Nach Rücksprache mit einem befreundeten Polizisten bin ich bei dir - es kann auch gut eine stille Anfahrt zu einem Einbruch o.ä. gewesen sein. Dennoch ist auch bei einer stillen Anfahrt jegliche Gefährdung Dritter auszuschließen, was, wie in 1:30 zu sehen, nicht passiert ist, da der Steifenwagen trotz Gegenverkehrs überholt hat.
@@n-olivier Und selbst bei einer "stillen Anfahrt" kann das Blaulicht zum kenntlich machen von eile genutzt werden. Davon abgesehen das es im §38 ABS. (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden steht. Und so wie die fahren verstoßen die gegen §35 Abs.8 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Sämtliche lächerlichen Strafen stammen aus den 1970ern. Damals waren 20 DM viel Geld. Leider werden manche Strafen nicht angepasst. Blinkverstoss 20 DM, jetzt 10€, Stoppschild überfahren 20 DM, jetzt 10€ usw. Für 10€ macht sich wohl kein Polizist die Finger schmutzig...
1:05 du kennst den Hintergrund nicht. Daher ist die Aussage unqualifiziert
Nach Rücksprache mit einem befreundeten Polizisten bin ich bei dir - es kann auch gut eine stille Anfahrt zu einem Einbruch o.ä. gewesen sein.
Dennoch ist auch bei einer stillen Anfahrt jegliche Gefährdung Dritter auszuschließen, was, wie in 1:30 zu sehen, nicht passiert ist, da der Steifenwagen trotz Gegenverkehrs überholt hat.
@@YourNewCar mh ...
@@n-olivier Und selbst bei einer "stillen Anfahrt" kann das Blaulicht zum kenntlich machen von eile genutzt werden. Davon abgesehen das es im §38 ABS. (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden steht. Und so wie die fahren verstoßen die gegen §35 Abs.8 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Läppische 10€ für das Überfahren einer durchgezogenen Linie? Da werden ja Radfahrer beim Befahren eines Gehsteiges mit 55€ schon strenger bestraft! 🤣
Das selbe dachte ich auch bei der Recherche. Da wundert man sich auch nicht mehr, dass es so viele dämliche Überholmanöver gibt…
Sämtliche lächerlichen Strafen stammen aus den 1970ern. Damals waren 20 DM viel Geld. Leider werden manche Strafen nicht angepasst.
Blinkverstoss 20 DM, jetzt 10€, Stoppschild überfahren 20 DM, jetzt 10€ usw.
Für 10€ macht sich wohl kein Polizist die Finger schmutzig...