Paramotor Austria Legal ?

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 16 сен 2024
  • Nach Beamten Fehler ist die Zulassung Plötzlich nicht zugelassen. Fraglich ist zurzeit wenn ein Sachverständiger ein Protokoll erstellt und dieses von no Name Landesregierung geändert wird, dazu keine Begründung der Änderung gegeben ist, und Plötzlich ist die Zulassung nicht Zugelassen, für was brauch ich dann einen Sachverständiger wenn Kasperl Herr und Frau X der Landesregierung dieses ändert, hat dieses eine Norm?
    Bekannt sind ja auch viele andere Videos von Außenstart und Außenlandungen Österreich und wurden von keiner Behörde anerkannt zumindest wurde dazu kein Verfahren eingeleitet;-)
    Betreff OE Kennzeichen ist auch bekannt das diese in 50 cm Höhe und auf einer Länge von 240 cm geführt werden müssen, es ist aber auch bekannt das Nr kleiner geklebt werden und von Prüfer des Aeroclub abgenommen wird hat diese eine Norm?

Комментарии • 8

  • @HansWurst-mo6th
    @HansWurst-mo6th Год назад

    Top Video!

  • @gerhardkienreich4596
    @gerhardkienreich4596 Год назад +1

    Servus, Frage, bei der ganzen Zulassungs Thematik usw. geht es ja nur darum wer was im Schadensfall zahlt oder? Wenn ich nix habe und keinen Schaden verursache seies beim Starten und beim Landen, passiert ja nix, ... Wer soll mich da schon Anzeigen frag ich mich? wenn ich auf meiner eigenen Wiese starte und Lande passt ja alles, ... also ich, wenn ich das anfange fliege ich sicherlich SCHWARZ und riskiere lediglich eine Verwaltungsstrafe :-)

    • @nosnbohrer
      @nosnbohrer  Год назад

      dergrabner@gmx.net Betreff deiner Frage

    • @nosnbohrer
      @nosnbohrer  Год назад

      Problematik ist generell der Luftraum, da Du auch als Grundstück Besitzer über dein Grab nicht verfügen darfst , bleibst auch im Rechtlichen im A.... bei einer Anzeige geht es nicht um die Verwaltungsstrafe sondern um das Luftrecht da Du mit einem nicht Zugelassenen Luftfahrzeug den Luftraum betrittst, Du brauchst einen Schein eine Versicherung eine Haftpflicht eine Zulassung deiner Motoreinheit und von der Landesregierung deines Bundeslandes eine Genehmigung!!!!! Sollte es Dir dann passieren das dich dein Freundeskreis oder Nachbar anzeigt wirst Du für jeden Punkt bestraft und dieses ist dann nicht 50 Euro Verwaltungsstrafe sondern geht bis zu in die 1000te Euro

    • @gerhardkienreich4596
      @gerhardkienreich4596 Год назад

      Hast du völlig recht, ich brauche eine gültige Lizenz und eine Versicherung und eine Zulassung aber bei der Genehmigung stimme ich dir nicht zu, denn: Nichtbewilligungspflichtige Außenlandungen und Außenabflüge laut § 10 Luftfahrtgesetz:
      Die Bestimmungen des § 9 (Außenlandungen und Außenabflüge) gelten nicht
      für Außenabflüge und Außenlandungen von Hänge- oder Paragleitern und
      im Bereiche der Zivilluftfahrt, ausgenommen Hänge- und Paragleiter sowie Segelflugzeuge, bei deren Außenlandung keine Schäden am Luftfahrzeug und/oder an der Landefläche entstanden sind.
      So lange ich im Luftraum "G" bleibe alles ok meines Erachtens, also darf ich auf meiner Wiese starten und landen (ich als Grundstücksbesitzer), ...
      @@nosnbohrer

  • @burli0071
    @burli0071 Год назад +2

    Ein Freund von mir hat gesagt, er freut sich schon auf den Tag, an dem die verantwortlichen Hochverräter die Laternen schmücken! Ich würde niemals so etwas sagen😜

    • @nosnbohrer
      @nosnbohrer  Год назад +1

      Was meinst was würdest niemals sagen 😉

    • @luftikus8524
      @luftikus8524 Год назад +1

      G.Grabner, so viel Blödsinn in so einem kurzen Video zu sagen, gehört beinahe schon prämiert.
      Null Ahnung von den gesetzlichen Bestimmungen und deren Zusammenhänge. Für mich und den Piloten ist ein G. GRABNER ein Vernaderer der seinesgleichen sucht.
      Gib das Fliegen auf. Deine sogenannten Eigenlobbezeichnungen machen keinen guten und seriösen Piloten aus. G.Grabner auch das Beleidigen von Beamten, Sachverständige und weitere offenbart nur den Charakter des G.Grabner.
      Zum Schämen