Änderung im Grundgesetz zum Bundesverfassungs­gericht beschlossen

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  • Опубликовано: 11 янв 2025
  • Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, für die Festschreibung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gestimmt. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) eingebracht worden ist und den der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit angenommen hat. In namentlicher Abstimmung votierten 600 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung und 69 Parlamentarier haben dagegen gestimmt. Für die Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen der Abgeordneten des Bundestages erforderlich.
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