Die größte Gefahr eines Nachteil wenn sich jemand zu der Frage äußert , das Vorsatz unterstellt wird , da ja der Tatverdächtige wusste er macht etwas falsch . Wo ich etwas anderer Auffassung bin ist die Tatsache , das der Ermittlungsbeamte alles fragen darf aber nicht eine Antwort darauf erwarten oder erzwingen darf . Zum Thema rote Lichtzeichenanlage , kommt auch immer bei der Zeugenvernehmung der Beamten die Frage , Sie können sich noch genau daran erinnern , Antwort Beamter „ja“ Frage 2 welche Farbe hatte das Hemd ? Polizist „ keine Erinnerung „ Somit ist die Aussage wegen Erinnerungslücken fraglich .
Ich schildere mal kurz wie ich da immer an die sache rangehe und immer mit durch komme. Auf die Frage: Sie wissen warum wir sie angehalten haben? antworte ich Nein sonst wäre ich ja weiter gefahren. dann redet die Polizei sehr viel und ich sage nichts mehr. Auf die frage ob die mal in kofferraum gucken dürfen oder ins Auto schauen dürfen antworte ich. Ja klar kein Problem ich brauch dazu nur Ihren durchsungsbeschluss dann können sie das Auto Komplett ausräumen und alles durchsuchen. Bisher haben mir dann alle Polizisten eine gute weitere fahrt gewünscht und sind weg gefahren.
@bel lator wenn du als Kraftfahrer arbeitest , dann wird man auch öfters als 1,2 Mal angehalten. Und was die Polizei für Fragen stellt und Beschimpfungen erleben muss , kann man nur mit dem Kopf schütteln.. Gute Fahrt, allerseits.
das hatte ich auch schon erlebt das mich die polizei fragte ob ich wüsste wieso ich angehalten werde , dieser Satz fällt sehr häufig fällt mir auf , ich sagte dass Er mir dies erklären müsste weshalb er mich angehalten hat ;)
Hallo, reicht ein Eintrag im Bundeszentralregister bei einer normalen Polizeikontrolle für eine Gefahr im Verzug aus? Darf die Polizei nur mit diesem Eintrag mein Auto durchsuchen oder sogar mich? Es geht um Cannabis Handel 2015 in geringen Mengen Verjährung in 5 Jahren. Es gibt sonst keine weiteren Anhaltspunkte wie Cannabis Geruch aus dem Fahrzeug, unsicheres Fahren, nervosität etc. Ich bin es leid mir in die Augen leuchten zu lassen und einen Idiotentest mitzumachen.
Als normal denkender Mensch würde ich sagen dass dieser Eintrag vollkommen ausreicht. Aus der Sicht des Polizisten, er hält Dich an, sieht im Computer dass Du schonmal mit ""Handel"" zu tun hattest (Wie gering die Mengen waren interessiert ihn herzlich wenig). Dann ist er eig. in der Pflicht Dich genauer zu untersuchen. Aber in die Augen leuchten lassen, und sonstigen Tests kannst Du natürlich ablehnen.
in die augen leuchten lassen würd ich mir definitiv nicht,da es nur polizisten und keine promovierten mediziner sind.hab damals den netten herrn wachtmeister bei ner kontrolle auch mal mit flash-effekt meiner megagrellen led taschenlampe geblendet.fand er auch nicht so wirklich witzig,aber er hat tatsächlich gesagt,dat er meine reaktion jetz nachvollziehen könnte 👀💥💥💥💫💫👁...👁😂
@@kallo182 warum ist die Polizei quasi in der Pflicht. Wenn die Tat verbüßt wurde ist man doch wieder ein unbescholtener Bürger? Einen neuen Tatverdacht nur darauf zu bauen dass man mal in der Vergangenheit eine rechtwiedrige Handlung vollzog und verbüßte sollte doch keine weiteren Maßnahmen rechtfertigen können. So sollte doch jede Handlung isoliert gewertet werden. Andernfalls wäre das doch auch u.U. eine doppelte Verurteilung, wenn auch nicht vom Gericht.
§ 1 , ein Polizist darf alles und hat immer recht . § 2 , sollte ein Polizist einmal nicht recht haben , tritt automatisch § 1 in Kraft . Noch Fragen !
"Sie wissen warum wir Sie angehalten haben?" - "War das Ihre Begrüßung? Begrüßen Sie so den Bürger? Sie wissen warum wir Sie angehalten haben? Ich bekomme von Ihnen nun Dienstrang, Familienname und Dienststelle. Zeigen Sie mir Ihren Dienstausweis oder müssen Sie das in diesem Bundesland nicht? Was ist der Grund warum Sie mich anhalten?"
Muss man nach 2015 auch einen echten Ausweis haben oder ist seitdem alles egal? Oder wird nur noch der arbeitende verfolgt? Hat einer einen Rat für uns ?
Es gibt keine Ausweismitführungspflicht. Ich habe seit neun Jahren keinen Ausweis mehr, also auch nicht dabei. Führerschein ist noch der alte graue, worauf mich die Polizisten ab und an drauf hinwiesen diesen umzutauschen. Das ist ein unbefristetes Dokument und kann somit auch nicht im Nachhinein per Gesetz oder was auch immer zum Umtausch verpflichtet werden. Ab gesehen davon händige ich nur Kopien aus. Das Original wird, wenn überhaupt, nur bei sehr hartnäckigem Nachfragen nur vorgezeigt, niemals ausgehändigt. Das Wichtigste bei der Kontrolle ist aber, daß Du allem voran von denen Dir den Ausweis zeigen läßt und deren Namen auch ganz demonstrativ notierst. Dein Auftreten ist sehr ausschlaggebend.
also wenn ich auf Fragen nicht antworte, könnte es sein das die Polizisten mich dann aus dem Auto bitten und eventuell recht schnell aggressiv ihre Antworten fordern. darf ich so eine Polizeikontrolle auch aufzeichnen? weil wie komm ich zu meinem Recht wenn sich die Herrschaften gesetzeswidrig verhalten?
Habe zwei Fragen zu Thema "Kontrolle": Darf man das Kontrolle mit Handy oder Kamera filmen für eigene Sicherheit und Beweis oder nicht? Kann man die Kontrolle verweigern und auf Disziplinaranzeige vorweisen, wenn Polizist keine Dienstausweis gezeigt hat? Da kann jeder Uniform anziehen und sagen, dass derjenige Polizist ist.
Wäre es sinnvoll bei einer Kontrolle im Fahrzeug durch die Polizei dies alles zu dokumentieren ? Kamera/Handy. Zum Gespräch Beginn weise ich natürlich ausführlich darauf hin das ich eine Bild und Ton Aufnahme starte.
Ganz lieben Dank für Ihre Informationen. Wichtige Frage: Darf ich trotz Ausgangssperre mit meiner Frau im Auto übernachten? Z.B. in einem Dachzelt... würde mich freuen von Ihnen zu hören. LG Thorsten von T&T Adventure
Die meisten Autofahrer interessiert, was die Polizei darf und was man tun kann, wenn Verdachtsfälle erfunden/konstruiert werden. Wie kann man sich also wehren, wenn Die Polizei erstmal keine Gründe für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren usw. hat, jedoch danach suchen möchte. Können Feststellungen (fehlende Warnweste usw.) im Nachhinein als einziger Grund für ein Verfahren/Bußgeld geltend gemacht werden? Kann die Polizei so lange suchen/fragen bis sie etwas findet und so das Anhalten rechtfertigen oder hat der Autofahrer das Recht den Grund VOR einer Befragung den Grund des Anhaltens zu erfahren? Wenn der Grund des Anhaltens nicht rechtmäßig war, dürfen weitere Vergehen verwertet werden? Kann mal also für die Fehlende Warnweste belangt werden, wenn das Anhalten illegal war?
Ich kam einmal nachts um 4 Uhr in eine Polizeikontrolle. Polizei mit Maschinengewehr standen bei Fuß und eine Polizistin fragte jeden Autofahrer, wo er denn her kommt und war. Ich dachte mir, muss ich das beantworten? Als ich dran war, fragte auch sie mich und, obwohl ich nichts zu verbergen hatte, sagte ich, "Gegenfrage, geht Sie das etwas an"?. "Daraufhin sagte sie, "wenn Sie nicht wollen, dass ich Sie zur Seite winke und Ihr Auto untersuche, ja". Ihr Kollege mit dem Maschinengewehr , der das mithörte sagte dann, "lass ihn fahren", was sie dann auch tat. Aber ich fragte mich, ob ich verpflichtet bin, der Polizei zu sagen, wo ich war?
Klares NEIN. Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Fragen zu beantworten. Die versuchen es dann oft mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen. Das gehört bei denen zum Tagesgeschäft. Polizisten gehören zu der Spezies Mensch, die damit nicht klar kommen, wenn man ihnen Gegenwehr bietet. Ich meine damit verbale Gegenwehr. Du kannst Polizisten zur Weißglut treiben wenn du ganz ruhig deine Ablehnung zeigst und Fragen nicht beantwortest.
Wieso muss ich Personalien angeben und seit wann gehören die mir, steht doch ganz deutlich drauf "Eigentum der Bundesrepublik Deutschland " ? Liebe Grüße
Valentin Landmann Schweizer Rechtsanwalt, Buchautor und Kanton Politiker äußert sich im aktuellen Video zum Thema "VERWEIGERTE AUSSAGE😶" (HD). ruclips.net/video/2TBtCwMX9Cg/видео.html
Hallo Frau Pooth, ich verfolge gerne ihre Videos, da sie sachlich und prima vorgetragen werden. Zu diesem Thema sollten sie vielleicht auch mal die menschliche Komponente beleuchten. Ich weiß nicht mehr, wie vielen Verkehrskontrollen ich in meinen 45 Dienstjahren durchgeführt habe. Aber, eine Kontrolle beinhaltet Stress auf beiden Seiten. Für den Polizisten... wen halte ich an? Bürger oder Ganoven? Schießt er evtl. auf mich? Fährt er in Panik auf einen Kollegen los? Der Autofahrer... schlechtes Gewissen und die unbekannte Komponente, was erwartet mich. Der versucht sich meist daran zu erinnern, was er von einem Rechtsanwalt erzählt bekommen hat, was er darf und was er nicht braucht. Er ist, wenn er anständiger Bürger ist, voll unter Dampf. Wenn aber die ersten Sekunden nach dem Gruß und der Vorstellung nicht so ablaufen wie befürchtet, wie negativ dargestellt, dann entwickeln sich zu 99% total nette Gespräche, ohne irgendwelche Hintergedanken.
@@juergendiedmann8888 Bingo ! Die Ganoven werden von den Staatsanwälten/Richtern sowieso gleich wieder auf freien Fuß gesetzt . Fazit : ist die Arbeit des Polizisten in den Wind geschrieben . Wahre Geschichte : ein Polizist hatte damals Langhans (RAF zur Fahndung ausgeschrieben) festgesetzt und einem Staatsanwalt übergeben . Nach einer Stunde sah er Langhans wieder frei rumlaufen . Sein Kommentar : ich hab mich geärgert und dann zur Seite geschaut . Wir fangen "sie" und die lassen "sie" wieder laufen . Bei uns läuft z. Zt. wieder eine Verhandlung , wo eine Frau (mittlerweile in der Klapse gelandet) mit einem Schwert auf Passanten los ging und verletzte . Heute wird entschieden , ob diese Frau ihre Tat wiederholen könnte . Noch Fragen Hauser , nein Kienzle .
So eine Wunderschöne Anwältin habe ich bis jetzt noch nie gesehen. Ich bin am Überlegen ob ich eine kleine Ordnungswidrigkeit begehe um von der Süßesten Anwälten Deutschlands verteidigen lasse. Tolles Video weiter so. 👌😘
Jeder Mensch, egal ob Beifahrer, oder Fußgänger, oder Radfahrer ist dazu verpflichtet sich auszuweisen, wenn er von der Polizei darauf angesprochen wird. Das ist doch völlig klar.
@@himura85 Das ist man nach dem Personalausweisgesetz gerade nicht!!! Wenn allerdings Polizisten bei einer Personenkontrolle den begründeten Verdacht haben, dass der Betroffene seinen Personalausweis bei sich hat - er aber Angaben zur Person nach § 111 Owig verweigert - , dann darf die Polizei ihn nach seinen Personalausweis körperlich durchsuchen!!!
@@MaikGoldMoralInstanz für dich zum Nachlesen: § 1 Absatz 1 Satz 2 PAuswG: "... Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. ..." In Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nr. 2 PAuswG "Ordnungswidrig handelt, werentgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht," Ergo: wer seinen personalausweis mitführt und der Polizei (berechtigte Behörde) auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 3000,- Euro geahndet wird (§ 32 Absatz 3 PAsuwG).
Also ich war fast 40 Jahre Staatsanwalt und Strafrichter. Wir Strafrichter haben IMMER geprüft, ob ordnungsgemäß belehrt wurde. Andernfalls haben wir nicht verteidigte Angwklagtw auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.
@@karstenkoch3602 Ich habe neulich eine Vorsitzende Richterin am Amtsgericht gefragt, ob sie Nazirecht gegen mich anwendet. Ihre Antwort war " ja " . Mein Anwalt hat dann einen Befangenheitsantrag gestellt, der abgelehnt wurde . Noch Fragen Euren Ehren ?
@@queeniecapuno6471 *_"Ich habe nichts unterschrieben und muss daher keine handelsrechtliche Anweisungen folgen."_* Ist auch nicht notwendig, denn wenn du in diesem Land lebst, unterwirfst du dich auch deren Gesetze. Ist im Ausland auch nicht anders. Da kannst du auch nicht sagen, dass die die Straßenverkehrsordnung der USA nicht unterzeichnet hast. Daher ein völlig unsinniges Argument.🤦♀🤦♀
@@PeterFriedsam Doch kann man! Das ist im fast jedem Land gleich. Schau mal nach, was die Bedeutung von Lizens lautet. Man darf beim Kauf sein Auto nicht registrieren lassen.
@@queeniecapuno6471 *_"Doch kann man! Das ist im fast jedem Land gleich. Schau mal nach, was die Bedeutung von Lizens lautet."_* Ist unnötig, weil das Wort LizenZ hier keine Relevanz hat. *_"Man darf beim Kauf sein Auto nicht registrieren lassen."_* Warum sollte man sein Auto auch registrieren sollen? Ich lasse meine Socken auch nicht "registrieren".
Das aktuelle Video ist 2 Jahre alt und so wie es scheint, befindet sich der Kanal im Ruhezustand.
Deutschlands schönste Anwältin😇
Gut hergerichtet
Die größte Gefahr eines Nachteil wenn sich jemand zu der Frage äußert , das Vorsatz unterstellt wird , da ja der Tatverdächtige wusste er macht etwas falsch . Wo ich etwas anderer Auffassung bin ist die Tatsache , das der Ermittlungsbeamte alles fragen darf aber nicht eine Antwort darauf erwarten oder erzwingen darf . Zum Thema rote Lichtzeichenanlage , kommt auch immer bei der Zeugenvernehmung der Beamten die Frage , Sie können sich noch genau daran erinnern , Antwort Beamter „ja“ Frage 2 welche Farbe hatte das Hemd ? Polizist „ keine Erinnerung „ Somit ist die Aussage wegen Erinnerungslücken fraglich .
Ich schildere mal kurz wie ich da immer an die sache rangehe und immer mit durch komme. Auf die Frage: Sie wissen warum wir sie angehalten haben? antworte ich Nein sonst wäre ich ja weiter gefahren. dann redet die Polizei sehr viel und ich sage nichts mehr. Auf die frage ob die mal in kofferraum gucken dürfen oder ins Auto schauen dürfen antworte ich. Ja klar kein Problem ich brauch dazu nur Ihren durchsungsbeschluss dann können sie das Auto Komplett ausräumen und alles durchsuchen. Bisher haben mir dann alle Polizisten eine gute weitere fahrt gewünscht und sind weg gefahren.
@bel lator wenn du als Kraftfahrer arbeitest , dann wird man auch öfters als 1,2 Mal angehalten. Und was die Polizei für Fragen stellt und Beschimpfungen erleben muss , kann man nur mit dem Kopf schütteln..
Gute Fahrt, allerseits.
das hatte ich auch schon erlebt das mich die polizei fragte ob ich wüsste wieso ich angehalten werde , dieser Satz fällt sehr häufig fällt mir auf , ich sagte dass Er mir dies erklären müsste weshalb er mich angehalten hat ;)
Gut erklärt und gut zum wissen Dankeschön
ich mag diese frau...
Vielen Dank für das Kompliment!
Ich nicht!!!
@@MaikGoldMoralInstanz absolut👍
@@MaikGoldMoralInstanz LOOL
@@diestrafverteidigerkanzlei3837 was soll man auf die Frage wo kommen sie her und haben sie was sie was getrunken antworten?
Tolle Frau ! Wenn ich mal Hilfe brauche , dann sind Sie meine erste Wahl ! LG Olaf
Ich liebe sie ❤️
Ich nicht
Sehr gut erklärt
Ich gönne dir Millionen Streams. ❤️🙏🏻
Ich nicht!!!
@@MaikGoldMoralInstanz absolut👍
Hallo, reicht ein Eintrag im Bundeszentralregister bei einer normalen Polizeikontrolle für eine Gefahr im Verzug aus? Darf die Polizei nur mit diesem Eintrag mein Auto durchsuchen oder sogar mich? Es geht um Cannabis Handel 2015 in geringen Mengen Verjährung in 5 Jahren. Es gibt sonst keine weiteren Anhaltspunkte wie Cannabis Geruch aus dem Fahrzeug, unsicheres Fahren, nervosität etc.
Ich bin es leid mir in die Augen leuchten zu lassen und einen Idiotentest mitzumachen.
Als normal denkender Mensch würde ich sagen dass dieser Eintrag vollkommen ausreicht.
Aus der Sicht des Polizisten, er hält Dich an, sieht im Computer dass Du schonmal mit ""Handel"" zu tun hattest (Wie gering die Mengen waren interessiert ihn herzlich wenig). Dann ist er eig. in der Pflicht Dich genauer zu untersuchen.
Aber in die Augen leuchten lassen, und sonstigen Tests kannst Du natürlich ablehnen.
in die augen leuchten lassen würd ich mir definitiv nicht,da es nur polizisten und keine promovierten mediziner sind.hab damals den netten herrn wachtmeister bei ner kontrolle auch mal mit flash-effekt meiner megagrellen led taschenlampe geblendet.fand er auch nicht so wirklich witzig,aber er hat tatsächlich gesagt,dat er meine reaktion jetz nachvollziehen könnte 👀💥💥💥💫💫👁...👁😂
@@kallo182 warum ist die Polizei quasi in der Pflicht. Wenn die Tat verbüßt wurde ist man doch wieder ein unbescholtener Bürger? Einen neuen Tatverdacht nur darauf zu bauen dass man mal in der Vergangenheit eine rechtwiedrige Handlung vollzog und verbüßte sollte doch keine weiteren Maßnahmen rechtfertigen können. So sollte doch jede Handlung isoliert gewertet werden. Andernfalls wäre das doch auch u.U. eine doppelte Verurteilung, wenn auch nicht vom Gericht.
§ 1 , ein Polizist darf alles und hat immer recht . § 2 , sollte ein Polizist einmal nicht recht haben , tritt automatisch § 1 in Kraft . Noch Fragen !
Vielen Dank für das Video jetzt haben sie einen Abonnenten mehr lg Tobias
Frage zur jetzigen Situation (Ausgangssperre) wenn die Polizei fragt haben oder welchen trifftigen Grund haben sie?
Muss ich das beantworten ?
nein
" Wo kommen Sie her " " Wo wollen Sie hin " Diese Fragen dürfen doch gar nicht gestellt werden werden es aber trotzdem immer wieder
Diese Frage höre ich auch ab und zu...und ich antworte immer das Gleiche...Ich möchte nach da vorne...und ich komme von da hinten.
Das war ja jetzt ganz nett aber die bemerkung dass eventuell die frage auftaucht was ich im Kofferraum habe, muß ich den dann öffnen??
"Sie wissen warum wir Sie angehalten haben?" - "War das Ihre Begrüßung? Begrüßen Sie so den Bürger? Sie wissen warum wir Sie angehalten haben? Ich bekomme von Ihnen nun Dienstrang, Familienname und Dienststelle. Zeigen Sie mir Ihren Dienstausweis oder müssen Sie das in diesem Bundesland nicht? Was ist der Grund warum Sie mich anhalten?"
Muss man nach 2015 auch einen echten Ausweis haben oder ist seitdem alles egal? Oder wird nur noch der arbeitende verfolgt? Hat einer einen Rat für uns ?
Es gibt keine Ausweismitführungspflicht.
Ich habe seit neun Jahren keinen Ausweis mehr, also auch nicht dabei.
Führerschein ist noch der alte graue, worauf mich die Polizisten ab und an drauf hinwiesen diesen umzutauschen.
Das ist ein unbefristetes Dokument und kann somit auch nicht im Nachhinein per Gesetz oder was auch immer zum Umtausch verpflichtet werden.
Ab gesehen davon händige ich nur Kopien aus. Das Original wird, wenn überhaupt, nur bei sehr hartnäckigem Nachfragen nur vorgezeigt, niemals ausgehändigt.
Das Wichtigste bei der Kontrolle ist aber, daß Du allem voran von denen Dir den Ausweis zeigen läßt und deren Namen auch ganz demonstrativ notierst.
Dein Auftreten ist sehr ausschlaggebend.
also wenn ich auf Fragen nicht antworte, könnte es sein das die Polizisten mich dann aus dem Auto bitten und eventuell recht schnell aggressiv ihre Antworten fordern. darf ich so eine Polizeikontrolle auch aufzeichnen? weil wie komm ich zu meinem Recht wenn sich die Herrschaften gesetzeswidrig verhalten?
Du mußt gar nicht aussteigen.
Habe zwei Fragen zu Thema "Kontrolle":
Darf man das Kontrolle mit Handy oder Kamera filmen für eigene Sicherheit und Beweis oder nicht?
Kann man die Kontrolle verweigern und auf Disziplinaranzeige vorweisen, wenn Polizist keine Dienstausweis gezeigt hat? Da kann jeder Uniform anziehen und sagen, dass derjenige Polizist ist.
wie antwortet man da am besten? " ach hängt noch ein Arm aus dem Kofferraum" als Ice breaker?
Gehört auch zu den persönlichen Angaben auch der Beruf?
nein
Top
Wäre es sinnvoll bei einer Kontrolle im Fahrzeug durch die Polizei dies alles zu dokumentieren ? Kamera/Handy. Zum Gespräch Beginn weise ich natürlich ausführlich darauf hin das ich eine Bild und Ton Aufnahme starte.
Ganz lieben Dank für Ihre Informationen.
Wichtige Frage: Darf ich trotz Ausgangssperre mit meiner Frau im Auto übernachten?
Z.B. in einem Dachzelt... würde mich freuen von Ihnen zu hören. LG Thorsten von T&T Adventure
Die meisten Autofahrer interessiert, was die Polizei darf und was man tun kann, wenn Verdachtsfälle erfunden/konstruiert werden. Wie kann man sich also wehren, wenn Die Polizei erstmal keine Gründe für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren usw. hat, jedoch danach suchen möchte. Können Feststellungen (fehlende Warnweste usw.) im Nachhinein als einziger Grund für ein Verfahren/Bußgeld geltend gemacht werden? Kann die Polizei so lange suchen/fragen bis sie etwas findet und so das Anhalten rechtfertigen oder hat der Autofahrer das Recht den Grund VOR einer Befragung den Grund des Anhaltens zu erfahren? Wenn der Grund des Anhaltens nicht rechtmäßig war, dürfen weitere Vergehen verwertet werden? Kann mal also für die Fehlende Warnweste belangt werden, wenn das Anhalten illegal war?
Ich kam einmal nachts um 4 Uhr in eine Polizeikontrolle. Polizei mit Maschinengewehr standen bei Fuß und eine Polizistin fragte jeden Autofahrer, wo er denn her kommt und war. Ich dachte mir, muss ich das beantworten? Als ich dran war, fragte auch sie mich und, obwohl ich nichts zu verbergen hatte, sagte ich, "Gegenfrage, geht Sie das etwas an"?. "Daraufhin sagte sie, "wenn Sie nicht wollen, dass ich Sie zur Seite winke und Ihr Auto untersuche, ja".
Ihr Kollege mit dem Maschinengewehr , der das mithörte sagte dann, "lass ihn fahren", was sie dann auch tat.
Aber ich fragte mich, ob ich verpflichtet bin, der Polizei zu sagen, wo ich war?
Klares NEIN. Du bist nicht verpflichtet irgendwelche Fragen zu beantworten. Die versuchen es dann oft mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen. Das gehört bei denen zum Tagesgeschäft.
Polizisten gehören zu der Spezies Mensch, die damit nicht klar kommen, wenn man ihnen Gegenwehr bietet. Ich meine damit verbale Gegenwehr. Du kannst Polizisten zur Weißglut treiben wenn du ganz ruhig deine Ablehnung zeigst und Fragen nicht beantwortest.
COOLE SAU 👍
Ist schweigen nicht gleich zustimmen? Sollte man nicht besser sagen, ich möchte dazu nichts sagen!?
Nein, man kann es doch machen wie unser Bundeskanzler Olaf, der sich bei solchen Befragungen grundsätzlich an nichts mehr erinnern kann 🤣
Wieso muss ich Personalien angeben und seit wann gehören die mir, steht doch ganz deutlich drauf "Eigentum der Bundesrepublik Deutschland " ? Liebe Grüße
Sehr starke und sympathische Frau. 👌🏾💪🏽
Auf die erste Frage habe ich gesagt : Ja euch ist langweilig !
👍🏽
Valentin Landmann Schweizer Rechtsanwalt, Buchautor und Kanton Politiker äußert sich im aktuellen Video zum Thema "VERWEIGERTE AUSSAGE😶" (HD). ruclips.net/video/2TBtCwMX9Cg/видео.html
Polizist " sie wissen warum wir sie angehalten haben ?" Ich " Ja, wegen der Leiche im Kofferraum " 😉 dann geht die Party los
Muss ich die Frage: "Führen sie Waffen mit?" beantworten, wenn ich legal(!) Waffen im Auto transportiere?
Na logisch. Nur weil‘s legal ist, ist es ja nicht deswegen kein Waffe mehr.
@@karinritter9570 So logisch ist es nicht. Im Video heißt es : Man muss nur seinen Namen sagen.
na wenn es legal ist sollte man das schon sagen,wenn es nicht legal ist würde ich es auch nicht sagen
@bellator263 Tolle Antwort. Auf welchen § im WaffG beziehst du dich, im Kontext zu einer Verkehrskontrolle?
@@outdooradventureHungary Warum, im Video sagt sie : " Man muss nur seinen Namen sagen " ?
Nein das müssen wir Nicht !!!!!!!
"Sie wissen ja warum wir Sie angehalten haben, oder?"
"Kommt darauf an, wie lange Sie bereits hinter mir herfahren." 🤪
Hallo Frau Pooth, ich verfolge gerne ihre Videos, da sie sachlich und prima vorgetragen werden. Zu diesem Thema sollten sie vielleicht auch mal die menschliche Komponente beleuchten. Ich weiß nicht mehr, wie vielen Verkehrskontrollen ich in meinen 45 Dienstjahren durchgeführt habe. Aber, eine Kontrolle beinhaltet Stress auf beiden Seiten. Für den Polizisten... wen halte ich an? Bürger oder Ganoven? Schießt er evtl. auf mich? Fährt er in Panik auf einen Kollegen los? Der Autofahrer... schlechtes Gewissen und die unbekannte Komponente, was erwartet mich. Der versucht sich meist daran zu erinnern, was er von einem Rechtsanwalt erzählt bekommen hat, was er darf und was er nicht braucht. Er ist, wenn er anständiger Bürger ist, voll unter Dampf. Wenn aber die ersten Sekunden nach dem Gruß und der Vorstellung nicht so ablaufen wie befürchtet, wie negativ dargestellt, dann entwickeln sich zu 99% total nette Gespräche, ohne irgendwelche Hintergedanken.
Ein Polizist hält lieber einen Bürger als einen Ganoven an . Unter Corona eine alte Frau von einer Parkbank verjagen sagt alles !
@@sigi.p607 Ganz genau. Es ist beruhigend zu wissen, wen man gerade anhält. Da fällt mir übrigens bei Donals Duck die Panzerkanacker AG ein.
@@juergendiedmann8888 Bingo ! Die Ganoven werden von den Staatsanwälten/Richtern sowieso gleich wieder auf freien Fuß gesetzt . Fazit : ist die Arbeit des Polizisten in den Wind geschrieben . Wahre Geschichte : ein Polizist hatte damals Langhans (RAF zur Fahndung ausgeschrieben) festgesetzt und einem Staatsanwalt übergeben . Nach einer Stunde sah er Langhans wieder frei rumlaufen . Sein Kommentar : ich hab mich geärgert und dann zur Seite geschaut . Wir fangen "sie" und die lassen "sie" wieder laufen . Bei uns läuft z. Zt. wieder eine Verhandlung , wo eine Frau (mittlerweile in der Klapse gelandet) mit einem Schwert auf Passanten los ging und verletzte . Heute wird entschieden , ob diese Frau ihre Tat wiederholen könnte . Noch Fragen Hauser , nein Kienzle .
Oh mein Gott ist die Frau Anwältin hübsch :))
#Habmichverliebt
Ist die Angabe der Personalien, tatsächlich verpflichtend?
Jupp
Frau pooth wenn sie in Moabit mal sein sollten würde ich gerne mal nen autogramm bekommen! Bleibt alle gesund!
Sie trägt keinen Ehering ❤
Auf die Frage: Sie wissen ja sicher warum wir Sie angehalten haben! Richtige Antwort: Wie Sie wahrscheinlich Langeweile haben 😂
So eine Wunderschöne Anwältin habe ich bis jetzt noch nie gesehen.
Ich bin am Überlegen ob ich eine kleine Ordnungswidrigkeit begehe um von der Süßesten Anwälten Deutschlands verteidigen lasse.
Tolles Video weiter so. 👌😘
Omg!!!
Vermummt mit Schminke du Dep!
Wie needy kann man denn sein
Vorsicht : vielleicht ist sie "nur hübsch" !
Nein, muss man nicht. Und wenn, dann falsche Antworten. Und wenig reden
Wichtig ist zu nichts zustimmen, und nie etwas unterschreiben.
Ist der Beifahrer verpflichtet, bei einer Verkehrskontrolle sich auszuweisen ?
Jeder Mensch, egal ob Beifahrer, oder Fußgänger, oder Radfahrer ist dazu verpflichtet sich auszuweisen, wenn er von der Polizei darauf angesprochen wird. Das ist doch völlig klar.
@@kallo182 Er ist verpflichtet Personenangaben nach § 111 Owig zu machen, nicht sich auszuweisen!!!
@@MaikGoldMoralInstanz Und wenn er seinen Personalausweis dabei hat, ist er verpflichtet diesen auszuhändigen (Personalausweisgesetzt).
@@himura85 Das ist man nach dem Personalausweisgesetz gerade nicht!!!
Wenn allerdings Polizisten bei einer Personenkontrolle den begründeten Verdacht haben, dass der Betroffene seinen Personalausweis bei sich hat - er aber Angaben zur Person nach § 111 Owig verweigert - , dann darf die Polizei ihn nach seinen Personalausweis körperlich durchsuchen!!!
@@MaikGoldMoralInstanz für dich zum Nachlesen:
§ 1 Absatz 1 Satz 2 PAuswG:
"... Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. ..."
In Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nr. 2 PAuswG
"Ordnungswidrig handelt, werentgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder einen Abgleich mit dem Lichtbild nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht,"
Ergo: wer seinen personalausweis mitführt und der Polizei (berechtigte Behörde) auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 3000,- Euro geahndet wird (§ 32 Absatz 3 PAsuwG).
Beweisverwertungsverbot ! Das möchte ich mal sehen ! Wann wurde das zuletzt mal durchgesetzt ???
vielleicht, wenn du jemanden als Zeugen hast, der neben dir saß? Ist mir zumindest als Erstes darauf eingefallen
Also ich war fast 40 Jahre Staatsanwalt und Strafrichter. Wir Strafrichter haben IMMER geprüft, ob ordnungsgemäß belehrt wurde. Andernfalls haben wir nicht verteidigte Angwklagtw auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.
@@karstenkoch3602 Ich habe neulich eine Vorsitzende Richterin am Amtsgericht gefragt, ob sie Nazirecht gegen mich anwendet. Ihre Antwort war " ja " . Mein Anwalt hat dann einen Befangenheitsantrag gestellt, der abgelehnt wurde . Noch Fragen Euren Ehren ?
@@karstenkoch3602 Respekt was du alles geleistet hast 👍🏼
Ganz einfach schnauze halten. Denn man muss sich nicht selbst belasten. Punkt und aus.
Aja
das Recht zu schweigen implizert, dass es auch eine Pflicht gibt zu sprechen? Ich hasse dieser elende Glaube an Herrschaft.
Sie müssen sich nicht äußern und auch nicht antworten, aber sie sind über rot gefahren..... Ähm. Nein 😁😁
Nemo tenetur lässt grüßen.
Frau Pooth ist anstrengend. Sie kann erzählen erzählen und erzählen......... Der Sachverhalt kann in 2 Minuten verständlich rübergebracht werden.
Man ist zu nichts verpflichtet, wenn man nicht den Vertrag mit der Regierung zustimmt.
Du hast eine Vertrag? Lustig. 84 Mio. Bürger haben dies nicht.
@@PeterFriedsam Ich habe nichts unterschrieben und muss daher keine handelsrechtliche Anweisungen folgen.
@@queeniecapuno6471
*_"Ich habe nichts unterschrieben und muss daher keine handelsrechtliche Anweisungen folgen."_*
Ist auch nicht notwendig, denn wenn du in diesem Land lebst, unterwirfst du dich auch deren Gesetze. Ist im Ausland auch nicht anders. Da kannst du auch nicht sagen, dass die die Straßenverkehrsordnung der USA nicht unterzeichnet hast. Daher ein völlig unsinniges Argument.🤦♀🤦♀
@@PeterFriedsam Doch kann man! Das ist im fast jedem Land gleich. Schau mal nach, was die Bedeutung von Lizens lautet.
Man darf beim Kauf sein Auto nicht registrieren lassen.
@@queeniecapuno6471
*_"Doch kann man! Das ist im fast jedem Land gleich. Schau mal nach, was die Bedeutung von Lizens lautet."_*
Ist unnötig, weil das Wort LizenZ hier keine Relevanz hat.
*_"Man darf beim Kauf sein Auto nicht registrieren lassen."_*
Warum sollte man sein Auto auch registrieren sollen? Ich lasse meine Socken auch nicht "registrieren".
😍😍😍😍😍😍 voll die hübsche
Vermummt mit Schminke!!!
@@MaikGoldMoralInstanz absolut👍
Die ist Super. Wie Superwoman :-)
Schade das die in DE lebt. Ich finde ich würde gut zu ihr passen :-)
Gruss aus Zürich