Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrgast Fahrkarten zur Erstattung einreichen kann. Z. B. bei Schülern, wo die Fahrtkosten vom Schulträger übernommen werden und noch keine Schülerfahrkarte ausgestellt werden konnte, oder bei Berufstätigen für die Spesenabrechnung oder Steuererklärung, usw., oder wo man von freiwilligen Fahrgastrechten von Verkehrsverbünden bei Verspätungen Gebrauch machen möchte. Dann benötigt der Fahrgast die Fahrkarte als Beleg. Eine abgelaufene Einzelfahrkarte oder Tageskarte sollte man nicht einfach zerreißen oder einziehen. Bei offensichtlichen Betrugsversuch, wo mit einem Stift das Datum geändert worden ist, dann sieht die Sache anders aus. Oder ein E-Ticket, das vom System als gesperrt (geklaut, verloren) angezeigt worden ist. Dann dürfen die Karten eingezogen werden und werden ans Büro weitergeleitet.
Also bei uns im Unternehmen machen das auch Hauptsächlich unsere Kontrolleure. Aber Laut unserer DF Bus und DF Strab ist es uns erlaubt bzw: wenn Unklarheit besteht. Darf der Fahrschein eingezogen werden zur Beweissicherung. Zerreißen aber nein.
Das hat bei mir einmal ein Busfahrer gemacht. Ich habe morgens einen Fahrschein bekommen, den der Busfahrer von Hand (damals noch) ausgefüllt hat. Der Drucker war defekt. Ich musste ein neues Ticket kaufen, da er mich sonst nicht mitgenommen hätte. Dabei war das ein Tagesticket.
Also wo ich mit dem Bus zur Schule gefahren bin gab es Busfahrer wo schlecht gelaunt waren und dann durch Wut die Fahrkarten zerreißen. Aber trotzdem vielen Dank für das tolle Video Herr Busfahrer 😊 Ich lerne jedesmal was dazu👍
Dann kriegst du ne Anzeige von mir. Es gibt Leute, die die Fahrten von der Steuer absetzen weil es Arbeitsweg ist und es kann auch mal passieren, dass man ausversehen zum abgelaufenen Ticket greift. Freundlich drauf hinweisen, dann bist du mein Freund, ansonsten ein abgef.... Bastard.
Ich habe sogar noch Fahrkarten von vor 20 Jahren. Alle Urlaubsziele sie ich mit dem 9€ Ticket gemacht habe sind auf DVD und das Ticket mit in der Hülle. So macht es am meisten Spaß wenn alles beieinander bleibt.
Es geht doch auch darum, das diese Karte bspw. bei der Agentur für Arbeit als Vorlage benötigt wird, um das Geld zurückzubekommen von der Agentur, da die Agentur ein Beweis benötigt, oder so. (Offizielles Dokument usw) Oder liege ich da falsch?
Ist die ungültig, ziehen wir Fahrer/innen die Fahrkarte ein. Der Fahrgast bekommt ne Quittung mit den Adressen der Kundenberater und die Fahrkarte wird ins Kundencenter geschickt.
Dummes Schwein hast du mal daran gedacht das ich früher als ich noch Azubi gewesen bin in meiner Arbeit die Fahrscheine fortziehen musste damit ich das Geld wiederbekommen habe also nein
Kann auch mal ausversehen passieren dass man das falsche Ticket raus holt. Ich zeige jeden verf.... Fahrer an der mir das Ticket weg nimmt. Immerhin benötige ich die Tickets um diese von der Steuer abzusetzen. Ich finde man sollte es erstmal dabei belassen den Kunden freundlich daraus hinzuweisen.
Bei uns ziehen die busfahrer die fahrkarten immer ein ist auch richtig so weil kontrolleure gibt es bei uns so gut wie garnicht ich lebe jezt 20 jahre hier und hab in den 20 jahren grad mal 4 kontrolleure gesehen und ich fahre jeden tag mit dem bus 😅
Die Fahrkarte zerreißen sollte niemand, weder Kontrolleur noch Busfahrer. Kommt es nämlich zu einem Gerichtsverfahren über das erhöhte Beförderungsentgelt oder die verweigerte Beförderung dürfte der Verkehrsbetrieb Schwierigkeiten haben, die Ungültigkeit Fahrkarte zu beweisen. Ferner kann es auch im Einzelfall sein, dass eine Fahrkarte nach den Beförderungsbedingungen eigentlich ungültig ist, diese Beförderungsbedingungen aber unwirksam sind. Ist die Einziehung und Vernichtung der Fahrkarte nämlich hinreichend belegt, kann der Fahrgast schließlich darlegen, dass Ihm das Vorlegen der Fahrkarte als Beweismittel unmöglich gemacht wurde..
Da muss ich dir ganz entschieden widersprechen und dir sagen, du liegst absolut falsch. - Der Fahrschein ist eine Urkunde, ja, ist und bleibt jedoch Eigentum des Verkehrsunternehmen. (! Der Fahrgast zahlt für die Fahrt, nicht für das Papier. !)Das Papier wird dem Fahrgast nur ausgehändigt, um nachweisen zu können, bezahlt zu haben. Auf nahezu allen Fahrscheinen steht sogar drauf, das es Eigentum des Unternehmen ist.
Das ist so nicht richtig. Nach deiner Logik dürftest du diese nicht wegschmeißen geschweige den dem Finanzamt zukommen lassen. Die Fahrkarte ist solange Eigentum des Verkehrsbetriebs wie sie die Gültigkeit hat, sobald sie abläuft ist der Betrieb auch kein Eigentümer mehr und geht in dein Eigentum über.
@@laguka Hrm nein, eigentlich müsste der Fahrgast die Fahrkarte sogar danach wieder beim Unternehmen abgeben. Macht natürlich niemand und will auch niemand. der Aufwand wäre viel zu groß. Zumal es keinen Sinn ergeben würde wenn der Fahrgast eine weitere Fahrkarte kaufen müsste um damit zum Kundencenter zu fahren um sie abzugeben. Rechtlich gesehen bleibt die Fahrkarte Eigentum des Unternehmens. Das ist allerdings kein Recht, von dem irgendwer gebrauch machen würde. Außer es kommt zu Problemen und die Fahrkarte wird eingezogen vom Personal. (was ich nahezu täglich mache). Wenn die Karte nach Ablauf Eigentum des Fahrgastes wäre, dürfte ich sie bei Rückfahrten, Mehrfachentwertungen usw nicht mehr einziehen, da das Eigentum übergegangen wäre als die Karte ihre Gültigkeit verlor. Das Papier bleibt Eigentum des Unternehmens, nur wird unter normalen Umständen davon kein Gebrauch gemacht.
@@laguka das könntest du auch. 😋 Das ist kein Gesetz, das nennt sich "Beförderungsbedingungen". Es könnte natürlich sein (da ich nicht weiß wo du bist) das in den Beförderungsbedingungen der Gesellschaft bei dir das etwas anders drin steht und die darauf verzichten. Bei uns ist das definitiv so wie ich es beschrieben hab. Das ist mein Job. Ich arbeite damit jeden Tag. Also zumindest für hier, ist das absolut richtig was ich sagte. Sollte das bei dem Unternehmen in deinem Umfeld etwas anders geregelt, müsste dort stehen, das sie das Eigentum abtreten nach Benutzung der Karte. Ein Gesetz zu verlangen, ergibt aber kein Sinn.
Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fahrgast Fahrkarten zur Erstattung einreichen kann. Z. B. bei Schülern, wo die Fahrtkosten vom Schulträger übernommen werden und noch keine Schülerfahrkarte ausgestellt werden konnte, oder bei Berufstätigen für die Spesenabrechnung oder Steuererklärung, usw., oder wo man von freiwilligen Fahrgastrechten von Verkehrsverbünden bei Verspätungen Gebrauch machen möchte.
Dann benötigt der Fahrgast die Fahrkarte als Beleg. Eine abgelaufene Einzelfahrkarte oder Tageskarte sollte man nicht einfach zerreißen oder einziehen.
Bei offensichtlichen Betrugsversuch, wo mit einem Stift das Datum geändert worden ist, dann sieht die Sache anders aus. Oder ein E-Ticket, das vom System als gesperrt (geklaut, verloren) angezeigt worden ist. Dann dürfen die Karten eingezogen werden und werden ans Büro weitergeleitet.
Wieder Gut zu wissen
Danke Herr Busfahrer! 😊
Also bei uns im Unternehmen machen das auch Hauptsächlich unsere Kontrolleure. Aber Laut unserer DF Bus und DF Strab ist es uns erlaubt bzw: wenn Unklarheit besteht. Darf der Fahrschein eingezogen werden zur Beweissicherung. Zerreißen aber nein.
Das hat bei mir einmal ein Busfahrer gemacht. Ich habe morgens einen Fahrschein bekommen, den der Busfahrer von Hand (damals noch) ausgefüllt hat. Der Drucker war defekt. Ich musste ein neues Ticket kaufen, da er mich sonst nicht mitgenommen hätte. Dabei war das ein Tagesticket.
Also wo ich mit dem Bus zur Schule gefahren bin gab es Busfahrer wo schlecht gelaunt waren und dann durch Wut die Fahrkarten zerreißen.
Aber trotzdem vielen Dank für das tolle Video Herr Busfahrer 😊 Ich lerne jedesmal was dazu👍
Vielen lieben Dank für die Info
Bei uns machen wir Fahrer das. Ginge auch nicht anderes, wir haben nur einen Kontrolleur der einmal die Woche 4 h da ist.
Wir machen das auch so sonst machen das die Fahrgäste mit anderen Kollegen genauso
Dann kriegst du ne Anzeige von mir. Es gibt Leute, die die Fahrten von der Steuer absetzen weil es Arbeitsweg ist und es kann auch mal passieren, dass man ausversehen zum abgelaufenen Ticket greift. Freundlich drauf hinweisen, dann bist du mein Freund, ansonsten ein abgef.... Bastard.
Was ist ein Kontrolleur? Seit wann gibt es dass im Bus? Bis ich das sehe glaub ich die Storys nicht
@@andrewplayyzs in Dortmund auch sehr häufig vertreten.
@@andrewplayyzsLeute, die an der Busstation einsteigen und dann Tickets kontrollieren.
Ich habe sogar noch Fahrkarten von vor 20 Jahren. Alle Urlaubsziele sie ich mit dem 9€ Ticket gemacht habe sind auf DVD und das Ticket mit in der Hülle. So macht es am meisten Spaß wenn alles beieinander bleibt.
Cooles video
Es geht doch auch darum, das diese Karte bspw. bei der Agentur für Arbeit als Vorlage benötigt wird, um das Geld zurückzubekommen von der Agentur, da die Agentur ein Beweis benötigt, oder so. (Offizielles Dokument usw)
Oder liege ich da falsch?
*Busfahrer-Kurzwissen* … achne, das war wo anders…
Eisenbahn-Kurzwissen STOP….
Ist die ungültig, ziehen wir Fahrer/innen die Fahrkarte ein. Der Fahrgast bekommt ne Quittung mit den Adressen der Kundenberater und die Fahrkarte wird ins Kundencenter geschickt.
Wir Fahrer/innen machen das auch so anders geht es nicht die lernen es nie oder wollen es nicht verstehen
Ihr habt Fahrgast/in und Kundenberater/in vergessen zu Gendern !
@@Dobby-t5uJuckt niemand
Dummes Schwein hast du mal daran gedacht das ich früher als ich noch Azubi gewesen bin in meiner Arbeit die Fahrscheine fortziehen musste damit ich das Geld wiederbekommen habe also nein
Kann auch mal ausversehen passieren dass man das falsche Ticket raus holt. Ich zeige jeden verf.... Fahrer an der mir das Ticket weg nimmt. Immerhin benötige ich die Tickets um diese von der Steuer abzusetzen. Ich finde man sollte es erstmal dabei belassen den Kunden freundlich daraus hinzuweisen.
... und wenn der fahrer der kontrolleur ist?
Bei uns ziehen die busfahrer die fahrkarten immer ein ist auch richtig so weil kontrolleure gibt es bei uns so gut wie garnicht ich lebe jezt 20 jahre hier und hab in den 20 jahren grad mal 4 kontrolleure gesehen und ich fahre jeden tag mit dem bus 😅
Die Fahrkarte zerreißen sollte niemand, weder Kontrolleur noch Busfahrer. Kommt es nämlich zu einem Gerichtsverfahren über das erhöhte Beförderungsentgelt oder die verweigerte Beförderung dürfte der Verkehrsbetrieb Schwierigkeiten haben, die Ungültigkeit Fahrkarte zu beweisen. Ferner kann es auch im Einzelfall sein, dass eine Fahrkarte nach den Beförderungsbedingungen eigentlich ungültig ist, diese Beförderungsbedingungen aber unwirksam sind. Ist die Einziehung und Vernichtung der Fahrkarte nämlich hinreichend belegt, kann der Fahrgast schließlich darlegen, dass Ihm das Vorlegen der Fahrkarte als Beweismittel unmöglich gemacht wurde..
Da muss ich dir ganz entschieden widersprechen und dir sagen, du liegst absolut falsch. - Der Fahrschein ist eine Urkunde, ja, ist und bleibt jedoch Eigentum des Verkehrsunternehmen. (! Der Fahrgast zahlt für die Fahrt, nicht für das Papier. !)Das Papier wird dem Fahrgast nur ausgehändigt, um nachweisen zu können, bezahlt zu haben. Auf nahezu allen Fahrscheinen steht sogar drauf, das es Eigentum des Unternehmen ist.
Das ist so nicht richtig. Nach deiner Logik dürftest du diese nicht wegschmeißen geschweige den dem Finanzamt zukommen lassen. Die Fahrkarte ist solange Eigentum des Verkehrsbetriebs wie sie die Gültigkeit hat, sobald sie abläuft ist der Betrieb auch kein Eigentümer mehr und geht in dein Eigentum über.
@@laguka Hrm nein, eigentlich müsste der Fahrgast die Fahrkarte sogar danach wieder beim Unternehmen abgeben. Macht natürlich niemand und will auch niemand. der Aufwand wäre viel zu groß. Zumal es keinen Sinn ergeben würde wenn der Fahrgast eine weitere Fahrkarte kaufen müsste um damit zum Kundencenter zu fahren um sie abzugeben. Rechtlich gesehen bleibt die Fahrkarte Eigentum des Unternehmens. Das ist allerdings kein Recht, von dem irgendwer gebrauch machen würde. Außer es kommt zu Problemen und die Fahrkarte wird eingezogen vom Personal. (was ich nahezu täglich mache). Wenn die Karte nach Ablauf Eigentum des Fahrgastes wäre, dürfte ich sie bei Rückfahrten, Mehrfachentwertungen usw nicht mehr einziehen, da das Eigentum übergegangen wäre als die Karte ihre Gültigkeit verlor. Das Papier bleibt Eigentum des Unternehmens, nur wird unter normalen Umständen davon kein Gebrauch gemacht.
@@sylvira3212 sorry das ist einfach falsch. Gerne kannst du mir das Gesetz zeigen
@@laguka das könntest du auch. 😋 Das ist kein Gesetz, das nennt sich "Beförderungsbedingungen". Es könnte natürlich sein (da ich nicht weiß wo du bist) das in den Beförderungsbedingungen der Gesellschaft bei dir das etwas anders drin steht und die darauf verzichten. Bei uns ist das definitiv so wie ich es beschrieben hab. Das ist mein Job. Ich arbeite damit jeden Tag. Also zumindest für hier, ist das absolut richtig was ich sagte. Sollte das bei dem Unternehmen in deinem Umfeld etwas anders geregelt, müsste dort stehen, das sie das Eigentum abtreten nach Benutzung der Karte. Ein Gesetz zu verlangen, ergibt aber kein Sinn.
@@sylvira3212Wieso macht es keinen Sinn nach dem Gesetz zu verlangen? Im BGB steht klipp und klar was anderes.
Das machen die immer klar wenn man den behalten will zeigt man den nicht
Dann bekomme ich aber eine Quittung fürs Finanzamt!
Da hilft die Fahrkarte auch nicht. Denn da sind keine steuern ausgewiesen. Also fürs Finanzamt nicht ausreichend.
@@MrTrucker1970 Doch, da gibt es Sonderregel.
Man braucht die Fahrkarte auch manchmal später zum absetzen oder anderes.
Zerreißen sollte man dann ja schon zur Anzeige bringen.