✅ Rechte bei einer Eigentumswohnung (Teilungserklärung für Fortgeschrittene)

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  • Опубликовано: 6 сен 2024

Комментарии • 17

  • @rafiqtrafiq9021
    @rafiqtrafiq9021 Год назад +4

    Super erklärt. Danke !

  • @gimagima-wy9yr
    @gimagima-wy9yr Год назад +3

    Danke 👍

  • @hardys-werkstatt
    @hardys-werkstatt 25 дней назад +1

    Sehr gut erklärt, Top. Bin gerade dabei zu lernen für die Prüfung zum Immobilienverwalter. Ich habe mal ein Abo dargelassen. Liebe Grüße von Hardy.

    • @BaufiLab
      @BaufiLab  25 дней назад +1

      Viel Erfolg für die Prüfung lieber Hardy.

    • @hardys-werkstatt
      @hardys-werkstatt 25 дней назад +1

      @@BaufiLab vielen lieben Dank,

  • @kochstead
    @kochstead Месяц назад

    Bei Abstimmungen gilt generell das Kopf Prinzip, ausser anders in der TE oder GO anders geregelt

    • @BaufiLab
      @BaufiLab  Месяц назад

      Das ist so nicht richtig. Wenn nicht anders geregelt, dann gilt immer der Miteigentumsanteil.

    • @kochstead
      @kochstead Месяц назад

      @@BaufiLab §25 Abs 2 WEG sagt da aber was anderes 😉

  • @r.k.9785
    @r.k.9785 10 месяцев назад +1

    Vielen Dank für das Video.
    Wäre der folgende Fall wirksam?
    Angenommen in der Teilungserklärung steht: Instandhaltung auch von Gemeinschaftseigentum das sich in den Sondereigentum befindet, dort ist der Sondereigentümer für die Instandhaltung alleine zuständig.
    Z.B versorgungs / Abwasserleitungen laufen komplett im Keller des einen Gebäudeteil
    Kompliziert aber ist so !!!

    • @Eignerartig
      @Eignerartig 2 месяца назад

      Ja, das ist rechtlich wirksam.
      Der klassische Fall sind Fenster, Rollläden und Wohnungstüren. Diese sind "nicht sondereigentumsfähig", weil sie Teil der Gebäudeaußenhülle bzw. Trennelement zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind. "Nicht sondereigentumsfähig heiß", sie sind von Gesetzes wegen immer Gemeinschaftseigentum, selbst wenn in der Teilungserklärung stünde, dass sie Sondereigentum seien.
      Aber: In der Teilungserklärung kann stehen (in neueren Teilungserklärung häufig), dass der jeweilige Wohnungseigentümer selbst für die Instandhaltung dieser Teile des Gemeinschaftseigentums zu sorgen hat. Die Rechtsprechung geht außerdem davon aus, dass genau das gemeint sein soll, wenn eine Teilungserklärung versucht, Fenster zu Sondereigentum zu erklären. Wenn dann ein Fenster deiner Wohnung kaputtgeht, musst du selbst die Reparatur veranlassen und bezahlen. Der WEG-Verwalter wird ablehnen, das über die Gemeinschaft laufen zu lassen.
      Steht in der Teilungserklärung keine solche Instandhaltungspflicht für den Sondereigentümer (in älteren Teilungserklärung häufig), dann werden alle Fenster, Rollläden und Wohnungstüren von der Gemeinschaft instandgehalten. Geht ein Fenster kaputt, dann muss man sich an den Verwalter wenden und dieser muss im Namen der WEG die Reparatur veranlassen. Die Reparaturkosten werden dann auf alle Eigentümer verteilt. Ab einer gewissen Höhe (je nach Verwaltervertrag oder Beschlusslage) kann es sein, dass der Verwalter die Reparatur erst nach Beschluss durch die Eigentümerversammlung beauftragen darf.
      Der Vorteil der Instandhaltung durch die Gemeinschaft ist, dass die Reparatur für den Wohnungseigentümer nicht so teuer wird, weil die anderen Eigentümer mitbezahlen. Der Nachteil ist, dass es länger dauert, weil man sich nicht direkt an den Fensterbauer wenden kann, der Verwalter vielleicht gerade viel Arbeit hat und erst Tage später den Fensterbauer kontaktiert, dann vielleicht auch den Kostenvoranschlag nicht umgehend beauftragt oder womöglich erst durch eine Eigentümerversammlung bewilligen lassen muss.
      Mir wäre deshalb eine Instandhaltung auf eigene Kosten lieber, weil ich es selbst veranlassen kann. Außerdem verleitet die Instandhaltung per Gemeinschaft manche Eigentümer dazu, nicht so sorgsam mit den Dingen umzugehen, nach dem Motto, das zahlt ja die Gemeinschaft. Dann kommt es in der WEG zu mehr Reparaturen als nötig, an denen ich immer mitbezahlen muss. Und am Ende ist es dann für jeden teurer.

  • @rahsanurbas6162
    @rahsanurbas6162 7 месяцев назад

    Muss man Sondernutzungsrecht beglaubigen lassen? Ich lese mal da und immer etwas andres?

    • @BaufiLab
      @BaufiLab  7 месяцев назад

      Das Sondernutzungsrecht ist in der Teilungserklärung geregelt. Und diese muss sogar beurkundet werden.

  • @kamalahmadqasim2395
    @kamalahmadqasim2395 5 месяцев назад

    Vorkaufsrecht sollte in die Teilungserklärung stehen oder in Grundbuch?

    • @BaufiLab
      @BaufiLab  5 месяцев назад

      Das steht im Grundbuch.

    • @kamalahmadqasim2395
      @kamalahmadqasim2395 5 месяцев назад

      Danke für Ihre Antwort. Aber wenn es nur in Teilungserklärung steht und nicht in Grundbuch. Gilt diese vorkaufsrecht oder nicht ?

    • @BaufiLab
      @BaufiLab  5 месяцев назад

      @@kamalahmadqasim2395 Grundsätzlich ist das bindend, was im Grundbuch steht. Ich müsste mir das aber anschauen, um eine genaue Auskunft zu geben. Besprich das am besten mit Deinem Finanzierungsberater. Der kann sich das anschauen.

    • @Eignerartig
      @Eignerartig 2 месяца назад

      Ein Vorkaufsrecht hat nichts mit der Gemeinschaft zu tun, sondern der Eigentümer der Wohnung bestimmt einen Vorkaufsberechtigten seiner Wahl und lässt das ins Wohnungsgrundbuch eintragen. Das steht deshalb nicht in der Teilungserklärung, diese existiert ja vermutlich schon, wenn das Vorkaufsrecht eingetragen wird.
      Vorkaufsrecht bedeutet aber nicht, dass man jederzeit kommen und die Wohnung kaufen kann. Vorkaufsrecht bedeutet: Wenn der Eigentümer sich zu einem Verkauf entschließt, die Wohnung am Markt anbietet, einen Käufer findet, mit diesem einen Kaufpreis aushandelt und beim Notar einen Kaufvertrag beurkundet, dann ist dieser Kaufvertrag nicht sofort rechtskräftig. Stattdessen wird der Notar sich an den Vorkaufsberechtigten wenden und diesen fragen, ob er anstelle des Käufers in diesen Kaufvertrag eintreten will, zu denselben Konditionen und demselben Preis also kaufen will. Der Vorkaufsberechtigte hat dann sechs Wochen Zeit, seinen Kaufwillen zu bekunden (und eine Finanzierung auf die Füße zu stellen). Ansonsten wird der Kaufvertrag mit dem ersten Käufer rechtskräftig.
      Oft ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch so formuliert, dass es nur für den ersten Verkaufsfall gilt. Beim nächsten Verkauf dieser Wohnung gibt es dann kein Vorkausfrecht mehr.