Die Frau hat einfach so eine überragende juristische Brainpower :) Ihre "Kleine Schule des juristischen Denkens" empfehle ich vorbehaltlos jedem Jurastudenten.
was für eine rosig-herzliche Frau. Sie bringt das so unglaublich gut rüber - ich bin WIRKLICH begeistert! Ich bin inzwischen 30 Jahre jung und möchte mich aus freien Stücken mit dieser Thematik - Rechtswissenschaft - auseinandersetzen. Ich hatte es immer gemieden da ich es für "sehr kompliziert" und "nicht notwendig" hielt. Nun, die Zeiten ändern sich. Es sitzt so gut was sie vermittelt und das durch gerade mal ein einziges Mal anhören. Dazu noch mit einer Prise Humor. Ein großes und sehr sehr aufrichtiges Lob und Dank an Frau Puppe
Sehr geehrte Frau Professor, wenn ich im Rahmen meines BWL Studiums Sie als Dozentin gehabt hätte, dann hätte ich auch das BGB und HGB verstanden. So bin ich zweimal durch die Prüfung gefallen. Hatte aber Glück: Die Mathe Scheine wurden anerkannt. Somit brachte ich es dann zum Dipl. - Informatiker. Bekam schöne Stellen als EDV Ausbilder oder Dozent.Nicht an einer Uni, aber für Prüfungen vor der IHk. Ganz toll Ihr Votrag, weiter so !
@ Ma Za a.A bedeutet andere Ansicht. Wenn in juristischen Lehrbüchern fürs Studium, Ansichten dargestellt werden, steht das manchmal da, weil Frau Prof. Puppe manchmal eine andere Ansicht vertritt, bzw. in der Mindermeinung ist. Was aber nicht heißt, dass diese nicht gut sein kann. Mindermeinung kommt nicht von minderwertig, sagte einer meiner Profs oft. Was heute Mindermeinung ist, kann schon morgen mehrheitsfähig werden.
ich bin zwar kein studen, und kenne Jura nicht, aber ich finde das frau Professor dr. Ingeborg puppe das sehr gut rübergebracht hatt , mein Respekt. so transparrent habe ich das noch nicht gesehen, somal das Thema ja doch sehr trocken ist, aber sehr lebendig erklärt hatt. echt gut, wenn alle dutzenten ,em ? ich sage mal Lehrerin, weil ich nicht so genau weiss, so gut wären , hut ab.
Echt super Einführung. Gerade zu aktuellen Themen und Berichterstattungen in Zeitung und Medien kann man sich als Laie einen wenigstens kleinen Eindruck verschaffen warum ein Richter eher zur fahrlässigen Körperverletzung als auf vorsätzliche Körperverletzung entscheidet. Das resultierende Strafmaß ist ja wie ich gerade mitbekommen habe ein erheblicher Unterschied. Vielen Dank für das Video
Ich bin Teenager, interessiere mich sehr für Jura und würde es gerne studieren. Obwohl ich noch nicht viel über Jura weis habe ich, relativ viel der Vorlesung verstanden (und das muss was heißen, da ich noch nie in einer Vorlesung war sondern nur Bücher gelesen und Vorlesungen im Internet angesehen habe)! Großes Lob!
Unter Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache zu verstehen, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen ist. Quelle: Rengier, StrafR BT I, 16. Auflage München 2014, § 2 Rdn. 11; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 242 Rdn. 8a Im Jus herrscht nicht die gleichen Bezeichnungen von Wörtern wie wir es kennen. Da ist es tatsächlich genau das gleiche. Besitz ist dasselbe wie Gewahrsam in der Jurasprache.
Eine der erfreulichsten Aussagen. Es gibt nur einen Herrschaftswillen. Sie hatte den unmittelbaren Besitz gemeint unter Ausschluss des Erbenbesitzes, um den es in 246 nie ging.
@@palomajessy2733 Nichts für ungut, aber das ist offensichtlich Käse. Besitz ist der zivilrechtliche Oberbegriff, und erfasst neben dem unmittelbaren Besitz auch und gerade den mittelbaren Besitz und ggf. sogar den gleichstufigen Nebenbesitz. Das ist strafrechtlich ganz klar nicht erfasst. Aber selbst der unmittelbare Besitz kann nicht mit Gewahrsam gleichgesetzt werden. Der BGH bejaht Besitz erst ab einer geiwssen Dauer der Zuordnung, im Strafrecht ist diese Einschränkung nicht sinnvoll.
@@kofferfischii der Erbenbesitz ist ohnehin nicht mit dem unmittelbaren Besitz gleichzusetzen. Der Gesetzgeber hat dem Erben auch den Besitz zugedacht, damit die Positionen Eigentum und Besitz nicht auseinanderfallen.
Nein, lege erst nächstes Jahr mein Abitur ab, jedoch es läuft alles nach Plan, 1,8 Durchschnitt soweit und habe meine deutschen Sprachekenntnise teilweise verbessert. Bin guter Hoffnung 👍🏻
Auch bei dem Haschisch Beispiel ist unbedingt zu prüfen, wer in der dominateren Realität an der Tete ist und ob es aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist. Denn Wichtigkeit hat Priorität.
7:20 Nur rein klarstellend: Homosexualität selbst unter Erwachsenen war vor damals 40 Jahren (also 1973) nicht strafbar, nur homosexuelle Handlungen, und das auch nur zwischen Männern. 24. November 1973/28. November 1973-11. Juni 1994 § 175. Homosexuelle Handlungen. (1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn 1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder 2. bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist. Fassung v. 1. April 1970-2. Oktober 1973 § 175 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft 1. ein Mann über achtzehn Jahre, der mit einem anderen Mann unter einundzwanzig Jahren Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, 2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen, 3. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist der Versuch strafbar. (3) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht von Strafe absehen.)
Die Formulierung „früher war das strafbar, heute gibt es Steuerermäßigungen“ hat mich, als schwulen Mann, zuerst mal umgehauen. Ich hoffe, sie hat es nicht so gemeint, wie es sich angehört hat.🤓
1:00:00 usw... Ich denke der Unterschied liegt wie folgt. Beispiel, das Haus brennt ab und - ein Einbrecher war im Haus: Fahrlässig. - die Mieterin war doch nicht in den Ferien: halber Vorsatz (unterlassene Prüfung und Räumung). - die Mieterin war zu Hause: Vorsätzlich. Wenn also eine Tat zum Schaden anderer führt geht es darum ob dieser Schaden wissend oder unwissend geschehen ist. Falls unwissend, ob das Unwissen vorsätzlich oder fahrlässig bestand. Fahrlässig: es war nicht zu wissen (Einbrecher). Vorsätzlich: es war rechtlich möglich, dass eine Person da ist (Mieterin).
Was gegen das Willensargument spricht ist dass bei hohen Alkoholkonsum Unzurechnungsfähigkeit einsetzt ? Od er Student welcher trotz lernen durchfällt, bzw der andere welcher nicht lernt besteht weil er eine besondere Begabung hat und dadurch die Prüfung löste?
@@philipppaasch8929 Hallo, meinen Sie wirklich, dass ich mich nach 2 Jahren exakt daran erinnere, worauf sich mein Beitrag konkret bezog? Ich muss Sie enttäuschen,- so perfekt bin ich leider nicht. Ehe ich also etwas vages, unrichtiges oder halbrichtiges von mir gebe, gestehe ich mir ein : Bahnhöfe sind immer noch sehr wichtige Orte.
Bund, Länder, Bundesländer, Bundesrepublik, Staat, Freistaat, Staatenbund uvm. Kann mir jemand sagen, woran ich bin wenn es um "Deutschland"(sofern es das überhaupt gibt) geht!? Römisches Recht, Seerecht, Handelsrecht uvm. Kann mir jemand sagen, wie ich als Mensch da hinein passe, und wie eine Person da hinein passt? Artikel 146GG... Kann mir jemand erklären, warum das GG permanent mit einer Verfassung gleichgestellt wird und wie der Artikel 146 GG gemeint ist, wenn GG und Verfassung in einem Satz nicht das Selbe meinen?
ste Uki joseth05 hat eine Frage gestellt, ich habe sie nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Und dies in der Art und Weiße wie es mir erzählt wurde, eben von meinem Professor, welcher Frau Puppe persönlich kennt. Weshalb sollte er so etwas sonst behaupten? Wenn ihr mir nicht glauben wollt steht weiterhin die Frage im Raum: Was hat sie am Auge?
Somit hätte jede Art von Diebstahl ( auch Entführungen lebener Systeme ) zulässig. Realitäten Kontrolle ist aber unersätzlich nach Aufklärung der Odnungshüter bei eine Einsatz, natülich.
Professo will ich nie werden. Mein Nachbar war Prof für VWL und Geschichte. Mit 50 hat er nen Gehirnschlag gekriegt. Hab so das Gefühle, dass man wenn man zu intelliegent ist, Kopfsalat kriegt.
bin gerade fertig mit der schule und überleg mir ob ich nicht demnext Recht studieren gehen soll. mache mir Sorgen, dass ich vleit selber net weiss, worauf ich mich dabei einlasse. ich meine , Suits gesehen zu haben ist ganz toll, aber die Realität ist oft fern von den TV shows. habe mir n bisschen recht-theorie reingezogen, Carl Schmitt, nix verstanden. Viel theologische Semantik die meiner Meinung nach im Rechtswesen generell nix verloren hat. Habe mir dann auch Yales und Harwards politische theorie reingezogen, ganz toll aber schien sehr oberflächlich zu sein und kann wohl kaum das wahre Lehrprogramm sein. Prinzipiell verstehe ich, dass es eigentlich gilt in einem Gebiet, sei es privates Handelsrecht oder so, die gestze am Ende der Studium gut zu kennen und am besten auch noch die praktische Seite davon zu kennen, d.h. zu wissen wie es momentan aussieht in der Beziehung zwieschen dem was geschrieben steht und dem umgesetzten Jurisprudänzprinzip der jetzigen zweiten Macht. Aber würde am liesten tiefer das Thema begreifen bevor ich mich fürs Studium entscheide. Jemand n Vorschlag ?
Ein Tat kann nur als Solche betitelt werden, wenn jemand dabei war und Aufklärung leistet, damit der angebliche Täter die Möglichkeit hat , sich in der Realtiät bewußt zu werden und sich aufklaren zu lassen, können. Dann muss noch beide Realitäten vereinen ! so ist das. Eindeutig etwas für strafbar halten, ist unzulässig, da es genauso viele Realitäten gibt, wie es Wesen gibt.
Wollen, tut immer das Opfer. DeTäter hat nicht unbedingt seinen Willen zur Verfügung, da der Wille frei ist und von jedem genutz werden kann. ! ! !! ! ! !
Liebe Ingeborg, die Willensfreiheit ist grenzenlos. Jedes Motiv genuegt. Auch ein ganz unsinniges und auch ein rechtswidriges. Die Freiheit des Willens ist die gleiche.
Gruselig - das sind Menschen wie Du es bist und wie es typisch für Deutschland ist. Hier kommt es nur noch drauf an, dass jemand möglichst super aussieht. Ob derjenige dann was im Kopf hat ist komplett nebensächlich. Das ist die Realität in Deutschland die Du eindrucksvoll bestätigst. Mir kommt es eher drauf an was jemand im Kopf hat und kann und da ist diese Frau unschlagbar. Aber das verstehen Leute wie Du leider nicht.
Thomas Grosse-Wilde Gerade gsehen Ich habe als nicht Jurist , auf anhieb nicht alles verstanden ,aber nach mehreren durchläulen weiss Ich jerzt dass Ich es nicht weiss , sehr interessant .
zur vermeintlichen Unterscheidung Besitz Gewahrsam kann man in Puppes Kleiner Schule, 3. Auflage S. 60 f. nachlesen, dass es mehr ein "Ressortegoismus" der jeweiligen Fachleute darstellt, zwischen Besitz und Gewahrsam als völlig verschiedenen Begriffe zu unterscheiden...
frei aus dem kopf - das ist wirklich unglaublich
@@Entschuldigungen 🤦
Sie war zum damaligen Zeitpunkt schon über 70 Jahre alt. Ihre Rhetorik trotz des Alters ist wirklich faszinierend.
Die Frau hat einfach so eine überragende juristische Brainpower :) Ihre "Kleine Schule des juristischen Denkens" empfehle ich vorbehaltlos jedem Jurastudenten.
Ohne PowerPoint, ohne Flipchart, ….. Worte pur! Worte, die fesseln und Bilder im Kopf erzeugen. Das ist höchste Kunst! Hut ab!
Ihre kleine Verbeugung am Anfang vor den Zuhörern bezeugt sehr viel Respekt und Höflichkeit. So etwas kennt man heute kaum noch
was für eine rosig-herzliche Frau. Sie bringt das so unglaublich gut rüber - ich bin WIRKLICH begeistert!
Ich bin inzwischen 30 Jahre jung und möchte mich aus freien Stücken mit dieser Thematik - Rechtswissenschaft - auseinandersetzen. Ich hatte es immer gemieden da ich es für "sehr kompliziert" und "nicht notwendig" hielt. Nun, die Zeiten ändern sich.
Es sitzt so gut was sie vermittelt und das durch gerade mal ein einziges Mal anhören. Dazu noch mit einer Prise Humor. Ein großes und sehr sehr aufrichtiges Lob und Dank an Frau Puppe
Die Frau lehrt sehr entspannend. Ihr zuzuhören ist fast wie Wellness 😃
Many Semesters.
Wow eine wahnsinnig intelligente Frau👍👍👏🏻Tolle Stimme und sehr angenehm gesprochen, wie auch gut erklärt..grossen Respekt... 💪
Sehr geehrte Frau Professor, wenn ich im Rahmen meines BWL Studiums Sie als Dozentin gehabt hätte, dann hätte ich auch das BGB und HGB verstanden. So bin ich zweimal durch die Prüfung gefallen. Hatte aber Glück: Die Mathe Scheine wurden anerkannt. Somit brachte ich es dann zum Dipl. - Informatiker. Bekam schöne Stellen als EDV Ausbilder oder Dozent.Nicht an einer Uni, aber für Prüfungen vor der IHk.
Ganz toll Ihr Votrag, weiter so !
Jede Minute dieser Vorlesung ist goldwert! Vielen Dank für das Hochladen.
Eine gute Vorlesung. Respekt an Frau Dr. Puppe
a.A. Puppe
=?
hahaha jaaa
@ Ma Za a.A bedeutet andere Ansicht. Wenn in juristischen Lehrbüchern fürs Studium, Ansichten dargestellt werden, steht das manchmal da, weil Frau Prof. Puppe manchmal eine andere Ansicht vertritt, bzw. in der Mindermeinung ist. Was aber nicht heißt, dass diese nicht gut sein kann. Mindermeinung kommt nicht von minderwertig, sagte einer meiner Profs oft. Was heute Mindermeinung ist, kann schon morgen mehrheitsfähig werden.
Puppe sagt nein
@@MukMuk84 richtig. Besser: Minderheitsmeinung.
Ich bin total fasziniert, wie sie die Inhalte rüberbringt! Respekt!
ich bin zwar kein studen, und kenne Jura nicht, aber ich finde das frau Professor dr. Ingeborg puppe das sehr gut rübergebracht hatt , mein Respekt.
so transparrent habe ich das noch nicht gesehen, somal das Thema ja doch sehr trocken ist, aber sehr lebendig erklärt hatt.
echt gut, wenn alle dutzenten ,em ? ich sage mal Lehrerin, weil ich nicht so genau weiss, so gut wären , hut ab.
Sehr schön gemacht, ein durchaus interessanter Vortrage-Stil!
Tolle Dozentin ! Es wird einfach nicht langweilig ihr zuzuhören :)
Echt super Einführung. Gerade zu aktuellen Themen und Berichterstattungen in Zeitung und Medien kann man sich als Laie einen wenigstens kleinen Eindruck verschaffen warum ein Richter eher zur fahrlässigen Körperverletzung als auf vorsätzliche Körperverletzung entscheidet. Das resultierende Strafmaß ist ja wie ich gerade mitbekommen habe ein erheblicher Unterschied. Vielen Dank für das Video
toller Beitrag!
Ich bin Teenager, interessiere mich sehr für Jura und würde es gerne studieren. Obwohl ich noch nicht viel über Jura weis habe ich, relativ viel der Vorlesung verstanden (und das muss was heißen, da ich noch nie in einer Vorlesung war sondern nur Bücher gelesen und Vorlesungen im Internet angesehen habe)! Großes Lob!
jaja vor dem studium... :D
a.A. Puppe
madmoiselle claire hast du jtz abi?
Geh nach Hamburg. Bucerius.
Hast du es denn begonnen?
Frau Prof Dr Puppe ist eine brillante Frau, den Meinungsstreit zur Risikoerhöhungslehre hätte sie uns trotzdem ersparen können😂
Aktueller Link zur digitalen Vorlesung: ruclips.net/p/PLGFfj877UmJ8w4gvTC5Khx59DvdmMGJtW
Danke! herzliche Grüße
Perfekt, danke sehr!
Wenn mir so eine Frau auch im Oktober des laufenden Jahres in Graz unterrichtet, dann bin ich sehr gespannt auf mein Studium :D
Sehr gute Vorlesung, sehr sympathische Dame
Ich finde das Video wirklich gut und sie erklärt das auch wirklich gut
Merke gerade dass sie an der Uni an der ich studieren werde doziert und freue mich doppelt :D
10:40 Besitz und Gewahrsam sind nicht das selbe, a.A. Puppe
Unter Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache zu verstehen, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen ist.
Quelle: Rengier, StrafR BT I, 16. Auflage München 2014, § 2 Rdn. 11; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, § 242 Rdn. 8a
Im Jus herrscht nicht die gleichen Bezeichnungen von Wörtern wie wir es kennen. Da ist es tatsächlich genau das gleiche. Besitz ist dasselbe wie Gewahrsam in der Jurasprache.
Eine der erfreulichsten Aussagen. Es gibt nur einen Herrschaftswillen. Sie hatte den unmittelbaren Besitz gemeint unter Ausschluss des Erbenbesitzes, um den es in 246 nie ging.
@@palomajessy2733 Nichts für ungut, aber das ist offensichtlich Käse. Besitz ist der zivilrechtliche Oberbegriff, und erfasst neben dem unmittelbaren Besitz auch und gerade den mittelbaren Besitz und ggf. sogar den gleichstufigen Nebenbesitz. Das ist strafrechtlich ganz klar nicht erfasst.
Aber selbst der unmittelbare Besitz kann nicht mit Gewahrsam gleichgesetzt werden. Der BGH bejaht Besitz erst ab einer geiwssen Dauer der Zuordnung, im Strafrecht ist diese Einschränkung nicht sinnvoll.
@@kofferfischii der Erbenbesitz ist ohnehin nicht mit dem unmittelbaren Besitz gleichzusetzen. Der Gesetzgeber hat dem Erben auch den Besitz zugedacht, damit die Positionen Eigentum und Besitz nicht auseinanderfallen.
@@palomajessy2733 das ist wie gesagt eine m.M.
ruclips.net/video/99pZxh_ADV0/видео.html
Ein link zum neuen ersten Teil der Logikvorlesung
Echt ein Prototyp einer Professorin. Ganz toll!
Ich bin gerade in der 9 Gymnasium Klasse. Ich mache mir Gedanken über das zukünftige Jura Studium und ich fand das sehr verständlich.
Und schon am studieren?
@@ranyl7744 und du? studierst du
Nein, lege erst nächstes Jahr mein Abitur ab, jedoch es läuft alles nach Plan, 1,8 Durchschnitt soweit und habe meine deutschen Sprachekenntnise teilweise verbessert. Bin guter Hoffnung 👍🏻
@@VERSUSxMETIN und wie sieht es aus?
@@VERSUSxMETIN und biste jetzt am Jura studieren ?
Auch bei dem Haschisch Beispiel ist unbedingt zu prüfen, wer in der dominateren Realität an der Tete ist und ob es aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist. Denn Wichtigkeit hat Priorität.
Denn von Gefahr, kann bei einem solchen Delikt nicht gesprochen werden.
Modisch auch 1A, die Frau Prof. Puppe. ;-)
Frau Dr. Puppe sehr symphatisch
SChön auch mal Dr. Ingeborg "andere Ansicht" Puppe in den Videoempfehlungen zu sehen xD
7:20 Nur rein klarstellend: Homosexualität selbst unter Erwachsenen war vor damals 40 Jahren (also 1973) nicht strafbar, nur homosexuelle Handlungen, und das auch nur zwischen Männern.
24. November 1973/28. November 1973-11. Juni 1994
§ 175. Homosexuelle Handlungen. (1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn
1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder
2. bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Fassung v. 1. April 1970-2. Oktober 1973
§ 175
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft
1. ein Mann über achtzehn Jahre, der mit einem anderen Mann unter einundzwanzig Jahren Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt,
2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen,
3. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist der Versuch strafbar.
(3) Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht von Strafe absehen.)
Die Formulierung „früher war das strafbar, heute gibt es Steuerermäßigungen“ hat mich, als schwulen Mann, zuerst mal umgehauen. Ich hoffe, sie hat es nicht so gemeint, wie es sich angehört hat.🤓
1:00:00 usw...
Ich denke der Unterschied liegt wie folgt. Beispiel, das Haus brennt ab und
- ein Einbrecher war im Haus: Fahrlässig.
- die Mieterin war doch nicht in den Ferien: halber Vorsatz (unterlassene Prüfung und Räumung).
- die Mieterin war zu Hause: Vorsätzlich.
Wenn also eine Tat zum Schaden anderer führt geht es darum ob dieser Schaden wissend oder unwissend geschehen ist.
Falls unwissend, ob das Unwissen vorsätzlich oder fahrlässig bestand.
Fahrlässig: es war nicht zu wissen (Einbrecher).
Vorsätzlich: es war rechtlich möglich, dass eine Person da ist (Mieterin).
Vielen Dank
Tolle Frau!
Thank you.
Gibt es von den folgenden Veranstaltungen ebenfalls Videomaterial? Wo kann man das sehen?
Sehr lehrreich
Überragend 👌
Was gegen das Willensargument spricht ist dass bei hohen Alkoholkonsum Unzurechnungsfähigkeit einsetzt ?
Od er Student welcher trotz lernen durchfällt, bzw der andere welcher nicht lernt besteht weil er eine besondere Begabung hat und dadurch die Prüfung löste?
das problem ist das sie immer mehr beispiele aufzählt und abschweift wäre toll wenn sie mal ein bespiel beenden würde ...
Es gibt eben Menschen, die verstehen "Bahnhof", wo Andere Logik und Rechtsfragen verstehen lernen. Macht ja nichts, auch Bahnhöfe sind wichtig!
@@theobach2702 inwiefern?
@@philipppaasch8929 Hallo, meinen Sie wirklich, dass ich mich nach 2 Jahren exakt daran erinnere, worauf sich mein Beitrag konkret bezog? Ich muss Sie enttäuschen,- so perfekt bin ich leider nicht. Ehe ich also etwas vages, unrichtiges oder halbrichtiges von mir gebe, gestehe ich mir ein : Bahnhöfe sind immer noch sehr wichtige Orte.
@@theobach2702 es ist ihr Kommentar und nicht meiner und ja, das sind sie wohl, also die Bahnhöfe.^^
ach frau professor puppe
Hierbei vertritt Puppe Mal wieder nicht die hM ^^
Roxin, Herzberg, Puppe, Otto haben nicht der h.M. Motto.
Probleme der RW bis 28:00 ab dann Methoden der RW
Braucht die Dame Magnesium ?
Wo sind Tolleranz & Kompetenz.....?
Schlechsten arbeiten Sie mit Techniker Wissenschaftler + Sensoren + Instinktive + Effektive & Psycho Zerstörungen an der Konzentration
Ach das ist die komische Frau mit den Mindermeinungen?
Ach das ist das komische Mädchen, dass ohne Punkte und Rechtschreibung auskommt? Obwohl, war das eine Frage oder eine Feststellung? -_-
Hast du bock auf 1 Date oder wie?
beide "dass" und "das" verkackt!
Baaah eklhaffig ich mag nur Erdbeerkäse mit Vitamine
Geht ja heiß her hier bei den Rechtswissenschaft Kommentaren
Bund, Länder, Bundesländer, Bundesrepublik, Staat, Freistaat, Staatenbund uvm. Kann mir jemand sagen, woran ich bin wenn es um "Deutschland"(sofern es das überhaupt gibt) geht!? Römisches Recht, Seerecht, Handelsrecht uvm. Kann mir jemand sagen, wie ich als Mensch da hinein passe, und wie eine Person da hinein passt? Artikel 146GG... Kann mir jemand erklären, warum das GG permanent mit einer Verfassung gleichgestellt wird und wie der Artikel 146 GG gemeint ist, wenn GG und Verfassung in einem Satz nicht das Selbe meinen?
Könntest du die Frage etwas präziser formulieren, dann vielleicht. 🙈
Grüße an die RUB
Was hat diese arme Frau am Auge? Und ich kenne auch einen anderen Prof. der ein ähnliches Problem hat. ;(
Frau Puppe ist blind. Sie hat sich alle Informationen durch das Vorlesen lassen der Literatur angeeignet. Ihre Aufsätze sind sämtlich diktiert.
Warum schreibst du so ein Scheiß?Daniel Reinhardt
Weil mir das mein Strafrechtsprofessor erzählt hat, deswegen. TheDrewi
Daniel Reinhardt Schwachsinn! Zum einen ist sie nicht blind, zum anderen hätte dies nicht den im Beitrag sichtbaren Einfluss auf ihre Mimik!
ste Uki joseth05 hat eine Frage gestellt, ich habe sie nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Und dies in der Art und Weiße wie es mir erzählt wurde, eben von meinem Professor, welcher Frau Puppe persönlich kennt. Weshalb sollte er so etwas sonst behaupten?
Wenn ihr mir nicht glauben wollt steht weiterhin die Frage im Raum: Was hat sie am Auge?
Ohne Sprache wie kann man sich weitere lernen.......?
Für mich ist das iwie nur Geschwafel. Kann mir nicht vorstellen, dass das Erst- bzw. Zweitsemestern etwas bringt.
Sie würde eine gute Miss Marple abgeben 😎
Stimmt. 😅
Das Augengeklapper verwirrt mich Irgendwie :-/
Kann sie aber nix dafür, die gute Frau hat leider eine Augenkrankheit.
Ist vermutlich ein einklemmter Nerv!
Somit hätte jede Art von Diebstahl ( auch Entführungen lebener Systeme ) zulässig. Realitäten Kontrolle ist aber unersätzlich nach Aufklärung der Odnungshüter bei eine Einsatz, natülich.
Macht dieses Kommentar überhaupt irgendeinen Sinn?
Professo will ich nie werden. Mein Nachbar war Prof für VWL und Geschichte.
Mit 50 hat er nen Gehirnschlag gekriegt. Hab so das Gefühle, dass man wenn man zu intelliegent ist, Kopfsalat kriegt.
Thorsten Kümmel hahaha ja man.
+ProLifeLoudness Haha auch am Start ;)
:D haha sicher doch
Äh, warum gibt es dann soviele alte und gesunde Professoren/innen, z.B. Frau Prof. Dr. Puppe?
Ich bin nur ein Schach Spielen.....
bin gerade fertig mit der schule und überleg mir ob ich nicht demnext Recht studieren gehen soll. mache mir Sorgen, dass ich vleit selber net weiss, worauf ich mich dabei einlasse. ich meine , Suits gesehen zu haben ist ganz toll, aber die Realität ist oft fern von den TV shows.
habe mir n bisschen recht-theorie reingezogen, Carl Schmitt, nix verstanden. Viel theologische Semantik die meiner Meinung nach im Rechtswesen generell nix verloren hat. Habe mir dann auch Yales und Harwards politische theorie reingezogen, ganz toll aber schien sehr oberflächlich zu sein und kann wohl kaum das wahre Lehrprogramm sein. Prinzipiell verstehe ich, dass es eigentlich gilt in einem Gebiet, sei es privates Handelsrecht oder so, die gestze am Ende der Studium gut zu kennen und am besten auch noch die praktische Seite davon zu kennen, d.h. zu wissen wie es momentan aussieht in der Beziehung zwieschen dem was geschrieben steht und dem umgesetzten Jurisprudänzprinzip der jetzigen zweiten Macht. Aber würde am liesten tiefer das Thema begreifen bevor ich mich fürs Studium entscheide. Jemand n Vorschlag ?
David Copperfield hast du dich fürs Studium entschieden ?
@@raphael3941 gute Frage, wo bleibt die gute Antwort.
was haste gemacht
Pecumia non olet. Altes roem. Sprichwort.
Whos here because of her Outfit?
best fashion ever.
Was?
Lernen ohne spielen Ruinieren das Leben.....Spielen ohne Lernen zerstören menschlich......
Dein Google-Übersetzer hat leider keine gute Arbeit geleistet.
Ein Tat kann nur als Solche betitelt werden, wenn jemand dabei war und Aufklärung leistet, damit der angebliche Täter die Möglichkeit hat , sich in der Realtiät bewußt zu werden und sich aufklaren zu lassen, können. Dann muss noch beide Realitäten vereinen ! so ist das. Eindeutig etwas für strafbar halten, ist unzulässig, da es genauso viele Realitäten gibt, wie es Wesen gibt.
Was für ein Käse..
Vorher stand in 246 StGB nicht, Besitz ist Besitz..
Langeweile?
@@sdsocal2374 anscheinend.
Liebe Ingeborg, ich wuensche Dir eine Pflanze. In geringer Menge.
?
Krass! Werden echt so???? Gesetze gemacht? :)
Wollen, tut immer das Opfer. DeTäter hat nicht unbedingt seinen Willen zur Verfügung, da der Wille frei ist und von jedem genutz werden kann. ! ! !! ! ! !
Liebe Ingeborg, die Willensfreiheit ist grenzenlos. Jedes Motiv genuegt. Auch ein ganz unsinniges und auch ein rechtswidriges. Die Freiheit des Willens ist die gleiche.
Alter ihre Augen. Ist ja gruselig
+ph1p0 Sie hat eine sehr starke Sehbehinderung.
S XB bekommst ein igno, bye. Werd erwachsen ;)
ich finds auch grußelig
Gruselig - das sind Menschen wie Du es bist und wie es typisch für Deutschland ist. Hier kommt es nur noch drauf an, dass jemand möglichst super aussieht. Ob derjenige dann was im Kopf hat ist komplett nebensächlich. Das ist die Realität in Deutschland die Du eindrucksvoll bestätigst. Mir kommt es eher drauf an was jemand im Kopf hat und kann und da ist diese Frau unschlagbar. Aber das verstehen Leute wie Du leider nicht.
@@ph1p0F bei so einem Kommentar, kann man sich diese Aufforderung wohl kaum leisten.
Wow, die ist schon krass unsympatisch die Frau..
Inwiefern?
In Kürze werden zwei weitere Vorlesungen aufgezeichnet und dann ins Netz gestellt, u.a. zur Thematik Logik und Recht.
Thomas Grosse-Wilde Gerade gsehen Ich habe als nicht Jurist , auf anhieb nicht alles verstanden ,aber nach mehreren durchläulen weiss Ich jerzt dass Ich es nicht weiss , sehr interessant .
zur vermeintlichen Unterscheidung Besitz Gewahrsam kann man in Puppes Kleiner Schule, 3. Auflage S. 60 f. nachlesen, dass es mehr ein "Ressortegoismus" der jeweiligen Fachleute darstellt, zwischen Besitz und Gewahrsam als völlig verschiedenen Begriffe zu unterscheiden...
das problem ist das sie immer mehr beispiele aufzählt und abschweift wäre toll wenn sie mal ein bespiel beenden würde ...