Reaction: Drohnenflug über FESTIVAL - geht das rechtlich?

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  • Опубликовано: 21 ноя 2024

Комментарии •

  • @Grisus83
    @Grisus83 2 года назад +8

    Das ist typisch Deutschland, ich habs in Frankfurt auf dem World Club Dome 2019 schon live miterlebt... ein Multikopter darf nicht aufsteigen zum Filmen, stattdessen ist halt n Hubschrauber ca 20 Meter über die Köpfe der Besucher mehrere Stunden im Außen- und Poolbereich geflogen. Hab sogar noch Videos davon... Für mich als Sani is sowas irgendwie unglaublich...
    Natürlich gelten für nen Heli ganz andere Sicherheitsstandarts, aber lieber n Hexa- oder Octokopter mit max 2kg verwendet als n Heli mit mindestens ner Tonne und dem Treibstoff an Bord.
    Sicher sollte nicht jeder einfach bei sowas fliegen dürfen, aber professionelle Unternehmen schon.

    • @gutergeist9906
      @gutergeist9906 2 месяца назад

      Aber Helikopter kann nicht jeder fliegen geschweige denn kaufen 😂
      So bleibt diese Möglichkeit nur denjenigen vorbehalten die bestimmt keine Dummheiten damit machen.

  • @KingPin-Tv
    @KingPin-Tv Год назад +1

    Sehr interessantes Video, gefahr ist in diesem gezeigten Eventclip gegeben z.B. durchflug mit Drohne durch das Riesenrad 50/50 Chance das es zu einem Absturz kommt (Gefährdung HOCH für unbeteildigte. Ich sehe es auch als sehr gewagt an mit einer Renndrohne die sehr instabiel von ihren Flugeigenschaften her ist eine sehr hohe gefährdung im gegensatz zu einer GPS Gestützten Drohne mit sensoren. Wenn eine Renndrohne in eine Menschmege ohne kontrolle hineinfliegt ist selbst eine Drohne unter 250 Gramm dreimal so schwer durch ihre Aufprallwucht selbst wenn es eine instabiele Renndrohne ist.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  Год назад +1

      Das ist korrekt, da muss man echt aufpassen - mit einer Mini 3 und Propellerschutz wäre so etwas deutlich entspannter machbar....

  • @SG_Fotos_38
    @SG_Fotos_38 2 года назад +1

    Richtig gut und informativ erklärt, sowas geht bei mir sofort alles ins Hirn ohne langweilige Passagen , du machst das super!!!
    Nicht rechtlich bindend, aber korrekt und super erklärt🤟

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад

      Freut mich, danke!😁

  • @mv120m
    @mv120m 2 года назад +1

    Danke für Zeigen und die vielen Info.

  • @misibo
    @misibo 2 года назад +1

    Der Tunisee (Festivalort) gilt als Öffentliches Schwimmbad/Strand und daher müsste doch zu Betriebszeiten - und das war hier tagsüber der Fall (abends ggfs auch, wenn auch zu anderem Zweck) - doch eigentlich grundsätzlich ein entsprechender Abstand gehalten werden und der Überflug wäre verboten. Oder irre ich mich hier komplett?

  • @aribert-jahnke
    @aribert-jahnke 2 года назад +1

    ... Danke für dieses informative Video...
    Sorry, eine Frage die euch geschätzt ca. schon tausendmal gestellt wurde, wo bekommt man diese schöne orangefarbene Folie für die Drohne her.?

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад +1

      Das ist Oracal Folie - du findest aber auch komplette Foliensätze für Drohnen bei skins4u.de!

    • @aribert-jahnke
      @aribert-jahnke 2 года назад

      @@UROBGmbH.... Dankeschön.... 👋🙂

  • @MichasWelt
    @MichasWelt 2 года назад +1

    Wie wäre es mit einem Flug in einem Fußballstadion bei einem Freundschaftsspiel mit einer DJI Avata? Sowas steht bei mir evtl. an. Flug würde nicht direkt über den Zuschauern stattfinden, sondern eher auf dem Rasen mit einigen Metern Abstand.

    • @PsionparkVideo
      @PsionparkVideo Год назад +1

      Da bräuchtest Du vermutlich mindestens die Erlaubnis des Veranstalters. Wäre ich der Veranstalter, würde ich mich gerne vorher davon überzeugen, daß Du Dein Fluggerät auch beherrscht und fliehen kannst.

  • @leons5804
    @leons5804 2 года назад

    Mal wieder ein sehr interessantes und informatives Video, vielen Dank dafür! 👍
    Habt ihr einen Link zu der Mitteilung der EASA, dass Personen in Autos nicht mehr als unbeteiligt gelten? Das würde mich sehr interessieren, dadurch erhält man dann ja nochmal ein wenig mehr Freiheiten.

  • @felixfink7281
    @felixfink7281 5 месяцев назад

    Angenommen, man hält alle gesetzlichen Abstände etc. beim Fliegen eines Konzertes ein,( Drohne unter 250g), muss der Einsatz trotzdem beim Luftfahrtsamt angemeldet, angezeigt oder irgendwie genehmigt oder kommuniziert werden?

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  5 месяцев назад

      Wenn alle Abstände eingehalten werden, ist keine weitere Info oder Genhmigung vom LBA notwendig (höchstens vom Grudnstückseigentümer für Start- und Landefläche).

  • @rikvanbetter4524
    @rikvanbetter4524 2 года назад +1

    Ich bin mit meiner Zoom über unser Festival Nachts geflogen, Lasershows sollte man meiden.
    Die Abstandssensoren waren davon nicht begeistert 😅, bei Lasershows besser den Sportmodus wählen

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад +1

      Ok danke für die Info, daran denkt man im ersten Schritt nicht - man lernt jeden Tag dazu :)

  • @tokazi
    @tokazi 2 года назад +1

    Wieviel wird man für eine Bezriebsgenehmigung, z.B. Mavic, hinlegen müssen, bis man alles durch hat? Und was kosten die sog. Einzelgenehmigungen, die man ja dann pro Einsatzbereich ja auch noch braucht.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад +2

      Für die Erstgenehmigung bei uns inkl. Prüfungskosten bei der Behörde ca. 3200 EUR netto, weitere Projekte dann meist unter 100 EUR. Wenn man alles selbst erarbeitet sind es ca. 300-500 EUR an Kosten, aber sehr viel Aufwand.

    • @tokazi
      @tokazi 2 года назад

      @@UROBGmbH Danke👍

  • @Dreuft
    @Dreuft 2 года назад +1

    Servus, ich hab mal ne Frage: Wie ist eigentlich die Maximalhöhe in den Bergen bestimmt? Wenn ich jetzt in Österreich von nem 3000er über ner steilen Nordwand fliege, bin ich ja deutlich über den 120 Metern, zumindest vom Boden aus gesehen. Ist das dann verboten? 🤔

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад +4

      Nach EU-Recht ist die Flughöhe so definiert als max. 120m zum nächsten Punkt der Erdoberfläche. Das bedeutet du könntest streng genommen 120m vor einer senkrecht 500m abfallenden Felswand stehen und es wäre machbar. Das können wir aber mal im Detail prüfen und ein Video dazu machen.

    • @Dreuft
      @Dreuft 2 года назад

      @@UROBGmbH Vielen Dank!

    • @KingPin-Tv
      @KingPin-Tv Год назад

      @@UROBGmbH Hey das war eine wirklich sehr interessante Frage, danke sehr!!!

  • @rolin-media
    @rolin-media 9 месяцев назад

    Hat sich da etwas 2024 geändert?

  • @andreschossow5569
    @andreschossow5569 2 года назад +1

    Wenn man das Konzert als Drohnenevent deklariert, wären dann die Besucher beteiligte Personen? Wenn man quasi sagt das die Personen Bestandteil der Aufnahmen sind? Und alle Teilnehmer eine Einverständniserklärung unterschreiben würden.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад +2

      Um eine Person beteiligt zu machen, muss eine (wie auch immer geartete) Sicherheitseinweisung gemacht werden und jede einzelne Person muss dem Flug zustimmen. In der Praxis wird das wohl relativ aufwändig bei großen Personengruppen. Aber dann darf ich den Leuten auch nur über den Kopf fliegen, wenn sie "einzeln" stehen. Selbst wenn alle Personen zugestimmt hätten, ist dennoch der Überflug von Menschenmengen immer erlaubnispflichtig bei der Luftfahrtbehörde!

    • @andreschossow5569
      @andreschossow5569 2 года назад +1

      @@UROBGmbH Was ein Aufwand. Es könnte ja auch mal einfach sein.

  • @cacanghoihoi3005
    @cacanghoihoi3005 2 года назад +1

    Hallo !!! darf ich eine Drohne über 5 kg aufsteigen aber der Drohne ist mit einem Seil am Boden beankert ,,, ist eine Drohne mit einem Seil befestig noch eine Drohne ???

    • @Fliegerfilm
      @Fliegerfilm 2 года назад

      Es ändert sich nichts an der Tatsache daß du eine Drohne fliegst. Außerdem ist es nicht ungefährlich, da du der Drohne die Möglichkeit nimmst, bei Problemen durch Wind zu reagieren.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад

      Alexander hat Recht - da hatten wir schon mehrere Diskussionen mit dem Verkehrs-Ministerium. Es ist noch etwas Grauzone, aber z.B. bei Genehmigungsverfahren werden gefesselte Drohnen etwas einfacher behandelt als "normale".

    • @cacanghoihoi3005
      @cacanghoihoi3005 2 года назад

      @@Fliegerfilm die Drohne mit einem Seil gebunden,,, fest verankert im Boden ,,, der kann nicht weg fliegen

    • @Fliegerfilm
      @Fliegerfilm 2 года назад +1

      @@cacanghoihoi3005 war mir schon klar. Ich hatte nur Mal eine Drohne notgedrungen anbinden müssen um herauszufinden weshalb sie ohne Grund weggedriftet ist. Das passiert auch bei starkem Wind und wenn die Drohne nicht gerade stehen bleiben kann, kippt sie.

  • @stefantrojer6135
    @stefantrojer6135 2 года назад

    Top

  • @joshuawolfel2958
    @joshuawolfel2958 Год назад

    Was wäre wenn man die Zustimmung aller Personen in einer Menschenansammlung hat?

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  Год назад

      Leider ist das rechtlich dennoch verboten!

  • @toralphkopcke3815
    @toralphkopcke3815 2 года назад +2

    Da können wir ja froh sein, dass die Ukraine nicht in der EU ist.😉Super Beitrag!

  • @Bildnagel
    @Bildnagel 2 года назад +2

    Wie ist das den mit der Avata, wenn ich morgens Früh bei mir in Wuppertal im Hardt Park Beispielweise fliegen will. Da sind dann hier und da mal vereinzelte Personen (Hundehalter, Jogger) Ohne Überflug oder nah dran. Das müsste doch unter 500g Gehen mit Spotter natürlich. Droniq App zeigt grün an.

    • @hannesrasmus
      @hannesrasmus 2 года назад +1

      Pauschal kannst du da fliegen solange du die 1x1 Regel zu Unbeteiligten einhältst.

    • @Bildnagel
      @Bildnagel 2 года назад

      @@hannesrasmus Daran halte ich mich sowieso. Fliege niemanden aus falschem Ehrgeiß über den Kopp. Meinte auch nur N und S Modus. M- Modus ist zu krass. Brauche Filmsequenzen und keine Angebereih ich fliege 8 fach Looping um einen Baum. Interssiert niemanden mehr.

    • @toralphkopcke3815
      @toralphkopcke3815 2 года назад

      @@Bildnagel § 22 KUG, von wegen Filmsequenzen; Hundehalter und Jogger

    • @Bildnagel
      @Bildnagel 2 года назад

      @@toralphkopcke3815?

  • @Fliegerfilm
    @Fliegerfilm 2 года назад

    In erster Linie muss vor allem vom Veranstalter Oder Auftraggeber eine Genehmigung oder Auftrag vorliegen, den der Veranstalter haftet für die Gäste. Problematisch wird es am ehesten mit dem Persönlichkeitsrecht.

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад +3

      Ja, wobei das Recht am eigenem Bild ja meist durch die AGB/Nebenbestimmungen bei Kauf des Konzerttickets ausgehebelt wird. In diesem Video ging es aber nur um das Luftrecht :)

  • @bfd6946
    @bfd6946 2 года назад

    Falsch! Das Land Baden Württemberg erlaubt auch in der SPEZIELLEN Kategorie keine Überflüge von Menschenmengen. Das weiß ich da ich nachgefragt habe. Es gibt bislang keinen Antrag, der genehmigt wurde.
    Das gezeigte Video ist am Tunisee in Freiburg, ergo BaWü

    • @UROBGmbH
      @UROBGmbH  2 года назад +2

      Die Erklärungen waren ja auch allgemein gehalten und nicht nur auf das Event bezogen. Es gilt immer die Unschuldsvermutung und es könnte z.B. auch ein Unternehmen aus dem EU Ausland mit Erlaubnis von dort das Projekt in BW geflogen haben. Dann entscheidet nicht die LLB BW, sondern die LLB des anderen Landes den Flug. Die LLB BW wird dann nur noch zum Ende mit einbezogen.
      Wir können eh nichts mehr daran ändern, wollten nur mit dem Video Aufklärungsarbeit leisten und Details erläutern :)