Der Immobilienkauf mit Erbbaurecht - Lohnt sich das?

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  • Опубликовано: 6 окт 2024
  • Der Markt hat sich wieder gedreht. Aus dem seit Jahren vorherrschenden Verkäufermarkt ist in kürzester Zeit wieder ein Käufermarkt geworden. Die Zeiten des Verteilens sind vorbei. Die Auswahl an Verkaufsangeboten ist ungleich höher als noch vor Monaten. Dennoch sind die Verkaufspreise immer noch auf einem vergleichbar hohem Niveau. Die Darlehenszinsen sind gestiegen und die monatliche Sparrate für das Eigenheim ist für viele junge Familien nicht mehr darstellbar.
    Dazu kommt, dass in vielen Regionen Deutschlands dennoch weiterhin Bauland rar und somit teuer ist und bleiben wird. Manche Hausbauträume scheitern dann allein daran, dass kein passendes Grundstück gefunden beziehungsweise finanziert werden kann. Das Erbbaurecht, oft auch noch fälschlicherweise Erbpacht genannt, bietet die Möglichkeit, ein Haus auf einem Grundstück zu bauen, das einem anderen Eigentümer gehört. Doch ist das wirklich eine Alternative zum Grundstückskauf?
    Im heutigen BLOG Beitrag wollen wir uns dieser Fragestellung genauer widmen. Lohnt sich der Kauf einer Immobilie über einen Erbbauvertrag überhaupt und was gilt es dabei zu beachten.
    Bleiben Sie gespannt, bis gleich!
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Комментарии • 2

  • @bluemage7776
    @bluemage7776 2 месяца назад +1

    An sich eine schöne Zusammenfassung der Vor- und Nachteile. Lediglich die Betrachtung bei 6:45 ist so nicht ganz vollständig. Ein Erbbaurechtsnehmer kann nämlich das Geld, das er nicht in Zinsen+Tilgung der Kreditsumme für das Grundstück "versenken" muss, jetzt selbst gewinnbringend investieren. Diese fehlenden Erträge muss man also durchaus auch als Opportunitätskosten für den Käufer noch mitberücksichtigen.
    Solange der Zinssatz am Kapitalmarkt also über dem Zinssatz des Erbbaugebers liegt, fährt man finanziell auch auf lange Zeiträume gesehen mit dem Erbbaurecht finanziell besser, da in jeder Periode die eigenen Zinserträge des gesparten Kapitals finanzieren können.
    Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass der Erbbaurechtsnehmer selbst nicht direkt an Marktpreisschwankungen des Grundstückes teilnimmt, also nicht von steigenden Grundstückspreisen profitiert, aber auch keinen Schaden erleidet, wenn diese mal fallen.

    • @michaelritzert8063
      @michaelritzert8063 2 месяца назад

      Danke für die Ergänzung, perfekt zusammengefasst!