Jahrzehntelange abzocke hat endlich ein ende. Musste 150 euro im jahr bezahlen für tv was ich gar nicht wollte.
Год назад+2
Absolute Zustimmung! Die Zwangsgebühr war nicht mehr zeitgemäß. Allerdings tun sich viele ältere Bewohner - Eigentümer u. Rentner - wirklich schwer, sich jetzt umzustellen.
Das heißt 1500 in 10 Jahren und sollte man 70 Jahren auf diesem Planeten gelebt haben dann sind das ungefähr 10.000 aus dem Fenster geschmissen? Und das heißt Menschenrechte und Demokratie in diesem Land? Die von den Nazis eingeführte Rundfunkgebühren habe ich noch gar nicht angesprochen
@@emiliocoletta1071 ja klar Geld verschwindet ja nicht. Inzwischen kenne ich sehr viele die Rundfunkgebühr aktiv boykottieren und abwimmeln. Statistiken sagen auch dass es inzwischen Millionen von Haushalten in Deutschland gibt, deshalb werden einzelne Zahlungsverweigerer gar nicht mehr nachverfolgt. Es fehlen einfach Kapazitäten für das Volumen
In meinem Keller wurde der Übergabepunkt für Glasfaser von der Telekom gelegt. Nun können von diesem Punkt aus Dosen in jede wohnung gelegt werden. Ab dem Durchbruch in die wohnung darf ich drei Meter frei wählen, wo die Dose hinkommt. Alles angeblich kostenlos. Wo genau entstehen jetzt diese angesprochenen Gebühren?
Год назад+2
In dem Angebot der Telekom war die Installation vom Übergabepunkt bis in die Wohnung unter der Bedingung kostenlos, dass dann über mind. 5 Jahre ein Vertrag mit der Telekom zur Nutzung des Glasfaseranschlusses für 5,-mtl. abgeschlossen wird. Die Telekom hat ja kein Interesse, Kabel kostenlos im ganzen Haus "auf Vorrat" zu verlegen, wenn die Anschlüsse von den Bewohnern nicht genutzt werden und damit kein Geld verdient werden kann.
@ aber was habe ich als Vermieter damit zu tun? Der Übergabepunkt liegt im Keller, die Dose kann ich kostenlos in die jeweiligen Wohnungen legen lassen und wenn die Mieter einen Glasfaser-Tarif buchen ist das deren Sache. Es ist ja auch denkbar, das sie nach zwei Jahren den Anbieter wechseln. Soll ich als Vermieter dann die Differenz der weiteren drei Jahre zahlen? Was habe ich davon?
Nicht 1.07.2024, sondern 1.01.2024. Heute war so ein Inder an der Tür und hat gesagt, dass der Kabelanschluss im neuen Jahr nichtsmehr geht und wollte einen Vertrag mit uns abschließen.
Год назад+4
Das Nebenkostenprivileg wird erst zum 1.7.2024 bzw. 30.6. abgeschafft (siehe Link). Aber die Anbieter versuchen natürlich, jetzt die Folgeauftrage zu schreiben, um sich Kunden zu sichern. www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330
Was ist mit den Rundfunkbeitrag ? Der müßte demzufolge auch wegfallen. Ich freu mich schon wenn ich diesen Kabelfernsehrotz loswerde.
Год назад
😀 Kann ich verstehen. Aber der wird nicht über den Mieter abgerechnet u. die Politik hat den (leider) noch nicht abgeschafft.🙁 Vielleicht kommt das ja auch noch...
Was mir hier fehlt ist eine Aussage zu der Thematik, dass die Kabelanbieter den Vetrag fortführen wollen zu gleichen Konditionen solange weniger als 10% der Wohnungen ausgenommen sein wollen. Wenn ich es richtig verstehe, müsste ich dann mit meinem Mieter vereinbaren, dass er explizit den Kabelanschluss weiter nutzen möchte, und ansonsten dem WEG-Verwalter mitteilen, dass ich keine Nutzung möchte, richtig?
Год назад+1
Für die Kabelanbieter ist das natürlich ein gutes Geschäft! Wenn auf der Eigentümerseite weniger als 10% ausgenommen sein wollen - wie du schreibst - dann sind ja 90% der Eigentümer dafür. Dann wird mehrheitlich in der WEG gegen eine Kündigung gestimmt, d.h. der Vertrag bleibt erhalten u. alle Eigentümer zahlen weiter. Nur die Umlage auf Mieter funktioniert dann nicht mehr. Damit der Mieter die Kosten übernimmt, muss dieser selbst einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Evtl. wird es auch für Bewohner bessere Preise geben, wenn sich 90% in einem Objekt dafür entscheiden. Aber das hat der einzelne Mieter / Bewohner ja nicht in der Hand.
@@disguisewhat5452 nun, beim Kabel TV ist es bereits geschehen, wenn wir alle die gez nerven mit Überweisungen oder ich nach Polen schaue (örr reform) plus aktuelle Lage ist der Wunsch ein greifbarer geworden .
@@miasonnenschein7330 si si , aber da kann ja jeder entscheiden ob er sich belügen lassen will, nebenbei wann begann die gebührenpflichtig ein Mann mit G in den 30er ?
Kann über den Kabelanschluss nur TV empfangen werden oder lief darüber auch günstig das Internet? Und wenn ja, in welcher Geschwindigkeit?
Год назад+2
Internet kann auch über Kabel empfangen werden. Die Geschwindigkeit kenne ich leider nicht, vermutlich nicht so schnell, denn sonst hätten sich einige Bewohner im Objekt - gerade die jüngeren - keine anderen Anschlüsse zugelegt (50.000er und 100er).
Zig Jahre habe ich schon das Internet über den Kabelanschluss. Geschwindigkeit 250 mbits. Bin gespannt ob sie das Signal für Fernsehen/Radio und Internet trennen können. Wenn nicht schaue ich dann wohl kostenfrei TV !
@ das kommt immer auf deinen Wohnort drauf an, ich z.B. habe bei Vodafone über Kabel eine 500k Leitung die echt super läuft, deswegen bleibe ich auch beim Kabel Internet, ich brauche keine Glasfaser. gehe einfach mal bei Vodafone auf die Seite und mach einen check, da siehst du welche Leistung an deinem Standort verfügbar ist.
Ich habe zum 1.07.2024 die Kabelgebühren gekürzt, da keine anstalten meiner Vermieter kamen. Ich muss dazu sagen, dass seit Monaten einiges in der Wohnung kaputt ist und die (Neu)Vermieter sich nicht kümmern wollen und das als unwichtig sehen. Gestern sagte mir das Gericht, dass ich die vollen NK mit kabelgebühren zahlen soll und meine Gutschrift vom 1.8.2023-.1.9.2023 der Teil-NK-Abrechnung von ca.350,- meine Vermieter behalten sollen. In was für einem zusammenhang denn? In was für einem kaputten system leben wir, wenn sich Amtsgerichte (Besigheim) nicht an Verträge und Gesetze halten??
3 месяца назад
Ich kenne den Fall u. das Urteil nicht im Detail, aber wenn du im Recht bist, dann gehe zur nächsthöheren Instanz, zum Landgericht. Nicht selten werden auf Ebene der Amtsgerichte "merkwürdige" Urteile gefällt, die dann vom LG wieder aufgehoben werden. Leider, sollte natürlich nicht sein.
Wie ist das den mit der aktuellen Nebenkostenvorrauszahlung darf die ab 01.07,2024 entsprechend höhe der Kabelfernsehgebühren gekürzt werden oder muss man die nächste BKA 2025 abwarten
5 месяцев назад+1
Soweit mir bekannt ist, darfst du kürzen, denn du musst ja auch den alternativen Anbieter zahlen. Ich würde aber zumindest den Vermieter schriftlich informieren, warum die weniger vorauszahlst. Die meisten unserer Mieter lassen die VZ unverändert, weil die Wahrscheinlichkeit von Nachzahlungen dann geringer ist (manche Kosten, z.B. Müllgebühren steigen ja auch) und sie das Guthaben eben nach der Abrechnung ausgezahlt bekommen. Aber theoretisch kannst du die VZ reduzieren, wenn du den Vermieter informierst.
Gilt das nur fürs Fernsehen oder auch für die Internet Leitung? Ich nutze nämlich beides nicht über den Haus Anschluss, sondern beziehe auf anderen weg Internet und darüber tv.
Danke für das Video :) Eine Frage: Wenn die Eigentümergesellschaft den Vertrag nicht kündigt, dieser weiterläuft und der Mieter den Anschluss weiterhin nutzen möchte... Könnte man dann nicht eine Zusatzvereinbarung machen und die Kosten weiterhin über die Nebenkosten umlegen?
Год назад
Durch die Gesetzesänderung können die Kosten nach unserer Kenntnis nicht mehr im Rahmen der BK-Abr. umgelegt werden. Sie können aber eine Versorgungsvereinbarung zwischen Mietern u. Kabelanbieter organisieren, so dass der Kabelanbieter dann direkt mit dem Mieter abrechnet. Sie als Vermieter schließen also eine Vereinbarung mit dem Kabelanbieter für den Anschluss ab, der Anbieter übernimmt aber die Kosten und rechnet diese mit den Mietern ab, die wollen. Die Mieter müssen natürlich nicht zustimmen und sind frei in der Wahl ihres Anbieters, würden aber direkt vom Anbieter dadurch bessere Konditionen erhalten. Andere Alternative: Sie einigen sich mit dem Mieter auf eine entsprechende Mieterhöhung u. zahlen dann die Kosten als Vermieter.
Das geht aber nicht, wenn der Sammelvertrag über die Eigentümergesellschaft sowieso weiter läuft oder? Bei dem beschriebenen Objekt handelt es sich um einen "SAT-Premium" Vertrag. Ich habe in dem Objekt leider nur eine ETW. In meinen eigenen Objekten habe ich eine Versorgungsvereinbarung und kümmere mich quasi um Nichts :) @
Год назад
Dann würde ich den einfachen Weg gehen und eine Mieterhöhung vereinbaren.
Wie sieht es bei der BetriebskostenPAUSCHALE aus? Bleibt die Höhe der Pauschale bestehen oder muss da auch die Kabelgebühr rausgenommen werden??
2 месяца назад
Mieter können die Vorauszahlung um die Kabelgebühren reduzieren. Wichtig ist aber vor allem, bei Betriebskosten-Abrechnung darauf zu achten, dass korrekt abgerechnet wird. Dann gleichen sich evtl. zu viel gezahlte Vorauszahlungen aus.
Muss ich jetzt extra beim Vermieter den Anschluss kündigen? Oder einfach die 10€ weniger Miete zahlen?
4 месяца назад
Die Kündigung des Anschlusses obliegt dem Vermieter, der dir dann Bescheid sagen sollte. Insofern erstmal weniger zahlen und abwarten. Wenn kein Empfang mehr gegeben ist, musst du dich dann selbst kümmern.
@@andim7586 Vermieter dürfen die Miete im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöhen. Haben Vermieter mit einer Erhöhung diese sogenannte Kappungsgrenze ausgeschöpft, müssen sie drei Jahre warten, bis sie die Miete das nächste Mal anheben.
11 месяцев назад
Korrekt, das ist leider so.
11 месяцев назад
Die Begründung muss natürlich durch Mietspiegel, Vergleichsmiete oder Gutachten erfolgen, das ist ja klar. Wenn das nicht geht, dann zahlt der Vermieter drauf. In den meisten Fällen ist aber das Mietpotential noch nicht ausgeschöpft.
Das ist Selbs angeordnete Vorordnungen zu Abzocken Mitter - ist das auch Verfassungswidrig .
Год назад
Mal schauen, ob das vor dem Verfassungsgericht landet. Bis dahin müssen sich Mieter u. Vermieter erstmal auf die neue Regelung einstellen u. Lösungen suchen.
Eine Einigung mit dem Vermieter der Zeus wohnen GmbH wird NICHT zustande kommen , weil der Vermieter in KEINER Form zu erreichen ist , der existiert also nicht und die Verwaltung auf absolut nichts reagiert , nicht mal auf einen Rechtsanwalt . 2021 wäre laut der Abrechnung für meinen Eingang 16000 Euro angefallen , ohne die Nachweise dafür zu erbringen ( die anderen Jahre zuvor waren es 6000 Euro ca . ) und für 2022 sind es diesmal wieder mit Nachweisen auch wie die anderen Jahre vor 2021 6000 Euro Gesamt für meinen Eingang. Aber die Gebäudeversicherung wurde von 99 Euro auf sage und schreibe 265 Euro erhöht , natürlich ohne Nachweise . Ich werde wohl auch keine Antwort auf den jetzigen Widerspruch erhalten und mit Anwalt wieder klagen müssen . Werde wohl dazu übergehen , wenn der Vermieter/ Verwaltung nicht reagieren , die nicht nachgewiesenen Beträge von der Miete abzuziehen , dann kann der Vermieter/Verwaltung doch Klage einreichen , WENN ER NICHTS ZU VERBERGEN HAT . ICH HABE DIE SCHNAUZE VON ABZOCKVERMIETERN SO VOLL . GIBT ES ÜBERHAUPT NOCH VERMIETER, DIE IHRE MIETER NICHT ABZOCKEN , VORALLEM , WENN MAN IMMER SEINE MIETE GEZAHLT HAT ??? , DANN SOLL SICH DER VERMIETER BEI MIR MELDEN .
Wie sieht es mit gemeinschaftlichen SAT-Anlagen aus? Unser Vermieter hat einfach die Bezeichnung von Kabelgebühren in SAT-Anlage geändert, ist dies zulässig? Da laut gesetzt die Regelung auch für gemeinschaftliche SAT-Anlagen gilt.
6 месяцев назад
Nein, das ist nicht zulässig. Ab 1.7. Kosten für TV-Anschlüsse - egal ob Kabel oder Antenne - nicht mehr umgelegt werden. Das betrifft dann die Abrechnung für 2024, die in 2025 kommt. Dann einfach Widerspruch einlegen und die Gebühren rausrechnen.
es geht hier rein nur über Kabel TV, Internet und Telefon da hast du ja sowieso einen eigenen Vertrag und solange du diesen nicht kündigst läuft der weiter, weil einfach so kann ja keiner für dich irgendwelche Verträge kündigen.
Wie ist dass denn, wenn ich Internet über den TV Kabelanschluss bei Vodafone habe, und gar kein Fernsehen darüber empfange will? Kann ich das Kabelfernsehen dann einfach wegfallen lassen, oder funktioniert das Internet über den TV Kabelanschluss dann nicht mehr? Muss ich also einen extra Vertrag abschließen, nur damit ich das Kabel an sich nutzen kann?
Du hast kein Internet über einen TV Anschluss, sondern nur über Kabel und da du ja sowieso einen eigenen vertrag hast über dein Kabel Internet und Telefon läuft der normal weiter, es ist hier ja nur die Rede von TV
Werde auch kein Kabel Vertrag mit Vodafone machen. Wozu? Erstmals bekomme ich gar nix besser und mehr alle sender bleiben gleich und nur ein paar sind davon in HD, zweitens verlangen sie dafür 13,99 € pro Monat. Ich nutze lieber Waipu für 5€ pro Monat und über 250 sendungen und ALLE im HD format.
9 месяцев назад
Waipu kennen wir noch nicht, schauen uns dann aber mal an. Danke für den Tipp.
Bitte um Hilfe : Mein Vermieter sagt die Miete bleibt gleich auch wenn das Kabelfernsehen nicht mehr in der Miete ist . Er meinte die 6 € ca sollten mich nicht Stören und er rechnet das in die Nebenkosten einfach um . Was kann ich da machen ist das normal? Danke
6 месяцев назад
Genau das darf er ja nicht mehr ab 1.7.2024. Wenn die Abrechnung kommt würde ich Widerspruch einlegen und den Anteil nicht bezahlen. Das Einzige, was dein Vermieter machen kann, ist die Kaltmiete zu erhöhen. Falls sie oder er das begründen kann (Ortsübliche Miete gem. Mietspiegel oder Vergleichswohnungen) und es von den Fristen her geht. Wenn deine Miete schon entsprechend hoch ist, dann besteht die Gefahr nicht.
@ andere länder haben die GEZ abgeschafft ... deutschland ist ein reiner mitläufer... deutschland lässt sich in den krieg ziehen also wird hier auch bald keine gez mehr verlangt :)
Ganz einfach im Klartext gesagt jeder der weiterhin Kabel Anschluss nutzen will sollte ab dem 1.7.2024 einen eigenen Vertrag haben sei es bei der Telekom sei es bei Vodafone sei’s bei o2 oder Freenet wo auch immer
Beim Kumpel hat die Genosschaft nun beschlossen statt TV Anschluss nun ein Bunddle anzubieten. Sein Glasfaser, TV anschluss bekommt er nun für 9,99€ sonst darf er das beides in der Wohnung nicht mehr nutzen. Einzeln kann er TV und Glasfaser nicht von seinem Vermieter kaufen.... Vorher musste er für seinen extra Glasfaser nicht zahlen sonder nwar auch in den Nebenkosten.
Falls die Eigentümer entscheiden das Kabel weiterlaufen lassen und der Mieter das auch nutzt dann kann ich die Kosten weiter umlegen .
10 месяцев назад
Wenn die Eigentümer nicht kündigen, tragen sie die Kosten für den Kabelanschluss ab 1.7. allein. Genau darin besteht ja die Änderung. Falls möglich kannst du dann nur die Kaltmiete erhöhen.
Ich brauch kein TV Anschluss xD ich schaue schon Ewigkeiten kein normales Fernsehen mehr, Gott sei dank ist das weg ^^
Genauso handhaben es mittlerweile viele, insofern ist diese Änderung nur konsequent.
- sehr vernünftig‼ - Bin ich doch nicht (ganz) alleine
Jahrzehntelange abzocke hat endlich ein ende. Musste 150 euro im jahr bezahlen für tv was ich gar nicht wollte.
Absolute Zustimmung! Die Zwangsgebühr war nicht mehr zeitgemäß. Allerdings tun sich viele ältere Bewohner - Eigentümer u. Rentner - wirklich schwer, sich jetzt umzustellen.
Das heißt 1500 in 10 Jahren und sollte man 70 Jahren auf diesem Planeten gelebt haben dann sind das ungefähr 10.000 aus dem Fenster geschmissen? Und das heißt Menschenrechte und Demokratie in diesem Land? Die von den Nazis eingeführte Rundfunkgebühren habe ich noch gar nicht angesprochen
@@bbccddoo - NA JA, das Geld ist ja in Wirklichkeit nicht fort - es hat halt nur Jemand Anderer .......
@@emiliocoletta1071 ja klar Geld verschwindet ja nicht. Inzwischen kenne ich sehr viele die Rundfunkgebühr aktiv boykottieren und abwimmeln. Statistiken sagen auch dass es inzwischen Millionen von Haushalten in Deutschland gibt, deshalb werden einzelne Zahlungsverweigerer gar nicht mehr nachverfolgt. Es fehlen einfach Kapazitäten für das Volumen
In meinem Keller wurde der Übergabepunkt für Glasfaser von der Telekom gelegt. Nun können von diesem Punkt aus Dosen in jede wohnung gelegt werden. Ab dem Durchbruch in die wohnung darf ich drei Meter frei wählen, wo die Dose hinkommt. Alles angeblich kostenlos. Wo genau entstehen jetzt diese angesprochenen Gebühren?
In dem Angebot der Telekom war die Installation vom Übergabepunkt bis in die Wohnung unter der Bedingung kostenlos, dass dann über mind. 5 Jahre ein Vertrag mit der Telekom zur Nutzung des Glasfaseranschlusses für 5,-mtl. abgeschlossen wird. Die Telekom hat ja kein Interesse, Kabel kostenlos im ganzen Haus "auf Vorrat" zu verlegen, wenn die Anschlüsse von den Bewohnern nicht genutzt werden und damit kein Geld verdient werden kann.
@ aber was habe ich als Vermieter damit zu tun? Der Übergabepunkt liegt im Keller, die Dose kann ich kostenlos in die jeweiligen Wohnungen legen lassen und wenn die Mieter einen Glasfaser-Tarif buchen ist das deren Sache. Es ist ja auch denkbar, das sie nach zwei Jahren den Anbieter wechseln. Soll ich als Vermieter dann die Differenz der weiteren drei Jahre zahlen? Was habe ich davon?
Nicht 1.07.2024, sondern 1.01.2024.
Heute war so ein Inder an der Tür und hat gesagt, dass der Kabelanschluss im neuen Jahr nichtsmehr geht und wollte einen Vertrag mit uns abschließen.
Das Nebenkostenprivileg wird erst zum 1.7.2024 bzw. 30.6. abgeschafft (siehe Link).
Aber die Anbieter versuchen natürlich, jetzt die Folgeauftrage zu schreiben, um sich Kunden zu sichern.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330
Was ist mit den Rundfunkbeitrag ?
Der müßte demzufolge auch wegfallen.
Ich freu mich schon wenn ich diesen Kabelfernsehrotz loswerde.
😀 Kann ich verstehen. Aber der wird nicht über den Mieter abgerechnet u. die Politik hat den (leider) noch nicht abgeschafft.🙁 Vielleicht kommt das ja auch noch...
Was mir hier fehlt ist eine Aussage zu der Thematik, dass die Kabelanbieter den Vetrag fortführen wollen zu gleichen Konditionen solange weniger als 10% der Wohnungen ausgenommen sein wollen. Wenn ich es richtig verstehe, müsste ich dann mit meinem Mieter vereinbaren, dass er explizit den Kabelanschluss weiter nutzen möchte, und ansonsten dem WEG-Verwalter mitteilen, dass ich keine Nutzung möchte, richtig?
Für die Kabelanbieter ist das natürlich ein gutes Geschäft! Wenn auf der Eigentümerseite weniger als 10% ausgenommen sein wollen - wie du schreibst - dann sind ja 90% der Eigentümer dafür. Dann wird mehrheitlich in der WEG gegen eine Kündigung gestimmt, d.h. der Vertrag bleibt erhalten u. alle Eigentümer zahlen weiter. Nur die Umlage auf Mieter funktioniert dann nicht mehr.
Damit der Mieter die Kosten übernimmt, muss dieser selbst einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Evtl. wird es auch für Bewohner bessere Preise geben, wenn sich 90% in einem Objekt dafür entscheiden. Aber das hat der einzelne Mieter / Bewohner ja nicht in der Hand.
Na endlich und als nächstes fällt die GEZ , wer braucht heute noch TV?
Das wäre mal ein schönes Geschenk zu Weihnachten!🙂
Leider eher Wunschdenken.
@@disguisewhat5452 nun, beim Kabel TV ist es bereits geschehen, wenn wir alle die gez nerven mit Überweisungen oder ich nach Polen schaue (örr reform) plus aktuelle Lage ist der Wunsch ein greifbarer geworden .
Sie wissen schon, dass man online die Sender auch sehen kann? Handy, Tablet und Pc hat jeder.
@@miasonnenschein7330 si si , aber da kann ja jeder entscheiden ob er sich belügen lassen will, nebenbei wann begann die gebührenpflichtig ein Mann mit G in den 30er ?
Top
Danke! 🙂
Kann über den Kabelanschluss nur TV empfangen werden oder lief darüber auch günstig das Internet? Und wenn ja, in welcher Geschwindigkeit?
Internet kann auch über Kabel empfangen werden. Die Geschwindigkeit kenne ich leider nicht, vermutlich nicht so schnell, denn sonst hätten sich einige Bewohner im Objekt - gerade die jüngeren - keine anderen Anschlüsse zugelegt (50.000er und 100er).
@ Okay danke für die Antwort.
Wir hatten noch nie Kabel, deshalb bin ich neugierig.
Internet geht natürlich auch über Kabel. Je nach Vertrag auch superschnell (dort wo verfügbar).
Zig Jahre habe ich schon das Internet über den Kabelanschluss. Geschwindigkeit 250 mbits. Bin gespannt ob sie das Signal für Fernsehen/Radio und Internet trennen können. Wenn nicht schaue ich dann wohl kostenfrei TV !
@ das kommt immer auf deinen Wohnort drauf an, ich z.B. habe bei Vodafone über Kabel eine 500k Leitung die echt super läuft, deswegen bleibe ich auch beim Kabel Internet, ich brauche keine Glasfaser. gehe einfach mal bei Vodafone auf die Seite und mach einen check, da siehst du welche Leistung an deinem Standort verfügbar ist.
Ich habe zum 1.07.2024 die Kabelgebühren gekürzt, da keine anstalten meiner Vermieter kamen.
Ich muss dazu sagen, dass seit Monaten einiges in der Wohnung kaputt ist und die (Neu)Vermieter sich nicht kümmern wollen und das als unwichtig sehen.
Gestern sagte mir das Gericht, dass ich die vollen NK mit kabelgebühren zahlen soll und meine Gutschrift vom 1.8.2023-.1.9.2023 der Teil-NK-Abrechnung von ca.350,- meine Vermieter behalten sollen.
In was für einem zusammenhang denn?
In was für einem kaputten system leben wir, wenn sich Amtsgerichte (Besigheim) nicht an Verträge und Gesetze halten??
Ich kenne den Fall u. das Urteil nicht im Detail, aber wenn du im Recht bist, dann gehe zur nächsthöheren Instanz, zum Landgericht. Nicht selten werden auf Ebene der Amtsgerichte "merkwürdige" Urteile gefällt, die dann vom LG wieder aufgehoben werden. Leider, sollte natürlich nicht sein.
Wie ist das den mit der aktuellen Nebenkostenvorrauszahlung darf die ab 01.07,2024 entsprechend höhe der Kabelfernsehgebühren gekürzt werden oder muss man die nächste BKA 2025 abwarten
Soweit mir bekannt ist, darfst du kürzen, denn du musst ja auch den alternativen Anbieter zahlen. Ich würde aber zumindest den Vermieter schriftlich informieren, warum die weniger vorauszahlst. Die meisten unserer Mieter lassen die VZ unverändert, weil die Wahrscheinlichkeit von Nachzahlungen dann geringer ist (manche Kosten, z.B. Müllgebühren steigen ja auch) und sie das Guthaben eben nach der Abrechnung ausgezahlt bekommen. Aber theoretisch kannst du die VZ reduzieren, wenn du den Vermieter informierst.
Gilt das nur fürs Fernsehen oder auch für die Internet Leitung? Ich nutze nämlich beides nicht über den Haus Anschluss, sondern beziehe auf anderen weg Internet und darüber tv.
Danke für das Video :) Eine Frage:
Wenn die Eigentümergesellschaft den Vertrag nicht kündigt, dieser weiterläuft und der Mieter den Anschluss weiterhin nutzen möchte... Könnte man dann nicht eine Zusatzvereinbarung machen und die Kosten weiterhin über die Nebenkosten umlegen?
Durch die Gesetzesänderung können die Kosten nach unserer Kenntnis nicht mehr im Rahmen der BK-Abr. umgelegt werden. Sie können aber eine Versorgungsvereinbarung zwischen Mietern u. Kabelanbieter organisieren, so dass der Kabelanbieter dann direkt mit dem Mieter abrechnet. Sie als Vermieter schließen also eine Vereinbarung mit dem Kabelanbieter für den Anschluss ab, der Anbieter übernimmt aber die Kosten und rechnet diese mit den Mietern ab, die wollen. Die Mieter müssen natürlich nicht zustimmen und sind frei in der Wahl ihres Anbieters, würden aber direkt vom Anbieter dadurch bessere Konditionen erhalten.
Andere Alternative: Sie einigen sich mit dem Mieter auf eine entsprechende Mieterhöhung u. zahlen dann die Kosten als Vermieter.
Das geht aber nicht, wenn der Sammelvertrag über die Eigentümergesellschaft sowieso weiter läuft oder? Bei dem beschriebenen Objekt handelt es sich um einen "SAT-Premium" Vertrag. Ich habe in dem Objekt leider nur eine ETW. In meinen eigenen Objekten habe ich eine Versorgungsvereinbarung und kümmere mich quasi um Nichts :) @
Dann würde ich den einfachen Weg gehen und eine Mieterhöhung vereinbaren.
Wie sieht es bei der BetriebskostenPAUSCHALE aus? Bleibt die Höhe der Pauschale bestehen oder muss da auch die Kabelgebühr rausgenommen werden??
Mieter können die Vorauszahlung um die Kabelgebühren reduzieren. Wichtig ist aber vor allem, bei Betriebskosten-Abrechnung darauf zu achten, dass korrekt abgerechnet wird. Dann gleichen sich evtl. zu viel gezahlte Vorauszahlungen aus.
Ich zahle aber ja meine Nebenkosten nicht im voraus, sondern jeden Monat eine Pauschale. Mein Vermieter besteht darauf, dass sich daher nichts ändert
Muss ich jetzt extra beim Vermieter den Anschluss kündigen? Oder einfach die 10€ weniger Miete zahlen?
Die Kündigung des Anschlusses obliegt dem Vermieter, der dir dann Bescheid sagen sollte. Insofern erstmal weniger zahlen und abwarten. Wenn kein Empfang mehr gegeben ist, musst du dich dann selbst kümmern.
wie sieht es mit dem Radioempfang aus? Ich nutze nur Rundfunk und kein Fernsehen analog
Wenn das dem Vermieter dann 10€ im Monat mehr kostet, dann erhöht man einfach die Miete um 10€ und gut ist?!
Das ist zumindest ein sehr einfacher pragmatischer Weg, den ich gehen würde.
...als ob das so einfach ist, mal eben die Miete zu erhöhen...die Begründung will ich sehen...
@@andim7586 Vermieter dürfen die Miete im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöhen. Haben Vermieter mit einer Erhöhung diese sogenannte Kappungsgrenze ausgeschöpft, müssen sie drei Jahre warten, bis sie die Miete das nächste Mal anheben.
Korrekt, das ist leider so.
Die Begründung muss natürlich durch Mietspiegel, Vergleichsmiete oder Gutachten erfolgen, das ist ja klar. Wenn das nicht geht, dann zahlt der Vermieter drauf. In den meisten Fällen ist aber das Mietpotential noch nicht ausgeschöpft.
Das ist Selbs angeordnete Vorordnungen zu Abzocken Mitter - ist das auch Verfassungswidrig .
Mal schauen, ob das vor dem Verfassungsgericht landet. Bis dahin müssen sich Mieter u. Vermieter erstmal auf die neue Regelung einstellen u. Lösungen suchen.
Eine Einigung mit dem Vermieter der Zeus wohnen GmbH wird NICHT zustande kommen , weil der Vermieter in KEINER Form zu erreichen ist , der existiert also nicht und die Verwaltung auf absolut nichts reagiert , nicht mal auf einen Rechtsanwalt . 2021 wäre laut der Abrechnung für meinen Eingang 16000 Euro angefallen , ohne die Nachweise dafür zu erbringen ( die anderen Jahre zuvor waren es 6000 Euro ca . ) und für 2022 sind es diesmal wieder mit Nachweisen auch wie die anderen Jahre vor 2021 6000 Euro Gesamt für meinen Eingang. Aber die Gebäudeversicherung wurde von 99 Euro auf sage und schreibe 265 Euro erhöht , natürlich ohne Nachweise . Ich werde wohl auch keine Antwort auf den jetzigen Widerspruch erhalten und mit Anwalt wieder klagen müssen . Werde wohl dazu übergehen , wenn der Vermieter/ Verwaltung nicht reagieren , die nicht nachgewiesenen Beträge von der Miete abzuziehen , dann kann der Vermieter/Verwaltung doch Klage einreichen , WENN ER NICHTS ZU VERBERGEN HAT . ICH HABE DIE SCHNAUZE VON ABZOCKVERMIETERN SO VOLL . GIBT ES ÜBERHAUPT NOCH VERMIETER, DIE IHRE MIETER NICHT ABZOCKEN , VORALLEM , WENN MAN IMMER SEINE MIETE GEZAHLT HAT ??? , DANN SOLL SICH DER VERMIETER BEI MIR MELDEN .
Wie sieht es mit gemeinschaftlichen SAT-Anlagen aus? Unser Vermieter hat einfach die Bezeichnung von Kabelgebühren in SAT-Anlage geändert, ist dies zulässig? Da laut gesetzt die Regelung auch für gemeinschaftliche SAT-Anlagen gilt.
Nein, das ist nicht zulässig. Ab 1.7. Kosten für TV-Anschlüsse - egal ob Kabel oder Antenne - nicht mehr umgelegt werden. Das betrifft dann die Abrechnung für 2024, die in 2025 kommt. Dann einfach Widerspruch einlegen und die Gebühren rausrechnen.
Was ist wenn ich mein Kabelfernsehen nicht verlängere, läuft dann mein Vodafone Internet noch das über Kabel läuft?
es geht hier rein nur über Kabel TV, Internet und Telefon da hast du ja sowieso einen eigenen Vertrag und solange du diesen nicht kündigst läuft der weiter, weil einfach so kann ja keiner für dich irgendwelche Verträge kündigen.
Wie ist dass denn, wenn ich Internet über den TV Kabelanschluss bei Vodafone habe, und gar kein Fernsehen darüber empfange will? Kann ich das Kabelfernsehen dann einfach wegfallen lassen, oder funktioniert das Internet über den TV Kabelanschluss dann nicht mehr? Muss ich also einen extra Vertrag abschließen, nur damit ich das Kabel an sich nutzen kann?
Du hast kein Internet über einen TV Anschluss, sondern nur über Kabel und da du ja sowieso einen eigenen vertrag hast über dein Kabel Internet und Telefon läuft der normal weiter, es ist hier ja nur die Rede von TV
Werde auch kein Kabel Vertrag mit Vodafone machen. Wozu? Erstmals bekomme ich gar nix besser und mehr alle sender bleiben gleich und nur ein paar sind davon in HD, zweitens verlangen sie dafür 13,99 € pro Monat. Ich nutze lieber Waipu für 5€ pro Monat und über 250 sendungen und ALLE im HD format.
Waipu kennen wir noch nicht, schauen uns dann aber mal an. Danke für den Tipp.
Bitte um Hilfe : Mein Vermieter sagt die Miete bleibt gleich auch wenn das Kabelfernsehen nicht mehr in der Miete ist . Er meinte die 6 € ca sollten mich nicht Stören und er rechnet das in die Nebenkosten einfach um . Was kann ich da machen ist das normal?
Danke
Genau das darf er ja nicht mehr ab 1.7.2024. Wenn die Abrechnung kommt würde ich Widerspruch einlegen und den Anteil nicht bezahlen.
Das Einzige, was dein Vermieter machen kann, ist die Kaltmiete zu erhöhen. Falls sie oder er das begründen kann (Ortsübliche Miete gem. Mietspiegel oder Vergleichswohnungen) und es von den Fristen her geht. Wenn deine Miete schon entsprechend hoch ist, dann besteht die Gefahr nicht.
Antenne Breitband ist auch Zwangsweise zu Zahlen . in Betrieb Seit Jahren !64 ,-€
der kabelanschluss und gez sind überflüssig
Deshalb wird ja zumindest das Nebenkostenprivileg bzgl. Kabelanschluss auch abgeschafft. Bei der GEZ sieht es im Moment ja nicht so aus...
@ andere länder haben die GEZ abgeschafft ... deutschland ist ein reiner mitläufer... deutschland lässt sich in den krieg ziehen also wird hier auch bald keine gez mehr verlangt :)
Können Sie bitte dieses Kratzgeräusch unterbinden?Mega nervig
Welches Kratzgeräusch genau?
Mach dein Kokain einfach nach dem Video klein dann gibt es auch keine Kratz Geräusche 😂😅
@ einfach mal den Beitrag anhören
@@OdeMapike 😅
Ganz einfach im Klartext gesagt jeder der weiterhin Kabel Anschluss nutzen will sollte ab dem 1.7.2024 einen eigenen Vertrag haben sei es bei der Telekom sei es bei Vodafone sei’s bei o2 oder Freenet wo auch immer
Beim Kumpel hat die Genosschaft nun beschlossen statt TV Anschluss nun ein Bunddle anzubieten.
Sein Glasfaser, TV anschluss bekommt er nun für 9,99€ sonst darf er das beides in der Wohnung nicht mehr nutzen.
Einzeln kann er TV und Glasfaser nicht von seinem Vermieter kaufen....
Vorher musste er für seinen extra Glasfaser nicht zahlen sonder nwar auch in den Nebenkosten.
Interessante Variante....danke für die Info!
Von 3 auf 6 Euro ist TV jetzt gestiegen. Anbieter machen jetzt Gewinn. Hatte schon immer extra einen Vertrag. HD ist einfach besser.
Gute tips für Vermieter seine Mieter mehr zahlen zu lassen
Naja, in dem Fall geht es ja um Kabel, das die Mieter nutzen, nicht der Vermieter.
Falls die Eigentümer entscheiden das Kabel weiterlaufen lassen und der Mieter das auch nutzt dann kann ich die Kosten weiter umlegen .
Wenn die Eigentümer nicht kündigen, tragen sie die Kosten für den Kabelanschluss ab 1.7. allein. Genau darin besteht ja die Änderung. Falls möglich kannst du dann nur die Kaltmiete erhöhen.
naja Kabel würde in dem Fall sowieso weiter laufen solange es noch Mieter gibt die auch über Kabel ihr Internet beziehen.
@@xWengalfxEben
Unser Haus Mehrfamilienhaus gibt es gar kein Kabelanschluss
Umso besser, dann gibt es keine Änderung.
Also quasi Kaltmiete erhöhen und Nebenkosten senken ?
Genau.
Und mit welcher Begründung die Kaltmiete erhöhen? Das wird nicht so einfach werden...die Kaltmiete hat ja nix mit den Betriebskosten zu tun...
@@andim7586 dem Mieter wird es egal sein er zahlt ja nicht mehr
@@andim7586Ja und ? Miete erhöhen geht immer