Hier liken wenn ihr den Privatsphäre Modus aktivieren werdet. (Gibt noch nen Kommi wo ich frage wer es nicht nutzen wird) Übrigens wird der Privatsphäremodus oft NUR in den Einstellungen der Cam selbst angeboten, und nicht unbedingt in der App!
Danke überhaupt erstmal für die Info, dass es bei VIOFO ein Update gibt (hoffentlich auch tatsächlich für die A119 Mini2). Hatte die vor einem Jahr eingebaut und seitdem nie wieder ein Update gemacht.
Hier liken wenn ihr trotzdem KEINEN Privatsphäre Modus nutzen werdet. (Gibt noch einen Kommi wo ich frage wer ihn nutzen wird) Übrigens wird der Privatsphäremodus oft NUR in den Einstellungen der Cam selbst angeboten, und nicht unbedingt in der App!
Is mir Wurscht aber ich sage schon seit Jahren das man die fresse halten soll gegenüber der Polizei oder unfallgegnern. Der videoausschnitt geht nur ausschließlich zum Anwalt wenn eine Klageschrift kommt. Rechtsschutz for Win erst dieses Jahr wieder mal gebraucht und ein anderer Fall läuft seit 4 jahren
die Polizei hat zweimal von mir Aufnahmen bekommen und gerne entgegengenommen, ohne Bußgeld. Außerdem: Ich speichere die Aufnahmen mit dem Zweck, sie an Freunde und Verwandte im Süden weiterzugeben. Das sind die Bäderstraßen an der Ostsee entlang, jetzt die herbstlichen Alleen, die Weihnachtsbeleuchtung in der Stadt usw. Das sind anlassbezogene Aufzeichnungen und somit völlig zulässig.
Die Dashcam ist eine weitere Versicherung um meine Unschuld zu beweisen. Datenschutzstrafe 2000 Euro gegenüber steht die Stunden um seine Unschuld zu beweisen und man, wenn man sie schon beweisen muss, warscheinlich Verliert.
Ich bin "Vielfahrer". Leider habe ich allein in den letzten 5 Jahren 2 Unfälle gehabt (unschuldig) und auch bei 2 Unfällen als Ersthelfer angehalten/geholfen. Ich halte es wie Sascha es beschrieben hat - erst mal abwarten, und im Zweifelsfall die Aufnahme durch meinen Anwalt zur Verfügung stellen. Verkehrsunfälle - generell nur noch und ausschließlich über Anwalt - da wird man heutzutage echt deppert... Mein letzter Unfall in einem Satz zusammengefasst (Zitat!): Auto meine Mann - nix Schuld - ich bremse - andere Mann bezahle!" Ich hab dann meine Aussage vor Ort gemacht und meinen Anwalt angerufen. "Funfact" hier: Die Dame war ohne Führerschein unterwegs, mit zugefrorener Scheibe (ohne Sicht) mir 2 mal hinten rein weil ich dreister Sack an einer roten Ampel gehalten habe. Sie wurde dann ohne Auto "abtransportiert" :)
Oh - und noch was - ich habe aus Präventionsgründen immer noch eine 16GB SD-Karte (in der Kamera formatiert) im Auto liegen. Könnte ja sein, dass meine andere Karte mal voll ist - oder defekt - oder herausgegeben werden soll... naja ein Schelm der ... u know.
Der einzige Fehler den Kurt gemacht hat, ist den Polizisten auf die Dashcamaufnahme hinzuweisen. Eins habe ich gelernt: Lass Dir den Strafzettel (oder was auch immer) zuschicken und dann wird in Ruhe entschieden.
@@DanInformation Wäre dann nicht einfach nur geschnittene Aufnahme ohne die nachfolgende Interaktion mit der Polizei eine Abhilfe? Also dass man nur den relevanten Abschnitt der Aufnahme erst einsendet?
Jeder Tourist und Tik Toker darf in der Öffentlichkeit Videos aufzeichnen und veröffentlichen. Aber wenn man das aus dem Auto heraus während der Fahrt macht ist das illegal wegen...Gründe? Total logisch!
@@der_rechtsamwalddann bitte ich um Aufklärung. Warum bekomme ich ein Bußgeld, wenn meine Dashcam ein Video speichert, nicht aber wenn meine Frau auf dem Beifahrersitz ein Video macht?
3:50 ganz wichtig, mit den Polizisten gar nicht erst argumentieren. in der Situation (die Kontrolle / Ticketübergabe) sich nicht zur Sache äußern, erst recht falls man Belege haben sollte die der Anschuldigung widersprechen, diese nicht erwähnen! Anstelle dessen geht man damit grundsätzlich zum Anwalt, der die relevanten Daten zusammenfasst und dann vor Gericht Einspruch gegen das Ticket erhebt
Genau, denn erst wenn der Bericht der Beamten geschrieben und Aktenkundig geworden ist, kann dieser seine Aussage nicht mehr ändern. Erwähnt man jedoch schon vor Ort entlastende Beweismittel, so kann dies im Bericht zum eigenen Ungunsten ausgelegt werden.
Auf jeden Fall fragen, wie es weiter geht. Wenn man dies getan hat, beginnt ab dem Augenblick die Verjährung. Und nicht erst, wenn man schriftlich den Vorwurf bekommt.
@@Fritschepedia Wenn man Beschuldigter von irgendwas ist, sollte man grundsätzlich nie mehr sagen als man muss (basic personenbezogene Daten, hallo, tschüss).
Tja, und wenn ich die Aufnahme erst mal zurück halte und dann erst nach ein paar Tagen/Wochen vorlege, dann werden sie sagen, ich wäre an der Ampel am nächsten Tag nochmal vorbeigefahren. Bei Grün. Das Datum auf der Karte kann man ja problemlos ändern
Hab hier mal ein Urteil das vielleicht etwas Licht reinbringen könnte. Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018) Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen. Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17). Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern.
Genau. Darauf nimmt der Fall aus Sachsen Bezug. Das Interesse des Klägers überwog (habe das Urteil auch gerade gelesen) gegenüber dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten.
Wichtig ist, dass die Aufnahme anlassbezogen stattfindet (Unfall, Gefährdung durch andere Autofahrer) und nur so lange aufgezeichnet wird, wie es nötig ist, den Verstoß zu dokumentieren bzw. solange wie Verstöße erfolgen (z.B. wiederholtes Ausbremsen). Konstantes Aufzeichnen ohne einen korrekten Anlass ist nicht erlaubt.
Ja an die Blackbox kommst DU ja nicht dran. Der Plan ist ja, dass dort nur die Behörden dran können, wenn DIESE das auch wollen. Wir einfachen Bürger sollen uns ja nicht wehren können.
Naja das kann man nun wirklich nicht vergleichen eine black Box nimmt kein Bild auf sondern nur die fahrdaten und evtl Töne darauf sind keinerlei Personen im bzw außerhalb von Fahrzeug zu sehen
Deswegen erst den Strafzettel mitnehmen, später mit der Dashcam Aufnahme ankommen wenn überhaupt. Wenn man Polizisten beim kac.. bauen erwischt werden die meistens komisch. Das mit der Durchsuchung des Autos (nichts anderes ist es) ist ohne Anlass eh nicht erlaubt und eine Dashcam Aufnahme ist an sich kein Grund.
Also die Durchsuchung des Autos ist zwar theoretisch nicht möglich, nur kommt dann die Polizei mit "Gefahr im Verzug" und durchsucht es trotzdem. Dagegen kannst du kaum etwas machen und höchstens im nachhinein versuchen, dagegen vorzugehen. Das scheitert aber in fast allen Fällen.
@@AZzalor6632 einfaches spiel name, dienstnummer, dienststelle notieren mit der info nutzung gefahr im verzug wird mittels gericht in den haag gegen vorgegangen und es werden Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben bis dies gerichtlich geklärt ist pro tag 1 das sind erstens mehrere dutzend std arbeit für die stelle der DAs und mindetsens 2-3 Jahre keine beförderung Und da überlegen die es sich schnell ob sie dies für paar cent versuchen bzw diebstahl begehen xD
Polizisten in DE machen im Straßenverkehr sowieso was sie wollen, da gibt es leider keine Instanz die mal auf die Finger kloppt. Hatte erst neulich einen Streifenwagen vor mir, der statt 30 locker 45 gefahren ist, und das bei einer Baustelle🙄🙄
Also das ist doch lustig, die Polizei sagt das die SD Karte leer ist aber er bekommt ne Anzeige wegen der DSGVO. Das ist aber irgendwie widersprüchlich
Aus diesem Grund raten diverse Anwälte dazu, die dashcam der Polizei gegenüber nicht zu erwähnen, sondern einfach nur den Verstoß nicht zuzugeben. Dem Anwalt kann man hinterher die exakte Aufnahme aushändigen (als Kopie) um die Beamten einer Falsch Aussage zu überführen.
Sie war ja nicht leer, nur das Video was seine Unschuld beweist war verschwunden. Ich hätte dann einfach gesagt das war gar nicht meine Karte und ich habe keine Dashcam im Auto (Abnehmen kann man sie ja, um es zu "beweisen")
Kommentar vom Anwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht: a) Sascha hat recht b) Sascha hat ganz besonders am Ende des Videos recht c) Die Dashcam wird nie "im Eifer des Gefechts" erwähnt! Falls Nachfrage: "Da is keine Speicherkarte drin" oder "Der Stecker war nicht in der Steckdose" Es wird empfohlen, die Karte zu Hause herauszunehmen und auf eine Festplatte zu kopieren. Falls nach 1 oder 2 Wochen ein Brief "Sie haben rote Ampel missachtet" (oder sowas) kommt, kann man den Tag und die Fahrt noch nachprüfen. Niemals die SD-Karte aushändigen! Gemäß § 55 STPO besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht. Man darf die Herausgabe verweigern, wenn man sich selbst mit den Aufnahmen belasten könnte. Also irgendwie fast immer...wer weiß das schon zu 100%? (§ 55 STPO sowie § 97 STPO). Falls Polizei auf Herausgabe besteht: "Ich mache von meinem Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 und §97 STPO gebrauch und verweigere die Herausgabe ohne richterliche Beschlagnahmeanordnung". Zu Beweiszwecken immer das auf den Sachverhalt gekürzte(!) Video auf einen USB-Stick kopieren. Die Rückkehr des USB-Sticks kann lange dauern. Der wird erst beim LKA auf Schadprogramme untersucht, bevor er in einem PC gesichtet wird. Disclaimer...bin auch nur ein "im Internet hat einer gesagt."
Der Hinweis auf §55 und 97 StPO ist wirklich Gold wert. Die Speicherkarte ist auch kein verbotener Gegenstand, den die Polizei aus diesem Grunde beschlagnahmen dürfte.
2 Sachen würden mich interessieren: Ist "da ist keine Speicherkarte drin" nicht eine Falschaussage und kann man dafür belangt werden, falls man die Dashcam später als Beweismittel nutzt? Macht sich der Polizist strafbar, wenn er behauptet dass er das Recht hat die Dashcam zu beschlagnahmen? Was sollte man tun falls der Polizist sich die Speicherkarte einfach ohne Einwilligung nimmt?
"Zu Beweiszwecken immer das auf den Sachverhalt gekürzte(!) Video auf einen USB-Stick kopieren." Ich würde das anders machen: die ganze Karte auf Festplatte kopieren und dann die Karte der Polizei aushändigen. Dann kann niemand behaupten, man hätte das Video nachbearbeitet. Und man hätte im Fall polizeilicher Falschaussagen die echten Videos immer noch zur Verfügung. Sowas soll wirklich schon vorgekommen sein. Auch Bullizisten sind nur Menschen.
@@ichmagbratwurst_6599 Du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet, der Polizei die Wahrheit zu sagen. Du hast das Recht auf Irrtum, Aussageverweigerung etc. Polizisten sind Justizvollzugsbeamte der Staatsanwaltschaft. Deine Anzeige nach StGB landet ungelesen im Papierkorb. Da musste dann wegen einer Behauptung des Polizisten schweres Geschütz mit Anwalt, Klage usw. auffahren. Behaupten kann er viel...er muss es aber auch belegen können, dieses Beschlagnahme- oder Sichtungsrecht.
@@ichmagbratwurst_6599 Die erste Frage kannst du selber beantworten: Polizist: "Haben Sie Alkohol getrunken?", Du: "Nein!". Polizist: "Sie riechen aber wie zehn besoffene Russen". Als Beschuldigter ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet, wenn man sich damit selbst belasten würde, also keine Strafbarkeit der Falschaussage. Und wenn ein Polizist eine Maßnahme gegen den Willen des Beschuldigten durchsetzt, zu der er nicht berechtigt war, macht es sich eines Dienstvergehens schuldig. Deswegen versucht ein Polizist es oft recht geschickt dir die Dinge freiwillig aus dem Kreuz zu leiern. Es heißt also: Immer aufpassen! Im Zweifel mindestens seinen Protest zu Protokoll geben.
Ein früher Kollege hatte wie in 4:20 auch so einen Fall, hatte bei dem Gespräch die Dashcam noch nicht erwähnt, er hatte das Videomaterial, welches damit nachweisen konnte, das die Ampel noch grün hatte, erst seinem Anwalt vorgelegt, aber die Polizei beharrten drauf, dass er ein Rotlichtverstoß begangen hatte. Lange Rede kurzer Sinn, das ganze ging vor Gericht und als der Richter dieses Video abgespielt hatte, sind bei den Polizisten die Kiefer heruntergefallen. Auch den Vorwurf für den Verstoß gegen den Datenschutz konnte ausgeräumt, aber da gab es vom Richter eine Rüge.
Gilt genau das Gleiche. Die zeichnen aber auch nur dauerhaft auf wenn man es aktiviert und einen Datenträger (Stick, externe Festplatte etc) einsteckt und die Funktion aktiviert. Der Wächtermodus ohne Kollisions- bzw Erschütterungserkennung darf im öffentlichen Raum nicht genutzt werden in Deutschland. Privatgrundstück ist erlaubt.
Den BMW Drive Recorder habe ich auch im Auto, zusätzlich zu einer Dashcam. BMW filmt da mit allen vier Kameras kontinuierlich, aber nur durch den Sensor bzw Taste drücken werden bis zu 20sek zurück und vor gespeichert. Im Gegensatz zur Dashcam komme ich aber NUR an diese Aufnahmen ran! Ich habe schlicht keine Möglichkeit, irgendwelche anderen Videos zu sehen. In etwa so als würden die Dashcam Hersteller den "live" Ordner verschlüsseln und nur gespeicherte Videos in einem frei zugänglichen Ordner speichern. Das wäre denke ich die Ideallösung.
Das und viel mehr was unsere Vorschriften und Gepflogenheiten vorsehen, tun diejenigen auch nicht, die 1. den Lappen mit Öl-Dollar gekauft haben 2. die die Fahrschule auf einem Kamelrücken absolviert haben
@@toycarcrush So wie die Fidschis, die hier in der Nacht die Schmuggel-Zigaretten mit dem Fahrrad verschieben, ehrlich. Eine Zeitlang hatten die sogar unter einem Busch am Spielplatz die Sachen über Nacht gelagert.
Ich hätte den Polizisten die Speicherkarte zum Teufel nicht gegeben. Man ist nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Hätten die die beschlagnahmen wollen, hätten die schön ein Richter kontaktieren dürfen. meiner Meinung lag keine Gefahr in Verzug vor, so dass eine Beschlagnahmung illegal wäre.
Gefahr im Verzug wird dennoch angewendet, weil die Polizei die Speicherkarte als Beweismittel ansieht und nunmal dazu befugt ist, Beweise zu sichern. Rückst du die Karte nicht raus besteht die Möglichkeit (auch wenn es in dem Fall sinnlos wäre), dass du die Beweise vernichtest. Genau aus diesem Fall niemals der Polizei gegenüber die Dashcam erwähnen bzw. nur dann, wenn es dir egal ist, dass die Daten unter Umständen mitgenommen werden. Lieber nichts sagen, Strafzettel mitnehmen und später dann mithilfe der Dashcam Widerspruch einlegen.
Polizei argumentiert, dass Gefahr im Verzug ist, weil du ja die Daten löschen und damit Beweise vernichten könntest. Da kannst du damit rechnen, dass die Polizisten unproportional viel Gewalt anwenden um da dran zu kommen, noch mal Nachtreten, die Staatsanwaltschaft nur mit den Schultern zuckt und dich wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" einbuchtet. Sinnvoll wäre es eine Dashcam zu haben, welche die Aufnahmen verschlüsselt, sodass sie nur mit dem Passwort des Nutzers ausgelesen werden können, und an mehreren Orten speichert, sodass die SD-Karte (oder das ganze Auto) beschlagnahmt werden kann und man die Daten trotzdem noch irgendwo zu Hause auf einem NAS hat. Falls irgendwer einen nötigt das Passwort rauszugeben erinnert man sich einfach nicht mehr dran.
Hm 🤔....ich geh mal davon aus, dass die Polizei hier dann das Argument der Gefahr der Verdunklung angebracht hätte. Also theoretisch ein Grund zur Beschlagnahme auch ohne Beschluss. Oder was denkst du?
Und während der Pandemie mussten wir alle Daten aufn kleinen Zettel schreiben im Imbiss und konnten die Daten der 3 Leute gemütlich lesen, die vorher am Tisch saßen 😂😂genau mein Humor 😅
Genau, wo war da die DSGVO? Ausgesetzt wegen Pandemie? Dann sollten wir sie jetzt auch wegen ungeklärter Haushaltslage, verursacht durch die Ampel, aussetzen.
Der Datenschutz in Deutschland geht an so vielen Stellen VIEL zu weit aber gerade bei Firmen/Anbietern etc. da darf fröhlich mit Daten gedealt werden. Das System is halt komplett für die Tonne. Nichts gegen Datenschutz aber wenn dann bitte im richtigen Maß an der richtigen Stelle.
Und die Polizei selbst hat in der nahen Vergangenheit regelmässig Daten für Ermittlungen genutzt, die gar nicht hätten langfristig gespeichert werden dürfen und folglich auch nicht genutzt werden dürften. Bsp. Vermisstenfall Rebecca Reusch, wo alle Kennzeichen auf einer Autobahn in Brandenburg gespeichert wurden.
Die Daten wären ja wertlos, wenn alle. Deshalb darf nicht jeder mit Daten dealen. Es geht nicht um den Schutz der Betroffenen, sondern Derer, die Daten profesionell erheben.
Die Kamera sieht genau das, was ich auch sehe. Ich glaub, ich lasse die Augen ab sofort auch lieber immer zu, nicht dass ich Probleme wegen DSGVO bekomme…
In Österreich ist es auch klasse: "Zweck der Aufnahme Erlaubt: Anlassbezogene Dokumentation eines Unfallherganges Verboten: Systematische Überwachung „für den Fall, dass…“. Diese Tätigkeit ist der staatlichen Verwaltung vorbehalten." Theoretisch darfst du somit die cam nicht permanent laufen lassen sondern nur bei einem Unfall. Naja ich weiß ja im vorhinein, dass ich einen Unfall haben werde...
Wenn wir so viel Energie in die Lösung unserer Probleme investieren, statt in das ausdiskutieren und bürokratisieren unseres Lebens, würden wir als Land schon sehr viel besser dastehen.
Nennt sich Politik, du Schnellmerker. Kannst morgen damit anfangen deinen noch nie vorher da gewesenen Gedanken in die Tat umzusetzen ( AUA AUA AUA ). Auf Kommunalebene und Kreistag ist das allerdings ehrenamtlich und ziemlich nervig, wenn man vom Fernsehsessel weg muss und nicht mehr irgend einen hirnverbrannten Unfug als Kommentar verfassen kann. (Glaub mir, du hast ... und BESONDERS DU ... auch auf der politischen Ebene, sogar vielleicht in deiner eigenen Gemeinde ... die Chance so einen Dünnpfiff wie in deinem Kommentar auch noch vor Publikum zu labern , in dem du komplett von dir auszugehen scheinst und deine eigene Faulheit und Unfähigkeit auch noch auf alle ANDEREN projizierst. Wie lächerlich!). Alleine schon wenn man deiner Konstruktion dieses absurden Zusammenhangs von Bürokratie und Dialog auch nur eine Minute Aufmerksamkeit widmet, muss man sich fragen was bei dir wohl schief gelaufen sein mag? (Mir egal!). Das sind komplett verschieden Dinge, deren Kategorien sich noch nicht einmal besonders überschneiden oder ... da muss man sich doch selbst an den Kopf fassen ... sich gegenseitig Ausschließen oder gar verhindern würden. Es ist übrigens genau umgekehrt wie du sagst: Die Durchsetzung der Werte unseres Grundgesetzes basieren natürlich auf Bürokratie (keine Ahnung wieso man schon so tief ins Reich der Flacherdler eingetaucht ist um diesen Begriff pauschal als etwas Negatives zu konnotieren?!), die eine freie Entfaltung deiner Persönlichkeit und die einer unabhängigen Meinungsbildung und Äußerung garantieren sollen. Die Bürokratie (die „Herrschaft der Verwaltung“) garantiert also überhaupt erst und schafft die Grundlagen dafür, das so etwas wie ein DIALOG überhaupt möglich sein kann. Mann (oder griechischer Buchstabe), du solltest dir ernsthaft mal überlegen auch die Begriffe zu kennen, die du beim Schwafeln so grotten-falsch verwendest. Und Sicherheit beim Thema, also Allgemeinbildung und Fachwissen wäre auch gut ... FÜR DICH!
Es ist völlig absurd. Wenn man das mal mit Livestreams vergleicht, wo nichts gepixelt oder zensiert wird, weil es unmittelbar im Internet ausgestrahlt wird und da sagt keiner was. Dashcams sind primär dafür da sich selbst zu schützen und eventuelle Unfälle etc. zu dokumentieren.
Du hast die unterschiedliche Thematik nicht verstanden. Es ist nicht und war nie verboten im öffentlichen Raum zu filmen oder Fotos zu machen. Allerdings war es schon immer so, das man die Persönlichkeitsrechte Anderer waren musste und es gab immer wieder und das nicht selten, gerichtliche Auseinandersetzungen über das Recht am eigenen Bild und von persönlichen Daten.. Lievestreams sind nur so lange unproblematisch, so lange ich Personen so im Hintergrund halte, dass sie als Beiwerk gesehen werden können. Folge ich einer Person mit der Kamera und entsteht der Eindruck, dass ich sie "Fokussiere", verstößt Du gegen geltendes Recht (das Rech am eigenen Bild) und das ist genau so strafbar, wie die permanente Speicherung von Kennzeichen fremder Autos. Aber wie bei der Dashcam gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Weder bei der Dashcam noch bei Livestreams, wird der Gesetzgeber von sich aus handeln und die Aufzeichnungen verfolgen (Es sei denn der Livestream würde derart gegen geltendes Recht verstoßen, dass es die öffentliche Sicherheit betreffen würde.) Der einzige Grund, warum bei LIvestreams so selten geklagt wird ist, dass es die Leute entweder nicht interessiert ob sie da abgebildet werden oder sie gar nicht mitbekommen, dass sie da eine Statistenrolle spielen.
@@herdifreund7715 es ist kein unterschied ob ich nun mit dem Auto herumfahre und man nebenbei in der Dachcamaufnahme rechts im augenwinkel eine person sieht oder ob ich im Urlaub ne Stadt filme mit ner Menschenmenge hier und da. Dann mach ich das halt so, dass ich mein Handy da hin hänge und permanent Filme, weil ist ja keine Dashcam sondern ein Smartphone und ich filme auch nur die Umgebung 🤷♂
@@ipadize Wenn man den rechtlichen Unterschied nicht verstehen WILL dann will man nicht oder? Wenn Du eine Dashcam nutzt ist das weder um Landschaftsaufnahmen zu machen, DICH SELBST in ein Vlog o.Ä. darzustellen noch um Berge oder öffentliche Gebäude zu filmen und dabei IM HINTERGRUND und für einen kurzen Augenblick andere Personen NEBENSÄCHLICH zu zeigen, was in der Natur von "normalen" Aufnahmen liegt. . Der einzige Sinn einer blickwinkelfixierten DashCam ist es, den vor oder hinter einem ablaufenden Verkehr aufzunehmen. Und zwar incl., bzw. in der Hauptsache der Nummernschilder (persönliche Daten), ohne die, eine Dashcamaufnahme in den meisten Fällen nutzlos wäre. Es geht nicht um GEFÜHLTE Ähnlichkeit, sondern um einen rechtlichen Unterscheid... und wie gesagt, mann muss schon verstehen wollen und nicht mit aller Macht das Gegenteil sehen zu wollen.
@@herdifreund7715 "Der einzige Sinn einer blickwinkelfixierten DashCam ist es, den vor oder hinter einem ablaufenden Verkehr aufzunehmen." - Wer sagt das? Warum soll ich eine Dashcam nicht genausogut dafür benutzen, um auf einer Fernfahrt die schöne Landschaft damit aufzunehmen? Auch hier bei Sascha gibt es immer wieder solche Aufnahmen, auf denen etwa wunderschöne Berge in den Alpen zu sehen sind. Das ist ja sogar gut für die Umwelt, weil manch einer aus diesem Grund darauf verzichtet, mit großem Schadstoffausstoß höchstselbst in solche Gegenden zu reisen. Und mal ehrlich: Wie wahrscheinlich ist es, dass auf so einer Aufnahme jemand zu sehen ist, der sich nachher darüber beschwert, dass er zufällig gefilmt wurde? JEDE Kameraaufnahme ist "blickwinkelfixiert". Das geht gar nicht anders. Und beim Fahren ist von der "Fixierung" ohnehin nicht mehr viel übrig.
den Herrn Datenschützern solltet genau SO was mal passieren mit den Zeugen, das die denen Schuld geben und dann sollten die Polizisten sagen: TJO hätten Sie eine Dashcam gehabt, wüssten wir genau was los war! - ODER wenn eine da war dann: NEEEE die is illegal *yoink* - Dann würden die mal aufwachen.
Bei solchen Bußgeldern würde ich in Revision gehen. Nur weil irgend ein Amtsgericht immer noch im 20. Jahrhundert lebt, zahle ich sicher nicht einfach so mal eben 1400 bzw. 250 Euro. Alleine bei diesem Kuhhandel könnte man von Rechtsbeugung ausgehen. Aber so ist das nunmal oft. Erst ab Landgericht aufwärts wird es kompetent. Man muss sich nur mal an das Raserurteil in Köln erinnern. Was da in erster Instanz rauskam hätte sicher nicht mal ein Jurastudent im ersten Semester fertig gebracht.
Gerichte und ihre urteile sind immer so ne Sache: In Hessen hat n der VGH Anfang des Jahre geurteilt: Die seelische Erhebung an Sonn- und Feiertagen müsse geschützt werden. Deswegen dürfen gewisse verkaufsautomaten nicht betrieben werden, ist mittlerweile das Gesetz geändert worden.
@@manfredschrock9929 Ach interessant ... so ist das also. Gut zu wissen. Wieso schließt bei so einer drakonischen Willkürherrschaft (gerade im streng regulierten Deutschland ... ROTFL) der pösen, pösen Versicherungs(-betrüger) dann überhaupt jemand einen Vertrag ab? Das müssen alles komplett geistig verwirrte sein und nur Manfred hat hier den absoluten "Durchblick". Es ist ja nicht so, das Versicherungsverträge halt Verträge sind, in denen die Bedingungen, Kosten und Leistungen nach Versicherungs- und Vertragsrecht klar dargestellt werden müssen. Tja, da hättest du wohl VORHER lieber mal einen ... ANWALT ... befragen sollten, mein lieber Manfred. **prust**
Ich finde es ist am wichtigsten, nie vor Ort anzugeben, eine Dashcamaufnahme zu haben, wenn die SD-Karte der Einzige Ort ist, wo eine Anlassbezogene Aufnahme gespeichert wird. Noch besser ist es eine Dashcam zu haben, die Aufzeichnungen direkt hochlädt, wie etwa von BlackVue Cloud Modelle (die können über einen Hotspot angewandt werden, oder über ein SIM-Karten module direkt hochladen [die top modelle haben direct ein LTE modem verbaut]), da ist es dann total egal ob wer die SD-Karte einsteckt (und Beweismittel vernichtet), denn Anlassbezogene Aufnahmen werden direkt hochgeladen. generell verstehe ich nicht, warum Dashcams nicht volatile memory nutzen (wie DRAM oder SRAM) um ihren Dauer-Loop aufzunehmen, und nur bei Ereignissen auf etwa eine SD-karte schreiben. Volatile memory erlischt, sobald die Stromzufuhr unterbricht.
Wurde auch schon von der Polizei des Rotlichtverstoßes bezichtigt. Hatte auch während er den Strafzettel vorbereitet hat die DC durchgeschaut und die Datei auch direkt in die Cloud geladen (empfehle ich auch nicht, gibt verdammt viel ärger xD) danach war es genau das selbe, sollte die SD rausgeben, die Datei war urplötzlich nicht auffindbar und sollte Zahlemann machen, bin zu nem Anwalt, hab gesagt ich hab mir eine Kopie der Datei die "plötzlich" nicht mehr auffindbar sein solle gemacht und es ihm gezeigt. Das landete dann vor Gericht da ging es noch richtig rund weil ich gegen die Datenschutzverordnung verstoßen habe usw... frag am besten nicht. Ende vom Lied wir haben uns dann geeinigt es zu belassen, die Polizei kein dudu wegen Datenvernichtung und Falschaussage und haste nicht gesehen und ich kein dudu wegen "rotlichtverstoß" und Datenschutzverordnung... Kann mich leider nur so schwammig erinnern, is nen weilchen her xD
Man hätte lieber Dashcams und deren Nutzung legalisieren sollen, als "Grünzeug". Und die Halterhaftung sollen sie auch endlich mal einführen. Ach und Sektorkontrolle auch noch. Völliger Wahnsinn, was hier auf den Straßen los ist...
Kleiner Tipp: Bei den Anschuldigungen geht es um die sog. "anlasslose Aufzeichnungen". Wenn man allerdings sagt man betreibt einen "Motovlog", sind es keine "anlasslose Aufzeichnungen" 🙃. Bin aber kein Anwalt.
Bringt das dann auch was, wenn man keinen tatsächlichen Blog hat, mit dem man nachweisen könnte, dass man tatsächlich anlassbezogene Aufnahmen anfertigt?
@@AZzalor6632 Gute Frage. "Ich wollte in 6 Monaten mit dem MotoVlog starten und sammle schonmal Start-Material". Damit kommt man sicherlich besser durch, wenn man schon andere vorbereitende Maßnahmen (Domain sichern, Werbung entwerfen etc) nachweisen kann.
@@AZzalor6632 Die müssten ja erstmal beweisen das Du nicht vorhast einen Blog zu erstellen. Ich würde vor jedem Fahrantritt einach einen Statz wie "Willkommen zu meinem Motovlog" einsprechen, damit könnte man "beweisen" das man es vorhätte.
Es sind ja nicht mal dauerhafte Aufzeichnungen, sondern nur temporäre, die für die Funktion der Dashcam notwendig sind und überschrieben werden. EIgentlich wurde hier sogar mal bestimmt, dass dies nicht einer anlasslosen Aufzeichnung entspricht, da die Dashcams es ja nicht dauerhaft speichen.
Wichtig,bitte um Ideen: Schön und gut. Aber: Warum sind die Anwälte so nachlässig? Das kann man schwindelig argumentieren und widersprüchliche Vorschriften gegeneinander ausspielen. Verwendung: Wenn eine Aufnahme weder veröffentlicht wird noch sonst wem zugänglich gemacht wird, kann ein öffentliches Interesse nicht geltend gemacht werden. Kollision mit anderen Fotorechten: Ich darf für mich im öffentlichen Raum so ziemlich alles aufnehmen, was ich will. Urteile dazu gibts en mass (Beiwerk etc) Kollision mit TV: Das TV hat Sonderrechte, die mit unseren Problemen nicht vereinbar sind. Hier darf jedes,Nummernschild,jeder Passant gezeigt werden, warum? Nachweis der Verwendungs/Erstellungsabsicht: Die Unterstellung des anlasslosen Aufzeichnens ist erst nachzuweisen.Eine Kamera, die Material selbst erst nach 10Stunden überschreibt, überschreibt sie.Damit ist keine dauerhafte Speicherung nachzuweisen, den technischen Hintergrund hat der Nutzer gar nicht in der Hand und die Absicht der Aufzeichnung gilt für den Notfall. Das alleinige Vorhandensein von Aufnahmen, die technisch bedingt auch noch unvermeidbar überschrieben werden, steht mMn in keinem anderen Verhältnis zum Aufnehmen mit jeder anderen Kamera bei Ausflügen,Touristik. Bei Dashcams kommt noch dazu, dass gar keine Veröffentlichungsabsicht besteht, die Verwendung als Rechtsmittel im Zweifel stellt diese Aufnahmen eigentlich sogar noch schützenswerter. Hier könnte man dem Anlasslosen doch widersprechen, denn man möchte wg des häufigen Umstandes der Beweisnot ggf eine Aufnahme sichern können. Klar, muss man noch an Heinz-Günter denken, der mit Aufnahmen seiner Dashcam und 58 Anzeigen zur Polizei rennt, dies würde alles überlasten. Aber hier ist dann eine Strafverfolgungsabsicht ohne Geschädigte klar. Streamer,Tiktok usw: Warum streamt ein Monte, sogar in Polizeikontrollen? Jede Demo ist live zu verfolgen, etliches an RUclips Material enthält Personen, Kennzeichen etc.. Warum geht das? In DE gilt der Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit. Ich darf machen, was ich will, solange ich kein anderes Recht verletze. Und das Recht, in der Öffentlichkeit nicht gesehen/wahrgenommen zu werden, gibt es nicht. Das heißt, auch wenn es keiner nachvollziehen kann, so darf ich für mich eine Fahrstrecke aufzeichnen, um sie mir später mal anzusehen. Ob ich hierbei zu Fuß, aufm Rad, Pferd,Auto oder sonstwas unterwegs bin, spielt keine Rolle. Ich bin überzeugt, dass man hier juristisch durchaus Spielraum hat und ein Anwalt hier gewaltig einwirken kann. Möglicherweise so weit, dass ein hohes Gericht nochmal was entscheidet. In des USA gilt "no expectation of privacy in public". Das ist kein schlechter Grundsatz. Denn ich werd ja ohnehin gesehen. Ich kann mit 10 Zeugen ERZÄHLEN, dass Sascha in die Büsche pinkelt, oder ein Video zeigen. Hier liegt der Unterschied in der Verwendung, nämlich alles ok so lange ich es nicht veröffentliche. Wie seht ihr das?
Genau so sehe ich es auch! Meine Dashcam zeichnet dauerhaft auf. Nicht, damit ich abends auf der Couch was zu schauen hab, was ja noch okay ist, oder um es zu veröffentlichen und meinen YT-Kanal zu versorgen, den ich eh nicht hab. (nix gegen die YTber ;-) Ein Interesse an den Aufnahmen habe ich erst dann, wenn ein Unfall passiert und ich damit einen "unabhängigen" Beweis habe, also rein um Schaden von mir oder dritten abzuwenden. So wie vor knapp 7 Jahren, meine Dashcam eine sogenannte Parküberwachung machte, und ich anhand der Aufnahmen eine junge Person ausfindig machen konnte die meinem Kollegen mit einer Bierflasche die Frontscheibe seines Firmenwagens einschlug. Ich informierte die anwesenden Beamten über die Aufnahme, einer schaute sie sich an und das war es. Der Verursacher gab alles zu, der Schaden wurde beglichen und ich löschte die Aufnahme. So einfach kann es sein. Zur Not kann man die Aufnahme den zuständigen Stellen zur Verfügung stellen, falls dann doch mal jemand in Revision geht.
Sehe ich absolut genauso. Meiner persönlichen Meinung nach ist die DSGVO auf den Fall von privaten Filmaufnahmen mit Dashcam oder jeglichem anderen Gerät auch gar nicht anwendbar. Art. 2 DSGVO, Abs (2) "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... (b) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher ... Tätigkeiten ..." Somit ist der ganze Bumms eigentlich gar kein Datenschutzthema, so lange ich nur für mich selbst Filme erstelle, da kann auch filmen den lieben langen Tag, eine besondere Begründung ist auch nicht erforderlich, "nicht persönliche Tätigkeiten" nachzuweisen wäre Aufgabe der Behörden. "ich erstelle einen Dokumentarfilm über mein Leben" sollte als Begründung ausreichen im Zweifel. Hier wird dann irgendein abstruses Konstrukt gebaut, genaue Argumentation fällt mir gerade nicht mehr ein, warum das im Auto was anderes wäre als wenn ich mit dem Handy durch die Straße laufe. Jegliche weitere Diskussion über die Rechtmäßigkeit dauerhafte Aufzeichnung oder was auch immer gem folgender Artikel der DSGVO wäre damit hinfällig. Würde natürlich bedeuten, dass man die Videos nicht an Dashcam-Kanäle schicken darf, das wäre dann keine persönliche Verwendung mehr. Im Falle eines Unfalles oder dergleichen besteht an dem dann anlassbezogenen Speichern und Verarbeiten dann wiederum ein berechtigtes Interesse gem. Art 6 Abs. 1 (f)
Hey ich bin der Helmut bei Minute 19. Ich hatte nur den Clip mit 64 sekunden an die Polizei gesendet. Anlass war, dass eine Frau mit dem Auto einen kleinen Jungen an einer kreuzung auf dem Fahrrad angefahren hat. Ich habe danach sogar die Schule (die ich vermutet hatte) angerufen und die haben den Jungen sogar gefunden. Der war natürlich unter schock und das Fahrrad war kaputt. Ich habe bis heute nichts gehört hoffe aber das die Frau zahlen musste... Edit: Die Frau hat Fahrerflucht begangen und der Junge hatte ein Kaputtes Fahrrad
Fazit: Sobald Kontakt mit der Polizei - Karte raus, später relevante Szenen raussuchen und anschliessend leere karte anbieten. Btw - ich finde Datenschutz grundsätzlich Top, aber es ist natürlich schon frech, wenn die Polizei mit Bodycams & Co rumlaufen dürfen und ich als Bürger keine eigene Beweissicherung machen darf. Da könnten die ja erzählen "ich sei bei Rot gefahren, obwohl es noch Grün war". Was mich hier am Meisten aufregt, Leute die sich schützen werden "gejagt", wenn ich aber mit meinen Kindern im Auto einen Brakecheck bekomme, den anderen anzeige und dann eine lapidare Antwort ala "Fahrer unbekannt" erhalte. Unfassbar, wie sich D entwickelt hat. Wer sich an Recht & Ordnung hält wird abgezogen, der Rest kommt mit Lügen immer davon.
So sieht's aus. Der Polizei niemals direkt die Karte geben bzw. überhaupt erwähnen, dass man diese hat. Mit Dashcam-Aufnahmen nur dann ankommen, wenn du mindestens eine Sicherung der Daten durchgeführt hat und es dann trotzdem noch brauchst. Lieber den Strafzettel mitnehmen und dann nachher Widerspruch einlegen inkl. Beweisvideo als dass man die Möglichkeit dazu nicht mehr bekommt.
Wie Sascha sagte: in Deutschland zählt primär der Täterschutz. Das ist schlicht bequem. Aber dann darf man sich auch nicht wundern wenn sich alternative Gesellschaftsstrukturen zu diesem Rechtsverständnis entwickeln und da wiederum eine Alternative auf den Weg kommt. Sozialer Friede ist Arbeit. Wer bequem wird wird es irgendwann unbequem haben. Gilt für so viele Lebenslagen.
"Wer sich an Recht & Ordnung hält wird abgezogen, der Rest kommt mit Lügen immer davon." Das war schon immer so und nicht nur in Deutschland. Man kennt sich aus der Zunft, und du gehörst da nicht zu (ich übrigens auch nicht).
bin jetzt erst bei 3:40 aber soweit würde ich mir schon mal wünschen wenn Dashcams ihre Daten verschlüsseln. Am besten mit einem private und einem public key. Dann kann keiner anderer sehen was auf der Dashcam drauf ist. Auch super falls das Auto mal geklaut wird.
@BubbleP. Dadurch dass nur ein public key auf der dascam selbst liegt kann auch dann kein fremnder die Daten auslesen wenn er auch die dashcam dadu hat, und möglicherweise forensische Analysen auf Hardware Ebene macht. PGP ist für sowas weit verbreitet und sollte vergleichsweise einfach zu implementieren sein.
Alles eine Frage der Risikoabwägung. So lange Raser, Drängler, Rotsünder und Co auch in >99% der Fälle *nicht* sanktioniert werden, sehe ich bei einer Dashcam praktisch ein überschaubares Risiko. Maßnahmen: Erstmal nicht rumbrüllen "Ich hab ne Däschcääm!!!" (auch der Polizei ggüber). Und ggf. eine 2. SD-Karte dabei haben. Im Fall der Fälle muss man sich ja nicht selbst belasten...
Komplett realitätsfremder Kommentar. Falls du es nicht gemerkt hast, diese überzogenen Reaktionen, komplett von Angst gesteuert und ohne jeden Bezug zur realen Rechtssituation bringt und zeigt nur eines: Das ist zu DEINEM EIGENEN Schaden. Auch wenn es nur der (selbst verschuldete) Verzicht auf deine bestimmt künstlerisch wertvollen Urlaubsfotos sein mag (die haben übrigens nur einen persönlichen Wert für DICH, falls dir das noch nicht aufgefallen sein mag ... **FACEPALM** ), du bringst vielleicht andere dazu dir auf dem Pfad deines galoppierenden Wahnsinns und deiner Überreaktion zu folgen. Das ist allerdings absolut verwerflich und du solltest dich für solche unbedachten und verlogenen Äußerungen schämen!
@@markusb.ausu.3878 Oder noch besser, die Aufnahmen auf der Karte sollten verschlüsselt sein. Wäre ja technisch durch die Hersteller durch ein Softwareupdate leicht umsetzbar.
Teslas erhalten ihre Typzulassung über die Europäische Zulassung, die in den Niederlanden erteilt wird und dann uneingeschränkt für die gesamte EU gilt.
@@RealBaishu Falsch - je nach Speichergröße des USB Sticks werden auch bei Tesla mehrere Stunden Material abgespeichert, und das permanent. Das älteste Material wird überschrieben wie bei üblichen Dashcams.
@@joejaud9411 das macht meine Aussage dennoch nicht falsch? Ich sagte nur speichern ist nicht erlaubt, filmen schon. Und das stimmt. Wieso Tesla durch kommt weiß ich nich, aber meine Aussage ist dennoch nicht falsch xD
@@RealBaishu Es wird aber tatsächlich dauerhaft gespeichert, nicht nur gefilmt 😅 Da ich selbst Halter eines solchen Fahrzeugs bin kann ich das bestätigen. Wohne aber in Österreich nicht in Deutschland, aber dennoch auch ne Grauzone hier :/
Einfach mit dem Handy in der Öffentlichkeit zu filmen und man nimmt andere Menschen ungefragt auf, ist durchaus tatsächlich auch verboten, so lange nicht das Öffentliche Interesse überwiegt - z.B. bei Demonstrationen, bzw.die Verarbeitung nicht ausschließlich für persönliche Zwecke erfolgt. Kameras auf Grundstücken dürfen auch nur das eigene Grundstück filmen, nicht aber den angrenzenden öffentlichen Raum, was Dashcams aber machen. Anders als die Handykamera ist die Dashcam dafür konzipiert, Aufnahmen von dem öffentlichen Raum zu machen). Der Grund für die Verbote ist, dass der Datenschutz ein hohes Gut eines jeden Menschen darstellt - theoretisch. Neben der DSGVO gibt es noch zahlreiche Datenschutzverordnungen und -gesetze unter anderem auf der Basis des Bundes und der Bundesländer. Alle haben das Ziel der Wahrung der Grundrechte. Der Gesetzgeber möchte daher die Datenflut möglichst steuerbar gestalten und erlaubt daher vorrangig nur staatlichen Stellen die Aufnahme von Video und Ton für Beweiszwecke. Dass die Polizei nicht immer ein Freund und Helfer ist, sieht man ja. Aber das ist, wie auch sonst überall: Schwarze Schafe gibt es immer irgendwo.
@@corni9299Deine Antwort zeigt, dass du nicht verstehst, was die Rechtsdefinition von Wörtern ist und du Filmen kannst was du willst in der Öffentlichkeit. Alles ungefragt veröffentlichen oder Vermarkten darfst du nicht ohne Erlaubnis, solange es keine Menschen des öffentlichen Lebens sind, somit ist deine Antwort falsch.
Datenschutz ist, wenn die Kleinen wegen Kleinigkeiten verfolgt werden und die Großen für großen Stil wenig bis gar nicht. Ich habe HP angezeigt, weil die bei mir über den Mainboardtreiber (!) Schnüffelsoftware installieren... nichts passiert, gar nichts!
Bestes Beispiel: Die Gematik. Mal eben 10.000 Datensätze an die gleiche Praxis geschickt, welche die Patienten überhaupt nicht behandelt. Anderes Beispiel in den USA: Microsoft ging vor einiger Zeit der Master Encryption Key seiner gesamten Office 365 cloud flöten. Gab es irgendeine Strafe für deren GmbH? Nö.
Ach komm, im Ernst. geh auf die Datenbank der verhängten Strafen, dort ist dann dein Argument direkt widerlegt. Z.B. musste erst Anfang November ein spanischer Telefonanbieter 6,5Mio Strafe zahlen. Linkedin Irland 310Mio, Meta Irland 91Mio. Es stimmt also einfach nicht das "große nichts befürchten mpssen" ...
Es gibt also keine (Bürger-)Organisationen wie Netzpolitk oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte, keine Bestrebungen in der Politik, die genau das anprangern, Verfolgen und Erfolge vor dem Verfassungsgericht und Internationalen Gerichtshof gegen diese bösen, bösen und ominösen Big-Corporations erzielen? Es gibt also keine Strafen in Milliardenhöhe für Datenkraken wie Meta und Alphabet, sondern nur dein trauriges und selbst-zentriertes Einzelschicksal das aus deiner Unfähigkeit dich zu informieren und zu organisieren hervor geht? Sondern nur deine absolut korrekte und selbstlose Darstellung der Situation aus deiner unbeholfenen und natürlich Wahrheitsgetreu dargestellten Sichtweise? Na dann gute Nacht ... Ey Mann, du hast es wirklich nicht verdient ausgespioniert zu werden. Und besonders nicht diese fiesen Spione, die dann auch noch deinen Bockmist lesen müssen. Bei dir und deiner Auffassung der Realität kann man gar nicht mehr aufhören zu lachen. Was kommt morgen? Der Flacherdler mit Erdnussallergie kauft sich extra nen Schokoriegel von Nesté um die dann anzuzeigen? Wobei es genug andere REALE und VERNÜNFTIGE Gründe gäbe denen einen "Riegel" vor zu schieben. Man kann es kaum glauben, was die eigens verschuldete Unfähigkeit den Menschen sonst noch für Absurditäten in die Wiege legt. Ich hoffe du wächst noch, "Kleiner" (deine Eigenbeschreibung, nicht meine!). Nicht nur an körperlicher Größe. (Mann ist das traurig!)
@@xXYannuschXx Vertragsvereinbarungen die Sittenwidrig sind oder unvereinbar mit geltendem (Deutschen oder Europäischen) Recht abgeschlossen wurden, sind nichtig und unwirksam. Das war noch nie anders. Dazu gibt es tausende Entscheidungen für die Verbraucher gerade im Zusammenhang mit diesen überheblichen Tech-Bro's aus den Kolonien. Also Ausbeuter und gleichzeitig sehr dumme Menschen ohne jede Ahnung von Gesetzen und der Rechtslage, die nur für sich selbst einen maximalen Gewinn erzielen wollen. Dein Problem ist also keines und falls es das ursprünglich mal war(Neue Vereinbarungen, neuer toller "Trick" von Winkeladvokaten), wird sich schon ein Experte finden, der ein Stündchen sogar freiwillig und kostenlos investiert um den EINEN Schriftsatz für zig Millionen anderer Menschen durch zu gehen und rechtlich korrekt einzuordnen. Verdammt, in was für einer Welt lebst du? Bei Muttern unterm Pantoffel, oder so was?:)
Fahre mit Actioncam am Fahrrad, nach einem Unfall mit Fußgängerin, lief zwischen geparkten Kfz ohne gucken auf die Fahrbahn, bestritt sie ihre Schuld, alles einer Kanzlei übergeben mit Hinweis auf eine Videoaufnahme. Auf die Frage warum ich gefilmt hätte, war meine Antwort: "Ich wollte verschiedene Kamerapositionen für eine anstehende Urlaubsreise testen." Ergebnis Video als Beweis zugelassen, 100% Schuld beim Unfallgegner, alle Auslagen für Anwalt, Reparatur erstattet, Schmerzensgeld wegen Rippenserienfraktur und entgangener Urlaubsfreuden im mittleren 4stelligen Bereich.
Und wie bestrafen sie die Tesla-Fahrer? Ich habe schon oft davon gehört, dass Tesla im nachhinein Beweisaufnahmen liefern konnte. Demzufolge werden die Aufnahmen der Fahrzeugkameras sogar in Kalifornien gespeichert und zwar von Fahrzeugen Weltweit! (Auto telefoniert nach Hause). Mich würde echt mal interessieren was die deutschen Datenschützer dazu sagen. Wahrscheinlich heisst es dann, 2Ist ausserhalb unser Reichweite oder Zuständigkeit".
Die bestrafen sie nicht, weil Tesla kompetente Anwälte besitzt die sich der Rechtsbeugung vereinzelter Provinzrichter und den Allmachtsfantasien verreinzelter beim Lügen erwischter Polizisten Einhalt gebieten.
Wenn es keinen "Privatsphäre Modus" gibt, kann man entweder eine möglichst kleine Speicherkarte verwenden, oder, wenn das nicht möglich ist, die Karte künstlich "verkleinern", indem man eine große Datei drauf ablegt, die ein Großteil der Karte belegt. Alternativ kann man, wenn man sie manuell Formatiert auch die Größe festlegen. Nachteil ist, man muss das manuell bei jedem Formatieren machen und weil nur ein kleinerer Teil der Karte genutzt wird, geht sie schneller kapput. Beim "Privatsphäre Modus" gibt es diese Bedenken nicht.
Idee für die Hersteller: Verschlüsselung der Videos per Schlüssel, den nur der Besitzer hat. Dann kann die Polizei beschlagnahmen, was sie möchte. Solange sie an die Videos nicht rankommen, dürfte keine Strafe möglich sein. Der Besitz der Kamera und der Speicherkarte ist nicht illegal. Und das abspeichern können sie nicht nachweisen
Und was bringt das? In dem genannten Falle wollten die Polizisten dem Fahrer aus meiner Sicht etwas anhängen. Da störte die Aufnahme. Beschlagnahmt und Verfahren einleiten. Oh, da ist ja noch ein Beweisstück, das meine Unschuld zeigt? Blöd nur, dass die Karte nicht mehr auffindbar ist, oder sie kam zu lange an den Magneten oder zufällig wurde sie formatiert... drei mal (Sachen gibt's!). Und schon bist du wieder der Dumme. Ich frage mich eher wie die Herausgabe verhindert werden kann. Notfalls muss da ein Anwalt kontaktiert werden. Aber letztendlich ist man da eher ausgeliefert.
Problem ist nur: Wenn die Polizei die Karte einziehen möchte, hilft dir das nicht viel weiter, es sei denn du hast eine weitere Kopie der Aufnahmen. Wenn sie die Aufnahmen nicht sichten können ist das einerseits schön und gut, nur wenn sie die Daten löschen weil sie nicht auswertbar sind hast du mglw. die Arschkarte, wenn du als Geschädigter auf die Aufnahmen angewiesen bist.
@@SirLugash wenn die Polizei die Karte beschlagnahmt hast du so oder so die Arschkarte gezogen. Mit dem Unterschied, dass du mit einer verschlüsselten Karte nicht zusätzlich eine DSGVO Anzeige bekommen kannst.
Verboten ist die Anlasslose Speicherung von Daten. Wenn ich zur Arbeit fahre und wieder heim habe ich pro Tag mindestens einen Beinaheunfall (wegen Fremdverschuldens). Alleine das rechtfertigt schon das Speichern.
Also der zweite Fall schockiert mich. Die SD-Karte hätte er nicht rausgeben müssen. In solch einen Fall (Selbst wenn man die Polizei darauf aufmerksam gemacht hat weil man Nett sein wollte und unnötige Arbeit ersparen wollte) NIEMALS etwas rausgeben was dich entlasten würde. Sobald du dann das Ticket bekommen hast kann man Rechtlich mit einer Kopie der Aufnahme vorgehen (Wenn sie es dann nicht sowieso fallen lassen würden). Dieses Verhalten ist abartig. Leider kann er es nicht mehr nachweisen aber wenn er es kann, sofort vor Gericht ziehen. Diese Polizisten gehören sofort suspendiert!
Und wie verhält es sich beim Tesla? Der filmt ja auch in sämtliche Richtungen. Ansonsten gilt: Die Karte im Fall der Fälle möglichst schnell entfernen wenn etwas sein sollte und niemals auf die Kamera verweisen sondern erst im Nachgang mit Anwalt das entsprechende Video einreichen.
Wie killersmoky schon sagte: ohne USB-Stick im Handschuhfach ist die Dashcam an sich nicht aktiv. Der Wächter hingegen speichert Ereignisse, gilt dann aber als anlassbezogen je nach Rechtsauslegung und Gerichtsort. Das übrige "filmt in alle Richtungen" ist eine Echtzeiterfassung, ohne Speicherung.
Vielleicht ist es an der Zeit, ein Bürgerbegehren für eine Gesetzesänderung zu starten. Dashcam-Videos, die oft wertvolle Einblicke in den Straßenverkehr bieten, sollten nicht länger automatisch als Verstoß gegen das geltende Recht gewertet werden. Stattdessen könnte eine Regelung geschaffen werden, die es erlaubt, solche Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen - etwa zum Schutz der Verkehrssicherheit - zu nutzen. Ein Bürgerbegehren könnte darauf abzielen, die gesetzliche Grundlage so anzupassen, dass Dashcam-Aufnahmen im Einklang mit dem Datenschutzrecht und der Persönlichkeitsrechte stehen, aber dennoch für Verkehrssicherheit, Unfallaufklärung oder Präventionsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Mit Unterstützung von RUclips-Kanälen und Personen, die sich für Verkehrssicherheit einsetzen, könnten wir schnell genug Stimmen sammeln, um eine solche Initiative anzustoßen.
Seit wann darf die Polizei nach Lust und Laune, ohne Durchsuchungsbeschluss, ohne Zustimmung des Fahrers und ohne Vorliegen einer >Straftat< (DSGVO Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten) das Auto durchsuchen und Dinge beschlagnahmen?
@@Shabazza84 So war bisher auch mein Stand. Mir wurde nun unter einem anderen Kommentar "zugezwitschert", dass es eine sogenannte "Transmissionsklausel" gibt, die das auch beim OWiG rechtfertigen soll. Natürlich ist diese Klausel sehr schwammig formuliert, für mich sieht das wie ein rechtliches Schlupfloch für den Staat aus.
Bei mir landet zu Weihnachten eine Viofo Dashcam unter dem Weihnachtsbaum... wurde heute von Muttern bestellt. Wird Zeit, wir haben seit über einem Jahr einen neuen Wagen, und seitdem predige ich: "Falls mal was passiert mit dem neuen, Dashcam!"
@@EureVideosFahrnuenftig Tja... Das wäre dann wahrscheinlich Murphys Law, oder? Wie auch immer, sollte ich dann mal interessantes Videomaterial haben wirst du meine erste Anlaufstelle zum Einsenden sein, aus dem einfachen Grund, weil ich auch ein Sascha bin 😀
Wenn es die Dashcam eh erst zu Weihnachten gibt eventuell Bestellung nochmal stornieren und nächste Woche Freitag bestellen. Es gab in den letzten Jahren an BlackFriday immer richtig gute Angebote bei den Dashcams. Auch bei Viofo
Ich bin gern vor solchen Leuten wie euch geschützt. Besonders vor solch absolut Wahnsinnigen, die eine Verbindung zwischen privatwirtschaftlicher Kreditwürdigkeit und dem Erstellen von ungenehmigtem und sittenwidrigem Videomaterials meiner Kinder herbei halluzinieren um ihre eigene, nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarende "Meinung" (zum Schaden alle ANDEREN Mitmenschen) bestätigt wissen wollen. Gegen jede Rechtslage und Vernunft. Schufa-Einträge sind übrigens genau so wenig wie Dashcamaufnahmen ein "harter" und verlässlicher Beweis vor Gericht. Aber das wüsste man selbst, wenn man sich nicht schon so vollständig vom Boden der Tatsachen abgehoben hätte.
@@manfredschrock9929 Warum darf eine private firma zig daten sammeln, ohne bestätigung von bürgern? Es gab schon öfter verwechslungsfälle, bei denen dann leute auf einmal angeblich total unvertrauenswürdig seien etc.
Auch wenn der Privatsphäremodus ein (diskussionswürdiger) Schritt ist, so bedarf es trotzdem einer vernünftigten (!) einheitlichen Regelung in allen Bundesländern. Ich für meinen Teil sehe vor alllem großes Ablenkungspotenzial und damit eine Verkehrsgefährdung, wenn man in einer sowieso schon angespannten Situation auch noch regelmäßig dat Knöpje drücken muss. Eine Regelung wie in den Niederlanden erachte ich als die sinnvollste Lösung.
Der Fokus liegt bei Dashcam-Kanälen und natürlich im besonderen bei Gerichten auf dem Täter und DER TAT. Bei Ersterem würdest du wegen Langeweile keine Minute zuschauen und bei Letzterem ... hältst du Gerichtsverhandlungen für Kaffeekränzchen, Selbsthilfegruppen, Opferbetreuung oder so was? (das GIBT ES ALLES FÜR DIE OPFER und ist eine ANDERE BAUSTELLE! Du hast maximale Verwirrung was die Zuständigkeit angeht, kapierst du das nicht selbst?!). Das du hier auch noch den Umstand einer Traumatisierung, was Opfer, die Angehörigen und Kinder von Opfern, SOWIE Tätern oder Tatumstände betrifft als einen niveaulosen, zynischen Scherz bemühst, zeigt was für menschenverachtende Ansichten deinem Charakter innewohnen. Nur sehr sehr dumme Menschen (inklusive den Tätern) halten die REALEN Strafen und den Verlust der eigenen Freiheit für eine sehr ferne und sie selbst niemals eintretende Möglichkeit, die sie dann auch noch aus Unwissenheit als unwesentlich Erklären. Das absurde dabei ist, das rein statistisch es sehr wahrscheinlich ist, das in DEINER Familie oder deinem Freundeskreis (ich unterstelle dir mal Freunde zu haben ... **räusper** ) auch jemand dabei ist, der schon einmal Mist in seinem Leben gebaut hat. Vielleicht sogar eine Verurteilung (wenn auch zur Bewährung) genau der Wendepunkt in seinem Leben war, die er brauchte. Deswegen ist es so traurig mit anzusehen, was ihr selbst-verliebten und egoistischen Schwurbler (die ohne jede Ahnung was in der realen Welt abgeht und mit diesen absurden Generalisierungen wie in deinem Kommentar glänzen) hier in die Öffentlichkeit ejakuliert: Euer eigenes Armutszeugnis der Zurschaustellung jedweden Bezugs zur realen Welt, zu realer Rechtsprechung und zu realen Fällen und Schicksalen. Aber was solls. Ist ja nicht mein Schaden ... **FACEPALM**
Kleiner Tipp für alle: Wenn ihr einen USB C auf SD Karten Adapter dabei habt, könnt ihr mit dem Smartphone die Aufnahme sichern und die SD Karte ganz ohne Probleme den Beamten geben^^^. Geht natürlich nur, wenn da keie 5h am Stück drauf sind :)
Die Länge des Videos ist doch kein Problem. Du informierst uns und dass ist richtig wichtig. Vielen Dank Sascha. Ihr solltet vielleicht beim nächsten Verkehrsrechtstag in Goslar mit KFZ- Versicherungen oder deinem Werbepartner einen Stand stellen. So Lobbyisten mäßig, aber für's Allgemeinwohl. Mit bestem Gruß Philipp
Bisher hieß es immer, dass das Zwischenspeichern der Dashcams erlaubt sei, solange die Aufnahme nicht dauerhaft gespeichert wird, außer es gibt einen Anlass hierfür (Unfall, etc). Nun wird auf einmal von den Behörden und Gerichten willkürlich ein Zeitlimit von "ein" oder "ein bis drei" Minuten für die Aufnahmeschleife festgelegt?!? Ich halte das auch für viel zu wenig: was ist wenn die Kamera nicht abspeichern sollte (Crash nicht erkannt), man vergisst den Knopf zu drücken, oder genau in dem Moment die nächste Datei anfängt und er die alte verwirft?
Der §201 STGB gilt nur bei unbefugtem Aufzeichnen des vertraulich gesprochenen Wortes, d.h. die Gespräche im Auto mit einer aktivierten Dashcam, die jeder sehen kann, fällt nicht darunter. Vor allem nicht bei der Lebensgefährtin, die erst recht um die Aufzeichnungsfunktion weiß. Es wird dabei auch nur das gesprochene Wort beurteilt und nicht das visuelle. Wenn die Polizei etwas gegen das Video hat, kann sie sich nur gegen das Bild wehren. Außer meiner Sicht müsste der Polizist, der den Unsinn mit dem vertraulich gesprochenen Wort in den Bescheid geschrieben hat eine Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat bzw. übler Nachrede erhalten. Das werden die Kollegen zwar unterdrücken, aber man muss manchen Polizisten immer wieder zeigen, wo ihr Platz in der Gesellschaft ist. Klingt hart, aber als Polizistensohn und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind mir solche Kollegen, die das Gesetz beugen bzw. brechen ein absoluter Graus.
Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten."
Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass die DSGVO überhaupt nicht anwendbar ist, denn als Spezialgesetz geht §59 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) der DSGVO vor.
Hallo Sascha. Habe mir letztens erst einen mini usb-c/microsdkartenleser ins Auto gelegt. Wenn ich was kucken muss, kann ich es schnell aus der cam holen und aufm Smartphone in "groß" angucken und speichern. Eben hab ich mir noch paar 16gb Speicherkarten geholt die ich dann mit der entsprechenden Datei bespielen und diese dann den "Behörden" vor Ort eben mitgeben kann.
Leute, ich habe den Supertrick! Dashcam wie Sascha sagt immer verheimlichen, bis man die Clips tatsächlich Zuhause auf Platte hat. Nicht schon vorher sagen: "Ich hab aber ne Dashcam". Sollte den Polizisten trotzdem die DC auffallen und beschlagnahmen wollen: Immer sagen die DC sei aus und denen aus der Hosentasche, Geldbörse, oder Handschuhfach eine leere SD-Karte statt der echten geben ;-)
Ich habe eine leere SD Karte immer parat wegen genau solchen Situationen wie du sagst. Meine nehme ich dafür mit und sichere die Daten zuhause. Und wenn die mir dann sagen würden du hast uns eine falsche Karte gegeben dann hätte ich gesagt, ups, mein Fehler das ist die von meinem alten Smartphone die ich verloren habe 🤡🤡🤡 Oder einen anderen Grund
Wenn ich meine Auto-Dashcam mal nutzen muss, ist das auf jeden Fall billiger für mich, wenn ich das Bußgeld für die Dashcam in Kauf nehme. Meine Fahrrad-Dashcams sind gar keine Dashcams, sondern da nehme ich mich selbst und meine Fahrt für mich anlassbezogen auf, aus touristischer Motivation heraus. Straßenverkehr gerät da nur aus versehen mit drauf und ist nicht Zweck der Aufnahme... also alles rein Privat und hat nichts mit dem Verkehr zu tun. Dass da dann zufällig ein Unfall mit drauf ist, ist im Fall der Fälle einfach "Glück". 😎
info an die Viofo user: nach dem update sieht man die funktion für den privacy mode/privatsfäremodus NUR auf der dashcam im menü, nicht aber in der app. bin da selbst erst drüber gestolpert. vermutlich kommt die option erst noch in der app? k.a. (getestet mit der Viofo 129 Plus Duo)
Im konkreten sind das vereinzelte Provinzrichter und vereinzelte Polizisten, die den dicken Macker machen, bis man ihre Lügen beweisen kann woraufhin sie wie die Mafia reagieren. Gibt genug Aussteiger bei der Polizei die das unabhängig gemeldet haben.
19:14 Eine kleines Detail: Es wird von der "automatischen periodischen Löschung der in einem flüchtigen Speicher angefertigten Aufnahmen" gesprochen. Nun, flüchtiger Speicher ist ein Speicher, der seine Daten verliert wenn man den Saft abdreht, also z.B. RAM im PC oder eben einer Dashcam. Eine SD-Karte ist eine nicht-flüchtiger Speicher, da die Daten auch ohne Spannungsversorgung erhalten bleiben. Da der Begriff explizit genutzt wird frage ich mich, ob nach dieser Auslegung der Rechtslage überhaupt ein kontinuierliches Speichern auf SD-Karte erlaubt wäre (egal wie kurz) und nur die konkrete Aufnahme per Knopfdruck auf die Karte geschrieben werden dürfte.
Vor allem fällt mir gerade eines auf. Tesla hat ja den Centry-Mode oder wie der heißt. Und es kann nur einen Grund geben, warum die DSGVO Futzis sich dagegen nicht wehren. Sie hätten wahrscheinlich gegen die guten Anwälte eines solchen Unternehmens keine Chance. Aber mit den kleinen - mit denen kann Mans machen
Das ist ja toll. Ich hab sie mir vor 1 Monat gekauft und jetzt soll ich sie nicht mal nutzen dürfen? Weil ich damit erklären könnte, wie der Sachverhalt wirklich war? Und die Schuldigen kommen wieder unschuldig und unbelangt davon? Ja ne is klar. Danke für das Video. Aber ich geb einen Furz auf Privatsphären Modus.
Am Ende muss man zwei Risiken abwägen: a) Evtl. Bußgeld zahlen, zwischen 150 und 500€ scheinen ja durchaus drin zu sein wenn man pech hat oder b) Auf einem Schaden sitzen zu bleiben oder Schuld zu bekommen wo man keine hätte.
Es gibt ein klares BGH-Urteil 15.4.18 vorm zum Thema Dashcams und sie sind erlaubt, solange die Aufnahme nicht dauerhaft gespeichert wird. Fertig. Selbst der Solmecke hat das nochmal bestätigt. Zitat: S 28 Abs BDSG: (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig K 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. .
Hey, cool. Danke, dass Du dir auch für solche Themen Mühe gibst. Und ich finde es total O. K., dass Du so - ich sag mal - emotional wirst: Das macht das Video sehr authentisch und angenehmer zum Ansehen. Vielleicht solltest Du echt mal nen Podcast starten. Das Zeug dazu hättest Du, wie ich finde. Muss ja nicht regelmäßig kommen; Aber dieses Videos hätte das zeug dazu.
Ich habe erst kürzlich im Rahmen meines Studiums zu diesem Thema eine Hausarbeit verfasst und muss ehrlich sagen, das ganze Thema Dashcams ist in Deutschland bzw. der EU wirklich noch sehr undefiniert. Als Laie kann man da eigentlich nicht durchsteigen, insbesondere da ja auch die Rechtsprechung keine wirkliche einheitliche Linie verfolgt. Schade, dass es so problematisch ist, aber bis es gesetzlich geändert oder definiert wird, steht man immer mehr oder minder mit einem Fuß im Gefängnis.
Ich hab vor 8 Jahren in der Werbung gearbeitet und Auswertungen der Wirkung von Online-Werbung gemacht. Ich war mit meinem Job nicht glücklich, aber Geld muss ja rein. Jedenfalls habe ich damals gefeiert, als die DSGVO kam. Super, das verringert hoffentlich die Werbungwirkung! Sagen wir mal, meine Haltung zur DSGVO hat sich aus mehreren Gründen umgekehrt, das hier ist einer davon ...
In Deutschland wird unsinniges reguliert und sinniges ignoriert. War schon immer so und har System. Sich darüber wundern sollte man eigentlich nicht mehr.
Danke für das Update, Sascha. Ich erlaube mir weiterhin, mich selbst zu schützen. Auch wenn unsere dumme Gesetzgebung (nicht nur in dieser Sache) dagegen ist. Die Hersteller sollten auch Verschlüsselung einführen. Ich halte die DSGVO generell für überwiegenden Unfug, da sie nicht die echten Datenschutzprobleme (Cloud-Anwendungen) in den Griff kriegt/ kriegen kann.
Danke für den Hinweis wegen Bussgeld. Ich werde ab sofort die Aufnahmen der Dashcam nur zur rechtlichen Klärung meiner eigenen Schäden verwenden. Aufnahmen von fremden Unfällen und fremden Kfz, die z.B in Straftaten verwickelt sein sollten, werde ich ab sofort nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft und/ oder Polizei einreichen. Da sollen die Straftäter ungestraft davonkommen und ich hab meine Ruhe.
das ist leider die logische konsequenz bei mir auch habe eine dashcam, gleich nach 1. installationunfall gesehen gespeichert, der polizei weitergegeben 8 wochen später brief im briefkasten gehabt vom gegner wegen vrletzung des dsgvo xD
Wie sieht das eigentlich mit den Webcams in Dörfer und Städten aus? Die sind für jeden einsehbar und nicht anonymisiert. Ebenso steht auch kein Hinweis in der Nähe, dass hier eine Aufzeichnung durch eine Webcam stattfindet. Wie ist das mit der DSGVO zu vereinen?
Welche Webcams meinst du? Die die Leute an ihrer Haustür oder im Garten haben , oder die Ring Haustürklingel die immerzu filmt? Und du meinst wenn diese Kameras den Hof und Straße nebenbei filmen? Ja, das hätte noch ein weiterer Punkt in diesem Video werden können, aber dann hätte es nie geendet.
@@EureVideosFahrnuenftig Ich denke der Kollege meint sowas wie z.B. in Ski-Gebieten oder anderen Touristischen Gebieten die man frei im Internet einsehen kann, oftmals sogar auf der Seite der Stadt selbst. Finde das auch ziemlich merkwürdig, dass da mit zweierlei Maß gemessen wird. Ja, technisch gesehen werden die Daten vielleicht nicht "aufgezeichnet" aber dennoch...
@@EureVideosFahrnuenftig Wenn du am Wochenende mal vor 8Uhr wach bist dann schalt mal in die 3. Sender wie BR/SWR usw. Da gibts dann so Webcam aufnahmen aus den Ski Gebieten in den dt. Alpen.
Die Lektion daraus: Beim Vorfall erstmal speichern, anhalten, Dashcam abnehmen, dumm stellen, nach hause fahren, die Speicherkarte sichten, das Video bis zur unerkennbarkeit verpixeln, Speicherkarte formatieren und dann als billigstick oder ordner voll ausgedruckter folien der polizei übergeben. Und wenn sie sagen man kann nix erkennen, schickt man den nächsten folienordner bischen weniger verpixelt nochmal. und vorallem behaupten: das hat mein hund auf der Rückbank gefilmt.
Auch ne Idee: - Kanal erstellen und grob einrichten (optional) - Kamera zwischen die Vodersitze/an (Schiebe-/Panorama-)Dach - 2-4Gb Karte nutzen (optional) - Erzählen dass man einfach nur ein Fahrvlog macht und man selbst das Hauptsubjekt ist - ??? - Profit?...ehhh keine Bußgeld?
@EureVideosFahrnuenftig Ich hab mir nicht die Pfoten beim einbauen eines Hardwirekits geklemmt um mich an das Gesetz zu halten :P Aber ich werde es bei meiner Partnerin in betracht ziehen, dann muss Sie im Fall der Fälle nicht wegen meiner Entscheidung diskutieren^^
Ich hab das Video erst jetzt mit bekommen in Mecklenburg Vorpommern Gilt das Hier Laut Datenschutz Behörde : Ein datenschutzkonformer Einsatz von Dashcams ist deshalb nur möglich, wenn ein technisches Ringspeichersystem die vorhandenen Daten unmittelbar überschreibt und damit löscht, wenn kein Anlass für eine dauerhafte Speicherung gegeben ist. Als zulässig erachten wir hierbei einen Speicherzyklus von ca. ein bis zwei Minuten, da es für die Dokumentation eines Unfallhergangs ausreichend ist, einen Zeitraum von ca. 30 Sekunden bis eine Minute vor und ca. 30 Sekunden bis eine Minute nach dem Unfallereignis zu speichern. Ps. Tesla Fahrer haben bei uns ein Dickes Prroblem : Diese (bei Tesla meist bereits im Fahrzeug verbauten) Kameras beobachten bzw. filmen permanent das Fahrzeugumfeld und speichern die entsprechenden Daten insbesondere zu Beweissicherungszwecken. Hierbei werden auch Personen und Kfz-Kennzeichen erfasst. Eine solche permanente und damit anlasslose Fertigung von Videoaufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr ist grundsätzlich unzulässig. Das Sammeln von Beweismitteln für einen hypothetischen Unfall reicht als „berechtigtes Interesse“ für die Nutzung derartiger Kameras und das Verarbeiten personenbezogener Daten nicht aus. Dies ergibt sich aus einer Abwägung zwischen dem Beweissicherungsinteresse des Einzelnen und dem informellen Selbstbestimmungsrecht einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern. Zulässig können nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) deshalb allenfalls kurzzeitige und anlassbezogene Aufzeichnungen sein (Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17, Rn. 26). Quelle: datenschutz-mv
@@selektivemanahme2859 Ja, den Schriftzug sehe ich in Berlin recht häufig in bestimmten Bezirken und weißt Du was? Die Leute, die den Schwachsinn von sich geben, sind einfach nur Ars......cher. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht und bin mir sicher, dass die allermeisten Polizisten vollkommen in Ordnung sind. Das sind ganz normale Menschen mit guten Tagen und schlechten, die ihren Dienst machen. Wie überall gibt es Ausnahmen, die sind in DE meiner Meinung und Erfahrung nach aber selten. Schau Dir doch die ganzen Videos von Sascha an, wie häufig sich die Polizisten bedanken, wenn man für eine unklare Situation ein Video liefern kann.
Danke für das Video, das ist der Grund warum ich noch meine Transcend DrivePro aus 2017 rumfahre. Erkennt keine Nummernschilder, aber durch privacy mode eben das einzige Modell das ich gefunde habe das quasi uneingeschränkt nutzbar ist. Wundert mich nur dass ich dann wohl der einzige war der das verstanden hat...
Nur die Bürokratie funktioniert noch in Deutschland. Dann kommt laaaaange nichts mehr. Traurig, ist aber (gefühlt?) so. Gibt es eigentlich einen Bundesländerschwerpunkt, deren Beamte besonders Buchstabengetreu die DSGVO anwenden? Auf jeden Fall Danke fürs Video!
Der Tipp die Dashcam im Zweifel zu verschweigen ist das Beste. Hinterher kann keiner mehr an die Dashcam und die Speicherkarte. Selbst belasten muss man sich auch nicht. Kann keiner igrendwas beweisen. Also einfach laufen lassen. Und selbst wenn man im Falle eines Unfalls 1000€ Strafe zahlen muss, weil man eine Dashcam hatte, ist das immernoch weniger, als wenn ich als Unschuldiger Schuld bekomme, dann zahlen muss und evtl. in meiner Versicherung noch hochgestuft werde.
Ich bin jetzt auch gespannt ob ich noch irgendwas bekomme von der polizei, ich hab mit meiner Dashcam im Parkhaus aufgezeichnet wie jemand ein PKW beim parken angekratzt hat und hab dem Opfer meinen Namen etc hinterlassen. Anschließend hab ich das Video übermittelt
Da ich kein Auto habe, ist das vielleicht eine andere Sicht der dinge, aber ich finde Dashcam Toll. Sie zeigen was ist und solange das nicht veröffentlicht wird, kann mich jeder außerhalb meiner Wohnung Filme. Macht die Behörden ja auch und die sind doch nichts Besseres als ihr oder ich. Kaufhäuser und Supermärkte sind auch immer am Filmen. Im fall eines Falles, sind sie zu Aufklärung echt hilfreich und Helfen den Behörden sogar noch. Was gibt es daran, denn auszusetzen? Aus meiner Sicht nichts.
Hallo Sachsa, vielen dank für Infomation.Ich hab auch vielen Jahren Dashcam in mein Auto eingebaut. Ich mache immer wenn Arbeitsweg, Ausflüge oder Freizeitfahrt auch Urlaubfahrten nicht passierte unfall, mache ich immer bis angekommen sofort löschen also Formatieren Speicherkarte. Dass morgen wieder neues Starten. Wenn Unfall oder Attacke tue ich immer speichern und Speicherkarte rausnehmen und Geldtasche rein. Zuhause am PC oder Laptop damit nur was gespeichert im tag passiert rausnehmen und warten bis der Brief kommt. Ich gehe nicht zur Polizei sondern Anwalt beweisen. Wenn in Deutschland immer Datenschutz oder Europa. Da wandere ich nach Amerika (USA)aus, da Aufnahme alles egal. Russlan, China und Amerika legal. Ich glaube in Österreich ist Dashcam komplett verboten.
Ich finde Dashcams dürften nicht verboten sein sondern müssten Pflicht sein! Und natürlich vor Gericht als Beweis zugelassen, wie das in andern Ländern schon der Fall ist.
Was ist mit den Videoaufnahmen von zB Hochzeit oder Einschlulung etc. Macht man sich dabei strafbar? Oder sollen alle Teilnehmer eine DSGVO unterzeichnen? Was ist mit Parkplatz Überwachung am zB Supermarkt oder in der Straßenbahn und Bus. Den Videoaufnahmen habe ich bestimmt nicht zugestimmt
Ich würde der Polizei die Herausgabe der Speicherkarte oder Kamera verweigern, wegen der DSGVO. "Ich darf diese Daten ohne Zustimmung aller aufgenommenen, nicht weiter geben".
Wenn sie es richtig drehen, gehen sie davon aus, dass da Beweismaterial von dir drauf ist, dann wird halt auf der Stelle wegen Verdunklungsgefahr beschlagnahmt. Ohne wenn und aber
@@w00tklumpWn Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dann müssen sie es Beschlagnahmen. Dann eine Quittung verlangen. Dann MUSS sich dem ein Richter annehmen, ob die verhältnismäßig war. etc.
Wie wäre es wenn die Cam ähnlich wie bei Smartphones, Laptops üblich einfach verschlüsselt sind. Ohne Herausgabe des Schlüssels vom Betreiber der Cam wäre es nicht möglich nachzuweisen das auf der SD "illegale" Daten liegen.
die meisten "schlüssel" hersteller haben diese eh schon dem grünzeug gegeben oder die bekommen post "geben sie den schlüssel, aufgrund straftat xyz ist dieser notwendig. weigern sie sich wird gegensie wegen beihilfe durch unterlassung, strafvereitlung und ebenfalls wegen der genannten straftat ermittelt inkls beschlagnahmung alles firmen relevanter dinge" fertig ist der lack
Es gäbe da schon fertige Techniken diesen Weg zu verhindern, der Hersteller eines Geräts muss nicht zwangsläufig auch die Keys seiner Kunden haben.Im Idealfall und nach Lehrbuch hat er genau diese nicht. Da leigt es allein in der Verantwortung des Nutzers den Key zu schützen vor Verlust und Zugriff. Kann natürlich sein das von ihm die Herausgabe gefordert wird, aber zur Aufklärung von Vorwürfe gegen sich selbst ist man ja auch nicht verpflichtet.
Hier liken wenn ihr den Privatsphäre Modus aktivieren werdet.
(Gibt noch nen Kommi wo ich frage wer es nicht nutzen wird)
Übrigens wird der Privatsphäremodus oft NUR in den Einstellungen der Cam selbst angeboten, und nicht unbedingt in der App!
Will demnächst erst eine Dashcam einbauen. Und jetzt sowas? :(
Deutschland ist echt schlimm mit Gesetzen.
Datenschutz ist Täterschutz
Sobald auf der A119 V3 verfügbar, dann mach ich das!
Datenschützer sind keine Menschen .. das sind Bürokraten ..
Danke überhaupt erstmal für die Info, dass es bei VIOFO ein Update gibt (hoffentlich auch tatsächlich für die A119 Mini2). Hatte die vor einem Jahr eingebaut und seitdem nie wieder ein Update gemacht.
Hier liken wenn ihr trotzdem KEINEN Privatsphäre Modus nutzen werdet.
(Gibt noch einen Kommi wo ich frage wer ihn nutzen wird)
Übrigens wird der Privatsphäremodus oft NUR in den Einstellungen der Cam selbst angeboten, und nicht unbedingt in der App!
Is mir Wurscht aber ich sage schon seit Jahren das man die fresse halten soll gegenüber der Polizei oder unfallgegnern. Der videoausschnitt geht nur ausschließlich zum Anwalt wenn eine Klageschrift kommt. Rechtsschutz for Win erst dieses Jahr wieder mal gebraucht und ein anderer Fall läuft seit 4 jahren
die Polizei hat zweimal von mir Aufnahmen bekommen und gerne entgegengenommen, ohne Bußgeld.
Außerdem: Ich speichere die Aufnahmen mit dem Zweck, sie an Freunde und Verwandte im Süden weiterzugeben. Das sind die Bäderstraßen an der Ostsee entlang, jetzt die herbstlichen Alleen, die Weihnachtsbeleuchtung in der Stadt usw.
Das sind anlassbezogene Aufzeichnungen und somit völlig zulässig.
Die Dashcam ist eine weitere Versicherung um meine Unschuld zu beweisen. Datenschutzstrafe 2000 Euro gegenüber steht die Stunden um seine Unschuld zu beweisen und man, wenn man sie schon beweisen muss, warscheinlich Verliert.
Ich bin "Vielfahrer".
Leider habe ich allein in den letzten 5 Jahren 2 Unfälle gehabt (unschuldig) und auch bei 2 Unfällen als Ersthelfer angehalten/geholfen.
Ich halte es wie Sascha es beschrieben hat - erst mal abwarten, und im Zweifelsfall die Aufnahme durch meinen Anwalt zur Verfügung stellen.
Verkehrsunfälle - generell nur noch und ausschließlich über Anwalt - da wird man heutzutage echt deppert... Mein letzter Unfall in einem Satz zusammengefasst (Zitat!): Auto meine Mann - nix Schuld - ich bremse - andere Mann bezahle!"
Ich hab dann meine Aussage vor Ort gemacht und meinen Anwalt angerufen.
"Funfact" hier: Die Dame war ohne Führerschein unterwegs, mit zugefrorener Scheibe (ohne Sicht) mir 2 mal hinten rein weil ich dreister Sack an einer roten Ampel gehalten habe.
Sie wurde dann ohne Auto "abtransportiert" :)
Oh - und noch was - ich habe aus Präventionsgründen immer noch eine 16GB SD-Karte (in der Kamera formatiert) im Auto liegen. Könnte ja sein, dass meine andere Karte mal voll ist - oder defekt - oder herausgegeben werden soll... naja ein Schelm der ... u know.
Der einzige Fehler den Kurt gemacht hat, ist den Polizisten auf die Dashcamaufnahme hinzuweisen.
Eins habe ich gelernt: Lass Dir den Strafzettel (oder was auch immer) zuschicken und dann wird in Ruhe entschieden.
Genau so macht man das. Vor Ort einfach vom Recht gebrauch machen, sich nicht äußern zu müssen und dann später Widerspruch einlegen.
@@DanInformation ach, da soll mich dann mein Anwalt beraten...
@@DanInformation Wäre dann nicht einfach nur geschnittene Aufnahme ohne die nachfolgende Interaktion mit der Polizei eine Abhilfe? Also dass man nur den relevanten Abschnitt der Aufnahme erst einsendet?
Am besten direkt die Karte entnehmen und in der Mittelkonsole verschwinden lassen, sollen die die Cam sehen, ohne Karte
Jup. NIE die Dashcam sofort ins Spiel bringen. Erst abwarten - dann entscheiden, ob es lohnt.
Jeder Tourist und Tik Toker darf in der Öffentlichkeit Videos aufzeichnen und veröffentlichen. Aber wenn man das aus dem Auto heraus während der Fahrt macht ist das illegal wegen...Gründe? Total logisch!
Du hast es nicht verstanden.
@@der_rechtsamwaldDu hast es nicht verstanden.
@@der_rechtsamwalddann bitte ich um Aufklärung.
Warum bekomme ich ein Bußgeld, wenn meine Dashcam ein Video speichert, nicht aber wenn meine Frau auf dem Beifahrersitz ein Video macht?
Offiziell gelten die Personen in diesen Fällen nur als allgemeiner Hintergrund, ist schon befremdlich wie da mit zweierlei Maß gemessen wird.
@@der_rechtsamwald
Kommt da noch was, oder willst du nur nerven?
3:50 ganz wichtig, mit den Polizisten gar nicht erst argumentieren. in der Situation (die Kontrolle / Ticketübergabe) sich nicht zur Sache äußern, erst recht falls man Belege haben sollte die der Anschuldigung widersprechen, diese nicht erwähnen! Anstelle dessen geht man damit grundsätzlich zum Anwalt, der die relevanten Daten zusammenfasst und dann vor Gericht Einspruch gegen das Ticket erhebt
So und nur so. Widerspruch einlegen und dann in Ruhe weitersehen. Würde niemals auf die Idee kommen, denen das auf die Nase zu binden.
Genau, denn erst wenn der Bericht der Beamten geschrieben und Aktenkundig geworden ist, kann dieser seine Aussage nicht mehr ändern. Erwähnt man jedoch schon vor Ort entlastende Beweismittel, so kann dies im Bericht zum eigenen Ungunsten ausgelegt werden.
Auf jeden Fall fragen, wie es weiter geht. Wenn man dies getan hat, beginnt ab dem Augenblick die Verjährung. Und nicht erst, wenn man schriftlich den Vorwurf bekommt.
@@Fritschepedia Wenn man Beschuldigter von irgendwas ist, sollte man grundsätzlich nie mehr sagen als man muss (basic personenbezogene Daten, hallo, tschüss).
Tja, und wenn ich die Aufnahme erst mal zurück halte und dann erst nach ein paar Tagen/Wochen vorlege, dann werden sie sagen, ich wäre an der Ampel am nächsten Tag nochmal vorbeigefahren. Bei Grün. Das Datum auf der Karte kann man ja problemlos ändern
Hab hier mal ein Urteil das vielleicht etwas Licht reinbringen könnte.
Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018)
Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.
Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17).
Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern.
Genau. Darauf nimmt der Fall aus Sachsen Bezug. Das Interesse des Klägers überwog (habe das Urteil auch gerade gelesen) gegenüber dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten.
Das die Aufnahme vor Gericht verwertbar ist ändert aber nichts daran, dass sie gegen die Datenschutzverordnung verstoßen kann.
Wichtig ist, dass die Aufnahme anlassbezogen stattfindet (Unfall, Gefährdung durch andere Autofahrer) und nur so lange aufgezeichnet wird, wie es nötig ist, den Verstoß zu dokumentieren bzw. solange wie Verstöße erfolgen (z.B. wiederholtes Ausbremsen). Konstantes Aufzeichnen ohne einen korrekten Anlass ist nicht erlaubt.
@@stefank3182Und nichts anderes steht da.
@@AlphaNTT Richtig. Da es aber im Kern um den Datenschutz ging hilft der Verweis auf die Verwertbarkeit vor Gericht nicht viel weiter.
Blackbox verpflichtend für Neufahrzeuge, aber Dashcams nicht erlaubt. Genau mein Humor.
Ja an die Blackbox kommst DU ja nicht dran. Der Plan ist ja, dass dort nur die Behörden dran können, wenn DIESE das auch wollen.
Wir einfachen Bürger sollen uns ja nicht wehren können.
Naja das kann man nun wirklich nicht vergleichen eine black Box nimmt kein Bild auf sondern nur die fahrdaten und evtl Töne darauf sind keinerlei Personen im bzw außerhalb von Fahrzeug zu sehen
Dashcams sind erlaubt... Nur kein dauer filmen
Deswegen erst den Strafzettel mitnehmen, später mit der Dashcam Aufnahme ankommen wenn überhaupt. Wenn man Polizisten beim kac.. bauen erwischt werden die meistens komisch. Das mit der Durchsuchung des Autos (nichts anderes ist es) ist ohne Anlass eh nicht erlaubt und eine Dashcam Aufnahme ist an sich kein Grund.
Also die Durchsuchung des Autos ist zwar theoretisch nicht möglich, nur kommt dann die Polizei mit "Gefahr im Verzug" und durchsucht es trotzdem. Dagegen kannst du kaum etwas machen und höchstens im nachhinein versuchen, dagegen vorzugehen. Das scheitert aber in fast allen Fällen.
@@Anderten1989 weil die Polizisten ein kleines Ego hatten und HS sind
@@AZzalor6632 einfaches spiel
name, dienstnummer, dienststelle notieren
mit der info nutzung gefahr im verzug wird mittels gericht in den haag gegen vorgegangen und es werden Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben bis dies gerichtlich geklärt ist pro tag 1
das sind erstens mehrere dutzend std arbeit für die stelle der DAs und mindetsens 2-3 Jahre keine beförderung
Und da überlegen die es sich schnell ob sie dies für paar cent versuchen bzw diebstahl begehen xD
@@AZzalor6632 Was haben wir gelernt? Eine zweite, tote SD Karte dabei haben....
Polizisten in DE machen im Straßenverkehr sowieso was sie wollen, da gibt es leider keine Instanz die mal auf die Finger kloppt.
Hatte erst neulich einen Streifenwagen vor mir, der statt 30 locker 45 gefahren ist, und das bei einer Baustelle🙄🙄
Also das ist doch lustig, die Polizei sagt das die SD Karte leer ist aber er bekommt ne Anzeige wegen der DSGVO. Das ist aber irgendwie widersprüchlich
Ja komisch oder... Wie kann man Strafe verhängen ohne Beweise, dass er DSGVO verletzt hat 😮 Bin auch total verwirrt!
In dem Fall wo er die SD Karte raus gibt ging es doch um den angeblichen Rotlichtverstoß oder nicht?
Aus diesem Grund raten diverse Anwälte dazu, die dashcam der Polizei gegenüber nicht zu erwähnen, sondern einfach nur den Verstoß nicht zuzugeben. Dem Anwalt kann man hinterher die exakte Aufnahme aushändigen (als Kopie) um die Beamten einer Falsch Aussage zu überführen.
Sie war ja nicht leer, nur das Video was seine Unschuld beweist war verschwunden. Ich hätte dann einfach gesagt das war gar nicht meine Karte und ich habe keine Dashcam im Auto (Abnehmen kann man sie ja, um es zu "beweisen")
Also, kann man jedes ProVida Fahrzeug hopsnehmen? Weil DSGVO sagt ist nicht erlaubt !
Kommentar vom Anwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht:
a) Sascha hat recht
b) Sascha hat ganz besonders am Ende des Videos recht
c) Die Dashcam wird nie "im Eifer des Gefechts" erwähnt! Falls Nachfrage: "Da is keine Speicherkarte drin" oder "Der Stecker war nicht in der Steckdose"
Es wird empfohlen, die Karte zu Hause herauszunehmen und auf eine Festplatte zu kopieren. Falls nach 1 oder 2 Wochen ein Brief "Sie haben rote Ampel missachtet" (oder sowas) kommt, kann man den Tag und die Fahrt noch nachprüfen.
Niemals die SD-Karte aushändigen! Gemäß § 55 STPO besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht. Man darf die Herausgabe verweigern, wenn man sich selbst mit den Aufnahmen belasten könnte. Also irgendwie fast immer...wer weiß das schon zu 100%? (§ 55 STPO sowie § 97 STPO).
Falls Polizei auf Herausgabe besteht: "Ich mache von meinem Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 und §97 STPO gebrauch und verweigere die Herausgabe ohne richterliche Beschlagnahmeanordnung".
Zu Beweiszwecken immer das auf den Sachverhalt gekürzte(!) Video auf einen USB-Stick kopieren.
Die Rückkehr des USB-Sticks kann lange dauern. Der wird erst beim LKA auf Schadprogramme untersucht, bevor er in einem PC gesichtet wird.
Disclaimer...bin auch nur ein "im Internet hat einer gesagt."
Der Hinweis auf §55 und 97 StPO ist wirklich Gold wert. Die Speicherkarte ist auch kein verbotener Gegenstand, den die Polizei aus diesem Grunde beschlagnahmen dürfte.
2 Sachen würden mich interessieren:
Ist "da ist keine Speicherkarte drin" nicht eine Falschaussage und kann man dafür belangt werden, falls man die Dashcam später als Beweismittel nutzt?
Macht sich der Polizist strafbar, wenn er behauptet dass er das Recht hat die Dashcam zu beschlagnahmen? Was sollte man tun falls der Polizist sich die Speicherkarte einfach ohne Einwilligung nimmt?
"Zu Beweiszwecken immer das auf den Sachverhalt gekürzte(!) Video auf einen USB-Stick kopieren."
Ich würde das anders machen: die ganze Karte auf Festplatte kopieren und dann die Karte der Polizei aushändigen. Dann kann niemand behaupten, man hätte das Video nachbearbeitet. Und man hätte im Fall polizeilicher Falschaussagen die echten Videos immer noch zur Verfügung. Sowas soll wirklich schon vorgekommen sein. Auch Bullizisten sind nur Menschen.
@@ichmagbratwurst_6599 Du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet, der Polizei die Wahrheit zu sagen. Du hast das Recht auf Irrtum, Aussageverweigerung etc.
Polizisten sind Justizvollzugsbeamte der Staatsanwaltschaft. Deine Anzeige nach StGB landet ungelesen im Papierkorb. Da musste dann wegen einer Behauptung des Polizisten schweres Geschütz mit Anwalt, Klage usw. auffahren.
Behaupten kann er viel...er muss es aber auch belegen können, dieses Beschlagnahme- oder Sichtungsrecht.
@@ichmagbratwurst_6599 Die erste Frage kannst du selber beantworten: Polizist: "Haben Sie Alkohol getrunken?", Du: "Nein!". Polizist: "Sie riechen aber wie zehn besoffene Russen".
Als Beschuldigter ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet, wenn man sich damit selbst belasten würde, also keine Strafbarkeit der Falschaussage.
Und wenn ein Polizist eine Maßnahme gegen den Willen des Beschuldigten durchsetzt, zu der er nicht berechtigt war, macht es sich eines Dienstvergehens schuldig. Deswegen versucht ein Polizist es oft recht geschickt dir die Dinge freiwillig aus dem Kreuz zu leiern. Es heißt also: Immer aufpassen! Im Zweifel mindestens seinen Protest zu Protokoll geben.
Ein früher Kollege hatte wie in 4:20 auch so einen Fall, hatte bei dem Gespräch die Dashcam noch nicht erwähnt, er hatte das Videomaterial, welches damit nachweisen konnte, das die Ampel noch grün hatte, erst seinem Anwalt vorgelegt, aber die Polizei beharrten drauf, dass er ein Rotlichtverstoß begangen hatte. Lange Rede kurzer Sinn, das ganze ging vor Gericht und als der Richter dieses Video abgespielt hatte, sind bei den Polizisten die Kiefer heruntergefallen. Auch den Vorwurf für den Verstoß gegen den Datenschutz konnte ausgeräumt, aber da gab es vom Richter eine Rüge.
Was ist denn dann eigentlich mit den festverbauten DashCams bei Tesla, bzw. BMW und Co, die auch bloß ausgelesen werden können!?
Unter anderem aAn das Thema habe ich auch gedacht, aber irgendwo muss man einen Punkt machen. Sonst endet das Video nie :)
Gilt genau das Gleiche. Die zeichnen aber auch nur dauerhaft auf wenn man es aktiviert und einen Datenträger (Stick, externe Festplatte etc) einsteckt und die Funktion aktiviert. Der Wächtermodus ohne Kollisions- bzw Erschütterungserkennung darf im öffentlichen Raum nicht genutzt werden in Deutschland. Privatgrundstück ist erlaubt.
Den BMW Drive Recorder habe ich auch im Auto, zusätzlich zu einer Dashcam. BMW filmt da mit allen vier Kameras kontinuierlich, aber nur durch den Sensor bzw Taste drücken werden bis zu 20sek zurück und vor gespeichert. Im Gegensatz zur Dashcam komme ich aber NUR an diese Aufnahmen ran! Ich habe schlicht keine Möglichkeit, irgendwelche anderen Videos zu sehen.
In etwa so als würden die Dashcam Hersteller den "live" Ordner verschlüsseln und nur gespeicherte Videos in einem frei zugänglichen Ordner speichern.
Das wäre denke ich die Ideallösung.
Das würde mich auch interessieren.
laut dsvgo ist es offiziel verboten deswegen ist mit hoher warscheinlichkeit das man eine bußgeld von mind 2k € geht
Seit der DSGVO blinke ich nicht mehr. Es geht ja niemanden etwas an wo ich hin will.💪🏻💪🏻
Das und viel mehr was unsere Vorschriften und Gepflogenheiten vorsehen, tun diejenigen auch nicht, die
1. den Lappen mit Öl-Dollar gekauft haben
2. die die Fahrschule auf einem Kamelrücken absolviert haben
Ich mache auch nachts kein Licht mehr an meinem Fahrzeug an! Es brauch doch keiner zu wissen, dass ich gewisse Straßen nutze! 😀
@@toycarcrush So wie die Fidschis, die hier in der Nacht die Schmuggel-Zigaretten mit dem Fahrrad verschieben, ehrlich.
Eine Zeitlang hatten die sogar unter einem Busch am Spielplatz die Sachen über Nacht gelagert.
Ich fahre neuerdings ohne Kennzeichen... wegen Datenschutz 🙂
Ich hätte den Polizisten die Speicherkarte zum Teufel nicht gegeben. Man ist nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Hätten die die beschlagnahmen wollen, hätten die schön ein Richter kontaktieren dürfen. meiner Meinung lag keine Gefahr in Verzug vor, so dass eine Beschlagnahmung illegal wäre.
Gefahr im Verzug wird dennoch angewendet, weil die Polizei die Speicherkarte als Beweismittel ansieht und nunmal dazu befugt ist, Beweise zu sichern. Rückst du die Karte nicht raus besteht die Möglichkeit (auch wenn es in dem Fall sinnlos wäre), dass du die Beweise vernichtest.
Genau aus diesem Fall niemals der Polizei gegenüber die Dashcam erwähnen bzw. nur dann, wenn es dir egal ist, dass die Daten unter Umständen mitgenommen werden. Lieber nichts sagen, Strafzettel mitnehmen und später dann mithilfe der Dashcam Widerspruch einlegen.
Polizei argumentiert, dass Gefahr im Verzug ist, weil du ja die Daten löschen und damit Beweise vernichten könntest. Da kannst du damit rechnen, dass die Polizisten unproportional viel Gewalt anwenden um da dran zu kommen, noch mal Nachtreten, die Staatsanwaltschaft nur mit den Schultern zuckt und dich wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" einbuchtet.
Sinnvoll wäre es eine Dashcam zu haben, welche die Aufnahmen verschlüsselt, sodass sie nur mit dem Passwort des Nutzers ausgelesen werden können, und an mehreren Orten speichert, sodass die SD-Karte (oder das ganze Auto) beschlagnahmt werden kann und man die Daten trotzdem noch irgendwo zu Hause auf einem NAS hat. Falls irgendwer einen nötigt das Passwort rauszugeben erinnert man sich einfach nicht mehr dran.
Hm 🤔....ich geh mal davon aus, dass die Polizei hier dann das Argument der Gefahr der Verdunklung angebracht hätte. Also theoretisch ein Grund zur Beschlagnahme auch ohne Beschluss. Oder was denkst du?
@@saphirablue8313 Diese Argumentation würde aber nur bei einer Straftat ziehen. DSGVO Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten.
@@si.ri_photography1190, ich weiß nicht, ich hab hier das Gefühl, dass hier mehrere Gesetzeslagen zum Tragen kommen könnten ?!
Und während der Pandemie mussten wir alle Daten aufn kleinen Zettel schreiben im Imbiss und konnten die Daten der 3 Leute gemütlich lesen, die vorher am Tisch saßen 😂😂genau mein Humor 😅
Und es hat auch damals niemanden interesiert.
Genau, wo war da die DSGVO? Ausgesetzt wegen Pandemie?
Dann sollten wir sie jetzt auch wegen ungeklärter Haushaltslage, verursacht durch die Ampel, aussetzen.
Habe mir immer erlaubt einen Phantasienamen anzugeben und die Adresse unseres Finanzamtes. Manche fanden es lustig, andere wieder weniger.
Der Datenschutz in Deutschland geht an so vielen Stellen VIEL zu weit aber gerade bei Firmen/Anbietern etc. da darf fröhlich mit Daten gedealt werden. Das System is halt komplett für die Tonne. Nichts gegen Datenschutz aber wenn dann bitte im richtigen Maß an der richtigen Stelle.
mir würde schon reichen, wenn für alle gleich - aber leider sind ja einige gleicher als andere
Und die Polizei selbst hat in der nahen Vergangenheit regelmässig Daten für Ermittlungen genutzt, die gar nicht hätten langfristig gespeichert werden dürfen und folglich auch nicht genutzt werden dürften. Bsp. Vermisstenfall Rebecca Reusch, wo alle Kennzeichen auf einer Autobahn in Brandenburg gespeichert wurden.
Datenschutz gegenüber dem Staat ist der schlimmste Punkt. Das gibt es in Deutschland effektiv nicht.
Quellen für diese Behauptungen bitte. Danke.
Die Daten wären ja wertlos, wenn alle. Deshalb darf nicht jeder mit Daten dealen. Es geht nicht um den Schutz der Betroffenen, sondern Derer, die Daten profesionell erheben.
Die Kamera sieht genau das, was ich auch sehe. Ich glaub, ich lasse die Augen ab sofort auch lieber immer zu, nicht dass ich Probleme wegen DSGVO bekomme…
In Österreich ist es auch klasse:
"Zweck der Aufnahme
Erlaubt: Anlassbezogene Dokumentation eines Unfallherganges
Verboten: Systematische Überwachung „für den Fall, dass…“. Diese Tätigkeit ist der staatlichen Verwaltung vorbehalten."
Theoretisch darfst du somit die cam nicht permanent laufen lassen sondern nur bei einem Unfall. Naja ich weiß ja im vorhinein, dass ich einen Unfall haben werde...
Also vor Fahrtantritt erstmal die Glaskugel befragen!🙄
Wenn wir so viel Energie in die Lösung unserer Probleme investieren, statt in das ausdiskutieren und bürokratisieren unseres Lebens, würden wir als Land schon sehr viel besser dastehen.
Nennt sich Politik, du Schnellmerker.
Kannst morgen damit anfangen deinen noch nie vorher da gewesenen Gedanken in die Tat umzusetzen ( AUA AUA AUA ).
Auf Kommunalebene und Kreistag ist das allerdings ehrenamtlich und ziemlich nervig, wenn man vom Fernsehsessel weg muss und nicht mehr irgend einen hirnverbrannten Unfug als Kommentar verfassen kann. (Glaub mir, du hast ... und BESONDERS DU ... auch auf der politischen Ebene, sogar vielleicht in deiner eigenen Gemeinde ... die Chance so einen Dünnpfiff wie in deinem Kommentar auch noch vor Publikum zu labern , in dem du komplett von dir auszugehen scheinst und deine eigene Faulheit und Unfähigkeit auch noch auf alle ANDEREN projizierst. Wie lächerlich!).
Alleine schon wenn man deiner Konstruktion dieses absurden Zusammenhangs von Bürokratie und Dialog auch nur eine Minute Aufmerksamkeit widmet, muss man sich fragen was bei dir wohl schief gelaufen sein mag? (Mir egal!). Das sind komplett verschieden Dinge, deren Kategorien sich noch nicht einmal besonders überschneiden oder ... da muss man sich doch selbst an den Kopf fassen ... sich gegenseitig Ausschließen oder gar verhindern würden. Es ist übrigens genau umgekehrt wie du sagst: Die Durchsetzung der Werte unseres Grundgesetzes basieren natürlich auf Bürokratie (keine Ahnung wieso man schon so tief ins Reich der Flacherdler eingetaucht ist um diesen Begriff pauschal als etwas Negatives zu konnotieren?!), die eine freie Entfaltung deiner Persönlichkeit und die einer unabhängigen Meinungsbildung und Äußerung garantieren sollen. Die Bürokratie (die „Herrschaft der Verwaltung“) garantiert also überhaupt erst und schafft die Grundlagen dafür, das so etwas wie ein DIALOG überhaupt möglich sein kann.
Mann (oder griechischer Buchstabe), du solltest dir ernsthaft mal überlegen auch die Begriffe zu kennen, die du beim Schwafeln so grotten-falsch verwendest. Und Sicherheit beim Thema, also Allgemeinbildung und Fachwissen wäre auch gut ... FÜR DICH!
Es ist völlig absurd. Wenn man das mal mit Livestreams vergleicht, wo nichts gepixelt oder zensiert wird, weil es unmittelbar im Internet ausgestrahlt wird und da sagt keiner was. Dashcams sind primär dafür da sich selbst zu schützen und eventuelle Unfälle etc. zu dokumentieren.
Du hast die unterschiedliche Thematik nicht verstanden. Es ist nicht und war nie verboten im öffentlichen Raum zu filmen oder Fotos zu machen. Allerdings war es schon immer so, das man die Persönlichkeitsrechte Anderer waren musste und es gab immer wieder und das nicht selten, gerichtliche Auseinandersetzungen über das Recht am eigenen Bild und von persönlichen Daten.. Lievestreams sind nur so lange unproblematisch, so lange ich Personen so im Hintergrund halte, dass sie als Beiwerk gesehen werden können. Folge ich einer Person mit der Kamera und entsteht der Eindruck, dass ich sie "Fokussiere", verstößt Du gegen geltendes Recht (das Rech am eigenen Bild) und das ist genau so strafbar, wie die permanente Speicherung von Kennzeichen fremder Autos. Aber wie bei der Dashcam gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Weder bei der Dashcam noch bei Livestreams, wird der Gesetzgeber von sich aus handeln und die Aufzeichnungen verfolgen (Es sei denn der Livestream würde derart gegen geltendes Recht verstoßen, dass es die öffentliche Sicherheit betreffen würde.) Der einzige Grund, warum bei LIvestreams so selten geklagt wird ist, dass es die Leute entweder nicht interessiert ob sie da abgebildet werden oder sie gar nicht mitbekommen, dass sie da eine Statistenrolle spielen.
@@herdifreund7715 es ist kein unterschied ob ich nun mit dem Auto herumfahre und man nebenbei in der Dachcamaufnahme rechts im augenwinkel eine person sieht oder ob ich im Urlaub ne Stadt filme mit ner Menschenmenge hier und da. Dann mach ich das halt so, dass ich mein Handy da hin hänge und permanent Filme, weil ist ja keine Dashcam sondern ein Smartphone und ich filme auch nur die Umgebung 🤷♂
@@ipadize Wenn man den rechtlichen Unterschied nicht verstehen WILL dann will man nicht oder? Wenn Du eine Dashcam nutzt ist das weder um Landschaftsaufnahmen zu machen, DICH SELBST in ein Vlog o.Ä. darzustellen noch um Berge oder öffentliche Gebäude zu filmen und dabei IM HINTERGRUND und für einen kurzen Augenblick andere Personen NEBENSÄCHLICH zu zeigen, was in der Natur von "normalen" Aufnahmen liegt. . Der einzige Sinn einer blickwinkelfixierten DashCam ist es, den vor oder hinter einem ablaufenden Verkehr aufzunehmen. Und zwar incl., bzw. in der Hauptsache der Nummernschilder (persönliche Daten), ohne die, eine Dashcamaufnahme in den meisten Fällen nutzlos wäre. Es geht nicht um GEFÜHLTE Ähnlichkeit, sondern um einen rechtlichen Unterscheid... und wie gesagt, mann muss schon verstehen wollen und nicht mit aller Macht das Gegenteil sehen zu wollen.
@patti922 Diese Livestreams sind bis auf wenige Ausnahmen tatsächlich auch illegal. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
@@herdifreund7715 "Der einzige Sinn einer blickwinkelfixierten DashCam ist es, den vor oder hinter einem ablaufenden Verkehr aufzunehmen." - Wer sagt das? Warum soll ich eine Dashcam nicht genausogut dafür benutzen, um auf einer Fernfahrt die schöne Landschaft damit aufzunehmen? Auch hier bei Sascha gibt es immer wieder solche Aufnahmen, auf denen etwa wunderschöne Berge in den Alpen zu sehen sind. Das ist ja sogar gut für die Umwelt, weil manch einer aus diesem Grund darauf verzichtet, mit großem Schadstoffausstoß höchstselbst in solche Gegenden zu reisen. Und mal ehrlich: Wie wahrscheinlich ist es, dass auf so einer Aufnahme jemand zu sehen ist, der sich nachher darüber beschwert, dass er zufällig gefilmt wurde? JEDE Kameraaufnahme ist "blickwinkelfixiert". Das geht gar nicht anders. Und beim Fahren ist von der "Fixierung" ohnehin nicht mehr viel übrig.
den Herrn Datenschützern solltet genau SO was mal passieren mit den Zeugen, das die denen Schuld geben und dann sollten die Polizisten sagen: TJO hätten Sie eine Dashcam gehabt, wüssten wir genau was los war! - ODER wenn eine da war dann: NEEEE die is illegal *yoink* - Dann würden die mal aufwachen.
Es sollte eher einen DSGVO Modus in Dashcams geben, die alles bis auf die 3 lezten Minuten sofort löschen per Knopfdruck ...
Bei solchen Bußgeldern würde ich in Revision gehen. Nur weil irgend ein Amtsgericht immer noch im 20. Jahrhundert lebt, zahle ich sicher nicht einfach so mal eben 1400 bzw. 250 Euro. Alleine bei diesem Kuhhandel könnte man von Rechtsbeugung ausgehen. Aber so ist das nunmal oft. Erst ab Landgericht aufwärts wird es kompetent. Man muss sich nur mal an das Raserurteil in Köln erinnern. Was da in erster Instanz rauskam hätte sicher nicht mal ein Jurastudent im ersten Semester fertig gebracht.
Nur zieht da keine Rechtschutz mit. Daher zahlen alle. Ist einfacher.
@ das stimmt so nicht. Je nachdem welchen Tarif du hast, werden auch solche Fälle abgedeckt
Gerichte und ihre urteile sind immer so ne Sache:
In Hessen hat n der VGH Anfang des Jahre geurteilt: Die seelische Erhebung an Sonn- und Feiertagen müsse geschützt werden. Deswegen dürfen gewisse verkaufsautomaten nicht betrieben werden, ist mittlerweile das Gesetz geändert worden.
@@the_tuxnein. Der Versicherer entscheidet ganz allein, ob Rechtsschutz gewährt wird.
@@manfredschrock9929 Ach interessant ... so ist das also. Gut zu wissen.
Wieso schließt bei so einer drakonischen Willkürherrschaft (gerade im streng regulierten Deutschland ... ROTFL) der pösen, pösen Versicherungs(-betrüger) dann überhaupt jemand einen Vertrag ab? Das müssen alles komplett geistig verwirrte sein und nur Manfred hat hier den absoluten "Durchblick". Es ist ja nicht so, das Versicherungsverträge halt Verträge sind, in denen die Bedingungen, Kosten und Leistungen nach Versicherungs- und Vertragsrecht klar dargestellt werden müssen.
Tja, da hättest du wohl VORHER lieber mal einen ... ANWALT ... befragen sollten, mein lieber Manfred. **prust**
Ich finde es ist am wichtigsten, nie vor Ort anzugeben, eine Dashcamaufnahme zu haben, wenn die SD-Karte der Einzige Ort ist, wo eine Anlassbezogene Aufnahme gespeichert wird.
Noch besser ist es eine Dashcam zu haben, die Aufzeichnungen direkt hochlädt, wie etwa von BlackVue Cloud Modelle (die können über einen Hotspot angewandt werden, oder über ein SIM-Karten module direkt hochladen [die top modelle haben direct ein LTE modem verbaut]), da ist es dann total egal ob wer die SD-Karte einsteckt (und Beweismittel vernichtet), denn Anlassbezogene Aufnahmen werden direkt hochgeladen.
generell verstehe ich nicht, warum Dashcams nicht volatile memory nutzen (wie DRAM oder SRAM) um ihren Dauer-Loop aufzunehmen, und nur bei Ereignissen auf etwa eine SD-karte schreiben. Volatile memory erlischt, sobald die Stromzufuhr unterbricht.
Wurde auch schon von der Polizei des Rotlichtverstoßes bezichtigt. Hatte auch während er den Strafzettel vorbereitet hat die DC durchgeschaut und die Datei auch direkt in die Cloud geladen (empfehle ich auch nicht, gibt verdammt viel ärger xD) danach war es genau das selbe, sollte die SD rausgeben, die Datei war urplötzlich nicht auffindbar und sollte Zahlemann machen, bin zu nem Anwalt, hab gesagt ich hab mir eine Kopie der Datei die "plötzlich" nicht mehr auffindbar sein solle gemacht und es ihm gezeigt. Das landete dann vor Gericht da ging es noch richtig rund weil ich gegen die Datenschutzverordnung verstoßen habe usw... frag am besten nicht. Ende vom Lied wir haben uns dann geeinigt es zu belassen, die Polizei kein dudu wegen Datenvernichtung und Falschaussage und haste nicht gesehen und ich kein dudu wegen "rotlichtverstoß" und Datenschutzverordnung... Kann mich leider nur so schwammig erinnern, is nen weilchen her xD
Ja, Gesetze sind für den Staat gemacht. Der sichert sich zuerst ab, dann kommt der Bürger.
Man hätte lieber Dashcams und deren Nutzung legalisieren sollen, als "Grünzeug". Und die Halterhaftung sollen sie auch endlich mal einführen. Ach und Sektorkontrolle auch noch. Völliger Wahnsinn, was hier auf den Straßen los ist...
Kleiner Tipp: Bei den Anschuldigungen geht es um die sog. "anlasslose Aufzeichnungen". Wenn man allerdings sagt man betreibt einen "Motovlog", sind es keine "anlasslose Aufzeichnungen" 🙃. Bin aber kein Anwalt.
Bringt das dann auch was, wenn man keinen tatsächlichen Blog hat, mit dem man nachweisen könnte, dass man tatsächlich anlassbezogene Aufnahmen anfertigt?
@@AZzalor6632 Gute Frage. "Ich wollte in 6 Monaten mit dem MotoVlog starten und sammle schonmal Start-Material". Damit kommt man sicherlich besser durch, wenn man schon andere vorbereitende Maßnahmen (Domain sichern, Werbung entwerfen etc) nachweisen kann.
@@AZzalor6632 Die müssten ja erstmal beweisen das Du nicht vorhast einen Blog zu erstellen. Ich würde vor jedem Fahrantritt einach einen Statz wie "Willkommen zu meinem Motovlog" einsprechen, damit könnte man "beweisen" das man es vorhätte.
Es sind ja nicht mal dauerhafte Aufzeichnungen, sondern nur temporäre, die für die Funktion der Dashcam notwendig sind und überschrieben werden. EIgentlich wurde hier sogar mal bestimmt, dass dies nicht einer anlasslosen Aufzeichnung entspricht, da die Dashcams es ja nicht dauerhaft speichen.
"Ich mache Landschaftsaufnahmen!"
Wichtig,bitte um Ideen:
Schön und gut. Aber: Warum sind die Anwälte so nachlässig? Das kann man schwindelig argumentieren und widersprüchliche Vorschriften gegeneinander ausspielen.
Verwendung: Wenn eine Aufnahme weder veröffentlicht wird noch sonst wem zugänglich gemacht wird, kann ein öffentliches Interesse nicht geltend gemacht werden.
Kollision mit anderen Fotorechten: Ich darf für mich im öffentlichen Raum so ziemlich alles aufnehmen, was ich will. Urteile dazu gibts en mass (Beiwerk etc)
Kollision mit TV: Das TV hat Sonderrechte, die mit unseren Problemen nicht vereinbar sind. Hier darf jedes,Nummernschild,jeder Passant gezeigt werden, warum?
Nachweis der Verwendungs/Erstellungsabsicht: Die Unterstellung des anlasslosen Aufzeichnens ist erst nachzuweisen.Eine Kamera, die Material selbst erst nach 10Stunden überschreibt, überschreibt sie.Damit ist keine dauerhafte Speicherung nachzuweisen, den technischen Hintergrund hat der Nutzer gar nicht in der Hand und die Absicht der Aufzeichnung gilt für den Notfall.
Das alleinige Vorhandensein von Aufnahmen, die technisch bedingt auch noch unvermeidbar überschrieben werden, steht mMn in keinem anderen Verhältnis zum Aufnehmen mit jeder anderen Kamera bei Ausflügen,Touristik.
Bei Dashcams kommt noch dazu, dass gar keine Veröffentlichungsabsicht besteht, die Verwendung als Rechtsmittel im Zweifel stellt diese Aufnahmen eigentlich sogar noch schützenswerter.
Hier könnte man dem Anlasslosen doch widersprechen, denn man möchte wg des häufigen Umstandes der Beweisnot ggf eine Aufnahme sichern können.
Klar, muss man noch an Heinz-Günter denken, der mit Aufnahmen seiner Dashcam und 58 Anzeigen zur Polizei rennt, dies würde alles überlasten.
Aber hier ist dann eine Strafverfolgungsabsicht ohne Geschädigte klar.
Streamer,Tiktok usw: Warum streamt ein Monte, sogar in Polizeikontrollen? Jede Demo ist live zu verfolgen, etliches an RUclips Material enthält Personen, Kennzeichen etc.. Warum geht das?
In DE gilt der Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit. Ich darf machen, was ich will, solange ich kein anderes Recht verletze.
Und das Recht, in der Öffentlichkeit nicht gesehen/wahrgenommen zu werden, gibt es nicht.
Das heißt, auch wenn es keiner nachvollziehen kann, so darf ich für mich eine Fahrstrecke aufzeichnen, um sie mir später mal anzusehen. Ob ich hierbei zu Fuß, aufm Rad, Pferd,Auto oder sonstwas unterwegs bin, spielt keine Rolle.
Ich bin überzeugt, dass man hier juristisch durchaus Spielraum hat und ein Anwalt hier gewaltig einwirken kann. Möglicherweise so weit, dass ein hohes Gericht nochmal was entscheidet.
In des USA gilt "no expectation of privacy in public". Das ist kein schlechter Grundsatz. Denn ich werd ja ohnehin gesehen.
Ich kann mit 10 Zeugen ERZÄHLEN, dass Sascha in die Büsche pinkelt, oder ein Video zeigen. Hier liegt der Unterschied in der Verwendung, nämlich alles ok so lange ich es nicht veröffentliche.
Wie seht ihr das?
Genau so sehe ich es auch! Meine Dashcam zeichnet dauerhaft auf. Nicht, damit ich abends auf der Couch was zu schauen hab, was ja noch okay ist, oder um es zu veröffentlichen und meinen YT-Kanal zu versorgen, den ich eh nicht hab. (nix gegen die YTber ;-) Ein Interesse an den Aufnahmen habe ich erst dann, wenn ein Unfall passiert und ich damit einen "unabhängigen" Beweis habe, also rein um Schaden von mir oder dritten abzuwenden. So wie vor knapp 7 Jahren, meine Dashcam eine sogenannte Parküberwachung machte, und ich anhand der Aufnahmen eine junge Person ausfindig machen konnte die meinem Kollegen mit einer Bierflasche die Frontscheibe seines Firmenwagens einschlug. Ich informierte die anwesenden Beamten über die Aufnahme, einer schaute sie sich an und das war es. Der Verursacher gab alles zu, der Schaden wurde beglichen und ich löschte die Aufnahme. So einfach kann es sein. Zur Not kann man die Aufnahme den zuständigen Stellen zur Verfügung stellen, falls dann doch mal jemand in Revision geht.
Sehe ich absolut genauso.
Meiner persönlichen Meinung nach ist die DSGVO auf den Fall von privaten Filmaufnahmen mit Dashcam oder jeglichem anderen Gerät auch gar nicht anwendbar. Art. 2 DSGVO, Abs (2) "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... (b) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher ... Tätigkeiten ..."
Somit ist der ganze Bumms eigentlich gar kein Datenschutzthema, so lange ich nur für mich selbst Filme erstelle, da kann auch filmen den lieben langen Tag, eine besondere Begründung ist auch nicht erforderlich, "nicht persönliche Tätigkeiten" nachzuweisen wäre Aufgabe der Behörden. "ich erstelle einen Dokumentarfilm über mein Leben" sollte als Begründung ausreichen im Zweifel.
Hier wird dann irgendein abstruses Konstrukt gebaut, genaue Argumentation fällt mir gerade nicht mehr ein, warum das im Auto was anderes wäre als wenn ich mit dem Handy durch die Straße laufe. Jegliche weitere Diskussion über die Rechtmäßigkeit dauerhafte Aufzeichnung oder was auch immer gem folgender Artikel der DSGVO wäre damit hinfällig.
Würde natürlich bedeuten, dass man die Videos nicht an Dashcam-Kanäle schicken darf, das wäre dann keine persönliche Verwendung mehr.
Im Falle eines Unfalles oder dergleichen besteht an dem dann anlassbezogenen Speichern und Verarbeiten dann wiederum ein berechtigtes Interesse gem. Art 6 Abs. 1 (f)
@HansWurst0101 Hervorragend!!!
Hey ich bin der Helmut bei Minute 19. Ich hatte nur den Clip mit 64 sekunden an die Polizei gesendet.
Anlass war, dass eine Frau mit dem Auto einen kleinen Jungen an einer kreuzung auf dem Fahrrad angefahren hat. Ich habe danach sogar die Schule (die ich vermutet hatte) angerufen und die haben den Jungen sogar gefunden. Der war natürlich unter schock und das Fahrrad war kaputt. Ich habe bis heute nichts gehört hoffe aber das die Frau zahlen musste...
Edit: Die Frau hat Fahrerflucht begangen und der Junge hatte ein Kaputtes Fahrrad
Fazit: Sobald Kontakt mit der Polizei - Karte raus, später relevante Szenen raussuchen und anschliessend leere karte anbieten.
Btw - ich finde Datenschutz grundsätzlich Top, aber es ist natürlich schon frech, wenn die Polizei mit Bodycams & Co rumlaufen dürfen und ich als Bürger keine eigene Beweissicherung machen darf. Da könnten die ja erzählen "ich sei bei Rot gefahren, obwohl es noch Grün war".
Was mich hier am Meisten aufregt, Leute die sich schützen werden "gejagt", wenn ich aber mit meinen Kindern im Auto einen Brakecheck bekomme, den anderen anzeige und dann eine lapidare Antwort ala "Fahrer unbekannt" erhalte. Unfassbar, wie sich D entwickelt hat. Wer sich an Recht & Ordnung hält wird abgezogen, der Rest kommt mit Lügen immer davon.
So sieht's aus. Der Polizei niemals direkt die Karte geben bzw. überhaupt erwähnen, dass man diese hat. Mit Dashcam-Aufnahmen nur dann ankommen, wenn du mindestens eine Sicherung der Daten durchgeführt hat und es dann trotzdem noch brauchst. Lieber den Strafzettel mitnehmen und dann nachher Widerspruch einlegen inkl. Beweisvideo als dass man die Möglichkeit dazu nicht mehr bekommt.
Gleich eine identische leere Karte dabei haben, die rausrücken und sagen "Kamera war aus".
Ja und die Bodycam Aufnahmen verschwinden dann ja auch regelmäßig wenn was drauf ist was einen Polizisten belasten würde
Wie Sascha sagte: in Deutschland zählt primär der Täterschutz.
Das ist schlicht bequem.
Aber dann darf man sich auch nicht wundern wenn sich alternative Gesellschaftsstrukturen zu diesem Rechtsverständnis entwickeln und da wiederum eine Alternative auf den Weg kommt.
Sozialer Friede ist Arbeit.
Wer bequem wird wird es irgendwann unbequem haben. Gilt für so viele Lebenslagen.
"Wer sich an Recht & Ordnung hält wird abgezogen, der Rest kommt mit Lügen immer davon." Das war schon immer so und nicht nur in Deutschland. Man kennt sich aus der Zunft, und du gehörst da nicht zu (ich übrigens auch nicht).
Eine *Petition aller Dashcam-Kanäle* wäre dringend notwendig.
Bei den Balkonkraftwerken war ruck-zuck ein Gesetz da (für deutsche Verhältnisse).
bin jetzt erst bei 3:40 aber soweit würde ich mir schon mal wünschen wenn Dashcams ihre Daten verschlüsseln. Am besten mit einem private und einem public key. Dann kann keiner anderer sehen was auf der Dashcam drauf ist. Auch super falls das Auto mal geklaut wird.
@@dr2okevin der Gedanke ist mir auch schon gekommen. Leider hab ich auf google nichts zum Thema finden können.
@@dr2okevin Ein Public-Key für eine Dashcam Verschlüsselung? Whut? Wozu? Entweder jemand kann es lesen oder nicht.
@BubbleP. Dadurch dass nur ein public key auf der dascam selbst liegt kann auch dann kein fremnder die Daten auslesen wenn er auch die dashcam dadu hat, und möglicherweise forensische Analysen auf Hardware Ebene macht.
PGP ist für sowas weit verbreitet und sollte vergleichsweise einfach zu implementieren sein.
Einfach verrückt. Also auch keine Aufnahmen der Urlaubsreise mehr, Motorrad etc. ? Kann man ja nur lieben
ich versteh's auch nicht mehr
Alles eine Frage der Risikoabwägung. So lange Raser, Drängler, Rotsünder und Co auch in >99% der Fälle *nicht* sanktioniert werden, sehe ich bei einer Dashcam praktisch ein überschaubares Risiko.
Maßnahmen:
Erstmal nicht rumbrüllen "Ich hab ne Däschcääm!!!" (auch der Polizei ggüber).
Und ggf. eine 2. SD-Karte dabei haben. Im Fall der Fälle muss man sich ja nicht selbst belasten...
Komplett realitätsfremder Kommentar.
Falls du es nicht gemerkt hast, diese überzogenen Reaktionen, komplett von Angst gesteuert und ohne jeden Bezug zur realen Rechtssituation bringt und zeigt nur eines: Das ist zu DEINEM EIGENEN Schaden. Auch wenn es nur der (selbst verschuldete) Verzicht auf deine bestimmt künstlerisch wertvollen Urlaubsfotos sein mag (die haben übrigens nur einen persönlichen Wert für DICH, falls dir das noch nicht aufgefallen sein mag ... **FACEPALM** ), du bringst vielleicht andere dazu dir auf dem Pfad deines galoppierenden Wahnsinns und deiner Überreaktion zu folgen. Das ist allerdings absolut verwerflich und du solltest dich für solche unbedachten und verlogenen Äußerungen schämen!
@@markusb.ausu.3878 Oder noch besser, die Aufnahmen auf der Karte sollten verschlüsselt sein. Wäre ja technisch durch die Hersteller durch ein Softwareupdate leicht umsetzbar.
@markusb.ausu.3878 mit Bild Tape unter die Dashcam kleben 😊
Wär doch schön, wen Kanzlei WBS hier rauf mal reagieren könnte.
05:20 Sim-Karte, da merkt man schon wer das bearbeitet hat😭
Die 56 jährige Moni lässt grüßen!
@@atml9574lass bitte Moni in RUHE
als Anwalt wäre das schon anfechtbar... es geht nicht um eine Teilnehmeridentitätsmodul- Karte, sondern eine sichere, digitale Karte
Wenn denn dashcams "verboten" sind ,wie bekommen denn tesals eine zulassung mit den eingebauten?
Teslas erhalten ihre Typzulassung über die Europäische Zulassung, die in den Niederlanden erteilt wird und dann uneingeschränkt für die gesamte EU gilt.
weil die nur speichern bei einem vorfall/unfall, filmen ist nicht verboten, das abspeichern über längerem Zeitraum aber.
@@RealBaishu Falsch - je nach Speichergröße des USB Sticks werden auch bei Tesla mehrere Stunden Material abgespeichert, und das permanent. Das älteste Material wird überschrieben wie bei üblichen Dashcams.
@@joejaud9411 das macht meine Aussage dennoch nicht falsch? Ich sagte nur speichern ist nicht erlaubt, filmen schon. Und das stimmt. Wieso Tesla durch kommt weiß ich nich, aber meine Aussage ist dennoch nicht falsch xD
@@RealBaishu Es wird aber tatsächlich dauerhaft gespeichert, nicht nur gefilmt 😅 Da ich selbst Halter eines solchen Fahrzeugs bin kann ich das bestätigen. Wohne aber in Österreich nicht in Deutschland, aber dennoch auch ne Grauzone hier :/
Ich darf alles in der Öffentlichkeit Filmen, wenn ich es aber aus dem Auto her raus Filme nicht? Klingt Logisch.
Einfach mit dem Handy in der Öffentlichkeit zu filmen und man nimmt andere Menschen ungefragt auf, ist durchaus tatsächlich auch verboten, so lange nicht das Öffentliche Interesse überwiegt - z.B. bei Demonstrationen, bzw.die Verarbeitung nicht ausschließlich für persönliche Zwecke erfolgt. Kameras auf Grundstücken dürfen auch nur das eigene Grundstück filmen, nicht aber den angrenzenden öffentlichen Raum, was Dashcams aber machen. Anders als die Handykamera ist die Dashcam dafür konzipiert, Aufnahmen von dem öffentlichen Raum zu machen). Der Grund für die Verbote ist, dass der Datenschutz ein hohes Gut eines jeden Menschen darstellt - theoretisch. Neben der DSGVO gibt es noch zahlreiche Datenschutzverordnungen und -gesetze unter anderem auf der Basis des Bundes und der Bundesländer. Alle haben das Ziel der Wahrung der Grundrechte. Der Gesetzgeber möchte daher die Datenflut möglichst steuerbar gestalten und erlaubt daher vorrangig nur staatlichen Stellen die Aufnahme von Video und Ton für Beweiszwecke. Dass die Polizei nicht immer ein Freund und Helfer ist, sieht man ja. Aber das ist, wie auch sonst überall: Schwarze Schafe gibt es immer irgendwo.
@@corni9299Deine Antwort zeigt, dass du nicht verstehst, was die Rechtsdefinition von Wörtern ist und du Filmen kannst was du willst in der Öffentlichkeit.
Alles ungefragt veröffentlichen oder Vermarkten darfst du nicht ohne Erlaubnis, solange es keine Menschen des öffentlichen Lebens sind, somit ist deine Antwort falsch.
Datenschutz ist, wenn die Kleinen wegen Kleinigkeiten verfolgt werden und die Großen für großen Stil wenig bis gar nicht. Ich habe HP angezeigt, weil die bei mir über den Mainboardtreiber (!) Schnüffelsoftware installieren... nichts passiert, gar nichts!
Bestes Beispiel: Die Gematik. Mal eben 10.000 Datensätze an die gleiche Praxis geschickt, welche die Patienten überhaupt nicht behandelt. Anderes Beispiel in den USA: Microsoft ging vor einiger Zeit der Master Encryption Key seiner gesamten Office 365 cloud flöten. Gab es irgendeine Strafe für deren GmbH? Nö.
Ach komm, im Ernst. geh auf die Datenbank der verhängten Strafen, dort ist dann dein Argument direkt widerlegt. Z.B. musste erst Anfang November ein spanischer Telefonanbieter 6,5Mio Strafe zahlen. Linkedin Irland 310Mio, Meta Irland 91Mio. Es stimmt also einfach nicht das "große nichts befürchten mpssen" ...
Problem ist, dass irgendwo in der Eula eine Zustimmung versteckt ist (meist auch mit für Normalbürger kaum verständlichen Formulierungen).
Es gibt also keine (Bürger-)Organisationen wie Netzpolitk oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte, keine Bestrebungen in der Politik, die genau das anprangern, Verfolgen und Erfolge vor dem Verfassungsgericht und Internationalen Gerichtshof gegen diese bösen, bösen und ominösen Big-Corporations erzielen? Es gibt also keine Strafen in Milliardenhöhe für Datenkraken wie Meta und Alphabet, sondern nur dein trauriges und selbst-zentriertes Einzelschicksal das aus deiner Unfähigkeit dich zu informieren und zu organisieren hervor geht? Sondern nur deine absolut korrekte und selbstlose Darstellung der Situation aus deiner unbeholfenen und natürlich Wahrheitsgetreu dargestellten Sichtweise?
Na dann gute Nacht ... Ey Mann, du hast es wirklich nicht verdient ausgespioniert zu werden. Und besonders nicht diese fiesen Spione, die dann auch noch deinen Bockmist lesen müssen. Bei dir und deiner Auffassung der Realität kann man gar nicht mehr aufhören zu lachen.
Was kommt morgen? Der Flacherdler mit Erdnussallergie kauft sich extra nen Schokoriegel von Nesté um die dann anzuzeigen? Wobei es genug andere REALE und VERNÜNFTIGE Gründe gäbe denen einen "Riegel" vor zu schieben. Man kann es kaum glauben, was die eigens verschuldete Unfähigkeit den Menschen sonst noch für Absurditäten in die Wiege legt.
Ich hoffe du wächst noch, "Kleiner" (deine Eigenbeschreibung, nicht meine!). Nicht nur an körperlicher Größe. (Mann ist das traurig!)
@@xXYannuschXx Vertragsvereinbarungen die Sittenwidrig sind oder unvereinbar mit geltendem (Deutschen oder Europäischen) Recht abgeschlossen wurden, sind nichtig und unwirksam. Das war noch nie anders.
Dazu gibt es tausende Entscheidungen für die Verbraucher gerade im Zusammenhang mit diesen überheblichen Tech-Bro's aus den Kolonien. Also Ausbeuter und gleichzeitig sehr dumme Menschen ohne jede Ahnung von Gesetzen und der Rechtslage, die nur für sich selbst einen maximalen Gewinn erzielen wollen.
Dein Problem ist also keines und falls es das ursprünglich mal war(Neue Vereinbarungen, neuer toller "Trick" von Winkeladvokaten), wird sich schon ein Experte finden, der ein Stündchen sogar freiwillig und kostenlos investiert um den EINEN Schriftsatz für zig Millionen anderer Menschen durch zu gehen und rechtlich korrekt einzuordnen. Verdammt, in was für einer Welt lebst du? Bei Muttern unterm Pantoffel, oder so was?:)
Fahre mit Actioncam am Fahrrad, nach einem Unfall mit Fußgängerin, lief zwischen geparkten Kfz ohne gucken auf die Fahrbahn, bestritt sie ihre Schuld, alles einer Kanzlei übergeben mit Hinweis auf eine Videoaufnahme. Auf die Frage warum ich gefilmt hätte, war meine Antwort: "Ich wollte verschiedene Kamerapositionen für eine anstehende Urlaubsreise testen."
Ergebnis Video als Beweis zugelassen, 100% Schuld beim Unfallgegner, alle Auslagen für Anwalt, Reparatur erstattet, Schmerzensgeld wegen Rippenserienfraktur und entgangener Urlaubsfreuden im mittleren 4stelligen Bereich.
hätte auch anders laufen können
das ist ja das problem
solang es keine BGH und BVerG urteil gibt, können richter entscheiden wie sie wollen....
Und wie bestrafen sie die Tesla-Fahrer? Ich habe schon oft davon gehört, dass Tesla im nachhinein Beweisaufnahmen liefern konnte. Demzufolge werden die Aufnahmen der Fahrzeugkameras sogar in Kalifornien gespeichert und zwar von Fahrzeugen Weltweit! (Auto telefoniert nach Hause).
Mich würde echt mal interessieren was die deutschen Datenschützer dazu sagen. Wahrscheinlich heisst es dann, 2Ist ausserhalb unser Reichweite oder Zuständigkeit".
Die bestrafen sie nicht, weil Tesla kompetente Anwälte besitzt die sich der Rechtsbeugung vereinzelter Provinzrichter und den Allmachtsfantasien verreinzelter beim Lügen erwischter Polizisten Einhalt gebieten.
Wenn es keinen "Privatsphäre Modus" gibt, kann man entweder eine möglichst kleine Speicherkarte verwenden, oder, wenn das nicht möglich ist, die Karte künstlich "verkleinern", indem man eine große Datei drauf ablegt, die ein Großteil der Karte belegt. Alternativ kann man, wenn man sie manuell Formatiert auch die Größe festlegen. Nachteil ist, man muss das manuell bei jedem Formatieren machen und weil nur ein kleinerer Teil der Karte genutzt wird, geht sie schneller kapput. Beim "Privatsphäre Modus" gibt es diese Bedenken nicht.
Idee für die Hersteller: Verschlüsselung der Videos per Schlüssel, den nur der Besitzer hat. Dann kann die Polizei beschlagnahmen, was sie möchte. Solange sie an die Videos nicht rankommen, dürfte keine Strafe möglich sein. Der Besitz der Kamera und der Speicherkarte ist nicht illegal. Und das abspeichern können sie nicht nachweisen
Klasse idee..
Und was bringt das? In dem genannten Falle wollten die Polizisten dem Fahrer aus meiner Sicht etwas anhängen. Da störte die Aufnahme. Beschlagnahmt und Verfahren einleiten.
Oh, da ist ja noch ein Beweisstück, das meine Unschuld zeigt?
Blöd nur, dass die Karte nicht mehr auffindbar ist, oder sie kam zu lange an den Magneten oder zufällig wurde sie formatiert... drei mal (Sachen gibt's!).
Und schon bist du wieder der Dumme.
Ich frage mich eher wie die Herausgabe verhindert werden kann.
Notfalls muss da ein Anwalt kontaktiert werden.
Aber letztendlich ist man da eher ausgeliefert.
Problem ist nur: Wenn die Polizei die Karte einziehen möchte, hilft dir das nicht viel weiter, es sei denn du hast eine weitere Kopie der Aufnahmen. Wenn sie die Aufnahmen nicht sichten können ist das einerseits schön und gut, nur wenn sie die Daten löschen weil sie nicht auswertbar sind hast du mglw. die Arschkarte, wenn du als Geschädigter auf die Aufnahmen angewiesen bist.
@@SirLugash wenn die Polizei die Karte beschlagnahmt hast du so oder so die Arschkarte gezogen. Mit dem Unterschied, dass du mit einer verschlüsselten Karte nicht zusätzlich eine DSGVO Anzeige bekommen kannst.
Verboten ist die Anlasslose Speicherung von Daten. Wenn ich zur Arbeit fahre und wieder heim habe ich pro Tag mindestens einen Beinaheunfall (wegen Fremdverschuldens). Alleine das rechtfertigt schon das Speichern.
Alter Schwede 🤢
Das Video kann ich nicht komplett sehen, sonst passiert hier gleich was. Puls ist schon bei 280, neuer Rekord.
Geht mir genauso.
Bei mir jagt schon den Bludruck 200/180😂
Also der zweite Fall schockiert mich. Die SD-Karte hätte er nicht rausgeben müssen. In solch einen Fall (Selbst wenn man die Polizei darauf aufmerksam gemacht hat weil man Nett sein wollte und unnötige Arbeit ersparen wollte) NIEMALS etwas rausgeben was dich entlasten würde. Sobald du dann das Ticket bekommen hast kann man Rechtlich mit einer Kopie der Aufnahme vorgehen (Wenn sie es dann nicht sowieso fallen lassen würden). Dieses Verhalten ist abartig. Leider kann er es nicht mehr nachweisen aber wenn er es kann, sofort vor Gericht ziehen. Diese Polizisten gehören sofort suspendiert!
Und wie verhält es sich beim Tesla? Der filmt ja auch in sämtliche Richtungen.
Ansonsten gilt: Die Karte im Fall der Fälle möglichst schnell entfernen wenn etwas sein sollte und niemals auf die Kamera verweisen sondern erst im Nachgang mit Anwalt das entsprechende Video einreichen.
So weit ich informiert bin, ist der Aufnahmemodus im Tesla erst aktiv wenn ein USB Stick eingesteckt wird. War mal eine Aussage im Motormagazin GRIP.
Die Frage ist, ob der T-Besitzer auch im nachherein an die Videos rankommt, auch ohne Unfall oder dass er einen Knopf gedrückt hat.
Wie oft muss man es denn sagen? "Filmen" ist nicht gleich "Aufnehmen"...
Genau das war mein Gedanke. Ich würde mich hüten die Speicherkarte rauszurücken bzw. das auch nur anzusprechen.
Wie killersmoky schon sagte: ohne USB-Stick im Handschuhfach ist die Dashcam an sich nicht aktiv.
Der Wächter hingegen speichert Ereignisse, gilt dann aber als anlassbezogen je nach Rechtsauslegung und Gerichtsort.
Das übrige "filmt in alle Richtungen" ist eine Echtzeiterfassung, ohne Speicherung.
Vielleicht ist es an der Zeit, ein Bürgerbegehren für eine Gesetzesänderung zu starten.
Dashcam-Videos, die oft wertvolle Einblicke in den Straßenverkehr bieten, sollten nicht länger automatisch als Verstoß gegen das geltende Recht gewertet werden. Stattdessen könnte eine Regelung geschaffen werden, die es erlaubt, solche Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen - etwa zum Schutz der Verkehrssicherheit - zu nutzen.
Ein Bürgerbegehren könnte darauf abzielen, die gesetzliche Grundlage so anzupassen, dass Dashcam-Aufnahmen im Einklang mit dem Datenschutzrecht und der Persönlichkeitsrechte stehen, aber dennoch für Verkehrssicherheit, Unfallaufklärung oder Präventionsmaßnahmen verwendet werden dürfen. Mit Unterstützung von RUclips-Kanälen und Personen, die sich für Verkehrssicherheit einsetzen, könnten wir schnell genug Stimmen sammeln, um eine solche Initiative anzustoßen.
Seit wann darf die Polizei nach Lust und Laune, ohne Durchsuchungsbeschluss, ohne Zustimmung des Fahrers und ohne Vorliegen einer >Straftat< (DSGVO Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten) das Auto durchsuchen und Dinge beschlagnahmen?
Darf sie nur bei "Gefahr in Verzug". Auto gilt wie ne Wohung. Mein aktuelles Wissen.
@@Shabazza84 So war bisher auch mein Stand. Mir wurde nun unter einem anderen Kommentar "zugezwitschert", dass es eine sogenannte "Transmissionsklausel" gibt, die das auch beim OWiG rechtfertigen soll. Natürlich ist diese Klausel sehr schwammig formuliert, für mich sieht das wie ein rechtliches Schlupfloch für den Staat aus.
Bei mir landet zu Weihnachten eine Viofo Dashcam unter dem Weihnachtsbaum... wurde heute von Muttern bestellt. Wird Zeit, wir haben seit über einem Jahr einen neuen Wagen, und seitdem predige ich: "Falls mal was passiert mit dem neuen, Dashcam!"
Und die Kriegste erst Heiligabend? Wie gemein. Was, wenn du übermorgen einen Unfall hast und die cam gebrauchen könntest? :P
@@EureVideosFahrnuenftig Tja... Das wäre dann wahrscheinlich Murphys Law, oder? Wie auch immer, sollte ich dann mal interessantes Videomaterial haben wirst du meine erste Anlaufstelle zum Einsenden sein, aus dem einfachen Grund, weil ich auch ein Sascha bin 😀
Wenn es die Dashcam eh erst zu Weihnachten gibt eventuell Bestellung nochmal stornieren und nächste Woche Freitag bestellen. Es gab in den letzten Jahren an BlackFriday immer richtig gute Angebote bei den Dashcams. Auch bei Viofo
Wenn ich Datenschutz im zsm hang mit deutschland höre komme ich aus dem lachen nicht mehr raus und dann beim thema dashcam...
Schufa sammelt alles über jeder -> alles passt
Ich bin gern vor solchen Leuten wie euch geschützt.
Besonders vor solch absolut Wahnsinnigen, die eine Verbindung zwischen privatwirtschaftlicher Kreditwürdigkeit und dem Erstellen von ungenehmigtem und sittenwidrigem Videomaterials meiner Kinder herbei halluzinieren um ihre eigene, nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarende "Meinung" (zum Schaden alle ANDEREN Mitmenschen) bestätigt wissen wollen. Gegen jede Rechtslage und Vernunft.
Schufa-Einträge sind übrigens genau so wenig wie Dashcamaufnahmen ein "harter" und verlässlicher Beweis vor Gericht. Aber das wüsste man selbst, wenn man sich nicht schon so vollständig vom Boden der Tatsachen abgehoben hätte.
DSGVO ist in ganz Europa gültig.
@@tiloaloja und?
@@manfredschrock9929
Warum darf eine private firma zig daten sammeln, ohne bestätigung von bürgern? Es gab schon öfter verwechslungsfälle, bei denen dann leute auf einmal angeblich total unvertrauenswürdig seien etc.
Auch wenn der Privatsphäremodus ein (diskussionswürdiger) Schritt ist, so bedarf es trotzdem einer vernünftigten (!) einheitlichen Regelung in allen Bundesländern. Ich für meinen Teil sehe vor alllem großes Ablenkungspotenzial und damit eine Verkehrsgefährdung, wenn man in einer sowieso schon angespannten Situation auch noch regelmäßig dat Knöpje drücken muss.
Eine Regelung wie in den Niederlanden erachte ich als die sinnvollste Lösung.
Das stellt die Situation hier ziemlich gut dar. Wahnsinn ohne Ende.
Täterschutz gibt es hier schon länger, die sind eh alle traumatisiert
Der Fokus liegt bei Dashcam-Kanälen und natürlich im besonderen bei Gerichten auf dem Täter und DER TAT. Bei Ersterem würdest du wegen Langeweile keine Minute zuschauen und bei Letzterem ... hältst du Gerichtsverhandlungen für Kaffeekränzchen, Selbsthilfegruppen, Opferbetreuung oder so was? (das GIBT ES ALLES FÜR DIE OPFER und ist eine ANDERE BAUSTELLE! Du hast maximale Verwirrung was die Zuständigkeit angeht, kapierst du das nicht selbst?!). Das du hier auch noch den Umstand einer Traumatisierung, was Opfer, die Angehörigen und Kinder von Opfern, SOWIE Tätern oder Tatumstände betrifft als einen niveaulosen, zynischen Scherz bemühst, zeigt was für menschenverachtende Ansichten deinem Charakter innewohnen. Nur sehr sehr dumme Menschen (inklusive den Tätern) halten die REALEN Strafen und den Verlust der eigenen Freiheit für eine sehr ferne und sie selbst niemals eintretende Möglichkeit, die sie dann auch noch aus Unwissenheit als unwesentlich Erklären.
Das absurde dabei ist, das rein statistisch es sehr wahrscheinlich ist, das in DEINER Familie oder deinem Freundeskreis (ich unterstelle dir mal Freunde zu haben ... **räusper** ) auch jemand dabei ist, der schon einmal Mist in seinem Leben gebaut hat. Vielleicht sogar eine Verurteilung (wenn auch zur Bewährung) genau der Wendepunkt in seinem Leben war, die er brauchte. Deswegen ist es so traurig mit anzusehen, was ihr selbst-verliebten und egoistischen Schwurbler (die ohne jede Ahnung was in der realen Welt abgeht und mit diesen absurden Generalisierungen wie in deinem Kommentar glänzen) hier in die Öffentlichkeit ejakuliert: Euer eigenes Armutszeugnis der Zurschaustellung jedweden Bezugs zur realen Welt, zu realer Rechtsprechung und zu realen Fällen und Schicksalen. Aber was solls. Ist ja nicht mein Schaden ... **FACEPALM**
Genau! Täterschutz auch und vor allem in der Politik.
Kleiner Tipp für alle: Wenn ihr einen USB C auf SD Karten Adapter dabei habt, könnt ihr mit dem Smartphone die Aufnahme sichern und die SD Karte ganz ohne Probleme den Beamten geben^^^. Geht natürlich nur, wenn da keie 5h am Stück drauf sind :)
Bei Viofo hat man ne App wo man das Handy mit der Kamera verbinden und so die Videos herunterladen kann.
Die Länge des Videos ist doch kein Problem.
Du informierst uns und dass ist richtig wichtig.
Vielen Dank Sascha.
Ihr solltet vielleicht beim nächsten Verkehrsrechtstag in Goslar mit KFZ- Versicherungen oder deinem Werbepartner einen Stand stellen. So Lobbyisten mäßig, aber für's Allgemeinwohl.
Mit bestem Gruß Philipp
Dashcams sollten serienmäßig und Pflicht sein. Ein besseren Beweis und Unfallvorhergang gibt es nicht.
@@Maestrou-jb1rq hat Tesla die nicht serienmäßig.
Bisher hieß es immer, dass das Zwischenspeichern der Dashcams erlaubt sei, solange die Aufnahme nicht dauerhaft gespeichert wird, außer es gibt einen Anlass hierfür (Unfall, etc). Nun wird auf einmal von den Behörden und Gerichten willkürlich ein Zeitlimit von "ein" oder "ein bis drei" Minuten für die Aufnahmeschleife festgelegt?!?
Ich halte das auch für viel zu wenig: was ist wenn die Kamera nicht abspeichern sollte (Crash nicht erkannt), man vergisst den Knopf zu drücken, oder genau in dem Moment die nächste Datei anfängt und er die alte verwirft?
Der §201 STGB gilt nur bei unbefugtem Aufzeichnen des vertraulich gesprochenen Wortes, d.h. die Gespräche im Auto mit einer aktivierten Dashcam, die jeder sehen kann, fällt nicht darunter. Vor allem nicht bei der Lebensgefährtin, die erst recht um die Aufzeichnungsfunktion weiß. Es wird dabei auch nur das gesprochene Wort beurteilt und nicht das visuelle. Wenn die Polizei etwas gegen das Video hat, kann sie sich nur gegen das Bild wehren. Außer meiner Sicht müsste der Polizist, der den Unsinn mit dem vertraulich gesprochenen Wort in den Bescheid geschrieben hat eine Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat bzw. übler Nachrede erhalten. Das werden die Kollegen zwar unterdrücken, aber man muss manchen Polizisten immer wieder zeigen, wo ihr Platz in der Gesellschaft ist. Klingt hart, aber als Polizistensohn und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind mir solche Kollegen, die das Gesetz beugen bzw. brechen ein absoluter Graus.
Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten."
Die Frage ist nur, was versteht man unter persönlicher und familiären Tätigkeiten und ob die Nutzung der Aufnahmen als Beweismittel darunter fällt?
Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass die DSGVO überhaupt nicht anwendbar ist, denn als Spezialgesetz geht §59 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) der DSGVO vor.
Das wäre doch die Perfekte Koop mit jemanden wie Solmecke, der das ganze Reichlich einordnen kann.
Super Video. 8:30 der Kommentar zu seiner Frau, Göttlich😂
Hallo Sascha.
Habe mir letztens erst einen mini usb-c/microsdkartenleser ins Auto gelegt.
Wenn ich was kucken muss, kann ich es schnell aus der cam holen und aufm Smartphone in "groß" angucken und speichern.
Eben hab ich mir noch paar 16gb Speicherkarten geholt die ich dann mit der entsprechenden Datei bespielen und diese dann den "Behörden" vor Ort eben mitgeben kann.
Leute, ich habe den Supertrick! Dashcam wie Sascha sagt immer verheimlichen, bis man die Clips tatsächlich Zuhause auf Platte hat. Nicht schon vorher sagen: "Ich hab aber ne Dashcam". Sollte den Polizisten trotzdem die DC auffallen und beschlagnahmen wollen: Immer sagen die DC sei aus und denen aus der Hosentasche, Geldbörse, oder Handschuhfach eine leere SD-Karte statt der echten geben ;-)
Ich habe eine leere SD Karte immer parat wegen genau solchen Situationen wie du sagst.
Meine nehme ich dafür mit und sichere die Daten zuhause.
Und wenn die mir dann sagen würden du hast uns eine falsche Karte gegeben dann hätte ich gesagt, ups, mein Fehler das ist die von meinem alten Smartphone die ich verloren habe 🤡🤡🤡
Oder einen anderen Grund
Wieso eine leere? Da müssen lauter Clips drauf sein, bei denen man Gras beim wachsen gefilmt hat.
Viel Spaß beim Sichten des Materials!
@@barfu2954😂😂😂
Super Sache. Gerade erst einen Viofo bestellt und einen schreck bekommen. Danke für Euren Einsatz. Freue mich jetzt wieder auf meine Cam.
Wenn ich meine Auto-Dashcam mal nutzen muss, ist das auf jeden Fall billiger für mich, wenn ich das Bußgeld für die Dashcam in Kauf nehme. Meine Fahrrad-Dashcams sind gar keine Dashcams, sondern da nehme ich mich selbst und meine Fahrt für mich anlassbezogen auf, aus touristischer Motivation heraus. Straßenverkehr gerät da nur aus versehen mit drauf und ist nicht Zweck der Aufnahme... also alles rein Privat und hat nichts mit dem Verkehr zu tun. Dass da dann zufällig ein Unfall mit drauf ist, ist im Fall der Fälle einfach "Glück". 😎
info an die Viofo user:
nach dem update sieht man die funktion für den privacy mode/privatsfäremodus NUR auf der dashcam im menü, nicht aber in der app.
bin da selbst erst drüber gestolpert.
vermutlich kommt die option erst noch in der app? k.a.
(getestet mit der Viofo 129 Plus Duo)
Einfach nur lächerlich. Deutschland ist einfach nur noch lächerlich. 🤦
Im konkreten sind das vereinzelte Provinzrichter und vereinzelte Polizisten, die den dicken Macker machen, bis man ihre Lügen beweisen kann woraufhin sie wie die Mafia reagieren. Gibt genug Aussteiger bei der Polizei die das unabhängig gemeldet haben.
19:14 Eine kleines Detail: Es wird von der "automatischen periodischen Löschung der in einem flüchtigen Speicher angefertigten Aufnahmen" gesprochen. Nun, flüchtiger Speicher ist ein Speicher, der seine Daten verliert wenn man den Saft abdreht, also z.B. RAM im PC oder eben einer Dashcam. Eine SD-Karte ist eine nicht-flüchtiger Speicher, da die Daten auch ohne Spannungsversorgung erhalten bleiben. Da der Begriff explizit genutzt wird frage ich mich, ob nach dieser Auslegung der Rechtslage überhaupt ein kontinuierliches Speichern auf SD-Karte erlaubt wäre (egal wie kurz) und nur die konkrete Aufnahme per Knopfdruck auf die Karte geschrieben werden dürfte.
Vor allem fällt mir gerade eines auf.
Tesla hat ja den Centry-Mode oder wie der heißt.
Und es kann nur einen Grund geben, warum die DSGVO Futzis sich dagegen nicht wehren. Sie hätten wahrscheinlich gegen die guten Anwälte eines solchen Unternehmens keine Chance. Aber mit den kleinen - mit denen kann Mans machen
muss grad an nen spruch denken:
wer die freiheit zu gunsten von sicherheit aufgibt, hat beides nicht verdient.
Schöne Podcast Folge ;) Danke Sascha!
Man stelle sich vor, dass ein Unfallzeuge sagt: "Ich darf doch nichts gesehen haben!"
Du bist der BESTE Dashcamvideokanal !!! geile Kommis ,nix Oberlehrerhaftes.
Das ist ja toll. Ich hab sie mir vor 1 Monat gekauft und jetzt soll ich sie nicht mal nutzen dürfen? Weil ich damit erklären könnte, wie der Sachverhalt wirklich war? Und die Schuldigen kommen wieder unschuldig und unbelangt davon? Ja ne is klar. Danke für das Video. Aber ich geb einen Furz auf Privatsphären Modus.
Am Ende muss man zwei Risiken abwägen: a) Evtl. Bußgeld zahlen, zwischen 150 und 500€ scheinen ja durchaus drin zu sein wenn man pech hat oder b) Auf einem Schaden sitzen zu bleiben oder Schuld zu bekommen wo man keine hätte.
Es gibt ein klares BGH-Urteil 15.4.18 vorm zum Thema Dashcams und sie sind erlaubt, solange die Aufnahme nicht dauerhaft gespeichert wird. Fertig. Selbst der Solmecke hat das nochmal bestätigt.
Zitat: S 28 Abs
BDSG:
(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln
personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die
Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig
K
2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der
verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der
Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des
Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder
Nutzung überwiegt. .
Hey, cool. Danke, dass Du dir auch für solche Themen Mühe gibst. Und ich finde es total O. K., dass Du so - ich sag mal - emotional wirst: Das macht das Video sehr authentisch und angenehmer zum Ansehen. Vielleicht solltest Du echt mal nen Podcast starten. Das Zeug dazu hättest Du, wie ich finde. Muss ja nicht regelmäßig kommen; Aber dieses Videos hätte das zeug dazu.
Ich habe erst kürzlich im Rahmen meines Studiums zu diesem Thema eine Hausarbeit verfasst und muss ehrlich sagen, das ganze Thema Dashcams ist in Deutschland bzw. der EU wirklich noch sehr undefiniert. Als Laie kann man da eigentlich nicht durchsteigen, insbesondere da ja auch die Rechtsprechung keine wirkliche einheitliche Linie verfolgt. Schade, dass es so problematisch ist, aber bis es gesetzlich geändert oder definiert wird, steht man immer mehr oder minder mit einem Fuß im Gefängnis.
Ja man, Dashcams sind Neuland und erst seit ca. 4 Monaten auf dem Markt, da kann noch kein Gesetzgeber drauf reagieren usw. usf.
Ich hab vor 8 Jahren in der Werbung gearbeitet und Auswertungen der Wirkung von Online-Werbung gemacht. Ich war mit meinem Job nicht glücklich, aber Geld muss ja rein. Jedenfalls habe ich damals gefeiert, als die DSGVO kam. Super, das verringert hoffentlich die Werbungwirkung!
Sagen wir mal, meine Haltung zur DSGVO hat sich aus mehreren Gründen umgekehrt, das hier ist einer davon ...
Endlich der Podcast von Sascha, den es eigentlich nie geben sollte.
In Deutschland wird unsinniges reguliert und sinniges ignoriert. War schon immer so und har System. Sich darüber wundern sollte man eigentlich nicht mehr.
Danke für das Update, Sascha. Ich erlaube mir weiterhin, mich selbst zu schützen. Auch wenn unsere dumme Gesetzgebung (nicht nur in dieser Sache) dagegen ist. Die Hersteller sollten auch Verschlüsselung einführen.
Ich halte die DSGVO generell für überwiegenden Unfug, da sie nicht die echten Datenschutzprobleme (Cloud-Anwendungen) in den Griff kriegt/ kriegen kann.
Danke für den Hinweis wegen Bussgeld. Ich werde ab sofort die Aufnahmen der Dashcam nur zur rechtlichen Klärung meiner eigenen Schäden verwenden. Aufnahmen von fremden Unfällen und fremden Kfz, die z.B in Straftaten verwickelt sein sollten, werde ich ab sofort nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft und/ oder Polizei einreichen. Da sollen die Straftäter ungestraft davonkommen und ich hab meine Ruhe.
das ist leider die logische konsequenz bei mir auch
habe eine dashcam, gleich nach 1. installationunfall gesehen gespeichert, der polizei weitergegeben 8 wochen später brief im briefkasten gehabt vom gegner wegen vrletzung des dsgvo xD
Vermutlich ist man dann irgendwie noch dran weil man Beweismittel vorenthält/vernichtet
❤ Danke Sascha 👍Ich werde eine "alte"leere SD Karte an die Cam kleben😊 DIE bekommen sie dann....👍
Wie sieht das denn bei einem Fahrzeug aus wo ein Dashcamsystenm ab Werk eingebaut ist?
Wie sieht das eigentlich mit den Webcams in Dörfer und Städten aus? Die sind für jeden einsehbar und nicht anonymisiert. Ebenso steht auch kein Hinweis in der Nähe, dass hier eine Aufzeichnung durch eine Webcam stattfindet. Wie ist das mit der DSGVO zu vereinen?
Welche Webcams meinst du? Die die Leute an ihrer Haustür oder im Garten haben , oder die Ring Haustürklingel die immerzu filmt? Und du meinst wenn diese Kameras den Hof und Straße nebenbei filmen? Ja, das hätte noch ein weiterer Punkt in diesem Video werden können, aber dann hätte es nie geendet.
@@EureVideosFahrnuenftig Denke @stephan8813 meint so Wetter- und Touri-cams, sind ja nicht alle soweit weg wie beim Brandenburger Tor
@@EureVideosFahrnuenftig Ich denke der Kollege meint sowas wie z.B. in Ski-Gebieten oder anderen Touristischen Gebieten die man frei im Internet einsehen kann, oftmals sogar auf der Seite der Stadt selbst. Finde das auch ziemlich merkwürdig, dass da mit zweierlei Maß gemessen wird. Ja, technisch gesehen werden die Daten vielleicht nicht "aufgezeichnet" aber dennoch...
@@EureVideosFahrnuenftig Wenn du am Wochenende mal vor 8Uhr wach bist dann schalt mal in die 3. Sender wie BR/SWR usw. Da gibts dann so Webcam aufnahmen aus den Ski Gebieten in den dt. Alpen.
@@EureVideosFahrnuenftig Ergänzung: Wetterwebcams wie Panomax, Roundshot, Foto-webcam usw. Da sind auch immer mal welche dabei, die Menschen zeigen.
Die Lektion daraus: Beim Vorfall erstmal speichern, anhalten, Dashcam abnehmen, dumm stellen, nach hause fahren, die Speicherkarte sichten, das Video bis zur unerkennbarkeit verpixeln, Speicherkarte formatieren und dann als billigstick oder ordner voll ausgedruckter folien der polizei übergeben. Und wenn sie sagen man kann nix erkennen, schickt man den nächsten folienordner bischen weniger verpixelt nochmal. und vorallem behaupten: das hat mein hund auf der Rückbank gefilmt.
Auch ne Idee:
- Kanal erstellen und grob einrichten (optional)
- Kamera zwischen die Vodersitze/an (Schiebe-/Panorama-)Dach
- 2-4Gb Karte nutzen (optional)
- Erzählen dass man einfach nur ein Fahrvlog macht und man selbst das Hauptsubjekt ist
- ???
- Profit?...ehhh keine Bußgeld?
Probier es aus und gib uns Bescheid :)
@EureVideosFahrnuenftig Ich hab mir nicht die Pfoten beim einbauen eines Hardwirekits geklemmt um mich an das Gesetz zu halten :P
Aber ich werde es bei meiner Partnerin in betracht ziehen, dann muss Sie im Fall der Fälle nicht wegen meiner Entscheidung diskutieren^^
Ich hab das Video erst jetzt mit bekommen in Mecklenburg Vorpommern Gilt das Hier Laut Datenschutz Behörde : Ein datenschutzkonformer Einsatz von Dashcams ist deshalb nur möglich, wenn ein technisches Ringspeichersystem die vorhandenen Daten unmittelbar überschreibt und damit löscht, wenn kein Anlass für eine dauerhafte Speicherung gegeben ist. Als zulässig erachten wir hierbei einen Speicherzyklus von ca. ein bis zwei Minuten, da es für die Dokumentation eines Unfallhergangs ausreichend ist, einen Zeitraum von ca. 30 Sekunden bis eine Minute vor und ca. 30 Sekunden bis eine Minute nach dem Unfallereignis zu speichern.
Ps. Tesla Fahrer haben bei uns ein Dickes Prroblem : Diese (bei Tesla meist bereits im Fahrzeug verbauten) Kameras beobachten bzw. filmen permanent das Fahrzeugumfeld und speichern die entsprechenden Daten insbesondere zu Beweissicherungszwecken. Hierbei werden auch Personen und Kfz-Kennzeichen erfasst.
Eine solche permanente und damit anlasslose Fertigung von Videoaufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr ist grundsätzlich unzulässig. Das Sammeln von Beweismitteln für einen hypothetischen Unfall reicht als „berechtigtes Interesse“ für die Nutzung derartiger Kameras und das Verarbeiten personenbezogener Daten nicht aus. Dies ergibt sich aus einer Abwägung zwischen dem Beweissicherungsinteresse des Einzelnen und dem informellen Selbstbestimmungsrecht einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern. Zulässig können nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) deshalb allenfalls kurzzeitige und anlassbezogene Aufzeichnungen sein (Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17, Rn. 26).
Quelle: datenschutz-mv
Und was lernt man mal wieder?
Die Polizei ist weder Freund noch Helfer
kurz um: ACAB ! schluss aus! 😜
Pauschalisierte unschlaue Müllaussage. Wie Sascha schon sagt: gibt solche und solche. Wer clever ist, umgeht "solche" Polizisten.
@@selektivemanahme2859 Ja, den Schriftzug sehe ich in Berlin recht häufig in bestimmten Bezirken und weißt Du was? Die Leute, die den Schwachsinn von sich geben, sind einfach nur Ars......cher.
Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht und bin mir sicher, dass die allermeisten Polizisten vollkommen in Ordnung sind. Das sind ganz normale Menschen mit guten Tagen und schlechten, die ihren Dienst machen. Wie überall gibt es Ausnahmen, die sind in DE meiner Meinung und Erfahrung nach aber selten.
Schau Dir doch die ganzen Videos von Sascha an, wie häufig sich die Polizisten bedanken, wenn man für eine unklare Situation ein Video liefern kann.
Danke für das Video, das ist der Grund warum ich noch meine Transcend DrivePro aus 2017 rumfahre. Erkennt keine Nummernschilder, aber durch privacy mode eben das einzige Modell das ich gefunde habe das quasi uneingeschränkt nutzbar ist.
Wundert mich nur dass ich dann wohl der einzige war der das verstanden hat...
Nur die Bürokratie funktioniert noch in Deutschland. Dann kommt laaaaange nichts mehr. Traurig, ist aber (gefühlt?) so. Gibt es eigentlich einen Bundesländerschwerpunkt, deren Beamte besonders Buchstabengetreu die DSGVO anwenden? Auf jeden Fall Danke fürs Video!
Der Tipp die Dashcam im Zweifel zu verschweigen ist das Beste. Hinterher kann keiner mehr an die Dashcam und die Speicherkarte. Selbst belasten muss man sich auch nicht. Kann keiner igrendwas beweisen. Also einfach laufen lassen.
Und selbst wenn man im Falle eines Unfalls 1000€ Strafe zahlen muss, weil man eine Dashcam hatte, ist das immernoch weniger, als wenn ich als Unschuldiger Schuld bekomme, dann zahlen muss und evtl. in meiner Versicherung noch hochgestuft werde.
Ich bin jetzt auch gespannt ob ich noch irgendwas bekomme von der polizei, ich hab mit meiner Dashcam im Parkhaus aufgezeichnet wie jemand ein PKW beim parken angekratzt hat und hab dem Opfer meinen Namen etc hinterlassen. Anschließend hab ich das Video übermittelt
Da ich kein Auto habe, ist das vielleicht eine andere Sicht der dinge, aber ich finde Dashcam Toll. Sie zeigen was ist und solange das nicht veröffentlicht wird, kann mich jeder außerhalb meiner Wohnung Filme. Macht die Behörden ja auch und die sind doch nichts Besseres als ihr oder ich. Kaufhäuser und Supermärkte sind auch immer am Filmen. Im fall eines Falles, sind sie zu Aufklärung echt hilfreich und Helfen den Behörden sogar noch. Was gibt es daran, denn auszusetzen? Aus meiner Sicht nichts.
8:30 Der vögelt die Frau🤣🤣🤣
Hoffentlich auch mit schriftlicher Einverständniserklärung, notariell beglaubigt.
@@TakaD20 Bei der ganzen Sicherheit braucht man vielleicht nicht mehr verhüten?
@@EureVideosFahrnuenftig so ist es.
das könnte Sascha aber auch als Falschaussage zur Last gelegt werden, vielleicht leben die beiden im Zölibat
@@EureVideosFahrnuenftig Fällt das Erbgut und die zugehörige DNA auch unter Datenschutz?
Hallo Sachsa, vielen dank für Infomation.Ich hab auch vielen Jahren Dashcam in mein Auto eingebaut. Ich mache immer wenn Arbeitsweg, Ausflüge oder Freizeitfahrt auch Urlaubfahrten nicht passierte unfall, mache ich immer bis angekommen sofort löschen also Formatieren Speicherkarte. Dass morgen wieder neues Starten. Wenn Unfall oder Attacke tue ich immer speichern und Speicherkarte rausnehmen und Geldtasche rein. Zuhause am PC oder Laptop damit nur was gespeichert im tag passiert rausnehmen und warten bis der Brief kommt. Ich gehe nicht zur Polizei sondern Anwalt beweisen. Wenn in Deutschland immer Datenschutz oder Europa. Da wandere ich nach Amerika (USA)aus, da Aufnahme alles egal. Russlan, China und Amerika legal.
Ich glaube in Österreich ist Dashcam komplett verboten.
Ich finde Dashcams dürften nicht verboten sein sondern müssten Pflicht sein! Und natürlich vor Gericht als Beweis zugelassen, wie das in andern Ländern schon der Fall ist.
Was ist mit den Videoaufnahmen von zB Hochzeit oder Einschlulung etc. Macht man sich dabei strafbar? Oder sollen alle Teilnehmer eine DSGVO unterzeichnen? Was ist mit Parkplatz Überwachung am zB Supermarkt oder in der Straßenbahn und Bus. Den Videoaufnahmen habe ich bestimmt nicht zugestimmt
Ich würde der Polizei die Herausgabe der Speicherkarte oder Kamera verweigern, wegen der DSGVO. "Ich darf diese Daten ohne Zustimmung aller aufgenommenen, nicht weiter geben".
Wenn sie es richtig drehen, gehen sie davon aus, dass da Beweismaterial von dir drauf ist, dann wird halt auf der Stelle wegen Verdunklungsgefahr beschlagnahmt. Ohne wenn und aber
@@w00tklumpWn Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dann müssen sie es Beschlagnahmen. Dann eine Quittung verlangen. Dann MUSS sich dem ein Richter annehmen, ob die verhältnismäßig war. etc.
Also diese Geschenkte dashcam in deiner Beschreibung is ja suppa 😂
Wie wäre es wenn die Cam ähnlich wie bei Smartphones, Laptops üblich einfach verschlüsselt sind. Ohne Herausgabe des Schlüssels vom Betreiber der Cam wäre es nicht möglich nachzuweisen das auf der SD "illegale" Daten liegen.
die meisten "schlüssel" hersteller haben diese eh schon dem grünzeug gegeben
oder die bekommen post
"geben sie den schlüssel, aufgrund straftat xyz ist dieser notwendig. weigern sie sich wird gegensie wegen beihilfe durch unterlassung, strafvereitlung und ebenfalls wegen der genannten straftat ermittelt inkls beschlagnahmung alles firmen relevanter dinge"
fertig ist der lack
Es gäbe da schon fertige Techniken diesen Weg zu verhindern, der Hersteller eines Geräts muss nicht zwangsläufig auch die Keys seiner Kunden haben.Im Idealfall und nach Lehrbuch hat er genau diese nicht. Da leigt es allein in der Verantwortung des Nutzers den Key zu schützen vor Verlust und Zugriff. Kann natürlich sein das von ihm die Herausgabe gefordert wird, aber zur Aufklärung von Vorwürfe gegen sich selbst ist man ja auch nicht verpflichtet.