Kapitalerträge im Privatvermögen - Das solltest Du beachten!

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  • Опубликовано: 17 окт 2024

Комментарии • 8

  • @markush3904
    @markush3904 Год назад

    Lieber Herr Kasper, zunächst einmal vielen Dank für die fortlaufenden sehr interessanten Videos!
    Der CFD-Handel wird steuerlich als Termingeschäft gesehen und somit greift hier im Privatvermögen die sehr begrenzte Verlustverrechnungsmöglichkeit von max. 20k € pro Jahr. Mir stellt sich jetzt die folgende Frage zu CFDs auf Futures. Beispiel: der Kontrakt bzw. gehaltene Position würde zur Fälligkeit mit -150% geschlossen werden. Der Anleger beschließt jedoch die Position weiterhin zu halten und den Kontrakt somit in die nächste Periode zu "rollen". Wird dieser rollover aus steuerlicher Sicht als Schließung (und somit als Realisierung etwaiger Verluste) und Neueröffnung einer Position gewertet? Bei größeren Positionen im Privatvermögen ist die Verlustverrechnungsbegrenzung mit 20k € p.a. schnell ausgeschöpft..
    Evtl. haben Sie hier ja bereits Erfahrungen.. ?
    Herzlichen Dank und BG

  • @nureindeutscherburger7624
    @nureindeutscherburger7624 Год назад

    Wie sieht das aus wenn ich Krypto Gewinne die ich über ein Jahr gehalten habe und somit steuerfrei habe, mir von der Börse auszahlen lasse. Was macht die Bank in dem Fall? Geben die nur dem Finanzamt bescheid und ich mach wie gewohnt meine Steuererklärung, oder nehmen die Banken trotzdem erstmal grundsätzlich 25% weg und geben das dem Finanzamt? Wie läuft das genau? Mir ist bewusst das ich bei einer Haltung von einem Jahr und einem Tag quasi die Kryptos steuerfrei kassieren kann. Steuererklärung beim Finanzamt, wann ich welche Kryptos gekauft habe und so weiter, weiß ich auch. Wie sieht das mit mir als Privatier mit den Banken dann genau aus steuertechnisch? Was muss ich beachten ( was darf ich und was darf die Bank/Finanzamt) das würden bei mir in der Runde einige gerne wissen.

  • @herberthaas5471
    @herberthaas5471 3 года назад +1

    Zinsen unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer (sondern dem Einkommensteuersatz) wenn man an nahestehende Personen Darlehen vergibt und diese damit Einkünfte aus Immobilien erzielen? Das kann doch nicht sein oder? Selbst Herr Köber erzählt doch immer wieder von der Ehegattenschaukel, Verkäuferdarlehen und dem Vorteil wegen unterschiedlicher Steuersätze. Ich glaub hier kam vielleicht im Video was falsch rüber?

    • @Steuernsteuern
      @Steuernsteuern  3 года назад

      Guten Tag Herr Haas,
      grundsätzlich sind die Zinsen bei Darlehen an nahestehende Personen (=Ehegatte) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern = Sonderfall, keine Kapitalertragsteuer (siehe § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a EStG)

    • @herberthaas5471
      @herberthaas5471 3 года назад

      @@Steuernsteuern Dann wird das von Martin Richter im @immocation Webinar wohl falsch erzählt? In dem Beispiel geht es um ein Verkäuferdarlehen vom Ehemann an Ehefrau wobei die Zinsen als Werbungskosten die Steuer um 42% mindern und beim Ehemann nur 25% Kapitalertragssteuer anfallen. Da das Webinar erst im Oktober war kann es wohl nicht eine veraltete Information sein. Kann mir nur vorstellen, dass es Grauzone ist und man sich mit dem FA dann streiten muss? Er hat auch etwas gesagt von "Schutz der Familie" und dass Ehepartner bei einem Geschäft nicht schlechter gestellt werden dürfen als fremde Dritte. Ist das also der Punkt den man denn im Notfall gerichtlich klären müsste?

    • @Steuernsteuern
      @Steuernsteuern  3 года назад

      @@herberthaas5471 Die Aussage ist auch grundsätzlich nicht falsch, soweit eine Rückausnahme greift, die nicht mit dem Schutz der Familie zusammenhängt, sondern mit finanzieller Abhängigkeit zwischen den nahestehenden Personen z.B. Ehegatten.
      Somit ergibt sich folgende Besteuerungssituation:
      1. Grundsätzlich sind Zinsen zwischen nahestehenden Personen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn die Zinsen als WK / BA abgesetzt werden können ((32d Abs.1 Nr. 1 lit. a EStG).
      2. Ist die nahestehende Person z.B. Ehegatte vom Darlehensgeber finanziell abhängig sind die Zinsen mit dem persönlichen ESt-Satz (siehe 1.) zu versteuern.
      3. Liegt keine finanzielle Abhängigkeit vor, dann greift die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%.
      (vgl. BFH vom 28.1.2015 VIII R8/14)
      Wie so oft im Steuerrecht kommt es auf den konkreten Sachverhalt an. Im Einzelfall sollte stets steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden, um ggf. teuere Fehler zu vermeiden.
      BG DK

    • @herberthaas5471
      @herberthaas5471 3 года назад

      @@Steuernsteuern Im Endeffekt stimmt dann Ihre Betrachtung in der Praxis aber doch kaum oder? Der Mann arbeitet meist in jedem Fall, oft auch die Frau, wenn sich nun auch noch beide Immobilien gegenseitig verkauft werden die ja Erträge generieren wie soll dann noch eine finanzielle Abhängigkeit vorliegen? Wer solche Modelle fährt hat doch genug Einnahmen und ist nicht abhängig. Trotzdem vielen Dank für die Erläuterungen und schön, dass Ihr nun auch einen Kanal hier habt.

  • @maxb5957
    @maxb5957 2 года назад +1

    Max was here