Hey hey im Privatvermögen sind es 3! angefangene Jahre!! Bei Vermietung gelten 10 Jahren, aber bei Selbstnutzung sind es 3. bitte prüfen und kommentieren :-) vielen Dank sonst für den Top content :-)
Ja, richtig. Aber in dem Video und dem gezeigten Beispiel geht es ja um einen Verkauf nach 11 Jahren. Und der ist in jedem Fall steuerfrei. Und es geht darum, dass der betriebliche Anteil steuerpflichtig ist. Und auch das ist so unabhängig davon, ob wir über 5 Jahre oder 11 Jahre sprechen.
Seht informatives Video. Kommt man da auch Wieder raus wenn man das schon mal abgesetzt hat (das wenn man das Büro vom Eigenheim in den ersten beiden Jahren als Kleinunternehmer was neben beruflich ist abgesetzt hat) ? Danke für die sehr guten Infos immer und für das sehr gute erklären
Sehr gut erklärt! Damit habe ich nicht gerechnet. Aus Neugierigkeit, kann man die Eigentumswohnungen an die Nachbarn gegenseitig vermieten, um diesen Steuervorteil zu nutzen? 🤣
Sehr informativ und für mich gerade absolut aktuell. Ich bin seit 6 Monaten dabei, meine Firma im Keller einzunisten und habe aber noch keine Buchungen und Ähnliches durchgeführt und bin deshalb noch frei in meiner Entscheidung. Kann ich, auch wenn ich defakto hier meinen einzigen Arbeitsmittelpunkt habe, einfach die Zuordnung zum Bertriebsvermögen unterlassen und einfach nichts (bzw. zumindest die Homeoffice-Pauschale) ansetzen? Fragt das FA nach, wo ich arbeite, wenn ich weder Miete zahle oder ein Arbeitszimmer ansetze?
Könnte natürlich interessant sein, wenn die Immobilienpreise jetzt fallen, was sich natürlich kein Immobilienbesitzer wünscht. Ist aber bei der Inflation auch schwer zu prognostizieren.
Wie ist es denn, wenn ich 10-15 Jahre mein Office nutze. Und nach 16 Jahren zieht meine Schwiegermutter in das Zimmer. Mit Mietvertrag und allem. Eine Office-Nutzung ist somit nicht mehr möglich. Und nach 18 Jahren verkaufe ich das Haus. Was sagt das FA?
Danke für die Erklärung!😊 Wie ist das, wenn man im privaten EFH einmal ein Homeoffice für nicht selbstständige Arbeit und ein extra Fotoatelier für Nebengewerbe hat? Kann ich in der EÜR die Tage, an denen ich zuhause Kunden fotografiert habe, angeben?🤔
Vielen Dank, aber leider kommt der Hinweis für mich zu spät. Habe seit 2017 ein Arbeitszimmer im EFH abgesetzt. Wie kann ich das am besten (kostengünstig) beenden? Zukünftig würde ich dann nur noch die Homeofficepauschale geltend machen.
Wie verhält es sich in diesem Fall: Ich bekomme im 3. Lebensjahr ein Haus von meinen Großeltern geschenkt und wohne dort privat selbst. Nach 35 Jahren mache ich Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit geltend. Wenn ich dann später das Haus veräußere muss ich dann auch den Verkaufserlös, der auf den betrieblich genutzten Arbeitszimmerteil entfällt, versteuern?
Wenn ich die 1260 € HO wähle, buche ich diese einmal im Jahr als Raumkosten z.B. oder gebe ich sie in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten an? Oder komplett anders?
Wie ist das bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit? Möchte mich mit einem Onlineshop nebenbei Selbständig machen, für diesen brauch ich ein Arbeitszimmer, für alles am PC, zur Lagerung, sortierung, Kommissionierung, Verpackung. Ist ja dann nicht der Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Tätigkeit da ich ja noch einen Hauptberuf habe? Für meinen Haptberuf brauche ich kein Arbeitszimmer. Oder ist das unabhängig voneinander? Und macht das ganze bei der Kleinunternehmerregelung nochmal einen Unterschied? Danke für deine Videos, auch wenn mir immer wieder mehr Fragen kommen, bis du mir damit eine große Hilfe.
Das ist dann unabhängig von einander und du kannst die Kosten für dein Arbeitszimmer in deiner Buchhaltung für deine Selbstständigkeit geltend machen. Hier ist nochmal ein aktuelleres Video dazu: ruclips.net/video/q5RbhU4Q6AY/видео.htmlsi=kI06OWfIDYGc2c8n
Hallo, vielen Dank! Wie verhält es sich bzgl. dem Arbeitszimmer bei dem Bsp. einer zweistöckigen Wohnung. Also wenn im unteren stock der komplette wohn-/ Ess- und Schlafbereich ist und der obere Stock nur durch eine Treppe nach oben zu erreichen ist und dort das das Arbeitszimmer sein soll ? Gilt das als Arbeitszimmer nach den Bedingungen ? gibt es evtl. Urteile ? Vielen Dank bereits im Voraus.
Leider gilt dies nicht als Arbeitszimmer. www.bfh.simons-moll.de/bfh_1992/XX920528.HTM www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2005/BFH/Galerie-kein-haeusliches-Arbeitszimmer
@@STEUERFIT.Selbststaendige Hallo, vielen vielen Dank für die Rückmeldung und Info. In meinem Fall handelt es sich um eine Maisonette Wohnung (Eine Maisonette Wohnung ist meist über mehrere Etagen verteilt und umfasst oft das obere Geschoss und den Dachstuhl. Somit ist die Maisonette Wohnung über zwei Ebenen verteilt. Durch die Mehrstöckigkeit fühlt sich diese Wohnform nicht wie eine Wohnung sondern wie ein Haus an.) Daher muss ich nochmal Nachfragen, ob mit einer Wohnung die Mehrgeschössig aufgeteilt ist eine Empore wie in dem Urteil dargestellt gemeint ist und vergleichbar ist ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen bereits im Voraus. VG ❤❤🙏🙏
@@83Madden Eine Treppe allein reicht nicht aus, um die Abgeschlossenheit eines Raumes zu gewährleisten. Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, der durch Wände und Türen klar vom Rest der Wohnung getrennt ist, um steuerlich absetzbar zu sein. Andernfalls wird das Finanzamt den Raum wahrscheinlich nicht als absetzbares Arbeitszimmer anerkennen.
Und wie verhält es sich, wenn ich Angestellter bin und ein Arbeitszimmer habe? Kann ich dann auch die kompletten Kosten absetzen anstatt der Homeoffice-Pauschale?
Hängt von mehr Faktoren ab, zum Beispiel ob in deinem Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit stattfindet und eventuell muss dein Arbeitgeber dir einen schriftlichen Nachweis ausstellen, dass in den Betriebsstätten deines Arbeitgebers kein Arbeitsplatz für dich zur Verfügung steht. Das Betriebsvermögen hast du als Angestellter logischerweise nicht, somit tangiert dich die im Video beschriebene Steuerfalle nicht.
Wie ist es, wenn man an sich selber, also von von meiner Identität als Privatperson an meine Identität als Gewerbetreibender diese 20% meines Eigenheims als Arbeitszimmer vermiete bzw verpachte ? 🤔
Das ganze ist ja richtig, aber ich habe nicht gehört das unter 20 Prozent Wohnfläche des Arbeitszimmers, das ganze nicht als Betriebsvermögen zählt bei Verkauf ! Also bei 16 % anteilige Wohnfläches des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche , kannst du das Zimmer steuerlich geltend machen und musst bei Verkauf nichts ans Finanzamt aus Betriebsgewinn zahlen ! ;) So ist mein Wissensstand ! Einfach mal beim Finanzamt nachfragen !
@@STEUERFIT.Selbststaendige letzte Frage: wenn man 3 Jahre in Folge die Pauschale angesetzt hat und aus Platzgründen es nicht mehr angibt - muss man das melden, damit in den Folgejahren steuerlich nicht benachteiligt wird?
Die Spekulationsfrist beträgt nicht 10 Jahre, sondern nur 3 wenn man seine Immobilie in den letzten 3 Jahren vor Veräußerung selbst bewohnt hat. Eine weitere Rolle sollte spielen ob man überhaupt plant, seine Immobilie nach 10 Jahren zu verkaufen.
► Mein Steuer-Buch für Gründer & Selbstständige: steuerfit.tv/40RkiQb
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Beste timing, bin grad dabei ins Eigenheim zu ziehen, und habe mit dem Gedanken gespielt, danke :D
Fuuuuuuu*********! Damit hätte ich nicht gerechnet. Vielen Dank für dieses wichtige Video!
Hey hey im Privatvermögen sind es 3! angefangene Jahre!! Bei Vermietung gelten 10 Jahren, aber bei Selbstnutzung sind es 3. bitte prüfen und kommentieren :-) vielen Dank sonst für den Top content :-)
Absolut richtig 👍
Aber auf die Problematik und Berechnung hat das keine Auswirkung.
@@STEUERFIT.Selbststaendige hööö, was passiert beim Verkauf nach 5 Jahren? Die 80% sind dennoch steuerfrei?
Ja, richtig. Aber in dem Video und dem gezeigten Beispiel geht es ja um einen Verkauf nach 11 Jahren. Und der ist in jedem Fall steuerfrei.
Und es geht darum, dass der betriebliche Anteil steuerpflichtig ist. Und auch das ist so unabhängig davon, ob wir über 5 Jahre oder 11 Jahre sprechen.
Seht informatives Video.
Kommt man da auch Wieder raus wenn man das schon mal abgesetzt hat (das wenn man das Büro vom Eigenheim in den ersten beiden Jahren als Kleinunternehmer was neben beruflich ist abgesetzt hat) ?
Danke für die sehr guten Infos immer und für das sehr gute erklären
Das war sehr gut erklärt, vielen Dank für das Video!!
Sehr gut erklärt! Damit habe ich nicht gerechnet. Aus Neugierigkeit, kann man die Eigentumswohnungen an die Nachbarn gegenseitig vermieten, um diesen Steuervorteil zu nutzen? 🤣
Sehr informativ und für mich gerade absolut aktuell. Ich bin seit 6 Monaten dabei, meine Firma im Keller einzunisten und habe aber noch keine Buchungen und Ähnliches durchgeführt und bin deshalb noch frei in meiner Entscheidung. Kann ich, auch wenn ich defakto hier meinen einzigen Arbeitsmittelpunkt habe, einfach die Zuordnung zum Bertriebsvermögen unterlassen und einfach nichts (bzw. zumindest die Homeoffice-Pauschale) ansetzen? Fragt das FA nach, wo ich arbeite, wenn ich weder Miete zahle oder ein Arbeitszimmer ansetze?
Könnte natürlich interessant sein, wenn die Immobilienpreise jetzt fallen, was sich natürlich kein Immobilienbesitzer wünscht.
Ist aber bei der Inflation auch schwer zu prognostizieren.
#steuerfrage
Kann man im Eigenheim der Ehefrau ein Arbeitszimmer vermieten wenn das Haus dem Ehemann alleine gehört?
Wie ist es denn, wenn ich 10-15 Jahre mein Office nutze. Und nach 16 Jahren zieht meine Schwiegermutter in das Zimmer. Mit Mietvertrag und allem. Eine Office-Nutzung ist somit nicht mehr möglich. Und nach 18 Jahren verkaufe ich das Haus. Was sagt das FA?
Top, in einem anderen Video haben andere und ich auf diese Steuerfalle schon hingewiesen und ZACK kommt ein Video dazu von euch, DANKE :)
Ja, habe das Feedback sowohl von dir als auch von unserem Beratungsteam bekommen.
Deswegen hab ich das Thema einmal ausführlich aufbereitet 🙂
Danke für die Erklärung!😊 Wie ist das, wenn man im privaten EFH einmal ein Homeoffice für nicht selbstständige Arbeit und ein extra Fotoatelier für Nebengewerbe hat? Kann ich in der EÜR die Tage, an denen ich zuhause Kunden fotografiert habe, angeben?🤔
Vielen Dank, aber leider kommt der Hinweis für mich zu spät. Habe seit 2017 ein Arbeitszimmer im EFH abgesetzt. Wie kann ich das am besten (kostengünstig) beenden? Zukünftig würde ich dann nur noch die Homeofficepauschale geltend machen.
Wie verhält es sich in diesem Fall:
Ich bekomme im 3. Lebensjahr ein Haus von meinen Großeltern geschenkt und wohne dort privat selbst. Nach 35 Jahren mache ich Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit geltend.
Wenn ich dann später das Haus veräußere muss ich dann auch den Verkaufserlös, der auf den betrieblich genutzten Arbeitszimmerteil entfällt, versteuern?
Gibt's da nicht eine bagatell Grenze wonach das az dann als "untergeordnet" gilt und alles ist gut?!
Wenn ich die 1260 € HO wähle, buche ich diese einmal im Jahr als Raumkosten z.B. oder gebe ich sie in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten an? Oder komplett anders?
Wie ist das bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit?
Möchte mich mit einem Onlineshop nebenbei Selbständig machen, für diesen brauch ich ein Arbeitszimmer, für alles am PC, zur Lagerung, sortierung, Kommissionierung, Verpackung.
Ist ja dann nicht der Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Tätigkeit da ich ja noch einen Hauptberuf habe?
Für meinen Haptberuf brauche ich kein Arbeitszimmer.
Oder ist das unabhängig voneinander?
Und macht das ganze bei der Kleinunternehmerregelung nochmal einen Unterschied?
Danke für deine Videos, auch wenn mir immer wieder mehr Fragen kommen, bis du mir damit eine große Hilfe.
Das ist dann unabhängig von einander und du kannst die Kosten für dein Arbeitszimmer in deiner Buchhaltung für deine Selbstständigkeit geltend machen. Hier ist nochmal ein aktuelleres Video dazu: ruclips.net/video/q5RbhU4Q6AY/видео.htmlsi=kI06OWfIDYGc2c8n
Hey, wie sieht es denn aus wenn man 56Jahre ist und sein Gewerbe aufgibt. Kann man dann den einmaligen Steuerfreibetrag von 45t€ abziehen?
Frage, gilt die spekulationsfrist nicht !!! Für eigengenutzte Immobilien nicht anders?……
Hallo, vielen Dank!
Wie verhält es sich bzgl. dem Arbeitszimmer bei dem Bsp. einer zweistöckigen Wohnung. Also wenn im unteren stock der komplette wohn-/ Ess- und Schlafbereich ist und der obere Stock nur durch eine Treppe nach oben zu erreichen ist und dort das das Arbeitszimmer sein soll ? Gilt das als Arbeitszimmer nach den Bedingungen ? gibt es evtl. Urteile ?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Leider gilt dies nicht als Arbeitszimmer.
www.bfh.simons-moll.de/bfh_1992/XX920528.HTM
www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2005/BFH/Galerie-kein-haeusliches-Arbeitszimmer
@@STEUERFIT.Selbststaendige Hallo, vielen vielen Dank für die Rückmeldung und Info. In meinem Fall handelt es sich um eine Maisonette Wohnung (Eine Maisonette Wohnung ist meist über mehrere Etagen verteilt und umfasst oft das obere Geschoss und den Dachstuhl. Somit ist die Maisonette Wohnung über zwei Ebenen verteilt. Durch die Mehrstöckigkeit fühlt sich diese Wohnform nicht wie eine Wohnung sondern wie ein Haus an.) Daher muss ich nochmal Nachfragen, ob mit einer Wohnung die Mehrgeschössig aufgeteilt ist eine Empore wie in dem Urteil dargestellt gemeint ist und vergleichbar ist ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bereits im Voraus.
VG ❤❤🙏🙏
@@83Madden Eine Treppe allein reicht nicht aus, um die Abgeschlossenheit eines Raumes zu gewährleisten. Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum sein, der durch Wände und Türen klar vom Rest der Wohnung getrennt ist, um steuerlich absetzbar zu sein. Andernfalls wird das Finanzamt den Raum wahrscheinlich nicht als absetzbares Arbeitszimmer anerkennen.
Kann ich die Homeoffice Pauschale auch für das Jahr 2021 ansetzen als selbstständiger? Also 6€ x 210 Tage = 1260€?
Im Jahr 2022 lag die Pauschale leider noch bei 5 Euro/Tag für max. 120 Tage. Also insgesamt max. 600 Euro
@@STEUERFIT.Selbststaendige I’m jahr 2021 auch? Vielen Dank für deine Antwort
Ja 👍
Und wie verhält es sich, wenn ich Angestellter bin und ein Arbeitszimmer habe? Kann ich dann auch die kompletten Kosten absetzen anstatt der Homeoffice-Pauschale?
Hängt von mehr Faktoren ab, zum Beispiel ob in deinem Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit stattfindet und eventuell muss dein Arbeitgeber dir einen schriftlichen Nachweis ausstellen, dass in den Betriebsstätten deines Arbeitgebers kein Arbeitsplatz für dich zur Verfügung steht. Das Betriebsvermögen hast du als Angestellter logischerweise nicht, somit tangiert dich die im Video beschriebene Steuerfalle nicht.
Wie ist es, wenn man an sich selber, also von von meiner Identität als Privatperson an meine Identität als Gewerbetreibender diese 20% meines Eigenheims als Arbeitszimmer vermiete bzw verpachte ? 🤔
Das ganze ist ja richtig, aber ich habe nicht gehört das unter 20 Prozent Wohnfläche des Arbeitszimmers, das ganze nicht als Betriebsvermögen zählt bei Verkauf ! Also bei 16 % anteilige Wohnfläches des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche , kannst du das Zimmer steuerlich geltend machen und musst bei Verkauf nichts ans Finanzamt aus Betriebsgewinn zahlen ! ;)
So ist mein Wissensstand ! Einfach mal beim Finanzamt nachfragen !
Ubd wie schaut's aus wenn man die komplette Eigentumswohnung vernietet und nie verkauft bis zum Tod?
Dann wäre der Mietanteil für den gewerblichen Teil der Wohnung/des Hauses (also das Arbeitszimmer) Betriebseinnahmen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige letzte Frage: wenn man 3 Jahre in Folge die Pauschale angesetzt hat und aus Platzgründen es nicht mehr angibt - muss man das melden, damit in den Folgejahren steuerlich nicht benachteiligt wird?
Die Spekulationsfrist beträgt nicht 10 Jahre, sondern nur 3 wenn man seine Immobilie in den letzten 3 Jahren vor Veräußerung selbst bewohnt hat. Eine weitere Rolle sollte spielen ob man überhaupt plant, seine Immobilie nach 10 Jahren zu verkaufen.
Auf jeden Fall! Danke für den Hinweis und die Ergänzung.
Die Steuerpflicht ist nicht pauschal schlecht. Aber man sollte es zumindest im Blick haben.
Meinst du damit wenn man die Immobilie nicht verkauft sondern bis ans Ende weiter vermietet kann man die Steuern umgehen?