Die Gerichts- und Verwaltungskosten werden gestundet. D.h. diese sind zunächst nicht zu bezahlen. Ggf. werden die Kosten aus pfändbaren Beträgen in ausgeglichen. Wenn das nicht möglich ist, wird das Gericht nach Abschluss des Verfahrens regelmäßig schauen, ob die Kosten bezahlt werden können.
Muss man die Gerichtskosten der Privatinsolvenz zahlen?
Kann man stunden lassen
Die Gerichts- und Verwaltungskosten werden gestundet. D.h. diese sind zunächst nicht zu bezahlen. Ggf. werden die Kosten aus pfändbaren Beträgen in ausgeglichen. Wenn das nicht möglich ist, wird das Gericht nach Abschluss des Verfahrens regelmäßig schauen, ob die Kosten bezahlt werden können.