BJÖRN HÖCKE-PROZESS wegen Nazi-Parole: Fällt heute das Urteil gegen den AfD-Politiker?
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- Опубликовано: 30 июн 2024
- BJÖRN HÖCKE-PROZESS wegen Nazi-Parole: Fällt heute das Urteil gegen den AfD-Politiker?
Der AfD-Politiker Björn Höcke steht erneut vor dem Landgericht Halle an der Saale. Das Verfahren, das sich gegen den Thüringer Landeschef der AfD richtet, dreht sich um die verbotene Nazi-Parole "Alles für Deutschland". Bereits im Mai wurde Höcke wegen dieses Spruchs zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der aktuelle Prozess bezieht sich auf einen AfD-Stammtisch im Dezember in Gera. Höcke soll die ersten beiden Wörter der Parole ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, die Parole zu vervollständigen. Die Parole stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde von der SA verwendet. Höckes Verteidiger argumentieren, dass die rund 350 Stammtisch-Besucher sich nicht aufgefordert fühlten, den Spruch zu vervollständigen.
Streit um die Beweisanträge
Das Gericht hat einen zusätzlichen Verhandlungstag angesetzt, um über eine Vielzahl von Beweisanträgen zu beraten. Unter anderem wurde ein Historiker geladen, der jedoch wieder ausgeladen wurde, da er sich in der Vergangenheit negativ zur AfD geäußert hatte. Höckes Verteidigung will beweisen, dass es sich bei der Parole um eine harmlose Floskel handelt.
Plädoyers und Urteil
Ob heute ein Urteil fällt, ist ungewiss. Die Staatsanwaltschaft sieht Höckes Verhalten als klaren Verstoß gegen das Verbot der Nazi Parolen. Höcke selbst strebt an, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Seine Verteidigung argumentiert, dass er als Landtagsabgeordneter auch außerhalb des Landtags Schutz vor Strafverfolgung genießt.
Das Landgericht Halle steht vor der Entscheidung, ob es heute ein Urteil im Fall Björn Höcke sprechen wird. Die politische Brisanz des Falls und die Vielzahl der Beweisanträge machen den Ausgang des Prozesses ungewiss. Höcke und seine Verteidiger bleiben kämpferisch und streben eine Verlagerung des Verfahrens an das Bundesverfassungsgericht an.
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