Hallo, ich habe seit 6 Jahren den 3.Wasserschaden in meiner Mietwohnung, Hausratversicherung ist vorhanden. Leider ist nichts zu erkennen von einen Unterversicherungsverzicht, wie schweige denn von anderen Deckungen. Zur Zeit wohne in in einer Ferienwohnung. Wer zahlt das? Die ersten beide Male habe ich auch keine Mietminderung erhalten, obwohl die Trockengeräte 8 Wochen in Betrieb waren. Bin verzweifelt, da der Vermieter sich selber nicht auskennt. Wäre auf einen Ratschlag dankbar.
OK, Ihr müsst unterscheiden zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung. Die Immobilie selbst sollte über die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung Deines Vermieters versichert sein. Er soll sich bitte mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Dort wird auch die Mietminderung und die Kosten für die Trocknung ein Thema sein. Die Trocknungsgeräte haben einen Stromzähler. Den Beleg, über den verbrauchten Strom bei der Gebäudeversicherung des Vermieters einreichen. Deinen Hausratschaden (Möbel, vor Dir eingebrachte Sachen, etc.) reichst Du bei Deinem Hausratversicherer ein. Bitte frage dort auch nach, ob Hotelübernachtungskosten mit abgesichert sind. Die würden Deinen Aufenthalt in der Ferienwohnung decken. Diese Klausel ist aber je nach Alter Deines Vertrages nicht zwingend vereinbart. Da bitte bei Deinem Versicherer nachfragen. Und es gilt wie immer: Fragt bitte Eure Versicherer. Ihr habt in der Regel eine Schadennummer erhalten. Ruft die Sachbearbeiter direkt an, gebt die Schadennummer durch und besprecht alle Fragen mit den Schaden-Sachbearbeitern. In der Regeln sind die wirklich daran interessiert Euch zu helfen. Vergesst die Idee, dass der Versicherer Euer "Feind" ist. Fragt und redet mit den Leuten ;-) :D :D -- Hoffe die Hinweise waren eine erste Hilfe. Liebe Grüße - Michael
Hallo, ich bin wohl etwas spät dran hier. Ich probiere es aber trotzdem mal: erste Frage wie sieht es praktisch aus? Woher weiß die Versicherchung, dass ich unterversichert bin? Kommt die vorbei und rechnet alles zusammen, was es bei mir gibt? 2.Frage: Was passiert, wenn ich tatsächlich einen Komplettschaden habe, also richtig den worst case, der einen so richtig ruinieren würde und rechnerisch würde der Wert aller Neuanschaffungen ca-5000€ über der Versicherungssumme liegen. Würde ich das dann auch erhalten? Oder wären es "nur," die 33000€ ( Berechnung sagt: 700€*47m² = 33000€ ). Sollte ich dann die höhere Summe angeben? oder gibt es da wieder einen Haken? - upps wer lesen kann ist im Vorteil. also es wird bis zur Versicherungssumme der Schaden ersetzt. Also, könnte es sein, dass man den m² Wert etwas anheben sollte.
Du bist hier nie zu spät :) Zu Frage 1: Der Versicherer nimmt einfach Deine QM Wohnfläche x 700 EUR (z. Zt.) was Deine Versicherungssumme bildet. Hast Du weniger versichert, stellt er eine Unterversicherung fest. Zu Frage 2.: In der Regel ist die Höchstentschädigungsgrenze Deine vereinbarte Versicherungssumme. Also hier die 33.000 EUR. Du kannst selbstverständlich eine höhere Summe versichern. Es wäre dann aber sinnvoll die wertvollen Möbel, bzw. den Inventar beleghaft aufzubereiten (z. B. wenn Du eine teuere Stereoanlage hast, etc.) und vorab mit dem Antrag einzureichen. Die 650 EUR / 700 EUR pro qm sind ein Mindestsatz. Nach oben ist der Wert anpassbar. Wichtig ist, dass Du die Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbart hast. Oder Du wählt einen Hausratversicherer mit "unbegrenzter Versicherungssumme". Dann hat sich das Thema erledigt ;-) LG - Michael
Könntest du ein Video drehen mit der Berechnung wenn man die Unterversicherung hat? Ich bin angehende Fachfrau für Versicherungen und die Rechnung habe ich nicht ganz verstanden. Das wäre super und würde mir für meine bevorstehende Prüfung sehr helfen. Liebe Grüße
Hallo Jaqueline, ab Minute 5:50 erstelle ich im Video die Berechnung, wie sich die Schadenleistung mit Unterversicherung berechnet. :D :D :D Die Formel ist super einfach: (Schaden * VS-Summe)/Tatsächlichen Wert = Entschädigung | Einfach auswendig lernen und Zahlen einfügen --- LG und ganz viel Erfolg bei Deiner Prüfung
Es gibt nichts was es nicht gibt. Klingt aber unlogisch. Wenn mann eine Pauschale pro QM rechnet (was ja Durchschnittswerte sind) dann ist es unlogisch dort nochmals 10 % Vorsorge drauf zu packen. So hat sich auch in der Vergangenheit die angesetzte Versicherungssumme je QM erhöht. Eine zusätzliche Vorsorge würde dann ja selbst die Berechnung der Pauschale in Frage stellen. Sinn macht hingegen die Vorsorgesumme bei einer tatsächlichen Wertermittlung, da man bei dieser Kalkulation mit Sicherheit etwas vergisst oder Neuanschaffungen nicht inkludiert sind. - Immer Finger weg von der Wertermittlung in der Hausrat! - Beachte auch bitte, das geprüftes Schulwissen aus "Proximus" nicht immer 1:1 in die Realität darstellt. ;-) LG - Michael
Das ist richtig schlecht! Sorry! D. h., bei jedem Schaden wird nicht der tatsächliche Schaden bezahlt, sondern vorher folgende Berechnung gemacht: (Schaden x Wert Deines Hausrats) : Versicherungssumme = Entschädigungszahlung. Beispiel: (200 EUR Schaden x 100.000 EUR Wert deines Hausrates) : 50.000 EUR Versicherungssumme = 100 EUR Entschädigungszahlung. So wird jede Unterversicherung auf den kleinsten Schaden angerechnet. Wenn ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, wird der Versicherer im Schadenfall darauf verzichten diese Berechnung anzustellen. Bitte wende Dich an Deinen Versicherer und lass Dir ein korrektes Angebot erstellen ... ;-) Liebe Grüße - Michael
Wow, ich bin begeistert, richtig gut erklärt, mega Qualität, weiter so! :)
Herzlichen Dank für Dein Feedback. Ich freue mich, wenn Du von den Infos profitieren kannst. :)
@@VersicherungEinfachVerstehen Tatsächlich kamen dazu heute 1-2 Fragen in meiner IHK-Prüfung :) Bestanden.
@@timobeyer9870 Gratz :D
Hallo, ich habe seit 6 Jahren den 3.Wasserschaden in meiner Mietwohnung, Hausratversicherung ist vorhanden. Leider ist nichts zu erkennen von einen Unterversicherungsverzicht, wie schweige denn von anderen Deckungen. Zur Zeit wohne in in einer Ferienwohnung. Wer zahlt das?
Die ersten beide Male habe ich auch keine Mietminderung erhalten, obwohl die Trockengeräte 8 Wochen in Betrieb waren. Bin verzweifelt, da der Vermieter sich selber nicht auskennt. Wäre auf einen Ratschlag dankbar.
OK, Ihr müsst unterscheiden zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung. Die Immobilie selbst sollte über die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung Deines Vermieters versichert sein. Er soll sich bitte mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Dort wird auch die Mietminderung und die Kosten für die Trocknung ein Thema sein. Die Trocknungsgeräte haben einen Stromzähler. Den Beleg, über den verbrauchten Strom bei der Gebäudeversicherung des Vermieters einreichen.
Deinen Hausratschaden (Möbel, vor Dir eingebrachte Sachen, etc.) reichst Du bei Deinem Hausratversicherer ein. Bitte frage dort auch nach, ob Hotelübernachtungskosten mit abgesichert sind. Die würden Deinen Aufenthalt in der Ferienwohnung decken. Diese Klausel ist aber je nach Alter Deines Vertrages nicht zwingend vereinbart. Da bitte bei Deinem Versicherer nachfragen.
Und es gilt wie immer: Fragt bitte Eure Versicherer. Ihr habt in der Regel eine Schadennummer erhalten. Ruft die Sachbearbeiter direkt an, gebt die Schadennummer durch und besprecht alle Fragen mit den Schaden-Sachbearbeitern. In der Regeln sind die wirklich daran interessiert Euch zu helfen. Vergesst die Idee, dass der Versicherer Euer "Feind" ist. Fragt und redet mit den Leuten ;-) :D :D -- Hoffe die Hinweise waren eine erste Hilfe. Liebe Grüße - Michael
Hallo, ich bin wohl etwas spät dran hier. Ich probiere es aber trotzdem mal: erste Frage wie sieht es praktisch aus? Woher weiß die Versicherchung, dass ich unterversichert bin? Kommt die vorbei und rechnet alles zusammen, was es bei mir gibt? 2.Frage: Was passiert, wenn ich tatsächlich einen Komplettschaden habe, also richtig den worst case, der einen so richtig ruinieren würde und rechnerisch würde der Wert aller Neuanschaffungen ca-5000€ über der Versicherungssumme liegen. Würde ich das dann auch erhalten? Oder wären es "nur," die 33000€ ( Berechnung sagt: 700€*47m² = 33000€ ). Sollte ich dann die höhere Summe angeben? oder gibt es da wieder einen Haken? - upps wer lesen kann ist im Vorteil. also es wird bis zur Versicherungssumme der Schaden ersetzt. Also, könnte es sein, dass man den m² Wert etwas anheben sollte.
Du bist hier nie zu spät :) Zu Frage 1: Der Versicherer nimmt einfach Deine QM Wohnfläche x 700 EUR (z. Zt.) was Deine Versicherungssumme bildet. Hast Du weniger versichert, stellt er eine Unterversicherung fest. Zu Frage 2.: In der Regel ist die Höchstentschädigungsgrenze Deine vereinbarte Versicherungssumme. Also hier die 33.000 EUR. Du kannst selbstverständlich eine höhere Summe versichern. Es wäre dann aber sinnvoll die wertvollen Möbel, bzw. den Inventar beleghaft aufzubereiten (z. B. wenn Du eine teuere Stereoanlage hast, etc.) und vorab mit dem Antrag einzureichen. Die 650 EUR / 700 EUR pro qm sind ein Mindestsatz. Nach oben ist der Wert anpassbar. Wichtig ist, dass Du die Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbart hast. Oder Du wählt einen Hausratversicherer mit "unbegrenzter Versicherungssumme". Dann hat sich das Thema erledigt ;-) LG - Michael
Könntest du ein Video drehen mit der Berechnung wenn man die Unterversicherung hat? Ich bin angehende Fachfrau für Versicherungen und die Rechnung habe ich nicht ganz verstanden. Das wäre super und würde mir für meine bevorstehende Prüfung sehr helfen.
Liebe Grüße
Hallo Jaqueline, ab Minute 5:50 erstelle ich im Video die Berechnung, wie sich die Schadenleistung mit Unterversicherung berechnet. :D :D :D Die Formel ist super einfach: (Schaden * VS-Summe)/Tatsächlichen Wert = Entschädigung | Einfach auswendig lernen und Zahlen einfügen --- LG und ganz viel Erfolg bei Deiner Prüfung
In der IHK Prüfung muss noch die Vorsorge von 10% berücksichtigt werden.
Es gibt nichts was es nicht gibt. Klingt aber unlogisch. Wenn mann eine Pauschale pro QM rechnet (was ja Durchschnittswerte sind) dann ist es unlogisch dort nochmals 10 % Vorsorge drauf zu packen. So hat sich auch in der Vergangenheit die angesetzte Versicherungssumme je QM erhöht. Eine zusätzliche Vorsorge würde dann ja selbst die Berechnung der Pauschale in Frage stellen. Sinn macht hingegen die Vorsorgesumme bei einer tatsächlichen Wertermittlung, da man bei dieser Kalkulation mit Sicherheit etwas vergisst oder Neuanschaffungen nicht inkludiert sind. - Immer Finger weg von der Wertermittlung in der Hausrat! - Beachte auch bitte, das geprüftes Schulwissen aus "Proximus" nicht immer 1:1 in die Realität darstellt. ;-) LG - Michael
Bei mir steht "Für die gewählte Versicherungssumme besteht kein Unterversicherungsverzicht". Das heißt???
Das ist richtig schlecht! Sorry! D. h., bei jedem Schaden wird nicht der tatsächliche Schaden bezahlt, sondern vorher folgende Berechnung gemacht: (Schaden x Wert Deines Hausrats) : Versicherungssumme = Entschädigungszahlung. Beispiel: (200 EUR Schaden x 100.000 EUR Wert deines Hausrates) : 50.000 EUR Versicherungssumme = 100 EUR Entschädigungszahlung. So wird jede Unterversicherung auf den kleinsten Schaden angerechnet. Wenn ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, wird der Versicherer im Schadenfall darauf verzichten diese Berechnung anzustellen. Bitte wende Dich an Deinen Versicherer und lass Dir ein korrektes Angebot erstellen ... ;-) Liebe Grüße - Michael