Wenn du an weiteren Inhalten rund um das Thema Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre interessiert bist, dann freue ich mich über Anregungen hier in den Kommentaren. Viel Spaß und Erfolg mit den Videos hier auf PU EDUCATION!
Danke für deine Frage! Nein, ein Sachbezug ist ja quasi wie ein "Geschenk" (genau genommen ein geldwerter Vorteil) des Arbeitgebers. Jedoch haben Finanz und Sozialversicherung etwas gegen das Geschenk und daher fließt der Sachbezug in die Bemessungsgrundlagen ein.. Du bekommst es also quasi geschenkt, musst aber Lohnsteuer und Sozialversicherung dafür zahlen...
was ich gelernt habe, muss man von Auszahlungsbetrag abgezogen werden, weil Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Muss von nettegehalt abzuziehen.
Stimmt, aber der Sachbezugswert wird nicht vom Auszahlungsbetrag abgezogen, sondern erhöht nur die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer.
Ich mache gerade beim WiFi den Personalverrechnerlehrgang und habe das auch so gelernt, dass man vom Auszahlungsbetrag den SB abziehen muss, da der MA sonst eine Dienstwohnung + das "Geld" dazu bekommen würde, das wäre ein Nachteil gegenüber die MA die keinen SB haben. Dennoch tolles Video, gut erklärt 🤗
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super einfach erklärt. Dankeschön !
Viele Dank! Freut mich sehr! Gerne weiterempfehlen und teilen! 😉
muss der SB nicht auch noch direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden ?
Danke für deine Frage! Nein, ein Sachbezug ist ja quasi wie ein "Geschenk" (genau genommen ein geldwerter Vorteil) des Arbeitgebers. Jedoch haben Finanz und Sozialversicherung etwas gegen das Geschenk und daher fließt der Sachbezug in die Bemessungsgrundlagen ein.. Du bekommst es also quasi geschenkt, musst aber Lohnsteuer und Sozialversicherung dafür zahlen...
was ich gelernt habe, muss man von Auszahlungsbetrag abgezogen werden, weil Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Muss von nettegehalt abzuziehen.
Stimmt, aber der Sachbezugswert wird nicht vom Auszahlungsbetrag abgezogen, sondern erhöht nur die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer.
Ich mache gerade beim WiFi den Personalverrechnerlehrgang und habe das auch so gelernt, dass man vom Auszahlungsbetrag den SB abziehen muss, da der MA sonst eine Dienstwohnung + das "Geld" dazu bekommen würde, das wäre ein Nachteil gegenüber die MA die keinen SB haben.
Dennoch tolles Video, gut erklärt 🤗
Wo bleibt die Kontrolle Rechnung von der SV?
hi warum haben Sie die Sonderregelung für SB nicht angewendet