Einem Video mit dem Elster-Formular „Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren der einzigen Anlaufstelle (Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop)“, mit z.B Registrierung von Verkauf in EU-Länder wäre auch nett :)
Hallo, sollte man sich als Kleinunternehmer beim IOSS Verfahren registrieren, auch wenn man die Lieferschwelle von 10k in der EU nicht überschreitet? Trotz Lieferung aus China?
Hi Uwe, wenn du die 10k-Grenze nicht überschreitest, musst du dich auch nicht registrieren. Wenn du Direktlieferungen aus China hast, kommt evtl. der IOSS für dich in Frage.
Kann man sich denn registrieren auch wenn man die 10000€ Grenze nicht überschritten hat? Habe ich jetzt so gemacht fürs letze Quartal obwohl ich nur 6000€ bisher hatte.
@@dr.heisenberg9875 So wie ich das verstehe bist du unter 10000 gar nicht Umsatzsteuerpflichtig (Die 10k ersetzen die lokalen Grenzsätze der Steuerpflichtigkeit) und insofern ist OSS noch nicht relevant. Jedoch bin ich kein Steuerberater und das ist meine Meinung durch mein Verständnis vom OSS:)
Ab 0,55 etwas verwirrend formuliert denke ich. Nicht "ein einziges Paket" führt zur ausländischen Steuerbarkeit, sondern erst bei Überschreitung der neuen Lieferschwelle... richtig!?
3 года назад+6
Gemeint war, dass wenn man vorher bereits die 10.000 € an Fernverkäufen erreicht hat, man ab da in jedem Land mit jeder Lieferung steuerpflichtig wird. Also 8.000 € nach AT und 2.000€ nach FR --> der nächste Fernverkauf, egal in welches Bestimmungsland, ist dort steuerpflichtig.
Bin ich auch davon betroffen, wenn ich ein Produkt über das Internet Verkaufe aber das Produkt selbst im jeweiligen Land produzieren lasse und es auch nur innerhalb in diesem Land verschicke? Beispiel : Ich jemand kauft aus den USA auf einer Online Plattform , ich lasse ein Produkt in den USA produzieren und verschicke es dann auch nur innerhalb der USA.
Das im Video beschriebene One-Stop-Shop Verfahren betrifft nur Verkäufe an Privatpersonen von einem EU-Land in ein anderes EU-Land. Verkäufe in den USA sind davon nicht betroffen.
Einem Video mit dem Elster-Formular „Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren der einzigen Anlaufstelle (Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop)“, mit z.B Registrierung von Verkauf in EU-Länder wäre auch nett :)
Steuererklärung in Ohio 🤓
@@diccthicc that is outside EU, no OSS needed
ja das wäre super gewesen...
Sehr gut und einfach erklärt, vielen Dank! :)
Wir freuen uns, dass Ihnen unser Video gefällt :)
Hallo, sollte man sich als Kleinunternehmer beim IOSS Verfahren registrieren, auch wenn man die Lieferschwelle von 10k in der EU nicht überschreitet? Trotz Lieferung aus China?
Hi Uwe, wenn du die 10k-Grenze nicht überschreitest, musst du dich auch nicht registrieren. Wenn du Direktlieferungen aus China hast, kommt evtl. der IOSS für dich in Frage.
@@taxdoo2344
Danke für die Antwort. Was meinst du genau mit Direktlieferung?
@@taxdoo2344
Also ich lasse meine Pakete vom chinesischen Lieferanten direkt zu meinem Kunden liefern.
Kann man sich denn registrieren auch wenn man die 10000€ Grenze nicht überschritten hat? Habe ich jetzt so gemacht fürs letze Quartal obwohl ich nur 6000€ bisher hatte.
@@dr.heisenberg9875 So wie ich das verstehe bist du unter 10000 gar nicht Umsatzsteuerpflichtig (Die 10k ersetzen die lokalen Grenzsätze der Steuerpflichtigkeit) und insofern ist OSS noch nicht relevant. Jedoch bin ich kein Steuerberater und das ist meine Meinung durch mein Verständnis vom OSS:)
Ab 0,55 etwas verwirrend formuliert denke ich. Nicht "ein einziges Paket" führt zur ausländischen Steuerbarkeit, sondern erst bei Überschreitung der neuen Lieferschwelle... richtig!?
Gemeint war, dass wenn man vorher bereits die 10.000 € an Fernverkäufen erreicht hat, man ab da in jedem Land mit jeder Lieferung steuerpflichtig wird. Also 8.000 € nach AT und 2.000€ nach FR --> der nächste Fernverkauf, egal in welches Bestimmungsland, ist dort steuerpflichtig.
@ Exakt!
Danke für das Video :) Wenn man sich für das OSS angemeldet hat, wie oft muss man dann die UStVa für das Ausland machen?
Man meldet über den OSS quartalsweise - also alle drei Monate bzw. 4mal im Jahr.
Aber bedeutet das, wenn ich unter 10.000 Umsatz bleibe muss ich in keines der Länder Umsatzsteuer abführen?
Zumindest beim B2C-Fall (=Verkauf an Privatpersonen) ist das korrekt. Die Umsatzsteuer zahlst du dann in Deutschland (oder wo dein Unternehmen ist).
Bin ich auch davon betroffen, wenn ich ein Produkt über das Internet Verkaufe aber das Produkt selbst im jeweiligen Land produzieren lasse und es auch nur innerhalb in diesem Land verschicke?
Beispiel : Ich jemand kauft aus den USA auf einer Online Plattform , ich lasse ein Produkt in den USA produzieren und verschicke es dann auch nur innerhalb der USA.
Das im Video beschriebene One-Stop-Shop Verfahren betrifft nur Verkäufe an Privatpersonen von einem EU-Land in ein anderes EU-Land. Verkäufe in den USA sind davon nicht betroffen.