FragPietsmiet und PietsmietTV (2022): Ja: 992 (Heute: 0) Nein: 226 (Heute: 1) Heute trägt Peter kein Shirt : 164 (Heute: 2) Schwarze-Shirt-Quote: 992/1218=81,4% Quote gesamt: 992/1382=71,8%
@@ysmir1866 wann hat Piet bitte vor der Kamera kein Shirt/nix angehabt? Der Commenter nutzt diese letzte Möglichkeit einfach zur Erfassung von "Piet ist nicht da"-Quoten
Mit Immobilien kann man in Deutschland schon lange nicht mehr machen was man will😅 worüber ihr da diskutiert habt war bei uns im Studium Immobilienwirtschaft ein ganzes Semester lang Thema (im Bereich Mietrecht)
Und das ist echt traurig... Ich hab mal davon geträumt, ein Haus mit großem Garten zu haben und da drin dann aufzustellen, was ich will. Aber ich weiß mittlerweile, ich müsste echt jeden Furz genehmigen lassen, wenn ich ihn auf MEINEM Grundstück aufstellen will. Wer kennt nicht das Bild von dem Pferdebesitzer, der auf seiner Koppel gerne eine Überdachung haben wollte, die er aber nicht bauen durfte. Gegen einen XXL-Stuhl konnte keiner was sagen, also suchen die Pferde nun unter einem 15m hohen Stuhl Schutz, wenns regnet. Deutsche Bürokratie, ey...
@@xentharas5629 naja ganz so schlimm ist es auch nicht - in NRW darf man in seinem Garten erstmal recht viel aufstellen. Es gibt halt Regeln, weil daran auch andere Dinge hängen - baust du deinen kompletten Garten bspw. einfach mit einem Dach zu muss das Regenwasser ja irgendwo hin - Kanalisation und dafür zahlt man dann erstmal Gebühren, weil die Stadt dafür ja auch kosten hat. Die Kanalisation hat aber nunmal ihre Grenzen - wie man regelmäßig bei starkregen sieht, daher gibt es Regeln wie viel man zubauen darf, damit die Entwässerung weiter möglich bleibt, das ganze wasser muss ja irgendwo hin und wenn jeder jetzt das komplette Grundstück zu baut anstatt der erlaubten x Prozent ist das eben eine erheblich größere Menge Wasser und damit große Kosten. Das Problem mit der Überdachung ist das selbe - große Überdachung bedeutet viel Regenwasser das irgendwo hin muss und in der Regel legt man eine solche Überdachung ja so an, dass das Wasser eben nicht darunter läuft sondern bspw in den nächsten Bach und sorgt weiter Bachabwärts dann für Probleme. Bei Starkregen reden wir in DE von 100-200L Wasser pro m²/h bei nur 50m² Dach (das wären gerade mal 10x5m) reden wir dann also von 5.000-10.000L die in einer Stunde auf einmal mehr weggebracht werden müssen. Kann man sich nun vorstellen, dass da schnell Wassermaßen zusammen kommen und der Anwohner Bach abwärts fragt dann auch wieso sein Garten jetzt unter Wasser steht und dieses droht ins Haus zu laufen, nur weil Bach aufwärts jetzt ein paar Pferdebesitzer Überdachungen für ihre Pferde hingebaut haben... Ganz so simpel ist das also nicht, da Dinge die der eine tut eben leider immer auch einfluss auf andere haben. Das mit dem Stuhl klingt wenn man es so sagt witzig, ist aber eben Regeln mit Blödsinn umgehen. Es verbietet halt einfach niemand einen Stuhl auf die Koppel zu stellen - jetzt hat bei der Gesetzgebung aber halt niemand mal daran gedacht zu definieren das ein Stuhl ab einer bestimmten Größe an sich auch eine Überdachung ist. Wie sollte man das auch... Ich wäre mir an der Stelle übrigens nicht einmal sicher, ob das ganze vor Gericht bestand hätte oder der Richter einfach sagen würde, natürlich ist das als Überdachung anzusehen und fällt damit unter die entsprechende Regelung. Mit der Logik kannst du auch folgendes hinterfragen: Für ein Haus zahle ich viel mehr Grundsteuer als für ein leeres Grundstück. Ich darf auf das leere Grundstück aber einen Wohnwagen stellen darin wohnen und theoretisch diesen an Trinkwasser/Abwasser und Strom anschließen. Wenn ich da jetzt die ganze Fläche mit Wohnwagen zu baue, und die alle mit abnehmbaren Tunneln verbinde - so dass ich theoretisch jederzeit die Wohnwagen weg fahren könnte... Habe ich dann noch viele Wohnwagen da stehen oder ist das schon ein Haus, dessen Wohnfläche ich entsprechend versteuern müsste? Und was wenn ich sogar noch einen Schritt weiter gehe mit Wohnwagen, welche einfach die Wände aufklappen können, so dass eine große Wohnfläche entsteht, sind ja immer noch Wohnwagen oder?
Ich kenn den Ort Appen. Dreißig Meter weiter ist eine Ampel, aber da führt nur auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Fußweg. Das ist auch keine „Landstraße“ in dem Teil ist nur 50.
6:28 Sep hat es als Einziger kapiert und schon erklärt. Trotzdem wird darauf nicht eingegangen. Leider stellt man sich oft dümmer als man ist, in diesem Moment könnten die anderen drei auch BILD Leser sein.
CC (Chris-Counter): Chris fährt sich mit rechter Hand durchs Haar: diese Folge: 14x (+1x linke Hand) Chris nutzt sein infantiles Soundboard: diese Folge: 0x Gesamtstatistik seit 10.05.22: Haar: 2576 Soundboard: 53
Normaler Weise setzt das FA immer 50-75% der ortsüblichen Netto-Kalt-Miete als zu versteuerende Einnahmen zur ermittelung der Gesamteinkommen und damit des Steuersatzes an. Völlig unabhängig, wie hoch die tatsächliche Miete ist (sofern der Mietertrag darunter liegt). Nur wenn die reale Miete höher als 75% der ortsüblichen NKM beträgt, wird der höhere Mietertrag herangezogen. Wenn man aber an eigene Angestellte vermietet, kommen zusätzlich noch die Steuern für einen geldwerten Vorteil zum tragen.
naja der Hausmeister hat aber ja durchaus einen geldwerten Vorteil durch den verminderten Mietpreis. Wenn er nicht weniger Miete zahlen müsste, müsste der Vermieter ihm mehr Lohn zahlen und das wäre dann natürlich auch für die Einkommenssteuer relevant. Ist ja bei einem Firmenwagen, etc. genauso
@@BlueFlash215 nein geht es nicht, das wird im Beitrag fälschlicherweise behauptet, aber nur damit belegt das zur Berechnung des geldwerten Vorteil für den Hausmeister die 20€ ortsüblicher Mietspiegel und nicht der Schnitt der 99 anderen Wohnungen genommen wird. Wirklich betroffen ist nur die Miete des Hausmeisters und auch da wird fälschlicherweise behauptet die müsse der Vermieter anheben - er müsste die Differenz nur als geldwerter Vorteil versteuern - üblicherweise 30% pauschal für alle Steuern und Abgaben, also immer noch deutlich weniger als wenn man entsprechend mehr Brutto zahlen müsste. Bei den anderen 99 kann der Vermieter problemlos weiterhin die 12€ oder 20€ oder sonst was nehmen - das hat mit dem disput mit dem Finanzamt von hier nichts zu tun. Der Vermieter gibt sogar zu, dass der Hausmeister tatsächlich weniger zahlt nämlich 8,80€/m² während er sagt alle andere zahlen 11-12,50€/m². Es hätte nun also am Vermieter gelegen diese Differenz von immerhin gut 3€ (bei 60m² => 180€ im Monat) in der Lohnsteuer des Hausmeisters darzulegen und zu versteuern. Ob das passiert ist weiß man nicht - klingt eher so das gar nichts angegeben wurde, sonst hätte das Amt das nämlich direkt anmerken müssen und nicht 5 Jahre rückwirkend. Jetzt scheint das Amt dies gemerkt zu haben, will nachträglich die Steuer und sagt entscheidend ist nicht der Schnitt des Vermieters, sondern der ortsübliche Mietspiegel - kann man auch verstehen, würde VW da jetzt 100 Wohnungen kaufen und für die hälfte des üblichen Preises an die Mitarbeiter vermieten, wäre das ja auch ein geldwerter Vorteil, was letztlich nichts anderes bedeutet als der Arbeitgeber zahlt das Gehalt in alternativer Form (Mieterlass statt Gehalt in €). Wobei im Betrag nicht einmal aufgeklärt wird ob der Vermieter gegenüber dem Amt überhaupt seinen eigenen Mietschnitt dargelegt hat, von sich aus kennt das Amt den ja nicht und kann daher nur die 20€ ortsüblicher Mietspiegel hernehmen.
@@denzzlinga das es Reibungsverluste gibt in der Bürokratie und wir es in Deutschland vielleicht damit manchmal übertreiben, habe ich nie bestritten. Es ging ja rein um das Argument, warum diese Regelung wie er sie jetzt macht eben unter "geldwerter Vorteil" fällt und das er ruhig weniger Miete verlangen kann, wenn er es in der Gehaltsabrechnung dann entsprechend angibt. Wie sagte unser Steuer-Professor damals so gerne: dem Finanzamt ist es egal, ob du einen illegalen Menschenhandel-Betrieb hast, solange du die richtigen Steuern zur richtigen Zeit bezahlst.
@@BlueFlash215 das schien aber nicht der erste Stein des Anstoßs zu sein. Kann aber natürlich auch sein, dass es in dem Beitrag aufgrund der Kürze nicht umfänglich erklärt wurde was dann die Begründung bei den Wohnungen war
4:07 Dass die Miete bei deinem/eurem Auszug um 600€ steigt ist nur dann richtig, wenn die Wohnung nicht in einem Gebiet mit Mietbremse liegt. In diesem Fall wären nämlich macimal 20% Mietsteigerung zulässig und dann erstmal die nächsten drei Jahre gar keine weiter.
Also ich habe ne ganze weile in Appen gewohnt, und ich dachte nie, dass diese kleine unbedeutende Dorf mal hier vorkommt :D in dem Dorf gibt es echt nichts interessantes ^^
Wenn du bei normalen Mietern weniger als 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangst, kannst du im entsprechenden Verhältnis die Kosten für das Haus nicht steuerrechtlich geltend machen. Mehr als das passiert nicht.
Für die anderen Mieter ja. Die waren im Beitrag ja auch vom Amt gar nicht angesprochen. Der Hausmeister hat aber ganz Nebenbei nur 8,80€/m² bezahlt alle anderen um die 12€/m² also ein immer noch erheblicher Unterschied. Wenn man einem Mitarbeiter aber eine Mietvergünstigung gibt, ist das eine alternative Gehaltszahlung und muss entsprechend als geldwerter Vorteil versteuert werden. Da ist jetzt nur die Frage ob die 12€ durchschnitt vom Vermieter oder der allgemeine Mietspiegel von 20€ genommen wird - für beides gibt es Argumente und im Zweifel muss man das mit dem Amt aushandeln. Halt blöd, wenn man - so klingt es hier zumindest - in der Lohnsteuer des Hausmeisters nichtmal die gut 3€ angegeben und versteuert hat. So oder so müsste der Vermieter aber nicht die Miete anheben, dass ist absolut erfundener Blödsinn, die Differenz müsste nur mit 30% pauschal für alle Abgaben versteuert werden, was immer noch weit davon entfernt ist sich so viel mehr Brutto auszahlen zu lassen, dass man die Differenz Netto bekommt und dann als Miete zahlt.
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“. Da das im Grundgesetz steht, sollte er das Ding sogar ohne Anwalt gewinnen können. Nur der Hausmeister muss die gleiche Miete wie alle zahlen
Puhh also in München möchte ich echt nicht wohnen, da bin ich froh, dass es hier in Wien sozialen Wohnbau gibt, den man auch noch viel weiter ausbauen sollte…
11:10 was ihr wohl nicht wisst in der regel haben 99% aller busse hinten am ausstieg eine klappe für rohlstuhlfahrer rollator etc die man aus und einklappen kann. busse müssen also nicht noch mehr barrierefrei werden
Meine Nachbarin (ü.80) wohnt schon seit 37 Jahren in ihrer Wohnung und ich bin vor 5 Monaten hier eingezogen sie zahlt nicht mal die Hälfte und hat sich an den Kopf gefasst als ich ihr meine mietkosten sagte
Ich hab vor kurzem erklärt bekommen, wenn ich was in streetview Perspektive sehen will, am besten die map von Apple benutzen die haben fast ganz Deutschland drin, skurriler Weise. 😂
bei dem bushalte misst hätte ich geguckt ob man vl einen wendekreis rangieren kann oder eine verbindung wo nur jeder 2 bus mal ins dorf fährt wären vl 10 min im zeitplan
Einfach nen Hund ausleihen, damit zum Bürgermeister ins Büro. Schnell ein paar Bilder machen und ab in die Zeitung: Bürgermeister hinterzieht Hundesteuer! Mega aufreger
Muss die Stadt nicht nachweisen, dass der Hund auch wirklich bei demjenigen wohnt? Immerhin ist die Beschuldigung nur auf ein Facebook Foto gestützt, was sonst wo aufgenommen werden kann und im beschreibenden Text wurde nur ein falscher Ort angegeben.
Dann müsste man mal ein Urteil abwarten und wenn das Finanzamt recht bekommt, klagt jeder der weit über dem Durchschnitt mieten verlangt dass er ja zu viele Steuern zahlt. Weil die werden ja jetzt nur vom Durchschnitt festgelegt. Bin gespannt xD
Zum Thema Hundesteuer: Ich würde das einfach ignorieren, ich weis ja das ich im Recht bin also was wollen die tun? Zum Thema mit den Mieten: Armes Deutschland...
Die Baukosten entstehen durch: Das Speeren oder Vermindern der Straße, bereitstellen der Materialien, Personal, An- und Abtransport der Baugeräte und das Baumaterial an sich. Die Planungskosten sind nicht miteinbegriffen, da es Baukosten und nicht Gesamtkosten sind.
1. verbilligte Miete an Arbeitnehmer: Dies hat lohnsteuerliche Konsequenzen mit geltwerte Vorteil. Der geltwerte Vorteil beträgt mtl. 222€ (60 qm [Wohnnungsgröße] x (12,50 €/qm [fremd Mieter] - 8,80 €/qm [Hausmeister])) und ist zu versteuern. 2. verbilligte Miete an Mieter: Dies hat einkommensteuerliche Konsequenzen bei den Werbungskosten. Die Werbungskosten können nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete betrug. Lag die Miete unter 66%, werden die Werbungskosten nur prozentual anerkannt. (Stand bis 2020) Es ist wohl zur Nachzahlung gekommt da er unter 66% der ortsüblichen Miete verlangt aber 100% der Werbungskosten abgezogen hat. Er sollte sich ein Steuerberater suchen und gegebenenfall Einspruch einlegen.
Die Frage ist ob hier vom Vermieter bewusst 2 Themen gemischt werden, den der Hausmeister hat ja wenn die anderen 12 Euro bei dem Vermieter zahlen immer noch einen Geldwerten Vorteil von 4 Euro pro Quadratmeter was ja auch schon erheblich ist.
Denke schon das war bewusst. Er hat ja auch behauptet er müsse die Miete für den Hausmeister auf 20€/m² setzen, obwohl er nur den geldwerten Vorteil versteuern müsste - das dürfte bei pauschal 30% für alle Abgaben immer noch wesentlich weniger sein als das Brutto so anzuheben das Netto die Mietdifferenz übrig bleibt.
Also was die Hunde angeht: Gibt zwar Schlimmeres, aber Ich persönlich finde es ganz und gar nicht in Ordnung, dass aufgrund von Social Media Posts angenommen werden darf, dass Ich Hundesteuer zu bezahlen hab, wobei Ich das ganze dann klären müsste. Genauso könnte man auch generell annehmen, dass sich diese Hunde nur temporär in meiner Wohnung aufhalten. Ich halte diese Regelung für willkürlich und sehe nicht ein , wegen einem Post so in Bringschuld gebracht zu werden.
Das Problem hier ist, dass der Mann als Hausmeister beim Vermieter angestellt ist. Alle anderen Mieter sind nicht das Problem. Solange keiner der Mieter mit dem Vermieter verwand ist kann er eine niedrige Miete verlangen und dem FA ist das egal. Aber die günstige Miete vom Hausmeister wird als eine Art von "Gehalt" angesehen. Er bekommt in den Augen vom FA also seinen normalen Lohn + die günstige Wohnung. Auf den Teil den er "zu wenig" Miete im Vergleich zum Mietspiegel zahlt, erhebt das FA jetzt Steuern. Ist vielleicht nicht zu 100% richtig aber so kann man es sich denke ich vorstellen
Nicht ganz, aber ein Stück weit richtig. Dass er angestellt ist, ist tatsächlich relevant für den geldwerten Vorteil. Dass die Mieten für alle anderen zu günstig sind, spielt aber beim Abzug der Ausgaben trotzdem eine Rolle.
06:01: Er hat doch gerade gesagt er nimmt durchschnittlich 1200 Euro Kaltmiete für alle andere, was der Hausmeister auch ungefähr zahlen würde bei den vom Finanzamt vorgeschriebene Preisen. Inwiefern leben dann alle Mieter günstig da wenn für alle ausser den Hausmeister sowieso 1200 Euro Miete anfallen? Edit: Jaaa ich weiss nicht. Die erste Story macht vorne und hinten kein Sinn. Ich glaube der Typ hats halt einfach verkackt und versucht sich jetzt aus der dicken Steuernachzahlung rauszuwinden. Wenn er so sozial ist, warum zahlt er seinem Hausmeister dann Mindestlohn und geht dafür nur für ihn mit der Miete runter (lässt sich aber trotzdem immerhin die Hypozinsen bezahlen natürlich)? Fishy Angelegenheit aber da steckt definitiv was anderes hinter.
Das Finanzamt sollte einem (wenn es nicht um geldwerte Vorteile geht) höchstens vorschreiben dürfen die Mieten anzuheben, wenn die Mieten deutlich unter dem deutschen Mietspiegel oder wenigstens dem Mietspiegel deutscher Großstädte liegen.
Ich verstehs nicht.. jeder kann doch das verlangen was er will für ne Wohnung... nach oben is doch auch alles offen... DAT is Deutschland gut wenns nur um den Hausmeister geht, dann müsste das halt anders laufen. Aber dann kommt da Finanzamt nochmal, und zwar hinter alle hahahah dreist, das müsste doch gesetztlich geregelt sein. Notfalls juristisch vorgehen, das kann ja nit sein 8:03 da bin ich mal bei Jay :)
Tut das Finanzamt ja auch gar nicht. Das Finanzamt sagt nur der Hausmeister bekommt einen geldwerten Vorteil (alternative Gehaltszahlung - Mieterlass statt Bruttogehalt) und das muss versteuert werden. Nun ist die Debatte ob für diesen geldwerten Vorteil die Differenz zu den anderen Mietern des Vermitters (8,80€ zu 11-12,50€ pro m²) oder zum örtlichen Mietspiegel (8,80€ zu 20€ pro m²) gilt. Alle anderen Mieten sind davon unabhängig, es geht nur um den Hausmeister. Auch muss dessen Miete wie gesagt nicht angehoben, sondern die differenz nur versteuert werden - normalerweise 30% pauschal für alle Abgaben, was einiges günstiger sein dürfte als das Brutto so anzuheben, dass die Differenz im Nettogehalt ankommt. Für alle anderen kann man als Miete (nach unten) fast verlangen was man möchte, es gibt nur Regeln, wenn man dann Ausgaben für das Mietobjekt absetzen möchte. Wenn man nur 30% der üblichen Miete nimmt zahlt man wesentlich weniger Steuern und kann dann bspw bei Bauarbeiten die Lohnkosten eben nicht zu 100% absetzen - weniger Steuern zahlen heißt dann eben auch weniger Steuervorteile bzw ab einer gewissen Grenze sagt das Finanzamt die Vermietung hat keine Gewinnabsicht sondern ist eher Hobby. Dann bekommt man halt keine Steuervorteile, zahlt aber ja auch kaum/keine Steuern - das dient halt dazu das tricksereien zumindest im extremen vermieden werden. Ich kann bspw meinen Bruder kostenlos in meiner Wohnung wohnen lassen, aber dann kann ich die neue Heizung für die Wohnung eben genauso wenig von der Steuer absetzen wie die Wohnung in meiner Eigentumswohnung.
Du darfst Leute auch gänzlich mietfrei in deinen Immobilien wohnen lassen, allerdings darfst du dann die Ausgaben, die du für die Immobilien hast, nicht von der Steuer absetzen bzw. als Betriebsausgabe deklarieren und als gewinnmindernd angeben.
Gilt dies nicht nur bei direkten Verwandten? Komplett fremde kann man theoretisch auch kostenfrei wohnen lassen, jedoch müssen die Steuern dennoch bezahlt werden, als wenn die Wohnung zum Mindestsatz vermietet ist.
@@Spexaa Da du keinen Umsatz generierst, den es zu versteuern gilt, gibts auch keine Steuern die du zahlen musst. Aber andersherum darfst du halt, wie gesagt, auch nicht bspw. Vorsteuern abziehen bei Ausgaben im Bezug auf die Immobilien oder Ausgaben für die Immobilien in Steuererklärungen angeben.
@@Spexaa die Sachen geraten hier durcheinander. Nur für dem geldwerten Vorteil bei Arbeitnehmern gilt dieser Mindestsatz. Ansonsten versteuert du das was du verdient hast. Wenn du allerdings eine sehr niedrige Miete nimmst kannst du auch nur einen Anteil der Betriebskosten ansetzen.
@@darksoundzz doch, ist so. Du darfst nur direkte Verwandte kostenfrei wohnen lassen, wenn es zum Beispiel auch nur dein Neffe ist, wird dir unterstellt, du würdest eine normale Miete kassieren, und die nur nicht angeben um Steuern zu hinterziehen. Quelle: ist einem bekannten genau so passiert.
@@L0op Daher sollte man trotz kostenfreier Nutzung einen Vertrag aufsetzen (und logischerweise keine Ausgaben steuerrechtlich absetzen)
Thema Barrierefreiheit an Bushaltestellen:
- Rampen im öffentlichen Raum dürfen maximal 6% Steigung (6 Meter Höhenunterschied auf 100m) haben. Das dient dazu, damit eben möglichst jeder mobilitätseingeschränkte Reisende die Rampe benutzen kann. Was passiert, wenn man eine Rampe zu steil baut, sieht man ja an dem Rollator :D Und man stelle sich vor, jetzt ist der Boden noch nass und dadurch rutschig...
- Busse können sich nur bis zu einer gewissen Tiefe absenken. Würden sie so umgebaut werden, dass sie tiefer absenkbar wären, wäre die Steigung ggf. nicht mehr schaffbar - insbesondere bei Nässe sind Bus-Fußböden echt fies, wenn man Räder unterm Hintern hat. Hat dann was von ner Eisscholle xD
- Busse haben eingebaute Rampen um die Lücke zwischen Haltestelle und Fahrzeug zu überbrücken. Somit ist es kein Weltuntergang, wenn der Busfahrer es nicht geschafft hat, nah genug an die Haltestellenkante heran zu fahren.
Funfact: Keine Ahnung, ob es woanders auch so ist, aber hier in Köln sind U-Bahn Einstiege mit bis zu knapp 10 cm Differenz "barrierefrei". Das liegt daran, dass die Räder einer U-Bahn sich ja auch abnutzen (wodurch die Bahn "tiefer liegt") und eine volle Bahn zusätzlich noch einfedert und damit noch tiefer liegt. Im worst-case (maximal abgefahrene Räder + vollbesetzte Bahn) darf die Bahn nicht unterhalb der Bahnsteigkante sein.
Wenn man also ne leere Bahn erwischt, die gerade frische Räder bekommen hat, kann es durchaus mal sein, dass man als Rollstuhlfahrer die "barrierefreie Haltestelle" nicht nutzen kann...
Gruß,
Ein Rollstuhlfahrer
12:17 Chris: "...schon wild wenn die da mit 70 angebollert kommen..."
Mein Kopfkino: "Schon ok. 70-jährige mitm Bollerwagen sind nich mehr ganz so schnell!"
Aber meistens betrunken xD
Bekomme ich dann, wenn ich Kinder bei Facebook zeige eigentlich auch Kindergeld?! Fall 3 ist ja der Hammer...
Nein, dann tritt dich die zuständige Behörde wegen "Verletzung der Schulpflicht"
Natürlich nicht! Als ob die Verwaltung freiwillig Geld auszahlt!
Das hätte er echt entgegnen sollen.
Nö aber dein Kind kann dich später mal anzeigen wenn es dies sieht , und nicht möchte das die Bilder im Netz sind. Und das ist auch gut so! Kinder Bilder gehören nicht ins Internet, egal ob es für einen selbst ist oder nicht.
@@likuz88 Ah, der Kerl von dem Nirvana-Cover hat zu uns gefunden...
Die gezeigten Busse können sich absenken. Aber dann steht erstens der Bus schief und zweitens ist dann eine Stufe, wenn die einfach auf der Straße das machen. Die barrierefreie Haltestelle macht das Absenken stufenfrei.
Genau. Habe mich etwas über die Aussagen der vier geärgert haha
Vielleicht hatten sie eine Rampe im Hinterkopf.
@@JamboSteffen ja is aber bei denn meisten Bussen vom Fahrer per Hand auszuklappen
Und an jeder Haltestelle immer absenken das geht bei 3-5 von 20 aber 20 ma das frisst Zeit und je nach Beschaffenheit der Bushaltestelle oder der einsteigenden is die Gefahr das jemand eingeklemmt wird recht hoch
Und tatsächlich kann das nicht jeder bus
@@Oizorro1969 Das weiß ich. Ich sag ja nur, dass die Jungs vielleicht daran gedacht haben. Auch wenn es keine ideale Lösung ist.
Ich hoffe, sie kommen bald zu dem Video über den Internet Zollantrag. Da greifst du dir einfach nur an den Kopf.
Zu gut XD
Ich erwarte den lachanfall wenn der internetzollkurs Vorschlag kommt XD
Ohh ja, da musste ich letztens beim Zoll auch durch. Gott ist das ein dummes System
Passierschein A38 lässt grüßen 😀
Zur Vermietung
1. Das der Mitvorteil des Hausmeisters als Lohn zu versteuer ist, ist nur richtig und gerecht. Wäre sonst arg ungerecht gegenüber Arbeitnehmern, die den Firmenwagen versteuern müssen.
Über die Höhe lässt sich natürlich streiten. Ob der Vermieter (oder auch der Mieter) das versucht hat, wird leider nicht aufgeklärt. Falls nicht, selbst schuld..
2. Das man einen bestimmten Teil der ortsüblichen Miete verlangen muss, ist schon lange so. Es waren immer 66%. Wenn man weniger verlangt hat, kann man auch nur die Betriebskosten in entsprechender Höhe ansetzen.
Mittlerweile sind es 50 %. Muss aber ggf. Nachweisen können, dass man auf lange Sicht einen Überschuss durch die Vermietung erwirtschaftet.
Die Regelung hat unter anderem den Hintergrund, dass man nicht mit z. B. Verwandten Steuersparmodelle konstruieren kann
Bei 1 gibt der Vermieter übrigens sogar zu, dass der Hausmeister weniger zahlt 8,80€ zahlt dieser und alle anderen gibt er mit 11-12,50€ an. Das sind also ca 3€/m² sprich 1/4 der Miete bei 60m² => 180€/Monat oder 2.160€ im Jahr Netto. Das nenne ich einen erheblichen geldwerten Vorteil.
Nun kennt das Amt aber den Durchschnitt des Vermieters nicht und hat daher erstmal die 20€/m² ortsüblich angenommen als es gemerkt hat, dass der Hausmeister erheblich weniger Miete zahlt als der Durchschnitt und dabei die anderen Mieter überhaupt nicht erwähnt. Diesen Teil hat Extra3 mal eben dazu erfunden. Alles weitere müsste der Vermieter nachweisen und dann aushandeln - da er aber nicht das gleiche Geld nimmt wie von den anderen Mietern, verhandelt man nur noch über die Höhe nicht das es einen geldwerten Vorteil gab. Würde der Hausmeister ebenfalls 12€/m² zahlen, hätte der Vermieter dem Amt vermutlich einfach nur die Verträge der anderen Mietparteien im Haus bzw seiner Wohnungen vorlegen müssen und das ganze wäre erledigt gewesen, da er keinen Vorteil hätte.
Das Amt hat aber mit keinem Wort gesagt - das suggeriert Extra3 nur - dass die Mieten der anderen Wohnungen zu niedrig sind. Es geht in der ganzen Geschichte rein um die Miete und das Gehalt des Hausmeisters. Zumindest wurde das im Beitrag wenn man neben der suggestion mal genau hinhört so gesagt.
Endlich mal ein Kommentar, der das Thema vorurteilslos und fehlerfrei behandelt...gibt leider genug Kommentare hier unter dem Video, die nur so vor Halbwissen überlaufen
Zur Aufklärung: Ja, die Bushaltestelle ist innerorts. Da ist 50. Dort eine (dritte) Ampel zu bauen, wie an den anderen beiden Haltestellen an der L , wäre mehr als sinnvoll, allerdings wäre eine Bedarfsampel von Vorteil. Da ist jetzt schon jeden Morgen ätzender Stau. Für Jay, an der Bushaltestelle hält der 395 und der 594, der 666? hält an der barrierefreien Haltestelle leider nicht.
Es wird Zeit das Peter wiederkommt... Jetzt ragen die Jungs sogar schon ins Bild, das sind wirklich Zustände hier😂
Immerhin wurde gut gestoppt diesmal
wäre auch zu viel des guten wenn alles perfekt wäre 😂
@@thomasschaaf8855 ja stimmt hat mich genervt wie Chris die anderen ignoriert hat in den letzten Videos
Lieber so als dieses ständige auf krampf herum platzieren der Facecam wie es Peter immer macht
Das Anstrengende sind gar nicht die Fälle selbst, sondern wie die Jungs, noch bevor sie überhaupt wissen worum es geht, irgendwas diskutieren, was dann meistens auch noch Unsinn ist. :D
Ich fühl dich, hab mich ebbend auch über die Diskussion bezüglich Zebrastreifen und könnte ja Landstraße sein ausgelassen. xD
Wir Leben in Deutschland, es mir fällt keine Deutsche einspurige Straße ein die 70 erlaubt wen verdacht auf Straßenüberquerende Menschen besteht. Da brauch man nicht anfangen zu diskutieren ob das schon Landstraße oder innerorts ist. xD
Für Sep, jeder Bus hat heutzutage eine Absenkmöglichkeit, dies ist bestimmt seit den 2000er standart
Nein. Es gibt auch noch Busse, bei denen der Busfahrer (oder ein Hilfsbereiter Fahrgast so eine Rampe von Hand ausklappen muss.
@@RbsonCanu Jedoch haben solche Busse trotzdem eine Absenkmöglichkeit.. ohne diese würde die Rampe ja teilweise nichtmal den Boden berühren.
@@kein_humor3933 ja Das stimmt selbst wir im dorf haben es so das die busse sind seitlich absenken können
diese Busse können sich aber immernoch absenken...die Rampe dient zur Überbrückung der Lücke zum Bordstein 😳. Man kann nicht verlangen, dass man Rad-zu-Bordstein lückenlos anhält.
@@gguardian3013 ja weil selbst dann muss die Rampe da sein wegen der leichten ansteigung und so wenn ich die Sache von dir jetzt richtig verstanden habe
Ein Kollege hat mir mal gesagt: "Nichts bremst besser als Bürokratie". Und umso mehr ich von diesen Videos sehe, desto mehr hat er in meinen Augen recht :D
woher wusste das Finanzamt eigentlich, wie es bei dem Hundebesitzer zuhause aussieht, dass sie direkt seine Wohnung wiedererkannt haben, hm? 🤣
Das ist nicht das Finanzamt und wenn ich mir 3 Bilder anschaue bei denen die Wohnung gleich ist und man selbst drauf zu sehen ist, kann man das durchaus mutmaßen.
@@GalaXy-zv4lj Okay und durch dieser Mutmaßung kann man über 1000€ Nachzahlungen verlangen??
Zudem ist es auch möglich, dass ihn jemand angeschwärtzt hat.
Um deine Ausgaben von der Steuer absetzten zu können musst du 45%(zumindest hier oben im Norden sind es 45%) der Ortsüblichen miete verlangen. Wenn du aber deine Ausgaben nicht Steuerlich gelten machen willst, kannst du jeden Hans und Franz auch kostenlos Wohnen lassen.
Schafft dann aber schon einen enormen Nachteil für Vermieter, die deutlich unter der ortsüblichen Miete vermieten.
@@Mike518Mike absolut, aber so will es das Finanzamt. Ich wohne in Eimer Wohnung von meinem Vater und damit er diese Wohnung steuerlich absetzen kann muss die Miete nun mal leider 45% der Ortsüblichen betragen.
@@Mike518Mike Dann bist du aber als Vermieter selbst shculd, wenn du zu wenig Miete einnimmst.
Hey!
Was in dem video nicht erwähnt wird aber bei br24 schon, dass land bayern versucht schon seit längerem für solche fairen vermieter ein gesetz auf Bundesebene durch zu bringen. Es ist aber wohl bis jetzt gescheitert.
Zur Haltestelle, unabhängig von der Thematik und nur zu den Kosten: Für den Ausbau braucht man Platz. Eine Strassensperrung oder einseitige Sperrung kann gerne mal mehrere Tausend Euro kosten je nachdem ob eine Umleitung benötigt wird. Ohne das man überhaupt angefangen hat weil da Unleitungsschilder aufgestellt werden müssen und/oder eine Lichtsignalanlage installiert werden muss (kostet pro Tag, Woche, Monat, Jahr je nach Ablauf. Sozusagen wie eine Miete). Die Randsteine sowie Pflastersteine kosten auch einiges da diese von hoher Qualität sind und lange halten müssen. Kosten also auch je Laufmeter oder Quadratmeter einiges. Nicht zu vergessen der Tiefbau plus Stundenlohn der Arbeiter. Da kommen dann schnell solche Preise zusammen.
Die mieternummer ist doch, dass die Stadt die im Vergleich niedrige Miete als Teil des Gehalts ansieht. Und auf die differenz zur ortsüblichen miete, also 600€ mehr, wird dann noch die lohnsteuer fällig. Weil,das ist ja teil des gehalts, also muss es versteuert werden
wenn es nur darum gehen würde das der Hausmeister für 8 und alle anderen für 12 wohnen und dass das angepasst/nachgezahlt werden müsste wäre das auch verständlich aber so wie ich das verstanden habe (was jetzt natürlich falsch sein kann) ist der vergleichswert eben nicht die 12 euro die alle anderen seiner mieter bezahlen sondern die 20 euro des orts durschnitts und das hört sich für widerrum einfach nicht richtig an
@@sirpr3ce855 geht dabei um den Mietspiegel und die ortsübliche Miete. Wenn dieser bei 20€ ist, dann ist das leider so. Das Problem bei den anderen mit den 12€ besteht auch, weil wenn er als Vermieter nicht mindestens 66% der ortsüblichen Miete einnimmt, könnte er die ganzen Ausgaben nur anteilig mit in die Steuererklärung reinnehmen.
@@sirpr3ce855 klingt erstmal so, ist aber nicht ganz so einfach. Erstmal hat der Vermieter offensichtlich die 4€ differenz nicht angegeben - das müsste er nicht nachzahlen oder anpassen, sondern nur als geldwerter Vorteil versteuern, dass ist wesentlich weniger Geld (ca 30%). Das hätte er eigentlich in der Lohnsteuer des Hausmeisters angeben, darlegen und versteuern müssen. Dies hat er offenkundig nicht getan.
Das hat das Finanzamt nun gemerkt und will natürlich die Steuern haben - ab da verschweigt der Beitrag nun aber alles. Das Finanzamt hat erstmal keinen anderen Anhaltswert als eben den örtlichen Mietspiegel, also wird der genommen, von den 12€ weiß das Finanzamt so erstmal ja gar nichts. Nun wäre es am Vermieter dem Finanzamt gegenüber darzulegen, dass er eben von allen 100 Mietern nur diese 12€ nimmt und damit das der Wert wäre der anzusetzen ist, ob das passiert ist wird nicht gesagt. Dies müsste das Finanzamt dann weiter betrachten, wenn bspw VW einfach 100 Wohnungen für seine Mitarbeiter kauft und für weit unter Mietspiegel vermietet würde man ja trotzdem den Mietspiegel ansetzen müssen, um Steuerfairness herzustellen oder? Schließlich ist weniger Miete zahlen ja nichts anders als eine alternative Form von Gehalt. Also gar nicht so einfach zu sagen was hier richtig ist.
Übrigens ist die Aussage im Video der Vermieter müsse die Miete anheben glatt gelogen, er müsste die Differenz nur als geldwerter Vorteil versteuern. Das wären im Zweifel 30% also selbst bei den genannten 12€ "nur" 3,60€ (Pauschal für alle Abzüge also neben Lohnsteuer auch die komplette Sozialversicherung etc) und damit immer noch wesentlich günstiger, als würde der Hausmeister so viel mehr Bruttogehalt brauchen, dass netto die 12€ übrig bleiben. Das ganze betrifft so oder so nur die Miete des Hausmeisters alle anderen Mieten hat das Finanzamt an der Stelle überhaupt nicht in Frage gestellt oder bemängelt.
"Gibt es auf der Landstraße Zebrastreifen?" In Spanien führen die Teile auch über Autobahnen. Da is also noch viel Luft für "Verbesserungen"
Außerhalb Deutschlands haben Zebrastreifen nicht dieselbe Verbindlichkeit wie hier.
Bei dem Thema Miete geht es bei uns in Deutschland sogar so weit, dass man als Eigentümer einer Wohnung sogar dann Miete einnehmen muss, wenn ein direktes Familienmitglied in die Wohnung zieht. Gibt es auch nur in Deutschland..
Wenn man deutlich unter dem örtlichen Mietspiegel vermietet wird vom Finanzamt angenommen das du nicht mit Gewinnabsicht vermietest, wodurch dann auch deine Abzüge für Ausgaben nur teilweise gelten. Kann man machen, hat aber steuerliche Nachteile. Die Sache mit dem Hausmeister ist anders, weil da die Dienstwohnung als Teil des Lohns gesehen wird, und die Differenz zur ortsüblichen Miete quasi ein Bonus ist der auch versteuert werden muss. Der Typ hat aber 100 Wohnungen die alle so günstig sind, wenn er klagt könnte er vllt vor Gericht sogar recht bekommen, das der Hausmeister keinen Vorteil gegenüber anderen Mietern hat. Im Normalfall wohnt der Hausmeister nämlich billiger als andere Mieter, was dann ein klarer vorteil ist.
Wenn der Hausmeister das selbe zahlen würde wie die anderen Mieter, dann hätte der Vermieter das vermutlich sogar einfach nur dem Amt gegenüber belegen müssen (bspw durch Vorlage der anderen Mietverträge) und der Vorwurf wäre im Zweifel vom Tisch gewesen. Ansonsten würde ich auch vermuten hätte er vor Gericht gute Chancen.
Nur leider hat der Vermieter im Beitrag selbst verraten, dass der Hausmeister tatsächlich weniger bezahlt nämlich 8,80€/m² während die anderen Mieter 11-12,50€/m² zahlen... Ups wo kommen denn die 3€ oder ca 1/4 Mieterlass - bei 60m² immerhin 180€ pro Monat - auf einmal her? Einen geldwerten Vorteil hat der Hausmeister also definitiv und jetzt muss sich der Vermieter eben mit dem Finanzamt streiten wie hoch dieser ist und dabei wissen wir ja nicht mal, ob er dem Finanzamt gegenüber einfach mal seine durchschnittliche Miete dargelegt hat, damit ein solcher Verleich möglich ist - das Amt hat ja erstmal keinen anderen Vergleich als den örtlichen Mietspiegel.
Das Finanzamt hat übringens auch - zumindest nach den wirklich getroffenen Aussagen im Beitrag - überhaupt gar nichts zu den anderen Mieten gesagt. Das suggeriert bzw behauptet Extra3 hier nur, alles was im Beitrag angeführt wird ist, dass Finanzamt hat für die Berechnung des geldwerten Vorteils den örtlichen Mietspiegel statt der durchschnittlichen Miete des Vermieters genommen. Ob dieser letzteres dem Amt überhaupt dargelegt hat, wird wie gesagt nicht ausgesagt.
Zur Bushaltestelle (da das Ganz sehr lange mein Arbeitsweg war) :
Das Ganze ist innerorts und dort ist 50. Das Ortsausgangschild kommt direkt nach der nächsten Kreuzung.
Zudem ist die Hauptlinie nur an dieser Haltestelle, nicht an der "eine Straße weiter" :D
Also der erste Beitrag triggert mich als Steuerrechtler extrem. Sorry Extra 3, aber es wird im Beitrag so hingestellt, als müsste die Differenz versteuert werden, was einfach falsch ist.
Solche Beiträge fördern lediglich den Hass gegen das derzeitige Steuerrecht. Dieses hat zwar Probleme, aber gerade dieser Punkt ist zwischenzeitlich gesetzlich angepasst worden.
1000 mal besser als die Video Compliations vom Mainstream, vielen Dank für dieses Video :)
dann machst halt a Ortschild hin, sachst 30 und machst an Zebrastreifn hin Problem gelöst
Also in dem 1. Beitrag mit der verbilligten Miete werden 2 Sachverhalte komplett durcheinander gebracht und dadurch ein Eindruck erweckt, wie es in keinem Gesetz so steht.
1. Es geht hier zum einen um die verbilligte Miete an einen Arbeitnehmer, was lohnsteuerlich Probleme schafft.
2. Er vermietet verbilligt an Mieter. Das hat dann entsprechend einkommensteuerrechtliche Konsequenzen.
Im Ergebnisse zwingt das Finanzamt niemanden zu gar nix. Diese Gesetze sollen nämlich dafür sorgen, dass sich niemand einen steuerlichen Vorteil verschaffen können soll.
Wenn es wer genauer wissen will soll sich bei seinem Steuerberater oder einer fachkundigen Person informieren, aber nicht durch das was hier PietSmiet sagt oder wie es in dem Beitrag dar gestellt wird, das vermittelt nur Falschinformationen.
Der Beitrag ist kein Infotainment sondern Entertainment, bitte nicht glauben hier jetzt daraus irgendwas über unser Steuersystem ableiten zu können...
Das ist genau der Grund warum ich persönlich aufgehört habe Extra 3 zu schauen. Die bauen sich in mindestens einem Drittel der Fälle bewusst eine Story zusammen die schlüssig klingt, aber nicht der Wahrheit entspricht. Extra 3 ist einfach die Bild für die nächsthöhere Bildungsschicht.
also wer sich damit beschäftigen will (warscheinlich weil er selbst vermietet), der wird sich doch eh mit seinem steuerberater absprechen, oder?
Danke für den Kommentar. Ich arbeite da und habe Kopfschmerzen bekommen bei dem Beitrag und der Reaktion.
Wie sind denn in der Gegend normalerweise die Kaltmieten so? 1200€ kalt kommen mir halt nicht wirklich günstig vor lol
aber hier stellt sich doch die Frage bei Fall 1, in welchem Vergleich diese Miete "verbilligt" ist. Nehmen wir an, es wäre kein Vermieter, sondern ein Automibilhersteller. Wenn der jetzt nur seinen Angestellten die Fahrzeuge unter Listenpreis verkauft, ist das ein geldwerter Vorteil. Wenn er aber gleichwertige Fahrzeuge grundsätzlich zum halben Preis wie die Konkurrenz an alle Kunden, inklusive seine Mitarbeiter, verkauft, wo ist hier der geldwerte Vorteil? Jedes Unternehmen hat ein Recht auf GewinnMAXIMIERUNG, aber keine mir bekannte rechtliche Verpflichtung dazu, man hat höchstens die Pflicht zur GewinnERZIELUNGSabsicht; insbesondere als Einzelperson, wo keine Mitgesellschafter Ansprüche stellen können (was aber keine gesetzlichen sondern vertragliche Ansprüche sind). Wenn also der Vermieter Preise verlangt, die seine Kosten decken bzw. leicht überdecken, arbeitet er auch wirtschaftlich, egal ob diese Preise viel geringer sind als die der Konkurrenz.
Bzgl. der Vermietungseinkünfte:
Wenn er die Miete so niedrig ansetzt, aber die entstandenen Kosten in voller Höhe geltend macht, wirkt es sich auch dementsprechend positiv für die Einkommensteuer aus. Daher wird ermittelt, inwieweit die Kosten überhaupt berücksichtigt werden können. Schlimmstenfalls nur prozentual nach der ortsüblichen Warmmiete.
13:30 „Google Maps gibt‘s in Deutschland nicht“
Stiiiiimt, wir navigieren hier alle noch mit dem grossen ADAC Autoatlas für Deutschland und Europa 😂
Meint wahrscheinlich Street View, was leider stimmt...
Jay hats halt nicht so mit Wörtern und sich vernünftig und richtig ausdrücken😂
@@namenlos3679 weil manche Leute eine wirklich seltsame Auffassung von Privatssphäre haben und es sich deswegen für Google nicht mehr rentiert hat, Streetview in D anzubieten
@@namenlos3679 kleiner Scherz am Rande: wenn man die Karte aller Street-View-Punkte in GoogleMaps öffnet, kann man Deutschlands Grenzen fast Metergenau erkennen :P
In Appen ist in der nähe eine Ampel und zwar nicht weit von der Bushaltestelle entfernt, außerdem stehen da fast nie Leute wenn ich vorbei fahre und das ich wöchentlich mehrmals
und das ist innerorts weil das Ortschild vor der Ampel da an der Kreuzung steht
Also man darf als Vermieter seine Miete so hoch/niedrig machen wie man möchte. Das Finanzamt meckert in diesem Fall, weil zu einem der Hausmeister durch die verbilligte Unterbringung einen Geldwerten Vorteil erhält, der ohne das Angestelltenverhältnis nicht zu stände käme. Die Differenz zur Ortsüblichen Miete zur tatsächlichen Miete muss bei der Lohnabrechnung als Geldwerter Vorteil also zusätzlich zum Arbeitslohn angerechnet und versteuert werden. Dass selbe gilt auch für Firmenwagen zb.
Außerdem meckert das Finanzamt, da wenn ein Vermieter für weniger als 50% der Ortsüblichen Miete vermietet, dürfen die Ausgaben im Zusammenhang zu den Wohnungen nicht zu 100% angesetzt werden und müssen dementsprechend gekürzt werden. Also kann der Vermieter in dem Video ohne Probleme die Miete niedrig halten, muss dann aber auch seine Ausgaben kürzen.
Wollte das mal kommentieren, weil diese Kommentare von wegen der Staat zwingt Vermieter dazu die Preise zu erhöhen mich ein wenig nerven. Bitte auch gerne korrigieren wenn ich was falsches geschrieben hab.
Kuss macht weiter so jungs.
Es stellt sich jetzt die Frage ob extra3 das mit der niedrigeren Steuerentlastung absichtilich weggelassen hat, damit der Beitrag schlimmer klingt, oder München wirklich nur gesagt hat "Sie verlangen generell zu wenig Miete".
@@Infinias ja hab ich mir auch gedacht. Ich würde sehr gerne mal sehen was in dem Schreiben des Finanzamtes tatsächlich steht
Wenn ich mir den Beitrag mit der Hundesteuer anschaue, dann keimt in mir schon der Verdacht, das Behörden dich zu höheren Mieten zwingen wollen/möchten.
Es besteht doch ein Unterschied zwischen Staat und Behörden/Ministerien. Aber ich bin ja kein Politexperte.
Im Prinzip ist es schon ein Zwang zu höheren Mieten, weil man sonst erhebliche Mehrkosten bei niedrigeren Einnahmen hat. Sinn aus der Sicht des Finanzamts ist natürlich den Anreiz zu mindern einen Teil der Miete Schwarz nebenher zu kassieren. Das Vermieter tatsächlich einfac h nur Mieterfreundlich sein wollen, wird niocht in erwägung gezogen
Jeder Bus im HVV (zu der die Haltestelle gehört) ist sowohl mit Absenkemöglichkeit als auch mit einer Rampe ausgestattet. Das Problem ohne die Plattform wäre, dass die Steigung der Rampe zur normalen Straße hin trotz Absenkung über 10 % betragen würde
Finds auch geil, dass der Gasthof hinter der Haltestelle im Fernsehen so tut als wären die für die Haltestelle und in der Zeitung liest man denn, sie hätten sich aufgeregt weil die Haltestelle den Eingang versperren würde😂😂
Das mit den Mieten macht mich so verdammt wütend. Der Staat sollte daran interessiert sein, das möglichst viele Leute zu möglichst geringen Mieten wohnen können. Also zumindest, wenn der Staat im Interesse der Bürger handelt, dass ist aber in Deutschland anscheinend nicht der Fall...
Der Ansatz des FA ist nach wirtschaftlichen Aspekten absolut nachvollziehbar. Es handelt sich bei der Überlassung und der Hausmeistertätigkeit nunmal um ein ungleichgewichtetes Vertragsverhältnis. "Du darfst hier günstig wohnen, dafür bezahle ich dir weniger für deine Tätigkeit". Folglich zahlen sowohl Mieter als auch Vermieter weniger Steuern, obwohl bei dem Hausmeister letztendlich das gleiche ankommt. Nur eben nicht in bar, sondern in einem Sachbezug.
Der weitere Bezugspunkt für eine Prüfung der verbilligten Miete liegt meistens jedoch im Angehörigenverhältnis und ist somit privat veranlasst. Man möchte vermeiden, dass sich aus der privaten Veranlassung ein steuerlicher Vorteil ergibt und dass Familien mit viel Vermögen Steuern sparen.
Weiterhin gilt ab 2021 eine neue Rechtslage, die günstigeren Wohnraum politisch (durch die Änderung des § 21 Abs. 2 EStG) subventioniert hat.
Der erste Beitrag ist daher steuerrechtlich absolut nicht sauber recherchiert worden.
Selbstverständlich kann man Wohnraum auch unentgeltlich überlassen. Das Geltendmachen der dazugehörigen Kosten und der daraus resultierende Verlust ist folglich jedoch ertragsteuerlich nicht zu berücksichtigen.
8:54 Ein Blindenleitsystem gehört zur Barrierefreiheit noch dazu.
Zum Übergang für die Bushaltestelle: der kürzeste Weg ist bestimmt beim steilen 10% Gefälle, denn sonst müsste man noch nen Fußweg machen, welcher evtl nicht Behindertengerecht ist für Rolli-bzw Rollstuhlfahrer und der kostet auch wieder extra und muss ne bestimmte Größe haben... 🤣
Brammen erklärt es ja sehr gut. Es geht bei den Mietpreisen natürlich nicht darum, dass der Staat einem vorschreibt welche Miete man von seinen Vermietern nehmen muss. Es geht in dem Fall um die Summe die vom Finanzamt quasi für die Steuerklärung angenommen wird. Denn man muss den Staat an der Stelle natürlich auch mal verstehen: Sollte es solche Mindestsummen bei den Mieteinnahmen nicht geben, würden viele Vermieter einfach 2€ / qm in der Steuerklärung als Mieteinnahmen angeben und den Rest der Miete schwarz kassieren.
Er könnte also theoretisch weiterhin von seinen Mietern z.B. 100€ monatlich verlangen. Bei seiner Steuererklärungen würden dann aber dennoch z.B. 300€ als monatliche Mieteinnahmen berechnet. Ob er sie nun effektiv erhält oder nicht.
Ich "darf" auch den geldwerten Vorteil für meine wunderschöne Stube zahlen :/
4:00 Chris: außer man ist Mieter bei der LEG... hier heisst es: je länger man bei denen wohnt, desto mehr Miete zahlt der/diejenige. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung, zahlen 670€ (vor 4 Jahren waren es noch 560€). Nachbarin nebenan wohnt seit 60 Jahren hier, zahlt über 840€, für die gleiche Wohnung, in der gleichen Größe und Aufteilung (nur spiegelverkehrt), in der selben Etage.
sehr gutes Video. Wenn ihr (Ps Team) noch fragen wegen der Vermietung habt, dann schaut in die Kommentare vom Orginalvideo. Dort hat das jemand kurz und sachlich zusammengefasst.
08:00 allerdings gibt es auch grundsätze wie baurecht. aneinander liegende häuser müssen eigtl. ja auch gleich gestrichen sein, dürfen keine besonderheiten ggü anderen haben wie bei realer irrsinn einer mal hatte...falsche bepflasterung zur straße hin, die sich von den anderen häusern komplett unterschied. es gibt gewisse grundsätze, vorallem bei reihenhäusern wie da. zudem fänd ich es glaube ich auch unfair, wenn ich neben so einem haus wohnen würde und meine miete extrem hoch wäre im vergleich zu deren. das wäre schon mies unabhängig vom finanzamt.
12:50 es gibt nicht nur zebrastreifen/ampelanlage. eine ampel wäre definitiv die beste wahl, aber es gibt auch unterführung (tunnel - komplizierter) und überführung (brücke) als möglichkeit.
Geht ja gar nicht, das hier jeder macht was er will. Untergang des Abendlandes und so......
Bei mir versteht der Staat nicht, dass unser Hund tot ist. Hab denen sogar nen Foto von der Urne geschickt.
Wir haben ihn sogar mit der Sterbeurkunde vom TierDoc abgemeldet. Trotzdem kam die Mahnung der Steuer ins Haus.
FUNFACT: Mein Vater kauft eine Wohung, wir renovieren diese mit viel Geld und ich wohne günstig zur Miete (~Darhelen+Versicherung+sonstige Kosten). Er möchte gerne die Materialkosten absetzen, kann das aber nicht wegen zu geringer Miete.
Tip (haben wir natürlich nicht gemacht):
Miete auf das Minimum erhöhen und die Differenz Bar zurück geben... WÄRE halt strafbar ;-)
In deinen fall ist es doch noch leichter eltern können nen Steuerfreien betrage kindern schenken.
@@yoshi7493 wurde auch gemacht nach dem Verkauf der Wohnung, diente als Eigenkapital fürs Haus. Nur eine Miete oder sonstiges kann man nicht schenken.
1:07 Hausmeister zahlt 8,80 pro qm
5:13 andere Mieter 11,50 - 12,50
Gibt hier also schon nen geldwerten Vorteil. Die Differenz bekommt er ja nur, weil er Hausmiester ist (klingt zumindest so). Ist also ne Art Bezahlung und muss versteuert werden. Das vom Finanzamt aber gleich 20 Euro statt der 11,50 - 12,50 angesetzt werden ist dann natürlich doof.
(Wobei die vermutlich immer einfach nen Mietspiegel ranziehen und sich nicht jeden Fall einzeln anschauen. Wird dann wahrscheinlich ein Gericht klären dürfen, was in dem Fall angemessen wäre... aber soweit geht realer Irrsinn ja leider nie in der Story. Find die teilweise sehr auf Klickbait und einseitiger Berichterstattung.)
Es geht ja nicht primär um die Berichterstattung, sondern eher darum zu zeigen, dass einige Regeln, Entscheidungen und Projekte einfach nicht wirklich logisch oder einfach merkwürdig und veraltet sind... nicht um das, was danach kommt.
@@phil955 Diese Regelung macht aber völlig Sinn. Oder soll das Finanzamt erst bei jedem bittstellen und eine umfassende Recherche für jeden Steuerzahler anfangen?
@@ghosty0612 Wo macht es denn Sinn, das man jemandem, der für einen als Hausmeister des Gebäudes in dem er lebt arbeitet, nicht etwas Miete schenken darf? Meine Eltern vermieten auch seit fast 20 Jahren ein Haus an einen französischen Mann für etwas weniger als 30% der regulären Luxemburger Miete ohne Konsequenzen, genau wie der Hof, auf dem das Haus steht, von meinem Vater an eine gemeinnützige Organisation verpachtet wird, auch für nur etwa 60-65% des eigentlichen Betrags.
Wenn man weniger Miete haben möchte dann lasst einen das doch machen! Wenn eh nix passiert.
Trotzdem dürfen hier dann keine 20 Euro als Vergleichsmiete angesetzt werden sondern eben diese 12.50
@@phil955 na warte mal ab bis das der staat rausbekommt dann heist es ganz fix für den franzosen volle mietpreise zahlen traurig wie weit wir in deutschland sind echt
Heute trägt Peter kein Shirt
Statistik von Pietsmiet, FragPietsmiet und PietsmietTV (2022):
Ja: 992 (Heute: 0)
Nein: 226 (Heute: 1)
Heute trägt Peter kein Shirt : 164 (Heute: 2)
Schwarze-Shirt-Quote: 992/1218=81,4%
Quote gesamt: 992/1382=71,8%
Peter is nicht da :/
@@mhb0079 deswegen steht da, dass er keins trägt
@@NicoMoessmer macht Sinn xD
@@NicoMoessmer aber vielleicht trägt er ja eins, wir sehen es nur nicht xD
@@ysmir1866 wann hat Piet bitte vor der Kamera kein Shirt/nix angehabt? Der Commenter nutzt diese letzte Möglichkeit einfach zur Erfassung von "Piet ist nicht da"-Quoten
Mit Immobilien kann man in Deutschland schon lange nicht mehr machen was man will😅 worüber ihr da diskutiert habt war bei uns im Studium Immobilienwirtschaft ein ganzes Semester lang Thema (im Bereich Mietrecht)
Und das ist echt traurig...
Ich hab mal davon geträumt, ein Haus mit großem Garten zu haben und da drin dann aufzustellen, was ich will.
Aber ich weiß mittlerweile, ich müsste echt jeden Furz genehmigen lassen, wenn ich ihn auf MEINEM Grundstück aufstellen will.
Wer kennt nicht das Bild von dem Pferdebesitzer, der auf seiner Koppel gerne eine Überdachung haben wollte, die er aber nicht bauen durfte. Gegen einen XXL-Stuhl konnte keiner was sagen, also suchen die Pferde nun unter einem 15m hohen Stuhl Schutz, wenns regnet.
Deutsche Bürokratie, ey...
@@xentharas5629 naja ganz so schlimm ist es auch nicht - in NRW darf man in seinem Garten erstmal recht viel aufstellen. Es gibt halt Regeln, weil daran auch andere Dinge hängen - baust du deinen kompletten Garten bspw. einfach mit einem Dach zu muss das Regenwasser ja irgendwo hin - Kanalisation und dafür zahlt man dann erstmal Gebühren, weil die Stadt dafür ja auch kosten hat. Die Kanalisation hat aber nunmal ihre Grenzen - wie man regelmäßig bei starkregen sieht, daher gibt es Regeln wie viel man zubauen darf, damit die Entwässerung weiter möglich bleibt, das ganze wasser muss ja irgendwo hin und wenn jeder jetzt das komplette Grundstück zu baut anstatt der erlaubten x Prozent ist das eben eine erheblich größere Menge Wasser und damit große Kosten.
Das Problem mit der Überdachung ist das selbe - große Überdachung bedeutet viel Regenwasser das irgendwo hin muss und in der Regel legt man eine solche Überdachung ja so an, dass das Wasser eben nicht darunter läuft sondern bspw in den nächsten Bach und sorgt weiter Bachabwärts dann für Probleme. Bei Starkregen reden wir in DE von 100-200L Wasser pro m²/h bei nur 50m² Dach (das wären gerade mal 10x5m) reden wir dann also von 5.000-10.000L die in einer Stunde auf einmal mehr weggebracht werden müssen. Kann man sich nun vorstellen, dass da schnell Wassermaßen zusammen kommen und der Anwohner Bach abwärts fragt dann auch wieso sein Garten jetzt unter Wasser steht und dieses droht ins Haus zu laufen, nur weil Bach aufwärts jetzt ein paar Pferdebesitzer Überdachungen für ihre Pferde hingebaut haben... Ganz so simpel ist das also nicht, da Dinge die der eine tut eben leider immer auch einfluss auf andere haben.
Das mit dem Stuhl klingt wenn man es so sagt witzig, ist aber eben Regeln mit Blödsinn umgehen. Es verbietet halt einfach niemand einen Stuhl auf die Koppel zu stellen - jetzt hat bei der Gesetzgebung aber halt niemand mal daran gedacht zu definieren das ein Stuhl ab einer bestimmten Größe an sich auch eine Überdachung ist. Wie sollte man das auch... Ich wäre mir an der Stelle übrigens nicht einmal sicher, ob das ganze vor Gericht bestand hätte oder der Richter einfach sagen würde, natürlich ist das als Überdachung anzusehen und fällt damit unter die entsprechende Regelung.
Mit der Logik kannst du auch folgendes hinterfragen:
Für ein Haus zahle ich viel mehr Grundsteuer als für ein leeres Grundstück. Ich darf auf das leere Grundstück aber einen Wohnwagen stellen darin wohnen und theoretisch diesen an Trinkwasser/Abwasser und Strom anschließen. Wenn ich da jetzt die ganze Fläche mit Wohnwagen zu baue, und die alle mit abnehmbaren Tunneln verbinde - so dass ich theoretisch jederzeit die Wohnwagen weg fahren könnte... Habe ich dann noch viele Wohnwagen da stehen oder ist das schon ein Haus, dessen Wohnfläche ich entsprechend versteuern müsste? Und was wenn ich sogar noch einen Schritt weiter gehe mit Wohnwagen, welche einfach die Wände aufklappen können, so dass eine große Wohnfläche entsteht, sind ja immer noch Wohnwagen oder?
Ich kenn den Ort Appen. Dreißig Meter weiter ist eine Ampel, aber da führt nur auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Fußweg. Das ist auch keine „Landstraße“ in dem Teil ist nur 50.
Also hat sich das Problem bisher nicht gelöst?
gut habe ich gestern unterm react mir realen irrsinn gewünscht 😅
9:16
Das Wort was ihr sucht ist "niveaugleich".
Deshalb sind moderne Bahnsteige auch alle gleich hoch.
Jay muss endlich mal verstehen, in Deutschland darf man viel und garnichts!
6:28 Sep hat es als Einziger kapiert und schon erklärt. Trotzdem wird darauf nicht eingegangen. Leider stellt man sich oft dümmer als man ist, in diesem Moment könnten die anderen drei auch BILD Leser sein.
*Video läuft seit 2 Minuten*
Jay so: WG mit den Eltern xD
CC (Chris-Counter):
Chris fährt sich mit rechter Hand durchs Haar: diese Folge: 14x (+1x linke Hand)
Chris nutzt sein infantiles Soundboard: diese Folge: 0x
Gesamtstatistik seit 10.05.22: Haar: 2576 Soundboard: 53
ziemlich billige Nachmache des schwarzen T-Shirt-Typen
Normaler Weise setzt das FA immer 50-75% der ortsüblichen Netto-Kalt-Miete als zu versteuerende Einnahmen zur ermittelung der Gesamteinkommen und damit des Steuersatzes an. Völlig unabhängig, wie hoch die tatsächliche Miete ist (sofern der Mietertrag darunter liegt). Nur wenn die reale Miete höher als 75% der ortsüblichen NKM beträgt, wird der höhere Mietertrag herangezogen. Wenn man aber an eigene Angestellte vermietet, kommen zusätzlich noch die Steuern für einen geldwerten Vorteil zum tragen.
naja der Hausmeister hat aber ja durchaus einen geldwerten Vorteil durch den verminderten Mietpreis. Wenn er nicht weniger Miete zahlen müsste, müsste der Vermieter ihm mehr Lohn zahlen und das wäre dann natürlich auch für die Einkommenssteuer relevant. Ist ja bei einem Firmenwagen, etc. genauso
Es geht allerdings auch um die 99 anderen Wohnungen.
@@BlueFlash215 nein geht es nicht, das wird im Beitrag fälschlicherweise behauptet, aber nur damit belegt das zur Berechnung des geldwerten Vorteil für den Hausmeister die 20€ ortsüblicher Mietspiegel und nicht der Schnitt der 99 anderen Wohnungen genommen wird. Wirklich betroffen ist nur die Miete des Hausmeisters und auch da wird fälschlicherweise behauptet die müsse der Vermieter anheben - er müsste die Differenz nur als geldwerter Vorteil versteuern - üblicherweise 30% pauschal für alle Steuern und Abgaben, also immer noch deutlich weniger als wenn man entsprechend mehr Brutto zahlen müsste. Bei den anderen 99 kann der Vermieter problemlos weiterhin die 12€ oder 20€ oder sonst was nehmen - das hat mit dem disput mit dem Finanzamt von hier nichts zu tun.
Der Vermieter gibt sogar zu, dass der Hausmeister tatsächlich weniger zahlt nämlich 8,80€/m² während er sagt alle andere zahlen 11-12,50€/m². Es hätte nun also am Vermieter gelegen diese Differenz von immerhin gut 3€ (bei 60m² => 180€ im Monat) in der Lohnsteuer des Hausmeisters darzulegen und zu versteuern. Ob das passiert ist weiß man nicht - klingt eher so das gar nichts angegeben wurde, sonst hätte das Amt das nämlich direkt anmerken müssen und nicht 5 Jahre rückwirkend.
Jetzt scheint das Amt dies gemerkt zu haben, will nachträglich die Steuer und sagt entscheidend ist nicht der Schnitt des Vermieters, sondern der ortsübliche Mietspiegel - kann man auch verstehen, würde VW da jetzt 100 Wohnungen kaufen und für die hälfte des üblichen Preises an die Mitarbeiter vermieten, wäre das ja auch ein geldwerter Vorteil, was letztlich nichts anderes bedeutet als der Arbeitgeber zahlt das Gehalt in alternativer Form (Mieterlass statt Gehalt in €). Wobei im Betrag nicht einmal aufgeklärt wird ob der Vermieter gegenüber dem Amt überhaupt seinen eigenen Mietschnitt dargelegt hat, von sich aus kennt das Amt den ja nicht und kann daher nur die 20€ ortsüblicher Mietspiegel hernehmen.
@@denzzlinga das es Reibungsverluste gibt in der Bürokratie und wir es in Deutschland vielleicht damit manchmal übertreiben, habe ich nie bestritten. Es ging ja rein um das Argument, warum diese Regelung wie er sie jetzt macht eben unter "geldwerter Vorteil" fällt und das er ruhig weniger Miete verlangen kann, wenn er es in der Gehaltsabrechnung dann entsprechend angibt. Wie sagte unser Steuer-Professor damals so gerne: dem Finanzamt ist es egal, ob du einen illegalen Menschenhandel-Betrieb hast, solange du die richtigen Steuern zur richtigen Zeit bezahlst.
@@BlueFlash215 das schien aber nicht der erste Stein des Anstoßs zu sein. Kann aber natürlich auch sein, dass es in dem Beitrag aufgrund der Kürze nicht umfänglich erklärt wurde was dann die Begründung bei den Wohnungen war
Appen Etz dabei. Den Bus mit exakt der Werbung kenn ich auch
Willkommen bei Pietsmiet, wo wir stoppen bevor wir uns die Erklärung anhören
4:07 Dass die Miete bei deinem/eurem Auszug um 600€ steigt ist nur dann richtig, wenn die Wohnung nicht in einem Gebiet mit Mietbremse liegt. In diesem Fall wären nämlich macimal 20% Mietsteigerung zulässig und dann erstmal die nächsten drei Jahre gar keine weiter.
Bei den Realer Irrsinn reacts würde ich die Diskussionsrunde erst nach jeder Folge starten.
1:55
Vermietung ist nicht gleich Wohnrecht ist nicht gleich Schenkung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten das auszulegen.
Das Teuerste bei solchen Sachen ist meistens Grabbarbeiten bzw. Bodenbewegung
Das mit der Absenkung ist schon Standard und wird durch die Luftfederung ermöglicht 😂
Also ich habe ne ganze weile in Appen gewohnt, und ich dachte nie, dass diese kleine unbedeutende Dorf mal hier vorkommt :D in dem Dorf gibt es echt nichts interessantes ^^
Die Erfahrung aus dem ersten Video hat eine Professorin von mir auch schon gemacht im Gebiet um Köln
Wenn du bei normalen Mietern weniger als 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangst, kannst du im entsprechenden Verhältnis die Kosten für das Haus nicht steuerrechtlich geltend machen. Mehr als das passiert nicht.
Für die anderen Mieter ja. Die waren im Beitrag ja auch vom Amt gar nicht angesprochen. Der Hausmeister hat aber ganz Nebenbei nur 8,80€/m² bezahlt alle anderen um die 12€/m² also ein immer noch erheblicher Unterschied.
Wenn man einem Mitarbeiter aber eine Mietvergünstigung gibt, ist das eine alternative Gehaltszahlung und muss entsprechend als geldwerter Vorteil versteuert werden. Da ist jetzt nur die Frage ob die 12€ durchschnitt vom Vermieter oder der allgemeine Mietspiegel von 20€ genommen wird - für beides gibt es Argumente und im Zweifel muss man das mit dem Amt aushandeln. Halt blöd, wenn man - so klingt es hier zumindest - in der Lohnsteuer des Hausmeisters nichtmal die gut 3€ angegeben und versteuert hat.
So oder so müsste der Vermieter aber nicht die Miete anheben, dass ist absolut erfundener Blödsinn, die Differenz müsste nur mit 30% pauschal für alle Abgaben versteuert werden, was immer noch weit davon entfernt ist sich so viel mehr Brutto auszahlen zu lassen, dass man die Differenz Netto bekommt und dann als Miete zahlt.
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“. Da das im Grundgesetz steht, sollte er das Ding sogar ohne Anwalt gewinnen können. Nur der Hausmeister muss die gleiche Miete wie alle zahlen
14:30 Der Flachwitz von Sep is ja Mega XD
Wenn man es mal so sieht "gehört" einem ein Grundstück auch gar nicht. Wenn man keine Grundstückssteuern mehr Zahl bekommt man Probleme.
14:36 "Endlich haben wir 'Lauf'kundschaft"
Jay hat doch ein iPhone. Apple hat sein eigenes Street View gebaut, es Look Around genannt und in Apple Maps integriert. Funktioniert in ganz DE.
Puhh also in München möchte ich echt nicht wohnen, da bin ich froh, dass es hier in Wien sozialen Wohnbau gibt, den man auch noch viel weiter ausbauen sollte…
11:10 was ihr wohl nicht wisst in der regel haben 99% aller busse hinten am ausstieg eine klappe für rohlstuhlfahrer rollator etc die man aus und einklappen kann. busse müssen also nicht noch mehr barrierefrei werden
Meine Nachbarin (ü.80) wohnt schon seit 37 Jahren in ihrer Wohnung und ich bin vor 5 Monaten hier eingezogen sie zahlt nicht mal die Hälfte und hat sich an den Kopf gefasst als ich ihr meine mietkosten sagte
Ich hab vor kurzem erklärt bekommen, wenn ich was in streetview Perspektive sehen will, am besten die map von Apple benutzen die haben fast ganz Deutschland drin, skurriler Weise. 😂
Funcfact: Der Mann mit den Wohnungen in München ist der Vater von Gercollector. Steinreich.
Steinreich erkennt man ja auch schon daran, dass er der Eigentümer von 100 Wohnungen (!) in München (!) ist.
bei dem bushalte misst hätte ich geguckt ob man vl einen wendekreis rangieren kann oder eine verbindung wo nur jeder 2 bus mal ins dorf fährt wären vl 10 min im zeitplan
10:48 schön, mal wieder ASMR von Brammen...
Zu Video 1: Muss halt statt des Hausmeisters eine mit ihm verwandte Person den Mietvertrag abschließen. Schwupps, Problem gelöst.
Einfach nen Hund ausleihen, damit zum Bürgermeister ins Büro. Schnell ein paar Bilder machen und ab in die Zeitung: Bürgermeister hinterzieht Hundesteuer! Mega aufreger
Also nach der ersten Reportage sag ich nur mal, dass wenn mal irgendwo in Staatsgebäuden ne Bombe hochgeht ich damit sicher nicht Mitleid habe.
Muss die Stadt nicht nachweisen, dass der Hund auch wirklich bei demjenigen wohnt? Immerhin ist die Beschuldigung nur auf ein Facebook Foto gestützt, was sonst wo aufgenommen werden kann und im beschreibenden Text wurde nur ein falscher Ort angegeben.
Dann müsste man mal ein Urteil abwarten und wenn das Finanzamt recht bekommt, klagt jeder der weit über dem Durchschnitt mieten verlangt dass er ja zu viele Steuern zahlt. Weil die werden ja jetzt nur vom Durchschnitt festgelegt. Bin gespannt xD
Zum Thema Hundesteuer: Ich würde das einfach ignorieren, ich weis ja das ich im Recht bin also was wollen die tun?
Zum Thema mit den Mieten: Armes Deutschland...
Die Baukosten entstehen durch:
Das Speeren oder Vermindern der Straße, bereitstellen der Materialien, Personal, An- und Abtransport der Baugeräte und das Baumaterial an sich.
Die Planungskosten sind nicht miteinbegriffen, da es Baukosten und nicht Gesamtkosten sind.
für den vermieter...
bezahle dem hausmeister mehr und verlange für die wohnung mehr
so das es allen passt
ende
1. verbilligte Miete an Arbeitnehmer: Dies hat lohnsteuerliche Konsequenzen mit geltwerte Vorteil. Der geltwerte Vorteil beträgt mtl. 222€ (60 qm [Wohnnungsgröße] x (12,50 €/qm [fremd Mieter] - 8,80 €/qm [Hausmeister])) und ist zu versteuern.
2. verbilligte Miete an Mieter: Dies hat einkommensteuerliche Konsequenzen bei den Werbungskosten. Die Werbungskosten können nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete betrug. Lag die Miete unter 66%, werden die Werbungskosten nur prozentual anerkannt. (Stand bis 2020)
Es ist wohl zur Nachzahlung gekommt da er unter 66% der ortsüblichen Miete verlangt aber 100% der Werbungskosten abgezogen hat. Er sollte sich ein Steuerberater suchen und gegebenenfall Einspruch einlegen.
Die Frage ist ob hier vom Vermieter bewusst 2 Themen gemischt werden, den der Hausmeister hat ja wenn die anderen 12 Euro bei dem Vermieter zahlen immer noch einen Geldwerten Vorteil von 4 Euro pro Quadratmeter was ja auch schon erheblich ist.
Denke schon das war bewusst. Er hat ja auch behauptet er müsse die Miete für den Hausmeister auf 20€/m² setzen, obwohl er nur den geldwerten Vorteil versteuern müsste - das dürfte bei pauschal 30% für alle Abgaben immer noch wesentlich weniger sein als das Brutto so anzuheben das Netto die Mietdifferenz übrig bleibt.
Wie schön das die cam von Jay immer wieder (oder noch?) asynchron ist. kontinuierlichkeit
Also was die Hunde angeht: Gibt zwar Schlimmeres, aber Ich persönlich finde es ganz und gar nicht in Ordnung, dass aufgrund von Social Media Posts angenommen werden darf, dass Ich Hundesteuer zu bezahlen hab, wobei Ich das ganze dann klären müsste. Genauso könnte man auch generell annehmen, dass sich diese Hunde nur temporär in meiner Wohnung aufhalten. Ich halte diese Regelung für willkürlich und sehe nicht ein , wegen einem Post so in Bringschuld gebracht zu werden.
Der Vermieter darf im Schnitt nur alle 15 Monate die Grundmiete um eine gewisse Prozentzahl erhöhen
12:48 einfach solange mit dem Bus fahren bis er wieder zurück fährt. Dann kann man auf der richtigen Seite aussteigen ;)
Das Problem hier ist, dass der Mann als Hausmeister beim Vermieter angestellt ist. Alle anderen Mieter sind nicht das Problem. Solange keiner der Mieter mit dem Vermieter verwand ist kann er eine niedrige Miete verlangen und dem FA ist das egal. Aber die günstige Miete vom Hausmeister wird als eine Art von "Gehalt" angesehen. Er bekommt in den Augen vom FA also seinen normalen Lohn + die günstige Wohnung. Auf den Teil den er "zu wenig" Miete im Vergleich zum Mietspiegel zahlt, erhebt das FA jetzt Steuern.
Ist vielleicht nicht zu 100% richtig aber so kann man es sich denke ich vorstellen
So wie sep auch gesagt hat
Nicht ganz, aber ein Stück weit richtig.
Dass er angestellt ist, ist tatsächlich relevant für den geldwerten Vorteil. Dass die Mieten für alle anderen zu günstig sind, spielt aber beim Abzug der Ausgaben trotzdem eine Rolle.
06:01: Er hat doch gerade gesagt er nimmt durchschnittlich 1200 Euro Kaltmiete für alle andere, was der Hausmeister auch ungefähr zahlen würde bei den vom Finanzamt vorgeschriebene Preisen. Inwiefern leben dann alle Mieter günstig da wenn für alle ausser den Hausmeister sowieso 1200 Euro Miete anfallen?
Edit: Jaaa ich weiss nicht. Die erste Story macht vorne und hinten kein Sinn. Ich glaube der Typ hats halt einfach verkackt und versucht sich jetzt aus der dicken Steuernachzahlung rauszuwinden.
Wenn er so sozial ist, warum zahlt er seinem Hausmeister dann Mindestlohn und geht dafür nur für ihn mit der Miete runter (lässt sich aber trotzdem immerhin die Hypozinsen bezahlen natürlich)? Fishy Angelegenheit aber da steckt definitiv was anderes hinter.
Die Strecke würd von 3 Bus Linie befahren
Soweit ich weiß ist ein Zebrastreifen nicht barrierefrei, weil man als Blinder kein Feedback bekommt, wann man gefahrenlos überqueren kann
Das Finanzamt sollte einem (wenn es nicht um geldwerte Vorteile geht) höchstens vorschreiben dürfen die Mieten anzuheben, wenn die Mieten deutlich unter dem deutschen Mietspiegel oder wenigstens dem Mietspiegel deutscher Großstädte liegen.
Ich verstehs nicht.. jeder kann doch das verlangen was er will für ne Wohnung... nach oben is doch auch alles offen... DAT is Deutschland
gut wenns nur um den Hausmeister geht, dann müsste das halt anders laufen. Aber dann kommt da Finanzamt nochmal, und zwar hinter alle hahahah
dreist, das müsste doch gesetztlich geregelt sein. Notfalls juristisch vorgehen, das kann ja nit sein
8:03 da bin ich mal bei Jay :)
Tut das Finanzamt ja auch gar nicht. Das Finanzamt sagt nur der Hausmeister bekommt einen geldwerten Vorteil (alternative Gehaltszahlung - Mieterlass statt Bruttogehalt) und das muss versteuert werden. Nun ist die Debatte ob für diesen geldwerten Vorteil die Differenz zu den anderen Mietern des Vermitters (8,80€ zu 11-12,50€ pro m²) oder zum örtlichen Mietspiegel (8,80€ zu 20€ pro m²) gilt. Alle anderen Mieten sind davon unabhängig, es geht nur um den Hausmeister.
Auch muss dessen Miete wie gesagt nicht angehoben, sondern die differenz nur versteuert werden - normalerweise 30% pauschal für alle Abgaben, was einiges günstiger sein dürfte als das Brutto so anzuheben, dass die Differenz im Nettogehalt ankommt.
Für alle anderen kann man als Miete (nach unten) fast verlangen was man möchte, es gibt nur Regeln, wenn man dann Ausgaben für das Mietobjekt absetzen möchte. Wenn man nur 30% der üblichen Miete nimmt zahlt man wesentlich weniger Steuern und kann dann bspw bei Bauarbeiten die Lohnkosten eben nicht zu 100% absetzen - weniger Steuern zahlen heißt dann eben auch weniger Steuervorteile bzw ab einer gewissen Grenze sagt das Finanzamt die Vermietung hat keine Gewinnabsicht sondern ist eher Hobby. Dann bekommt man halt keine Steuervorteile, zahlt aber ja auch kaum/keine Steuern - das dient halt dazu das tricksereien zumindest im extremen vermieden werden. Ich kann bspw meinen Bruder kostenlos in meiner Wohnung wohnen lassen, aber dann kann ich die neue Heizung für die Wohnung eben genauso wenig von der Steuer absetzen wie die Wohnung in meiner Eigentumswohnung.
@jay nur weil es dein Eigentum ist, darfst du nicht machen was du möchtest. Ärger ich mich Tag für Tag mit rum. Und das auf nem Dorf
ha! gute idee, der bar betreiber nennt den hof in gestrandete rentner um ^^. dann passt doch alles.
Die Steineschmeißer sind also nicht in der Lage eine Bushaltestelle zu planen
14:26 War auch mein Gedanke. Muss also so sein.
Appen, Etz, Unterglinde