Einfach hervorragend erläutert, hat meinem Verständnis für das BGB AT und seiner Systematik in den verschiedenen Tatbeständen noch einmal enorm weitergeholfen. Auch die Erläuterung der Einordnung in der Prüfung anhand des Wortlaut des Gesetzes war klasse. Vielen Dank dafür.
Respekt!!! Studiere Real Estate Management (6.Sem) und schreibe heute "BGB & Vertragsrecht" (3.Versuch). Schleppe diese Last seit Beginn des Studii und endlich habe ich verstanden was der Prof von mir in der Klausur hören will. Danke dir vielmals
Vielen Dank für das Video. Ich habe das Problem, dass ich beim Aufbau ständig unterschiedliche Meinungen höre/lese. In meiner AG wurde mir z.B. beigebracht, dass der 108 I Teil der Wirksamkeit der einzelnen Willenserklärungen sei. Zudem sollen wir den §107 als negatives Tatbestandsmerkmal des §108 I prüfen. Wie gehe ich damit um? Ich bin etwas verunsichert und weiß nicht, welcher Darstellung ich in der Klausur folgen soll. LG, ein Ersti aus Münster
Das Problem bei Jura ist, dass es nur sehr selten wirklich richtig und falsch ist. Wichtig ist, dass man das System versteht und je nach Situation lernt passend zu entscheiden. Viel Erfolg beim Studium!
Einfach hervorragend erläutert, hat meinem Verständnis für das BGB AT und seiner Systematik in den verschiedenen Tatbeständen noch einmal enorm weitergeholfen. Auch die Erläuterung der Einordnung in der Prüfung anhand des Wortlaut des Gesetzes war klasse. Vielen Dank dafür.
Sehr hilfreiches Video, vielen Dank! Fasst am Ende des Semesters alles super zusammen für die Falllösung.
Vielen Dank für die gute Erklärung!! Diese Übersicht hat mir gefehlt
Sehr gerne!
Wow Respekt! Effizienz und einfach erklärt
Respekt!!! Studiere Real Estate Management (6.Sem) und schreibe heute "BGB & Vertragsrecht" (3.Versuch). Schleppe diese Last seit Beginn des Studii und endlich habe ich verstanden was der Prof von mir in der Klausur hören will. Danke dir vielmals
Wie lief es denn :D "schreibe heute .. endlich habe ich verstanden"
JETZT verstehe ich warum die Juristei ein abstraktes Gebilde ist. Wunderbar
Vielen Dank!!! Extrem verständlich und hilfreich ❤️👍
Das freut uns!
WOW, gut erklärt, danke !
Super Video! Vielen Dank, toll erklärt!
Vielen Dank für das Video.
Ich habe das Problem, dass ich beim Aufbau ständig unterschiedliche Meinungen höre/lese.
In meiner AG wurde mir z.B. beigebracht, dass der 108 I Teil der Wirksamkeit der einzelnen Willenserklärungen sei.
Zudem sollen wir den §107 als negatives Tatbestandsmerkmal des §108 I prüfen.
Wie gehe ich damit um? Ich bin etwas verunsichert und weiß nicht, welcher Darstellung ich in der Klausur folgen soll.
LG, ein Ersti aus Münster
Das Problem bei Jura ist, dass es nur sehr selten wirklich richtig und falsch ist. Wichtig ist, dass man das System versteht und je nach Situation lernt passend zu entscheiden. Viel Erfolg beim Studium!
@@buceriuslaw Alles klar, vielen Dank!
Sehr schön erklärt!
sehr gut
Anfechtung ist doch aber auch unter Anspruch erloschen prüfbar
Etwas zu schnell, aber super zusammengefasst
Antrag? Das heißt doch Angebot?!
Alex Fiebrandt man kann beides sagen
Im BGB steht explizit „Antrag“. Man kann beides sagen, etwas korrekter ist aber „Antrag“. ;)
@@panthenola ist korrekter sowas wie einzigster und perfeksteste?
Bitte nochmal mir einer männlichen Stimme.
Dein Ernst?
@@relaxingmusicforstudentsan5363 Ja.
Bei uns ist Qualität und Kompetenz das Ausschlaggebende Merkmal, sorry.
mit so einer einstellung kannst du dein leben eigentlich direkt aufgeben. Du wirst nicht weit kommen
Ach der arme ey
ich versteh genau so viel wie vorher... nichts! :(