Hast du diesen Trick bereits gekannt? Auch wenn viele Versicherer es bestimmt nicht toll finden, dass ich über diese Möglichkeit aufkläre, so ist es meiner Meinung nach doch wichtig. Denn du solltest auch das Kleingedruckte in deinem Versicherungsvertrag kennen und verstehen! Hast du noch weitere Fragen zu dieser Klausel oder generell zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann schreibe es mir gerne direkt hier in die Kommentare! 😊👍
Tolle Videos von dir. Vielen Dank für den wertvollen Content. 👍 Ich habe genau 2 Fragen zum Thema konkrete Verweisbarkeit: 1. Bezieht sich die 80%-Grenze für die Aktivierung der konkreten Verweisung auf das letzte Bruttogehalt oder Nettogehalt des Job's bei dem die BU eintrat? 2. Wie schaut es mit Teilzeitarbeit aus um unter der 80%-Grenze zu bleiben? Zahlt dann der Versicherer weiterhin die BU-Rente? Hintergrund: ich beziehe auf Grund eines Bandscheibenleidens BU-Rente. Ich habe vorher im Handwerk gearbeitet und absolviere aktuell eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten. Bei erfolgreich absolvierter Umschulung tritt im neuen Job für mich ein Interessenkonflikt ein. Falls die BU die konkrete Verweisung zieht, muss ich mich im neuen Beruf (selbst in der höchstmöglichen Entgeltgruppe) mit einem Minus von 500€ im Monat abfinden. Für mich ein starker Interessenskonflikt die Umschulung abzuschließen. Wie sollte ich hier verfahren?
Danke für dein Feedback 😇 1. Bruttogehalt 2. Teilzeitarbeit ist auch möglich; lies dir gerne auch unseren ausführlichen Artikel zu dem Thema durch: www.versicherungenmitkopf.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/konkrete-verweisung. Deine letzte Frage solltest du am besten direkt mit der Versicherung klären 👍
Also ich bin derzeit berufsunfähig und erhalte meine BU-Rente. Zusätzlich arbeite ich in Teilzeit (50%) in einem früheren Beruf (nicht der, auf den sich die BU bezieht). Da ich nach meiner Ausbildung meine BU-Rente nicht erhöht hatte, kann ich nun zumindest meinen Lebensstandard gut halten. War kein Problem für die Versicherung.
PeterPan, bei welcher Versicherung sind Sie versichert und hat sie Ihre BU-Rente problemlos genehmigt? Ich frage nach, weil nach der Suche einer zuverlässigen BU-Versicherung für meinen 17 jährigen Sohn bin.
@Lala0501 nutze hierzu doch gerne mal unsere kostenlose Online-Beratung, da finden wir zusammen das passende Produkt für deinen Sohn! www.versicherungenmitkopf.de/kostenlose-online-beratung 😊
Ich bekomme 840 Euro BU... Bin aber absolut arbeitsunfähig durch die Gesundheit,die Rente wurde abgelehnt... Welche Gelder kann man da beantragen,damit man nicht direkt aufm Zahnfleisch daherkriecht? 😪
Tolles Video! Ist das üblich die Versicherung vor Jobaufnahme zu fragen ob die Versicherung mich verweisen würde. Ich denke, die werden doch sicherlich antworten, eine Prüfung behalten wir uns vor und werden keine Verbindliche Aussage geben.
Angenommen das Gehalt vor Eintritt der BU war bei 30 Wochenstunden 40k im Jahr. Gelten dann für immer 80% von 40k als Richtwert? Oder wird es auf Vollzeit hochgerechnet? Gleiche Frage umgekehrt: Wie verhält es sich wenn man zB 15 Jahre später (Inflation) einen Halbtagsjob für 33k annimmt, also über 80% der einstigen 40k kommt? Vielen Dank für deine Antwort. Ihr macht einen tollen Job!
Es bleibt beim Fixum zum Eintritt der Berufsunfähigkeit. Es erfolgt kein Kaufkraftausgleich. Eine Hochrechnung der Lebensstellung erfolgt auch in Teilzeitklauseln nicht.
@@bu-versicherungsmaklerDas ist dann aber sehr schlecht sollte man in jungen Jahren Berufsunfähig werden. Bei einer "hyperinflation" wäre die BU ja dann auch vollkommen Sinnlos.
@@GAMERGEBITER Nö. In Bezug auf konkrete Verweisung gibt es zwei Schutzbarrieren. Soziale Wertschätzung und Einkommensreduzierung. Es reicht wenn eine der beiden Schutzbarrieren gerissen ist. Soziale Wertschätzung ist bei jedem sinnvollen Beruf die höherwertigere und weit konkretere Schutzbarriere. Glaubt man nur nicht, weil es abstrakt ist und Zahlen ja vermeintlich so konkret. Böser Denkfehler. Das nominale Einkommen einer xyz Jahre nach Eintritt Berufsunfähigkeit neu aufgenommen Tätigkeit sagt erstmal überhaupt nichts darüber aus, ob ich noch berufsunfähig bin oder nicht. Bei einer Hyperinflation ist jedweder Vertrag, der auf absolute Geldbeträge abstellt, sinnlos. Das gilt für Kreditverträge gleichermaßen. Hat jetzt aber nichts mit der BU zu tun.
Guten Tag Ich beziehe schon über 12 Jahre eine BU Rente von meiner Versicherung und übe auch einen anderen Beruf aus wo ich unter die 80 Prozent verdiene. Jetzt habe ich meinen Arbeitgeber 2023 ( Aufhebungsvertrag) gewechselt und eine Abfindung bekommen. Jetzt prüft mich die Versicherung wie immer alle 2 Jahre und möchte von den letzten 4 Jahren die Lohnsteuerabrechnung. Auf der letzten steht ja nun die Abfindung drauf. Jetzt zu meiner Frage: Wird die Summe auch mit eingerechnet, denn dann würde ich selbstverständlich über diese 80 Prozent kommen und meine Rente wäre weg Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen LG John
Da habe ich das Problem 2, das wir gerade richtig Probleme mit dem Vertreter haben und schon die eine oder andere Versicherung gekündigt haben. Er hat uns auch schon gesagt daß er uns nicht mehr helfen will, obwohl wir noch mehrere Versicherungen bei ihm haben
Danke, das hatte mich schon immer stutzig gemacht, weil ich nie wirklich wusste ob das wirklich der Fall wäre. Da muss man ja hoffen BU zu werden um abzukassieren? Trifft das auch bei einer Unfallversicherung mit Rente zu?
Nur gehen die meisten berufsunfähigkeiten halt mit Krankheiten oder gesundheitlichen Störungen einher, was auch nicht immer so cool ist. Aber es wird wohl Einzelfälle geben wo man wirklich ,,abkassieren‘‘ kann und gesundheitlich noch super fit ist.
Für die Rente aus der Unfallversicherung ist es völlig unerheblich ob du deinen Job noch ausüben kannst oder nicht. Ein Sachbearbeiter bei der Versicherung kann nach einen Unfall auch problemlos aus dem Rollstuhl arbeiten und so weiterhin sein reguläres Gehalt erhalten und eine Leistung aus der Unfallversicherung.
Genau diesen Trick nutzte ich auch schon, dank meiner BU Rente. Ist es nicht so das die 3 Punkte, des Einkommens, soziale Wertschätzung und Kenntnisse, in Summe erfüllt sein müssen? Sollte man bei einem davon abweichen, kann man die anderen dadurch auch umgehen? Beispiel: Man war Bäcker mit 20 tausend Jahresbrutto und kann dann entweder als bswp. Koch mit weniger als 16 tausend Brutto arbeiten. Oder Man macht eine Umschulung zu bspw. Immobiliekaufmann und kann dann sogar mehr als 20 Tausend Jahresbrutto verdienen?
Halte ich für schwierig. Weiß nicht ob es dazu schon Urteile gibt, was dan konkret "soziales Ansehen" "gleichwertige Stellung" bedeutet. Ist nun Bäcker oder Immobilienkaufmann der angesehenere Beruf?
@@maxmustermann5 unabhängig von dem sozialen Ansehen. Mein Punkt war wenn man Umschult und dadurch andere Kenntnisse erwirbt. Bei dem sozialen Ansehen könnte man vielleicht Berufe wie einen Arzt und einen Menschen der auf dem Bau arbeitet nehmen oder einem.
Danke für das Video. Man kann doch auch bis zu 100% des vorherigen Einkommens mit dem neuen Job verdienen, wenn der soziale Status und die nötige Qualifikation geringer ist? Interessant ist auch, dass einige Versicherer selbst die konkrete Verweisung ausschließen, in der Regel aber nur für bestimmte Berufe wie Ärzte, Steuerberater usw., was aber sowieso kaum vorkommen sollte
Ausgeschlossen wird dann (eingeschränkt) nur eine konkrete Verweisung auf etwas anderes als praktizierender Arzt, wenn man zuvor praktizierender Arzt war. Das ist aber nur eine unnötige Klarstellung. Einen praktizierenden Arzt kann ich generell auf nichts anderes verweisen, denn auf praktizierenden Arzt (soziale Wertschätzung, die weit relevantere Schutzbarriere in der Lebensstellung). Und auch das nur innerhalb der Karrierestufe und unter Wahrung der Tätigkeitsmerkmale (bspw. Facharzt als Funktionsoberarzt nicht einfach auf Facharzt). Also einen Oberarzt nicht auf Facharzt, den Facharzt nicht auf Assistenzarzt.
@@RandomGuy81792 Zumindest bieten diese Klauseln für bspw. Ärzte im Regelfall keinen Mehrwert. Natürlich könnte der Chirurg auf Anästhesist umschulen. Zunächst den Facharzt machen, dann den Oberarzt machen und wäre dann im Sinne der Lebensstellung sehr wahrscheinlich wieder verweisbar. Dann würden aber weder besagte Klauseln schützen, noch passiert das in signifikant relevanter Häufigkeit. Grundvoraussetzung ist ja immer, dass ich im zuletzt ausgeübten Beruf (vor Leistungsfall) unverändert berufsunfähig bin. Im Regelfall wird es mir gesundheitlich eher nicht möglich sein, diese anspruchsvollen Laufbahnen erneut zu durchlaufen, ohne im ursprünglichen Beruf nicht mehr berufsunfähig zu sein. Ausnahmen bestätigen die Regel. Beim Chirurgen ist das Operieren DIE prägende Tätigkeit. Geht diese verloren, geht das Restleistungsvermögen gegen 0, Berufsunfähigkeit liegt vor. Es wäre aber durchaus denkbar eine andere ärztliche Laufbahn zu bestreiten, wo das Operieren keine Rolle spielt. Dann wird eine Verweisung irgendwann möglich sein. Aber auch hier schützen besagte Werbegagklauseln nicht, die sind nur verkaufsfördernd und typisch für bestimmte "spezialisierte" Vertriebe.
@@bu-versicherungsmakler Bei anderen privilegierten Berufen (Steuerberater, Wirtschatfsprüfer, Anwalt, Architekt etc.) ist es vermutlich ähnlich schwierig. Aber gut fürs Marketing. Da hat sich mein Versicherer was einfallen lassen!
@@RandomGuy81792 Das ist absolut korrekt. Solche eingeschränkten Werbegags (in konkreter Verweisung oder Umorganisationsklausel) beziehen sich üblicherweise auf Berufe mit sehr hoher sozialer Wertschätzung oder im Allgemeinen auf Erlaubnisinhaber / Kammerberufe. Sprich auf Berufsbilder, die schwer konkret zu verweisen oder umzuorganisieren sind. Die zuletzt angesprochenen Berufe finden sich eher im Thema Umorganisation wieder. Die Klausel ist wiederum tatsächlich eines der letzten scharfen Schwerter in der BU-Leistungsprüfung. Da kann auch ein eingeschränkter Verzicht im Einzelfall sinnvoll sein. Man findet ja praktisch für fast jede Regel auch eine Ausnahme.
80 Prozent betrifft doch dein bisheriges Einkommen. Dieser steigt doch in der Regel mit der Inflation. Nicht immer aber verstehe deinen Kommentar nicht...
@@RandomGuy81792 naja wenn ich heute 3000€ netto verdiene und morgen berufsunfähig werde, dann zahlt die Versicherung mir die Rente. Wenn ich mich aber in 20 Jahren dazu entscheide einen anderen Job auszuüben, dann darf ich ja trotzdem nur 80% von den 3000€ verdienen um weiterhin die BU Rente zu erhalten und sobald mein Gehalt über 80% steigt werde ich konkret verwiesen und verliere den Leistungsanspruch. In 20 Jahren wird der Mindestlohn wahrscheinlich bei 2500€ liegen, was ja mehr als 80% von 3000€ entspricht und somit werde ich konkret verwiesen. Die Versicherung ist nicht dumm und auch nicht die Wohlfahrt: jede Klausel hat einen Haken, den man meist erst im Leistungsfall erkennt, sonst würde plötzlich jeder Berufsunfähig werden wollen und es würde vermehrt zu Versicherungsbetrug kommen. Und am Ende des Tages wird die Versicherung im Leistungsfall sehr genau prüfen ob wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt und man wird wohl auch während der Berufsunfähigkeit viele Arztbesuche und Gutachten auf sich nehmen müssen und Bastis Vorschlag, die Versicherung anzurufen und zu erfragen ob man einen neuen Job annehmen sollte, ist vielleicht auch nicht sie beste Idee; da würde ich lieber einen Anwalt kontaktieren, der mich vertritt. Und ich sage nicht, dass alle Versicherungen Verbrecher sind, aber die Interessen von Kunde und Versicherung sind nunmal komplett verschieden, der Kunde will eine möglichst hohe Leistung und die Versicherung will die Leistung natürlich so niedrig wie möglich halten. Ist ja auch irgendwie logisch.
@@TheNereos88 kann halt nicht jeder so schlau sein wie du. Ich hab’s mir nach einem 14 Stunden Arbeitstag angeschaut. Da brauch ich halt einfachere Kost
Hallo Wer kann mir weiterhelfen. Bin seit 8 Monaten krankgemeldet. Ich hab auch BU bei der Nürnberger Versicherung. Ich habe es noch nicht beantragt da es ziemlich kompliziert ist. Wer kann mir da weiter helfen
Evtl. ein Sozialhilfe-Verein... Z.B. der SoVD oder der VdK. Wobei ich aus persönlichen Erfahrungen den ersten bevorzugen würde. Rufe dort mal an und frage mal, OB die dir bei diesem Thema helfen KÖNNTEN. Aber wenn es an die Hilfe geht, muss man Mitglied werden. Kostet dich zwar ca. 7,90 im Monat. Aber die helfen dir auch in Zukuft bei und mit anderen Dingen. Und das ist nicht teuer. Denn schau dich mal um, für was für ein Blödsinn man manchmal viel mehr Geld ausgibt. Und der Sozialhilfeverein hilft dir bei deiner Gesundheit.
Danke für das Video. Wenn man eine BU Rente bezieht und man einen neuen Job ausführt, wo man auch weniger Geld bekommt also circa 80 % vom alten Lohn und es dann zu einer Nachprüfung von der BU Versicherung kommt, kann die verlangen, dass ich den alten Job, wenn es die die Gesundheit zulässt wieder ausüben muss? Würde sie dann die BU Rente streichen? Muss man der Versicherung mitteilen, wo der neue Job ist? Danke für deine Videos die sind immer sehr hilfreich.🎉
Hast du diesen Trick bereits gekannt? Auch wenn viele Versicherer es bestimmt nicht toll finden, dass ich über diese Möglichkeit aufkläre, so ist es meiner Meinung nach doch wichtig. Denn du solltest auch das Kleingedruckte in deinem Versicherungsvertrag kennen und verstehen! Hast du noch weitere Fragen zu dieser Klausel oder generell zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann schreibe es mir gerne direkt hier in die Kommentare! 😊👍
Tolle Videos von dir. Vielen Dank für den wertvollen Content. 👍
Ich habe genau 2 Fragen zum Thema konkrete Verweisbarkeit: 1. Bezieht sich die 80%-Grenze für die Aktivierung der konkreten Verweisung auf das letzte Bruttogehalt oder Nettogehalt des Job's bei dem die BU eintrat? 2. Wie schaut es mit Teilzeitarbeit aus um unter der 80%-Grenze zu bleiben? Zahlt dann der Versicherer weiterhin die BU-Rente?
Hintergrund: ich beziehe auf Grund eines Bandscheibenleidens BU-Rente. Ich habe vorher im Handwerk gearbeitet und absolviere aktuell eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten. Bei erfolgreich absolvierter Umschulung tritt im neuen Job für mich ein Interessenkonflikt ein. Falls die BU die konkrete Verweisung zieht, muss ich mich im neuen Beruf (selbst in der höchstmöglichen Entgeltgruppe) mit einem Minus von 500€ im Monat abfinden. Für mich ein starker Interessenskonflikt die Umschulung abzuschließen. Wie sollte ich hier verfahren?
Danke für dein Feedback 😇 1. Bruttogehalt 2. Teilzeitarbeit ist auch möglich; lies dir gerne auch unseren ausführlichen Artikel zu dem Thema durch: www.versicherungenmitkopf.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/konkrete-verweisung. Deine letzte Frage solltest du am besten direkt mit der Versicherung klären 👍
Also ich bin derzeit berufsunfähig und erhalte meine BU-Rente. Zusätzlich arbeite ich in Teilzeit (50%) in einem früheren Beruf (nicht der, auf den sich die BU bezieht). Da ich nach meiner Ausbildung meine BU-Rente nicht erhöht hatte, kann ich nun zumindest meinen Lebensstandard gut halten. War kein Problem für die Versicherung.
PeterPan, bei welcher Versicherung sind Sie versichert und hat sie Ihre BU-Rente problemlos genehmigt?
Ich frage nach, weil nach der Suche einer zuverlässigen BU-Versicherung für meinen 17 jährigen Sohn bin.
@PeterPan-jd9lu Wow, danke für deinen ehrlichen Erfahrungsbericht! Ich wünsche dir eine schnelle Besserung!!🙏🙏
@Lala0501 nutze hierzu doch gerne mal unsere kostenlose Online-Beratung, da finden wir zusammen das passende Produkt für deinen Sohn! www.versicherungenmitkopf.de/kostenlose-online-beratung 😊
Ich bekomme 840 Euro BU... Bin aber absolut arbeitsunfähig durch die Gesundheit,die Rente wurde abgelehnt... Welche Gelder kann man da beantragen,damit man nicht direkt aufm Zahnfleisch daherkriecht? 😪
Wer so eine geringe Bu abschliest selbst schuld
Tolles Video! Ist das üblich die Versicherung vor Jobaufnahme zu fragen ob die Versicherung mich verweisen würde. Ich denke, die werden doch sicherlich antworten, eine Prüfung behalten wir uns vor und werden keine Verbindliche Aussage geben.
Angenommen das Gehalt vor Eintritt der BU war bei 30 Wochenstunden 40k im Jahr. Gelten dann für immer 80% von 40k als Richtwert? Oder wird es auf Vollzeit hochgerechnet?
Gleiche Frage umgekehrt: Wie verhält es sich wenn man zB 15 Jahre später (Inflation) einen Halbtagsjob für 33k annimmt, also über 80% der einstigen 40k kommt?
Vielen Dank für deine Antwort. Ihr macht einen tollen Job!
Es bleibt beim Fixum zum Eintritt der Berufsunfähigkeit. Es erfolgt kein Kaufkraftausgleich. Eine Hochrechnung der Lebensstellung erfolgt auch in Teilzeitklauseln nicht.
@@bu-versicherungsmaklerDas ist dann aber sehr schlecht sollte man in jungen Jahren Berufsunfähig werden. Bei einer "hyperinflation" wäre die BU ja dann auch vollkommen Sinnlos.
@@GAMERGEBITER Nö. In Bezug auf konkrete Verweisung gibt es zwei Schutzbarrieren. Soziale Wertschätzung und Einkommensreduzierung. Es reicht wenn eine der beiden Schutzbarrieren gerissen ist. Soziale Wertschätzung ist bei jedem sinnvollen Beruf die höherwertigere und weit konkretere Schutzbarriere. Glaubt man nur nicht, weil es abstrakt ist und Zahlen ja vermeintlich so konkret. Böser Denkfehler. Das nominale Einkommen einer xyz Jahre nach Eintritt Berufsunfähigkeit neu aufgenommen Tätigkeit sagt erstmal überhaupt nichts darüber aus, ob ich noch berufsunfähig bin oder nicht. Bei einer Hyperinflation ist jedweder Vertrag, der auf absolute Geldbeträge abstellt, sinnlos. Das gilt für Kreditverträge gleichermaßen. Hat jetzt aber nichts mit der BU zu tun.
Guten Tag
Ich beziehe schon über 12 Jahre eine BU Rente von meiner Versicherung und übe auch einen anderen Beruf aus wo ich unter die 80 Prozent verdiene. Jetzt habe ich meinen Arbeitgeber 2023 ( Aufhebungsvertrag) gewechselt und eine Abfindung bekommen. Jetzt prüft mich die Versicherung wie immer alle 2 Jahre und möchte von den letzten 4 Jahren die Lohnsteuerabrechnung. Auf der letzten steht ja nun die Abfindung drauf. Jetzt zu meiner Frage: Wird die Summe auch mit eingerechnet, denn dann würde ich selbstverständlich über diese 80 Prozent kommen und meine Rente wäre weg
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
LG
John
Das musst du deinen Versicherer direkt fragen 👍
Da habe ich das Problem 2, das wir gerade richtig Probleme mit dem Vertreter haben und schon die eine oder andere Versicherung gekündigt haben. Er hat uns auch schon gesagt daß er uns nicht mehr helfen will, obwohl wir noch mehrere Versicherungen bei ihm haben
eigentlich ein Unding, dann geh direkt auf die Versicherung zu und nicht auf den Vermittler
Habe ich es richtig, dass hier mit 80% vom Brutto-Lohn gerechnet wird?
Ja
Genau!
Die Lebensstellung wird heute überwiegend über das Gehalt entschieden. Wer richtig gut verdient hat hat als auch richtig gute Karten. Lg
Plötzlich will jeder berufsunfähig werden😂.
Danke, das hatte mich schon immer stutzig gemacht, weil ich nie wirklich wusste ob das wirklich der Fall wäre. Da muss man ja hoffen BU zu werden um abzukassieren? Trifft das auch bei einer Unfallversicherung mit Rente zu?
Nur gehen die meisten berufsunfähigkeiten halt mit Krankheiten oder gesundheitlichen Störungen einher, was auch nicht immer so cool ist. Aber es wird wohl Einzelfälle geben wo man wirklich ,,abkassieren‘‘ kann und gesundheitlich noch super fit ist.
Für die Rente aus der Unfallversicherung ist es völlig unerheblich ob du deinen Job noch ausüben kannst oder nicht. Ein Sachbearbeiter bei der Versicherung kann nach einen Unfall auch problemlos aus dem Rollstuhl arbeiten und so weiterhin sein reguläres Gehalt erhalten und eine Leistung aus der Unfallversicherung.
Genau diesen Trick nutzte ich auch schon, dank meiner BU Rente. Ist es nicht so das die 3 Punkte, des Einkommens, soziale Wertschätzung und Kenntnisse, in Summe erfüllt sein müssen?
Sollte man bei einem davon abweichen, kann man die anderen dadurch auch umgehen?
Beispiel:
Man war Bäcker mit 20 tausend Jahresbrutto und kann dann entweder als bswp. Koch mit weniger als 16 tausend Brutto arbeiten.
Oder
Man macht eine Umschulung zu bspw. Immobiliekaufmann und kann dann sogar mehr als 20 Tausend Jahresbrutto verdienen?
Halte ich für schwierig. Weiß nicht ob es dazu schon Urteile gibt, was dan konkret "soziales Ansehen" "gleichwertige Stellung" bedeutet. Ist nun Bäcker oder Immobilienkaufmann der angesehenere Beruf?
@@maxmustermann5 unabhängig von dem sozialen Ansehen. Mein Punkt war wenn man Umschult und dadurch andere Kenntnisse erwirbt.
Bei dem sozialen Ansehen könnte man vielleicht Berufe wie einen Arzt und einen Menschen der auf dem Bau arbeitet nehmen oder einem.
@@AntonMüller-k4i ich denke aber, dass die entscheidende Grenze die 80% des alten gehalts sein wird.egal was man danach arbeitet
Danke für das Video.
Man kann doch auch bis zu 100% des vorherigen Einkommens mit dem neuen Job verdienen, wenn der soziale Status und die nötige Qualifikation geringer ist?
Interessant ist auch, dass einige Versicherer selbst die konkrete Verweisung ausschließen, in der Regel aber nur für bestimmte Berufe wie Ärzte, Steuerberater usw., was aber sowieso kaum vorkommen sollte
Ausgeschlossen wird dann (eingeschränkt) nur eine konkrete Verweisung auf etwas anderes als praktizierender Arzt, wenn man zuvor praktizierender Arzt war. Das ist aber nur eine unnötige Klarstellung. Einen praktizierenden Arzt kann ich generell auf nichts anderes verweisen, denn auf praktizierenden Arzt (soziale Wertschätzung, die weit relevantere Schutzbarriere in der Lebensstellung). Und auch das nur innerhalb der Karrierestufe und unter Wahrung der Tätigkeitsmerkmale (bspw. Facharzt als Funktionsoberarzt nicht einfach auf Facharzt). Also einen Oberarzt nicht auf Facharzt, den Facharzt nicht auf Assistenzarzt.
@@bu-versicherungsmakler Also so gut wie nicht möglich :)
@@RandomGuy81792 Zumindest bieten diese Klauseln für bspw. Ärzte im Regelfall keinen Mehrwert. Natürlich könnte der Chirurg auf Anästhesist umschulen. Zunächst den Facharzt machen, dann den Oberarzt machen und wäre dann im Sinne der Lebensstellung sehr wahrscheinlich wieder verweisbar. Dann würden aber weder besagte Klauseln schützen, noch passiert das in signifikant relevanter Häufigkeit. Grundvoraussetzung ist ja immer, dass ich im zuletzt ausgeübten Beruf (vor Leistungsfall) unverändert berufsunfähig bin. Im Regelfall wird es mir gesundheitlich eher nicht möglich sein, diese anspruchsvollen Laufbahnen erneut zu durchlaufen, ohne im ursprünglichen Beruf nicht mehr berufsunfähig zu sein. Ausnahmen bestätigen die Regel. Beim Chirurgen ist das Operieren DIE prägende Tätigkeit. Geht diese verloren, geht das Restleistungsvermögen gegen 0, Berufsunfähigkeit liegt vor. Es wäre aber durchaus denkbar eine andere ärztliche Laufbahn zu bestreiten, wo das Operieren keine Rolle spielt. Dann wird eine Verweisung irgendwann möglich sein. Aber auch hier schützen besagte Werbegagklauseln nicht, die sind nur verkaufsfördernd und typisch für bestimmte "spezialisierte" Vertriebe.
@@bu-versicherungsmakler Bei anderen privilegierten Berufen (Steuerberater, Wirtschatfsprüfer, Anwalt, Architekt etc.) ist es vermutlich ähnlich schwierig. Aber gut fürs Marketing. Da hat sich mein Versicherer was einfallen lassen!
@@RandomGuy81792 Das ist absolut korrekt. Solche eingeschränkten Werbegags (in konkreter Verweisung oder Umorganisationsklausel) beziehen sich üblicherweise auf Berufe mit sehr hoher sozialer Wertschätzung oder im Allgemeinen auf Erlaubnisinhaber / Kammerberufe. Sprich auf Berufsbilder, die schwer konkret zu verweisen oder umzuorganisieren sind. Die zuletzt angesprochenen Berufe finden sich eher im Thema Umorganisation wieder. Die Klausel ist wiederum tatsächlich eines der letzten scharfen Schwerter in der BU-Leistungsprüfung. Da kann auch ein eingeschränkter Verzicht im Einzelfall sinnvoll sein. Man findet ja praktisch für fast jede Regel auch eine Ausnahme.
Man könnte ja dann einfach Teilzeit weiterarbeiten? 🤔
80% klingt erstmal gut, aber wenn man die Inflation mit berücksichtigt, werden 80% in 20 Jahren wohl eher Mindestlohn sein.
80 Prozent betrifft doch dein bisheriges Einkommen. Dieser steigt doch in der Regel mit der Inflation. Nicht immer aber verstehe deinen Kommentar nicht...
@@RandomGuy81792 naja wenn ich heute 3000€ netto verdiene und morgen berufsunfähig werde, dann zahlt die Versicherung mir die Rente. Wenn ich mich aber in 20 Jahren dazu entscheide einen anderen Job auszuüben, dann darf ich ja trotzdem nur 80% von den 3000€ verdienen um weiterhin die BU Rente zu erhalten und sobald mein Gehalt über 80% steigt werde ich konkret verwiesen und verliere den Leistungsanspruch. In 20 Jahren wird der Mindestlohn wahrscheinlich bei 2500€ liegen, was ja mehr als 80% von 3000€ entspricht und somit werde ich konkret verwiesen. Die Versicherung ist nicht dumm und auch nicht die Wohlfahrt: jede Klausel hat einen Haken, den man meist erst im Leistungsfall erkennt, sonst würde plötzlich jeder Berufsunfähig werden wollen und es würde vermehrt zu Versicherungsbetrug kommen.
Und am Ende des Tages wird die Versicherung im Leistungsfall sehr genau prüfen ob wirklich eine Berufsunfähigkeit vorliegt und man wird wohl auch während der Berufsunfähigkeit viele Arztbesuche und Gutachten auf sich nehmen müssen und Bastis Vorschlag, die Versicherung anzurufen und zu erfragen ob man einen neuen Job annehmen sollte, ist vielleicht auch nicht sie beste Idee; da würde ich lieber einen Anwalt kontaktieren, der mich vertritt.
Und ich sage nicht, dass alle Versicherungen Verbrecher sind, aber die Interessen von Kunde und Versicherung sind nunmal komplett verschieden, der Kunde will eine möglichst hohe Leistung und die Versicherung will die Leistung natürlich so niedrig wie möglich halten. Ist ja auch irgendwie logisch.
Sorry. Ich hab’s nicht kapiert. Ein Praxisbeispiel über einen kompletten möglichen Fall wäre gut gewesen.
Immer diese geistigen Tiefflieger 😂 war doch sehr anschaulich erklärt
@@TheNereos88 kann halt nicht jeder so schlau sein wie du. Ich hab’s mir nach einem 14 Stunden Arbeitstag angeschaut. Da brauch ich halt einfachere Kost
Führt halt nur dazu, dass für alle die Prämie teurer wird, wenn der Versicherer mehr Leistungen auszahlen muss ;)
dafür ist der Versicherer aber da
@@VersicherungenmitKopf aber dann darf niemand wegen der hohe Prämie heulen 😅
richtig
Hallo
Wer kann mir weiterhelfen.
Bin seit 8 Monaten krankgemeldet.
Ich hab auch BU bei der Nürnberger Versicherung.
Ich habe es noch nicht beantragt da es ziemlich kompliziert ist.
Wer kann mir da weiter helfen
Evtl. ein Sozialhilfe-Verein...
Z.B. der SoVD oder der VdK. Wobei ich aus persönlichen Erfahrungen den ersten bevorzugen würde. Rufe dort mal an und frage mal, OB die dir bei diesem Thema helfen KÖNNTEN. Aber wenn es an die Hilfe geht, muss man Mitglied werden.
Kostet dich zwar ca. 7,90 im Monat. Aber die helfen dir auch in Zukuft bei und mit anderen Dingen. Und das ist nicht teuer.
Denn schau dich mal um, für was für ein Blödsinn man manchmal viel mehr Geld ausgibt. Und der Sozialhilfeverein hilft dir bei deiner Gesundheit.
Dein Versicherungsberater, bei dem du die BU abgeschlossen hast
Arbeitgeber via gehaltsumwandlung bu machen lassen du selbst und eine deine eltern dann bist du gut versorgt auch im alter
die betriebliche BU-Versicherung hat aber auch einige Nachteile: ruclips.net/video/4ReLrlMOTmE/видео.htmlsi=4a4dQSjE3BUWhM6d
Danke für das Video. Wenn man eine BU Rente bezieht und man einen neuen Job ausführt, wo man auch weniger Geld bekommt also circa 80 % vom alten Lohn und es dann zu einer Nachprüfung von der BU Versicherung kommt, kann die verlangen, dass ich den alten Job, wenn es die die Gesundheit zulässt wieder ausüben muss? Würde sie dann die BU Rente streichen? Muss man der Versicherung mitteilen, wo der neue Job ist?
Danke für deine Videos die sind immer sehr hilfreich.🎉
Dein Tipp lautet einfach fragen? 😅
Wie sagt man so schön: Fragen kostet nichts!🙏😁