bei bezug von ALG1+ notstandshilfe widerspricht das ja dem grundsatz, dass man "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen" muss. mir eh egal. st mir nur aufgefallen.
Wie ist das, wenn ein Student als freier Dienstnehmer einen Job hat, bei dem er unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt? Ändert sich dann etwas bei den Sozialversicherungen? Oder ist er weiterhin nur unfallversichert?
Hallo, arbeitest du als freier Dienstnehmer und bleibst unter der Geringfügigkeitsgrenze, dann bist du nur unfallversichert. Du kannst aber eine Selbstversicherung dazunehmen (2023: 70,72 Euro pro Monat), dann bist du auch kranken- und pensionsversichert. Das gilt immer - egal ob du nun Student bist oder nicht. Bei weiteren Fragen kannst du dich direkt telefonisch an unsere Expert:innen aus dem Arbeitsrecht wenden: www.arbeiterkammer.at/kontakt LG
bei bezug von ALG1+ notstandshilfe widerspricht das ja dem grundsatz, dass man "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen" muss. mir eh egal. st mir nur aufgefallen.
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Wie ist das, wenn ein Student als freier Dienstnehmer einen Job hat, bei dem er unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt? Ändert sich dann etwas bei den Sozialversicherungen? Oder ist er weiterhin nur unfallversichert?
Hallo,
arbeitest du als freier Dienstnehmer und bleibst unter der Geringfügigkeitsgrenze, dann bist du nur unfallversichert. Du kannst aber eine Selbstversicherung dazunehmen (2023: 70,72 Euro pro Monat), dann bist du auch kranken- und pensionsversichert.
Das gilt immer - egal ob du nun Student bist oder nicht.
Bei weiteren Fragen kannst du dich direkt telefonisch an unsere Expert:innen aus dem Arbeitsrecht wenden: www.arbeiterkammer.at/kontakt
LG