Hallo Jakob, danke für die Vorstellung des Windschilds von RADE/GARAGE. Sieht super aus und man ist hoffentlich etwas mehr von Turbulenzen geschützter als bei dem Standard "Spoiler". Ich bin 1,88m und merke diese bei Autobahnfahrten schon recht deutlich am Helm, auch wenn das Windschild in der höheren Position arretiert ist. Der Oberkörper ist gut geschützt, aber der Helm eben nicht. Bin deshalb auf der Suche nach einer Alternative und bin auch so vorher schon auf dieses Windschild gestoßen. Muss man bei der Änderung des Windschilds am Motorrad darauf achten, dass dieses eine Norm erfüllt, Zertifizierungs-Siegel etc. besitzt, um es im Straßenverkehr benutzen zu dürfen, oder kann man das nach Lust und Laune ändern? Gibt es da Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland was die Anforderungen dazu angeht? Gruß Christian
Wie schon im Video erwähnt hilft leider nichts wie die verschiedenen Windschilder selbst zu probieren. Die Angaben welches Windschild wie gut funktioniert kann man nur selbst korrekt in Bezug setzen. Mein Tipp für alle 390er, 790 und 890er Adventure Modelle ist die Sideflaps abzunehmen. Dann hat man zwar etwas mehr Wind, aber weniger Dirty Airt (Verwirblungen) und ein besseres Ergebnis. Typisierungen und Genhemigungen funktionieren in Österreich und Deutschladn vollkommen unterschiedlich und haben aus gesetzlicher Sicht eine einige Gemeinsamkeit, die ECE Zertifizierung. Hierbei handelt es sich um eine Genehmigung ganzer Fahrzeuge oder weniger Bauteile wie Endschalldämpfer oder Scheinwerfer auf EU Ebene. Für andere Bauteile, wie Windscreens gibt es meines Wissens kein ECE Zertifizierungsverfahren. Und somit funktioniert dieses Thema in jedem Land der EU vollkommen unterschiedlich. In Deutschland kennt das KBA ein ABE Genehmigungsverfahren, wodurch eine Muster Typisierung möglich ist. Österreich kennt solch ein Verfahren nicht und nach Wortlaut des Gesetzes ist bei uns jede Veränderung im Einzelverfahren zu genehmigen. Heißt bei uns in der Regel Gutachten von einem von der jeweiligs zuständigen Landesbehörde akkredierten Gutachter (d.h. deutsche Gutachten = fast wertlos, einzig der österreichische Gutachter liest die gerne, da inhaltlich brauchbar), Bestätigung über den Einbau durch einen Fachbetrieb und Eintragung bei der zuständigen Behörde beantragen und durchführen. Führt nun zu der Frage ob das in der Praxis in Österreich bei Windschild eingefordert und exekutiert wird. So weit die allgemeine Erfahrung nein, so lange das Windschild keine scharfen Kanten hat und aus einem geeigneten Werkstoff (z.b. Marcolon) und fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Diese Kriterien erfüllt das Rade Windschild, wie auch die meisten anderen aus dem Zubehör Handel. Aber wie gesagt, eine Duldung und gebräuchliche Auslegung in Österreich. Den Renntleitung (Polizei und Prüfbusse) habe es viel mehr auf Manipulation von Leistung und Lärm abgesehen, ein nicht eingetragenes Windschild hat bei solchen Kontrollen, so lange eben in Ordnung in der Ausführung, noch zu keinen echten Problemen geführt.
Hallo Jakob,
danke für die Vorstellung des Windschilds von RADE/GARAGE.
Sieht super aus und man ist hoffentlich etwas mehr von Turbulenzen geschützter als bei dem Standard "Spoiler". Ich bin 1,88m und merke diese bei Autobahnfahrten schon recht deutlich am Helm, auch wenn das Windschild in der höheren Position arretiert ist. Der Oberkörper ist gut geschützt, aber der Helm eben nicht. Bin deshalb auf der Suche nach einer Alternative und bin auch so vorher schon auf dieses Windschild gestoßen.
Muss man bei der Änderung des Windschilds am Motorrad darauf achten, dass dieses eine Norm erfüllt, Zertifizierungs-Siegel etc. besitzt, um es im Straßenverkehr benutzen zu dürfen, oder kann man das nach Lust und Laune ändern? Gibt es da Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland was die Anforderungen dazu angeht?
Gruß
Christian
Wie schon im Video erwähnt hilft leider nichts wie die verschiedenen Windschilder selbst zu probieren. Die Angaben welches Windschild wie gut funktioniert kann man nur selbst korrekt in Bezug setzen. Mein Tipp für alle 390er, 790 und 890er Adventure Modelle ist die Sideflaps abzunehmen. Dann hat man zwar etwas mehr Wind, aber weniger Dirty Airt (Verwirblungen) und ein besseres Ergebnis.
Typisierungen und Genhemigungen funktionieren in Österreich und Deutschladn vollkommen unterschiedlich und haben aus gesetzlicher Sicht eine einige Gemeinsamkeit, die ECE Zertifizierung.
Hierbei handelt es sich um eine Genehmigung ganzer Fahrzeuge oder weniger Bauteile wie Endschalldämpfer oder Scheinwerfer auf EU Ebene. Für andere Bauteile, wie Windscreens gibt es meines Wissens kein ECE Zertifizierungsverfahren.
Und somit funktioniert dieses Thema in jedem Land der EU vollkommen unterschiedlich. In Deutschland kennt das KBA ein ABE Genehmigungsverfahren, wodurch eine Muster Typisierung möglich ist.
Österreich kennt solch ein Verfahren nicht und nach Wortlaut des Gesetzes ist bei uns jede Veränderung im Einzelverfahren zu genehmigen.
Heißt bei uns in der Regel Gutachten von einem von der jeweiligs zuständigen Landesbehörde akkredierten Gutachter (d.h. deutsche Gutachten = fast wertlos, einzig der österreichische Gutachter liest die gerne, da inhaltlich brauchbar), Bestätigung über den Einbau durch einen Fachbetrieb und Eintragung bei der zuständigen Behörde beantragen und durchführen.
Führt nun zu der Frage ob das in der Praxis in Österreich bei Windschild eingefordert und exekutiert wird. So weit die allgemeine Erfahrung nein, so lange das Windschild keine scharfen Kanten hat und aus einem geeigneten Werkstoff (z.b. Marcolon) und fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Diese Kriterien erfüllt das Rade Windschild, wie auch die meisten anderen aus dem Zubehör Handel. Aber wie gesagt, eine Duldung und gebräuchliche Auslegung in Österreich.
Den Renntleitung (Polizei und Prüfbusse) habe es viel mehr auf Manipulation von Leistung und Lärm abgesehen, ein nicht eingetragenes Windschild hat bei solchen Kontrollen, so lange eben in Ordnung in der Ausführung, noch zu keinen echten Problemen geführt.