Kannst du auch erklären, warum sich die AGBF für eine Hilfsfrist von 8 Minuten mit einer Stärke von 16 Funktionen entschieden hat? Gibt es einen konkreten Sinn dahinter oder sind die Werte willkürlich festgelegt worden?
Ein Brand breitet sich je nach Material nach bestimmten wissenschaftlich festgestellten Annahmen aus. Nach 8 Minuten nach Alamierung durch die Leitstelle müssen die Einsatzkräfte 10 an der Zahl mit entsprechenden Fahrzeugen vor Ort sein um Menschenrettung durch führen zu können mehr Personal wird zudem dann noch zur Brandbekämpfung benötigt. 16 Einsatzkräfte müssen nach 13 Minuten vor Ort sein um dann eine zuerwartende Rauchgasdurchzündung zu vermeiden und die Ausbreitung des Brandes einzudämmen
@@paxundpeace9970 Konkret wird es eigentlich das die Reanimationsgrenze entsprechend 17min nach Brandausbruch erreicht ist bzw. die Wiederbelebungsmöglichkeit so gut wie nicht mehr besteht (Ausbruchsphase, Endeckung und Meldezeit, Ausrücken, Eintreffen, Einleiten der Rettung und Abschluss der Rettung und beginn der Reanimation in spätestens min 17)
@@florianb9840 Problem ist aber das die wenigsten Berufsfeuerwehren mit 16 Funktionen ausrücken. Selbst Große Städte haben mehr 10er Wachen als 16er (Dortmund z.B. hat 3x 16 und 5x 10). Meiner Ansicht nach sind 12 Funktionen eigentlich der Standard* der gesetzt sein sollte, lässt sich gut ableiten aus den BFen die so agieren wie Bochum oder auch Stuttgart. (HLF mit 1/3).
Kannst du auch erklären, warum sich die AGBF für eine Hilfsfrist von 8 Minuten mit einer Stärke von 16 Funktionen entschieden hat? Gibt es einen konkreten Sinn dahinter oder sind die Werte willkürlich festgelegt worden?
Ein Brand breitet sich je nach Material nach bestimmten wissenschaftlich festgestellten Annahmen aus.
Nach 8 Minuten nach Alamierung durch die Leitstelle müssen die Einsatzkräfte 10 an der Zahl mit entsprechenden Fahrzeugen vor Ort sein um Menschenrettung durch führen zu können mehr Personal wird zudem dann noch zur Brandbekämpfung benötigt.
16 Einsatzkräfte müssen nach 13 Minuten vor Ort sein um dann eine zuerwartende Rauchgasdurchzündung zu vermeiden und die Ausbreitung des Brandes einzudämmen
Danke, nehme ich als Thema für eines der nächsten Videos mit
@@paxundpeace9970 Konkret wird es eigentlich das die Reanimationsgrenze entsprechend 17min nach Brandausbruch erreicht ist bzw. die Wiederbelebungsmöglichkeit so gut wie nicht mehr besteht (Ausbruchsphase, Endeckung und Meldezeit, Ausrücken, Eintreffen, Einleiten der Rettung und Abschluss der Rettung und beginn der Reanimation in spätestens min 17)
@@HEROS112112 Stimmt, dies ist eine bessere Erklärung
@@florianb9840 Problem ist aber das die wenigsten Berufsfeuerwehren mit 16 Funktionen ausrücken. Selbst Große Städte haben mehr 10er Wachen als 16er (Dortmund z.B. hat 3x 16 und 5x 10). Meiner Ansicht nach sind 12 Funktionen eigentlich der Standard* der gesetzt sein sollte, lässt sich gut ableiten aus den BFen die so agieren wie Bochum oder auch Stuttgart. (HLF mit 1/3).
Brandschutzbedarfsplan ist doch eigentlich die geläufige Bezeichnung zumindest in NRW
Das stimmt, ich finde allerdings Feuerwehrbedarfsplan passender, da er ja nicht nur den Brandschutz umfasst.
Bei uns heißt es tatsächlich Feuerwehrbedarfsplan.
Sehr schön 🙃
danke :-)
danke :-)
Dabei handelt es sich allerdings um eine Empfehlung von Leitern der Berufsfeuerwehren - keine rechtliche Grundlage!
Hallo Tobias, ja das stimmt. Ich hoffe, das habe ich aber auch so rübergebracht und nicht von einem Gesetz oder ähnlichen gesprochen.
Prima! Nur die letzte halbe Sekunde hat bei mir gefehlt 😂
meinst Du im Video?