Ermittlung Gesetzliche Rücklage (5%), Andere Gewinnrücklagen, §150 §50 Aktiengesetz (FOS BOS)

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  • Опубликовано: 18 сен 2024
  • In dem Video wird anhand eines Beispiels die Ermittlung der gesetzlichen Rücklage (§150 Aktiengesetz) sowie die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen (§50 Aktiengesetz) besprochen. Diese Ermittlung ist seit der Umstellung auf den Lehrplan Plus wieder Teil des Unterrichts.
    Bitte beachten Sie, dass diese Bestimmungen in älteren Videos (vorheriger Lehrplan) eventuell nicht gesetzeskonform umgesetzt wurden.
    Das in dem Video behandelte Thema ist Teil des Lehrplans der bayerischen Fachoberschulen FOS und Berufsoberschulen BOS. Eine Videosammlung, geordnet nach dem Lehrplan Bayerns, finden Sie unter www.lernvideos-online.de. Die Videos dienen der Vorbereitung auf die Abiturprüfung / Fachabiturprüfung in Bayern bzw. für die Vorbereitung der Klausuren an Fachhochschulen (FH) und Universitäten (Uni).
    (Suchbegriffe: Lernvideos, Videos, Nachhilfe, Hilfe, Übungen, Wirtschaft, Rechnungswesen, Rewe, Buchführung, Buchungen, Buchungssatz, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebswirtschaftslehre, BWL)
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