One-Stop-Shop Umsatzsteuer 2021 | Das OSS-Verfahren macht USt. einfacher - oder doch nicht? | Taxdoo

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  • Опубликовано: 17 сен 2024

Комментарии • 26

  • @decaystar
    @decaystar 3 года назад +12

    Einem Video mit dem Elster-Formular „Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren der einzigen Anlaufstelle (Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop)“, mit z.B Registrierung von Verkauf in EU-Länder wäre auch nett :)

    • @diccthicc
      @diccthicc Год назад

      Steuererklärung in Ohio 🤓

    • @decaystar
      @decaystar Год назад

      @@diccthicc that is outside EU, no OSS needed

    • @MrAykut2010
      @MrAykut2010 10 месяцев назад

      ja das wäre super gewesen...

  • @zephykelsey
    @zephykelsey Год назад +2

    Sehr gut und einfach erklärt, vielen Dank! :)

    • @taxdoo2344
      @taxdoo2344  Год назад

      Wir freuen uns, dass Ihnen unser Video gefällt :)

  • @kaiuweuwekai3827
    @kaiuweuwekai3827 3 года назад +3

    Hallo, sollte man sich als Kleinunternehmer beim IOSS Verfahren registrieren, auch wenn man die Lieferschwelle von 10k in der EU nicht überschreitet? Trotz Lieferung aus China?

    • @taxdoo2344
      @taxdoo2344  3 года назад

      Hi Uwe, wenn du die 10k-Grenze nicht überschreitest, musst du dich auch nicht registrieren. Wenn du Direktlieferungen aus China hast, kommt evtl. der IOSS für dich in Frage.

    • @kaiuweuwekai3827
      @kaiuweuwekai3827 3 года назад

      @@taxdoo2344
      Danke für die Antwort. Was meinst du genau mit Direktlieferung?

    • @kaiuweuwekai3827
      @kaiuweuwekai3827 3 года назад

      @@taxdoo2344
      Also ich lasse meine Pakete vom chinesischen Lieferanten direkt zu meinem Kunden liefern.

    • @dr.heisenberg9875
      @dr.heisenberg9875 3 года назад

      Kann man sich denn registrieren auch wenn man die 10000€ Grenze nicht überschritten hat? Habe ich jetzt so gemacht fürs letze Quartal obwohl ich nur 6000€ bisher hatte.

    • @Alexander-hk5ke
      @Alexander-hk5ke 2 года назад +2

      @@dr.heisenberg9875 So wie ich das verstehe bist du unter 10000 gar nicht Umsatzsteuerpflichtig (Die 10k ersetzen die lokalen Grenzsätze der Steuerpflichtigkeit) und insofern ist OSS noch nicht relevant. Jedoch bin ich kein Steuerberater und das ist meine Meinung durch mein Verständnis vom OSS:)

  • @sfi9946
    @sfi9946 3 года назад

    Ab 0,55 etwas verwirrend formuliert denke ich. Nicht "ein einziges Paket" führt zur ausländischen Steuerbarkeit, sondern erst bei Überschreitung der neuen Lieferschwelle... richtig!?

    •  3 года назад +6

      Gemeint war, dass wenn man vorher bereits die 10.000 € an Fernverkäufen erreicht hat, man ab da in jedem Land mit jeder Lieferung steuerpflichtig wird. Also 8.000 € nach AT und 2.000€ nach FR --> der nächste Fernverkauf, egal in welches Bestimmungsland, ist dort steuerpflichtig.

    • @rogergothmann8814
      @rogergothmann8814 3 года назад +1

      @ Exakt!

  • @anno7947
    @anno7947 2 года назад +1

    Danke für das Video :) Wenn man sich für das OSS angemeldet hat, wie oft muss man dann die UStVa für das Ausland machen?

    • @rogergothmann8814
      @rogergothmann8814 2 года назад

      Man meldet über den OSS quartalsweise - also alle drei Monate bzw. 4mal im Jahr.

  • @detrixx3587
    @detrixx3587 Год назад

    Aber bedeutet das, wenn ich unter 10.000 Umsatz bleibe muss ich in keines der Länder Umsatzsteuer abführen?

    • @kbegemotHD
      @kbegemotHD Год назад

      Zumindest beim B2C-Fall (=Verkauf an Privatpersonen) ist das korrekt. Die Umsatzsteuer zahlst du dann in Deutschland (oder wo dein Unternehmen ist).

  • @florianz.3546
    @florianz.3546 3 года назад +1

    Bin ich auch davon betroffen, wenn ich ein Produkt über das Internet Verkaufe aber das Produkt selbst im jeweiligen Land produzieren lasse und es auch nur innerhalb in diesem Land verschicke?
    Beispiel : Ich jemand kauft aus den USA auf einer Online Plattform , ich lasse ein Produkt in den USA produzieren und verschicke es dann auch nur innerhalb der USA.

    • @taxdoo2344
      @taxdoo2344  3 года назад +1

      Das im Video beschriebene One-Stop-Shop Verfahren betrifft nur Verkäufe an Privatpersonen von einem EU-Land in ein anderes EU-Land. Verkäufe in den USA sind davon nicht betroffen.