Nein. Kapitalerträge sind ja nur ein Teil des möglichen Einkommens. Die Krankenkasse wollte ja sichergehen, dass ich keine weiteren Einkünfte habe. Und beim Finanzamt läuft das alles zusammen, weil jeder dorthin melden muss.
Dann hätte ich jeden Monat tausend Euro an die Krankenkasse bezahlen müssen bei NULL Einkommen, so lange bis ich keinen Cent mehr habe. Ob das realistisch ist, weiß ich nicht. // Diese "Was wäre, wenn..."- Fragen bringen nichts. // Was hast du denn als Antwort erwartet?
Na DA bin ich mal gespannt, ob das bei mir auch irgendwann so sein wird. Also kommt das auf das Finanzamt an, ob die sich die 3 Blätter sparen. Oder man hat eine kleine Nachzahlung zu tätigen ... oder bekommt ne Kleinigkeit vom FA zurück.
In welchen Fällen muss man nachzahlen? Arbeitslohn und inländische Kapitalerträge werden doch direkt ans Finanzamt gemeldet. Für Selbständige mag das anders sein; da kenne ich mich nicht aus. - Die Rentenversicherung führt nichts automatisch ans Finanzamt ab (weil die Rechnung für die wohl zu kompliziert wäre; einem Arbeitgeber mutet man diese Komplikation zu); aber auch hier KENNT das Finanzamt die Zahlen, weil diese von der Rentenversicherung gemeldet werden.
@@ralphbischoff8428 Hallo... wie Sie schon selbst betont haben; "'inländische' Kapitalerträge...". Denn es gibt ja auch "'ausländische' Kapitalerträge", die nicht automatisch an das FA abgeführt werden (können), es aber - glücklicherweise - einen Nachweis der ausländischen Bank, Kreditinstitut, p2p-Plattform, was auch immer, gibt. Wenn es eben unglücklich läuft, steht am Ende ein 'gefordeter Betrag'
Auf jeden Fall finde ich das jetzige System besser als das damalige (also, dass das Finanzamt die meisten Zahlen bereits kennt und der Normal-Anleger gar nicht mogeln kann). Auch die 25% Abgeltungssteuer finde ich besser als die damaligen 10% Quellensteuer. - Ich frage mich gerade, wie Hoeness damals überhaupt so viel Steuern hinterziehen konnte. Wenn das am "alten System" lag, dann hat sich der Staat m.E. mitschuldig gemacht bzw. sich einen schlanken Fuß gemacht hat, indem er die Verantwortung auf den Bürger abgewälzt hat.
Ich denke mal, dass die Banken einen zusätzlichen Aufwand haben, weil sie quasi die Arbeit für das Finanzamt und für ihre Kunden machen müssen. Früher durften die Banken nur Anforderung dem Finanzamt (bei Verdacht von Steuerhinterziehung) mitteilen, wie viel Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ein Kunde hat. Als "ehrlicher Kunde" ist mir die heutige Regelung allerdings lieber, wo alles "ganz automatisch" geschieht. Bei einem realisierten Kursverlust habe ich sogar "ganz automatisch" eine Steuergutschrift bekommen!!!
Genau. Für solche Fälle gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung. - Ob das "nichts Neues" ist, weiß ich nicht. Die meisten Menschen werden steuerlich veranlagt, weil ihre jährlichen Einnahmen über dem Freibetrag liegen. Und Diejenigen, die nichts verdienen, haben meistens auch kein Vermögen, aus dem sie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne kassieren.
150 Euro für die Krankenkasse ist doch nicht zu teuer, dafür sind doch alle Arztkosten abgedeckt. Der Einkauf beim Aldi ist doch auch nicht kostenlos wenn man kein Einkommen hat. Wenn man sich dafür entscheidet kein Einkommen zu erzielen, muss man als erwachsener Mensch doch wissen, dass man trotzdem für seine Ausgaben aufkommen muss.
Der normale Arbeitnehmer zahlt rund 10% seines Bruttoeinkommens für die Krankenkasse (den Rest zahlt der Arbeitgeber). Das können also 350 Euro sein. Als Arbeitsloser hat man aber keinen Arbeitgeber, der die Hälfte dazuzahlt. Vor allem aber wird kein Prozentsatz gerechnet (dann käme ja NULL raus); also sind 150 Euro Ausgaben bei null Euro Einnahmen schon recht viel. Und Gott-sei-Dank hat sich Frau Merkel mit ihrer Wahnsinns-idee nicht durchgesetzt, dass Jeder - unabhängig von seinem Einkommen - rund 250 Euro zahlen soll.
Vielen Dank Herr Bischoff, für die super Beantwortung der Fragen! 😊
Gerne 😊
Nichtveranlagungsbescheinigung, ganz einfach.
Hinsichtlich Steuern hatte ich ja eine NV-Bescheinigung. Bezüglich Krankenkasse nützt das nichts; da fallen die Beiträge auf jeden Fall an.
Vielen Dank, ich kenne das ganze Theater aus eigener Erfahrung. Es ist ein Drama... Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen alles Gute. Gruß Jörg
Herzlichen Dank!
Ich werde meinen Wohnsitz in Deutschland ab November abmelden und mich per günstiger Reisekrankenversicherung 6 Monate in Griechenland erholen.
Man muss natürlich ALLE Aspekte so einer Auswanderung bedenken.
Hâtten da nicht die Steuerbescheinigung vom Broker als Einkommensnachweis gereicht?
Nein. Kapitalerträge sind ja nur ein Teil des möglichen Einkommens. Die Krankenkasse wollte ja sichergehen, dass ich keine weiteren Einkünfte habe. Und beim Finanzamt läuft das alles zusammen, weil jeder dorthin melden muss.
@@ralphbischoff8428 Also hatten sie noch andere Einkünfte oder wie soll ich das verstehen?
Nein, ich hatte gar keine Einkünfte. Aber das musste ich der Krankenkasse BEWEISEN - und dieser Beweis ist eben der Steuerbescheid.
@@ralphbischoff8428 Was wäre denn wenn du vom Finanzamt nichts bekommen hättest?
Dann hätte ich jeden Monat tausend Euro an die Krankenkasse bezahlen müssen bei NULL Einkommen, so lange bis ich keinen Cent mehr habe. Ob das realistisch ist, weiß ich nicht. // Diese "Was wäre, wenn..."- Fragen bringen nichts. // Was hast du denn als Antwort erwartet?
Na DA bin ich mal gespannt, ob das bei mir auch irgendwann so sein wird. Also kommt das auf das Finanzamt an, ob die sich die 3 Blätter sparen.
Oder man hat eine kleine Nachzahlung zu tätigen ... oder bekommt ne Kleinigkeit vom FA zurück.
In welchen Fällen muss man nachzahlen? Arbeitslohn und inländische Kapitalerträge werden doch direkt ans Finanzamt gemeldet. Für Selbständige mag das anders sein; da kenne ich mich nicht aus. - Die Rentenversicherung führt nichts automatisch ans Finanzamt ab (weil die Rechnung für die wohl zu kompliziert wäre; einem Arbeitgeber mutet man diese Komplikation zu); aber auch hier KENNT das Finanzamt die Zahlen, weil diese von der Rentenversicherung gemeldet werden.
@@ralphbischoff8428 Hallo... wie Sie schon selbst betont haben; "'inländische' Kapitalerträge...". Denn es gibt ja auch "'ausländische' Kapitalerträge", die nicht automatisch an das FA abgeführt werden (können), es aber - glücklicherweise - einen Nachweis der ausländischen Bank, Kreditinstitut, p2p-Plattform, was auch immer, gibt.
Wenn es eben unglücklich läuft, steht am Ende ein 'gefordeter Betrag'
Auf jeden Fall finde ich das jetzige System besser als das damalige (also, dass das Finanzamt die meisten Zahlen bereits kennt und der Normal-Anleger gar nicht mogeln kann). Auch die 25% Abgeltungssteuer finde ich besser als die damaligen 10% Quellensteuer. - Ich frage mich gerade, wie Hoeness damals überhaupt so viel Steuern hinterziehen konnte. Wenn das am "alten System" lag, dann hat sich der Staat m.E. mitschuldig gemacht bzw. sich einen schlanken Fuß gemacht hat, indem er die Verantwortung auf den Bürger abgewälzt hat.
@@ralphbischoff8428 man weiß es nicht. Irgendjemand hat was davon gehabt
Ich denke mal, dass die Banken einen zusätzlichen Aufwand haben, weil sie quasi die Arbeit für das Finanzamt und für ihre Kunden machen müssen. Früher durften die Banken nur Anforderung dem Finanzamt (bei Verdacht von Steuerhinterziehung) mitteilen, wie viel Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ein Kunde hat. Als "ehrlicher Kunde" ist mir die heutige Regelung allerdings lieber, wo alles "ganz automatisch" geschieht. Bei einem realisierten Kursverlust habe ich sogar "ganz automatisch" eine Steuergutschrift bekommen!!!
Jetzt sind es 222,7
Zahlen ändern sich natürlich von Jahr zu Jahr. Ich habe ungefähre Zahlen genannt, wie sie damals waren.
Nichtveranlagungsbescheinigung. Nix neues.
Genau. Für solche Fälle gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung. - Ob das "nichts Neues" ist, weiß ich nicht. Die meisten Menschen werden steuerlich veranlagt, weil ihre jährlichen Einnahmen über dem Freibetrag liegen. Und Diejenigen, die nichts verdienen, haben meistens auch kein Vermögen, aus dem sie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne kassieren.
150 Euro für die Krankenkasse ist doch nicht zu teuer, dafür sind doch alle Arztkosten abgedeckt. Der Einkauf beim Aldi ist doch auch nicht kostenlos wenn man kein Einkommen hat. Wenn man sich dafür entscheidet kein Einkommen zu erzielen, muss man als erwachsener Mensch doch wissen, dass man trotzdem für seine Ausgaben aufkommen muss.
Der normale Arbeitnehmer zahlt rund 10% seines Bruttoeinkommens für die Krankenkasse (den Rest zahlt der Arbeitgeber). Das können also 350 Euro sein. Als Arbeitsloser hat man aber keinen Arbeitgeber, der die Hälfte dazuzahlt. Vor allem aber wird kein Prozentsatz gerechnet (dann käme ja NULL raus); also sind 150 Euro Ausgaben bei null Euro Einnahmen schon recht viel. Und Gott-sei-Dank hat sich Frau Merkel mit ihrer Wahnsinns-idee nicht durchgesetzt, dass Jeder - unabhängig von seinem Einkommen - rund 250 Euro zahlen soll.